Anlage 4_Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung.pdf

Unterhaltsreinigung eines Objekts an der Südallee 100 in Düsseldorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 23:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.duesseldorf.de

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Welche Angaben muss das Wie belegen Sie, dass Sie Ihren

ärztliche Zeugnis über Masernschutz ausreichenden Masernschutz schon

enthalten? einmal nachgewiesen haben?

Ein ärztliches Zeugnis bescheinigt das Vorliegen eines Masern- Personen, die ihren Impfschutz oder ihre Immunität schon schutzes oder einer Kontraindikation zur Masern-Impfung einmal nachgewiesen haben, können sich dies von einer und sollte daher Folgendes enthalten: staatlichen Stelle oder der Leitung der Einrichtung, in der sie betreut oder beschäftigt waren, bestätigen lassen und bei der Nachweis über einen ausreichenden Masern- neuen Prüfung (z. B. bei einem Wechsel der Einrichtung) vor- Impfschutz legen. Ein ausreichender Masern-Impfschutz besteht, wenn ab einem Alter von 12 Monaten mindestens eine Schutzimpfung gegen Masern und ab einem Alter von 24 Monaten zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden.

oder

Nachweis über ausreichende Masern-Immunität Ein ausreichender Masernschutz besteht auch, wenn eine Immunität gegen Masern vorliegt, zum Beispiel aufgrund einer zurückliegenden Infektion mit Masern. Die Immunität kann durch eine Blutuntersuchung im Labor festgestellt werden.

oder

Nachweis über medizinische Kontraindikationen Manche Personen können sich aufgrund bestimmter Umstände, wie z. B. Schwangerschaft oder Beeinträchtigun- gen des Immunsystems, nicht impfen lassen. Personen, bei denen eine sogenannte medizinische Kontraindikation (dau- ernd oder vorübergehend) vorliegt, müssen dies durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigen. Bei einer vorübergehenden Kontraindikation muss die Dauer, während der nicht geimpft werden kann, mit angegeben sein.

Herausgeberin: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Robert Koch-Institut sowie dem Paul-Ehrlich-Institut. Diese Bürgerinformation wird auf der Homepage www.masernschutz.de kostenlos zum Download angeboten.

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