| Vergabenummer | 2026-097 | |
| Maßnahme | ||
| Leistung | ||
| Unterhaltsreinigung Regionalbüro Offenbach a. M., LWV Hessen |
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), sofern nichts anderes bestimmt ist.
Überwachung der Anlieferung
| Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat | |
| ./. | |
| mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom Beauftragten getroffen werden. |
Anlieferungs- oder Annahmestelle
| Ort | Landeswohlfahrtsverband Hessen, Regionalbüro Offenbach | |
| Gebäude | Kaiserstraße 39 (Haus 3, 2. Obergeschoss), 63065 Offenbach am Main | |
| Raum | ||
Ausführungsfristen
| Anlieferung | 01.03.2027 | |
| Ende der Ausführung | 31.12.2029 | |
| folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: | ||
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
| [ ] | für jede vollendete Woche | v. H. | ||
| [ ] | für jeden Werktag | v. H. | ||
| desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. |
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Siehe auch Nr. 9
Rechnungen (§15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
| 1 | -fach und zugleich | |
| bei | ||
| -fach einzureichen. |
Sicherheitsleistung (§18)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von
| keine | v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme | |
| mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. | ||
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
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in den Europäischen Gemeinschaften oder
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in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
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in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
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”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
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Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
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Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
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Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
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Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Zahlungsbedingungen (§ 17)
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
.
- frei -
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
9.1 - entfällt -
9.2 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) des LWV Hessen für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen.
-Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-