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Kriterien Unterweisung UVV.pdf

Unterhaltsreinigung für eine Fläche von 4.823,22 m²

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 12:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.stadt-frankfurt.de

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Ausschreibung Nr.: 25-2026-00395

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Besonderer Dienst 3, Mainzer Landstraße 315 - 321, 60326 Frankfurt am Main
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n e Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers zur Durchführung einer Gefähr- s u dungsbeurteilung (gem. §§ 5 & 6 ArbSchG) sowie von Unterweisungen zur Sicher- z k stellung der Gesundheit und der Sicherheit bei der Ausführung von Reinigungstä- c tigkeiten durch sein Personal ü r u Im Falle der Nachunternehmerbeauftragung ist diese Verpflichtungserklärung auch zwin- z gend von dem/n Nachunternehmer/n vorzulegen. n e g Mit dieser Erklärung verpflichte/en ich/wir mich/uns, die von uns in dem o. a. Objekt zur Durchführung von a Reinigungsleistungen eingesetzten Mitarbeiter/innen, umfassend zu ihrer eigenen Sicherheit und Gesund- l r heit und zum Schutz der städtischen Mitarbeiter/innen als auch Dritter hinsichtlich aller erforderlichen Maß- e t nahmen, die sie im ihrer Reinigungstätigkeiten zu beachten haben, zu unterweisen. n u Ich/wir verpflichte/en mich/uns, die Gefährdungsbeurteilung sowie unsere Betriebsordnung ab Beginn der s g Leistungserbringung innerhalb von 4 Wochen unaufgefordert im Raumbuch des o. g. Objektes zu hinterlegen n und Unterweisungen der Mitarbeiter/innen, beim Einsatz neuer Mitarbeiter/innen inkl. Vertretungspersonal u und danach bei jeglichen Änderungen sowie regelmäßig mindestens einmal jährlich durchzuführen. b i e Ich/wir verpflichte/en mich/uns, die Unterweisungen schriftlich zu dokumentieren und folgende Angaben und r h Erklärungen vorzunehmen: c s • Datum der Unterweisung, s • Inhalte der Unterweisung, u A • unterweisende Person und teilnehmende Mitarbeiter/innen, die die Unterweisung erhalten haben sowie deren Unterschriften mit denen sie die Teilnahme an den Unterweisungen bestätigen. n e sowie diese Dokumentation unaufgefordert im Raumbuch des o. g. Objektes zu hinterlegen. Dem/n für das d o. g. Objekt den Objektverantwortlichen des Auftraggebers steht ein jederzeitiges Einsichtsrecht in diese t i Dokumentationen zu. Zwingende Inhalte der Unterweisungen sind insbesondere:

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• Potenzielle Gefahren und Risiken die mit der Nutzung von Reinigungsmitteln einhergehen d • Schutzmaßnahmen (insb. Feuchtarbeit, Absturz), Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung n e (PSA) g • Gefährdungs- und Verhaltenshinweise in dem o. g. Objekt (inkl. Schriftlicher Erklärung), Erläuterung n der Gefahrenpiktogramme, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge (H- und P-Sätze) i w • Reinigungsmittel- und Gefahrstofflagerung sowie deren sichere Handhabung z • biologische Gefährdungen insb. Umweltschutzgefährdungen, Dosieranweisungen t s • Impfpflicht, insb. Masern- und Hygieneschutzes i • Verhalten bei Beschädigungen mit möglichen Folgen für die Sicherheit oder Gesundheit (z. B. r a Sachbeschädigung an o. g. Objekt und daraus folgende Gefährdung für Personen) u l • Verhalten im Notfall (Erste Hilfe, Unfall, Brand)

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Die Beschäftigten sind des Weiteren über die Rechte und Pflichten nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze r o der Prävention“ in Kenntnis gesetzt worden. Ich/Wir verpflichte/en mich/uns Meldungen der Stadt Frankfurt F am Main über aktuelle Infektionsgefahren in dem o. g. Objekt umgehend an die eingesetzten Mitarbeiter/in- s nen weiterzugeben. e s In der Reinigungstruppe ist als Ersthelfer/innen ausgebildet und durch e das Reinigungsunternehmen benannt. i D In unserem Unternehmen ist (Vornamen, Nachnamen und Telefonnummer eintragen)

zuständig für die Einhaltung der vorgenannten arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Unterweisung der Mitarbeiter/innen.

Gebäudereinigungsarbeiten (darunter fällt auch die Glasreinigung) sind Instandhaltungsarbeiten (Wartung: Bewahrung des Soll-Zustandes) im Sinne der DIN 31051„Grundlagen der Instandhaltung“. Nach der „Bau- arbeiten – DGUV Vorschrift 38 / BGV C 22“ müssen die Arbeiten von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden (II. § 4 Abs. 1, Abs. 2 DGUV Vorschrift 38). Dies bedeutet, dass die hierfür verantwortliche Person der Fremdfirma jederzeit erreichbar sein und zeitnah, also unverzüglich, das Reinigungsobjekt in Person erreichen können muss. 3 2 _ 0 Ort: 1 1 .4

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Datum / Unterschrift des Dienstleisters

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