Vergabeverfahren: Durchführung von Gebäudereinigung für die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V, Bonn
Unternehmerbogen
zu dem o. g. Vergabeverfahren
Mit dem Absenden der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform gilt auch dieser Unternehmerbogen als verbindlich eingereicht. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich. Beachten Sie unbedingt die Mindestanforderungen an die Eignung in den Bewerbungsbedingungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit geben wir ein verbindliches Angebot in der Vergabe Gebäudereinigung für die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V., Bonn ab und machen nach bestem Wissen und Gewissen folgende Angaben:
Allgemeine Angaben
| Firma und Rechtsform des Unternehmens: | |
| Anschrift: | |
| Größe des Wirtschaftsteilnehmers[1] | Wählen Sie ein Element aus. |
| Handelsregisternummer und Angabe des Amtsgerichts[2]: | |
| Dieses Angebot gibt für das Unternehmen ab: | |
| Vor- und Nachname: | |
| Funktion: | |
| E-Mail-Adresse: |
Bietergemeinschaft; Eignungsleihe
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist für jedes Unternehmen der Unternehmerbogen separat auszufüllen.
Geben Sie Ihr Angebot als Bietergemeinschaft ab?
| [ ] Nein | [ ] Ja |
| Bei „Ja“ gilt: * Die Angaben unter den Ziffern 1, 3 und 4 bis 6 sind für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. * Teilen Sie uns bitte mit (z.B. in Ihrem Anschreiben), ob und inwieweit die Bietergemeinschaft bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet hat. * Mit diesem Unternehmerbogen erklären wir, dass das Mitglied, das das Angebot abgibt, bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und ein für alle Mitglieder verbindliches gemeinsames Angebot abzugeben. * Die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123-124 GWB gilt für die Bietergemeinschaft insgesamt, d.h. dass die Ausschlussgründe von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft worden sind. Soweit ein Ausschlussgrund vorliegt ist zu kennzeichnen, bei welchem Mitglied der Ausschlussgrund vorliegt. * Die Bietergemeinschaft ist sich bewusst und erklärt, dass sie im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haftet. * Der Auftraggeber behält sich vor, eine Gesamtschuldnererklärung und einzelne Nachweise vor Zuschlagserteilung von Mitgliedern der Bietergemeinschaft anzufordern. |
Beabsichtigen Sie, Teile der Leistung durch Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen?[3] Dies gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften; Leistungen, die ein Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausführt, sind keine Nachunternehmerleistungen.
| [ ] Nein | [ ] Ja |
| Bei „Ja“ gilt: * Geben Sie die Leistungen, die Nachunternehmer übernehmen sollen, in der Nachunternehmererklärung (Anlage A8) an und fügen Sie diese dem Angebot bei. * Beachten Sie die Hinweise in Abschnitt 2 e) der Bewerbungsbedingungen |
Liegt ein Fall der Eignungsleihe vor?
| [ ] Nein | [ ] Ja Bei „Ja“ gilt: * Abschnitt 2e) der Bewerbungsbedingungen ist zu beachten * Geben Sie die Leistungen, die Nachunternehmer übernehmen sollen, in der Nachunternehmererklärung (Anlage A8) an und fügen Sie diese dem Angebot bei. [ ] Die Verpflichtungserklärung in Anlage A17 verwenden wir zur erforderlichen Nachweisführung und fügen diese dem Angebot bei. oder: [ ] Die Nachweisführung erbringen wir anderweitig (auf separater Anlage und ggfs. unter Beifügung separater Beweismittel beschreiben) |
Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Erklärungen zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Angaben zu rechtskräftiger Verurteilung
Wurde eine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien des Bieters / einem Mitglied der Bietergemeinschaft angehört (oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat) aus einem der nachstehend genannten Gründe rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt?[4]
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a des Strafgesetzbuches zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- §§ 108e und 108f des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; unzulässige Interessenwahrnehmung),
- §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches.
| [ ] | Nein. |
| [ ] | Ja. Genaue Angaben zur Verurteilung: |
Angaben zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Wurde in einer Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung gemäß den Rechtsvorschriften des Niederlassungslands beziehungsweise des Mitgliedstaats des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, dass der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft seinen Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen ist?
| [ ] | Nein. |
| [ ] | Ja. Genaue Angaben zur Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung, falls dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde: |
| (nur bei Ja) Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – gegebenenfalls einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist, oder wird er ihnen nachkommen? [ ] Ja [ ] Nein |
Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Ist dem Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft bekannt, dass einer oder mehrere der nachstehenden Gründe vorliegt oder vorliegen könnten?
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt‑, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
- das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder es hat seine Tätigkeit eingestellt,
- das Unternehmen oder eine Person, die nach § 123 Absatz 4 für das Unternehmen verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt werden könnte,
- das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Sanktion geführt,
- das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder erforderliche Nachweise nicht übermittelt oder
- das Unternehmen hat versucht,
- die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- irreführende Informationen zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder das Unternehmen hat fahrlässig oder vorsätzlich solche irreführenden Informationen übermittelt.
| [ ] | Nein. |
| [ ] | Ja. Genaue Angaben zum Vorliegen: |
Selbstreinigung (nur anzugeben, wenn bei 3.1 oder 3.2. „Ja“ angekreuzt wurde)
| Welche Maßnahmen hat der Wirtschaftsteilnehmer zur Selbstreinigung getroffen[5] (ggf. auf gesonderter Anlage): |
Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
Wir erklären hiermit, dass die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
| [ ] | Ja, die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG liegen nicht vor. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig. Den Einsatz von Nachunternehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer eine gleichartige Erklärung abgeben. Uns ist bekannt, dass das Angebot ausgeschlossen werden kann, wenn die Erklärung auch nach einer Nachforderung nicht vollständig vorliegt. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen können wir nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 31 Abs. 1 UVgO ausgeschlossen werden. |
| [ ] | Nein, die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG liegen vor. Erläuterung: |
Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 SchwarzArbG
| [ ] | Wir erklären, dass weder das anbietende Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften… … mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder … einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder … einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder … nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. |
| [ ] | Wir erklären, dass beim anbietenden Unternehmen Verstöße gegen das SchwarzArbG vorliegen bzw. vorlagen. Erläuterung: |
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Unternehmensdarstellung
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. Bitte als Anlage hinzufügen.
Registernachweis
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder gleichwertiger Auszug beigefügt.
[ ] Ja
[ ] Nein
| Bei „Nein“ Begründung: |
4.3 Nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Liegt sie noch nicht vor, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer anzugeben, vorzugsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
| Angabe der Nationalen Identifikationsnummer: Nummer: Art: Wählen Sie ein Element aus. |
5. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit[6]
5.1 Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestanforderung nach Abschnitt 2 b) der Bewerbungsbedingungen: Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudereinigung) von durchschnittlich mindestens 180.000 Euro netto je Geschäftsjahr.[7]
| Jahr | |||
|---|---|---|---|
| Jahresumsatz | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
5.2 Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
| Jahr | |||
|---|---|---|---|
| Jahresumsatz | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
5.3 Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung
Mit der Einreichung unseres Angebotes erklären wir, dass wir spätestens bei Beginn der Leistung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen nach Abschnitt 2 b) der Bewerbungsbedingungen verfügen.
Folgende Mindestsummen müssen abgedeckt werden:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00 € pauschal
- Bearbeitungs- und Obhutsschäden (Tätigkeitsschäden): 500.000,00 €
- Umweltschäden: 500.000,00 €
- Schlüsselrisiko: 50.000,00 €
| [ ] | Die Versicherung wird bis zum Leistungsbeginn abgeschlossen. |
| [ ] | Die Versicherung besteht bereits mit folgenden Deckungssummen: |
| Deckungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal): € Deckungssumme Bearbeitungs- und Obhutsschäden (Tätigkeitsschäden): € Deckungssumme Umweltschäden: € Deckungssumme Schlüsselrisiko: € Den Nachweis legen wir auf Anforderung vor Zuschlag unverzüglich vor. |
6 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
6.1 Vorlage Referenzen
Hinweis: Es sind geeignete Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Kunden, des Auftragsvolumens und des Zeitraums einzureichen. Gefordert sind mindestens drei geeignete Referenzen. Sie können weitere Referenzen angeben. Die Eignung wird nicht bewertet; geprüft wird nur, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind. Der Auftraggeber prüft die Referenzen in der angegebenen Reihenfolge, bis drei geeignete Referenzen festgestellt sind. Benennen Sie bitte die aus Ihrer Sicht geeignetsten Referenzen deshalb zuerst. Die Tabellen für die Referenzen sind bitte zu kopieren und die Nummerierung fortzuführen.
Hinweis: Geeignet ist eine Referenz, wenn sie die Unterhaltsreinigung von Gebäuden eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung mit einer Grundfläche von mindestens 2.000 m² betrifft; mehrere Gebäude desselben Auftrags werden zusammengerechnet. Der Auftrag muss in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein oder noch laufen.
Bitte beachten Sie die Anforderungen und Mindestanforderungen unter Abschnitt 2 c) der Bewerbungsbedingungen.
| Referenz 1 | |
| Auftraggeber (Kunde) | |
| Fachabteilung (mit Funktions-E-Mail-Adresse, soweit vorhanden) | |
| Kurze inhaltliche Beschreibung | |
| Ergänzende Angaben zur Beschreibung: * Flächeninhalt (Angabe in m²) * Art des Gebäudes: | |
| Auftragswert pro Jahr | |
| Leistungszeitraum | bis |
| Der Bieter war Träger der Gesamtverantwortung | [ ] Ja [ ] Nein |
| Referenz 2 | |
| Auftraggeber (Kunde) | |
| Fachabteilung (mit Funktions-E-Mail-Adresse, soweit vorhanden) | |
| Kurze inhaltliche Beschreibung | |
| Ergänzende Angaben zur Beschreibung: * Flächeninhalt (Angabe in m²) * Art des Gebäudes: | |
| Auftragswert pro Jahr | |
| Leistungszeitraum | bis |
| Der Bieter war Träger der Gesamtverantwortung | [ ] Ja [ ] Nein |
| Referenz 3 | |
| Auftraggeber (Kunde) | |
| Fachabteilung (mit Funktions-E-Mail-Adresse, soweit vorhanden) | |
| Kurze inhaltliche Beschreibung | |
| Ergänzende Angaben zur Beschreibung: * Flächeninhalt (Angabe in m²) * Art des Gebäudes: | |
| Auftragswert pro Jahr | |
| Leistungszeitraum | bis |
| Der Bieter war Träger der Gesamtverantwortung | [ ] Ja [ ] Nein |
(Bei weiteren Referenzen ist die Tabelle zu kopieren und die Nummerierung fortzuschreiben).
6.2 Erklärungen zu der Beschäftigtenzahl
Erklärung über die Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte des Unternehmens jeweils zum 30.06. der Jahre 2024, 2025 und 2026. Bitte nutzen Sie die folgende Tabelle.
| Anzahl jeweils zum 30.06. der Jahre 2024, 2025 und 2026 | |||
| Jahr | |||
| Anzahl der Beschäftigten insgesamt | |||
| Anzahl der Fachkräfte | |||
| Anzahl der Führungskräfte | |||
| Anzahl der angelernten Kräfte | |||
| Anzahl der Meister:innen |
Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können. Dies schließt ausdrücklich die Weitergabe dieser Daten an beauftragte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens (z.B. zur Auswertung des Angebots) ein. Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Den Hinweis zum Datenschutz im Aufforderungsschreiben (Anlage A1) haben wir zur Kenntnis genommen und, sofern erforderlich, den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben.
Alle oben gemachten und in Bezug genommenen Angaben sind verbindlich.
Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 31 Abs. 1 UVgO zur Folge haben kann.
Eine gesonderte Unterschrift oder fortgeschrittene/qualifizierte Signatur/Siegel ist nicht erforderlich. Es genügt das fristgerechte Absenden über die eVergabe-Plattform.
- Siehe Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG) betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmenhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE. ↑
- Oder vergleichbares Register in der EU.. ↑
- Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das einen Teil der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistung für den Bieter ausführt, auch wenn es allein vom Bieter beauftragt wird. Das gilt auch für Unternehmen, die mit dem Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden sind (zum Beispiel Tochter- oder Schwestergesellschaften). Reine Lieferanten, etwa von Reinigungs- oder Verbrauchsmitteln, sind keine Nachunternehmer. ↑
- Einer solchen Verurteilung steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. ↑
- Siehe zu den Maßnahmen § 125 Abs. 1 GWB. ↑
- Beachten Sie unbedingt, dass sich aus Ihren nachstehenden Angaben ergibt, dass Sie die Mindestanforderungen gemäß der Bekanntmachung / den Bewerbungsbedingungen erfüllen. ↑
- Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund, den er plausibel zu machen hat, die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen. ↑