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Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Zentrale Dienste
Stand: Januar 2025
Anlage 3
Verpflichtungserklärung zur Beachtung und Einhaltung von Daten- schutzvorschriften und Wahrung der Verschwiegenheitspflicht
Der Bieter verpflichtet sich hiermit zur Beachtung und Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften bestehender Datenschutzgesetze. Insbesondere die Vorschriften des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen oder sonstiger anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind zu berücksichtigen.
Der Bieter verpflichtet sich darüber hinaus, über die Verhältnisse der Landeshauptstadt Düssel- dorf, insbesondere über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (z.B. Passwörter, Inhalte von Schriftgut o.ä.) sowie über die Ergebnisse seiner Tätigkeit, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Die Verschwiegenheitspflicht dauert auch nach Durchführung des Vergabeverfahrens, für die Vertragsdurchführung nach ggf. erteiltem Zuschlag und darüber hinaus an. Alle dem Auftragnehmer/Bieter zugänglichen Daten sind nur für die Erledigung seines Auftrages zu verwenden, insbesondere nicht an Dritte zu übermitteln.
Für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann eine (Vertrags-)Strafe in Höhe von 50.000,00 € verlangt werden. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden nachweisba- ren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Eine (Vertrags-)Strafe kann auch dann festgelegt werden, wenn der Auftragnehmer/Bieter bereits zu Schadensersatzleistungen aufgrund desselben Verstoßes verpflichtet ist. Die Möglichkeit wei- terer strafrechtlicher Verfolgung bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften durch den Auftragnehmer/Bieter bleibt auch nach Geltendmachung der vorgenannten Bestimmungen unberührt.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die Inhalte samt Vertragsstrafenerklärung an und erklärt die Voraussetzungen für erfüllt. Eine Unterschrift dieser Erklärung ist nicht erforderlich.