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Unterhaltsreinigung für eine Außenstelle in Burgdorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 19:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Ausschreibung Unterhaltsreinigung Außenstelle Hannoversche Neustadt 53, 31303 Burgdorf Vergabe-Nr.: 30.02-2026/0313

Leitfaden zur Angebotserstellung

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebotsschreiben zurücksenden!

Allgemeines zur Benutzung/Verwendung der Angebotsunterlagen Bis auf die von Ihnen selbst vorzulegenden Nachweise von Dritten haben Sie die Angebots- unterlagen komplett erhalten. Für die Erstellung Ihrer Angebotskalkulation ist eine Objektbesichtigung vorgeschrieben. Weitere Informationen hierzu sind im Dokument „5. Nachweis Objektbesichtigung“ enthal- ten. Bitte melden Sie sich bei der hier genannten Ansprechpartnerin, um einen Termin ab- zustimmen. Bitte beachten Sie, dass eine nicht fristgerechte Objektbesichtigung zum Ausschluss des Angebotes führt. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu beachten, dass die eingesetzten Reinigungsmittel eine Zertifizierung mit dem EU-Umweltzeichen (EU-Ecolabel) nachweisen müssen (vgl. § 12 Ziffer 1. und 6. des Reinigungsvertrages).

  1. Kalkulation der Unterhaltsreinigung

1.1 Kalkulationsdatei: Als Hilfestellung zur Angebotserstellung wird Ihnen eine Exceldatei mit dem Raumbuch inkl. Kalkulationsblättern (Anlage 1 zum Reinigungsvertrag) zur Verfügung gestellt. Sie ent- hält vier Tabellenblätter:

 Kalkulation UR, StVS UR, Kalkulationsgrundlagen UR und Raumbuch UR Bitte geben Sie Ihren Bieternamen im Tabellenblatt „Kalkulation UR“ an. Diese Angabe wird per Formel auf die weiteren Reiter übertragen. Die Datei ist von Ihnen mit dem Angebot zu übersenden, da diese für die spätere Ver- tragsumsetzung unabdingbar ist.

1.2 Kalkulation Unterhaltsreinigung (UR) Der von Ihnen angebotene Jahrespreis für die Unterhaltsreinigung wird in dem Tabel- lenblatt „Kalkulation UR“ der Anlage 1 berechnet. Für die Kalkulation des Jahrespreises ist es erforderlich, zunächst einen auskömmlichen Stundenverrechnungssatz im Tabellenblatt „StVS UR“ nachvollziehbar zu kalkulieren. Die- ser Stundenverrechnungssatz wird durch eine Formel auf das Tabellenblatt „Kalkulation UR“ übertragen. Bei allen Preisangaben handelt es sich um Nettopreise. Bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes ist vom Bieter mindestens der für Nie- dersachsen seit dem 01.01.2026 gültige Mindestlohn der Lohngruppe 1 (15,00 €) in vol- ler Höhe zugrunde zu legen. Außerdem sind bereits bekannte Änderungen der lohngebun- denen Nebenkosten, die seit dem 01.01.2026 gelten, zu berücksichtigen. Im Anschluss sind die Leistungswerte für die Unterhaltsreinigung in dem Tabellenblatt „Kalkulationsgrundlagen UR“ in der Spalte „angebotener Leistungswert (qm/Std.)“ ein- zutragen. Die Werte übertragen sich automatisch in das Raumbuch. Hierbei sind die Leis- tungsoberwerte zu beachten.

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Sollten in der Unterhaltsreinigung „objektspezifische Zuschläge“, wie z.B. Wegezeiten anfallen, so ist dieser Wert im Tabellenblatt „Kalkulation UR“ in das Feld (3) einzutragen. (Nicht angebotene objektspezifische Zuschläge können nicht erstattet werden!) Der „Jahrespreis (netto)“ für die Unterhaltsreinigung (4) ergibt sich aus der Multiplikation der kalkulierten Jahresreinigungsstunden (1) mit dem Stundenverrechnungssatz (2) zuzüg- lich etwaiger Zusatzkosten (3). Spalte (5) sieht die Angabe des Brutto-Jahrespreises vor. Nach dem angebotenen Jahrespreis für die Unterhaltsreinigung für den Zeitraum von einem Jahr wird anschließend der Gesamtpreis (netto) und (brutto) für eine Laufzeit von vier Jahren im Tabellenblatt „Kalkulation UR“ kalkuliert. Im Angebotsschreiben ist der Gesamtpreis (brutto) für die Unterhaltsreinigung für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren einzutragen.

  1. Angemessenheit des Preises/Auskömmlichkeit des Angebotes Die Überprüfung der inhaltlichen Angemessenheit des Preises erfolgt nach folgenden Krite- rien: a) Überprüfung der vom Bieter zugrunde gelegten Leistungswerte auf Realisierbarkeit. Eine Realisierbarkeit wird von dem Auftraggeber als gegeben angesehen, wenn die Leistungsoberwerte nicht überschritten werden. b) Überprüfung der Plausibilität der zugrunde gelegten Stundenverrechnungssätze anhand der vom Bieter dargestellten Aufschlagspositionen, insbesondere für gesetzlich und ta- riflich zwingende und besonders qualitätsrelevante Aufschlagspositionen. Bei der Kal- kulation der Stundenverrechnungssätze ist vom Bieter mindestens der für Niedersach- sen aktuell gültige Mindestlohn der Lohngruppe 1 (15,00 €) in voller Höhe zugrunde zu legen.

  2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes/Zuschlagskriterien (§ 43 Abs. 1, 2 UVgO) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Zur Bewertung des wirt- schaftlichsten Angebotes zählen die in der folgenden Bewertungsmatrix festgelegten Krite- rien:

WertungskriteriumBemerkungGewichtungsfaktor
Gesamtpreis: Summe aus dem Angebotspreis der Unterhaltsreinigunggeprüfter Nettopreis60 %
Leistungserbringung: Summe aus den Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigunggeprüfte Jahresreinigungsstunden40 %

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Die Gewichtung erfolgt mittels eines Punktesystems und wird wie folgt berechnet:

geprüfter Bestpreis bzw. geprüfte angebotene Jahresreinigungsstunden x Gewichtungsfaktor geprüfter Angebotspreis bzw. höchste geprüfte Jahresreinigungsstunden

Geht kein wirtschaftliches Angebot ein, wird die Ausschreibung ganz oder teilweise aufge- hoben. Die Angaben des Bieters aus der Kalkulationsdatei (Anlage 1 des Reinigungsvertra- ges) sind für die Prüfung und Wertung der Angebote maßgebend.

  1. Unklarheiten in den Unterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen Ihrer Meinung nach Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, ist der Bieter verpflichtet, unverzüglich und vor Angebotsabgabe da- rauf hinzuweisen.

  2. Änderungen, Ergänzungen, Korrekturen 5.1. Für das Angebot sind ausschließlich die von der Region Hannover übersandten Vordrucke zu verwenden. An den durch die Region Hannover vorgegebenen Texten sind Änderungen oder Ergänzun- gen nicht zulässig. Ausgenommen der von Ihnen selbst zu formulierenden Erklärungen (Angaben zum Gesamtumsatz, Referenzliste) ist die Verwendung selbst gefertigter Vordru- cke und Unterlagen, anstelle der von der Region Hannover vorgegebenen Texte und Vor- drucke, nicht zulässig. Vorgenommene Änderungen und/oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen füh- ren zum Ausschluss des Angebotes. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung Ihres Angebotes erforderlich erschei- nen, können sie auf besonderer Anlage dem Angebot beigefügt werden. 5.2 Eintragungen in den Unterlagen müssen dokumentenecht sein. Soweit die eigenen Eintra- gungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Nicht zweifelsfreie Änderungen an den eigenen Eintragungen führen zum Ausschluss des Angebotes.

  3. Zwingender Ausschlussgrund Jede Abweichung (bzw. Überschreitung) von den Vorgaben in den Vergabeunterlagen hin- sichtlich der Leistungsoberwerte führt zu einem zwingenden Ausschluss des Angebotes.

  4. Sprache Ihre Angaben in den vorgenannten Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Korrespondenz mit der Region Hannover ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen.

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