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Unterhaltsreinigung der Spülküche und Reinigung von Laborutensilien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 14:58 (Europe/Berlin)

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Ergänzung zur Angebotsaufforderung

Vergabenummer: VG-0437-2026-0295 Leistung: Durchführung der Unterhaltsreinigung der Spülküche sowie die Reinigung diverser La- borutensilien im Hessischen Landeslabor Gießen

HCC – Hessisches Competence Center / Delivery Center Beschaffungen Stand 15.09.2026

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Inhaltsverzeichnis

1 Informationen zur ausschreibenden Stelle ............................................................ 3

1.1 Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen ....................................... 3

1.2 Vertragspartner / Auftraggeber ............................................................................ 3

2 Angebot ..................................................................................................................... 4

2.1 Allgemeines ......................................................................................................... 4

2.2 Angebotsabgabe / Form der Angebote und deren Einreichung .......................... 4

2.3 Angebotsbestandteile / Liste der einzureichenden Unterlagen (=Angebot) ......... 6

2.3.1 Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen ......................................... 6

2.3.1.1 Angebotsschreiben ............................................................................... 6

2.3.1.2 Leistungsverzeichnis ............................................................................. 6

2.3.1.3 Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestlohn ................................... 6

2.3.1.4 Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Erklärung betreffend

Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der UVgO-

Bewerbungsbedingungen (Formular 632, Ziffer 5).................................................. 7

2.3.1.5 eine aktuell vom AG unterschriebene Besichtigungsbescheinigung ..... 7

2.3.1.6 vollständig ausgefüllte SVS-Kalkulationstabelle .................................... 7

2.3.1.7 Eigenerklärung ...................................................................................... 7

2.3.2 Erklärungen und Nachweise, die auf gesonderte Anforderung

vorzulegen sind ........................................................................................................ 8

2.3.2.1 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen .......................... 8

2.3.2.2 Bei Tarifbindung des Bieters: Bescheinigung eines

Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft nach

§ 10 Abs. 1 S. 2 HVTG .......................................................................................... 9

2.3.2.3 Referenzen ........................................................................................... 9

2.3.2.4 Unterlagen zum Einsatz Unterauftragnehmer (§ 26 UVgO) ................ 9

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2.3.2.5 Eignungsleihe (§ 34 UVgO) ............................................................... 10

3 Kommunikation ...................................................................................................... 11

3.1 Bieterfragen ....................................................................................................... 12

3.2 Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2, 3 UVgO, Aufklärungen gem.

§§ 9 Abs. 2, 44 Abs. 1 UVgO .................................................................................... 12

3.3 Bindefristverlängerung ...................................................................................... 12

3.4 Zuschlagserteilung ............................................................................................ 12

3.5 Informationen nach § 46 Abs. 1 UVgO ............................................................ 13

3.6 Unterrichtung nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO ..................................................... 13

4 Besichtigungstermin .............................................................................................. 13

5 Angebotsprüfung und -wertung ............................................................................ 13

5.1 Formale Prüfung ................................................................................................ 14

5.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote, § 44 UVgO ................................................ 14

5.3 Stundenverrechnungssatz ................................................................................. 15

5.4 Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ....................... 15

6 Vertragsbestandteil ................................................................................................ 16

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1 Informationen zur ausschreibenden Stelle

1.1 Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen

Postanschrift der Vergabestelle:

Hessisches Competence Center

  • Delivery Center Beschaffungen -

Mainzer Straße 75

65189 Wiesbaden

Ansprechpartner: Hessisches Competence Center, - Delivery Center Beschaffungen -

Frau Günel-Öztas

Tel.-Nr.: +49 (611) 7038 598

Fax: +49 (611) 3276 38 412

E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de

Das HCC - Delivery Center Beschaffungen - ist zentrale Beschaffungsstelle des Lan-

des Hessen und führt dieses Vergabeverfahren als Vergabestelle für den Landesbe-

trieb Hessisches Landeslabor (LHL) durch.

1.2 Vertragspartner / Auftraggeber Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag und somit vertragshaltende Stelle ist das Land Hessen, vertreten durch den:

Landesbetrieb Hessisches Landeslabor

Schubertstraße 60

35392 Gießen

Die vorstehend benannte, vertragshaltende Stelle wird in den vorliegenden Aus-

schreibungsunterlagen auch als Auftraggeber (AG) und der Bieter auch als Auftrag-

nehmer (AN) bezeichnet.

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2 Angebot

2.1 Allgemeines Kosten, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und -abgabe

entstehen, sind von diesem selbst zu tragen.

Nebenangebote sind nicht zugelassen; dennoch abgegebene Nebenangebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig; werden dennoch mehrere Hauptangebote abgegeben, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen.

Der Bieter hat bei verlangter Aufklärung über sein Angebot oder seine Eignung si-

cherzustellen, dass zur Beantwortung des Aufklärungsbegehrens entscheidungsbe-

fugte Personen zur Verfügung stehen.

Hinweis zu Ziffer 3/ Unterlagen des Formulars 631 (UVgO - Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots):

Entgegen dem Wortlaut in Ziffer 3 des Formulars 631 fordert der Auftraggeber gemäß

§ 19 Abs. 4 MiLoG ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 € (netto) für den

Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebots-

schreiben Nummer 6) eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskar-

tellamt an.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird nicht mehr angefordert.

2.2 Angebotsabgabe / Form der Angebote und deren Einreichung

In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe von Angeboten in

Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel zugelassen (vgl.

§ 38 Abs. 1 UVgO).

Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach § 38 Abs. 6 UVgO ver-

sehen sein.

Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Abgabe

von Angeboten ausschließlich auf einem Datenträger (z. Bsp. USB-Sticks, CD-ROM),

per E-Mail oder per Telefax unzulässig.

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Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Vergabe-

plattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplatt-

form des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Software „AI Bietercockpit“

zu übermitteln.

Sämtliche Informationen zu dem Vergabeverfahren (Bekanntmachung, Vergabeun-

terlagen, Bieterkommunikation) sind auf der Vergabeplattform des Landes Hessen

(https://vergabe.hessen.de) verfügbar. Das elektronische Angebot muss dort bis zum

Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.

Eine Anleitung und die Systemvoraussetzungen entnehmen Sie bitte nachfolgendem

Link:

https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=soft-

ware.jsp.

Bei Fragen bezüglich technischer Probleme mit der Vergabeplattform wenden Sie

sich bitte an die auf der Seite https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?func-

tion=Generic&Page=kontakt&thContext=home genannten Kontaktadressen.

Die Software „AI-Bietercockpit“ verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elekt-

ronische Übersendung an die in der Software voreingestellte Adresse. Sämtliche zu

einem Angebot gehörenden Dokumente sind in einem Sendevorgang an die Verga-

beplattform des Landes Hessen zu übertragen.

Nach dem Eingang des Angebots wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel

versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach der Ab-

sendung des Angebots erhalten Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung, die

neben dem Eingangszeitpunkt auch eine eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch

wird die technische Identifizierung des jeweiligen Angebots sichergestellt.

Angebote, die nicht in der vorstehend beschriebenen Form eingehen, werden

zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO.

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2.3 Angebotsbestandteile / Liste der einzureichenden Unterlagen (=An-

gebot)

2.3.1 Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind (soweit in der folgenden Auflistung

nichts anderes bestimmt ist) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen

und ohne Unterschrift rechtsgültig. Die Unterlagen sind elektronisch ausfüllbar. Mit

der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten die Unterlagen als unter-

schrieben

2.3.1.1 Angebotsschreiben Dem Angebot ist die Datei „VHB_ANGEBOTSSCHREIBEN.aiform“ ausge-

füllt beizufügen. Darin sind das Datum und die Person des Erklärenden (letz-

teres siehe Feld „Unterschrift“) anzugeben.

2.3.1.2 Leistungsverzeichnis Dem Angebot ist das aufgefüllte Leistungsverzeichnis beizufügen.

Bei zwei abgegebenen Leistungsverzeichnissen gilt bei widersprüchlichen

Angaben grundsätzlich das Leistungsverzeichnis, welches mittels der Soft-

ware „AI-Bietercockpit“ ausgefüllt und dessen Endpreis in das Angebots-

schreiben übernommen wurde.

2.3.1.3 Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestlohn (siehe Datei „Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf“)

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemein-

schaft einzureichen.

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2.3.1.4 Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Erklärung betreffend Bieterge-

meinschaft gemäß den Anforderungen der UVgO-Bewerbungsbedin-

gungen (Formular 632, Ziffer 5).

2.3.1.5 eine aktuell vom AG unterschriebene Besichtigungsbescheinigung (siehe Ziffer 4 und Datei „Besichtigungsbescheinigung“)

2.3.1.6 vollständig ausgefüllte SVS-Kalkulationstabelle in Excel Format (siehe Datei „SVS-Kalkulationstabelle“)

2.3.1.7 Eigenerklärung (siehe Datei „Eigenerklärungen_und_Nachweise_gem._Rein-R.pdf“) bezüg-

lich:

• wettbewerbsbeschränkender Absprachen

• Sozialabgaben

• Berufsgenossenschaft

• Haftpflichtversicherung

• Nachweis der Sozialversicherung

• Beachtung Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzge-

setz)

Hinweis:

Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter, gemäß den Richtlinien zur Regelung

des Reinigungsdienstes in den Dienstgebäuden und Diensträumen der hes-

sischen Landesverwaltung – ReinR- Nummer 3.3

  • durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle

für den Einzug der Sozialversicherungs- und Umlagebeiträge nachzuweisen,

dass die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungs- und Umlagebeiträge

regelmäßig erfüllt wird,

  • durch Vorlag eines Gewerbescheins nachzuweisen, dass die gewerberecht-

lichen Voraussetzungen für die Übernahme der vorgeschriebenen Reini-

gungsarbeiten erfüllt sind,

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  • die Mitgliedschaft in einer zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen

und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossen-

schaft über die Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften vor-

zulegen sowie

  • den Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Perso-

nen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe zu erbringen.

Die Nachweise bzw. Bescheinigungen zu den Sozialabgaben dürfen zum

Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht älter als 3 Monate sein. Die Beschei-

nigungen der Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung müssen

zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültig sein.

2.3.2 Erklärungen und Nachweise, die auf gesonderte Anforderung vor-

zulegen sind

Gemäß § 16 HVTG werden folgende Erklärungen und Nachweise nur von demje-

nigen Bieter gefordert, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu erfolgt nach

Angebotsprüfung- und -wertung eine separate Aufforderung durch die Vergabe-

stelle. Sollte keine fristgerechte Vorlage seitens des Bieters erfolgen, wird das An-

gebot ausgeschlossen, § 16 Abs. 1 S. 4 HVTG.

Die nachfolgenden Unterlagen können auch bereits mit dem Angebot eingereicht

werden.

2.3.2.1 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen (u. a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, Insol-

venzverfahren (siehe Datei „Eigenerklaerung_Eignung.pdf“))

Entgegen den Angaben in Nr. 6 des Formulars 632 ist die Eigenerklärung

erst auf gesonderte Aufforderung einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemein-

schaft einzureichen.

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2.3.2.2 Bei Tarifbindung des Bieters: Bescheinigung eines Arbeitgeberver-

bandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft nach §

10 Abs. 1 S. 2 HVTG

Tarifgebundene Unternehmen haben gem. § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG zur Be-

wertung der einzuhaltenden Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 HVTG

eine Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung über eine

bestehende Vollmitgliedschaft vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung muss

hervorgehen, an welchen Tarifvertrag das Unternehmen gebunden ist. Im

Falle der Bindung an einen Firmentarifvertrag ist eine Bestätigung der Ge-

werkschaft über die bestehende Tarifbindung unter Benennung des Firmen-

tarifvertrages vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemein-

schaft einzureichen.

2.3.2.3 Referenzen (siehe Datei „Referenzliste.pdf“): Auflistung mindestens einer geeigneten Re-

ferenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen

mit folgenden Angaben:

• Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung) • Umfang (Angabe der Jahresstunden) • Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) • Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse • Erbringungszeitraum

Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie in ihrer Art dem hier zu vergeben-

den Auftrag entspricht und vom Umfang her Mindestjahresstunden von

1.440 Std. aufweist.

2.3.2.4 Unterlagen zum Einsatz Unterauftragnehmer (§ 26 UVgO) Hinweis: Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihun-

ternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand gem. § 5 Abs. 1 HVTG ab

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dem beauftragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden

(Nachunternehmerkette).

Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern sind folgende Formulare

einzureichen: • das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Un-

ternehmen“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“) voll-

ständig ausgefüllt einzureichen • das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Da-

tei „236_Verpflichtungserklaerung.pdf“)

Für die geplanten Unterauftragnehmer sind einzureichen: • die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn • die Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen • bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Ar-

beitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerk-

schaft

2.3.2.5 Eignungsleihe (§ 34 UVgO) Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leis-

tung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer über-

tragen wird (§ 26 UVgO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unter-

scheiden.

Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/ Bieter auf die Eignung Dritter

(eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich

als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt

werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe hinsichtlich der erforder-

lichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der techni-

schen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 34 UVgO) besteht nur, wenn der

Bewerber/ Bieter nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur

Verfügung stehen werden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick

auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbil-

dungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfah-

rung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, Seite 10 von 17

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wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden

(§ 34 Abs. 1 S. 3 UVgO).

Im Falle der geplanten Eignungsleihe hat der Bieter einzureichen: • das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Un-

ternehmen“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“) • das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Da-

tei „236_Verpflichtungserklaerung.pdf“)

Des Weiteren sind für die eignungsleihenden Unterauftragnehmer einzu-

reichen: • die Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestlohn • die Erklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen • bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Arbeitge-

berverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft einzu-

reichen.

Hinweis zu Ziffer 7/ Eignung des Formulars 632 (UVgO-Bewerbungsbedingungen)

  • Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

  • Eintragungen in einem Präqualifikationsregister (PQR)

Verwendet der Bewerber/ Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der

Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom

  1. Januar 2016 oder verweist er auf eine Eintragung in einem Präqualifikationsregister so-

wie seine dort abrufbaren Dokumente, so genügt er nur dann seiner Erklärungspflicht,

wenn er hierin bzw. durch ergänzende Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und

Nachweise zu jeder in diesem Vergabeverfahren festgelegten und bekannt gemachten

Eignungsanforderungen die hierzu erforderlichen Erklärungen, Angaben, Bescheinigun-

gen und Nachweise abgibt.

3 Kommunikation

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3.1 Bieterfragen

Jegliche Fragen, die mit diesem Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang ste-

hen, sind über das AI-Bietercockpit an die Vergabestelle zu richten. Eine (fern-)münd-

liche, schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit

sie die Vergabeunterlagen oder die Angebote betrifft, nicht gestattet.

Bieterfragen sind bis spätestens 5 Tage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen. Nach

diesem Zeitpunkt eingegangene, unerhebliche Bieterfragen werden nicht mehr be-

antwortet.

Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren, und die darauf erteilten Antworten so-

wie zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden in anonymisierter Form auf der

Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung ge-

stellt. Die Antworten der Vergabestelle auf Fragen sowie etwaige Änderungen an den

Vergabeunterlagen sind von den Unternehmen eigenverantwortlich zu verfolgen und

bei der Angebotserstellung und Angebotsabgabe zu berücksichtigen und werden

nach Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Registrierte Bieter werden über die

Vergabeplattform des Landes Hessen über zusätzliche Auskünfte und beantwortete

Bieterfragen per E-Mail informiert.

3.2 Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2, 3 UVgO, Aufklärungen

gem. §§ 9 Abs. 2, 44 Abs. 1 UVgO

Sofern die Nachforderung, Vervollständigung, Berichtigung von Unterlagen oder eine

Aufklärung in diesem Ausschreibungsverfahren vergaberechtlich zulässig und gebo-

ten ist, wird der Bieter über die Vergabeplattform entsprechend aufgefordert. Die Her-

gabe der verlangten Unterlagen/ Informationen hat zu der jeweils gesetzten Frist über

die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu erfolgen.

3.3 Bindefristverlängerung

Sofern eine Bindefristverlängerung erforderlich ist, werden die Bieter über die Verga-

beplattform um Zustimmung gebeten.

3.4 Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung wird ausschließlich über die Vergabeplattform übermittelt. Seite 12 von 17

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3.5 Informationen nach § 46 Abs. 1 UVgO

Die Informationen nach § 46 Abs. 1 UVgO werden ausschließlich über die Vergabe-

plattform übermittelt.

3.6 Unterrichtung nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO

Bewerber und Bieter, die eine Unterrichtung nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO verlangen,

haben – sofern nicht bereits mit der Angebotsabgabe erbeten – den Antrag über die

Vergabeplattform zu stellen. Die Unterrichtung erfolgt in Textform nach § 126b BGB

ausschließlich über die Vergabeplattform.

4 Besichtigungstermin

Der Bewerber hat sich vor Abgabe seines Angebotes ein Bild von den örtlichen Ge-

gebenheiten zu machen und dem Angebot eine, von der gebäudeverwaltenden Stelle

aktuell unterschriebene, Besichtigungsbescheinigung beizufügen. Dies gilt nicht für

den Bewerber, der zum Eröffnungstermin noch im ausgeschriebenen Objekt tätig ist.

Der Besichtigungstermin ist im Vorfeld mit dem Landesbetrieb Hessisches Landesla-

bor mit Herrn Uwe Lutz fernmündlich unter Tel. 06 41 / 48 00 51 26, oder per E-Mail

uwecarsten.lutz@lhl.hessen.de oder Frau Tatjana Kovaleva (0641/48020-5118;

Tatjana.Kovaleva@lhl.hessen.de zu vereinbaren.

Die letzten Besichtigungstermine erfolgen in der 44. Kalenderwoche 2026!

Nach Angebotsabgabe werden keine Forderungen infolge Unkenntnis des Leistungs-

umfanges und des technischen Anlagenzustandes anerkannt

5 Angebotsprüfung und -wertung

Die Angebote werden gemäß §§ 41 ff. UVgO geprüft und gewertet.

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Die Vergabestelle behält sich vor, die Angebotswertung vor der Eignungsprüfung

durchzuführen, § 31 Abs. 4 UVgO.

5.1 Formale Prüfung

Es erfolgt eine formale Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit sowie fachliche und

rechnerische Richtigkeit, § 41 Abs. 1 UVgO.

Von der Wertung ausgeschlossen werden gem. § 42 UVgO Angebote von Bietern,

die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen

des § 38 UVgO genügen, insbesondere:

  1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der

Bieter hat dies nicht zu vertreten,

  1. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,

  2. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht

zweifelsfrei sind,

  1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen

vorgenommen worden sind,

  1. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es

handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamt-

preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht

beeinträchtigen, oder

  1. nicht zugelassene Nebenangebote.

5.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote, § 44 UVgO

Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu er-

bringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter

Aufklärung in Textform.

Kann anhand der bereits mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen die Angemessen-

heit der Preise nicht abschließend beurteilt werden, wird der Bieter um Aufklärung

über die Kalkulation der Preise gebeten. Daraufhin erfolgt eine erneute Prüfung.

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Kann die Vergabestelle nach Prüfung gem. § 44 Abs. 1, 2 UVgO die geringe Höhe

des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend auf-

klären, darf sie den Zuschlag gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 UVgO auf dieses Angebot

ablehnen. Beruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf einer Nichtein-

haltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für den Bieter

geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, führt dies zur Ableh-

nung des Angebotes gem. § 44 Abs. 3 Satz 2 UVgO.

Das Angebot wird zudem abgelehnt, wenn der Bieter an der Aufklärung nach den

Absätzen 1 und 2 nicht mitwirkt, § 44 Abs. 3 S. 3 UVgO.

5.3 Stundenverrechnungssatz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für ihn geltenden rechtlichen Verpflich- tungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialver- sicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und

den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeits-

bedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach

• dem Mindestlohngesetz,

• einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitneh-

mer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag

• oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen

Rechtsverordnung

für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.

Diese Vorgaben sind im Rahmen der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes zu berücksichtigen und zwar mit den Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt des Aus- führungsbeginns für den Auftragnehmer gelten.

Die Überprüfung des Stundenverrechnungssatzes erfolgt anhand der beigefügten

SVS-Kalkulationstabelle, die vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot einzu-

reichen ist.

5.4 Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag erfolgt gem. § 43 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot.

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Zuschlagskriterium:Gewich-
tung:
Preis100%

Hinsichtlich der Berücksichtigung von

a) eingeräumten Nachlässen ohne Bedingung im Rahmen der Wertung (Zu-

schlagskriterium „Preis“) gilt folgendes: Abweichend zu Nummer 3.7 der UVgO-Bewerbungsbedingungen (Formular 632)

werden separat ausgewiesene Preisnachlässe ohne Bedingungen bei der Wer-

tung nicht berücksichtigt.

b) eingeräumten Skonto im Rahmen der Wertung (Zuschlagskriterium „Preis“)

gilt folgendes: Ein gewährtes Skonto wird auch bei einem Zahlungsziel von mehr als 21 Tagen

bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.

Hinweis zum Zuschlagskriterium „Preis“:

Grundlage der preislichen Wertung je Los ist der angebotene Gesamtangebotspreis,

welcher sich aus den einzelnen Angebotsendpreisen gemäß dem Leistungsverzeich-

nis, (inkl. Optionen), zuzüglich Mehrwertsteuer, zusammensetzt. Hierbei erhält das

Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis 100 Prozent.

Bei wertungsgleichen Angeboten wird sich für die Zuschlagsentscheidung ein Los-

verfahren vorbehalten

6 Vertragsbestandteil

Nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle ist ein Vertrag zustande gekom-

men, ein gesonderter Vertrag wird von den Vertragspartnern nicht mehr ausgefertigt

und gegengezeichnet.

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