Umsetzungskonzept
| Unterkriterien | |
| 1. | Leistungsbeginn – Der Bieter hat darzustellen, wie er im Falle der Zuschlagserteilung sicherstellen wird, dass direkt ab Leistungsbeginn eine anfordernugsgerechte Leistung erbracht werden wird. Dies schließt eine Darstellung zur Frage ein, ob das erforderliche Personal bereits vorhanden ist oder noch eingestellt werden wird. Ferner schließt dies eine Darstellung zur Frage ein, wie das Personal auf den konkreten Auftrag vorbereitet wird. |
| Inhalt: | |
| 2. | Ausfälle und Vertretung – Der Bieter hat darzustellen, wie er im Falle der Zuschlagserteilung sicherstellen wird, dass während der Vertragslaufzeit auch bei etwaigen Ausfällen aufseiten des Personals (z.B. Krankheitsfälle, Urlaub, Jobwechsel) eine anfordernugsgerechte Leistung erbracht werden wird. |
| Inhalt: | |
| 3. | Reaktion auf Schlechtleistung – Der Bieter hat darzustellen, wie er im Falle der Zuschlagserteilung sicherstellen wird, dass bei der auftraggeberseitigen Anzeige von mangelhaften Leistungen eine kurzfristige Mangelbeseitigung und zukünftige Abhilfe sichergestellt werden wird. |
| Inhalt: |
Hinweise:
- Im Falle der Zuschlagserteilung ist das Umsetzungskonzept vom Auftragnehmer umzusetzen.
- Das Umsetzungskonzept darf insgesamt nicht mehr als vier Seiten umfassen. Sofern das Umsetzung mehr als vier Seiten umfasst, werden nur die ersten vier Seiten in die Wertung einbezogen.