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Unterhaltsreinigung für 43 Liegenschaften in Schleswig-Holstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 17:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Allgemeine Vorbemerkungen

U_2026_02 / ZV-GV-26-1115000-412.02

Der Vertrag beginnt am 01.04.2027 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.

• Wichtiger Hinweis zum Ausfüllen der Leistungsverzeichnisse

In dem Tabellenblatt „01 Stundenverrechnungssatz“ sind zwei Blöcke zur Angabe von Stundenverrechnungssätzen vorhanden. Im oberen Block wird der Stundenverrechnungssatz für die Leistungen werktags von Montag bis Samstag angegeben. Im unteren Block wird der – wenn notwendig – Stundenverrechnungssatz für Sonn- und Feiertage angegeben. In dem Tabellenblatt „02 LV Standard“ werden Leistungen, die an sieben Tagen in der Woche zu erbringen sind, in zwei Positionen aufgeteilt:

  1. Die Leistung für Montag bis Samstag mit einem Turnus 6

  2. Die Leistung für Sonn- und Feiertage mit einem Turnus 1

Der jeweils entsprechende Stundenverrechnungssatz wird zur Berechnung automatisch herangezogen.

• Jegliche Veränderung der Leistungsverzeichnisse ist unzulässig.

Die in den Leistungsverzeichnissen, Tabellenblatt „02 LV Standard“ einzutragenden Leistungswerte (Spalte 6 „Leistung m²/h) dürfen nur 2 Nachkommastellen aufweisen.

Angebote, dessen Leistungswerte durch Kopier- oder andere Funktionen in dem Tabellenblatt „02 LV Standard“ in der Spalte 6 („Leistung m²/h“) eingetragenen werden, die mehr als 2 Nachkommastellen aufweisen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

• Preisnachlässe werden nicht berücksichtigt, nicht gewertet und somit auch im Fall der Auftragserteilung nicht Vertragsinhalt. Etwaige Formulierungen in den Angeboten finden keine Anwendung.

• Zusätzliche Beschränkungen/Informationen zu den Räumen sind im Leistungsverzeichnis im Raumbuch angegeben.

• Bitte beachten Sie, dass bei Räumen mit intensiver Bestuhlung eine Auf- und Abstuhlung für die Bodenreinigung notwendig sein könnte. Diese ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.

• Das Aufstellen von Waschmaschinen in den Liegenschaften ist nicht gestattet.

• In der Datei „LV-U- …“ befindet sich das Tabellenblatt „05 Raumbuch“, dieses ist nicht schreibgeschützt und frei verwendbar.

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• Bei den eventuell anfallenden Zusatzleistungen „Zellenreinigung nach Belegung, normal verschmutzt (normale Arbeitszeit)“ bitten wir zu beachten, dass die Reinigungen außerhalb der üblichen, täglichen Reinigungszeit zu erbringen sind, so dass ein erneutes Erscheinen in der Liegenschaft notwendig ist, das weitere Kosten verursacht. Dieser Umstand ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.

• Bitte berücksichtigen Sie die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tariflöhne des Bundesinnungsverbandes der Gebäudereiniger.

Hinweise zur Angebotsabgabe und Wertung

Aus Gründen der Risikostreuung, dem Mittelstandschutz und der Verhinderung der Abhängigkeit von wenigen Bietern sowie der strukturellen Erhaltung des Anbieterwettbewerbs für die Zukunft wurde eine Zuschlaglimitierung gewählt.

Das bedeutet im Folgenden:

• Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgeben.

• Es werden je Bieter höchstens drei Angebote bezuschlagt (Zuschlagslimitierung).

• Jedes Los wird wie in der nachstehenden Berechnung (Punkt 3) ausgewertet. Die Bezuschlagung erfolgt in der Reihenfolge der Lose mit dem höchsten Angebotsvolumen des Erstplatzierten eines jeden Loses.

• Hat ein Bieter drei Zuschläge erhalten, wird er bei der Auswertung der weiteren Lose nicht mehr in Betracht gezogen.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium 1 Preis 60 % (60 Punkte) Zuschlagskriterium 2 Jahresstunden 40 % (40 Punkte)

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Berechnung

Zuschlagskriterium 1 (Preis)

Der niedrigste in der Wertung verbliebene angebotene Preis wird als Referenzwert herangezogen und erhält die maximale Punktzahl.

Allen anderen Angeboten werden im Verhältnis zum Referenzwert Punkte abgezogen.

Die Wertung der Preisangebote wird mit folgender Formel berechnet: Preisdifferenz x Höchstpunktzahl : Bestpreis = Punktabzug von Höchstpunktzahl (60 Pkt.)

Beispiel Preisberechnung:

Bieter A 100.000 € netto Angebotspreis Bieter B 110.000 € netto Angebotspreis

Differenz zwischen Bieter A und Bieter B entspricht somit 10.000 € netto

Höchstpunktzahl 60 Punkte (gem. vorheriger festgelegter Gewichtung), die in dem Fall Bieter A bekommt (Bestpreis) Berechnung Punktvergabe Bieter B nach o. g. Formel: 10.000 € x 60 Punkte: 100.000 € = 6 Punkte (Abzug) Bieter B erhält somit 54 Punkte

Berechnung Referenzwert: 1-mal Gesamtsumme (netto) je Los aller Gebäude

Zuschlagskriterium 2 (Jahresstunden)

Der Mittelwert aller in der Wertung verbliebenen angebotenen produktiven Jahresstunden wird als Referenzwert herangezogen. Dieser Referenzwert und höhere Werte (mehr angebotene Jahresstunden) erhalten die maximale Punktzahl.

Allen anderen Angeboten werden im Verhältnis zum Referenzwert Punkte abgezogen.

Die Wertung der Jahresstunden wird mit folgender Formel berechnet: Differenz der angebotenen Jahresstunden zu dem Mittelwert Referenzwert x Höchstpunktzahl : Referenzwert = Punktabzug von Höchstpunktzahl (40 Pkt.) Ist der Wert der angebotenen Jahresstunden größer als der Mittelwert = Höchstpunktzahl (40 Pkt.)

Beispiel Jahresstunden: Bieter A 100 Stunden Bieter B 150 Stunden Bieter C 200 Stunden

Der Mittelwert beträgt 150

Berechnung Punktvergabe Bieter A nach o. g. Formel: 50 Std x 40 Punkte :150 = 13,33 Punkte (Abzug) Bieter A erhält somit 26,67 Punkte

Bieter B bietet den Mittelwert an Stunden und erhält 40 Punkte (Höchstpunktzahl) Bieter C bietet über dem Mittelwert an und erhält 40 Punkte (Höchstpunktzahl)

Berechnung Referenzwert: 1-mal produktive Jahresgesamtstunden (Standard Leistungen) je Los aller Gebäude

Abschließend werden die in jedem Kriterium erreichten Punkte addiert und damit eine Reihenfolge der Angebote ermittelt.

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