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Unterhaltsreinigung für Gebäude des Bundeszentralamts für Steuern in Bonn

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VOEK 320-26

C-02 Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung

Verfahrens-Nr./Az.: VOEK 320-26

Leistung: Unterhalts- und Grundreinigung

Verdingungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Stabsbereich Einkauf

Fasanenstraße 87

10623 Berlin

Vergabestelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Stabsbereich Einkauf, Abteilung Vergabe

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung ............................................................................................................................................................. 4

Orte der Leistungserbringung ................................................................................................................................. 4

1.0 Allgemeines .................................................................................................................................................... 5

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen ............................................................................................ 5

Qualitätssicherung .................................................................................................................................... 7

Gebäudespezifischer Abruf von Zusatzleistungen .................................................................................... 7

Bereitstellungen durch die Auftraggeberin ............................................................................................... 7

Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln ............................................................ 8

Bereitstellungen von Verbrauchsmaterialien ........................................................................................... 8

Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften............................................................................... 9

Sicherungsmaßnahmen in Gebäuden ..................................................................................................... 11

Aufmaß Reinigungsflächen ..................................................................................................................... 12

Revier- und Hygienepläne ....................................................................................................................... 12

Hausordnung/Liegenschaftsbeschreibungen .......................................................................................... 13

2.0 Personalanforderungen ............................................................................................................................... 13

Objektleitung........................................................................................................................................... 13

Vorarbeiter (m/w/d) ............................................................................................................................... 15

Reinigungspersonal ................................................................................................................................. 16

3.0 Reinigungszeiten .......................................................................................................................................... 17

4.0 Ausführung Unterhaltsreinigung ................................................................................................................. 17

Müllentsorgung ....................................................................................................................................... 18

Bodenbeläge ........................................................................................................................................... 19

Ausstattungs- und Einrichtungsinventar ................................................................................................. 19

Wände, Decken, Treppen, Aufzüge ......................................................................................................... 20

Teeküchen ............................................................................................................................................... 21

Sanitärinventar ........................................................................................................................................ 21

Grundreinigung/Intensivreinigung .......................................................................................................... 22

Abrufkontingent ...................................................................................................................................... 23

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5.0 Reinigungen Innenbereich ........................................................................................................................... 24

Intensivreinigung von Kühlschränken ..................................................................................................... 24

6.0 Desinfektionsmaßnahmen im Falle eines Ausbruchs von Infektionskrankheiten und/oder anderen

Ausnahmefällen ......................................................................................................................................................... 24

7.0 Reinigungen im Außenbereich ..................................................................................................................... 25

Standaschenbecher mit Abfallbehälter entleeren und reinigen ............................................................. 25

Eingangsbereiche fegen und reinigen ..................................................................................................... 25

Briefkastenanlage .................................................................................................................................... 26

Reinigung des Terrassenmobiliars .......................................................................................................... 26

8.0 Einsatz Vorarbeiter/in .................................................................................................................................. 26

9.0 Maximale Richtleistungen............................................................................................................................ 27

10.0 Anlagen ........................................................................................................................................................ 30

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Vorbemerkung

Bei diesen Liegenschaften handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend der Anforderungen umgebaut und hergerichtet wurden und werden.

Aus Gründen der Transparenz möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei den Liegenschaften um angemietete Objekte handelt. Der Mietvertrag verfügt über eine Laufzeit bis zum 31.08.2029. Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Mietvertrag auch langfristig über dieses Datum hinaus fortgesetzt wird.

Orte der Leistungserbringung

LiegenschaftWEGrundflächeRF* jährlich
AnschriftUnterhalts-
reinigung
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)Friedhofstr. 1 53225 Bonn1386634.472,83 m²447.486,34 m²
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)Sankt Augustiner Str. 122 53225 Bonn1386642.919,23 m²391.815,97 m²
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)An der Küppe 1 53225 Bonn1386655.402,66 m²596.978,68 m²
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)Platanenweg 33 53225 Bonn1386664.176,82 m²398.261,44 m²

*RF = Reinigungsfläche

Die zu reinigende Gesamtgrundfläche beträgt 16.971,54 m² Bodenfläche.

Die jährliche Gesamtreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung beträgt 1.834.542,43 m² Bodenflächen.

Leistungszeitraum: 01.07.2027 bis 30.06.2029, optional bis 30.06.2033

Vor der Abgabe des Angebotes kann sich der Bieter mit der Örtlichkeit vertraut machen. Der Auftragnehmer kann

aus den örtlichen Gegebenheiten bei auftretenden Schwierigkeiten keine Ansprüche auf irgendwelche

Entschädigung über Angebotspreise hinaus ableiten.

Um sich mit den Objektbedingungen vertraut zu machen, wird eine Besichtigung empfohlen.

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1.0 Allgemeines

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen im Bereich des

infrastrukturellen Gebäudemanagements (Unterhalts- und Grundreinigung) entsprechend dem Bedarf in

den Liegenschaften.

Die Ermittlung eines Preises zum Eintrag in die Preiszusammenstellung für die Gebäude- und

Liegenschaftsleistungen basiert auf einem typischen, kalkulatorischen Mengengerüst. Dieses Mengengerüst

stellt eine Schätzung des aus heutiger Sicht zu erwartenden Umfangs an Leistungen ohne Zusatzaufträge dar.

Die konkret beauftragten Volumina können hiervon abweichen. Ein Anspruch auf Leistungsabnahme des

kalkulatorischen Mengengerüstes besteht nicht.

Mit den angegebenen Preisen sind alle anfallenden Kosten, wie z. B. Lohn-, Lohnneben-, Regie-, Material-,

Maschinen-, Fahrzeug-, Gerüstkosten sowie alle für die Reinigung, Versorgung und Entsorgung notwendigen

Kosten abgegolten. Hierzu zählen auch die Kosten für das Einholen erforderlicher Genehmigungen.

In der beigefügten Tabelle „Preisblatt – Unterhaltsreinigung –“ (Anlage B-02) ist der entsprechende

Zeitaufwand (m²/h/Reinigungskraft) für die Reinigung je Raumgruppe anzugeben. Die einzutragenden

Gesamtpreise pro Reinigungsgang beziehen sich auf eine theoretische

100%ige Belegung der Objekte. Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass zum einen nicht

notwendigerweise alle bzw. andere Reinigungstätigkeiten der jeweiligen Raumgruppe in jedem einzelnen

Raum auszuführen sind, zum anderen bei bestimmten Räumen/Raumgruppen außerhalb des vorgegebenen

Turnus weitere Reinigungsarbeiten anfallen. Nähere Angaben hierzu sind in Nr. 4 dieser

Leistungsbeschreibung enthalten. Durch die einzutragenden Gesamtpreise je Reinigungsgang sind sämtliche

im Leistungsverzeichnis enthaltenen (Standard-) Leistungen abgegolten.

Kostenanpassungen durch Änderungen des Leistungsumfangs (hierunter ist eine Mehrung oder Minderung

der Reinigungsflächen oder des Reinigungsintervalls, das den Abrechnungsfaktor bestimmt, zu verstehen)

erfolgen linear. Die Angebotspreise des Preisblattes (Anlage B-02) werden als Grundlage herangezogen.

Für den Leistungszeitraum besteht für den Auftragnehmer eine Mitwirkungspflicht für eine gute, zu den

sonstigen Abläufen geeignete sowie qualitativ für die Nutzer sowie für die Auftraggeberin zufriedenstellende

Reinigungsleistung zu erbringen. Grundlage hierfür ist eine zuvorkommende Kommunikation von

besonderen Anforderungen sowie eine unverzügliche Umsetzung von vereinbarten Aufgaben und

Tätigkeiten.

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Folgende Grundsätze sind bei der Erfüllung der Leistungen unbedingt zu berücksichtigen:

  • Kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen der

vertraglich vereinbarten Leistungen,

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  • Der Auftragnehmer sorgt für eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungs-

und Pflegedienste.

Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers, den optimalen Sauberkeitsgrad zu erreichen. Nach Durchführung der

Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.

Sollte durch Nachlässigkeiten des Auftragnehmers eine Grundreinigung notwendig werden, so hat der

Auftragnehmer diese kostenfrei durchzuführen. Ein etwaiger Einbehalt wegen Schlechtleistung bleibt

hiervon unberührt. Das Nachbessern führt nicht zur Auszahlung des Einbehaltes.

Reinigungsarbeiten, die infolge baulicher Umbau- und Instandsetzungsarbeiten zusätzlich erforderlich

werden oder entfallen, werden bei der Entgeltabrechnung entsprechend berücksichtigt. Stärkere

Verschmutzung aus anderen Anlässen (z. B. witterungsbedingte Verschmutzungen) hat keinen Einfluss auf

die Entgelthöhe.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass rechtzeitig qualifiziertes Reinigungspersonal für

die Reinigungs- und Pflegedienste eingestellt wird und Reinigungs- und Desinfektionsmittel in ausreichender

Menge sowie die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen, um eine

reibungslose Übernahme der Reinigungs- und Pflegedienste zu gewährleisten.

Im Zuge der Leistungserbringung ist besonders zu beachten:

  • Die Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden.

  • An den raumseitigen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung keine

Wasserflecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben.

  • Leitern o. ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen anzulehnen.

  • Das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln.

  • Es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden.

  • Die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit der Auftraggeberin

abzustimmen.

  • Findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese der Auftraggeberin

unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen

zu Lasten des Auftragnehmers.

  • Aufhängungen, Bohrungen, Befestigungen etc. an und in den Gebäuden sind nur mit vorheriger

Genehmigung der Auftraggeberin zulässig.

  • Es ist die Verkehrssicherungspflicht zu beachten.

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Bei Zuwiderhandlungen der festgelegten Bedingungen oder bei Fehlverhalten des Auftragnehmers (z.B.

Alkohol oder Drogen) kann für den restlichen Leistungszeitraum von der Auftraggeberin ein Hausverbot über

die betreffenden Personen verhängt werden.

Qualitätssicherung

Für die Beurteilung der Qualität bzw. der Tätigkeiten für die einzelnen Leistungspunkte werden die

entsprechenden „Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks“ (Anlage C-

02.2) zugrunde gelegt. Entgegenstehende bzw. darüberhinausgehende Regelungen dieser

Leistungsbeschreibung sind vorrangig. Ebenso behält sich die Auftraggeberin bei Bedarf bspw. zum

Einführungsgespräch nach Bezuschlagung vor, ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem, das weitere

Definitionen zur Qualitätssicherung enthält, dem Auftragnehmer zu kommunizieren und als

Arbeitsgrundlage für die weitere Zusammenarbeit zu verwenden.

Gebäudespezifischer Abruf von Zusatzleistungen

Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden.

Die Beauftragung von Einzelleistungen erfolgt durch die Auftraggeberin bzw. den Nutzer in Absprache mit

der Auftraggeberin. Die Fertigstellung der Zusatzleistung ist durch die Auftraggeberin bzw. den Nutzer

abzunehmen und zu bestätigen. Die Abnahme/Bestätigung der Zusatzleistung erfolgt durch Unterschrift auf

dem Arbeitsschein durch die Auftraggeberin oder den Nutzer. Der unterschriebene Arbeitsschein dient als

rechnungsbegründende Unterlage.

Bereitstellungen durch die Auftraggeberin

Sofern in den Gebäuden der einzelnen Liegenschaften Räume zur Verfügung stehen, überlässt die

Auftraggeberin dem Auftragnehmer in den Objekten unentgeltlich angemessen große, verschließbare

Räume für die Aufbewahrung der Reinigungsmaschinen, -geräte und –mittel sowie für die Kleiderablage des

Reinigungspersonals. Es sind ausschließlich diese Räume für die Aufbewahrung zu nutzen.

Einrichtungsgegenstände werden nicht von der Auftraggeberin gestellt. Es ist darauf zu achten, dass diese

Räume verschlossen sind.

Der Auftragnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit in den zur Verfügung gestellten Räumen Sorge zu tragen.

Des Weiteren ist er für die Einhaltung der gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für die

Lagerung von Chemikalien verantwortlich.

Die Bewachung und Verwahrung der dem Auftragnehmer und seinen Bediensteten gehörenden

Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. ist auch während der Arbeitsruhe Sache des Auftragnehmers. Die

Auftraggeberin ist hierfür nicht verantwortlich.

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Weiterhin stellt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer unentgeltlich Wasser und Strom für die Reinigung

zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat dabei auf einen sparsamen Energie- und Wasserverbrauch zu achten.

Das Aufstellen und der Betrieb einer Waschmaschine in den Liegenschaften sind dem Auftragnehmer

grundsätzlich nicht gestattet. Jedoch kann in Ausnahmefällen auf Antrag eine Genehmigung bis auf Widerruf

und ohne Anspruch erfolgen. Für den Betrieb einer Waschmaschine, sofern dieser gestattet wird und ggf.

dadurch verursachte Schäden haftet ausschließlich der Auftragnehmer.

Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln

Der Auftragnehmer stellt für die Reinigungsarbeiten alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und

Pflegemittel (inkl. Desinfektionsmittel). Die Kosten hierfür sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Die zur

Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände müssen dem aktuellen Stand der Technik

entsprechen. Elektrische Reinigungsgeräte müssen den VDE/GS-Zeichen oder gleichwertig entsprechen und

sich einschließlich Zubehör in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden.

Der Auftragnehmer stellt für Bereiche, die nicht vom Boden aus gereinigt werden können, den

Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Hilfsmittel (z. B. Leitern, Tritte, Gerüste, Hubsteiger) bereit.

Diese Aufwendungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten.

Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und die Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand in

Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Es sind nur unschädliche, keine

Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthaltende, umweltfreundliche und insbesondere

formaldehydfreie Materialien und Reinigungsmittel zu verwenden. Für die eingesetzten Produkte sind der

Auftraggeberin die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß

Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH), ehemals Richtlinie 91/155 EWG, vorzulegen. Vor Beginn der

Leistungserbringung hat der Auftragnehmer dies schriftlich nachzuweisen und bestätigen zu lassen. Die

Auftraggeberin behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter

Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zu untersagen.

Geräte und Materialien, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen oder der Einrichtungen

verursachen können, dürfen nicht verwendet werden. Zum Schutz anderer Gebäudeelemente übliche und

erforderliche Abdeckungen mit dem dazugehörigen Material sind vorzuhalten und zu verwenden. Diese

Aufwendungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Nach beendeten Reinigungsarbeiten sind alle

verwendeten Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Hilfsmittel stets an die dafür vorgesehenen

Stellen zu verbringen.

Bereitstellungen von Verbrauchsmaterialien

Der Auftragnehmer übernimmt die Bestückung mit Verbrauchsmaterialien im Sanitärbereich

(Toilettenpapier, Einmalhandtücher, Seife, Hygienebeutel etc.). Die Materialien werden durch den Nutzer

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bzw. der Auftraggeberin der Objekte zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat den Vorrat fortlaufend

zu kontrollieren und dafür zu gewährleisten, dass dieser ohne nachweislich unvorhergesehenen und

außerordentlichen Bedarf mindestens für die Bestückung bei der Unterhaltsreinigung für die kommenden

21 Kalendertage ausreicht. Spätestens dann, wenn der Vorrat den Niedrigstand von 21 Kalendertagen

erreicht hat, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dies einer dafür bestimmten Ansprechstelle der

Auftraggeberin per Mail mitzuteilen.

Zum Bestücken mit Verbrauchsmaterialien gehört auch das Verstauen von Materiallieferungen, wie z.B.

Seifenpatronen, Toiletten- oder Handtuchpapier, die auf der zu reinigenden Liegenschaft angeliefert

wurden. Die Materialien sind in die dafür kommunizierten Räumen auf der Liegenschaft unter zu bringen –

i.d.R. Putz- oder Lagerräume. Dies hat mit dem nächsten Reinigungsturnus (beliebige Reinigungsarbeiten) zu

erfolgen.

Sollte auf der Liegenschaft eine Möglichkeit zur Warenannahme bzw. Zwischenlagerung durch den Nutzer

bzw. die Auftraggeberin bis zum nächsten Reinigungsturnus nicht bestehen, ist die Übernahme dieser

Leistung (Warenannahme und Einlagerung in der Liegenschaft) durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.

Dies kann auch eine zusätzliche Anfahrt auf die Liegenschaft und das Warten auf eine Lieferung ab einem

vereinbarten Zeitpunkt bis zur Warenentgegennahme beinhalten. Entgegengenommene Waren müssen

spätestens zum nächsten Reinigungsturnus, wie oben beschrieben in der Liegenschaft verstaut werden. Der

späteste Zeitpunkt kann bereits jedoch früher eintreten, wenn die zwischengelagerte Ware an ihrem Ort

eine Gefahrenquelle darstellt, Abläufe oder die Ästhetik stört sowie wenn sie dort fahrlässig von

Sachbeschädigung oder Diebstahl bedroht ist.

Sofern eine gesonderte Anfahrt zur Warenannahme erforderlich ist, wird diese Leistung gem. Preisblatt

(Anlage B-02, Pos. 3) im Nachweis gesondert vergütet.

Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften

Der Auftragnehmer hat alle für die Reinigungsobjekte geltenden allgemeinen und spezifischen

Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Die Leistungen sind nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung

der für das Gebäudereiniger-Handwerk gültigen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und Bestimmungen,

den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln und dem Stand der Technik und Wissenschaft,

Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den

Herstellerangaben und unter Beachtung der Besonderheiten der Objekte durchzuführen.

Um eine hygienisch einwandfreie Reinigung zu gewährleisten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für WCs

und Urinale, sonstige Sanitäreinrichtungen sowie Abfallbehälter (inkl. Aschenbecher) gesondert

verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher und –mittel einzusetzen und getrennt

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voneinander aufzubewahren. Die eingesetzten Reinigungstücher und Wischbezüge müssen arbeitstäglich

getauscht und in der Waschmaschine fachgerecht aufbereitet werden. Die Reinigungsflotte muss regelmäßig

und rechtzeitig ausgetauscht werden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet das nachfolgend dargestellte 5-Farbsystem umzusetzen.

Darstellung des 5-Farbsystems:

KategorieFarbe der Tücher ggf. Eimer für ReinigungsflotteReinigungselemente
WC-BereichRot- WC-Becken
- Urinale und Fäkalienbecken
- WC-Bürstenhalterung
- Fliesen im umgebenen Bereich
SanitärbereichGelb- Waschbecken, Armaturen (Wasseraus-laufhahn,
Duschbrausen)
- Spendersysteme
- Wasserausguss- oder Ablaufbecken
- Fliesen, Ablagen, Spiegel
- Duschkabinen, Badewannen
Einrichtungs- gegenständeBlau- Einrichtungsgegenstände oder
Einrichtungselemente, z.B.:
Tische, Fensterbänke, Kabelkanäle, Schränke,
Regale oder Stühle
- Kontaktflächen, z.B. Tür- und Fenstergriffe,
Lichtschalter oder Klingelanlagen
- Heizkörper, Türen
KüchenGrün- Arbeitsflächen in Küchen und Teeküchen
- Küchenarmaturen, Küchenkleingeräte
- Kontaktflächen z. B. Tür- und Fenstergriffe oder
Lichtschalter
- Kühlschränke
- Küchenmöbel
EntsorgungGrau, violett oder 5. weitere Farbe- Müllbehältnisse bzw. Abfallbehälter
- Papierkörbe
- Aschenbecher

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Sicherungsmaßnahmen in Gebäuden

Über die Ausgabe der zur Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Schlüssel oder

Zugangsberechtigungskarten entscheidet ausschließlich der Nutzer. Sofern die Reinigungsarbeiten innerhalb

der Dienstzeit auszuführen sind und keine Schlüssel- oder Kartenausgabe seitens des Nutzers erfolgt, sorgt

der Nutzer für den Zugang zu allen zu reinigenden Räumlichkeiten. Eventuell kann in bestimmten

sicherheitsempfindlichen Räumen, z. B. Server- Technik- oder Aktenräume nur unter Aufsicht der

Auftraggeberin gereinigt werden.

Verschlossen vorgefundene Räume sind unmittelbar nach der Reinigung wieder zu verschließen. Nicht

verschlossen vorgefundene Räume, dürfen nach der Reinigung nicht abgeschlossen werden.

Sofern eine Schlüssel- oder Kartenausgabe vom Nutzer erfolgt, werden sämtliche zur Durchführung der

Reinigungsarbeiten erforderlichen Schlüssel oder Schlüsselkarten dem von der Auftraggeberin benannten

Personal des Auftragsnehmers zu Vertragsbeginn vom Ansprechpartner des Nutzers der Objekte gegen

Unterschriftsleistung ausgehändigt. Die Schlüssel und – wenn ausgegeben - die elektronischen

Zugangsberechtigungskarten für die einzelnen Reinigungsbereiche dürfen die Gebäude oder die

Liegenschaft nicht verlassen. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sind die zuvor verschlossenen Räume

abzuschließen und die Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungskarten beim jeweiligen Nutzer abzugeben. Es

besteht auch die Möglichkeit, dass die Schlüssel- oder Kartenausgabe gegen Unterschriftsleistung bei

Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit erfolgt. Der Nutzer entscheidet, wie die Ausgabe der

Schlüssel bzw. Schlüsselkarten erfolgt.

Bei Beendigung des Vertrages sind die Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungskarten dem Ansprechpartner

des Nutzers zurückzugeben.

Die Dauer der Anwesenheit des Reinigungspersonals ist an jedem Einsatztag in einer ausliegenden

Anwesenheitsliste einzutragen (Arbeitsbeginn und -ende für jeden Mitarbeiter/in unter Namensnennung).

Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsberechtigungskarten ist der Auftraggeberin unverzüglich

anzuzeigen; in diesem Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers neue Schlösser

und Schlüssel anfertigen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die sich aus dem

Schlüsselverlust ergeben. Die Haftung umfasst auch entstehende Folgeschäden (z. B. Diebstahl,

Vandalismus). Das Vervielfältigen bzw. Kopieren von Schlüsseln ist untersagt.

Darüber hinaus sind spätestens nach der Erledigung der Reinigungsarbeiten alle Fenster zu schließen,

Wasserhähne nach Gebrauch zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten. Bereits belegte

Steckdosen und separat gekennzeichnete Steckdosen der IT-Infrastruktur (z. B. durch ihre Farbe) sind nicht

zu benutzen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Ort zu stellen.

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Aufmaß Reinigungsflächen

Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer aktuelle Aufmaße mit Kennzeichnung der

Reinigungskategorien (Raumgruppen bzw. Reinigungsbereiche) und das Leistungsverzeichnis zur Verfügung.

Die Flächenermittlung basiert auf Grundlage der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im

Gebäudereiniger-Handwerk des Bundesinnungsverbandes.

Sollte der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach erstmaliger Leistungserbringung Differenzen in den

Flächenangaben der Aufmaße von mehr als 2 % feststellen, so erfolgt im Einvernehmen mit der

Auftraggeberin unter Berücksichtigung des neuen Aufmaßes und des Preisblattes ein Ausgleich der bis dahin

geleisteten Zahlungen, sofern das neue Aufmaß der Auftraggeberin nachgewiesen wurde. Das neue (von der

Auftraggeberin abgenommene) Aufmaß wird sodann Grundlage für die künftigen Abrechnungen sein. Wird

nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Leistungserbringung eine Flächendifferenz von mehr als 2

% festgestellt, so kann eine Entgeltanpassung nur mit Wirkung für die Zukunft verlangt werden.

Die Auftraggeberin kann nach denselben Grundsätzen eine Entgeltanpassung verlangen, wenn sie

Flächendifferenzen von mehr als 2 % nachweist.

Die Aufmaße sind im Laufe der Auftragserfüllung den sich ändernden Anforderungen anzupassen, sobald

eine Flächenmehrung/-minderung von mehr als 2 % erkennbar wird. Sie sind der Auftraggeberin innerhalb

von 2 Wochen nach Änderung der Anforderung vorzulegen. Mit dem ausdrücklichen Einverständnis der

Auftraggeberin werden diese Grundlage für künftige Rechnungen. Die Kosten für die Anpassung der

Aufmaße sind mit den Angebotspreisen abgegolten.

Revier- und Hygienepläne

Der Auftragnehmer hat vor der erstmaligen Leistungserbringung für sein Reinigungspersonal Revierpläne

einschließlich eines mit dem Nutzer abgestimmten Konzepts mit Zeitangaben zu erstellen und der

Auftraggeberin zur Genehmigung vorzulegen. Bei den durchzuführenden Reinigungsleistungen muss zur

Gewährleistung einer Überprüfbarkeit für die Auftraggeberin deutlich erkennbar sein, wann die jeweilige

Tätigkeit ausgeführt wird.

Fallen die im Revierplan festgehaltenen Reinigungsarbeiten auf einen gesetzlichen Feiertag, so sind in

Absprache mit der Auftraggeberin die Reinigungsarbeiten an dem davor oder danach folgenden Wochentag

vor- bzw. nachzuholen.

Die Revierpläne sind im Laufe der Auftragserfüllung kostenfrei den sich ändernden Anforderungen

anzupassen, sobald eine Flächenmehrung/-minderung oder Veränderung der Zuordnung in den Plänen von

mehr als 2 % erkennbar wird. Die Pläne sind der Auftraggeberin innerhalb von 2 Wochen nach Änderung der

Anforderung vorzulegen.

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Die Erstellung und Anpassung der Revier- und Übersichtspläne mit Kennzeichnung der Reinigungskategorien

und Flächenmaße erfolgen durch den Auftragnehmer für die Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung.

Zudem ist von dem Auftragnehmer vor der erstmaligen Leistungserbringung ein Hygieneplan zu erstellen

sowie laufend anzupassen. Dieser umfasst insbesondere eine übersichtliche Darstellung der eingesetzten

Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemittel mit mindestens den folgenden Angaben:

  • zu reinigende Flächen,

  • Art der Anwendung,

  • verwendete Arbeitsmittel,

  • Zeitpunkt, Rhythmus und Reihenfolge der Maßnahmen,

  • Name der ausführenden Reinigungskraft.

Hausordnung/Liegenschaftsbeschreibungen

Hausordnung resp. dienstinterne Hausanweisungen:

Die Hausordnung ist einzuhalten. Die dazu erforderlichen Informationen sind vom Auftragnehmer

selbstständig einzuholen. Für die selbstständige Eigeninformation darf der Kenntnisstand des

Auftragnehmers den aktuellsten Stand der Hausordnung nicht um mehr als sieben Wochentage

überschreiten. Der Kenntnisstand des Auftragnehmers ist von ihm unverzüglich an alle seine Beschäftigten

auf den betreffenden Liegenschaften weiterzugeben und umzusetzen. In wichtigen Fällen informiert die

Auftraggeberin über Änderungen der Hausordnung. In diesem Fall sind diese ab sofort von allen

Beschäftigten einzuhalten. Für Verstöße gegen die Hausordnung kann die Auftraggeberin gegenüber den

Personen, die diese Verstöße begangen haben ein Hausverbot über die gesamte Restlaufzeit des Vertrags

aussprechen.

Liegenschaftsbeschreibungen:

Sämtliche Pläne, Flächenaufstellungen (insbesondere i. V. m. der Raumnutzung), Kurzbeschreibungen der

Gebäude usw. sind unter Verschluss zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.0 Personalanforderungen

Objektleitung

Der Auftragnehmer setzt einen qualifizierten Objektleiter ein, der nicht mit operativen Reinigungsleistungen

betraut ist. Die Kosten für den Objektleiter sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.

Alle beschriebenen Aufgaben und Leistungen innerhalb der dem Objektleiter übertragenen Liegenschaften

sind von diesem eigenverantwortlich zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Abläufe eigeninitiativ

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und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie Objektbewirtschaftung nach den jeweiligen Erfordernissen

verantwortlich.

Zu den wesentlichen Aufgaben und Anforderungen gehören u. a.:

 Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Niveaustufe B2 nach der Globalskala des

Europäischen Referenzrahmens,

 Es wird erklärt, dass der eingesetzte Objektleiter über eine Berufserfahrung im Gebäudereiniger-

Handwerk von mindestens 2 Jahren im Bereich der Objektleitung verfügt. Auf Nachfrage sind

entsprechende Nachweise einzureichen,

 Es wird erklärt, dass der eingesetzte Objektleiter eine Qualifikationsmaßnahme zum Geprüften

Objektleiter bei einem anerkannten privaten oder staatlichen Bildungsträger erfolgreich abgeschlossen

hat. Alternativ kann es sich auch um eine vergleichbare oder höherwertigere Qualifikation handeln,

wenn die Vergleichbarkeit vom Auftragnehmer dargelegt werden kann. Auf Nachfrage sind

entsprechende Nachweise einzureichen,

 Vertritt den Auftragnehmer gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen und hat als Ansprechpartner für die

Auftraggeberin grundlegende aufgaben- und tätigkeitsbezogene Änderungen oder Anpassungen des

Auftragsumfangs abzustimmen,

 ist für die Umsetzung der auftrags- und tätigkeitsbezogenen Anliegen, Wünsche, Anforderungen u. ä.

der Auftraggeberin verantwortlich,

 monatliche Rundgänge zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (diese

Qualitätskontrollen sind zu dokumentieren und auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen),

 allgemeiner Ansprechpartner der Auftraggeberin,

 Verantwortlichkeit für die ständige Qualitätssicherung,

 Führen monatlicher Gespräche zur Bestätigung der vertragsgemäßen Durchführung der

Reinigungsleistungen mit dem jeweiligen Verantwortlichen der Auftraggeberin und bzw. oder des

Nutzers der Liegenschaften,

 Bindeglied zwischen den Verantwortlichen der Auftraggeberin und den ausführenden Reinigungskräften

des Auftragnehmers,

 Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung,

 ständige Erreichbarkeit des Objektleiters bzw. seines Stellvertreters während der Geschäftszeiten,

 Erarbeiten von Dienstanweisungen, Personaleinsatz-/Schichtplänen,

 Prüfen der Leistungsnachweise, Berichte, Prüfbücher etc. bezüglich des ordnungsgemäßen Eintrags, der

Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit der durchgeführten Maßnahme,

 Erfassung, Bearbeitung und Erledigung von Mängel- und Schadensmeldungen (inkl. Rücklauf zur

Auftraggeberin),

 Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben,

 Sicherstellen der Einhaltung von Hausordnungen und Umweltschutzrichtlinien (Emissionen).

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 Quartalsweise Begehungen mit dem Objektleiter, der Auftraggeberin und dem Nutzer zur Prüfung der

Qualität der Reinigungsleistungen.

Vorarbeiter (m/w/d)

Der Auftragnehmer setzt geeignetes Personal als Vorarbeiter ein, dass die folgenden fachlichen,

persönlichen und auftrags- bzw. tätigkeitsbezogene Kriterien erfüllt. Personal, das als Vorarbeiter in den

gesondert und explizit beschriebenen Zeiten auf dem Preisblatt (Anlage B-02, Pos. 7) aufgeführt ist, ist nicht

mit operativen Reinigungsleistungen zu betrauen. Ein ggf. erforderlicher Vorarbeiter außerhalb dieser Zeiten

ist über den Prozentanteil im Stundenverrechnungssatz in die Angebotspreise einzukalkulieren.

Es ist die tägliche Anwesenheit eines Vorarbeiters, als Ansprechpartner für alle Objekte, zu gewährleisten

(eine Stunde täglich von Mo. – Fr., ausgenommen Feiertage).

Der Vorarbeiter ist zu den vereinbarten Stunden zu 100% für Leitungs- und Führungsaufgaben von

Reinigungsleistungen freizustellen.

Alle beschriebenen Aufgaben und Leistungen innerhalb der Liegenschaft für den Vorarbeiter sind

eigenverantwortlich, ggf. von dem Objektleiter einzuweisen, zu koordinieren und zu überwachen.

Zu den wesentlichen Aufgaben und Anforderungen gehören u. a.:

 Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Niveaustufe B1 nach der Globalskala des

Europäischen Referenzrahmens,

 nachweisliche Berufserfahrung im Gebäudereiniger-Handwerk von mindestens 1,5 Jahren im Bereich

einer Vorarbeitertätigkeit,

 eigenes Kommunikationsgerät zum Einlesen und Versenden von E-Mails, Fotos und PDF-Dateien sowie

zur telefonischen Erreichbarkeit. Bspw. handelt es sich dabei um ein handelsübliches Smartphone auf

dem üblichen Stand der Technik,

 Sicherstellung einer fristgerechten und qualitativ einwandfreien Leistungserstellung im Objekt auf

Grundlage der Leistungsvorgaben im Rahmen der übertragenen Arbeiten,

 Beaufsichtigung des Arbeitsablaufes im Rahmen der Vorgaben,

 Bereitschaft und Fähigkeit Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsabläufe einzubringen,

 Ansprechpartner für Beanstandungen und sonstige auftrags- und tätigkeitsbezogene Hinweise der

Auftraggeberin,

 Verantwortlichkeit für die ständige Qualitätssicherung inkl. Reinigungsbuch führen,

 Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung,

 Erreichbarkeit während der Dienst- und Reinigungszeiten,

 nur in Rücksprache mit der Auftraggeberin in bestimmten Einzelfällen manuelle Mitarbeit bei der

Leistungserbringung,

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VOEK 320-26

C-02 Leistungsbeschreibung

 Kontrolle des Arbeitserfolges,

 Kontakt mit Beauftragten der Auftraggeberin und des Nutzers zum Zweck der ordnungsgemäßen

Leistungserbringung (diese Abstimmung erfolgt einmal monatlich, ggf. auch öfter, in einem persönlichen

Gespräch),

 Meldung von Arbeitsunfällen an den Nutzer und an die Auftraggeberin

Reinigungspersonal

Der Auftragnehmer stellt die für eine gründliche und fachgerechte Reinigung erforderlichen Arbeitskräfte

und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal.

Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgt eine schriftliche Benennung sämtlicher Reinigungskräfte, die für

den ständigen und auch den vertretungsweisen Einsatz in den Objekten vorgesehen sind. Gleiches gilt für

das Aufsichtspersonal. Personaländerungen sind der Auftraggeberin und dem jeweiligen Verantwortlichen

des Nutzers der Liegenschaft umgehend schriftlich mitzuteilen. Unangemeldetem Personal ist der Zutritt zu

den Objekten ausdrücklich untersagt.

Das Reinigungspersonal muss eine einheitliche Kleidung (Berufsbekleidung) tragen bzw. durch ihre Kleidung

erkennbar sein. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild, insbesondere im Öffentlichkeitsbereich wird

besonderer Wert gelegt. Zuwiderhandlungen sind ein Grund zum Austausch des Personals.

Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen,

dass die Reinigung durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. nicht beeinträchtigt wird.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten in den zu reinigenden Räumen:

 nur fachkundige, zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen,

 zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache fähig

sind,

 zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine umfassende und

gründliche Einweisung vor Ort erhalten haben,

 die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen

Vorschriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes, einzuhalten.

Die Auftraggeberin sowie Beauftragte des Nutzers der Liegenschaft sind berechtigt, das Personal auf

Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach ihrer Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Derartige

Pflichtverletzungen sind z.B. Drogen- und Alkoholmissbrauch, strafrechtliche Vergehen, Verstöße gegen

sicherheits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, Verstöße gegen Dienstanweisungen für das

Reinigungspersonal und ähnlich gravierende Pflichtverletzungen, die eine zuverlässige Aufgabenerfüllung in

Frage stellen. Für unzuverlässiges Personal ist eine Ablehnung oder eine Forderung zum Austausch durch die

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VOEK 320-26

C-02 Leistungsbeschreibung

Auftraggeberin sowohl zu Vertrags- bzw. Leistungsbeginn als auch während der gesamten Vertragslaufzeit

möglich.

Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal darauf hinzuweisen, dass das Erstellen von Fotografien,

Video- und Tonaufnahmen innerhalb und außerhalb der Liegenschaft sowie die Benutzung von

Fernsprechapparaten sowie Fotokopiergeräten in den Reinigungsobjekten sowie die Einsichtnahme in Akten

untersagt sind. Sämtliche zur Ausstattung zählende Geräte der Auftraggeberin dürfen vom Auftragnehmer

nicht benutzt werden.

Für die Einnahme von Mahlzeiten sind die entweder bereit gestellten Pausenräume oder, wenn vorhanden,

die Kantine oder die Cafeteria zu nutzen; diese dürfen in Arbeitskleidung besucht werden.

3.0 Reinigungszeiten

Die Reinigungsarbeiten sind innerhalb der in der Anlage C-02.3 aufgeführten Zeiten durchzuführen. Die

konkreten Ausführungszeiten ergeben sich aus den entsprechenden Revierplänen, die der Auftragnehmer

zu Vertragsbeginn zu erstellen hat, vgl. Nr. 1.10.

Die zuständigen Ansprechpartner des Nutzers der Objekte, die mit der Schlüsselverwaltung und der

Auslegung der Anwesenheitsliste befasst sind, werden bei Leistungsübernahme mitgeteilt.

Reinigungszeiten sowie festgelegte Wochentage für die Reinigungsturnusse können sich während der

Vertragslaufzeit aufgrund neuer Anforderungen ändern. Tritt dies ein, hat der Auftragnehmer 4 Wochen

nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung der Auftraggeberin die neuen Vorgaben umzusetzen.

4.0 Ausführung Unterhaltsreinigung

Die beschriebenen Leistungen werden als Standardleistungen durchgeführt. Die Reinigungen umfassen die

fachgerechte Säuberung und Pflege aller Gegenstände, die sich in den Räumen befinden.

Zur besseren Übersicht werden die einzelnen Räumlichkeiten nach Funktion, Ausstattung und

Reinigungsintensität in Raumgruppen zusammengefasst. Für jede Raumgruppe werden maximale

Richtleistungen als Obergrenze vorgegeben. Diese Werte dürfen unterschritten, jedoch nicht überschritten

werden! Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen führt automatisch zum

Ausschluss des Angebots!

Die maximalen Richtleistungen für jede Raumgruppe sind den Tabellen aus Punkt 9 dieser

Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es ist zu beachten, dass für jede Wirtschaftseinheit (WE) eine eigene

Tabelle vorliegt.

Im Leistungsverzeichnis (Anlage C-02.1) sind die Tätigkeiten, die in der jeweiligen Raumgruppe auszuführen

sind, in Kurzform mit dem jeweiligen Turnus beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass - je nach Ausstattung

  • nicht notwendigerweise alle Reinigungsleistungen einer Raumgruppe in jedem Raum bei jeder Reinigung

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C-02 Leistungsbeschreibung

zu erbringen sind. Zum anderen können Reinigungsleistungen anfallen, die nicht ausdrücklich im

Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Der genaue qualitative Leistungsumfang ergibt sich aus der

Leistungsbeschreibung; der quantitative Leistungsumfang ergibt sich aus der Anlage C-02.1

(Leistungsverzeichnis).

Es sind Leistungen abweichend von dem angegebenen Turnus ggf. öfter durchzuführen. Diese Leistungen

sind bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Der Turnus der einzelnen Leistungen ist der Anlage C-02.1 zu

entnehmen.

Wenn der 24. und der 31. Dezember auf einen Werktag fallen, findet keine Unterhaltsreinigung an diesen

beiden Tagen statt.

Müllentsorgung

Die Unterhaltsreinigung beinhaltet auch die Leerung und Reinigung der Abfall- und Müllbehältnisse sowie

deren Bestückung mit Entsorgungsbeuteln und die Verbringung der Abfälle an den zentralen Sammelplatz

der Liegenschaft und das Einfüllen in die dafür bereitgestellten Behältnisse. Dabei müssen ggfs.

wiederverwertbare Stoffe (z. B. Papier und Kunststoffe (DSD)) getrennt vom Restmüll - und Biomüll

gesammelt werden.

In diesen Liegenschaften wird besonderer Wert auf eine sorgfältige Abfall- und Wertstofftrennung gelegt.

Die folgenden Müllarten werden unterschieden:

 Restabfall

 Bioabfall

 Wertstoffe

 Papier/Pappe

Die Mülltrennung findet in den (Tee-)Küchen statt. Die Büro- bzw. Arbeitsräume sind grundsätzlich mit

Papierkörben ausgestattet. In den Sanitärbereichen befinden sich in den Toilettenkabinen kleine

Hygienebehälter und an den Waschbecken Papierkörbe. Alle Abfälle (auch Papierhandtücher) aus den

Sanitärbereichen sind als Restabfälle zu entsorgen.

Die einzelnen Müllarten werden in Säcken gesammelt und an die dafür vorgesehene Stelle in der

Liegenschaft (Mülltonnen- bzw. Container-Stellen) gebracht/entsorgt. Alle für die Abfallsammlung

benötigten Müllbeutel und -säcke werden in ausreichender Menge und in handelsüblicher Qualität durch

den Auftragnehmer gestellt. Die Kosten für eine vom Auftraggeber bzw. Nutzer gewünschten höheren, über

die handelsübliche hinausgehende Qualität, trägt der Auftraggeber bzw. der Nutzer.

Es ist davon auszugehen, dass der Abfall bereits durch die Gebäudenutzer fraktioniert wird und durch den

Auftragnehmer nur zu der ausgewiesenen Sammelstelle (z. B. Container) getrennt zu verbringen ist. Eine

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C-02 Leistungsbeschreibung

nachträgliche Sortierung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Sollte die Fraktionierung durch den

Gebäudenutzer nicht korrekt erfolgen, so hat der Auftragnehmer nur eine Hinweispflicht gegenüber den

Verantwortlichen der Auftraggeberin und denen des Nutzers der Liegenschaft.

Der Auftragnehmer ist auf Anforderung der Auftraggeberin verpflichtet, für einzelne oder sämtliche

Vertragsobjekte ein Angebot für die Bereitstellung von Behältnissen zur Mülltrennung im Gebäude – den

brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechend – zu erstellen.

Bodenbeläge

Bewegliche Einrichtungsgegenstände sind bei der Bodenreinigung wegzurücken. Ausgenommen hiervon

sind nur schwere Möbel wie z.B. Schreibtische, Schränke und Regale

 Textilbeläge bürstsaugen, Nadelfilzbeläge saugen, jeweils einschl. der Sockel- und Fußleisten. Es

ist dabei auf regelmäßigen Filterwechsel zu achten. Die Fleckentfernung gehört zu den laufenden

Arbeiten. Bei stärkerer Verschmutzung Textilböden shampoonieren.

 Hart- und elastische Bodenbeläge (PVC-, Linoleum-, Kunststoffbeläge, Vinylböden etc.) zweistufig

nass wischen, unter Zusatz von Pflegemitteln. Dabei sind die Herstellerhinweise und

Pflegeanweisungen zu beachten.

 Fliesen- und Klinkerbeläge, Natur- und Kunststeinbeläge, beschichtete Estriche und Rohböden,

zweistufig nass wischen einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig nass wischen, unter Zusatz

von Pflegemitteln. Dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu beachten.

 Textile Schmutzfangmatten bürstsaugen, Aluprofilmatten saugen, Bodenaussparungen saugen

und einstufig nass wischen, die Aluprofilmatten sind hierfür aus den Bodenaussparungen zu

entnehmen.

Ausstattungs- und Einrichtungsinventar

 Mobiliar und sonst. Einrichtungs- und Ausstattungsgegegenstände, wie z. B. Telefone,

Tischlampen etc. reinigen. Waagerechte und senkrechte Flächen des Einrichtungsmobiliars (Tische,

Schränke, Ablagen, Rollcontainer etc.) sind - je nach Verschmutzungsgrad und soweit freigeräumt –

feucht zu reinigen bzw. zu entstauben, hartnäckige Flecken sind nass zu reinigen. Telefonhörer und

Tischlampen etc. sind feucht zu reinigen. Computerperipherie darf nicht feucht gereinigt werden.

 Sitzungs-, Konferenz- und Besprechungstische feucht reinigen, hartnäckige Flecken sind nass zu

reinigen.

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C-02 Leistungsbeschreibung

 Sitzgelegenheiten, Polstermöbelgestelle allseitig feucht reinigen, Polsterflächen saugen, Flecken

entfernen

 Feuerlöscher, Beschilderungen und Aushänge feucht reinigen

 Bilderrahmen entstauben

 Papierkörbe entleeren

 Papierkörbe und Abfallbehälter nass reinigen und nachtrocknen

Wände, Decken, Treppen, Aufzüge

 Griffspuren, Spritzer, Flecken an Lichtschaltern, Steckdosen, Türen u. Glastüren (Innen- u.

Außentüren) und Fenstern (inkl. Griff und Rahmen), Wänden und Innenverglasungen entfernen,

Spinnweben an Wänden und Decken entfernen

 Lampenkörper von hängenden Deckenleuchten und Wandleuchten feucht reinigen

 Fensterbänke, Wandleisten, Kabelkanäle, Heizkörper, Konvektorschächte, Lüftungsgitter, Be-

und Entlüftungsöffnungen reinigen. Innenliegende Fensterbänke sind – soweit freigeräumt – nass

zu reinigen, von Flecken zu befreien und nachzutrocknen. Dabei ist darauf zu achten, dass

angrenzende Glasflächen nicht verschmutzt werden. Wandleisten sind nass zu reinigen und

nachzutrocknen. Heizkörper sind – soweit zugänglich – von außen nass zu reinigen und

nachzutrocknen. Die Innen- und Zwischenräume der Heizkörper sind – soweit zugänglich – zu

entstauben. Konvektorschächte und Lüftungsgitter sind – soweit zugänglich – zu entstauben.

 Treppenstufen, Stirnseite der Stufen zweistufig nass wischen, Treppenwangen reinigen

 Handläufe, Treppengeländer und Seitenschutz feucht reinigen

 Aufzüge: Führungsrillen saugen und nass bürsten, hartnäckigen Schmutz entfernen und

nachtrocknen

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C-02 Leistungsbeschreibung

 Aufzüge: Aufzugswände, Bedienelemente und Türen vollflächig reinigen. Die Aufzugtüren sind von

innen und außen bis Deckenhöhe vollflächig nass zu reinigen und nachzutrocknen, Edelstahlflächen

sind mit Pflegemittel zu behandeln.

 Türen (Innen- u. Außentüren ohne Glasanteil) einschl. Zargen u. Beschläge vollflächig reinigen.

Die Türen sind vollflächig nass zu reinigen und nachzutrocknen.

Teeküchen

 Mobiliar, Küchenzeilen, Nirosta-Spülen, Elektrogroß- und Kleingeräte reinigen. Waagerechte und

senkrechte Flächen (Tischoberflächen, Küchenarbeitsplatten, Küchenschränke etc.) des

Einrichtungsmobiliars sind - je nach Verschmutzungsgrad und soweit freigeräumt – feucht oder nass

zu reinigen und nachzutrocknen. Spülbecken und Armaturen sind vollflächig nass und unter Zusatz

von Edelstahlpflege zu reinigen und nachzutrocknen, Spritzer an Wandfliesen entfernen.

Elektrogroßgeräte (Kühlschränke, Herde, Spülmaschinen, Mikrowellen etc.) sowie Kleingeräte

(Wasserkocher, Kaffeemaschine etc.) sind oberflächlich feucht zu reinigen.

 Tischoberflächen feucht reinigen, hartnäckige Flecken sind nass zu reinigen.

 Sitzgelegenheiten, Polstermöbelgestelle allseitig feucht reinigen, Polsterflächen saugen, Flecken

entfernen

 Fliesenwände im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen, Griffspuren entfernen

 Kalkansätze und -ablagerungen entfernen

 Papierkörbe entleeren, Abfallbehälter entleeren und mit den entsprechenden farbigen Beuteln

bestücken

 Papierkörbe und Abfallbehälter nass reinigen und nachtrocknen

Sanitärinventar

 Urinale, WC-Becken sowie Sitzfläche und Abdeckung, Spülkasten, WC-Bürsten, Halter und Griffe

desinfizierend reinigen, Urinsteinansätze entfernen. WCs und Urinale geruchslos halten.

 Waschbecken, Armaturen, Ablagen, Spiegel, Kachelschild im Spritzbereich und Duschtassen (inkl.

Wandkacheln) nass reinigen und nachtrocknen, Spiegel sind schlierenfrei zu hinterlassen.

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C-02 Leistungsbeschreibung

 Seifen-, Desinfektionsmittel-, Handtuch- und WC-Papierspender nass reinigen und nachtrocknen

 Abfall-, Papier- und Hygienebehälter entleeren, nass reinigen, nachtrocknen und mit den

entsprechenden farbigen Beuteln bestücken bzw. austauschen

 Wandfliesen und Trennwände im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen, Griffspuren

entfernen

 Lüftungen von außen feucht reinigen

 Kalkansätze und -ablagerungen entfernen, an allen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen

 Bodenabläufe reinigen, von Haaren und anderen Grobstoffen zu befreien.

Grundreinigung/Intensivreinigung

Die Grundreinigung/Intensivreinigung richtet sich nach der Definition des Bundesinnungsverbandes für das

Gebäudereiniger-Handwerk (Anlage C-02.2).

Unter der Grundreinigung versteht sich die Entfernung von schwer zugänglichen sowie hartnäckigen

Verschmutzungen an allen Oberflächen im Raum. Alle Einrichtungselemente müssen einschließlich der

Bodenbeläge gereinigt werden.

Die Grund- /Intensivreinigung und Einpflege in allen Raumgruppen erfolgt, um stark haftende

Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberflächen

(aller Bauteile und Einrichtungen) beeinträchtigen, zu entfernen. Im Anschluss sind zum Schutz vor

mechanischer Beanspruchung Pflegemittel auf sämtliche Oberflächen aufzubringen, die die Oberflächen vor

mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung

erleichtert.

Dabei sind evtl. Pflegeanweisungen für spezielle Oberflächen zu beachten. Sind keine speziellen

Pflegeanleitungen für die Materialien im Objekt vorhanden, sind die Pflegemaßnahmen nach den üblichen

Regeln der Reinigungstechnik auszuführen.

Die Intensivreinigung der textilen Bodenbeläge erfolgt, soweit keine anderslautende Reinigungs- und

Pflegeanleitung vorliegt, im Sprühextraktionsverfahren.

Flecken werden nach den üblichen Regeln der Reinigungstechnik entfernt.

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VOEK 320-26

C-02 Leistungsbeschreibung

Ebenso sind auf der Liegenschaft – wenn vorhanden – im Rahmen der Intensivreinigung die Wandschränke

vollflächig abzuwaschen. Eine Innenreinigung aller Schränke und Regale soll erfolgen, wenn der Nutzer diese

frei geräumt hat.

Fliesenwände z.B. Fliesenspiegel in Küchen bis zur Deckenhöhe vollflächig nass reinigen und nachtrocknen.

Fliesenwände im Sanitärbereich bis zur Deckenhöhe und Schamwände (Trennwände) vollflächig nass

reinigen und nachtrocknen.

Eine Grundreinigung/Intensivreinigung beinhaltet auch das Aus- und Einräumen der beweglichen

Einrichtungsgegenstände in den Räumen.

Auf die Beauftragung und Vergütung besteht kein Anspruch.

Es ist ein vom Nutzer gegengezeichneter Arbeitsbeleg/Arbeitsschein zu erstellen, welcher als

rechnungsbegründende Unterlage dient.

Da es sich um eine Bedarfsposition handelt, ist abzuklären, wo ggf. keine Grundreinigung gewünscht bzw.

beauftragt wird oder nicht erforderlich ist.

Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber die Intensivreinigung rechtzeitig, mindestens zwei Wochen

vorher, an.

Abrufkontingent

Die Auftraggeberin behält sich vor, bei zusätzlichen und/oder unvorhersehbaren Reinigungsbedarfen auf ein

zusätzliches Abrufkontingent an Unterhalts- und Grundreinigungsstunden zurückzugreifen. Über dieses

Abrufkontingent können auch Reinigungen für Fußbodenflächen bzw. Ausstattungs- und

Einrichtungsgegenstände beauftragt werden, die nicht über die turnusmäßige Unterhalts- bzw.

Grundreinigung abgebildet werden. Dies können beispielsweise sein:

  • Zusätzlich anfallende Unterhalts- und Grundreinigungen von Räumen

  • Intensive Außen- und Innenreinigung von Küchengeräten (Herde, Mikrowellen, Kühlschränke etc.)

  • Reinigung von Belüftungsanlagen in Sanitärräumen

  • Reinigung von Briefkastenanlagen und Beschilderungen

  • Entleerung und Reinigung von außenliegenden Abfallbehältern und Aschenbechern

  • sowie vergleichbare Tätigkeiten der Innen- und Außenreinigung

Der Umfang des Abrufkontingents ist dem Preisblatt (Anlage B-02, Pos. 3) zu entnehmen. Bei der

angegebenen Grundmenge (Std.) handelt es sich lediglich um einen Erfahrungswert, die beauftragten

Reinigungsstunden können jährlich variieren. Nicht abgerufene Stunden verfallen mit Abschluss eines

Vertragsjahres.

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C-02 Leistungsbeschreibung

Im Bedarfsfall meldet die Auftraggeberin bzw. der Beauftragte des Nutzers der Liegenschaft den

Reinigungsbedarf mit ausreichender Vorlaufzeit beim Auftragnehmer an.

5.0 Reinigungen Innenbereich

Die im Preisblatt (Anlage B-02, Pos. 4) aufgeführten Reinigungen im Innenbereich werden gem. dieser

Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage C-02.1) ausgeführt.

Es ist ein vom Nutzer gegengezeichneter Arbeitsbeleg/Arbeitsschein zu erstellen, welcher als

rechnungsbegründende Unterlage dient.

Intensivreinigung von Kühlschränken

Das Ausräumen der Lebensmittel aus dem Kühlschrank gehört nicht zum Leistungsumfang. Nicht

ausgeräumte Kühlschränke werden nicht gereinigt. Sollten dadurch bedingt zusätzliche Anfahrtskosten

entstehen, werden diese gesondert vergütet.

Zunächst ist der Kühlschrank auszuschalten. Es werden sämtliche ausbaufähige Einsätze aus Glas und / oder

Kunststoff ausgebaut. Der Kühlschrank und alle Einsätze inkl. der Gummidichtungen werden mit einem für

Lebensmittel unbedenklichen Reinigungsmittel gereinigt und abgetrocknet. Anschließend werden die

ausgebauten Einsätze entsprechend wiedereingesetzt und der zur Reinigung ausgeschaltete Kühlschrank

wieder angeschaltet.

Das Abtauen der Kühlschränke mit Eisfach ist nicht Bestandteil des Auftrags und ist vom Auftraggeber

mindestens 12 Stunden vorher durchzuführen. Nicht abgetaute Kühlschränke dürfen nicht gereinigt werden!

Ausführung: insgesamt 23 Kühlschränke; 1x monatliche Reinigung

6.0 Desinfektionsmaßnahmen im Falle eines Ausbruchs von Infektionskrankheiten und/oder

anderen Ausnahmefällen

Bei zusätzlich bestehendem Bedarf aufgrund eines Ausbruchs von Infektionskrankheiten und/ oder anderen

Ausnahmefällen sind auf Abruf durch die Auftragnehmerin folgend aufgeführte Leistungen durchzuführen.

Die Bedarfsleistung umfasst eine Wischdesinfektion mit geeigneten Desinfektionsmitteln von folgenden

Kontaktflächen in allen Liegenschaften:

  • Türklinken innen und außen,

  • Handläufe,

  • Licht- und Tastschalter / Touchpanel (Schalter zum Öffnen der Schleusentüren, Bedienfelder für

Licht etc.) / Mediensteuerung, auch am Aufzug,

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C-02 Leistungsbeschreibung

  • Stuhloberflächen (Polster, Lehnen) von nicht ständig besetzten Stühlen,

  • Schutzscheiben aus Plexiglas,

  • ggfs. auch anderes Ausstattungs- und Einrichtungsinventar.

Im Ausbruchsfall erfolgt die Beauftragung und Vergütung der zusätzlichen Desinfektions-maßnahmen gemäß

Preisblatt (Anlage B-02 Pos. 5). Der zusätzliche Reinigungsaufwand betrifft alle zu reinigenden Objekte und

wird im Bedarfsfall mit einem arbeitstäglichen Turnus (Mo. bis Fr.) mit insgesamt 5,0 Reinigungsstunden für

alle Objekt bemessen. Auf die Beauftragung und Vergütung der abgefragten Leistung besteht kein Anspruch.

Es ist ein vom Nutzer gegengezeichneter Arbeitsbeleg/Arbeitsschein zu erstellen, welcher als

rechnungsbegründende Unterlage dient.

7.0 Reinigungen im Außenbereich

Die im Preisblatt (Anlage B-02, Pos. 6) aufgeführten Reinigungen im Außenbereich werden gem. dieser

Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage C-02.1) ausgeführt.

Standaschenbecher mit Abfallbehälter entleeren und reinigen

Die Leistung umfasst das Entleeren und die Reinigung (ggfs. nass reinigen und nachtrocknen) der

Standaschenbecher mit Abfallbehälter.

Die Standorte sind aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage C-02.1) zu entnehmen.

Ausführung: insgesamt 6 Standaschenbecher; 5 x wöchentliche Reinigung

Eingangsbereiche fegen und reinigen

Die außenliegenden Haupteingangsbereiche von Haus II (WE138663) und Haus V (WE138666) sind

innerhalb des überdachten Bereichs, einschließlich der Treppenstufen, zu fegen und anschließend nass zu

reinigen. Die Handläufe sind feucht zu reinigen und nachzutrocknen.

Die barrierefreie Rampe von Haus II ist ganzheitlich von aufliegenden Verunreinigungen auf der Trittfläche

zu befreien (Laub, Äste, Abfälle etc.). Die Handläufe sind feucht zu reinigen. Unterhalb der Rampe (im

Treppenbereich), ist ebenfalls zu fegen und anschließend nass zu reinigen.

Ausführung: 2 außenliegende Haupteingangsbereiche; 1x monatlich Reinigung

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C-02 Leistungsbeschreibung

Briefkastenanlage

Die Briefkastenanlage von Haus IV (WE138665) ist seitlich, von oben und von vorn feucht zu reinigen und

schlierenfrei nachzutrocknen. Leicht zugängliche Grobverschmutzungen, die sich hinter dem Briefkasten

angesammelt haben, sind zu entfernen.

Ausführung: 1x monatlich

Reinigung des Terrassenmobiliars

Die Leistung umfasst die komplette Reinigung der Tische und Stühle mit geeigneten Reinigungs- und

Pflegemitteln.

Ausführung: 4 Tische, 20 Stühle; 1x monatlich; nur in den Monaten April bis einschließlich Oktober

8.0 Einsatz Vorarbeiter/in

Der im Preisblatt (Anlage B-02, Pos. 7) aufgeführte Einsatz eines Vorarbeiters wird nachfolgend erläutert und

erfolgt gem. Pos. 2.2 dieser Leistungsbeschreibung.

Ausführung: 1,0 Stunden täglich, Montag bis Freitag, 14:30 bis 15:30 Uhr.

Der Nutzer der zu reinigenden Objekte erwartet arbeitstäglich eine/n Vorarbeiter/in als

Ansprechpartner/in vor Ort. Diese/r steht für den Nutzer als Ansprechpartner/in zur Verfügung.

Der/Die Vorarbeiter/in ist nicht produktiv bei den Reinigungsleistungen einzusetzen und ist zwingend mit

der Lohngruppe 4 des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zu

vergüten.

Der/Die Vorarbeiter/in und die Stellvertretung sind zwingend vom Auftragnehmer schriftlich bekannt zu

geben.

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C-02 Leistungsbeschreibung

9.0 Maximale Richtleistungen

Maximale Richtleistungen für die

WE 138663 / Haus II

Raum- gruppeRaumbezeichnungmax. Richtleistung Unterhalts- reinigungmax. Richtleistung Grund- /Intensiv- reinigung
A1Büro- und Verwaltungsräume - Büroräume210,0050,00
A2Büro- und Verwaltungsräume - Kopierräume210,0050,00
BSitzungs- und Schulungsräume180,0050,00
C1Sozialräume - Teeküchen150,0030,00
C2Sozialräume - Pausenräume160,0050,00
C3Sozialräume - Erste-Hilfe-Räume210,0050,00
C4Sozialräume - Umkleiden/Spinde160,0050,00
DSanitärräume70,0020,00
E1Eingangszonen- und hallen - Foyer EG250,0050,00
E2Eingangszonen- und hallen - Foyer 1. OG250,0050,00
Ftägl. Verkehrswege - Flure230,0050,00
G1Treppenhaus - Haupttreppenhaus170,0050,00
G2Treppenhaus - Nebentreppenhaus / Fluchtweg170,0050,00
HBüronebenräume - Materialausgabe210,0050,00
I1Archive, Keller- und Bodenräume - Aktenräume230,0050,00
I2Archive, Keller- und Bodenräume - Aktenräume/Archive230,0050,00
I3Archive, Keller- und Bodenräume - Lager230,0050,00
I4Archive, Keller- und Bodenräume - Archiv230,0050,00
J1sonstige Räume und Flächen - PC-Werkstatt230,0050,00
J2sonstige Räume und Flächen - Bibliothek250,0050,00
J3sonstige Räume und Flächen - Warenannahme230,0050,00
NAufzüge100,0050,00

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C-02 Leistungsbeschreibung

Maximale Richtleistungen für die

WE 138664 / Haus III

Raum- gruppeRaumbezeichnungmax. Richtleistung Unterhalts- reinigungmax. Richtleistung Grund- /Intensiv- reinigung
A1Büro- und Verwaltungsräume - Büroräume210,0050,00
A2Büro- und Verwaltungsräume - Kopierräume210,0050,00
BSitzungs- und Schulungsräume180,0050,00
C1Sozialräume - Teeküchen150,0030,00
C2Sozialräume - Speisesaal180,0050,00
C3Sozialräume - Pausenräume160,0050,00
C4Sozialräume - Umkleiden/Spinde160,0050,00
DSanitärräume70,0020,00
E1Eingangszonen- und hallen - Foyer/Windfang Haupteingang250,0050,00
E2Eingangszonen- und hallen - Foyer/Windfang Nebeneingang250,0050,00
F1tägl. Verkehrswege - Flure230,0050,00
F2tägl. Verkehrswege - Flure230,0050,00
GTreppenhaus170,0050,00
I1Archive, Keller- und Bodenräume - Aktenräume230,0050,00
I2Archive, Keller- und Bodenräume - Archive230,0050,00
I3Archive, Keller- und Bodenräume - Archive/Lager230,0050,00
J1KiTa - Betreuungsräume und Verkehrswege100,0030,00
J2KiTa - Teeküche80,0030,00
J3KiTa - Sanitärräume60,0020,00
NAufzüge100,0050,00

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VOEK 320-26

C-02 Leistungsbeschreibung

Maximale Richtleistungen für die

WE 138665 / Haus IV

Raum- gruppeRaumbezeichnungmax. Richtleistung Unterhalts- reinigungmax. Richtleistung Grund- /Intensiv- reinigung
A1Büro- und Verwaltungsräume - Eltern-Kind-Büros210,0050,00
A2Büro- und Verwaltungsräume - Büroräume210,0050,00
A3Büro- und Verwaltungsräume - Büro Pforte210,0050,00
A4Büro- und Verwaltungsräume - Kopierräume (Weichböden)210,0050,00
A5Büro- und Verwaltungsräume - Kopierräume (Hartböden)210,0050,00
A6Büro- und Verwaltungsräume - Büroräume210,0050,00
BSitzungs- und Schulungsräume180,0050,00
C1Sozialräume - Teeküchen (Hartböden)150,0030,00
C2Sozialräume - Teeküchen (Weichböden)150,0030,00
C3Sozialräume - Pausenräume160,0050,00
C4Sozialräume - Warteraum / Besucherraum180,0050,00
C5Sozialräume - Erste-Hilfe-Räume210,0050,00
C6Sozialräume - Umkleiden/Spinde160,0050,00
DSanitärräume70,0020,00
EEingangszonen- und hallen - Foyer/Windfang250,0050,00
F1tägl. Verkehrswege - Flure (Weichböden)230,0050,00
F2tägl. Verkehrswege - Flure (Hartböden)230,0050,00
G1Treppenhäuser - Treppenhaus 1170,0050,00
G2Treppenhäuser - Treppenhaus 2170,0050,00
G3Treppenhäuser - Treppenhaus 2/Fluchtweg170,0050,00
I1Archive, Keller- und Bodenräume - Aktenräume (Weichböden)230,0050,00
I2Archive, Keller- und Bodenräume - Aktenräume (Hartböden)230,0050,00
I3Archive, Keller- und Bodenräume - Archive (Weichböden)230,0050,00
I4Archive, Keller- und Bodenräume - Archive (Hartböden)230,0050,00
Jsonstige Räume und Flächen - Post/Druckerei230,0050,00
NAufzüge100,0050,00

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VOEK 320-26

C-02 Leistungsbeschreibung

Maximale Richtleistungen für die

WE 138666 / Haus V

Raum- gruppeRaumbezeichnungmax. Richtleistung Unterhalts- reinigungmax. Richtleistung Grund- /Intensiv- reinigung
A1Büro- und Verwaltungsräume - Büroräume210,0050,00
A2Büro- und Verwaltungsräume - Kopierräume210,0050,00
A3Büro- und Verwaltungsräume - Büro Pforte210,0050,00
BSitzungs- und Schulungsräume180,0050,00
C1Sozialräume - Teeküchen150,0030,00
C2Sozialräume - Pausenräume160,0050,00
C3Sozialräume - Erste-Hilfe-Räume210,0050,00
C4Sozialräume - Umkleiden/Spinde160,0050,00
DSanitärräume70,0020,00
E1Eingangszonen- und hallen - Foyer250,0050,00
E2Eingangszonen- und hallen - Windfang250,0050,00
Ftägl. Verkehrswege - Flure230,0050,00
GTreppenhäuser170,0050,00
I1Archive, Keller- und Bodenräume - Aktenräume230,0050,00
I2Archive, Keller- und Bodenräume - Archive230,0050,00
I3Archive, Keller- und Bodenräume - Archive/Lager230,0050,00
I4Archive, Keller- und Bodenräume - Archive/Lager230,0050,00
Jsonstige Räume und Flächen - Post230,0050,00
NAufzüge100,0050,00

10.0 Anlagen

Anlage C-02.1 Leistungsverzeichnis

Anlage C-02.2 Definitionen des Bundesinnungsverbandes

Anlage C-02.3 Reinigungszeiten

Anlage C-02.4 Fotodokumentation

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