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Vergabeunterlagen vom 24.09.2026 (PDF)

Unterhaltsreinigung für drei Gebäude des Jobcenters Celle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 10:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 1 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

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Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

nNr.s) EUR EUR Leistungsbeschreibung

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Hintergrund und Ziel des Vergabeverfahrens cDie Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Celle haben gemäß § 44 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II für die Grundsicherung für Arbeitsuchende eine gemeinsame Einrichtung hgebildet. Diese wird von der Trägerversammlung, die aus Vertretern der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis Celle besteht, vertreten. Mit Wirkung vom 01.01.2020 wurden die Aufgaben des Immobilienmanagements für das Jobcenter im

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Landkreis Celle zuletzt mit Beschluss der Trägerversammlung vom 31.08.2023 an den Landkreis Celle übertragen.

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Auftragsgegenstand

e

Auftragsgegenstand dieser Vergabe sind Reinigungsdienstleistungen für die Räumlichkeiten des Jobcentxers im Landkreis Celle (Georg-Wilhelm-Str. 14, 29223 Celle und Westcellertorstr. 8A, 29221 Celle), sowie der Werkakademie (Am Wasserturm 31b, 29223 Celle). Die Reinigungsfläche beträgt derzeit insgesamt 4.514,41 m². Die daraus resultierende Jahresreinigungsfläche beträgt 1.117.030,e88 m². Die Reinigungmsfläche kann sich aufgrund von Umzügen oder aufgrund weiterer anzumietender Objekten während der Vertragslaufzeit verringern oder erhöhen. Die Reinigung neuer Räumlichkeiten wpird automatisch Bestandteil des Vertrages zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN).

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Vertragslaufzeit Vertragsbeginn der Dieanstleitung ist der 01.02.2027. Sollte der Zuschlag späterr erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag endet nach Vertragsbeginn am 31.01. 2029, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um höchstens 12 Monate Gebrauch macht.

-

Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens drei Monate vor

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Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt.

i

Es gilt für die ersten sechs Monate eine Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

c

Vertragsgegenstand

h

Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus:

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  • Anlage 1 Raumbuch_Georg-Wilhelm-Str.14

  • Anlage 2 Raumbuch_Am Wasserturm 31B

  • Anlage 3 Raumbuch_Westcellertorstr. 8A f

  • Anlage 4 Zuordnung Raumgruppen ü

  • Anlage 5 Reinigungshäufigkeit der Raumgruppen r Der Leistungsumfang der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers wird in der Begriffsdefinition im Leistungsverzeichnis näher konkretisiert.

A

Der Umfang und die Größe der zu reinigenden Flächen entsprechen dem aktuellen Stand der angemieteten Flächen. Diese können bei Anmietung neuer Flächen, sowie Abmietung der vorhandenen Flächen variieren. Ebenso könnten weitere, bisher nicht zugrunde gelegnte Raumgruppen hinzukommen. Sofern Umzüge - auch hausintern - erfolgen, sind entsprechende Auszugs- und Einzugsreinigungen

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erforderlich. Diese können den täglichen Reinigungsbedarf übersteigen.

e

Objektbesichtigung

b

Der Bieter kann vor Angebotsabgabe das Reinigungsobjekt besichtigen.

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Objektbesichtigungen werden im folgenden Zeitraum durchgeführt: 12.10.2026 bis 16.10.2026

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Bieter, welche eine Ortsbesichtigung durchführen wollen, müssen rechtzeitig vor dem Zeitraum der Ortsbesichtigung einen Termin über die Vergabeplattform vereinbaren. Dazu reichen siee über die Vergabeplattform einen Terminvorschlag ein, der im oben angegebenen Zeitraum liegt. Der Terminvorschlag wird von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bestätigt oder es wird ein alternativer Termin im oben genannten Zeitraum angeboten. Jeder Bieter erhält nur

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 2 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

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Nr.)

Menge die VergabeEinheit plattform einen Terminvorschlag ein, der im oben anEinheitspreis inGesamtpreis in um liegt. Der EUR
gegebenen EURZeitra

nNr.s) Terminvorschlag wird von der ausschreibenden Stelle über die VergabepElUaRttform bestätigEtU Roder es wird ein alternativer Termin im oben genannten Zeitraum angeboten. Jeder Bieter erhält nur

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einmalig die Möglichkeit an einem Besichtigungstermin teilzunehmen. Eine Teilnahmebescheinigung zur Objektbesichtigung wird nicht ausgestellt. Während der Ortsbesichtigung ist das Personal cnicht befugt weitere Auskünfte zu geben. hRechnung Die Abrechnung erfolgt gemäß Auftragserteilung und nach Durchführung der Reinigungsleistung.

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Der Auftragnehmer erstellt auf Basis des vorliegenden Auftrages Monatsrechnungen je Reinigungsobjekt. Die Rechnung ist zum 10. des nachfolgenden Monats beim "Jobcenter im Lsandkreis Celle - Büro der Geschäftsführung, Georg-Wilhelm-Straße 14 in 29223 Celle" einzureichen.

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Anforderungen an den Auftragnehmer

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Die Öffnungszeiten aller Liegenschaften sind von Montag 08:00 - 12:30 Uhr

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Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08m:00 - 12:30 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

p

Die Reinigungsarbeiten sind montags bis mittwochs ab 15:00 Uhr durchzuführen. Für die Liegenschaft "Westcellertorstraße 8A" gilt montags bis mittwochs ab 16:30 Uhr. Donnerstags sind die Reinigungsarbeilten ab 17:00 Uhr und freitags ab 13:00 Uhr auszuführen. Voraussetzung ist, dasas in den jeweils zu reinigenden Räumlichkeiten keine Termine mit Publikumsverkehr oder internen Besprechungen stattfinden.

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An Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. sind keine Reinigungen erforderlich.

Treten Renovierungsarbeiten, interne Umzüge oder kleine Instandsetzungen auf, sind die erforderlichen Reinigungsarbeit-en im Rahmen der Raumreinigung zu leisten. Diese werden nicht gesondert vergütet.

Verfahren und Vergütung bei zusätzlichem Reinigungsbedarf Bei größeren Renovierungs- und Bauarbeiten oder externen Umzügen können außergewöhnliche Reinigungsarbeiten notwendig werden. nHierfür sind in der Einheitspreisabfrage Preise für Sonderreinigungen anzugeben (Bedarfsposition). Die Durchführung und die gesonderte Berechnung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeberi abzustimmen. Regiearbeiten werden nach Bedarf gesondert cbeauftragt und abgerechnet. Ein Jahresumfang ist nicht bekannt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Durchführung von Regiearbeiten besteht nicht, der Auftraggeber kann auch andere als das im Objekt tätige Reinigungsunternehmen mit Regiearbeiten beauftragen. h Reinigungsmittel und -geräte t Die vom Auftragnehmer eingebrachten Reinigungs- und oder Desinfektionsmittel müssen in der jeweils gültigen Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie eingetragen sein. Die verwendeten Reinigungsmittel müssen beim Umweltbundesamt registriert sein, Ausnahmen

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sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszuschließen, wird die Reinigung aller Gegenstände über üdem Boden in drei Kategorien eingeteilt. Der Anbieter ist verpflichtet, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher erinzusetzen. Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt: Kategorie A (rot): WC-Becken, Urinale, Fäkalienbecken Kategorie B (gelb): Waschbecken, Dusch- und Badewannen sowie WandflAiesen Kategorie C (blau): sonstige Einrichtungsgegenstände

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Dem Reinigungswasser ist ggf. Reinigungs- oder Desinfektionsmittel beizumischen, wobei die

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vorgeschriebenen Konzentrationen einzuhalten sind. Das Wasser ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entnehmen und das Schmutzwasser dort zu entsorgen. e Einzelabsprachen mit dem Auftraggeber sind möglich.

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Infektionsschutzrechtliche Anforderungen

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Reinigungskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder z. B. an an- steckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, COVID-19 erkrankt oder dessen verdächtigt sind, dürfen die Einrichtung nictht betreten, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gielt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Einrichtungen betreten.

Qualitätsanforderungen

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 3 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

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Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

nNr.s) EUR EUR Qualitätsanforderungen

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Nachfolgend sind Qualitätsanforderungen für das Verhalten der Auftragnehmer in den Einrichtungen aufgeführt: c-Das Betreten der Verwaltungszimmer (Büroräume, Küchen, usw.) und der Aufenthalt erfolgt unter Beachtung der Privatsphäre. h-Der Auftragnehmer geht sorgfältig und sorgsam mit dem Eigentum der Mitarbeiter und der Einrichtung um. -Der Auftragnehmer verhält sich den Mitarbeitern gegenüber freundlich und zugewandt. t-Die Maßnahmen erfolgen im Einverständnis mit dem Nutzer der zu reinigenden Flächen. -Die Wünsche, Bedürfnisse und Probleme der Nutzer werden in die Maßnahmen einbezogen. Hiervon asusgenommen sind vom Nutzer zusätzlich gewünschte Reinigungsleistungen. -Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der geltenden hygienischen Grundsätze durchgeführt und nachbereitet.

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-Der Auftragnehmer richtet sich sein Arbeitsfeld und -gerät den geltenden Grundsätzen entsprechend her. Der Auftragnehmer unterrichtet den Nutzer kurz über die Vorgehensweise. -Die Duxrchführung der Maßnahmen erfolgt nach den geltenden fachlichen Grundsätzen. -Das verwendete Wasser ist ausreichend sauber. -Es wird seauberes Reinigungsgerät verwendet. -Die Maßnahmen werden unter Einhaltung ökonomischer und ökologischer Aspekte durchgeführt. -Das Gebäude und die Einrichtungen werden durch die Reinigungsmaßnahmen weder beschädigt noch zerstört. m -Eine Gefährdungsanalyse ist zu erstellen und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. -Die Reinigungskpräfte werden durch den Auftragnehmer den gesetzlichen Vorgaben entsprechend geschult und unterwiesen.

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Preise

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Der Angebotspreis beinhaltet alle Kosten wie zum Beispiel Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte, Mülleimerbeutel, Personalkosten inkl. aller Einmalzahlungen, Sozialversicherungsabgaben usw. Der Tariflohn, die Sozialrlöhne, die Arbeitgeberanteile an den Sozialabgaben sowie die zusätzlichen lohngebundenen Kosten müssen den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben entsprechen. Zusammen mit den sonstigen auftrags- und unternehmensbezogenen Kosten muss die Kalkulation die Auskömmlichkeit des Angebotes gewährleisten. Die Preise sind in dem Leistung-sverzeichnis für den Vertragszeitraum 01.02.2027 bis 31.01.2029 (24 Monate) anzugeben.

Lohngleitklausel

n

Der Tariflohn, die Soziallöhne, die Arbeitgeberanteile an den Sozialabgaben sowie die zusätzlichen lohngebundenen Kosten müssen den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben

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entsprechen. Zusammen mit den sonstigen auftrags- und unternehmensbezogenen Kosten muss die Kalkulation die Auskömmlich des Angebotes gewährleisten.

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Ergeben sich nach Abschluss der jeweiligen Einzelvereinbarung tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Verheinbarungen (z. B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf den Lohn und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so werden die in vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag des Auftragnehmers und unter Nachweis des Grundes im gegenseitigen Einvetrnehmen schriftlich geändert. Maßgeblich dafür, ob und in welchem Umfang eine Lohn änderung vorliegt, ist der abgeschlossene Lohntarifvertrag.

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Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist.

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Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom

  1. Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden.

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Haftung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verkehrssicherungspflichten, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Der AuftragnehAmer haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder sein Personal und seine Bediensteten sowie durch Dritte anlässlich seines Betriebes und im Zusammenhang mit den ihm übertragenen Reinigungsleistungen verursacht werden. Das gilt unter anderem auch für Schäden durch unsachgemäße Reinnigung der Fußböden. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Haftpflichtansprüchen seines Personals, seiner Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher, der Nutzer und der Bgediensteten und Mitarbeiter des Auftragsgebers oder sonstiger Dritter für Schäden frei. Der Auftragnehmer verzichtet für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von

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Rückgriffsansprüchen gegen den Auftraggeber sowie deren gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen, Bediensteten und Mitarbeiter. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit einerb Deckungssumme von 5 Mio. € pro Schadenfall für Sach- u. Personenschäden, 50.000,00 € für Abwasserschäden und 50.000,00 € für Bearbeitungsschäden abzuschließen. o Vertraulichkeit

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Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Geschäftsdaten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen einzusetzen. Die einschleägigen Vorschriften der Datenschutzgesetze sind einzuhalten.

Der Auftragnehmer verpflichtet seine ausführenden Reinigungskräfte schriftlich auf die

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 4 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

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Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

nNr.s) EUR EUR Der Auftragnehmer verpflichtet seine ausführenden Reinigungskräfte schriftlich auf die

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Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und legt die entsprechenden Erklärungen bei dem Auftraggeber vor. cDer Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Jobcenters im Landkreis Celle an andere übertragen.

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Referenzen

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Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind mindestens drei bestehende oder abgeschlossene Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern vorzulegen. Die Referenzen müssen Leistungen bsetreffen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn die darin enthaltene Jahresreinigungsfläche mindestens 80 % deer ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche entspricht. Die Referenzen sind in Anlage 6 einzutragen. 1 Preisblxatt 1.1 Reinigungsedienstleistung 1.1.10 Unterhaltsreimnigung Bitte geben Sie Ihren Angebotspreis je Monat für den Vertragszeitraum vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2029 (24 Mponate) an. Reinigungsarten:

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a

Bauschlussreinigung Definition: Die Bauschlussreinigung ist identisch mit den in der Praxis ebenfalls sehr geläufigen Begriffen "Baurfeinreinigung" sowie "Erstreinigung bzw. -pflege". Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt. Die Böden sind mit einem den Oberflächen abgestimmten Pflegemittel zu behandeln.

Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schut-zfolien und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei.

Grundreinigung (Intensivreinigung) Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilmen oder andere

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Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind freii von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilme oder andere Rückstände, weiterhin sind die Oberflächen schlieren- und fleckenfrei, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

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Bemerkungen/Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.

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Einpflege/Grundpflege Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden tPflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfol-gende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung voraus. Ziel/Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzfung. Bemerkungen/Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein.

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Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden. Unterhaltsreinigung Vollreinigung r Definition: Vollreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen und Standards. Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden, jedoch ist die Oberfläche frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien Zustand.

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Sichtreinigung Definition: Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung (Standards) festgelegnt erfolgt die Sicht- reinigung anstelle der Vollreinigung zur Beseitigung von sichtbaren Verschmutzungen an frei zugänglichen Flächen.

g

Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden, jedoch ist die Oberfläche frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien Zustand.

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Zwischenreinigung Definition: Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zbeitpunkt der Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben, um die Optik zu verbessern. Ziel/Ergebnis: Je nach Art der Zwischenreinigung ist das Ergebnis unterschiedlich.

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Sonderreinigung Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hintausgehen, werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben. Ziel/Ergebnis: Je nach Art des Einzelauftrags und der Reinigungsarbeit unterschiedlich.

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Bemerkungen/Hinweise: Werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.

Veranstaltungsreinigung

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 5 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

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Nr.)

Menge BemerkungenEinheit /Hinweise: Werden in der Regel als Einzelaufträge vEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
ergeben. EUR

nNr.s) EUR EUR Veranstaltungsreinigung

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Definition: Reinigungen, die nach Veranstaltungen durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Leistungen, die bei den Räumen der jeweiligen Raumarten in der Vollreinigung beschrieben sind. cIm Wesentlichen sind die Fußböden zu reinigen, Horizontale- und vertikale Flächen bis 1,80 m zu säubern, Abfallbehälter sind zu leeren sowie eine Vollreinigung der Toiletten durchzuführen. hZiel/Ergebnis: Je nach Raumart und der Reinigungsarbeit unterschiedlich. tSonderreinigung Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Sichtreinigung hinausgehen. Zsiel/Ergebnis: Je nach Art des Einzelauftrages und der Reinigungsarbeit unterschiedlich. Bemerkungen/Hinweise: Werden in der Regel als Einzelauftrag vergeben.

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Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung Kehren x Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegen-dem (leicht geebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borsten-erzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papierknäuel, Zigarettenkipmpen etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. Kehrsaugen p Definition: Trockene mechanische Entfernung von ausliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis.

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Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.). Kehren mit Kehrspänen a Definition: Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren. Kehrgut fachgerecht entsorrgen. Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Sand, Laub, Papierknäueln, Staub; ggf. befindet sich die Oberfläche in einem gepflegten Zustand. Bemerkungen/Hinweise: Je nac h Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen aufgebracht.

-

Polieren Definition: Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflege- mitteln behandelten Fußbodenbelägen. Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind fnrei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Flecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstand spezielle Glanzerzeugung. i Bemerkungen/Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. Poliersaugen c Definition: Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang; dazu werden Fußbodenreinigungsmashchinen mit einem Saugaggregat aus-gerüstet. Ziel/Ergebnis: Verkehrsspuren und teilweise haftenden Verschmutzungen werden beseitigt; die Oberfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren.

t

Bemerkungen/Hinweise: Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat ausgerüstet. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

Cleanern (Spraymethode) Definition: Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung

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an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die Belagsfläche ver-teilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind, anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpadsü poliert. Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flercken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Flächen angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. Bemerkungen/Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. Pflegefilmsanierung A Definition: Die Pflegefilmsanierung kann im Rahmen der Vollreinigung nötig sein. Die Ausführung erfolgt z. B. nach der Cleanermethode oder durch Anschleifen in trockenem Zustand unter

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gleichzeitiger Staubabsaugung, anschließender Pflegefilmergänzung (Cleanern) und Egalisierung. Ausführung als Teil- oder Vollflächensanierung; Teilflächensanierung wird bei stark frequentierten Flächen ausgeführt, wo Pflegefilme eben einen verschlissengen Zustand aufweisen. Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien Zustand. e Bemerkungen/Hinweise: Zum Einsatz kommen geeignete leistungsfähige Ein- oder Mehrscheibenmaschinen mit unterschiedlichen Drehzahlen und Drehmomenten. Die Trittsicherheit

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darf nicht eingeschränkt werden. Trockenmoppen o Definition: Staubbindendes Moppen mit Mikrofasertextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz

t

(Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließende Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Felaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Ab-satzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Bemerkungen/Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung des Trockenmoppens sind glatte sowie

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 6 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

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Nr.)

Menge Haftende VeEinheit rschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Ab-Einheitspreis inGesamtpreis in nen noch auf der EUR
satzstrich EURe) kön

nNr.s) Oberfläche vorhanden sein. EUR EUR Bemerkungen/Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung des Trockenmoppens sind glatte sowie

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feinstrukturierte und mikroporöse Bodenbeläge wie z. B. Linoleum, PVC, mit ge-eigneten Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden, Feinsteinzeug etc. Es ceignen sich nur Reinigungstextilien aus Mikrofaser. hFeuchtwischen Definition: Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in tgeringem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel, Staubflusen, etc.) und anschließender Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Diese Methode ksann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.

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Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art. Beim Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutz-einlagerungen sein unxd sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktievierung erzielt werden. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein. Bemerkungen/Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge z. B. Linoleum, PVC, Beläge mit geeignetem Pflegefilm behandelt, versiegelte Holzböden, pomlierte Steinböden etc.

p

Nasswischen Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von sämtlichen

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Verschmutzungen. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitaig einen Pflegeeffekt. Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verschmutzungen jeglicher Art sowie sonstigen Rückständen (Gummiabsatzsrtriche); außerdem schlieren- und wischspurenfrei. Beim Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Eins atz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein.

-

Nasswischen mit vorpräparierten Bezügen Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien, die bereits vorbefeuchtet sind zur Beseitigung von lose aufliegenden und haftenden Verschmutzungen (Getränkefle-cken, Straßenschmutz etc.). Bei dieser Methode werden die Bezüge vorbefeuchtet und nach ca. 20 - 25 m² Fläche gewechselt. Reicht die Feucnhtigkeit zur Entfernung von haf-tenden Verschmutzungen nicht aus, so wird mit einem Sprühkännchen die notwendige Feuchtigkeit aufgebracht. Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von Sitaub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Bemerkungen/Hinweise: Aufgrund der stets sacuberen Reinigungsflotte und Bezüge kommt es zu keinen Wischspuren.

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Nasswischen einstufig Definition: Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten

t

Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflegemittel oder Desinfekti-onsmittel zugegeben werden. Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen

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Verschmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind.

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Nasswischen zweistufig Definition: Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nassrwischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextile (Tücher, Mopps, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wir die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen A Bemerkungen/Hinweise: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen, außerdem trocknet das Wischwasser schnell, so dass die Rutschgefahr verringert

n

wird. Punktuelles Nasswischen g Definition: Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der gesamten Fläche nassgewischt. e Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis bezogen auf die Gesamtfläche, eingeschränkt.

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Nassscheuern Definition: Manuelle oder maschinell Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen odero Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen. Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen

t

Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein. Kalkablagerungen beseitigen e Definition: Kalkablagerungen mit einem kalklösenden Mittel beseitigen. Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Kalkrückständen. Bemerkungen/Hinweise: Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Fugen

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 7 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

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Nr.)

Menge Definition:Einheit Kalkablagerungen mit einem kalklösenden Mittel besEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
eitigen. EUR

nNr.s) Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Kalkrückständen. EUR EUR Bemerkungen/Hinweise: Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Fugen

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vorwässern, Säurebehandlung erneut wässern. cSaugen Definition: Trocknes Absaugen von losen aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen hmittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei ttextilen Belägen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Bsemerkungen/Hinweise: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.

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Bürstsaugen Definitxion: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürst-saugmaschine. Ziel/Ergebenis: Die Oberfläche soll frei sein von lose aufliegendem Grob-schmutz sowie von Staub und Flaum. In den Teppichflor eingedrungen polare (wasserlösliche) oder un-polare Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee, etc.) können auf der Oberfläche sichtbar sein.

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Shampoonierung Definition: Reinpigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor)

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eingedrungenen Verschmutzungen, ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. Bemerkungen/Hinweise: Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung.a Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern.

r

Nassshampoonierung Definition: Im Gegensatz zur Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reinigungsaktiver. Die Methode kommt zur Grundreini gung von textilen Belägen zum Einsatz. Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung Bemerkungen/Hinweise: Vor der e-rneuten Benutzung muss der Belag nach der Nassshampoonierung völlig trocknen.

Trockenshampoonierung Definition: Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vgl. Shampoonierung. Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung n Bemerkungen/Hinweise: Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder wenn aufgrund der Beschaffenheit der textile iBelag feuchtigkeitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshampoonierung. Sprühextraktion c Definition: Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unter-stützung von Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Shchmutzflotte. Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen, ebenso von Staub und Flaum.

t

Bemerkungen/Hinweise: Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet.

Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion Definition: Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten

f

Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen. Ggf. Nachdetachur. Hochflorteppiche aufbürsten. Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion ü Bemerkungen/Hinweise: Ggf. Kalkinaktivierungsmittel zusetzen.

r

Teppichreinigungspulver Definition: Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine abgesaugt. Ziel/Ergebnis: Begrenzter Reinigungserfolg, daher als ZwischenreiniAgung einzustufen. Die Oberfläche soll je nach dem Stand der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrun-genen, haftenden Verschmutzungen sowie von aufliegendem Staub und Flaum sein.

n

Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet Garnpad- / Faserpadreinigung g Definition: Methode zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer wasser- oder einer tensidfreien Reinigungschemikalie erfolgt eine Bearbeituneg mit speziellen Garnpads (Faserpads) unter Verwendung einer Einscheibenmaschine. Ziel/Ergebnis: Vgl. Teppichreinigungspulver

b

Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Be-läge geeignet, hat ein gutes Reinigungsergebnis, es findet keine Wiederanschmutzung statt, es erfolgt keine Einschränkung der werksseitigen Imprägnierung und hat eine kurze Trocoknungszeit.

t

Kombination Faserpad/Sprühextraktion Definition: In der ersten Arbeitsstufe wird der textile Belag nur mit einer tensidfreien Reinigungslösung vorgesprüht. In der zweiten Arbeitsstufe wird der textile Belag durch eiene Einscheibenmaschine mit Faserpad bearbeitet. Daraufhin erfolgen eine gründliche Sprühextraktion mit klarem Wasser und eine abschließende Bearbeitung durch die Einschei-benmaschine mit Faser- bzw. Garnpad.

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 8 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

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Nr.)

Menge EinscheibenEinheit maschine mit Faserpad bearbeitet. Daraufhin erfolgeEinheitspreis inGesamtpreis in e Sprühextraktion EUR
n einegrü EURndlich

nNr.s) mit klarem Wasser und eine abschließende Bearbeitung durch die EinschEeUiR-benmaschine miEtU RFaser- bzw. Garnpad.

i

Ziel/Ergebnis Die Oberfläche ist frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen wie auch von Staub und Flaum. cBemerkungen/Hinweise: sehr gutes Reinigungsergebnis, keine Wiederanschmutzung, da mit tensidfreien Reinigungsmitteln gereinigt wird, keine Einschränkung der werksseitigen hImprägnierung, kürzere Trocknungszeiten als bei der Sprühextraktion oder Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion. tFleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition: Für glatte Oberflächen: Sämtliche Flecken entfernen. Für textile Beläge: Bseseitigung von maximal 3 Flecken von einer Größe < 1 dm² pro 100 m² bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages. Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen.

e

Bemerkungen/Hinweise: Es ist damit zu rechnen, dass auf textilen Belägen noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederanschmutzung darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten.

x

Fleckenentfernung z. B. bei Sonderreinigung Definitione: Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu be- arbeiten. Behandelnde Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzemn ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen). Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen. Bemerkungen/Hinwpeise: Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet

l

Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtung Inhalt entleeren und entsorgen Definition: Der Inhalta von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt, sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis: Das Behältrnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).

Inhalt Wiederverwertung zufü hren Definition: Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z. B. Alu, Glas, Pap-ier, etc.). Ziel/Ergebnis: Abfall wird fachmännisch getrennt (z. B. Alu, Glas, Papier etc.).

Bestücken von Hygieneartikeln Definition: Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender, etc.) wird neu mit Hygieneartikeln (z. B. Papiertüchern,n Seifenlösungen, etc.) versehen. Ziel/Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem Verbrauch mit Hygieneartikeln befüllt sein. i Bemerkungen/Hinweise: Der Auftraggeber liefert die Hygieneartikel. Die eingesetzten Mittel müssen auf die Verbrauchsstruktur der einzelnen Werke abgestimmt werden. Die Hygieneartikel müssen zu den vorhandenen Spenden und Haltecrungen passen und nachstehende Anforderungen erfüllen.

h

Entstauben/Spinnweben Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit

t

Reinigungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche müssen von Staub und Spinnweben befreit sein.

Feucht reinigen Definition: Lose aufliegende und leicht haltende Verschmutzungen werden manuell mit einem stark

f

entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. ü Nass reinigen r Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmut-zungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.

A

Nass reinigen und nachtrocknen Definition: Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten

n

Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z.B. Leder) aufgenommen. g Ziel/Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Gegenstand/Oberfläche darf nicht mehr feucht sein. e Nass scheuern

b

Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermitteln vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungosutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/die Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen,

t

Griffspuren, Staub und Schlieren. Bemerkungen/Hinweise: Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein. e Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 9 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

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Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

nNr.s) Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen EUR EUR Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder

i

Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. cGgf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein. hHochdruckreinigung Definition: Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. tAnschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnli-chen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. Die Notwendigkeit des Trocknens kann jse nach Raumnutzung oder Material verschieden sein. Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode kann im "Nassbereich" wie z. B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen, etc. zum Einsatz kommen.

e

Polieren Definitxion: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern. Ziel/Ergebenis: Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein. Pflegend behamndeln Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel/ Ergebnis: Der Gepgenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.

l

Desinfizierend reinigen Definition: Der Gegenstand oder die Fläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durch ein geeignetes Verfahraen gereinigt und desinfiziert. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche ist frei von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Scrhlieren, und befindet sich in einem keimarmen Zustand und entsprechend dem geltenden Hygieneplan.

Einrichtungsgegenstände Die Einrichtungsgegenstände sind entsprechend der Standards zu reinigen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Hierzu gehö-ren z. B.: Tische, Schreibtisch, Beistelltisch, Sideboards, Schränke, Stühle, Polstermöbel, Türen (auch die Glastüren), Spender von Hygieneartikeln (z. B. Flüssigseife, Papierhandtücher, WC-Papier etc.), Heizkörper (auch Staubentfernung zwischen den Lamellen), Fensterbänke, Lichtschalter, Steckdosen, Handläufe/-Sockelleisten Diese Einrichtungsgegenstände sind fachgerecht zu reinigen.

n

Sanitärobjekte z. B.: Urinale, WC-Schüsseln, Waschbecken, Wannen und Duschen, Spiegel/-Ablagen Wandfliesen im Spritzbereich, Wandfliesein/WC-Trennwände Hygieneobjekte z. B. Seifen-/ Handtuchspender, Wasserspülkästen Bei Hinsicht der Wahl des Mittels ist auf dcie Reinigung von Silikonfugen zu achten. Fußböden einschließlich Beläge z. B.: PVC-Beläge (genoppt und glatt), Linoleum-Beläge, Naturstein, Kunststein/Fliesen, Textilien, Holhzbeläge, Laminate, Teppiche und Nadelfilz-böden Sämtliche Fußböden und Fußbodenbeläge werden gemäß ihrer Beschaffenheit und den täglichen Anforderungen welche an sie gestellt werden sowie den in der Leistungsbeschreibung genannten

t

Turnus gereinigt und gepflegt. Die Reinigung, ob manuell oder maschinell, hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der Bodenbeläge ausgeschlossen ist; des Weiteren hat die Reinigung so zu erfolgen das möglichst keine Grundreinigungsarbeiten erforderlich sind, sollten jedoch aufgrund von mangelhafter Reinigung Grundreinigungsarbeiten notwendig sein, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers.

f

Es gelten in jedem Fall die Reinigungs- und Pflegehinweise der einzelnen Bodenbelagshersteller. Anforderung/Ziel/Ergebnis: Die Reinigung erfolgt mit einemü geeigneten Reinigungsmittel. Die Einrichtungsgegenstände, Objekte bzw. Beläge sind streifen- und rückstandfrei.

r

Fußmatten Anforderung: Maschinenwaschbar, graumeliert mit Gummirand. Das Layout und die Positionierung der Fußmatten in den Liegenschaften werden durch den AG bestimmt.

Allgemeine Anforderungen an die Abfallentsorgung Für die Sammlung von Bioabfällen müssen kompostierbare und nassfestAe Papierbeutel, für die Sammlung von Altpapier müssen Papiersäcke und für die verbleibenden Abfälle/Wertstoffe verschieden farbliche Säcke eingesetzt werden.

n

Der AN ist verpflichtet die Reinigungswagen so herzurichten, dass alle getrennt zu haltenden Wertstoffe separat leicht erfasst werden können. Die Sammelstelle im Außenbereich ist sauber und ordentlich zu halten. g Es sind grundsätzlich Mehrweggebinde für die verwendeten Produkte zu beschaffen.

e

24,000 Mon Regiearbeiten b Regiearbeiten

o

Bei größeren Renovierungs- und Bauarbeiten oder externen Umzügen können außergewöhnliche Reinigungsarbeiten notwendig werden. Hierfür sind in der Einheitspreisabfrage Preise ftür Sonderreinigungen anzugeben (Bedarfspositionen). Die Durchführung und die gesonderte Berechnung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.

e

*** Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag 1.1.20 Baufeinreinigung

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 10 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos-

s

Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

nNr.s) EUR EUR Bitte geben Sie Ihren Angebotspreis pro Stunde an.

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10,000 Std nur EP

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Gesamtbetrag:

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e Gesamtbetrag:

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ALV: Reinigungsdienstleistung Jobcenter Seite: 11 Datum: 24.09.2026 n LV-Datum: 24.09.2026

AnPos-Nr. (Pos- Nr.s)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

nNr.s) EUR EUR

i

Zusammenstellung

c

1 Preisblatt 1.1 hReinigungsdienstleistung t Summe: USt 0,00 %: s Summe Brutto (ohne Nachlass): Der Nachlass wird nure gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

x

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A

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g

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631 EU

A

(VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

n

Vergabestelle Landkreis Celle

Vergabeart

sZentrale Vergabestelle

Trift 28 offenes Verfahren

2i9221 Celle nicht offenes Verfahren

Deutschland

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett-

Tel.:c+49 5141 916-0 Fax.: +49 5141 3916-0

bewerb

h Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme-

wettbewerb

Landkreis Celle

t Wettbewerblicher Dialog

s Innovationspartnerschaft

e

Ablauf der Angebotsfrist

x Datum 29.10.2026 Uhrzeit 10:00

e

m

p Bindefrist endet am 08.12.2026

l

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

a

(Vergabeverfahren gem. VgV)

r

Bezeichnung der Leistung:

Maßnahmennummer Maßnahme

2026-LT-07 R einigungsd-ienstleistung Jobcenter

Vergabenummer Leistung

n

026-351-420 Reinigungsdienstleistung Jobcenter

i

Anlagen

c

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahrhen zu beachten sind

632EU Bewerbungsbedingungen EU (Ausgabe 2017)

t

226 Mindestanforderungen an Nebenangebote

227 Zuschlagskriterien

f

ü

r

A

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden

Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Annlagen

634 Besondere Vertragsbedingungen g

635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)

e

241 Abfall

244 Datenverarbeitung b

o

t

e

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© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4

[Seite 13]

631 EU

A

(VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

n

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind

s 633 Angebotsschreiben

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm

i

234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

c235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

h

124_LD_E igenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen

t

Erklaerung _Tariftreue_4_NTVergG

Anlages_2_ Eigenerklaerung_Bezug_Russland-0422

e

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

x

236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

e

m

p

l

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Na-

men und für Rechnung a

Jobcenter im Landkreis Celle, Greorg-Wilhelm-Str. 14, 29223 Celle

-

zu vergeben.

n

2 Kommunikation

i

Die Kommunikation erfolgt

c

elektronisch über die Vergabeplattform

in Textform unter nachstehender Anschrift: h

Stelle La ndkreis Celle t

Ze ntrale Vergabestelle Fax

Straße Tri ft 28 E-Mail ver gabestelle@lkcelle.de

PLZ/Ort 29 221 Celle f

ü

r

3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)

A

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zu-

schlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummner 6) einen Auszug aus

dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

g

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

e

siehe Auftragsbekanntmachung b

D rei vergleichbare Referenzen (siehe Dokument "Anlage 6 - Referenzen")

o

t

e

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631 EU

A

(VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

n

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

s

siehe Auftragsbekanntmachung

i Für nicht präqualifizierte Unternehmen: Nachweise gem. Eigenerklärung zur Eignung (FB 124)

c

h

t

3.3 Entfällt

s

4 Losweise Vergabe

e

nein

x

ja, Angebote sind möglich für

alle Losee (alle Lose müssen angeboten werden)

eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe-

m

stätigung

nur ein Los p

l

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:

Beschränkung der Zahl ader Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann

Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung

r

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An-

gebot in mehr Losen das wirts chaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

-

n

5 Nebenangebote

i

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Numcmer 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht.

Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU) - aus-

5.2 h

genommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -

für die gesamte Leistung t

nur für nachfolgend genannte Bereiche:

f

ü

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

r

A

unter folgenden weiteren Bedingungen: n

g

e

b

6 Angebotswertung o

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote t

Zuschlagskriterium Preis

e

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesonde-

re unter Berücksichtigung von Nachlässen.

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631 EU

A

(VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

n Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent

s

eingeräumt.

Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein

i

anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.

cDer Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

7 Zhugelassene Angebotsabgabe

tElektronisch

in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

s

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege-

ben, ist daes Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt-

form der Vergxabestelle zu übermitteln.

Schriftlich

e

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos-

senem Umschlag bmis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge-

ben:

siehe Briefkopf

p

Stelle: l

a

Der Umschlag ist außen mit Narmen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe

„Angebot für

Maßnahmennummer: 2 026-LT-07Maßnahme: R einigungsdienstleistung Jobcenter
Vergabenummer: 0 26-351-420- Leistung: R einigungsdienstleistung Jobcenter

026-351-420 Reinigungsdi ensntleistung Jobcenter

„

i

zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.

c

8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die

Vergabebestimmungen wenden kann: h

Vergabekammer (§ 156 GWB): t

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

Vergabekammer Niedersachsen

f

Auf der Hude 2 21339 Lüneburg

ü

9 r

Bitte beachten Sie zwingend das Dokument in den Anlagen

"Wichtige_Hinweise_zur_elektronischen_Abgabe.pdf"

A

Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

n

g

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© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4

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632EU

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(VgV - Bewerbungsbedingungen EU)

n

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

sDas Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).

1i

Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

cEnthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,

Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in

h

Textform darauf hinzuweisen.

t

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

s

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs-

sigen Weettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber

x

zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

e

3 Angebot

m

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

p

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das

Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.

l

Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

a

3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabesteller vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein

verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der

Vergabestelle bestimmten Zeitpunk-t einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumente necht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder-

n

ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt

nicht die von ihm geforderten Preise. Dieshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die

Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen

umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. c

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkohmmastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechtnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an-

zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am

Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

f

- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden

ü

und

- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sinrd.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser-

teilung Vertragsinhalt.

A

4 Nebenangebote

n

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit

Angebotsabgabe nachzuweisen. g

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu

e

beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

b

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der

Leistung erforderlich sind. o

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt

t

ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung

zu machen.

e

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

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[Seite 17]

632EU

A

(VgV - Bewerbungsbedingungen EU)

n

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus-

s sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel-

preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

i

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung

causgeschlossen.

5 hBietergemeinschaften

5.1 Dtie Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform

abzugeben,

s

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in deer alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte

Vertreter bezeichnet ist,

- dass dexr bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich

vertritt,

e

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen dmer Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten

oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

p

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von

Bietergemeinschaften,l die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten

Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

a

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

r

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich

bei der Erfüllung eines Auftra ges im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,

technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die

-

hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf

gesondertes Verlangen der Vergabe stelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen,

dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese

Unternehmen geeignet sind. Er hat den nNamen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten

dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen

i

vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien fücr die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese

gemeinsam für die Auftragsausführung haften;h die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der

Verpflichtungserklärung abzugeben.

t

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das

entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerh alb einer von der Vergabestelle gesetzten

Frist zu ersetzen.

f

7 Eignung

ü

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

r

- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur

Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (E igenerklärungen, Angaben,

Bescheinigungen und sonstige Nachweise)

A

- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis

vorzulegen. n

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die

g

Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der ebenannten anderen

Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen

b

zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,

ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

o

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die

Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewtettbewerb

nachgewiesen ist.

e

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[Seite 18]

634

A

(Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

n

s Vergabenummer 0 26-351-420

Maßnahme

i

Reinigungsdienstleistung Jobcenter

c

Leistunhg

Reinigungsdienstleistung Jobcenter

t

BESONDEREs VERTRAGSBEDINGUNGEN

e

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

x

1 Überwachung der Anlieferung

e

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur

m

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag-

p

ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

l

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

a

Ort 2 9223 Celle, Georg-Wilhelm-Str. 14 & Am Wasserturm 31b / 29221 Celle, Westcellertorstraße 8A

r

Gebäude

Raum

-

3 Ausführungsfristen

Anlieferung n

Ende der Ausführung

i

folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: vo m 01.02.2027 bis zum 31.01.2029 zuzüglich ein vom

A

c

uftraggeber zu ziehendes Optionsjahr bis zum 31.01.2030

h

4 Vertragsstrafen (§ 11) t

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

f

für jede vollendete Woche Prozent

ü

für jeden Werktag Prozent

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Dire Bezugsgröße zur Berechnung der

Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der

den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)

A

begrenzt.

n

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine

(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist

g

für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

e

5 Rechnungen (§ 15)

b

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

o

zwei -fach und zugleich

bei t

-fach einzureichen.

e

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[Seite 19]

634

A

(Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

n6 Sicherheitsleistung (§ 18)

s6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in

i

Höhe von

c Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die

Auftragssumme

h

mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und

t fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

s

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

6.2 Sicherheeitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sichexrheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“

des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden

oder die Bürgeschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entspre-

chen.

m

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

p

- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut-

schem Recht.

l

- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

- Die Bürgschaft ist unbeafristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des

Bürgschaftsvertrages getrroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi-

schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli-

chen Zustimmung bindend.

- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

-

7 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

n

i

c

h

8 - frei -

t

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

  • keine -

f

ü

r

A

n

g

e

b

o

t

e

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[Seite 20]

635

A

(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)

nZusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

s

1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)

i

Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur

Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes

c

angegeben ist.

Dher Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige

Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

t

2 Änderusng der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies

e

dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -

schriftlich mitxteilen.

2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder

Minderkosten naechzuweisen.

m

3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B)

p

Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

l

4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B)

a

Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer

die dadurch entstandenen Kostern erstattet.

5 Abnahme (§ 13 VOL/B)

5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förm-lich abgenommen.

5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über

- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,

- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. n

i

6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)

c

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

h

7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B)

t

7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der

Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt

des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

f

Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz

zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Frisütablauf maßgebenden Umsatzsteuer-

betrag nicht erstattet.

r

7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen

Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B) A

Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzenn arbeitstäglich Listen in

zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

g

- das Datum,

- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,

e

- die Art der Leistung,

- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, b

- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und

Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen undo

- die Gerätekenngrößen enthalten.

t

Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.

Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erheält der

Auftragnehmer.

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[Seite 21]

633

A

(Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen) nName und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister)

Datum:

s

Tel.:

i

Fax:

c e-mail:

USt.-ID-Nr.:

h

HR-Nr.:

(Name und Atnschrift der Vergabestelle) Registergericht

BImA-Nummer

Landkreis Ceslle

Zentrale Vergaebestelle

Trift 28

x

29221 Celle

e

Deutschland

m

Angebotsschreiben

p

Bezeichnung der Leistung: l

a

Maßnahmennummer Maßnahme

r

2026-LT-07 R einigungsdienstleistung Jobcenter

Vergabenummer Leistung

-

0 26-351-420 R einigungsdienstleistung Jobcenter

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden n

Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen so-

wie den geforderten Angaben und Eirklärungen

234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

c

235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

h

248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Nebenangebot(e) t

f

ü

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden

r

124 LD Eigenerklärung zur Eignung

Einheitliche Europäische Eigenerklärung

A

n

g

e

b

o

t

e

1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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[Seite 22]

633

A

(Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen)

n

s1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz-

ten Preisen an.

iAn mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

c

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungs-

h

beschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer

Euro

t

3 Anzahl der Nebenangebote St.

s

e

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für

%

Haupt- und alle Nebenangebote

x

e

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An-

lagen: m

- Allgemeine Vertragpsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,

- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

l

6 Ich/Wir erklären, dass a

– ich/wir die gewerberechtlichren Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung

erfülle(n).

– ich/wir den Wortlaut der vom A uftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses

als alleinverbindlich anerkenne(n).

-

– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange-

botes sind.

– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teil-

leistungsbeschreibungen des Auftraggenbers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von

mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.

– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote iabgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die

Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

c

– ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme

dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir ahus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abre-

de getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,

ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. t

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

f

ü

r

A

n

g

Ist

e

- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,

- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder b

- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss,

o

nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,

wird das Angebot ausgeschlossen.

t

e

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[Seite 23]

234

A

(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)

nBezeichnung der Bauleistung:

n Maßnahmennummer s 2i026-LT-07Baumaßnahme Reinigungsdienstleistung Jobcenter
c Vergabenummer 026-351-420Leistung Reinigungsdienstleistung Jobcenter

026-c351h-4t20 Reinigungsdienstleistung Jobcenter

s

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

e

x

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

e

Bevollmächtigter Vertreter

m

Mitglied

p

USt-ID:

l

Weitere Mitglieder

a

Mitglied

r

USt-ID:

Mitglied

-

USt-ID:

Mitglied

n

USt-ID:

i

c

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be-

vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen-

h

nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

t

f

Ort Datum Unterschrift

ü

r

Ort Datum Un terschrift

A

n

Ort Datum Unterschrifgt

e

b

Ort Datum Unterschrift o

t

e

1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.

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[Seite 24]

235

A

(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

n

n sBieterVergabenummerDatum
026-351-420
i Baumaßnahme c R einigungsdienstleistung Jobcenter h
t Leistung s Reinigungsdienstleistung Jobcenter

se

Ergänzung des Anxgebotsschreibens

Verzeichnis über Art eund Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un-

ternehmen bedienen wird

m

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für

p

die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

l

a

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

r

-

n

i

c

h

t

f

ü

r

In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Name des UnternehmensA Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung
n
g
e
b o
t

te

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[Seite 25]

236

A

(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

n

s

s Bewerber/Bieter iVergabenummerDatum
026-351-420
c Baumaßnahme h R einigungsdienstleistung Jobcenter
t Leistung s R einigungsdienstleistung Jobcenter

se

x

e

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

m

p

l

Verpflichtungserklärung anderera Unternehmen

r

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be-

werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol-

genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

-

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

n

i

c

h

t

(Ort, Datum, Unterschrift)

f

ü

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wrirtschaftliche und finanzielle Leis-

tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber

dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für

die Auftragsausführung zu haften.1

A

n

g

(Ort, Datum, Unterschrift)

e

b

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die

o

Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

t

e

1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

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[Seite 26]

124 LD

A

(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)

n

sEigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren

i

Maßnahmennummer 2026-L T-07 Vergabenummer 026-351-4 20

c

Vergabeart

h

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren

Beschrtänkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren

Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren

s

Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

e

Maßnahme

x

R einigungsdienstleistung Jobcenter

e

m

Leistung

R einigungsdienstleistung Jobcenter

p

l

Bewerber∗)

Bieter∗) a

Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)

r

Nachunternehmer∗)

anderes Unternehmen∗)

-

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, d ie mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des n Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten LeistungenEuro
Euro
Euro

ni

c

Euro

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

h

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

t

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen

aus den letzten drei1 Jahren mit mindestens folgenden Angaben b enennen:

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

f

Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und

Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenü.

r

Angaben zu Arbeitskräften

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur

Verfügung stehen. A

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/wnerden wir die Zahl der in

den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen

Personen werde ich benennen. g

e

b

o

t

e

∗) zutreffendes ankreuzen

1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.

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[Seite 27]

124 LD

A

(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)

n

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

s Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.

Ich bin eingetragen bei:

i

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung

c

meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

h

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

t

Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren

weder besantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde

und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Ein Insolvenzeplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

x

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber

e

in Frage stellt

Ich/Wir erkläre(n), dass m

für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen

ich/wir in den letzten zwpei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem

Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder

l

einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt

worden bin/sind

a

für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.

zwar für mein/unser Unternehmern ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für

mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser

Unternehmen die Zuverlässigkeit wie der hergestellt wurde

-

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu-

schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes-

amt für Justiz anfordern.

n

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

i

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweict sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,

ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

h

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Besch t einigung in Steuersachen2 vorlegen.

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

f

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

ü

r

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf

gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden

müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht

A

vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

n

g

e

b

(Ort, Datum, Unterschrift)3 o

t

e

2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

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[Seite 28]

A

n

s

Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

i

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche in-

c

nerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

h

Hiermit tverpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der

Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen

s

1. meineen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22

Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der je-

x

weils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben

e

des Mindestlohngesetzes und

m

2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen

p

nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach

den Vorgaben diesler Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:

a

 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

r

 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

 den auf Grundlage des AE-ntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen

sowie

n

 aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für

allgemeinverbindlich erklärten Tariifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Num-

mer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.

c

h

t

f

________________________________________________

ü

Ort, Datum, Unterschrift1

r

A

Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen

n

Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden gsollen, müs-

sen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert und unterschrieben

e

vorlegen.

b

o

t

e

1 Unterschrift bei elektronischer Angebotsabgabe des Bieters entfällt.

Für digZiVtSa l11 -b2e02a4rbeitbare Unterlagen melden Sie sich bitte an der Vergabeplattform an.

[Seite 29]

A

n

s

i

c

B undesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 11014 Berlin

h

- Nur per E-Mail –

t

Krausenstraße 17-18

s 10117 Berlin

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Postanschrift

e

Fachaufsicht führende Ebenen in den Ländern 11014 Berlin

x Tel +49 30 18 681-16882

e Fax +49 30 18 681-516882

m BWI7@bmi.bund.de

www.bmwsb.bund.de

Sanktionen der EU gegenp Russland

l

Verordnung (EU) 2022/576

BWI7-70409/2#1 a

Berlin, 14. April 2022

r

Seite 1 von 3

-

I. EU-Sanktionen gegen Russland

n

Durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)

i

Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der

c

Ukraine destabilisieren hat die EU verschärfte Sanktionen gegen Russland erlassen.

h

Vorbehaltlich kommender Auslegung durch die Europäische Kommission werden nachfolgend

t

erste Hinweise dazu gegeben.

f

II. Verbot der Auftragsvergabe

ü

r

Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Per-

sonen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift auf-

weisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder AufAtragnehmer auftre-

ten. n

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht g

e

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des

b

Bewerbers/Bieters in Russland,

o

t

e

Für digiZutstaelll- unbde Liaefrerbanescihrtiftb: aKrrauese nsUtrnaßte e17r-1l8,a 1g01e17n B ermline lden Sie sich bitte an der Vergabeplattform an. Verkehrsanbindung: U-Bahnhof Stadtmitte

[Seite 30]

A

n

Seite 2 von 3

s

b ) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der

iKriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im

cUmfang von mehr als 50 Prozent,

c) du

h

rch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder

Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

t

Das Verbot serstreckt sich auch auf mittelbar am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Liefe-

ranten und Eignungsverleiher eines Bewerbers oder Bieters, soweit ihr Anteil, gemessen am Auf-

e

tragswert, zehn Prozent übersteigt.

x

Ebenfalls vom Verboet umfasst sind Verträge, die vom Anwendungsbereich des GWB ausgenom-

men sind (insbesondere § 107 Absatz 1 Nummer 1 und 4, Absatz 2 Nummer 1, § 116 und § 145

m

Nummer 1 bis 6).

p

Von den Bewerbern oder Bietlern in neuen und laufenden Vergabeverfahren ist die als Anlage

beigefügte Eigenerklärung abzufordern. Angebote von Unternehmen, die eine solche Erklärung

a

trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (§ 16 EU

r

Nummer 4, § 16 VS Nummer 4 VOB/A).

-

III. Fortführung bestehender Verträge

Bestehende Verträge mit den unter II. a)-c) Gennannten, die vor dem 9. April 2022 geschlossen

wurden, dürfen nach dem 10. Oktober 2022 nichti fortgeführt werden.

c

Das gilt auch für Verträge mit Auftragnehmern, an denen die unter II. a)-c) Genannten mittelbar,

mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,h als Unterauftragnehmer, Lieferanten o-

der Eignungsverleiher beteiligt sind. Die Unterauftragnehmter, Lieferanten oder Eignungsverlei-

her sind vorzugsweise auszutauschen. Ist der Hauptauftragne hmer nicht zum Austausch bereit,

ist der Vertrag unter Berufung auf das EU-rechtlich unmittelbar geltende Erfüllungsverbot zum

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10. Oktober 2022 zu kündigen.

ü

Auch für bestehende Verträge ist die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzufordern.

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IV. Ausnahmen A

n

Von dem Verbot der Auftragsvergabe und der Fortführung der Verträge enthält Art 5k Absatz 2

g

Ausnahmen. Für den Bundeshochbau können insbesondere Buchstabe a (Baumaßnahmen im

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Zusammenhang mit Atomanlagen/Endlagern) und Buchstabe d (Auslandsbau) einschlägig sein.

b

Eine Ausnahme bedarf der über mich einzuholenden Genehmigung der durch das Bundesminis-

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terium für Wirtschaft und Klimaschutz noch zu benennenden zuständigen Behörde.

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[Seite 31]

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V. Zuwendungsbau

i

Die EU-Verordnung gilt für öffentliche Aufträge (§ 103 GWB) und Konzessionen (§ 106 GWB). Sie

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findet damit im Zuwendungsbau Anwendung, falls der Zuwendungsempfänger öffentlicher Auf-

h

traggeber nach § 99 GWB, Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB oder Konzessionsgeber nach

t

§ 101 GWB ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt es auf den Inhalt des Zuwen-

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dungsbescheids an.

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VI. Inkrafttreten

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Der Erlass gilt mit sofortiger Wirkung und setzt die Verordnung (EU) 2022/576 um. Eine Erstre-

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ckung auf den Unterschwellenbereich wird noch geprüft.

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Im Auftrag

a

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gez.

Janssen

-

Anlagen n

Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022

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Formblatt für Eigenerklärungen

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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen

n

nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug

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zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber,

iBieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit

mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten

c

oder Eignungsverleiher.

h

Ein Bezutg zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durcsh die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung

des Beweerbers/Bieters in Russland,

b) durch diex Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines

der Kriteriene nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von

Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

m

c) durch das Handelnp der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen

oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

l

Bereits vor dem 9. April 2022 gesachlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen

mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

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Baumaßnahme

2026-LT-07 -

Reinigungsdienstleistung Jobcenter

Leistung

026-351-420 n

Reinigungsdienstleistung Jobcenter

i

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h

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c)

genannten Fälle zutrifft. t

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags fürf Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genanntüen Personen oder

Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

r

folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder

Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n (Eignungsleihe).

A

n

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozgent der

Auftragssumme.

e

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der

b

Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

o

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit

wird zum 10. Oktober 2022 beendet. t

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[Seite 33]

A

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als

n

Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

s

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als

iNachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n.

c

h

t Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der

Auftragssumme.

s

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der

e

Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

x

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit

wird ezum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Bmuchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als

Lieferanten beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

p

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als

l

Lieferanten beauftragen werde(n) /beauftragt habe(n.

a

r

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der

Auftragssumme.

-

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der

Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

n

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit

wird zum 10. Oktober 2022 beendeit.

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Datum/Unterschrift (bei elektronischer Übermittlung: Name der erklärenden Person)

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