Übersicht Referenzen
Erklärung über mindestens zwei bis maximal fünf geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe
- der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung)
- des Auftraggebers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse)
Als geeignete Referenzen gelten Reinigungsleistungen an Schulen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, Altenheimen und Tagungshotels.
Reinigungsleistungen in Verwaltungs- oder Industriegebäuden werden nicht als geeignete Referenzprojekte angesehen.
Es werden nur die vom Bieter in dem vorliegenden Formular „Übersicht Referenzen“ gemachten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle (z.B. in Broschüren) Referenzprojekte benannt werden, werden diese nicht berücksichtigt.
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies unter „Sonstiges“ anzugeben.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage der Vergabestelle bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden.
Sind nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.
| Bezeichnung und Beschreibung der Referenz | Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung) | Auftraggeber (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) | Sonstiges |