Leistungsverzeichnis_Gewässerunterhaltung Bille 1_2027-2029.pdf

Unterhaltung der Bille als Gewässer 1. Ordnung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 13:23 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung, Bille 1. Ordnung Vorabzug

Projekt: Bille 1. Ordnung, Gewässerunterhaltung

Auftraggeber: Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg Robert-Bosch-Str. 21a 23909 Ratzeburg

Erstellt von: Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg Robert-Bosch-Str. 21a 23909 Ratzeburg

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung

Angebotseröffnung: Datum: 16.11.2026 Uhrzeit: 09:00

Ort: Robert-Bosch-Str. 21a

23909 Ratzeburg

Ende Zuschlagsfrist: Datum: 18.01.2027

Ausführungsfrist: Beginn: Ende:

Bieter: ____________________________ Summe netto: .............................. EUR

____________________________ zzgl. 19% MwSt: .............................. EUR

____________________________ Summe inkl. MwSt: .............................. EUR



(Ort und Datum, rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel)

Das Dokument umfasst 14 Seiten LV-Datum:

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Projekt: Bille 1. Ordnung, Gewässerunterhaltung

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung, Bille 1. Ordnung

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen / Vertragstexte 3

01 Gewässerunterhaltung 2027 8

01.01 Gewässerunterhaltung 2027 8

01.02 Stundenlohnarbeiten 10

02 Gewässerunterhaltung 2028 13

03 Gewässerunterhaltung 2029 13

Zusammenstellung 14

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LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung, Bille 1. Ordnung

Vorbemerkungen / Vertragstexte

· Allgemeines

Der Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg hat im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages die Aufgabe der „Gewässerunterhaltung“ für die Bille, Gewässer 1. Ordnung nach dem Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein, übernommen. Diese Leistungsbeschreibung stellt die regelmäßig an diesem Gewässer auszuführenden Unterhaltungsarbeiten dar.

Der zu unterhaltende Gewässerabschnitt ist ca. 11 km lang. Er beginnt an der Mündung der Schwarzen Au, unmittelbar oberhalb der Straßenbrücke der L 314 in der Gemeinde Aumühle, und endet an der Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zwischen den Orten bzw. Ortsteilen Bergedorf und Wentorf im Kreis Herzogtum Lauenburg.

· Topografie/Gebietsbeschreibung

Der Gewässerabschnitt liegt in einem am Ende der letzten Eiszeit geformten Schmelzwassertal, welches den hohen Geestrand, der sich nördlich des Elbe-Urstromtals entlangzieht, durchquert. Das Tal ist kerbtalförmig ausgebildet und wird deshalb als Durchbruchtal bezeichnet. Das Längsgefälle der Bille ist hier größer als in den oberhalb liegenden Fließabschnitten. Der Talraum ist relativ schmal und entsprechend tief in das umliegende Gelände eingeschnitten. An den Talrändern liegen die Siedlungsgebiete der Orte Aumühle, Wohltorf und Wentorf im Osten und die Stadt Reinbek im Westen.

· Nutzungen im Talraum / NSG

Der Talraum der Bille ist in erster Linie Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Etliche Wanderwege durchqueren das Tal der Bille bzw. sind in ihm angelegt. Ein Teil der Flächen sind Gärten der zugehörigen Baugrundstücke. Diese Gärten reichen teilweise bis unmittelbar an die Bille heran. Ein Großteil des Tales ist mit Wald bestanden. Bruch-, Auen- und Buchenwälder bestimmen das Bild. Darüber hinaus sind vielfältige Hochstaudenfluren vorhanden. Einige Flächen werden als extensives Grünland genutzt. Der hohe Grad der natürlichen Vegetationsverhältnisse ist u. a. Begründung dafür, dass der obere Abschnitt des Billetales (von Aumühle bis zum Reinbeker Mühlenteich) als Naturschutzgebiet geschützt ist. Die Bille ist mit einer vielfältigen Fischfauna besiedelt; z. B. Bachforelle, Mühlkoppe und Hasel kommen vor.

· Gewässerbeschreibung

Die Bille ist ein weitgehend natürliches Fließgewässer. Einen durchgehenden Gewässerausbau

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

hat es im Bereich der zu unterhaltenden Gewässerstrecke nie gegeben. Die natürliche Dynamik des fließenden Gewässers führt dazu, dass die Bille sich bis heute in gewissem Umfang ständig verändert. Ausgeprägte Prallufer und Gleitufer führen zu einer Verlagerung und Umgestaltung des Gewässerbettes. Ein stark geschwungener Verlauf im Talraum ist die Folge.

An einigen Abschnitten, z. B. im Bereich von Straßen- und Wegebrücken und im Bereich von als Garten oder Park genutzten Grundstücken, sind Uferbefestigungen vorhanden, die das Gewässerbett festlegen. Diese Anlagen befinden sich entweder im Privateigentum oder sind Bestandteil der Kreuzungsbauwerke. Sie sind von den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke und Bauwerke zu unterhalten.

Aufgrund der naturnahen Strukturen weist der Flusslauf sehr unterschiedliche Abmessungen auf. Sowohl die Gewässerbreite als auch die Tiefe wechseln. Die Sohlbreiten liegen im Bereich von ca. 5,0 bis über 15,0 m. Die mittlere Wassertiefe bei normalen Abflüssen schwankt zwischen 0,30 und 1,00 m. Im Bereich von Kolken treten auch deutlich größere Wassertiefen auf. Große Wassertiefen ergeben sich ebenfalls bei Hochwasserabflüssen. Sand- und Kiesbänke sowie Geröllschwellen ragen bei Niedrigwasser über die Wasseroberfläche hinaus.

· Art und Umfang der Unterhaltungsarbeiten

Die durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten dienen der Erhaltung des natürlichen bzw. naturnahen Pflanzen- und Tierbestandes am Gewässer und der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss.

Insbesondere der Wasserabfluss wird aufgrund der örtlichen Verhältnisse immer wieder durch in das Gewässer stürzende Bäume behindert. Die Behinderung ist dann erheblich, wenn Ufergehölze den Abflussquerschnitt stark einengen und dadurch ein Abflusshindernis entstanden ist. Quer über das Gewässer gefallene Bäume sind daher aus dem Abflussquerschnitt zu entfernen oder in der Lage so zu verändern, dass der normale Abflussquerschnitt frei ist. Gleiches gilt für angeschwemmtes Treibgut.

Totholz ist andererseits ein wertvoller Strukturbestandteil im Gewässer, weil es Lebensraum und Unterschlupf für Fische und Kleinlebewesen bietet. Nach Möglichkeit ist Totholz daher im Gewässer zu belassen, wenn es an Stellen mit Gewässerüberbreiten sicher gelagert bzw. gegen das Abtreiben gesichert und verankert untergebracht werden kann. In Einzelfällen können auch Erdarbeiten notwendig sein, wenn z. B. Uferabbrüche den Abfluss wesentlich behindern.

Darüber hinaus sind Pflegearbeiten an Ufergehölzen durchzuführen. Hierbei handelt es sich um den Rückschnitt von Gehölzen, die in das Gewässer bzw. den Abflussquerschnitt hineinragen. Gehölzrückschnitte und das „auf den Stock setzen“ von Ufergehölzen erfolgen jeweils außerhalb der Vegetationsperiode, das heißt jeweils vom 01. Oktober bis zum 28.Februar.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

Hindernisbeseitigungen sind jederzeit auszuführen, da durch Hindernisse Gefahrensituationen entstehen können. Der Auftragnehmer muss daher für solche Arbeiten kurzfristig jederzeit einsetzbar sein. Aus dem Gewässer geborgene Bäume und Reisig können in der Regel auf den angrenzenden Flächen, soweit es sich um Wald oder Bruch handelt, verbleiben, d. h. das Material ist in sicherem Abstand von der Uferlinie abzulagern. In Bereichen, wo dies nicht möglich ist, z. B. auf Wanderwegen, Verkehrsflächen, Park- und Gartenanlagen, ist das Holz zu laden und zu beseitigen. Abfälle sind auf zugelassene Entsorgungsanlagen zu verbringen; ein entsprechender Entsorgungsnachweis ist zu erbringen. Die Arbeiten sind mit der nötigen Sorgfalt und mit so wenig Beeinträchtigung wie möglich von Menschen, Tieren und Pflanzen durchzuführen.

· Personal, Geräte und Maschinen

Für die Gehölzarbeiten ist geschultes Fachpersonal einzusetzen, d. h. entsprechende Ausbildungen an schneidenden Geräten, Motorsägen, Hochentastern, Scheren sowie Seil- und Hebezeugen sind Voraussetzung.

Das Personal muss gemäß dem Einsatzzweck mit Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein. Hierzu gehört auch Ausrüstung, die das Arbeiten im und auf dem Wasser ermöglicht, z. B. Wathosen, Schwimmwesten bei Bootseinsätzen usw. Die Arbeiten sind in der Regel als Handarbeit vom Gewässerufer aus auszuführen. Sowohl zur Hindernisbeseitigung als auch zur Gehölzpflege sind daher Geräte einzusetzen, die von dem jeweiligen Personal getragen werden können. Dies bezieht sich auf Motorsägen und Schneidwerkzeuge sowie auf Handseilzüge. In der Regel können die Arbeitsbereiche nicht mit Maschinen angefahren werden. Daher ist der Transport der Geräte über bis zu 500 m zu Fuß zu kalkulieren. Maschinen wie Schlepper mit Seilwinde und Transportfahrzeuge können nur auf den Wanderwegen, auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. auf tragfähigem Untergrund eingesetzt werden. Wanderwege sind in der Regel nur 2,0 bis 3,0 m breit.

In Einzelfällen kann es sinnvoll und notwendig sein, vom Wasser aus zu arbeiten. Es ist daher der Einsatz eines Arbeitsbootes mit Außenbordmotor bzw. Handbetrieb (ca. 4,0 m lang, mit einem Tiefgang von unbeladen nicht mehr als 0,15 m) mit anzubieten.

Für die Hindernisbeseitigung und Baumfällarbeiten werden Größenstufen, gestaffelt nach Durchmessern der Bäume, vorgegeben. Es folgt ein gemeinsames Aufmaß. Der Rückschnitt von Gehölzen erfolgt als Stundenlohnarbeit. Bei Baumfällarbeiten sind die jeweiligen Arbeitsbereiche durch entsprechende Beschilderung und ggf. Absperrung zu sichern.

Mengenangaben sind geschätzt (Erfahrungswerte der letzten Jahre). Der jährliche Aufwand ist witterungsbedingt (z. B. Sturm, Hochwasser) unterschiedlich. Der tatsächliche Unterhaltungsaufwand wird bei einer jährlich stattfindenden Gewässerschau festgelegt und ist

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

in der Regel im Herbst-/Winterhalbjahr abzuarbeiten. Im Laufe des Jahres kann es auch zu Einsätzen kommen, die unter Umständen kurzfristig, d. h. innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung, abzuarbeiten sind (z. B. nach Stürmen).

· Fachkundenachweis oder gleichwertige Fremdüberwachung (ÖBB)

Gewässerunterhaltungsarbeiten unterliegen in Schleswig-Holstein den wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Anforderungen. Zu beachten sind insbesondere § 39 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 25 Landeswassergesetz (LWG) und §§ 39, 44 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Das Wasser Forum Nord e. V. vergibt den Fachkundenachweis "Schonende Gewässerunterhaltung" im Rahmen jährlichen Lehrveranstaltungen für die Dauer von fünf Jahren, in denen die richtige Anwendung der Arbeitsweisen der schonenden Gewässerunterhaltung vermittelt wird. Der Fachkundenachweis des Wasser Forum Nord e.V. ist für die Gewässerunterhaltungsarbeiten, die das Land nach § 38 Landeswassergesetz bezuschusst, das Land selbst ausführt oder durch Dritte ausführen lässt als Nachweis der fachlichen Eignung des eingesetzten Personals (keine Zertifizierung des Unternehmens) durch den Bieter mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Alternativ kann der Bieter einen gleichwertigen Nachweis (anerkannt ist das Berufsqualifizierungswerk Lübeck) für das eingesetzte Personal oder die fachliche Eignung durch eine Fremdüberwachung sicherstellen. Für die Fremdüberwachung hat der Bieter im Rahmen des Angebotes eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) in Anlehnung an die fachlichen Anforderungen des DWA-Merkblattes M 619 anzubieten, die ausschließlich die fachkundige Begleitung und Überwachung während der Ausführung der Arbeiten umfasst und nicht die Planung und Ausschreibung der Gewässerunterhaltungsarbeiten durch den Auftraggeber. Die Vergütung für die fachkundige Begleitung und Überwachung hat der Bieter in der Kalkulation der Angebotspreise zu berücksichtigen.

· Ortskenntnis / Besichtigung

Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen Verhältnisse durch eine Ortsbesichtigung in Kenntnis zu setzen.

Weiterhin möchten wir auf unsere Internetseite www.glv-rz.de verweisen. Dort können Sie unter „Gewässerunterhaltung / Pflegeplan Bille“ weitere Informationen und Übersichtskarten aufrufen.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01 Gewässerunterhaltung 2027

01.01 Gewässerunterhaltung 2027

01.01.01 Bäume entfernen, Stammdurchmesser 0,10 – 0,30 m, Länge bis 15,00 m

Stück Bäume (Laub- oder Nadelhölzer) die ein Abflusshindernis darstellen, oder bei denen die Gefahr des Umstürzens besteht, mit einem Stammdurchmesser von 0,10 m 0,30 m.

  • ca. 1,00 m über dem Wurzelstock gemessen, vom Wurzelstock trennen/abschneiden/fällen.
  • Baumstämme entasten.
  • Stammholz in Arbeitslängen (3,00 m 5,00 m), abgestimmt auf die Leistungsfähigkeit der Seilzüge, trennen.
  • Das Schnittholz und Reisig per Seilzug oder in Handarbeit aus dem Gewässer bergen und seitlich der Gewässeroberkante ablagern. Länge (Höhe) der Bäume bis 15,00 m Einschließlich Geräte- und Betriebskosten sowie Lohnkosten.

15 St ...................... ..............................

01.01.02 Bäume entfernen, Stammdurchmesser 0,30 – 0,60 m, Länge bis 15,00 m

Stück Bäume wie vor, jedoch Stammdurchmesser 0,30 m 0,60 m

  • ca. 1,00 m über dem Wurzelstock gemessen, vom Wurzelstock trennen/abschneiden/fällen.
  • Baumstämme entasten.
  • Stammholz in Arbeitslängen (3,00 m 5,00 m), abgestimmt auf die Leistungsfähigkeit der Seilzüge, trennen.
  • Das Schnittholz und Reisig per Seilzug oder in Handarbeit aus dem Gewässer bergen und seitlich der Gewässeroberkante ablagern. Länge (Höhe) der Bäume bis 15,00 m Einschließlich Geräte- und Betriebskosten sowie Lohnkosten.

5 St ...................... ..............................

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Projekt: Bille 1. Ordnung, Gewässerunterhaltung

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung, Bille 1. Ordnung

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01.01.03 Bäume entfernen, Stammdurchmesser 0,60 – 1,00 m, Länge bis 15,00 m

Stück Bäume wie vor, jedoch Stammdurchmesser 0,60 m 1,00 m

  • ca. 1,00 m über dem Wurzelstock gemessen, vom Wurzelstock trennen/abschneiden/fällen.
  • Baumstämme entasten.
  • Stammholz in Arbeitslängen (3,00 m 5,00 m), abgestimmt auf die Leistungsfähigkeit der Seilzüge, trennen.
  • Das Schnittholz und Reisig per Seilzug oder in Handarbeit aus dem Gewässer bergen und seitlich der Gewässeroberkante ablagern. Länge (Höhe) der Bäume bis 15,00 m Einschließlich Geräte- und Betriebskosten sowie Lohnkosten.

2 St ...................... ..............................

01.01.04 Bäume entfernen, Stammdurchmesser 1,00 – 1,50 m, Länge bis 15,00 m

Stück Bäume wie vor, jedoch Stammdurchmesser 1,00 m 1,50 m

  • ca. 1,00 m über dem Wurzelstock gemessen, vom Wurzelstock trennen/ abschneiden/ fällen.
  • Baumstämme entasten.
  • Stammholz in Arbeitslängen (3,00 m 5,00 m), abgestimmt auf die Leistungsfähigkeit der Seilzüge, trennen.
  • Das Schnittholz und Reisig per Seilzug oder in Handarbeit aus dem Gewässer bergen und seitlich der Gewässeroberkante ablagern. Länge (Höhe) der Bäume bis 15,00 m Einschließlich Geräte- und Betriebskosten sowie Lohnkosten.

1 St ...................... ..............................

01.01.05 Länge der Baumstämme bis 15,00 m Stammdurchmesser 0,10 - 0,30 m

Stück Bäume (Laub- oder Nadelhölzer) die ein Abflusshindernis darstellen, oder bei denen die Gefahr des Umstürzens besteht, mit einem Stammdurchmesser von 0,10 m 0,30 m.

  • ca. 1,00 m über dem Wurzelstock gemessen, vom Wurzelstock trennen/ abschneiden/ fällen.
  • im Gewässerbett so verschwenken, dass sie sicher am Ufer befestigt werden können.
  • Befestigungspflöcke aus anfallendem Holz (Äste/kleinere Stämme) herstellen und einrammen. Länge (Höhe) der Bäume bis 15,00 m Einschließlich Geräte- und Betriebskosten sowie Lohnkosten.

5 St ...................... ..............................

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Projekt: Bille 1. Ordnung, Gewässerunterhaltung

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung, Bille 1. Ordnung

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

01.01.06 Länge der Baumstämme bis 15,00 m Stammdurchmesser 0,30 – 0,60 m

Stück Bäume wie vor, jedoch Stammdurchmesser 0,30 m 0,60 m

  • ca. 1,00 m über dem Wurzelstock gemessen, vom Wurzelstock trennen/ abschneiden/ fällen.
  • im Gewässerbett so verschwenken, dass sie sicher am Ufer befestigt werden können.
  • Befestigungspflöcke aus anfallendem Holz (Äste/kleinere Stämme) herstellen und einrammen. Länge (Höhe) der Bäume bis 15,00 m Einschließlich Geräte- und Betriebskosten sowie Lohnkosten.

2 St ...................... ..............................

01.01.07 Länge der Baumstämme bis 15,00 m Stammdurchmesser 0,60 – 1,00 m

Stück Bäume wie vor, jedoch Stammdurchmesser 0,60 m 1,00 m

  • ca. 1,00 m über dem Wurzelstock gemessen, vom Wurzelstock trennen/ abschneiden/ fällen.
  • im Gewässerbett so verschwenken, dass sie sicher am Ufer befestigt werden können.
  • Befestigungspflöcke aus anfallendem Holz (Äste/kleinere Stämme) herstellen und einrammen. Länge (Höhe) der Bäume bis 15,00 m

Einschließlich Geräte- und Betriebskosten sowie Lohnkosten.

1 St ...................... ..............................

01.01.08 Raummeter Holz entfernen

m³ Raummeter (lose Masse Stammholz) laden (maschinell oder von Hand) und mit Transportfahrzeug schadlos beseitigen. Holz geht in Eigentum des Auftragnehmers über. Aufmaß nach Raummaß.

10 m³ ...................... ..............................

01.01.09 Reisig entfernen

m³ Reisig (Schreddergut) laden mit Transportfahrzeug schadlos beseitigen. Holz geht in Eigentum des Auftragnehmers über. Aufmaß nach Raummaß.

15 m³ ...................... ..............................

Summe 01.01 Gewässerunterhaltung 2027 ..............................

01.02 Stundenlohnarbeiten

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag *** Position entfällt 01.02.10 Transportfahrzeug

Stunden Gestellung eines Transportfahrzeuges (z. B. Schlepper mit Anhänger) mit mindestens 3,00 m³ Fassungsvermögen zum Abtransport von Schnittholz und Reisig, einschließlich Bedienpersonal sowie Betriebsstoffe. Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung des Auftraggebers.

4 h ...................... Pos. entfällt

01.02.11 Buschhacker

Stunden Gestellung eines Buschhackers zur Zerkleinerung von Reisig und Stammholz bis 0,20 m Durchmesser, einschließlich Bedienpersonal sowie Betriebsstoffe. Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung des Auftraggebers.

4 h ...................... ..............................

01.02.12 Arbeitsboot

Stunden Gestellung eines Arbeitsbootes, l = ca. 4,00 m, Tiefgang unbeladen 0,15 m und Antrieb mit Außenbordmotor, einschließlich Bedienpersonal sowie Betriebsstoffe. Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung des Auftraggebers.

4 h ...................... ..............................

01.02.13 Schlepper mit Seilwinde

Stunden Gestellung eines Schleppers mit Seilwinde, Zuglastkraft > 3 t, Seillänge mind. 30,00 m (für besondere Fälle Möglichkeit der Verlängerung bis 50,00 m), einschließlich Bedienpersona sowie Betriebsstoffe. Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung der Bauleitung.

4 h ...................... ..............................

01.02.14 Minibagger

Stunden Gestellung eines Minibaggers auf Gummiketten bis max. 7 Mg Gewicht, einschließlich Bedienpersonal sowie Betriebsstoffe. Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung des Auftraggebers.

4 h ...................... ..............................

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Projekt: Bille 1. Ordnung, Gewässerunterhaltung

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung, Bille 1. Ordnung

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

*** Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag *** Position entfällt 01.02.15 Hebebühne

Stunden Gestellung einer Hebebühne (Arbeitskorb), Arbeitshöhe bis 8,00 m, einschließlich Bedienpersonal sowie Betriebsstoffe. Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung des Auftraggebers.

4 h ...................... Pos. entfällt

*** Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag 01.02.16 Vorarbeiter

Stunden Gestellung eines Vorarbeiters. Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung des Auftraggebers. 1

1 h ...................... nur EP

*** Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag 01.02.17 Facharbeiter

Stunden Gestellung eines Facharbeiters (Motorsägen Führer / Forstwirt). Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung des Auftraggebers.

1 h ...................... nur EP

*** Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag 01.02.18 Werker

Stunden Gestellung eines Werkers (Arbeitsmann bzw. Helfer). Der Einsatz erfolgt auf besondere Anweisung des Auftraggebers.

1 h ...................... nur EP

01.02.19 Facharbeiter mit Motorgerät

Facharbeiter mit Motorgerät (Freischneider, Motorsäge etc.), Std.-Gestellung eines Facharbeiters mit Motorgerät inkl. Betriebsstoffe. Der Einsatz erfolgt nur auf besondere Absprache mit dem Verband.

10 h ...................... ..............................

Summe 01.02 Stundenlohnarbeiten ..............................

Summe 01 Gewässerunterhaltung 2027 ..............................

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Projekt: Bille 1. Ordnung, Gewässerunterhaltung

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung, Bille 1. Ordnung

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

02 Gewässerunterhaltung 2028

02.10 Gewässerunterhaltung 2028 01.01.2028 bis 31.12.2028

Pos. 1 - Pos. 19 Nettoangebotssumme aus 2027

  • Preiserhöhung 2028 (%): '..............................................%' vom Bieter einzutragen

1 psch ...................... ..............................

Summe 02 Gewässerunterhaltung 2028 ..............................

03 Gewässerunterhaltung 2029

03.10 Gewässerunterhaltung 2029 01.01.2029 bis 31.12.2029

Pos. 1 - Pos. 19 Nettoangebotssumme aus 2027

  • Preiserhöhung 2029 (%): '...............................................%' vom Bieter einzutragen

1 psch ...................... ..............................

Summe 03 Gewässerunterhaltung 2029 ..............................

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Projekt: Bille 1. Ordnung, Gewässerunterhaltung

LV-Bezeichnung: Leistungsverzeichnis Gewässerunterhaltung, Bille 1. Ordnung

OZ Zusammenstellung Summe EUR

01 Gewässerunterhaltung 2027 ..............................

02 Gewässerunterhaltung 2028 ..............................

03 Gewässerunterhaltung 2029 ..............................

Summe Zusammenstellung: ..............................

Summe ohne Nachlass: ..............................

Nachlass (..............................%): ..............................

Summe netto: ..............................

zzgl. 19% MwSt: ..............................

Summe inkl. MwSt: ..............................

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