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Stand: Juni 2026
Angaben zum Vergabeverfahren
1. Allgemeine Hinweise
Die mit den Vergabeunterlagen übermittelten Objektkalkulationen (Excel-Dateien) sind vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Gegebenenfalls nachträglich veröffentlichte und nicht mit einer neuen Version der Unterlagen verbundene Objektkalkulationen sind zu editieren und in das Angebot zu importieren. Ein Angebot, welches ohne Objektkalkulationen abgegeben wird, wird wegen Unvollständigkeit sofort ausgeschlossen.
Für jeden in der Objektkalkulation angegebenen Stundenverrechnungssatz ist eine Stundenverrechnungssatzkalkulation nach Vorlage der aktuellen Formblätter des Bundesinnungsverbandes (Anlage 8) einzureichen. Wird in verschiedenen Objekten der gleiche Stundenverrechnungssatz angeboten, reicht die einmalige Einreichung je Stundenverrechnungssatz. Das nicht einreichen des genannten Stundenverrechnungssatzes führt zum sofortigen Ausschluss. Auch muss der in der Objektkalkulation ausgewiesene Stundenverrechnungssatz zu 100% identisch mit dem Stundenverrechnungssatz aus der Stundenverrechnungssatzkalkulation sein.
Die Excel-Dateien sind dabei im zur Verfügung gestellten Format Excel2016 zu speichern, da eine andere Version hier ggf. nicht gelesen werden kann. Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er alle Dokumente der Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Besonderen Vertragsbedingungen und alle Anlagen gelesen, verstanden und akzeptiert hat, sowie bis zur Angebotsabgabe alle Unklarheiten durch Nachfragen und darauf erfolgte Antworten beseitigt wurden.
Hinweis: Eine Objektbesichtigung ist für die Qualitätswertung nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen – Termine sind über gebaeudereinigung@duesseldorf.de abzustimmen!
2. Angebotsabgabe für mehrere Lose
Angebote können für ALLE abgegeben werden. In jedem Fall ist das einzelne Los vollständig anzubieten. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal ALLE der ausgeschriebenen Lose erhalten. Angebote, die sich nur auf einzelne Teile eines Loses beziehen, werden hinsichtlich des nicht vollständig angebotenen Loses nicht berücksichtigt, das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen werden.
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Stand: Juni 2026
3. Hinweise zu den Eignungsnachweisen
3.1. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Als Eignungsnachweis ist hier eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares, durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle ausgestelltes, Qualitätsmanagementsystem einzureichen. Eine Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung über die Anforderungen der sonstigen Vergabeunterlagen hinaus ist nicht erforderlich. 3.2. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, welche während der Auftragsausführung angewendet werden
Als Eignungsnachweis ist hier eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder ein vergleichbares, durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle ausgestelltes, Umweltmanagementsystem einzureichen.
4. Einzureichende Unterlagen
Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Geforderte Eignungsnachweise (Anlage 6)
- Reinigungskonzept anhand der nachfolgenden Qualitätsfragen inkl. Nachweise über die gemachten Angaben
- Objektkalkulation, einzeln für jedes Objekt im angebotenen Los
- Stundenverrechnungssatzkalkulation je Stundenverrechnungssatz
5. Zuschlags- und Wertungskriterien
Die Zuschläge in den Losen werden auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt.
Die Zuschlagskriterien sind wie folgt festgelegt:
• Preis 50% • Qualität 50%
Dies bedeutet, dass für das Kriterium Preis maximal 50 Punkte, für das Kriterium Qualität maximal 50 Punkte erreicht werden können.
5.1. Ermittlung der Punktzahl für den Preis:
Der niedrigste Preis enthält die Maximalpunktzahl von 50 Punkten. Die Punkte aller anderen Angebote errechnen sich je im Verhältnis
Niedrigster Preis x 50 = erreichte Punktzahl
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Angebotspreis
Die ermittelte Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
5.2. Ermittlung der Punktzahl für die Qualität:
Zur Ermittlung der Qualität hat der Bieter mit seinem Angebot ein Reinigungskonzept anhand des nachfolgenden Fragenkataloges vorzulegen und detailliert zu erläutern. Gegebenenfalls sind Unterlagen zum Nachweis beizufügen.
Mit dem Reinigungskonzept soll erreicht werden, dass der Bieter verbindlich erklärt, wie er über den Vertragszeitraum eine dauerhafte, zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen will.
Die Bewertungskriterien ergeben eine Maximalpunktzahl von 50. Die maximal erreichbare Einzelpunktzahl pro Kriterium sowie die Faktoren zur Punktbildung ergeben sich aus den jeweiligen Angaben.
Auf § 1 Abs. 1, § 4, § 5 und § 6 sowie § 8 und § 9 der Besonderen Vertragsbedingungen für die Gebäudeunterhaltsreinigung wird im Besonderen hingewiesen.
5.3. Verbindlichkeit der Angaben in Hinblick auf das Kriterium Qualität:
Sämtliche Angaben des Bieters, die relevant für die Bewertung seines Angebots im Hinblick auf das Kriterium „Qualität“ und dessen Unterkriterien in Gestalt des Fragenkatalogs sind, werden verbindlicher Angebotsbestandteil und im Falle eines Zuschlags verbindlicher Vertragsgegenstand. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete Kontrollmaßnahmen der Auftraggeberin hinsichtlich der Leistungserbringung entsprechend des Angebots zuzulassen und, soweit erforderlich, im Rahmen des Zumutbaren Mitwirkung zu leisten.
Sollte der Auftragnehmer bei der Vertragsausführung schwerwiegend und/oder wiederholt Leistungen in einer Weise erbringen, die von wertungsrelevanten Angaben im Vergabeverfahren negativ abweicht, steht der Auftraggeberin die außerordentliche Kündigung offen. Gleiches gilt bei einer wiederholten Entziehung von zulässigen Kontrollmaßnahmen oder wiederholter Verweigerung erforderlicher und zumutbarer Mitwirkungshandlungen zur Kontrolle durch die Auftraggeberin. Weitergehende vertragliche sowie gesetzliche Ansprüche z.B. auf den Ersatz hierdurch entstandener Schäden bleiben unberührt; auf die Möglichkeit eines Ausschlusses des Bieters von zukünftigen Vergabeverfahren gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB für bis zu drei Jahre wird hingewiesen.
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Frage 1:
Hat der vor Ort für die Landeshauptstadt Düsseldorf zuständige Ansprechpartner für die Landeshauptstadt Düsseldorf, der für die Sicherung der Reinigungsqualität zuständig ist, eine entsprechende Qualifikation (z.B. Schulung als Objektleiter nach Bundesinnungsverband oder ähnlichem Träger (mindestens 80 Lehreinheiten), Gebäudereinigungsmeisterin oder Gesellein). Wenn ja, dann benennen Sie diese und fügen den Nachweis hierzu bei.
Für diese Frage werden max. 10 Punkte vergeben.
0 Punkte = keine Qualifikation bzw. Qualifikation wird nicht benannt
10 Punkte = Qualifikation vorhanden und nachgewiesen
Auf die Verpflichtung des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags eine Aufsichtsperson gemäß § 8 der Besonderen Vertragsbedingungen einzusetzen wird hingewiesen.
Frage 2:
Sind die von Ihnen eingesetzten Reinigungswagen zu mind. 70 % aus Recyclat hergestellt? Wenn ja, bitte Nachweis beifügen – bestätigt/ausgestellt durch den Hersteller.
Für diese Frage werden max. 10 Punkte vergeben.
0 Punkte = keine nachhaltigen Reinigungswagen
10 Punkte = die eingesetzten Reinigungswagen bestehen zu mind. 70 % aus Recyclat und die Nachweise sind beigefügt
Frage 3:
Verfügt Ihr Unternehmen (die geplante Niederlassung / Filiale / Standort zur Auftragsdurchführung) bereits über Erfahrungen im Bereich Tagesreinigung? Bitte benennen Sie diese mit Objektart z.B. Bürogebäude, Anschrift und Ansprechpartner*in.
Für diese Frage werden max. 10 Punkte vergeben.
0 Punkte = keine Erfahrung im Bereich Tagesreinigung
10 Punkte = Mind. einen Nachweis im Bereich der Tagesreinigung wurde genannt
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Stand: Juni 2026
Frage 4:
Die elektronische Zeiterfassung ist in Ihrem Unternehmen bereits ein fester Bestandteil der Arbeitszeitdokumentation gemäß AentG und Abrechnung der Mitarbeitenden? Wenn ja, dann benennen Sie das genutzte System (Name, Ansprechpartner und Telefonnummer) und fügen Sie exemplarische Zeiterfassungsberichte (Namen geschwärzt) der Personen / Objektcontrollings (min. 6 Mitarbeitende pro Objekt), woraus auf Objektebene das Objekt, die SOLL-Stunden und die IST-Stunden zu erkennen sind, bei:
Für diese Frage werden max. 8 Punkte vergeben.
0 Punkte = keine Erfahrung im Bereich der elektronischen Zeiterfassung
8 Punkte = Mitarbeitendenauswertung / Objektauswertung (min. 6 Mitarbeitende / Firma und Ansprechpartner nachgewiesen und benannt
Frage 5:
Sind die von Ihnen eingesetzten Reinigungsmittel in >98 % aus Recyclat hergestellten Flaschenkörpern abgefüllt? Wenn ja, bitte Nachweis beifügen – bestätigt/ausgestellt durch den Hersteller.
Für diese Frage werden max. 7 Punkte vergeben.
0 Punkte = keine >98% Recyklat Flaschenkörper
7 Punkte = die eingesetzten Reinigungsmittel sind in >98 % aus Recyclat hergestellten Flaschenkörpern abgefüllt und die Nachweise sind beigefügt
Frage 6:
Im Zuge der Nachhaltigkeit werden Mehrweg-Entsorgungssäcke mit Farbcodierung (Schwarz = Restmüll | Blau = Papierabfall | Gelb = Recyclingabfall (120L) eingesetzt?
Für diese Frage werden max. 5 Punkte vergeben.
0 Punkte = nein, es werden keine Mehrweg-Entsorgungssäcke mit Farbcodierung (120L) eingesetzt und nicht nachgewiesen.
5 Punkte = ja, es werden Mehrweg-Entsorgungssäcke mit Farbcodierung (120L) eingesetzt und nachgewiesen. (s. eingereichtes Reinigungskonzept)
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