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Hinweis zum neuen Standard für Unterhaltsreinigung
Version 2.1 / 01.01.2026
Neuerungen ab 01.01.2026
Mit Veröffentlichung der Standards der Unterhaltsreinigung in der Version 2.1 gelten u. a folgende wichtige Änderungen für neu geschlossene Verträge:
- Tagesreinigung
- Auftragnehmer haben grundsätzlich – nach Absprache mit der GMSH – die Möglichkeit die vertraglich vereinbarte Leistung innerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Dienststellen zu erbringen. Siehe Punkt 4.8.5
- Angleichung der Standard-Reinigungskennungen Für nachstehende Raumarten sind die Standardkennungen (Reinigungshäufigkeiten auf durchgehend optimale Leistungen angepasst. Es gelten somit:
- 1 Büros und Besprechungsräume -> U-1-{Bodenbelage}-1/1-1/1
- 2 Eingangsbereiche, Halle -> U-2-{Bodenbelage}-2/2-2/2
- 3 Wachen, Leitstellen -> U-3-{Bodenbelage}-5/5-5/5
- 4 Flure, Warteräume -> U-4-{Bodenbelage}-2/2-2/2
- 5 Treppen, Podeste -> U-5-{Bodenbelage}-2/2-2/2
Bei begründetem Bedarf können auch weiterhin davon abweichende Kennungen (Intervalle) vereinbart werden.
- Papierkörbe in Büros Das Leeren und Reinigen von Papierkörben ist nicht mehr Bestandteil der Reinigungskennungen für die Raumart 1 Büros und Besprechungsräume.
Bei begründetem Bedarf können diese Leistung in Zusatzleistungen vereinbart werden.
Weiterführende Informationen sind der „Erläuterung des Standards der Unterhaltsreinigung für Bewirtschaftungsobjekte der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR“ zu entnehmen.
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