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Unterstützungsleistungen für den Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik und den Song Contest „Dein Song für EINE WELT!“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 21:26 (Europe/Berlin)

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Anlage A1

ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH Service für Entwicklungsinitiativen Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn

Bewerbungsbedingungen

zum offenen Verfahren

„Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des

Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik und seiner Begleitmaßnahme

– dem Song Contest ‚Dein Song für EINE WELT!‘ –

im Zeitraum vom 02. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028“

(Vergabenummer: EG-2026-0222)

Stand 15.10.2026

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................ 2

Präambel ..................................................................................................................................... 3

  1. Übersicht über die zur Verfügung gestellten Unterlagen .................................................... 3

  2. Angebot ................................................................................................................................ 5

2.1 Mit Angebotsabgabe einzureichende Unterlagen .......................................................................... 5

2.2 Angebotsfrist und Modalitäten der Angebotsübermittlung ........................................................... 5

2.3 Änderungen der bzw. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) ............................... 6

  1. Nebenangebote .................................................................................................................... 6

  2. Bietergemeinschaften .......................................................................................................... 6

  3. Ablauf des Vergabeverfahrens ............................................................................................. 7

5.1 Formale Angebotsprüfung bezogen auf jedes Los .......................................................................... 8

5.2 Eignungsprüfung – Eignungskriterien bezogen auf jedes Los ......................................................... 8

5.3 Prüfung der Angemessenheit der Preise bezogen auf jedes Los .................................................... 9

5.4 Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien bezogen auf jedes Los ..................................... 9

5.5 Vorabinformation nicht berücksichtigter Bieter ........................................................................... 14

5.6 Zuschlagserteilung ........................................................................................................................ 14

  1. Vertraulichkeit/Geheimhaltung ......................................................................................... 15

  2. Vergabekammer/Fristen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen ................................ 15

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Präambel

Die Bieter werden gebeten, bei der Angebotsabgabe auf die engen vergaberechtlichen Formalien und die Formstrenge des Vergabeverfahrens insgesamt zu achten. Eine Nichtbeachtung kann dazu führen, dass das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden muss und nicht im Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann.

Es obliegt den Bietern, die Vergabeunterlagen zu prüfen und auf etwaige Unklarheiten oder Unvollständig- keiten unverzüglich hinzuweisen, so dass Engagement Global Beanstandungen frühzeitig abhelfen kann.

  1. Übersicht über die zur Verfügung gestellten Unterlagen

Das Vergabeverfahren wird über die von Engagement Global genutzte elektronische Vergabeplattform Deut- sches Vergabeportal (DTVP - www.dtvp.de) abgewickelt. Folgende Unterlagen werden unter dem in Ziffer 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung angeführten Link zum Herunterladen zur Verfügung gestellt (unter dem Menüpunkt „Vergabeunterlagen“):

Teil A – verfahrensrelevante Unterlagen

• Anlage A1: Bewerbungsbedingungen (vorliegendes Dokument – gilt für sämtliche Lose)

• Anlage A2.1: Übersicht über die einzureichenden Eignungsnachweise für Los 1

• Anlage A2.2: Übersicht über die einzureichenden Eignungsnachweise für Los 2

• Anlage A2.3: Übersicht über die einzureichenden Eignungsnachweise für Los 3

• Anlage A2.4: Übersicht über die einzureichenden Eignungsnachweise für Los 4

• Anlage A3: Vorlage – Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB (gilt für sämtliche Lose)

• Anlage A4: Vorlage - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2033 im Hinblickauf restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (gilt für sämtliche Lose)

• Anlage A5: Vorlage – Eigenerklärung zum Vorliegen/Abschluss einer Betriebshaft- pflichtversicherung (gilt für sämtliche Lose)

• Anlage A6.1: Vorlage – Angaben zu Referenzen zum Nachweis der Eignung zu Los 1

• Anlage A6.2: Vorlage – Angaben zu Referenzen zum Nachweis der Eignung zu Los 2

• Anlage A6.3: Vorlage – Angaben zu Referenzen zum Nachweis der Eignung zu Los 3

• Anlage A6.4: Vorlage – Angaben zu Referenzen zum Nachweis der Eignung zu Los 4

• Anlage A7.1: Bewertungsmatrix für Los 2

• Anlage A7.2: Bewertungsmatrix für Los 3

• Anlage A7.3: Bewertungsmatrix für Los 4

• Anlage A8.1: Vorlage – Angaben zu Referenzen zu den Zuschlagskriterien zu Los 4

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Teil B – Vertragsunterlagen

• Anlage B1.1: Angebotsschreiben (Vordruck) für Los 1

• Anlage B1.2: Angebotsschreiben (Vordruck) für Los 2

• Anlage B1.3: Angebotsschreiben (Vordruck) für Los 3

• Anlage B1.4: Angebotsschreiben (Vordruck) für Los 4

• Anlage B2: Leistungsbeschreibung (umfasst Angaben zu sämtlichen Losen)

• Anlage B3.1: Preisblatt für Los 1

• Anlage B3.2: Preisblatt für Los 2

• Anlage B3.3: Preisblatt für Los 3

• Anlage B3.4: Preisblatt für Los 4

• Anlage B4.1: Rahmenvertrag für Los 1

• Anlage B4.1.1: IT-Dienstleisterrichtlinie Engagement Global

• Anlage B4.1.2: EVB-IT Dienstvertrag

• Anlage B4.1.3: EVB-IT Dienstleistungs-AGB

• Anlage B4.2: Rahmenvertrag für Los 2

• Anlage B4.3: Rahmenvertrag für Los 3

• Anlage B4.4: Rahmenvertrag für Los 4

• Anlage B5: Allgemeine Vertragsbedingungen Engagement Global (gelten für Lose 2 bis 4)

• Anlage B6: Vordruck Eigenerklärung zum Datenschutz (gilt für sämtliche Lose)

• Anlage B7: Vordruck Bietergemeinschaftserklärung

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  1. Angebot

Die Angebote sind auf Deutsch zu verfassen. Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt. Es können Angebote für ein Los oder für mehrere Lose abgegeben werden.

2.1 Mit Angebotsabgabe einzureichende Unterlagen

Die für die Abgabe eines Angebotes für das jeweilige Los einzureichenden Unterlagen sind der Auflistung in dem jeweiligen Vordruck für das Angebotsschreiben des betreffenden Loses (siehe Anlagen B1.1 bis B1.4) zu entnehmen. Sofern Sie Angebote für mehrere Lose abgeben, reicht es aus, die folgenden Eigenerklärungen nur ein einzi- ges Mal einzureichen:

• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB (die Verwendung der Vorlage in Anlage A3 wird empfohlen),

• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2033 im Hinblick auf restriktive Maßnahmen ange- sichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (die Verwendung der Vor- lage in Anlage A4 wird empfohlen)

• Eigenerklärung zum Vorliegen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (die Verwendung der Vorlage in Anlage A5 wird empfohlen)

• Eigenerklärung zum Datenschutz (unter Verwendung der Vorlage in Anlage B6)

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sämtliche der in den Angebotsvordrucken angeführten Unterlagen dem jeweiligen Angebot beigefügt werden und - soweit gefordert - das Unternehmen bzw. die natürliche Person, das bzw. die die jeweilige Erklärung abgibt, benannt wird.

Unvollständige Angebote können von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Engagement Global behält sich vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende Unterla- gen nachzufordern sowie die Bieter aufzufordern, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 der Vergabeverordnung (VgV)).

Die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke (Anlagen A.8.1, B1.1 bis B1.4, B3.1 bis B3.4, B6 und ggf. B7) sind zu verwenden. Die Verwendung der Vorlagen zum Nachweis der Eignung (Anlagen A3, A4, A5, A6.1 bis A6.4) wird empfohlen. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ist möglich (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

2.2 Angebotsfrist und Modalitäten der Angebotsübermittlung

Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) endet am

Dienstag, den 17.11.2026, 12:00 Uhr

Die vorgenannte Frist gilt einheitlich für alle Lose.

Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ einzu- reichen. Über den in Ziffer 5.1.12 der Auftragsbekanntmachung angeführten Link erhalten die Bieter Zugang zum „Projektraum“ der vorliegenden Ausschreibung und zum Menüpunkt „Angebote“. Dort kann das jewei- lige Angebot mittels des seitens der Vergabeplattform kostenfrei zur Verfügung gestellten Bietertools einge- reicht werden. Angebote, die in anderer Form übermittelt werden (etwa per E-Mail, per Post oder über den Menüpunkt „Kommunikation“ des Projektraums), werden nicht berücksichtigt.

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Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich über Webstart Technologie automatisch installiert, sofern der Prozess der Abgabe aus dem virtuellen Projektraum des entsprechenden Vergabeverfahrens her- aus gestartet wurde. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung des Angebots sichergestellt. Engagement Glo- bal kann das Angebot nicht vor Ablauf der Angebotsfrist einsehen. Gegebenenfalls werden die Bieter auch zur Installation von Java aufgefordert (sofern nicht bereits auf dem Rechner installiert). Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Java-Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Weitere Informationen finden sich unter https://sup- port.cosinex.de/unternehmen/

Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Sie werden von dem weiteren Vergabever- fahren ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat den nicht fristgerechten Eingang nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Hingewiesen wird darauf, dass maßgeblich für den Eingang eines elektronisch übermittel- ten Angebots der Zeitpunkt ist, an dem das Hochladen des Angebots mittels des Bietertools vollständig ab- geschlossen ist.

Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Das aktualisierte Angebot ist dann neu unter dem Menüpunkt „Angebote“ des Projektraums unter Verwendung des Bietertools hochzuladen bzw. dort mit den aktualisierten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Soll ein Angebot zurückgenommen werden, ist das hochgeladene Angebot zu löschen.

2.3 Änderungen der bzw. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen)

Rückfragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren können bis spätestens zum 05.11.2026, 12:00 Uhr ausschließlich in Textform per Nachricht über den Menüpunkt „Kommunikation“ des Projektraums des Deutschen Vergabeportals zum vorliegenden Vergabeverfahren gestellt werden. Hierfür ist eine kosten- lose Registrierung unter dem Menüpunkt „Teilnehmen“ erforderlich. Danach eingehende Fragen müssen nicht mehr beantwortet werden.

Die Fragen und Antworten werden in einem Fragen-/Antwortenkatalog gesammelt und den potenziellen Bie- tern fortlaufend zur Kenntnisnahme im Bereich „Kommunikation“ des Projektraums zur Verfügung gestellt.

Potenzielle Bieter, die sich unter dem Menüpunkt „Teilnehmen“ in Bezug auf das vorliegende Vergabever- fahren registriert haben, werden über Antworten auf Bieterfragen sowie sonstige Änderungen der Vergabe- unterlagen automatisch per E-Mail informiert. Eine Registrierung wird daher empfohlen.

Potenziellen Bietern, die sich nicht registrieren, obliegt es, sich selbst über mögliche Antworten auf einge- gangene Bieterfragen bzw. Änderungen der Vergabeunterlagen, die im Projektraum im Bereich „Kommuni- kation“ zur Kenntnisnahme bereitgestellt werden, zu informieren.

Die bekanntgegebenen Antworten auf Bieterfragen sind bei der Ausarbeitung des Angebots in gleicher Weise zugrunde zu legen wie die Vergabeunterlagen. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Werden durch Antworten auf Bieterfragen Vergabeunterlagen modifiziert, insbesondere Vorgaben in der Leistungsbe- schreibung angepasst, gelten diese Modifikationen und sind bei der Erstellung des Angebots zu berücksich- tigen.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Bietergemeinschaften

Es können Bietergemeinschaften gebildet werden. Soll für ein Los eine Bietergemeinschaft gebildet werden, sind, bezogen auf das in Rede stehende Los, die Mitglieder - einschließlich des geschäftsführenden Mitglieds

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  • in dem Vordruck für die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B7) zu benennen. In der Bietergemein- schaftserklärung sind ferner die Namen der natürlichen Personen anzuführen, die die Bietergemeinschafts- erklärung für die jeweiligen Mitglieder abgeben.

Wird der Auftrag für das in Rede stehende Los der Bietergemeinschaft erteilt, so wird diese als gesamtschuld- nerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortge- führt.

Soweit für ein Los keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dem Angebot für das Los die Anlage B7 nicht beizufügen.

Hinsichtlich der in den Anlagen A.2.1 bis A.2.4 für das jeweilige Los angeführten Eignungsnachweise sind die dort in Bezug auf Bietergemeinschaften gemachten Ausführungen zu beachten. Soweit in den übrigen Verga- beunterlagen in Bezug auf das in Rede stehende Los eine Bezeichnung des Bieters gefordert wird bzw. die natürliche Person zu benennen ist, die die jeweilige Erklärung abgibt, genügt es als Bieter, die Bietergemein- schaft anzuführen, und als natürliche Person, die Person zu benennen, die für das geschäftsführende, sämt- liche Mitglieder der Bietergemeinschaft vertretende Unternehmen die Erklärung abgibt. Voraussetzung ist insoweit jedoch, dass für dieses Los eine Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage B7 vorliegt mit den oben geforderten Angaben zu den einzelnen Mitgliedern und den die Erklärung abgebenden natürlichen Personen.

Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft für das Los (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern), die nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet oder aber vor Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr durch eine entsprechende Modifikation eines bereits einge- reichten Angebots berücksichtigt werden kann und wurde, muss gegenüber Engagement Global unverzüglich angezeigt und begründet werden. Die Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft kann nach der obergerichtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zu einer Nichtberücksichtigung des Angebots für das in Rede stehende Los im weiteren Vergabeverfahren führen.

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens

Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens als Regelverfahren gemäß § 119 Abs. 2 und Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 2 i.V.m. § 15 VgV. Der gesamten Durchführung des Verfahrens liegen die einschlä- gigen Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) zugrunde.

Verfahrens- und Angebotssprache ist Deutsch.

Wie oben unter Ziffer 2.2 bereits ausgeführt, können die Bieter bis zum 17.11.2026, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ elektronisch Angebote für die einzelnen Lose abgeben. Es kön- nen Angebote für ein Los oder für mehrere Lose eingereicht werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist kann Engagement Global die eingegangenen Angebote einsehen. Die Angebote werden sodann für jedes einzelne Los geprüft und bewertet. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wird pro Los das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Bevor der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Loses erteilt werden kann, sind die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hierüber zu informieren. Zudem ist eine Wartefrist vor Zuschlagserteilung einzuhalten. Nach derzeitiger Planung soll der Zuschlag voraussichtlich am 21.12.2026 erfolgen.

Es gilt für sämtliche Lose folgender vorläufiger Terminplan:

Versand des Textes der Bekanntmachung an das Amt 16. Oktober 2026 für Veröffentlichungen der EU

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Rückfragen zu den Vergabeunterlagenbis 05. November 2026, 12:00 Uhr
Ablauf der Frist zum Einreichen eines Angebots17. November 2026, 12:00 Uhr
Prüfung und Wertung der eingegangen Angebotebis 08. Dezember 2026
Versand des Informationsschreibens gemäß § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksich- tigt werden sollen (E-Mail)08. Dezember 2026
Stillhaltefrist (Wartepflicht) gemäß § 134 GWB09. Dezember 2026 bis 18. Dezember 2026
Frühester Zeitpunkt, ab dem eine Zuschlagserteilung möglich ist21. Dezember 2026

Engagement Global behält sich Änderungen an dem vorläufigen Terminplan vor, wenn der Verfahrensverlauf dies erfordert.

Mit Angebotsabgabe binden sich die Bieter bis zum 15.01.2027 an die von Ihnen eingereichten Angebote (Bindefrist). Engagement Global kann im Einvernehmen mit den Bietern – für jedes einzelne Los - die Binde- frist verlängern, sofern dies angesichts des Verlaufs des Vergabeverfahrens notwendig erscheint.

5.1 Formale Angebotsprüfung bezogen auf jedes Los

In der ersten Stufe der Angebotswertung werden die Angebote der Bieter auf Vollständigkeit und rechneri- sche sowie fachliche Richtigkeit geprüft (vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Daraufhin wird untersucht, ob die Angebote gemäß § 57 VgV i.V.m. § 53 VgV auszuschließen sind – etwa, weil sie nicht form- oder fristgerecht eingegan- gen sind oder Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Insbesondere wird auch ge- prüft, ob der jeweilige Bieter alle geforderten Unterlagen (insbesondere Eignungsnachweise) beigebracht hat bzw. ob dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt wird, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer bestimmten Frist nachzureichen. Sofern im Zuge der formalen Angebotsprüfung festgestellt wird, dass Unterlagen unvoll- ständig oder fehlerhaft sind, wird auch geprüft, ob der Bieter aufgefordert wird, die Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

5.2 Eignungsprüfung – Eignungskriterien bezogen auf jedes Los

Im Rahmen der zweiten Stufe der Angebotswertung erfolgt dann die materielle Eignungsprüfung. Die einge- reichten Eignungsnachweise werden inhaltlich ausgewertet und es wird beurteilt, ob der Bieter (bzw. die von ihm für die Leistungserbringung vorgesehene/n Person/en) über die zur Erbringung der zu vergebenden Leis- tungen erforderliche Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) verfügt und nicht wegen des Vorlie- gens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB oder einem Verstoß gegen Vorgaben aufgrund von EU- Russland-Sanktionen auszuschließen ist (vgl. §§ 42 ff. VgV, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014). Ange- bote von Bietern, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, können im Vergabeverfahren nicht weiter berück- sichtigt werden (vgl. § 57 Abs. 1 VgV).

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Die Bieter müssen in Bezug auf das Los / die Lose, für die sie ein Angebot einreichen, die in den Übersichten über die einzureichenden Eignungsnachweise (Anlagen A2.1 bis A2.4) angeführten Eignungskriterien für das jeweilige Los erfüllen und die zum Nachweis geforderten Angaben/Unterlagen beibringen.

5.3 Prüfung der Angemessenheit der Preise bezogen auf jedes Los

Auf der dritten Wertungsstufe werden diejenigen Bieter, deren Angebote im Verhältnis zu der zu erbringende Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, zur Aufklärung aufgefordert. Auch können Bieter, deren Angebote ungewöhnlich hoch erscheinen, zur Aufklärung aufgefordert werden. Kann der Bieter die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend erklären (was auch auf- grund fehlender oder unzureichender Angaben des Bieters der Fall sein kann), kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Sofern der Preis ungewöhnlich niedrig ist, weil Verpflichtungen aus § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten worden sind, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Nichteinhaltung eines verbindlich vorgegebenen Mindestlohns), ist das Angebot zwingend abzulehnen (vgl. § 60 VgV). Angebote, die angesichts einer objektiven, den Marktverhältnissen entsprechenden Kostenschätzung unge- wöhnlich hoch sind und bei denen Preis und Leistung in einem erheblichen, nicht zu rechtfertigenden Miss- verhältnis stehen, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

5.4 Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien bezogen auf jedes Los

Im Rahmen der vierten Wertungsstufe wird für jedes Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV das wirtschaft- lichste Angebot ermittelt, auf das der Zuschlag erteilt werden kann.

5.4.1 Zuschlagskriterien für Los 1

Bei Los 1 erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots allein anhand des Preises (Gewichtung 100 %). Maßgeblich ist die im Preisblatt für Los 1 angeführte Gesamtsumme für alle Leistungen (inkl. MwSt.).

5.4.2 Zuschlagskriterien für Los 2

Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote für Los 2 erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskrite- rien (mit der angegebenen Gewichtung – siehe auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungs- matrix Anlage A7.1).

• Qualität des Vorschlags für ein Motiv für ein neues Keyvisual des Schulwettbewerbs (Gewichtung 20 %) Die Bieter werden gebeten, einen Vorschlag für ein neues Keyvisual des Schulwettbewerbs zu erstellen. Dieses Keyvisual soll sich auf das neue Motto der 13. Wettbewerbsrunde „Die Welt nach 2030 – die Zu- kunft beginnt mit dir“ (noch in finaler Abstimmung) beziehen. Das neue Rundenmotto greift den Wunsch des BMZ auf, dass Jugendliche die Agenda 2030 aktiv mitgestalten und an ihrer Weiterentwicklung für die Zeit nach 2030 mitwirken.

Das vorgeschlagenen Motiv für ein neues Key Visual muss für verschiedene Medienarten und –formate geeignet sein, auch für animierte filmische Elemente. Es muss außerdem geeignet sein, zu einer gesam- ten Bildwelt und einem Gesamtdesign weiterentwickelt zu werden.

Die Qualität des Vorschlags für ein Motiv für ein neues Key Visual wird im Hinblick auf folgende Aspekte bewertet:

  • Thematischer Bezug zum vorgeschlagenen Rundenthema
  • Eignung gleichermaßen für Printmaterialien, Website, Filme, Social Media
  • Eignung des Motivs im Hinblick auf die Zielgruppe, auf die inhaltliche Botschaft
  • Aufforderungscharakter

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  • Übereinstimmung des grafischen Stils mit dem Corporate Design des Wettbewerbs

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der zu unterbreitende Vorschlag lediglich der Angebotswer- tung im Rahmen des Vergabeverfahrens dient und nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist. Die Entwicklung der Bildwelt und des Gesamtdesigns sind hier nicht gefordert.

• Qualität des Vorschlags für die Neugestaltung des Schüler*innen-Bereichs auf der Website des Schul- wettbewerbs zur Entwicklungspolitik (Gewichtung 20 %)

Die Bieter werden gebeten, ein Konzept (maximal fünf DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,15) zur inhaltlichen und medialen Neugestaltung des Schülerinnenbereichs auf der Web- site des Schulwettbewerbs zu entwickeln (Schülerinnen - EWFA). Die Neugestaltung soll den Bereich am potenziellen, neuen Rundenmotto „Die Welt nach 2030 – Die Zukunft beginnt mit dir“ sowie den überge- ordneten Themen des Schulwettbewerbs ausrichten und die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler ad- ressatengerecht ansprechen.

Ziel ist es, junge Menschen dazu zu motivieren, sich mit globalen Herausforderungen und Zukunftsfragen auseinanderzusetzen. Dabei soll insbesondere die Perspektive auf die Zeit nach Ablauf der Agenda 2030 aufgegriffen werden.

Die Qualität des Konzepts für die Gestaltung des Schüler*innenbereichs auf der Website wird im Hinblick auf folgende Aspekte bewertet:

  • Geeignetheit der vorgeschlagenen Inhalte und Formate zur zielgruppengerechten, verständlichen und didaktisch angemessenen Vermittlung der Themen des Schulwettbewerbs.

  • Qualität der inhaltlichen Struktur und Themenarchitektur hinsichtlich Übersichtlichkeit, logischem Aufbau, geringer Textlastigkeit und einfacher Orientierung für Jugendliche.

  • Zielgruppengerechte Ansprache und Nutzerführung, insbesondere mit Blick auf die Mediennutzungs- gewohnheiten von Jugendlichen und die mobile Nutzung.

  • Eignung der vorgeschlagenen digitalen und multimedialen Formate hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit, Aktualität, Aufmerksamkeitserzeugung und mobiler Bedienbarkeit.

  • Qualität der vorgeschlagenen Beteiligungs- und Interaktionsformate im Hinblick auf niedrigschwellige Partizipationsmöglichkeiten und die aktive Einbindung von Schülerinnen und Schülern.

  • Überzeugungskraft der vorgeschlagenen Ideen zur visuellen und kommunikativen Gestaltung hin- sichtlich Jugendnähe, Attraktivität, Wiedererkennbarkeit und Aktivierung der Zielgruppe.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der zu unterbreitende Vorschlag (das Konzept) lediglich der Angebotswertung im Rahmen des Vergabeverfahrens dient und nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist.

• Preis (Gewichtung 60 %)

Maßgeblich ist die in dem Preisblatt für Los 2 angeführte Gesamtsumme für alle Leistungen (inkl. MwSt.).

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 2 werden in Bezug auf jedes vorgenannte Zuschlags- kriterium für jedes zu wertende Angebot Punkte vergeben.

Hinsichtlich der fachlichen Zuschlagskriterien werden – unter Berücksichtigung der oben jeweils aufgeführ- ten Aspekte – jeweils 0 bis 4 Bewertungspunkte vergeben (siehe auch die Bewertungsmatrix in Anlage A7.1). Die Bewertungspunkte werden sodann mit dem Gewichtungsfaktor des jeweiligen Zuschlagskriteriums mul- tipliziert, um die Leistungspunkte zu ermitteln. Wird beispielsweise in Bezug auf das Zuschlagskriterium „Qualität des Vorschlags für ein Motiv für ein neues Keyvisuals des Schulwettbewerbs“ der Vorschlag mit 3 Punkten bewertet, erzielt das Angebot angesichts der Gewichtung von 20 % (= Gewichtungsfaktor 20) für

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dieses Zuschlagskriterium 60 Leistungspunkte (3 Bewertungspunkte x 20). Für die fachlichen Zuschlagskrite- rien können insgesamt maximal 160 Leistungspunkte erzielt werden.

Die Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium „Preis“ werden nach folgender Formel bestimmt (siehe auch Bewertungsmatrix): Gesamtsumme des günstigsten Angebots geteilt durch die Gesamtsumme des zu prüfenden Angebots multipliziert mit der Höchstpunktzahl an erreichbaren Bewertungspunkten (4)

Auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (der niedrigsten Gesamtsumme) entfallen 4 Bewer- tungspunkte. Die Leistungspunkte für das Zuschlagskriterium „Preis“ ergeben sich hier durch die Multiplika- tion mit dem Gewichtungsfaktor 60. Es können maximal 240 Leistungspunkte erzielt werden.

In einem letzten Schritt werden dann die Leistungspunkte, die im Hinblick auf das fachliche Zuschlagskrite- rium und den Preis erzielt wurden, addiert. Das Angebot mit der höchsten Anzahl an Leistungspunkten ist das wirtschaftlichste Angebot des Loses 2.

5.4.3 Zuschlagskriterien für Los 3

Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote für Los 3 erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskrite- rien (mit der angegebenen Gewichtung – siehe auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungs- matrix Anlage A7.2).

• Qualität des Konzeptvorschlags für eine Neugestaltung des Ablaufs der Preisverleihung für den Schul- wettbewerb (Gewichtung 30 %)

Die Bieter werden gebeten, einen Alternativvorschlag für den bisherigen Ablauf der Preisverleihung des Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik zu entwickeln. Im Rahmen der Preisverleihung werden insgesamt 22 Gewinnergruppen ausgezeichnet. Zu den Gästen zählen hochrangige Persönlichkeiten aus Politik und Zivilgesellschaft, insbesondere die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die Partnerorganisationen des Schulwettbe- werbs. Aufgrund der zeitlichen Einschränkungen dieser Personen darf die Preisverleihung maximal zwei Stunden dauern.

Der bisherige Ablauf der Preisverleihung sah eine Einführung und Anmoderation durch die Moderation vor. Anschließend wurden die prämierten Beiträge jeder Wettbewerbskategorie zuerst durch jeweils ein- minütige Filmeinspieler vorgestellt (siehe beispielhaft: Die vier Gewinnerschulen in Kategorie 2). Im An- schluss bat die Moderation die Bundesministerin auf die Bühne. Die Gewinnergruppen wurden nachei- nander aufgerufen und erhielten von der Bundesministerin ihre Urkunden sowie die Preisgelder in Form eines symbolischen Schecks. Bei der Verleihung der Sonderpreise wurden zusätzlich Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Partnerorganisationen auf die Bühne gebeten, die die Sonderpreise stellen. In diesen Fällen erfolgte die Übergabe der Urkunden durch die Bundesministerin, während die Partneror- ganisationen die symbolischen Schecks überreichten. Dieses Grundprinzip wurde bislang für die Wettbe- werbskategorien 1 bis 4 sowie mit geringfügigen Anpassungen für die Kategorie 5 angewendet.

In dem von den Bietern zu erstellenden Konzept soll für die kommende Wettbewerbsrunde ein alterna- tiver Ablauf der Preisverleihung aufgezeigt werden. Ziel ist es, die Bundesministerin sowie die Partneror- ganisationen sichtbarer in die Veranstaltung einzubinden und ihnen eine aktivere Rolle im Programmab- lauf zu geben. Zudem sollen die bisher eingesetzten Projektfilme (Filmeinspieler) nicht mehr Bestandteil der Preisverleihung sein. Stattdessen ist eine Alternative vorzustellen, wie die ausgezeichneten Beiträge während der Veranstaltung vorgestellt und präsentiert werden können.

Darüber hinaus werden die Bieter gebeten, einen Vorschlag für ein Warm-up oder eine kurze Vernetzung der Teilnehmenden vor dem eigentlichen Veranstaltungsbeginn zu entwickeln. Die insgesamt ca. 250

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Teilnehmenden (Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern) treffen in der Regel bereits etwa 45 bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn ein und warten im Veranstaltungsraum auf den offiziellen Beginn. Die Zeit soll durch ein interaktives Warm-up so überbrückt werden, dass die Kinder und Jugendlichen mit anderen Gruppen in Kontakt treten und sich auf die Preisverleihung einstimmen.

Das von den Bietern einzureichende Konzept (Alternativvorschlag für den Ablauf der Preisverleihung und Vorschlag für ein Warm-up/eine Vernetzung vor Veranstaltungsbeginn) soll maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,15 Zeilen) umfassen.

Die Qualität des eingereichten Konzepts wird insbesondere im Hinblick auf folgende Aspekte bewertet:

  • Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit des vorgeschlagenen Ablaufs der Preisverleihung hinsichtlich dramaturgischem Aufbau, zeitlicher Plausibilität und zielgruppengerechter Gestaltung.

  • Qualität des Vorschlags zur Einbindung der Bundesministerin sowie der Partnervorstände hinsichtlich angemessener Repräsentation, Sichtbarkeit, Wertschätzung und ausgewogener Berücksichtigung der jeweiligen Rollen.

  • Qualität der vorgeschlagenen Alternativen zu den Filmeinspielern hinsichtlich ihrer Eignung, Inhalte und Leistungen der Wettbewerbsbeiträge kurzweilig, verständlich und zielgruppengerecht zu präsen- tieren.

  • Eignung des Konzepts zur wertschätzenden Darstellung der Preisträgerinnen und Preisträger sowie zur angemessenen Würdigung ihrer Leistungen und ihres Engagements.

  • Qualität und Zielgruppenorientierung des vorgeschlagenen Warm-up-Formats hinsichtlich Aktivie- rung, Unterhaltung und Einbindung der Teilnehmenden vor Veranstaltungsbeginn.

  • Praktische Umsetzbarkeit des Konzepts unter Berücksichtigung des Veranstaltungsrahmens, der or- ganisatorischen Anforderungen sowie der zeitlichen und technischen Rahmenbedingungen.

  • Gesamteindruck des Konzepts hinsichtlich Kreativität, Qualität, Überzeugungskraft und Passgenauig- keit für die Ziele der Veranstaltung.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der zu unterbreitende Konzeptvorschlag lediglich der Ange- botswertung im Rahmen des Vergabeverfahrens dient und Engagement Global sich im Falle der Beauf- tragung des Bieters Änderungen vorbehält.

• Preis (Gewichtung 70 %)

Maßgeblich ist die in dem Preisblatt für Los 3 angeführte Gesamtsumme für alle Leistungen (inkl. MwSt.).

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 3 werden in Bezug auf jedes vorgenannte Zuschlags- kriterium für jedes zu wertende Angebot Punkte vergeben.

Hinsichtlich des fachlichen Zuschlagskriteriums werden – unter Berücksichtigung der oben aufgeführten As- pekte – 0 bis 4 Bewertungspunkte vergeben (siehe auch die Bewertungsmatrix in Anlage A7.2). Die Bewer- tungspunkte werden sodann mit dem Gewichtungsfaktor des Zuschlagskriteriums multipliziert, um die Leis- tungspunkte zu ermitteln. Wird beispielsweise in Bezug auf das Zuschlagskriterium „Qualität des Konzeptvor- schlags für eine Neugestaltung des Ablaufs der Preisverleihung des Schulwettbewerbs“ der Konzeptvorschlag mit 2 Punkten bewertet, erzielt das Angebot angesichts der Gewichtung von 30 % (= Gewichtungsfaktor 30) für dieses Zuschlagskriterium 60 Leistungspunkte (2 Bewertungspunkte x 30). Für das fachliche Zuschlagskri- terium können insgesamt maximal 120 Leistungspunkte erzielt werden.

Die Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium „Preis“ werden nach folgender Formel bestimmt (siehe auch Bewertungsmatrix):

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Gesamtsumme des günstigsten Angebots geteilt durch die Gesamtsumme des zu prüfenden Angebots multipliziert mit der Höchstpunktzahl an erreichbaren Bewertungspunkten (4)

Auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (der niedrigsten Gesamtsumme) entfallen 4 Bewer- tungspunkte. Die Leistungspunkte für das Zuschlagskriterium „Preis“ ergeben sich hier durch die Multiplika- tion mit dem Gewichtungsfaktor 70. Es können maximal 280 Leistungspunkte erzielt werden.

In einem letzten Schritt werden dann die Leistungspunkte, die im Hinblick auf das fachliche Zuschlagskrite- rium und den Preis erzielt wurden, addiert. Das Angebot mit der höchsten Anzahl an Leistungspunkten ist das wirtschaftlichste Angebot des Loses 3.

5.4.4 Zuschlagskriterien für Los 4

Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote für Los 4 erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskrite- rien (mit der angegebenen Gewichtung – siehe auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungs- matrix Anlage A7.3).

• Grad der Erfahrung von Musikproduktionen verschiedener Genres (Gewichtung 20 %).

Die Bieter werden gebeten, Referenzen zu Musikproduktionen unterschiedlicher Genres aus den letzten 5 Jahren anzugeben, die unter maßgeblicher Beteiligung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen erstellt worden sind. Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, des Zeitraums der Leistungserbringung, des Genres sowie eines Links zu einer der Streamingplattformen Spotify, Sound- Cloud, YouTube Music oder YouTube anzuführen. Dieselbe Referenz kann für mehrere Zuschlagskriterien verwendet werden; innerhalb eines Zuschlagskriteriums wird sie jedoch nur einmal gewertet.

Die Referenzen (Songs oder Alben) der angegebenen Musikproduktionen müssen einen professionellen und markttauglichen Sound erfüllen, dazu wird sich an erfolgreichen Mainstream-Musikacts der jeweili- gen Genres der Top 10 der Offiziellen Deutschen Album-Charts orientiert.

Der Grad der Erfahrung wird anhand des folgenden Aspekts bewertet:

  • Diversität der Referenzen im Hinblick auf die musikalischen Genres der produzierten Songs. Jeder Song wird nur einem der folgenden Genres zugeordnet: HipHop, Pop, Rock, Singer Songwriter, Soul, Metal, Electro.

Für die Angaben zu den Referenzen ist die Vorlage in Anlage A8.1 der Vergabeunterlagen zu verwenden.

• Grad der Erfahrung in der Musikproduktion mit verschiedenen Musikformationen (Gewichtung 20 %)

Die Bieter werden gebeten, Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu Musikproduktionen mit verschiede- nen Akteuren/Musikformationen zu benennen, die unter maßgeblicher Beteiligung der für die Leistungs- erbringung vorgesehenen Personen erstellt worden sind. Die Referenzen sind unter Angabe des Auftrag- gebers, des Zeitraums der Leistungserbringung, der beteiligten Akteure/Musikformationen sowie eines Links zu einer der Streamingplattformen Spotify, SoundCloud, YouTube Music oder YouTube anzuführen. Dieselbe Referenz kann für mehrere Zuschlagskriterien verwendet werden; innerhalb eines Zuschlagskri- teriums wird sie jedoch nur einmal gewertet.

Der Grad der Erfahrung wird anhand des folgenden Aspekts bewertet:

  • Vielfalt der in den Musikproduktionen beteiligten Akteure/Musikformationen. Jeder Song wird nur ei- ner der folgenden Kategorien zugeordnet: Solokünstlerinnen, Bands, Chöre, Schulklassen, Musikerin- nen aus Förderschulen. Maßgabe ist, dass pro Kategorie wenigstens zwei Referenzen (Musikproduktio- nen) benannt werden, damit eine Kategorie als hinreichend belegt angesehen werden kann. Für die Angaben zu den Referenzen ist die Vorlage in Anlage A8.1 der Vergabeunterlagen zu verwenden.

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• Preis (Gewichtung 60 %)

Maßgeblich ist die in dem Preisblatt für Los 4 angeführte Gesamtsumme für alle Leistungen (inkl. MwSt.).

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots für Los 4 werden in Bezug auf jedes vorgenannte Zuschlags- kriterium für jedes zu wertende Angebot Punkte vergeben.

Hinsichtlich der fachlichen Zuschlagskriterien werden – unter Berücksichtigung der oben jeweils aufgeführ- ten Aspekte – jeweils 0 bis 4 Bewertungspunkte vergeben (siehe auch die Bewertungsmatrix in Anlage A7.3). Die Bewertungspunkte werden sodann mit dem Gewichtungsfaktor des jeweiligen Zuschlagskriteriums mul- tipliziert, um die Leistungspunkte zu ermitteln. Werden beispielsweise in Bezug auf das Zuschlagskriterium „Nachweis der Qualität der Musikproduktionen“ die Referenzen mit 4 Punkten bewertet, erzielt das Angebot angesichts der Gewichtung von 15 % (= Gewichtungsfaktor 15) für dieses Zuschlagskriterium 60 Leistungs- punkte (4 Bewertungspunkte x 15). Für die fachlichen Zuschlagskriterien können insgesamt maximal 160 Leis- tungspunkte erzielt werden.

Die Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium „Preis“ werden nach folgender Formel bestimmt (siehe auch Bewertungsmatrix): Gesamtsumme des günstigsten Angebots geteilt durch die Gesamtsumme des zu prüfenden Angebots multipliziert mit der Höchstpunktzahl an erreichbaren Bewertungspunkten (4)

Auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (der niedrigsten Gesamtsumme) entfallen 4 Bewer- tungspunkte. Die Leistungspunkte für das Zuschlagskriterium „Preis“ ergeben sich hier durch die Multiplika- tion mit dem Gewichtungsfaktor 60. Es können maximal 240 Leistungspunkte erzielt werden.

In einem letzten Schritt werden dann die Leistungspunkte, die im Hinblick auf das fachliche Zuschlagskrite- rium und den Preis erzielt wurden, addiert. Das Angebot mit der höchsten Anzahl an Leistungspunkten ist das wirtschaftlichste Angebot des Loses 4.

5.5 Vorabinformation nicht berücksichtigter Bieter

Engagement Global wird in Bezug auf jedes Los die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, hierüber gemäß § 134 Abs. 1 GWB vor Erteilung des Zuschlags im jeweiligen Los informieren. Nach der zuvor genannten Vorschrift soll die Information den Namen des erfolgreichen Bieters, die Gründe der vorgesehe- nen Nichtberücksichtigung des jeweiligen Angebots sowie den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses, d.h. der Zuschlagserteilung, enthalten. Erfolgt die Information elektronisch, wird der Zuschlag frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von zehn Kalendertagen - gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Informa- tion - erfolgen. Im Falle der Übersendung der Information auf dem Postweg beträgt die Frist 15 Kalendertage.

5.6 Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung für das jeweilige Los erfolgt in Text- oder Schriftform durch Übersendung eines Zu- schlagsschreibens an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot für das jeweilige Los eingereicht hat. Mit Zugang des Zuschlagsschreibens innerhalb der Bindefrist des jeweiligen Angebots wird dieses angenommen und der Rahmenvertrag für das jeweilige Los (siehe Anlagen B4.1 bis B4.4 der Vergabeunterlagen) mit dem erfolgreichen Bieter geschlossen – ungeachtet der Ausfertigung einer Vertragsurkunde.

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  1. Vertraulichkeit/Geheimhaltung

Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen lediglich zum Zwecke der Angebotserstel- lung verwendet, vervielfältigt und Dritten (Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) zugänglich gemacht werden.

  1. Vergabekammer/Fristen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen

Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt wenden (Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn; Besucheranschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn Tel.: +49 (0)228 9499-0, Fax: +49 (0)228 94 99-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de).

Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB ferner unzuläs- sig bei einem offensichtlichen Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB. Gemäß der vorgenannten Vorschrift ist ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts insbesondere:

  1. die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken, 2. die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabever- fahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen, 3. einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.

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