Anlage A9 zu den Vergabeunterlagen
Formblatt Qualitätsmanagement und Schulung
Gebäudereinigung Ahrstraße 41 und Mittelstraße 43 · Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. · Stand 29.09.2026
| Bieter (Firma, Anschrift) | |
| Ansprechperson, Telefon, E-Mail |
1 Hinweise zum Ausfüllen
| 1 | Dieses Formblatt ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen; eine Unterschrift ist nicht erforderlich (Textform). |
| 2 | Die Angaben unter den Ziffern 2 und 3 sind wertungsrelevant. Sie bilden die Zuschlagskriterien Pos. 2 „Qualitätsmanagement“ (höchstens 20 Punkte) und Pos. 3 „Schulungsstunden“ (höchstens 10 Punkte) von insgesamt 100 Punkten. |
| 3 | Die Angaben unter den Ziffern 2 und 3 werden nicht nachgefordert (§ 41 Abs. 3 UVgO). Fehlende, unvollständige oder unklare Angaben führen zur Bewertung des betreffenden Merkmals mit 0 Punkten; sie führen nicht zum Ausschluss des Angebots. Zur Ausnahme bei den Schulungsstunden siehe Ziffer 3. |
| 4 | Ziffer 4 ist keine Wertungsangabe, sondern eine Mindestanforderung nach Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung. Das dort verlangte Muster wird nicht bepunktet; fehlt es, wird es nachgefordert (§ 41 Abs. 2 UVgO). |
| 5 | Mit der Zuschlagserteilung werden die Angaben Vertragsinhalt (Ziffer 7 Nr. 6 der Leistungsbeschreibung). |
| 6 | Die Mindestanforderungen der Ziffern 2.2, 2.3 und 3 der Leistungsbeschreibung bleiben unberührt. Bewertet wird ausschließlich, was darüber hinausgeht. |
2 Qualitätsmanagement (Pos. 2, höchstens 20 Punkte)
Bitte in jeder Zeile eine Angabe machen. Die Spalte „Punktvergabe“ ist Teil der bekannt gemachten Wertungsmatrix und dient Ihrer Information.
| Nr. | Angabe | Angabe des Bieters | Punktvergabe |
|---|---|---|---|
| QM 1 | Wird die Reinigungsqualität über ein Qualitätsmesssystem nach DIN EN 13549 überwacht, bei dem die Stichprobenauswahl nach DIN ISO 2859 erfolgt? | ☐ Ja ☐ Nein Bei Ja, Bezeichnung des Systems: _______________________ | Ja = 4 Punkte Nein = 0 Punkte |
| QM 2 | Wie viele regelmäßige dokumentierte Eigenkontrollen führt die Objektleitung je Objekt und Kalendermonat durch? Bitte genau eine Stufe ankreuzen. Bedarfsbezogene Kontrollen, etwa nach einer Mängelanzeige, zählen hier nicht mit. | ☐ nur bedarfsbezogen ☐ 1 Kontrolle je Objekt und Monat ☐ 2 Kontrollen je Objekt und Monat ☐ 3 oder mehr Kontrollen je Objekt und Monat | nur bedarfsbezogen = 0 Punkte 1 Kontrolle = 2,5 Punkte 2 Kontrollen = 5 Punkte 3 oder mehr = 7,5 Punkte |
| QM 3 | Innerhalb welcher Frist wird ein gemeldeter Reinigungsmangel verbindlich nachgebessert? | _________ Stunden ab Eingang der Mängelanzeige | bis 24 Stunden = 7,5 Punkte bis 48 Stunden = 3,75 Punkte länger oder keine Angabe = 0 Punkte |
| QM 4 | Wird eine Funktions-E-Mail benannt, an die das Hausmanagement des Auftraggebers Reinigungsmängel melden kann? Gleichgestellt ist eine persönliche Adresse, wenn zugleich eine Vertretungsadresse benannt wird. Eine persönliche Adresse ohne Vertretungsadresse genügt nicht. | ☐ Ja ☐ Nein Bei Ja, Adresse: _______________________ Vertretungsadresse (nur bei persönlicher Adresse): _______________________ | Funktions-E-Mail oder persönliche Adresse mit Vertretungsadresse = 1 Punkt persönliche Adresse ohne Vertretungsadresse oder keine Angabe = 0 Punkte |
| Höchstpunktzahl | 20,00 Punkte |
3 Schulungsstunden (Pos. 3, höchstens 10 Punkte)
Gewertet wird die verbindlich zugesagte Zahl dokumentierter Schulungsstunden je eingesetzter Reinigungskraft und Kalenderjahr zu den Inhalten nach Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung. Die Zusage wird mit der Zuschlagserteilung Vertragsinhalt.
| Nr. | Angabe | Angabe des Bieters | Punktvergabe |
|---|---|---|---|
| Pos. 3 | Wie viele Schulungsstunden je eingesetzter Reinigungskraft und Kalenderjahr sagen Sie verbindlich zu? Mindeststandard nach Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung: 2 Stunden. | _________ Stunden je Reinigungskraft und Kalenderjahr | ab 6 Stunden = 10 Punkte ab 4 bis unter 6 Stunden = 5 Punkte ab 2 bis unter 4 Stunden = 0 Punkte unter 2 Stunden: Ausschluss |
| Höchstpunktzahl | 10,00 Punkte |
Eine Zusage von weniger als zwei Stunden weicht vom Mindeststandard ab und führt zum Ausschluss des Angebots (§ 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 UVgO). Fehlt die Angabe, gilt der Mindeststandard und die Position wird mit 0 Punkten bewertet.
4 Nachweis der Eigenkontrollen (Mindestanforderung, nicht bepunktet)
Der Auftragnehmer weist alle Eigenkontrollen – bedarfsbezogene wie regelmäßige nach QM 2 – in einem eigenen Dokument nach – nicht als Sammelvermerk, sondern getrennt nach Bereichen. Gesondert auszuweisen sind mindestens: Sanitärbereich, Küchen und Teeküchen, Bodenarbeiten sowie Obenarbeiten in Büroräumen. Der Nachweis enthält je Kontrolle mindestens Datum, Objekt, kontrollierten Bereich oder Raumgruppe, Befund, veranlasste Abhilfe und Name der kontrollierenden Person.
Dem Angebot ist das Muster dieses Nachweises beizufügen. Es wird nicht bepunktet. Das Muster wird mit der Zuschlagserteilung Vertragsinhalt; die ausgefüllten Nachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu den Qualitätssicherungsgesprächen nach Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung mitzubringen.
| Muster beigefügt | ☐ Ja, als Anlage zu diesem Formblatt ☐ Nein |
5 Erläuterung der Begriffe
| Dokumentierte Eigenkontrolle | Eine von der Objektleitung oder einer Aufsichtskraft durchgeführte Kontrolle der Reinigungsleistung im Objekt, die mit Datum, geprüftem Bereich und Ergebnis festgehalten wird. Die Aufzeichnungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen und zu den Qualitätssicherungsterminen nach Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung vorzulegen. Nicht dokumentierte Sichtkontrollen zählen nicht. Regelmäßig ist eine Kontrolle, die unabhängig von einem Anlass in festem monatlichem Rhythmus stattfindet; bedarfsbezogen ist eine Kontrolle aus konkretem Anlass, insbesondere nach einer Mängelanzeige. |
| Schulungsstunde | Eine Zeitstunde dokumentierter Schulung einer eingesetzten Reinigungskraft zu den Inhalten nach Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung: Reinigungsmittel und -methoden, Geräte, Abfallmanagement sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte. |
| Frist bis zur Nachbesserung | Die Zeit zwischen dem Eingang einer Mängelanzeige des Auftraggebers und dem Abschluss der Nachreinigung. Die Frist läuft an Reinigungstagen im Sinne der Ziffer 2.7 der Leistungsbeschreibung. Davon zu unterscheiden ist die Vorgabe der Ziffer 2.2, wonach binnen 24 Stunden eine entscheidungsbefugte Ansprechperson im Objekt erscheint; diese Vorgabe gilt unabhängig von der hier zugesagten Frist und ist Mindestanforderung. |
| Funktions-E-Mail | Ein Postfach des Auftragnehmers, das einer Funktion und nicht einer einzelnen Person zugeordnet ist (zum Beispiel objektleitung-bonn@…). Es bleibt bei Urlaub, Krankheit und Personalwechsel erreichbar und wird an Werktagen ausgewertet. Das Hausmanagement des Auftraggebers meldet Reinigungsmängel an diese Adresse; sie ist bei Änderung unverzüglich in Textform mitzuteilen. Gleichgestellt ist die persönliche Adresse einer Person, wenn zugleich eine Vertretungsadresse benannt wird, an die Meldungen bei Abwesenheit weitergeleitet werden. |
| Obenarbeiten | Sämtliche Reinigungsleistungen an Oberflächen, Einrichtungsgegenständen und Ausstattung mit Ausnahme der Bodenreinigung (Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung). |
| DIN EN 13549 | Reinigungsdienstleistungen – Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme. |
| DIN ISO 2859 | Annahmestichprobenprüfung anhand der Anzahl fehlerhafter Einheiten oder Fehler. Sie stellt sicher, dass die geprüften Flächen statistisch repräsentativ ausgewählt werden. |
6 Erklärung
Der Bieter erklärt, dass die vorstehenden Angaben zutreffen und dass er sie im Auftragsfall für die gesamte Vertragslaufzeit einhält. Die Angaben werden mit der Zuschlagserteilung Vertragsinhalt.
| Ort, Datum | Name der erklärenden Person |