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HINWEIS
NACHPRÜFUNG DURCH DIE VERGABEPRÜFSTELLE IM UNTERSCHWEL-
LENBEREICH
LANDESVERODNUNG ÜBER DIE NACHPRÜFUNG VON VERGABEVERFAHREN DURCH
VERGABEPRÜFSTELLEN VOM 26. FEBRUAR 2021, ZULETZT GEÄNDERT DURCH DIE
ERSTE ÄNDERUNGSVERORDNUNG VOM 12. JUNI 2024
Zum 01. Juni 2021 ist die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabe-
prüfstellen in Kraft getreten.
Hiernach besteht die Möglichkeit zur Überprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte. Die
vorbezeichnete Landesverordnung umfasst ausschließlich Vergabeverfahren, die folgende Auftragswerte er-
reichen:
Für zu vergebende Bauleistungen: ▪ 100.000 € ohne Umsatzsteuer (bis zum 30. Juni 2022) ▪ 75.000 € ohne Umsatzsteuer (ab dem 01. Juli 2022)
Für zu vergebende Liefer- und Dienstleistungen: ▪ 75.000 € ohne Umsatzsteuer (ab dem 01. Juni 2021)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und
Klima Rheinland-Pfalz.
Weiterhin unterliegen alle Vergabeverfahren unabhängig vom Auftragswert der Rechts- und Fachaufsicht.
Diese wird für die Stadt Neustadt an der Weinstraße durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) wahrgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
ZENTRALE VERGABESTELLE | STADTVERWALTUNG NEUSTADT AN DER WEINSTRAßE
Stadtverwaltung | Abt. 180 Zentrale Vergabestelle | Exterstraße 6 | 67433 Neustadt an der Weinstraße Tel. 06321 855-1297 | E-Mail vergabe@neustadt.eu