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Anlage A2
Bewerbungsbedingungen
Gebäudereinigung
Bonn, den 1. Oktober 2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung ........................................................................ 3
a) Kurze Beschreibung des Auftrags ............................................................................ 3 b) Beginn der Leistung und Laufzeit des Auftrags ........................................................ 3 c) Optionen ............................................................................................................... 3 d) Losaufteilung ......................................................................................................... 3 e) Vergabeverfahren .................................................................................................. 3 f) Besondere Regeln und Hinweise in Bezug auf das konkrete Vergabeverfahren .......... 4
2 Nachweis Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ........................................ 4
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ........................................................ 4 b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................................... 4 c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .......................................................... 4 d) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB ........................ 5 e) Einbeziehung anderer Unternehmen; Eignungsleihe ................................................ 5 f) Bietergemeinschaften ............................................................................................6
3 Inhalt und Form der Angebote ........................................................................................6
a) Inhalt der Angebote ...............................................................................................6 b) Form und Adressat der Angebote ............................................................................6 c) Kostenerstattung ...................................................................................................6 d) Angebotsfrist .........................................................................................................6
4 Prüfung und Wertung der Angebote ...............................................................................6
a) Formelle Prüfung ...................................................................................................6 b) Prüfung der Eignung und Ausschlussgründe ............................................................ 7 c) Ungewöhnlich niedrige Angebote ........................................................................... 7 d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ............................................................8
5 Mitteilung gegenüber den Bietern ..................................................................................8
6 Auskünfte und Unklarheiten ..........................................................................................8
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1 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung
a) Kurze Beschreibung des Auftrags
Gegenstand der Leistung ist die Unterhaltsreinigung der von der Studienstiftung genutzten Gebäude Ahr- straße 41 und Mittelstraße 43 in Bonn-Plittersdorf. Das Gebäude Ahrstraße umfasst neben dem Erdgeschoss und drei Obergeschossen zwei Kellerebenen, insgesamt eine Fläche von 1.952,99 qm, davon im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu reinigende Fläche 1.530,27 qm. Das Gebäude Mittelstraße 43 umfasst das Erdgeschoss und zwei Obergeschosse sowie eine Kellerebene mit einer Gesamtfläche von 1.569,56 qm, davon im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu reinigende Fläche 1.402,01 qm.
Die Leistungsbeschreibung erhalten Sie erst nach Rücksendung der Nein Ja unterschriebenen anliegenden Verschwiegenheitserklärung, vgl. § 29 Abs. 3 UVgO, § 3 Abs. 3 UVgO.
Rahmenvereinbarung Nein Ja
mit einem Unternehmen
mit mehreren Unternehmen
b) Beginn der Leistung und Laufzeit des Auftrags
Der Vertrag wird mit der Bezuschlagung geschlossen.
Die Leistung beginnt am 1. Mai 2027.
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Oktober 2027. Danach verlängert er sich jeweils um drei Mo- nate, ohne dass es einer Erklärung bedarf, sofern er nicht nach Ziffer 15 Abs. 3 der Vertragsbedingungen ge- kündigt wird. Er endet spätestens am 30. April 2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums kündigen. Die Verlängerungszeiträume enden jeweils am 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einzelheiten regelt Ziffer 15 der Vertragsbedingungen (Anlage A5).
Die genauen Leistungszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
c) Optionen
Optionen sind vorgesehen Nein
d) Losaufteilung
Es erfolgt keine Unterteilung in Lose.1 Es sind weder Nebenangebote noch zwei Hauptangebote zugelassen.
e) Vergabeverfahren
Die Vergabe des unter Abschnitt 1 a) genannten Auftrags erfolgt in dem im Aufforderungsschreiben genann- ten Vergabeverfahren.
1 Vgl. Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu §44 BHO, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN- Best-P), Absatz 3 bzw. Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF), § 2.4.2: keine Verpflichtung zur Aufteilung in Teil- und Fachlose für Zuwendungs- empfänger
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f) Besondere Regeln und Hinweise in Bezug auf das konkrete Vergabeverfahren
Der öffentliche Auftraggeber stellt sicher, dass alle Bieter gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält er sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten. Es ist zu beachten, dass die Angebote verbindlich sind und der öffentliche Auftraggeber von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen darf. Verhandlungen, insbesondere über Ände- rungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.
2 Nachweis Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Unternehmen haben mit ihrem Angebot ihre Eignung nach § 122 GWB sowie das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen. Hierzu sind dem Angebot folgende Belege und Un- terlagen beizufügen:
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleich- bares Register2
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Formular A4 (Unternehmerbogen) ist zu verwenden. Mindestanforderung: Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudereinigung) von durchschnittlich mindestens 180.000 Euro netto je Geschäftsjahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Besteht das Unternehmen kürzer, gilt der Durch- schnitt der bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Folgende Schäden mit folgenden Mindestdeckungssummen müssen mindestens versi- chert sein: Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden: bis 2.500.000 Euro pauschal Bearbeitungs- und Obhutsschäden (Tätigkeitsschäden): bis 500.000 Euro Umweltschäden: bis 500.000 Euro Schlüsselrisiko: bis 50.000 Euro
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund, den er plausibel zu machen hat, die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Aufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Mindestanforde- rung: Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die Unterhaltsreinigung von Gebäuden eines Unter- nehmens oder einer öffentlichen Einrichtung mit einer Grundfläche von mindestens 2.000 m² betrifft; mehrere Gebäude desselben Auftrags werden zusammengerechnet. Der Auftrag muss in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein oder noch laufen. Das Formular in Anlage A4 (Unternehmerbogen) ist zu verwenden. Unternehmensdarstellung (organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, personelle Kapa- zitäten) auf höchstens zwei Seiten DIN A4 als Anlage zum Unternehmerbogen (Anlage A4). Angabe der Fachkräfte, die als Ansprechpersonen für den Auftraggeber fungieren bzw. die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
2 Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens. Dabei ist u. a. auf die Handhabung personeller Engpässe (Krankheits-/Ur- laubsvertretung) sowie auf die Handhabung von Beanstandungen einzugehen. Beschreibung der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auf- tragsausführung anwendet. Dabei ist insbesondere auf die Anforderungen an die Reinigungs- mittel einzugehen, die in der Leistungsbeschreibung dargelegt sind (Nachweis durch Herstel- lererklärung oder durch das Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 194, Ausgabe Januar 2022, oder ein gleichwertiges Gütezeichen; die Gleichwertigkeit ist zu erläutern). Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs- kräfte der Jahre 2024, 2025 und 2026 jeweils zum 30.06. eines Jahres ersichtlich sind. Das For- mular in Anlage A4 (Unternehmerbogen) ist zu verwenden. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche techni- sche Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen durch Nachunternehmer (Unterauftrag- nehmer) ausführen lassen will (Nachunternehmererklärung, Anlage A8; siehe Abschnitt 2 e)) Die Angaben zu Ansprechpersonen und Fachkräften, technischer Ausrüstung und Qualitätssicherung, Um- weltmanagement einschließlich des Nachweises der Reinigungsmittel sowie Ausstattung und Geräten sind im Organisations- und Qualitätskonzept nach Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage A3) zu machen; ein gesonderter Nachweis ist nicht erforderlich.
d) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
Ausgefüllte Eigenerklärung in Textform nach §§ 123, 124 GWB sowie nach § 19 Abs. 1 Mi- LoG, § 21 SchwarzArbG und § 6 AEntG, gemäß Anlage A4 (Unternehmerbogen).
e) Einbeziehung anderer Unternehmen; Eignungsleihe
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das einen Teil der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistung für den Bieter ausführt, auch wenn es allein vom Bie- ter beauftragt wird. Das gilt auch für Unternehmen, die mit dem Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden sind. Reine Lieferanten, etwa von Reinigungs- oder Verbrauchsmitteln, sind keine Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, hat er diese Teile mit dem Angebot in der Nachunternehmererklärung (Anlage A8) aufzulisten. Name und Anschrift der Nachunternehmer sind anzugeben, soweit sie bei Angebotsabgabe bereits feststehen. Für jeden Nachun- ternehmer (Unterauftragnehmer) ist die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 6 AEntG (Anlage A4) mit dem Angebot einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber verlan- gen, dass der Bieter die Nachunternehmer benennt und nachweist, dass ihm deren erforderliche Mittel zur Verfügung stehen (§ 26 Abs. 1 UVgO). Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (qualifizierte Un- ternehmen), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfü- gung stehen werden. Hierzu hat der Bieter die erforderlichen Belege zum Nachweis der Eignung der qualifizierten Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch (Eignungsleihe), hat er bereits mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen; hierzu kann das Formu- lar in Anlage A17 verwendet werden. Das gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen auch Teile der Leis- tung ausführt. Führt es Teile der Leistung als Nachunternehmer aus, ist es zusätzlich in der Nachunterneh- mererklärung (Anlage A8) aufzuführen. Folgende kritische Aufgaben sind zwingend direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Mitglied der Bietergemeinschaft auszuführen:
Qualitäts- und Beschwerdemanagement.
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist das ausführende Mitglied im Angebot kenntlich zu machen.
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Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine ge- samtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung ent- sprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 34 Abs. 3 UVgO). Verlangt der Auftraggeber dies, ist die Erklärung der gemeinsamen Haftung (Anlage A18) auf Anforderung vorzulegen. Dieser Abschnitt e) gilt auch für Bietergemeinschaften.
f) Bietergemeinschaften
Bei einer Bietergemeinschaft ist der Unternehmerbogen (A4) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat in dem Angebot darzustellen, ob und inwieweit die Mitglieder be- reits in der Vergangenheit zusammengearbeitet haben.
3 Inhalt und Form der Angebote
a) Inhalt der Angebote
Das Angebot enthält mindestens folgende Belege und Unterlagen:
Angebotsschreiben, Vordruck in Anlage A10 ist zu verwenden Sämtliche unter Abschnitt 2 festgelegten Belege und Unterlagen. Ausgefüllte Preiskalkulation, Anlage A7 ist zu verwenden Formblatt Qualitätsmanagement und Schulung, Anlage A9 ist zu verwenden Organisations- und Qualitätskonzept nach Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage A3) Reinigungsplan für den Turnus 2,5 nach Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung Muster des Eigenkontrollnachweises nach Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung Nachweis der Objektbegehung, Anlage A6 ist zu verwenden
Objektbegehung Die Objektbegehung beider Objekte (Ahrstraße 41 und Mittelstraße 43) findet vom 13. bis 23.10.2026 in Einzelterminen statt. Termine sind bis zum 09.10.2026 mit Herrn Bastian Felten zu vereinbaren: felten@studienstiftung.de und hausmanagement@studienstiftung.de. Die Teilnahme wird von einem Vertreter der Studienstiftung auf Anlage A6 (Nachweis Ortsbegehung) be- stätigt. Die unterzeichnete Teilnahmebestätigung ist dem Angebot beizufügen. Die Teilnahme an der Objektbegehung ist zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung des Ange- bots, weil eine ordnungsgemäße Kalkulation die Kenntnis der Objekte vor Ort voraussetzt. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbegehung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen. Eine Begehung nach dem 23.10.2026 ist nicht möglich. Hat der Bieter an der Begehung teilgenommen und fehlt lediglich die Teilnahmebestätigung im Angebot, kann sie nachgefordert werden (§ 41 Abs. 2 UVgO); maßgeblich ist die Teilnehmerliste des Auftraggebers. Auskünfte bei der Begehung sind unverbindlich; Fragen sind aus- schließlich über die Vergabeplattform zu stellen (Abschnitt 6).
b) Form und Adressat der Angebote
Das Angebot sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine be- glaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.
Beachten Sie, dass Änderungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind. Die Angebote müssen vollstän- dig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Werden die o.g. Formalien nicht eingehalten, kann dies zu einem Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren führen!
Die Übermittlung des Angebotes einschließlich aller Unterlagen erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform evergabe.de.
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c) Kostenerstattung
Die Erstellung des Angebots wird nicht vergütet. Eine Auslagenerstattung (Kopien, Übersetzungen etc.) erfolgt ebenfalls nicht. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster etc. gehen ohne Anspruch auf Vergü- tung in das Eigentum des öffentlichen Auftraggebers über.
d) Angebotsfrist
Das Angebot muss spätestens bis zu der im Aufforderungsschreiben genannten Frist bei der o.g. Stelle ein- gegangen sein. Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
4 Prüfung und Wertung der Angebote
a) Formelle Prüfung
Der Auftraggeber öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist und prüft diese zunächst auf Vollständig- keit und fachliche Richtigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleich- behandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, ins- besondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, innerhalb einer bestimm- ten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.3 Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die Erfordernissen des Abschnitts 3 nicht genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,
- nicht zugelassene Nebenangebote,
- Angebote von Bietern, die nicht an einer Objektbegehung nach Abschnitt 3 a) teilgenommen haben.
b) Prüfung der Eignung und Ausschlussgründe
Der öffentliche Auftraggeber prüft die Eignung der Bieter anhand der oben festgelegten Belege und Unterla- gen zur Eignung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Der öffentliche Auf- traggeber kann dabei Bieter auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern. Er behält sich vor, einge- reichte Referenzen zu überprüfen.
c) Ungewöhnlich niedrige Angebote
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung unge- wöhnlich niedrig, verlangt ggf.der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung, vgl. § 44 UVgO.
Im Rahmen der Aufklärung prüft der öffentliche Auftraggeber die Zusammensetzung des Angebots und be- rücksichtigt die übermittelten Unterlagen.
Die Prüfung kann insbesondere betreffen:
- die Wirtschaftlichkeit der Erbringung der Dienstleistung,
3 Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpo- sitionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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- die gewählten technischen Lösungen oder die außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die das Un- ternehmen bei der Erbringung der Dienstleistung verfügt,
- die Besonderheiten der angebotenen Dienstleistung,
- die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für das Unternehmen gel- tenden umwelt-, sozial und arbeitsrechtlichen Vorschriften, oder
- die etwaige Gewährung einer staatlichen Beihilfe an das Unternehmen.
Kann der öffentliche Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der an- gebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Er wird das Angebot ablehnen, wenn er festgestellt hat, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhn- lich niedrig sind, weil Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden, vgl. § 44 Abs. 3 UVgO.
Stellt der öffentliche Auftraggeber fest, dass ein Angebotspreis ungewöhnlich niedrig ist, weil der Bieter eine staatliche Beihilfe erhalten hat, so lehnt der öffentliche Auftraggeber das Angebot ab, wenn der Bieter nicht fristgemäß nachweisen kann, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde, vgl. § 44 Abs. 4 UVgO. Für die Prüfung, ob die Preise auskömmlich sind, zieht der Auftraggeber insbesondere die Angaben in Anlage A7 (Blatt „SVS“) heran.
d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Es wird nach der Punktwertmethode ermittelt. Je Angebot sind höchstens 100 Punkte erreichbar:
-
Preis: höchstens 70 Punkte. Wertungspreis ist der Jahresnettogesamtpreis nach Anlage A7, Blatt „Preisüber- sicht“ (Unterhaltsreinigung, Objektüberwachung und Verbrauchsmaterial). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 70 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten: niedrigster Wertungspreis ÷ eigener Wer- tungspreis × 70.
-
Qualitätsmanagement: höchstens 20 Punkte, nach Ziffer 2 des Formblatts Qualitätsmanagement und Schulung (Anlage A9).
-
Schulungsstunden: höchstens 10 Punkte, nach Ziffer 3 des Formblatts Qualitätsmanagement und Schulung (Anlage A9). Angebote mit weniger als zwei Schulungsstunden je eingesetzter Reinigungskraft und Kalender- jahr werden ausgeschlossen.
Die Punkte werden je Kriterium kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei gleicher Gesamt- punktzahl entscheidet der niedrigere Wertungspreis, danach das Los. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix (Anlage A15).
Die Angaben zu den Zuschlagskriterien – die Preise in Anlage A7 und die Angaben im Formblatt Qualitätsma- nagement und Schulung – werden nicht nachgefordert (§ 41 Abs. 3 UVgO).
5 Mitteilung gegenüber den Bietern
Unbeschadet des § 134 GWB teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bieter unverzüglich über die digitale Vergabeplattform seine Entscheidungen über die Zuschlagserteilung mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür. Auf die Unterrich- tungsmöglichkeit gemäß § 46 UVgO wird außerdem hingewiesen.
6 Auskünfte und Unklarheiten
Sollten in den Vergabeunterlagen nach Ansicht der Bieter Unklarheiten oder Widersprüche enthalten sein, ha- ben diese den Auftraggeber – etwa in Form einer Frage – unverzüglich darauf hinzuweisen. Offensichtliche Unklarheiten und Widersprüche, auf welche ein Bieter trotz Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis nicht hinweist, gehen zu seinen Lasten.
Fragen und Hinweise sind ausschließlich in Textform über das Portal evergabe.de zu richten an:
Dr. Imke Thamm bzw. Ilona Bach.
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Fragen sind bis zu der im Aufforderungsschreiben (Anlage A1) genannten Bieterfragenfrist (30.10.2026, 12:00 Uhr) zu stellen. Bei später eingehenden Bieterfragen besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
Rechtzeitig eingegangene Fragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beant- wortet. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form für alle Bieter sichtbar auf Vergabeplatt- form evergabe.de veröffentlicht. Den Bietern wird dringend empfohlen, dort bis zur Angebotsfrist regelmäßig nachzuschauen.
Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Vergabevorschriften (Beanstandungen) sind ebenfalls an die o. g. Stelle zu richten.
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