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Definition der Abrufpreise
Der Zeitpunkt der angegebenen Abrufpreise wird nach Bedarf des Auftraggebers als Sonderreinigung festgelegt.
Krankheitsvertretung der hauseigenen Mitarbeitenden
Definition: Die hauseigenen Mitarbeitenden melden sich vor Arbeitsbeginn krank.
Ziel / Ergebnis: Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers übernehmen am ersten Krankheitstag
alle Reinigungsaufgaben mit dem Turnus 5, 3 und 2,5. Ab dem zweiten Krank-
heitstag wird die Vertretung des kompletten Reviers übernommen.
Bauschlussreinigung
Definition: Die Bauschlussreinigung ist identisch mit den in der Praxis ebenfalls sehr ge-
läufigen Begriffen „Baufeinreinigung“ sowie „Erstreinigung bzw. -pflege“. Sie
findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungs-
arbeiten statt. Die Böden sind mit einem auf die Oberflächen abgestimmten
Pflegemittel zu behandeln.
Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lack-sprit-
zer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollen die
Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei sein.
Grundreinigung (Intensivreinigung)
Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und / oder abgenutzte Pflegefilme oder
andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, ent-
fernt.
Ziel / Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten
Pflegefilmen oder anderen Rückständen. Weiterhin sollen Oberflächen schlie-
ren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
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Einpflege / Grundpflege
Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen aufge-
bracht, die diese vor mechanischere Beanspruchung schützen (Werterhaltend)
und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grund-
pflege setzt eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung voraus.
Ziel / Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilms, keine unerwünschten Nachteile bezüglich
Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.
Die Abrufpreise sind im Beiblatt Verrechnungssätze Abrufpreise einzutragen.