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wichtiger-aktueller Hinweis Standard Unterhaltsreinigung.pdf

Unterhaltsreinigung für 43 Liegenschaften in Schleswig-Holstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 17:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Hinweis zum neuen Standard für Unterhaltsreinigung

Version 2.1 / 01.01.2026

Neuerungen ab 01.01.2026

Mit Veröffentlichung der Standards der Unterhaltsreinigung in der Version 2.1 gelten u. a folgende wichtige Änderungen für neu geschlossene Verträge:

  1. Tagesreinigung
  • Auftragnehmer haben grundsätzlich – nach Absprache mit der GMSH – die Möglichkeit die vertraglich vereinbarte Leistung innerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Dienststellen zu erbringen. Siehe Punkt 4.8.5
  1. Angleichung der Standard-Reinigungskennungen Für nachstehende Raumarten sind die Standardkennungen (Reinigungshäufigkeiten auf durchgehend optimale Leistungen angepasst. Es gelten somit:
  • 1 Büros und Besprechungsräume -> U-1-{Bodenbelage}-1/1-1/1
  • 2 Eingangsbereiche, Halle -> U-2-{Bodenbelage}-2/2-2/2
  • 3 Wachen, Leitstellen -> U-3-{Bodenbelage}-5/5-5/5
  • 4 Flure, Warteräume -> U-4-{Bodenbelage}-2/2-2/2
  • 5 Treppen, Podeste -> U-5-{Bodenbelage}-2/2-2/2

Bei begründetem Bedarf können auch weiterhin davon abweichende Kennungen (Intervalle) vereinbart werden.

  1. Papierkörbe in Büros Das Leeren und Reinigen von Papierkörben ist nicht mehr Bestandteil der Reinigungskennungen für die Raumart 1 Büros und Besprechungsräume.

Bei begründetem Bedarf können diese Leistung in Zusatzleistungen vereinbart werden.

Weiterführende Informationen sind der „Erläuterung des Standards der Unterhaltsreinigung für Bewirtschaftungsobjekte der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR“ zu entnehmen.

01.01.2026 Hinweis zum neuen Standard für Unterhaltsreinigung Version 2.1 / 01.01.2026

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