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Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Anlage 6 zum LV Leistungszeiten für das Reinigungsobjekt:
Amtsgericht Bad Freienwalde
Der Auftragnehmer hat die Leistungszeit des Reinigungspersonals in Abstimmung mit dem Auftraggeber so festzulegen, dass der Dienstbetrieb nicht behindert wird und keine Zuschlagspflicht entsteht. Arbeiten zu Zeiten, die zuschlagspflichtig sind, werden nicht vereinbart. Individuelle Wünsche des Nutzers des Reinigungsobjektes hinsichtlich der Leistungszeiten sind grundsätzlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Durch den Auftragnehmer ist die telefonische Erreichbarkeit in der Leistungszeit zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, werden nach Auftragserteilung und unter Beachtung des LV nachfolgende Leistungszeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer konkretisiert und vereinbart:
Reinigungszeit während der Betriebsüblichen Arbeitszeit
i.d.R. Montag – Freitag von 05:30 / 6:00 Uhr bis 09:00 Uhr und ab 15:00 Uhr
Sonstiges
Die Reinigung der Gerichtssäle kann an Verhandlungstagen nicht erfolgen. Es darf keine Störung des Sitzungsbetriebes erfolgen. Die Reinigung der Zellen erfolgt jeweils nach einer Belegung. Hierzu ist in jedem Einzelfall Absprache mit dem Nutzer zu treffen.