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632 - 2 (Erg. Bewerbungsbedingungen LWV Hessen)
1 Angebot Soweit Lieferleistungen vorliegen: bei marktgängigen serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Ver- trag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen.
- begr ünden Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Es sind im Hauptangebot nur Leistungen der ausgeschriebenen Qualität anzubieten.
Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr. 30/53, in der jeweils gültigen Fassung, die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.
Die zu liefernden Erzeugnisse, Anlagen und Dienstleistungen m üssen den zum Zeit- punkt der Angebotsabgabe g ültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien insbe- sondere den EN, DIN, Unfallver hütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den all- gemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln ent- sprechen.
Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote (§ 46 UVgO / § 62 VgV). Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Binde-(Zuschlags-)frist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht; die Bestimmungen nach § 134 GWB bleiben hiervon unberührt. Sofern eine Unterrichtung über die Ablehnung des Angebotes ausdr ücklich erwünscht ist, so ist dies in Textform zu beantragen.
2 Haftung Der Auftragnehmer haftet für alle durch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und durch die Belieferung an Gebäuden und Personen entstehenden Schäden. Der Auftraggeber haftet nicht für den Verlust eingebrachter Sachen des Auftragnehmers (z. B. Werkzeuge).
3 Datenschutzbestimmungen
Der LWV Hessen ist verantwortlich f ür die Sicherheit der von ihm bearbeiteten personenbezogenen Daten. Um dies sicher zu stellen, verpflichtet er die f ür ihn tätigen Unternehmen/Personen die daten- schutzrechtlichen Vorschriften zu beachten wie sie beim LWV Hessen gelten. Dies sind die einschl ägigen Bestimmungen der EU- DSGVO in Verbindung mit dem Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheits- gesetz (HDSIG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) I und X.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das zur Leistungserf üllung eingesetzte Personal über vorstehenden Datenschutzbestimmungen nachweislich zu belehren.
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Bereits mit Angebotsaufforderung wird dem Bieter daher die beigef ügte Erkl ärung “Datenschutzregelungen für externe, im Auftrag des LWV Hessen besc häftigte Personen" übersandt (siehe nachfolgender Anhang). Im Auftragsfalle hat jeder betroffene Mitarbeiterin / jeder betroffene Mitarbeiter eine solche Erklärung zu unterschreiben. Vor Beginn bzw. Aufnahme der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle Erkl ärungen dem im Auftrag f ür die Ausf ührung der Leistung genannten Ansprechpartner auszuhändigen. Das Vorgenannte gilt auch f ür Personal, welches erst nach Beginn bzw. nach Aufnahme der Arbei- ten zur Leistungserf üllung vom Auftragnehmer eingesetzt wird. In diesen F ällen ist die entsprechende Erkl ärung vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme des Personals zu übergeben. Der LWV Hessen verpflichtet sich, die ihm in diesem Zusammenhang überlassenen personenenbezogenen Mitarbeiterdaten entsprechend den vorgenannten Regelungen zu schützen.
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Verschwiegenheitserklärung für externe, im Auftrag des LWV Hesse nbeschäftigte Personen Spätestens bei Beginn der Dienstleistung auszuhändigen
Beschreibung der Dienstleistung (ggf. Vergabe-/Vertragsnummer )
Name der externen Person Namensliste s. Anlage (pro Person 1 Blatt)
Der LWV Hessen ist verantwortlich für die Sicherheit der von ihm verarbeiteten Daten. Um dies sicherzustellen, verpflichtet er die für ihn tätigen Unternehmen/Personen, die beim LWV Hessen geltenden datenschutz- und geheimnisschutzrechtlichen Vorschriften gleicher- maßen zu beachten. Dies sind u. a. die einschlägigen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGVO) in Verbindung mit dem Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) und den Sozialgesetzbüchern (SGB) I und X sowie des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
Definition:
Vertrauliche Informationen sind, neben datenschutzrechtlich geschützten Daten, auch Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Erklärung:
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Hiermit verpflichte ich mich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten personenbezogenen oder sonstigen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit fort.
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Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Bestimmungen zum Schutz de r Sozialdaten nach § 35 Sozialgesetzbuch I i. V. m. §§ 67 bis 85a SGB X zu beachten sind.
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Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen die Verpflichtung zur Wahrung de s Datenschutzes nach Art. 82 – 84 EU-DSGVO, §§ 36 bis 38 HDSIG bzw. § 85 und § 85a SGB X mit Geldbuße, Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Ebenfalls ist mir bekannt, dass Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen nach § 23 GeschGehG mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Davon unberührt bleibt die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften de sStrafgesetz- buches (StGB).
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Eine Ausfertigung dieser Verpflichtung wurde mir übergeben.
Unterschrift der/s Verpflichteten Datum/Ort
LWV Stand: 01.12.2025