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Fachbereich 3 - Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste; Abt. Landwirtschaft u. Umwelt Exterstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße
Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Inhaltsverzeichnis Seite
Titel: 01 Seiselbach (Neustadt - Gem. Königsbach) 6 Titel: 02 Mußbach (Neustadt - Gem. Gimmeldingen und Gem. Mußbach) 7 Titel: 03 Heulachgraben (Gem. Mußbach) 8 Titel: 04 Unterer Teichwiesengraben (Gem. Gimmeldingen) 9 Titel: 05 Mußbächel (Gem. Mußbach) 10 Titel: 06 Knappegraben (Neustadt - Gem. Neustadt) 12 Titel: 07 Bürgergraben (Gem. Neustadt und Lachen-Speyerdorf) 13 Titel: 08 Mittelgraben (Neustadt - Gem. Lachen-Speyerdorf) 14 Titel: 09 Wooggraben (Neustadt - Gem. Lachen-Speyerdorf) 15 Titel: 10 Hufeiselgraben (Neustadt - Gem. Hambach) 16 Titel: 11 Nassengraben (Neustadt - Gem. Hambach) 17 Titel: 12 Hohbrunnengraben (Neustadt - Gem. Hambach) 18 Titel: 13 Pfuhlwiesengraben (Neustadt - Gem. Hambach) 19 Titel: 14 Hartkopfgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) 20 Titel: 15 Schlittgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) 21 Titel: 16 Flutgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) 23 Titel: 17 Wooggraben (Gem. Diedesfeld) 24 Titel: 18 Entwässerungsgraben 25 Titel: 19 Schleitgraben (Gem. Mußbach) 26 Titel: 20 Steinbeißgraben (Gem. Mußbach) 27 Titel: 21 Kropsbach 28 Titel: 22 Kleiner Hofengraben 29 Titel: 23 Hörstengraben 30 Titel: 24 Schloßgraben/Riedgraben 31 Titel: 25 Pohlengraben 32 Titel: 26 Kanzgraben 33 Titel: 27 einzeln Teilgräben 34 Zusammenstellung 35
Gesamtseitenzahl 37
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Allgemeines
- Art und Umfang der Maßnahme
1.1 Örtlichkeit
Die Maßnahmen umfassen die Gewässer des gesamten Stadtgebietes der Stadt Neustadt an der Weinstraße
1.2 Beschreibung der Maßnahme
Unterhaltungsarbeiten der Gewässer III. Ordnung in Neustadt an der Weinstraße 2026/2027
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 1 von 36
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1.3 Verkehrssicherung
Eventuell notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen sind im EP mit einzukalkulieren. Entlang der Unterhaltungsstrecken sind der Stadtverwaltung keine außergewöhnlichen Gefahrenstellen bekannt.
1.4 Grundlagen
Für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen werden alle geltenden DIN Normen, Richtlinien und Merkblätter, jeweils in Ihrer neuesten Fassung, Vertragsbestandteil für dieses Angebot. Die Gräben sind von Seiten des Auftragnehmers im Vorfeld in Augenschein zu nehmen.
1.5 Sonstiges
Abfallbeseitigung
Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen zu entsorgenden, organischen/pflanzlichen Materialien sind beim Wertstoffhof des ESN, Nachtweide 7B, 67433 Neustadt an der Weinstraße mit dem Betreff "Gewässerunterhaltung 26/27" abzuliefern. Die geordnete Entsorgung ist dem AG anhand von Deponiebestätigungen nachzuweisen. Die Entsorgngskosten werden zwischen ESN und der Unteren Wasserbehörde der Stadtverwaltung Neustadt abgerechnet und sind somit nicht im Einheitspreis einzupreisen. Aushubmaterial ist wie unten beschrieben zu behandeln.
Zugängigkeit
Bei den Arbeiten kann es sein, dass die Zugängigkeit zu den zu bearbeitenden Stellen nicht immer ungehindert möglich ist (niedriger Zaun, zugewachsene Stellen). Der AN hat die Situation im Vorfeld zu überprüfen und entsprechnde Maßnahmen zu unternehmen, um die Zugängigkeit sicherzustellen.
2 Hinweise zur Durchführung von Maßnahmen
2.1 Rücksichtnahme auf Naturhaushalt
Bei der Ausführung ist dafür Sorge zu tragen, dass Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes vermieden und kostengünstige
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 2 von 36
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Arbeitsmethoden gewählt werden. Wichtige Stellen sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit dem Natuschutzwart der Stadtverwaltung abzuklären.
Es sind vor allem Witterungs-, Ernte- und jahreszeichtlich angepasste zügige Ausführung zur Vermeidung von Schaden an Flur, Flora und Fauna zu betreiben.
Vor Ausführung ist der Untergrund des bachbegleitenden Unterhaltungs- und Wirtschaftsweges zu untersuchen; bereits vorhandene Unterbauten sind zu berücksichtigen. Bedingt durch die Unterhaltungsarbeiten kann ein Anteil des anfallenden Mähgutes in die vorhandenen und vorher wenig sichtbaren Unterbauten geraten. Konkrete Risikostellen sind der Verwaltung nicht bekannt.
Die unterhaltenen Bäche und Gräben sind unmittelbar nach der Ausführung an den Unterhaltungspflichtigen zu übergeben.
Ökologisch wertvolle Bereiche sind zu schützen. Es ist nur so viel zurückzuschneiden und zu beräumen, wie unbedingt erforderlich. Wichtige Stellen sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit dem Natuschutzwart der Stadtverwaltung abzuklären.
Herkulesstauden müssen abgeschnitten und über den Restmüll ententsorgt werden. Die Wurzeln sind mit einem Spatenstich zu beschädigen.
Staudenknöterich ist nach dem Mulchen sorgfältig, separat zu laden und im Restmüll zu entsorgen. Um eine Vermehrung zu verhindern, sind sämtliche Bestandteile der Pflanze, die ins Gewässer gelangen, unverzüglich aus diesem zu entfernen und zu entsorgen.
Rohrkolben dürfen nicht entfernt werden.
Eventuell in den Graben gefallene Steine, die den Abfluss behindern (ab 15cm Durchmesser), sind zu entfernen und min. 1,5m oder so weit wie möglich, wenn die Platzverhältnisse 1,5m nicht zulassen, abzulegen.
Bei der Durchführung ist darauf zu achten, dass das Mähgut nicht in die Grabendurchlässe gelangt. Das Mähgut ist im Zuge der Ausführung grundsätzlich zu zerkleinern, unmittelbar aus dem Gewässer zu entfernen, zeitnah aufzuladen, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Auf den Erhalt der Grasnarbe ist zu achten.
Die Vorschriften der ZTV Baumpflege sind zu beachten.
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 3 von 36
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Vorhandener Baumbestend, Gehölzgruppen und Rosengewächse sind grundsätzlich zu schonen. Ausnahmen werden, falls vorhanden, im LV ausdrücklich benannt.
Abfall und Fremdstoffe auf den Arbeitsflächen sowie in der Gewässersohle ist grundsätzlich vor dem Mähen zu entfernen, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sollte nach Durchführung der Arbeiten Abfall oder Fremdstoffe zerkleinert vorgefunden werden, kann die Stadtverwaltung dem AN die Entsorgung in Rechnung stellen.
Alle Zu- und Abläufe von Durchlässen müssen zugängig sein. Die Durchlässe müssen 2,0m komplett freigemäht werden (Bachläufe, Böschungen und am Bachufer; ebenso Gräben).
Das anfallende Mähgut soll zwei bis drei Tage lang am Gewässerrand zum Trocknen belassen und anschließend geladen werden. Sollte die wetterbedingt (starker Wind oder Niederschlag) nicht möglich oder geeignet sein, kann das Mähgut unverzüglich abgefahren werden.
Innerhalb bewohnter Bereiche muss das Mähgut prioritär entsorgt werden, sodass die Gefahr von Verklausungen vermindert wird.
Sofern nichts anderes in der Beschreibung der einzelnen Positionen beschrieben ist, sind entlang der ausgeschreibenen Strecken jegliche Brombeeren zu entfernen und zu entsorgen.
Vor und hinter den Durchlässen, die sich entlang der ausgeschriebenen Strecken befinden, ist der Bewuchs beidseitig auf einer Strecke von 30 Metern zu entfernen. Diese Maßnahme ist in den einzelnen Positionen nicht gesondert aufgeführt, vom AN allerdings mit einzupreisen. Die Anzahl der Durchlässe entlang der zu unterhaltenden Strecken ist vom AN zu ermitteln und mit einzupreisen. Durchlässe sind zu reinigen, wenn mehr als 40% des Durchmessers des Durchlasses verstopft ist. Bei der Reinigung der Durchlässe ist das Gewässer entlang des Gefälles des Gewässers auf die Höhe der Sohle des Durchlasses auszubaggern, sodass das Wasser ordentlich abfließen kann und eine erneute Sedimentierung nicht sofort wieder zustande kommt. Das ausgehoben Material ist in geeigentem Abstand (min. 1,5m) in der Nähe des Grabens zu lagern. Sollten die Platzverhältnisse eine Lagerung neben dem Graben nicht ermöglichen, ist vom AN ein geeigneter Platz nach Rücksprache mit dem Auftraggeber (AG) zu ermitteln. Der AN hat dem AG in Form einer Markierung auf einer Karte Rückmedung zu geben, wo sich das ausgehobene Material befindet.
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 4 von 36
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Die Beprobung und Entorgung wird vom AG im Nachgang organisiert und gesondert ausgeschrieben. Diese ist im Einheitspreis nicht mit einzupreisen.
Die Arbeiten sollen bis spätestens 15. Januar 2027 abgeschlossen sein. Sollte ersichtlich sein, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, hat der AN sich unverzüglich beim zuständigen Sachbearbeiter zu melden.
Die Maße zum Schneiden des Lichtraumprofils lauten: Lichte Höhe: min. 2,50m seitlicher Sicherheitsraum: min. 50cm
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 5 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
01 Seiselbach (Neustadt - Gem. Königsbach)
01.1 LfdNr.: 3 * Seiselbach - zwischen Ende Verohrung und Spielplatz Halbseitiges Mähen des Bankettes, Bachsohle inklusive beidseitige Böschungen. Ca. alle 50m Arbeitsgänge links-rechts wechseln. Einschließlich dichte Brombeerhecken beidseitig mähen. 150,000 m .................. ..................
01.2 LfdNr.: 4 * Seiselbach - vom Spielplatz bis Deidesheimer Straße Der Bach hat hier teilweise ein Kastenprofil mit den Bamaßungen 60*100cm; von Hand zu mähren. Der Uferbereich ist einseitig zu mähen, einschließlich dichter Brombeerhecken. 220,000 m .................. ..................
01.3 LfdNr.: 5 * Seiselbach - zwischen Deidesheimer Straße und Pferdekoppel Halbseitiges Mähen des Bankettes, der Böschungen und der Bachsohle einschließlich dichter Brombeerhecken. Ca. alle 50m Arbeitsgänge links-rechts wechseln; Brombeerhecken entfernen. Weidenäste im Bachlauf schneiden sofern relevant für den Wasserabfluss. 302,000 m .................. ..................
01.4 LfdNr.: 6 * Seiselbach - zwischen L516 und Gemarkungsgrenze Nordseite mähen. Das Mähgut ist zu laden und abzufahren. 921,000 m .................. ..................
Summe 01 Seiselbach (Neustadt - Gem. Königsbach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 6 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
02 Mußbach (Neustadt - Gem. Gimmeldingen und Gem. Mußbach)
02.1 LfdNr.: 8 * Mußbach - von Talwiesenstraße bis Am Mandelgarten Bach von Hand mähen. Der Uferbereich ist einseitig zu mähren. Eventuell in den Bach gefallene Steine, die den Abfluss behindern sind zu erfernen. Totholt in der Bachsohle ist zu entfernen und abzufahren. 750,000 m .................. ..................
02.2 LfdNr.: 9 * Mußbach - von Am Mandelgarten bis Hahnenweg Einseitiges Mähren der Böschung (in Fließrichtung links) und der Bachsohle. Eventuell in den Bach gefallene Steine, die den Abfluss behindern, sind zu entfernen. 100,000 m .................. ..................
02.3 LfdNr.: 10 * Mußbach - von Am Stentenwehr bis Bahnkörper Beidseitiges Freischneiden der Böschungen und der Grabensohle. Zurückschneiden der Brombeeren. Das gesamte Mähgut ist zu laden und abzufahren. 510,000 m .................. ..................
Summe 02 Mußbach (Neustadt - Gem. Gimmeldingen und Gem. Muß ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 7 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
03 Heulachgraben (Gem. Mußbach)
03.1 LfdNr.: 12 * Heulachgraben - von RHB An der Winzinger Straße bis Einmündung Rehbach Beidseitiges Mähen der Böschung und der Grabensohle. Sämtliches Pflanzengut und Fremdstoffe sind zu laden und abzufahren. 750,000 m .................. ..................
Summe 03 Heulachgraben (Gem. Mußbach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 8 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
04 Unterer Teichwiesengraben (Gem. Gimmeldingen)
04.1 LfdNr.: 14 * Unterer Teichwiesengraben - ab FlSt. 3806 bis RRB Untere Teichwiesen Beidseitiges Freischneiden der Böschung und Freischneiden der Bachsohle auf der gesamten Länge. Freischneiden in westl. Richtung bis an FlSt. 3086. Hier bitte Rückmeldung geben, ob es am "Beginn" des Gewässers einen Rohrdurchlass gibt. 285,000 m .................. ..................
Summe 04 Unterer Teichwiesengraben (Gem. Gimmeldingen) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 9 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
05 Mußbächel (Gem. Mußbach)
05.1 LfdNr.: 16 * Mußbächel - zwischen Wohngebiet "Am Krautgarten" und kleinen Gärten Halbseitiges Mähen des Bankettes "Am Krautgarten" in Richtung Gewässer. Beidseitiges Mähen der Böschungen inkl. einer angrenzenden brombeerbewachsenen Ausgleichsfläche. Die Bachsohle inkl. Böschung und Ufer sind auf den städ. Flurstücken 6435/4 und 6566/17, Gemarkung Mußbach, von dichten Brombeerhecken zu befreien (ca. 350m²). Eventuell anfallendes Totholz in der Bachsohle ist zu entfernen und abzufahren. 320,000 m .................. ..................
05.2 LfdNr.: 17 * Mußbächel - entlang der L 532 (Westseite) Einseitiges Mähen des Bankettes und der Böschung (in Fließrichtung rechts). Die Sohle ist maschinell zu räumen (ca. 30m). 200,000 m .................. ..................
05.3 LfdNr.: 18 * Mußbächel - zwischen L532 und Bahnkörper (Ortsseite L532) Die Bachsohle und die Böschungen sind beidseitig von Hand zu mähen. 220,000 m .................. ..................
05.4 LfdNr.: 19 * Mußbächel - zwischen Bahnkörper und A65 Die Bachsohle und die Böschungen sind beidseitig zu mähen. Im Bereich der Gärten südlich/östliche des Aussiederhofes das Gewässer ausheben und das Material wie oben beschrieben behandeln. Weidegruppen af Stock setzen. 455,000 m .................. ..................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 10 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
05.5 LfdNr.: 20 * Mußbächel - zwischen A65 und Einmündung in den Rehbach Einseitiges Mähen der Böschung inkl. Bachsohle (in Fließrichtung links). erste 50 Meter Sohle ausheben und Material wie oben beschrieben behandeln. 170,000 m .................. ..................
Summe 05 Mußbächel (Gem. Mußbach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 11 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
06 Knappegraben (Neustadt - Gem. Neustadt)
06.1 LfdNr.: 22 * Knappengraben - vor Gimmeldinger Straße
- Die Grabensohle (Betonhalbschale) räumen, Grabenböschungen und Grabenrandflächen von einjährigem Bewuchs freistellen
- Mulch-/Räumgut ist aus dem Graben zu entfernen, zu laden und wie oben beschrieben behandeln. 520,000 m .................. ..................
06.2 LfdNr.: 23 * Knappengraben - von Gimmeldinger Straße bis Mußbacher Kreisel Beidseitiges Mähen der Böschung (in Fließrichtung links). 305,000 m .................. ..................
06.3 LfdNr.: 24 * Knappengraben - von Mußbacher Kreisel bis Böhlstraße Einseitiges Mähen der Böschung inkl. Bachsohle (In Fließrichtung rechts) 125,000 m .................. ..................
Summe 06 Knappegraben (Neustadt - Gem. Neustadt) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 12 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
07 Bürgergraben (Gem. Neustadt und Lachen-Speyerdorf)
07.1 LfdNr.: 26 * Bürgergraben - von Friedrich-Olbricht-Straße bis Einmündung Speyerbach Wechselseitiges Mähen der Böschung auf der gesamten Länge. Arbeitsgänge alle 50 Meter links-rechts wechseln. Entfernen der Brombeeren. Das Mähgut ist zu laden und abzufahren. Lichtraumprofil beidseitig herstellen Grabenrandfläche von einjährigem Bewuchs befreien. Baumumfeld händisch nacharbeiten 2.300,000 m .................. ..................
Summe 07 Bürgergraben (Gem. Neustadt und Lachen-Speyerdorf) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 13 von 36
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08 Mittelgraben (Neustadt - Gem. Lachen-Speyerdorf)
08.1 LfdNr.: 28 * Mittelgraben - von Rohrdurchlass an A65 bis Ritterbüschel West Beidseitiges Mähen der Böschung und der Bachsohle. Die vorhandenen Gehölz sind zu schonen. Lichtraumprofil beidseitig herstellen. Stammumfeld der Bäume händisch nacharbeiten. Brombeeren entfernen. 625,000 m .................. ..................
08.2 LfdNr.: 29 * Mittelgraben - von Ritterbüschel West bis zum Speyerbach Beidseitiges Mähen der Böschung und der Bachsohle. Lichtraumprofil beidseitig herstellen. Stammumfeld der Bäume händisch nacharbeiten. Brombeeren entfernen. 453,000 m .................. ..................
Summe 08 Mittelgraben (Neustadt - Gem. Lachen-Speyerdorf) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 14 von 36
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09 Wooggraben (Neustadt - Gem. Lachen-Speyerdorf)
09.1 LfdNr.: 31 * Wooggraben - zw. B39 und Karl-Ohler-Straße (Fl.St. 12365) Mähen der Bachsohle und beidseitiges Mulchen der Böschungen bis zu den Wegen. Auflichten des dichten Strauchbewuchses. Stammumfeld der Bäumen händisch nacharbeiten. Hecken und Äste, die den Wasserlauf behindern sind zu entfernen und abzufahren. 275,000 m .................. ..................
09.2 LfdNr.: 32 * Wooggraben - von Karl-Ohler-Straße bis Goethestraße (Fl.St. 12555/1) Mähen der Bachsohle und beidseitiges Mähen der Böschungen gg. von Hand bis zum vorhandenen Weg. Im Sohlbereich ist der Pflanzbewuchs auszureißen. 400,000 m .................. ..................
09.3 LfdNr.: 33 * Wooggraben - von Goethestraße und bis zur Einmündung Langwiesengraben (FlSt. 12555/5) Mähen der Bachsohle und beidseitiges Mähen der Böschungen. Stammumfeld der Bäume ist händisch nachzuarbeiten. Hecken und Äste, die den Wasserablauf behindern sind zu entfernen und abzufahren. 410,000 m .................. ..................
09.4 LfdNr.: 34 * Wooggraben - von Einmündung Langwiesengraben bis Mündung in den Hörstengraben (FlSt. 12556) Mähen der Bachsohle und beidsetiiges Mähen der Böschungen inkl. dichter Brombeerhecken. Stammumfeld der Bäume händisch nacharbeiten. Sämtliches Pflanzgut und Fremdstoffe sind zu laden und abzufahren. 500,000 m .................. ..................
Summe 09 Wooggraben (Neustadt - Gem. Lachen-Speyerdorf) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 15 von 36
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10 Hufeiselgraben (Neustadt - Gem. Hambach)
10.1 LfdNr.: 36 * Hufeiselgraben - vom Parkplatz Globus bis zum Pohlengraben Eiseitiges Mähen einer Böschung, einschl. dichter Brombeerhecken.. Pflanzgut und Steine, die den Abfluss behindern sind zu laden und abzufahren. 294,000 m .................. ..................
Summe 10 Hufeiselgraben (Neustadt - Gem. Hambach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 16 von 36
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11 Nassengraben (Neustadt - Gem. Hambach)
11.1 LfdNr.: 38 * Nassengraben - zwischen Wohngebiet bis Einmündung Hohlbrunnengraben Einseitiges Mähen einer Böschung, über die Rasengittersteine mähen. Fremdstoffe und Hecken, die den Wasserlauf behindern, sind zu entfernen, laden und abzufahren. Die ersten 30 Meter vom Wohngebiet aus sind von Hand zu mähen (Kastenprofil) Brombeeren sind zu entfernen und abzufahren. 400,000 m .................. ..................
Summe 11 Nassengraben (Neustadt - Gem. Hambach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 17 von 36
[Seite 19]
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12 Hohbrunnengraben (Neustadt - Gem. Hambach)
12.1 LfdNr.: 40 * Hohlbrunnengraben - Kastenprofil Das Kastenprofil des Grabens (ca. 0,60m * 1,00m) ist von Hand zu mähen. Beidseitiges Mähen der Böschungen. Lichtrsaumrofil schneiden 370,000 m .................. ..................
12.2 LfdNr.: 41 * Hohlbrunnengraben - bis Durchlass unterhalb L516 Beidseitiges Mähen der Böschungen einschl. 100m dichte Brombeerhecken. Lichtrsaumrofil schneiden 820,000 m .................. ..................
Summe 12 Hohbrunnengraben (Neustadt - Gem. Hambach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 18 von 36
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13 Pfuhlwiesengraben (Neustadt - Gem. Hambach)
13.1 LfdNr.: 43 * Pfuhlwiesengraben - von Dammstraße bis Diedesfelder Weg Das 180m lange Kastenprofil entlang der Freizeitgärten ist von Hand zu mähen. Die Böschung des Abschnittes entlang des Freibades ist einseitig zu mähen einschließlich 40m dichter Brombeerhecken. Sämtliches Pflanzengut und Fremdstoffe sind zu laden und abzufahren. Lichtrsaumrofil schneiden 451,000 m .................. ..................
13.2 LfdNr.: 44 * Pfuhlwiesengraben - zwischen Verrohrungsende südl. des Sportplatzes und dem Rückhaltebecken Einsetiiges Mähen der Böschung (in Fließrichtung rechts). Das Mähgut ist zu laden und abzufahren. In den angrenzenden Weinbergsflächen bzw. auf den Böschungen darf nichts abgelagert werden. Lichtrsaumrofil schneiden 164,000 m .................. ..................
13.3 LfdNr.: 45 * Pfuhlwiesengraben - zwischen Mühle Gutting und L516 Halbseitiges Mähen der Böschung (1m) inkl. Grabensohle und Brombeerhecken. Der Bewuchs an der Nordseite des Grabens ist komplett zu entfernen und abzufahren. Die Grabensohle ist zu zu räumen und freizumähen. Die Betonrinne ist zu mähen. Sämtliches Pflanzengut und Fremdstoffe sind zu laden und abzufahren. In den angrenzenden Weinbergsflächen bzw. auf den Böschungen darf nichts abgelagert werden. Lichtrsaumrofil schneiden 702,000 m .................. ..................
13.4 LfdNr.: 46 * Pfuhlwiesengraben - entlang L516 und Bahnkörper Einseitiges Mähen einer Böschung inkl. Grabensohle und Brombeerhecken (in Fließrichtung links) einschließlich unterhalb der Bahnbrücke. Arbeitsgänge alle 50m links-rechts wechseln. Sämtliches Pflanzengut und Fremdstoffe sind zu laden und abzufahren. Lichtrsaumrofil schneiden 206,000 m .................. ..................
Summe 13 Pfuhlwiesengraben (Neustadt - Gem. Hambach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 19 von 36
[Seite 21]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
14 Hartkopfgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld)
14.1 LfdNr.: 48 * Hartkopfgraben - von Richard-Sauer-Straße bis Ursulastraße Das Kastenprofil (ca. 0,60m * 0,60m) ist von Hand zu mähen. Das Mähgut im Sohlenbereich ist zu entfernen, zu laden und abzufahren. 260,000 m .................. ..................
14.2 LfdNr.: 49 * Hartkopfgraben - von K9 bis zur Einmündung in den Kanzgraben (B39) Halbseitiges Mähen einer Böschung inkl. Grabensohle. Arbeitsgänge alle 50m links-rechts wechseln. Sämtliches Pflanzengut und Fremdstoffe sind zu laden und abzufahren. 710,000 m .................. ..................
Summe 14 Hartkopfgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 20 von 36
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Fachbereich 3 - Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste; Abt. Landwirtschaft u. Umwelt Exterstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße
Kostenermittlung
Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
15 Schlittgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld)
15.1 LfdNr.: 51 * Schlittgraben - westl. der Andergasse Gewässerbett auf gesamter Länge freischneiden. Das Mähgut ist zu laden und abzufahren. 300,000 m .................. ..................
15.2 LfdNr.: 52 * Schlittgraben - zw. Andergasse und Im Heerstraße beideseitiges Mähen der Böschung einschließlich Zufahrsbereich inkl. Grabensohle. Arbeitsgänge alle 50m links-rechts wechseln, soweit möglich; auch in dem mit Schilf bewachsenen Abschnitt zwischen Geigenpfad und Alsterweilerweg. Das anschließende Kastenprofil (ca. 0,60m * 0,60m) ist von Hand zu mähen. Efeu an Mauern ist zusätzlich zurückzuschneiden. Sämtliches Pflanzengut und Fremdstoffe sind zu laden und abzufahren. 581,000 m .................. ..................
15.3 LfdNr.: 53 * Schlittgraben - zw. Von-Dahlheim-Straße und L516 Erstes Stück linksseitig mähen. Nach dem Weg bis zum RHB rechtsseitig. Ab RHB bis L516 wechelseitig mähen 597,000 m .................. ..................
15.4 LfdNr.: 54 * ab L516 bis Ende Pferdalimentwiesen Brombeeren entfernen, Böschung und Sohle mulchen. Lichtraumprofil auf Nordseite schneiden. 1.650,000 m .................. ..................
15.5 LfdNr.: 55 * ab östl. A65 bis Ortseingang Lichtraumprofil schneiden und Graben mulchen 1.400,000 m .................. ..................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 21 von 36
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Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
15.6 LfdNr.: 56 * Ab Fl.St. 83 (Gem. La-Sp.) bis Kanzgraben
Böschung und Sohle schneiden Vor Rechen Goethestraße ca. 50m Entschlammen und Material wie oben beschrieben behandeln. nach Goethestraße auf Länge von 200m Böschung und Sohle schneiden. Falls Schilf vorhaben, wechselseitig schneiden und Brombeeren entfernen. 1.300,000 m .................. ..................
Summe 15 Schlittgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 22 von 36
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Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
16 Flutgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld)
16.1 LfdNr.: 58 * Flurgraben - westl. Weinstraße
-
gesamten Aufwuchs in westlicher Richtung ab Weinstraße entfernen, laden und entsorgen
-
besonders im Bereich (ca. 70m) vor Durchlass unter Weinstraße gründlich räumen, hier befindet sich eine Gefährdungsstelle bei Starkregen
Hier ist der Aufwuchs im Bereich der Böschung, dem Bankett nd dem Gewässerrandstreifen gemeint. 500,000 m .................. ..................
16.2 LfdNr.: 59 * Flutgraben - zw. Weinstraße und Einmündung Regenbecken Einseitiges Mähen der Böschung (in Fließrichtung links). Sämtliches Pflanzengut und Fremdstoffe sind zu laden und abzufahren. 600,000 m .................. ..................
Summe 16 Flutgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 23 von 36
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Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
17 Wooggraben (Gem. Diedesfeld)
17.1 LfdNr.: 61 * Wooggraben - westl. der Bahnlinie (FlSt. 6146) Beidseitiges freischneiden der Böschung, soweit im nördlichen Bereich möglich. Freischneiden der Grabensohle. Das Mähgut ist zu laden und abzufahren. 320,000 m .................. ..................
Summe 17 Wooggraben (Gem. Diedesfeld) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 24 von 36
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Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
18 Entwässerungsgraben
18.1 LfdNr.: 63 * Entwässerungsgraben (Gem. Haardt) - FlSt. 2152 -Grabensohle (Betonhalbschale) räumen und Grabenböschung von einjährigem Aufwuchs befreien
- Mulch-/Räumgut aus dem Graben entfernen, laden und wie oben beschrieben behandeln.
- Grabenrandfläche von einjährigem Bewuchs freistellen
- Bäume: Stammumefld händisch nacharbeiten
- Rosengehölz auf den Stock setzen 460,000 m .................. ..................
Summe 18 Entwässerungsgraben ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 25 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
19 Schleitgraben (Gem. Mußbach)
19.1 LfdNr.: 65 * Schleitgraben westl. L516 -Graben räumen und Räumgut entfernen, laden und wie oben beschrieben behandeln.
- Lichtraumprofil herstellen 815,000 m .................. ..................
19.2 LfdNr.: 66 * Schleitgraben - östlich L516
- Graben räumen und Räumgut wie oben beschrieben behandeln. 1.600,000 m .................. ..................
Summe 19 Schleitgraben (Gem. Mußbach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 26 von 36
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Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
20 Steinbeißgraben (Gem. Mußbach)
20.1 LfdNr.: 68 * Steinbeißgraben - östl. L512 bis Einlass RHB/Landauer Straße
- Grabensohle, Grabenböschung und Grabenrandfläche von einjährigem Aufwuchs freistellen
Verbreiterte Grabenrandflächen:
- Gehölz randlich zurückdrängen (+/- 1,50m)
- Grabensohle +/- 1m von Aufwuchs freistellen
Südliche Grabenrandflächen:
- Lichtraumprofil herstellen
- Bäume +/- 1,50m freistellen
- Bäume: Stammumfeld händisch nacharbeiten
Nördliche Grabenrandflächen:
- Lichtraumprofiil herstellen 1.150,000 m .................. ..................
Summe 20 Steinbeißgraben (Gem. Mußbach) ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 27 von 36
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Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
21 Kropsbach
21.1 LfdNr.: 70 * Kropsbach von Grenze bis Fl.St. 1241/6 Auf gesamter Länge Böschung wechselseitig mähen. Wenn maschinell nicht möglich händisch arbeiten. Brombeeren entfernen, Schilf möglichst schonen. Lichtraumprofil schneiden 2.000,000 m .................. ..................
21.2 LfdNr.: 71 * ab Fl.St. 1493 bis Fl.St. 816/8 (Gem. Geinsheim) Grabensohle und Böschung mähen & alles entfernen, was den Wasserabfluss behindert. ab Fl.St. 774/7 wechselseitig mähen, Totholz entfernen. 2.000,000 m .................. ..................
Summe 21 Kropsbach ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 28 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
22 Kleiner Hofengraben
22.1 LfdNr.: 73 * Von Böbinger Straße bis B39 Sohle und Böschung mähen. Brombeeren entfernen. Von Gäustraße bis B39 Sohle ausheben und Material wie oben beschrieben behandeln. 1.200,000 m .................. ..................
Summe 22 Kleiner Hofengraben ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 29 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
23 Hörstengraben
23.1 LfdNr.: 75 * Von Flugplatzstraße 99 bis Beginn Wald (Fl.St. 5344/12) Brombeeren und Totholz entfernen. 5.300,000 m .................. ..................
Summe 23 Hörstengraben ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 30 von 36
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
24 Schloßgraben/Riedgraben
24.1 LfdNr.: 77 * Ab FlStl. 1375/1 bis Fl.St. 1258 (Gem. Duttweiler) Wechselseitig mähen Sohle mähen. 1.500,000 m .................. ..................
Summe 24 Schloßgraben/Riedgraben ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 31 von 36
[Seite 33]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
25 Pohlengraben
25.1 LfdNr.: 79 * ab Fl.St. 5793/1 (inkl. nördl. Teil) Böschung und Sohle mähen Lichtraumprofil schneiden Weg am Graben entlang Gehölze enfernen und Mulchen
ab Fl.St. 2741/30 händisch arbeiten 950,000 m .................. ..................
25.2 LfdNr.: 80 * östlich Straße bis Ortseingang (Fl.St. 7978/1) Böschung und Sohle scneiden Lichtraumprofil schneiden Totholz entfernen 2.400,000 m .................. ..................
Summe 25 Pohlengraben ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 32 von 36
[Seite 34]
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Kostenermittlung
Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
26 Kanzgraben
26.1 LfdNr.: 82 * Ab Fl.St. 560/31 (Zugang über Becken Fl.St. 564/6) bis 1090/16 Sohle und Böschung mähen 290,000 m .................. ..................
26.2 LfdNr.: 83 * ab Fl.St. 6821 bis Verrohrung Lichtraumprofil schneiden nördl. und südl. nach Verrohrung 20m schneiden und Sohle räumen. Material wie oben beschrieben behandeln. 100,000 m .................. ..................
26.3 LfdNr.: 84 * ab Fl.St. 6417 bis Rechen innerhalb RHB Hohlbrunnenweg Grabensohle und Böschung mähen Südseite Lichtraumprofil schneiden 650,000 m .................. ..................
26.4 LfdNr.: 85 * Nach Bahnschiene bis B39 Böschung und Sohle mähen. 1.000,000 m .................. ..................
26.5 LfdNr.: 86 * nach B39 bis Jahnplatz Lichtraumprofil beidseitig schneiden Böschung und Sohle mähen. Der Bedarf wird vor Beginn an der Stelle mit einem der Gewässerwarte der SV Neustadt abgeklärt. 2.400,000 m .................. ..................
26.6 LfdNr.: 87 * nach Jahnplatz bis Teilung Wehr (bei Mutterhaus) inkl. Verbindungsstück Kanzgraben/Schlittgraben Sohle und Böschung mähen 1.750,000 m .................. ..................
Summe 26 Kanzgraben ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 33 von 36
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Fachbereich 3 - Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste; Abt. Landwirtschaft u. Umwelt Exterstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße
Kostenermittlung
Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
27 einzeln Teilgräben
27.1 LfdNr.: 89 * Fl.St. 6922 / Grundwiesengraben Sohle und Böschung mähen 490,000 m .................. ..................
Summe 27 einzeln Teilgräben ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 34 von 36
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Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
Z U S A M M E N S T E L L U N G
01 Seiselbach (Neustadt - Gem. Königsbach) .............................. €
02 Mußbach (Neustadt - Gem. Gimmeldingen und Gem. Mußbach) .............................. €
03 Heulachgraben (Gem. Mußbach) .............................. €
04 Unterer Teichwiesengraben (Gem. Gimmeldingen) .............................. €
05 Mußbächel (Gem. Mußbach) .............................. €
06 Knappegraben (Neustadt - Gem. Neustadt) .............................. €
07 Bürgergraben (Gem. Neustadt und Lachen-Speyerdorf) .............................. €
08 Mittelgraben (Neustadt - Gem. Lachen-Speyerdorf) .............................. €
09 Wooggraben (Neustadt - Gem. Lachen-Speyerdorf) .............................. €
10 Hufeiselgraben (Neustadt - Gem. Hambach) .............................. €
11 Nassengraben (Neustadt - Gem. Hambach) .............................. €
12 Hohbrunnengraben (Neustadt - Gem. Hambach) .............................. €
13 Pfuhlwiesengraben (Neustadt - Gem. Hambach) .............................. €
14 Hartkopfgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) .............................. €
15 Schlittgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) .............................. €
16 Flutgraben (Neustadt - Gem. Diedesfeld) .............................. €
17 Wooggraben (Gem. Diedesfeld) .............................. €
18 Entwässerungsgraben .............................. €
19 Schleitgraben (Gem. Mußbach) .............................. €
20 Steinbeißgraben (Gem. Mußbach) .............................. €
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 35 von 36
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Projekt: VKZ2023 Gewässerunterhaltung Stadtverwaltung Neustadt LV: 01
21 Kropsbach .............................. €
22 Kleiner Hofengraben .............................. €
23 Hörstengraben .............................. €
24 Schloßgraben/Riedgraben .............................. €
25 Pohlengraben .............................. €
26 Kanzgraben .............................. €
27 einzeln Teilgräben .............................. €
Summe LV .............................. €
zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. €
Gesamtsumme Brutto .............................. €
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 36 von 36