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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren: „Reinigung 2027 - 2026_000805“
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Bewerbungsbedingungen
für das offene Verfahren
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
zum Vergabeverfahren:
„Reinigung 2027 - 2026_000805“
Diese Bewerbungsbedingungen, einschließlich ihrer Anlagen, beschreiben die Anforderungen und Vorgaben, die von den Bietern während des gesamten Vergabeverfahrens zu berücksichtigen sind.
Das Dokument gliedert sich dabei wie folgt:
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Bedingungen ......................................................................................................... 3
-
Auftraggeber ........................................................................................................................... 3
-
Vergabegegenstand .............................................................................................................. 3
-
Verfahrensart und allgemeiner Verfahrensablauf ......................................................... 3
-
Terminplan .............................................................................................................................. 3
-
Form der Angebote ............................................................................................................... 4
-
Losaufteilung .......................................................................................................................... 4
-
Nebenangebote ...................................................................................................................... 4
-
Mehrere Hauptangebote ...................................................................................................... 4
-
Kommunikation während des Verfahrens ...................................................................... 4 9.1. Informationen zur Vergabeplattform ....................................................................... 4
9.2. Störungen der Vergabeplattform/ Supportanfragen ........................................... 5 10. Nachfragen zu den Vergabeunterlagen und Mitteilungs-/Hinweispflicht ........... 5
-
Änderungen an den Vergabeunterlagen durch den AG ......................................... 5
-
Änderungen an den Vergabeunterlagen durch Bieter ............................................ 6
-
Bietergemeinschaft .......................................................................................................... 6
-
Einsatz von Nachunternehmern .................................................................................... 6
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren: „Reinigung 2027 - 2026_000805“
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Eignungskriterien und Eignungsleihe ......................................................................... 7
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Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen ........................................................... 8
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Zuschlagskriterien ............................................................................................................ 8 17.1. Preis – Gewichtung 70% ............................................................................................. 8 17.2. Umsetzungskonzept – Gewichtung 30% ................................................................ 8
17.3. Gesamtwertung ............................................................................................................. 9 18. Nachforderung von Unterlagen / Angebotsaufklärung ........................................... 9
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Keine Vergütung oder Kostenerstattung .................................................................. 10
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Verschwiegenheit, Geschäftsgeheimnisse, Ortsbesichtigung ........................... 10
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Sprache .............................................................................................................................. 10
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Bindefrist ........................................................................................................................... 10
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren: Reinigung 2027
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A. Allgemeine Bedingungen
- Auftraggeber
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg Ahornweg 2 77933 Lahr/Schwarzwald (nachfolgend auch: „AG“)
- Vergabegegenstand
Vergabegegenstand ist in der Auftragsbekanntmachung skizziert und in den Vergabeunterlagen beschrieben.
- Verfahrensart und allgemeiner Verfahrensablauf
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
- Terminplan
Der nachfolgende Terminplan des Vergabeverfahrens stellt grob dar, in welchen wesentlichen zeitlichen Schritten das Verfahren nach derzeitiger Planung des AG durchgeführt werden soll. Änderungen können sich durch Umstände innerhalb oder außerhalb des Einflussbereichs des AG jederzeit ergeben. Auf etwaige Änderungen wird der AG die Bieter rechtzeitig hinweisen.
Ein Anspruch der Bieter auf Einhaltung des Terminplans besteht nicht.
| Absendung der Auftragsbekanntmachung | entsprechend | ||
|---|---|---|---|
| Bekanntmachung / | |||
| Aufforderung zur | |||
| Angebotsabgabe |
| Einreichung Bieterfragen bis | entsprechend | ||
|---|---|---|---|
| Aufforderung zur | |||
| Angebotsabgabe |
| Angebotsfrist | entsprechend | ||
|---|---|---|---|
| Bekanntmachung |
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Bewerbungsbedingungen
Vergabeverfahren: Reinigung 2027
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- Form der Angebote
Die Angebotsabgabe hat mithilfe elektronischer Mittel gemäß §§ 9 Abs. 1, 10, 53 Abs. 1 VgV über die in der Auftragsbekanntmachung benannte Vergabeplattform zu erfolgen.
Eine Übermittlung auf dem Postweg, per E-Mail oder Telefax ist nicht zugelassen.
Welche Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind, ergibt sich aus dem Formular „Angebotsanschreiben“ (Dokument 00_01), das als Bestandteil des Angebots einzureichen ist.
- Losaufteilung
Es erfolgt eine Aufteilung in Lose. Die Bieter dürfen Angebote für maximal fünf Lose abgeben. Sollte ein Bieter für mehr als fünf Lose Angebote abgeben, werden seine Angebote ausgeschlossen. Die weiteren Einzelheiten zu den Losen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Sollte ein Bieter dennoch ein Nebenangebot einreichen, wird dies von der Wertung ausgeschlossen.
- Mehrere Hauptangebote
Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben.
Sollte ein Bieter dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote dieses Bieters von der Wertung ausgeschlossen, sofern nicht ausnahmsweise das eine Hauptangebot das andere Hauptangebot ersetzt.
- Kommunikation während des Verfahrens
Die gesamte Kommunikation mit den Bietern während des Verfahrens einschließlich der Abgabe der Angebote erfolgt über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“
9.1. Informationen zur Vergabeplattform
Unternehmen können sich über das Portal vollelektronisch an Vergabeverfahren beteiligen.
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Vergabeverfahren: Reinigung 2027
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9.2. Störungen der Vergabeplattform/ Supportanfragen
Bei technischen Störungen im Zusammenhang mit der Vergabeplattform hat der Bieter unverzüglich Kontakt zum AG aufzunehmen.
Sollte ein Bieter zu der Einschätzung kommen, dass die Bedienung der Vergabeplattform nicht ordnungsgemäß möglich ist, hat er den AG unverzüglich mittels Hinweises/Frage darauf hinzuweisen.
- Nachfragen zu den Vergabeunterlagen und Mitteilungs-/Hinweispflicht
Nachfragen sind ausschließlich über die in diesen Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform und in deutscher Sprache an den AG zu richten.
Es werden keine Auskünfte per E-Mail, Telefon oder sonst mündlich erteilt. Von entsprechenden Kontaktaufnahmen ist Abstand zu nehmen. Dennoch erteilte Auskünfte etc. sind für das Verfahren unerheblich und werden nicht Bestandteil der Vergabeunterlagen. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform über die Vergabeplattform erteilte Auskünfte und/oder Antworten maßgebend. Darüber hinaus kann jede (sonstige) direkte oder indirekte Kontaktaufnahme der Bieter mit dem AG zum Angebotsausschluss führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität).
Fragen zu den Vergabeunterlagen sollen spätestens bis zu der in Ziffer 4 dieses Dokuments genannten Frist für Bieterfragen eingereicht werden, damit die Antworten des AG rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Fragen und Antworten werden, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, allen Bietern in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform bekannt gegeben.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Bieter, sich im Verlaufe des Vergabeverfahrens über dort eingestellten Informationen und Änderungen zu informieren.
Mitteilungs-/Hinweispflicht:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Auffälligkeiten, z.B. Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder (vermeintliche) Fehler, so hat der Bieter unverzüglich die Vergabestelle (rechtzeitig vor Angebotsabgabe) darauf hinzuweisen.
- Änderungen an den Vergabeunterlagen durch den AG
Sollte der AG nach der Auftragsbekanntmachung Änderungen an den Vergabeunterlagen (z. B. im Hinblick auf die Termine oder Fristen oder durch Antworten auf Bieterfragen) vornehmen, so wird er die geänderten Vergabeunterlagen auf der in diesen Bewerbungsbedingungen genannten Vergabeplattform veröffentlichen.
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Vergabeverfahren: Reinigung 2027
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Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Bieter, sich im Verlaufe des Vergabeverfahrens über dort eingestellte Änderungen zu informieren.
- Änderungen an den Vergabeunterlagen durch Bieter
Änderungen an den Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Bietergemeinschaft
An dem Vergabeverfahren können auch Personenmehrheiten (z.B. mehrere natürliche oder juristische Personen) mit dem gemeinsamen Ziel, den Auftrag zu erhalten und nach Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchzuführen, als sog. Bietergemeinschaft teilnehmen.
Bietergemeinschaften müssen ein Mitglied der Bietergemeinschaft als vertretungsberechtigtes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten.
Darüber hinaus muss sich die Bietergemeinschaft verpflichten, für den Fall der Erteilung eines Zuschlags auf ihr Angebot eine ARGE zur Durchführung des Auftrages (Gesellschaftszweck) zu gründen. Schließlich muss sich jedes Mitglied der Bietergemeinschaft verpflichten, für den Fall der Erteilung eines Zuschlags auf ihr Angebot für die Erfüllung der Leistungen zur Durchführung des Auftrages gesamtschuldnerisch zu haften.
Hierfür ist die Bietergemeinschaftserklärung des AG von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen, Formblatt „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“.
Darüber hinaus ist bei Bietergemeinschaften die Eigenerklärung zur Eignung von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert einzureichen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist führt eine Änderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
- Einsatz von Nachunternehmern
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob er Teile des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und wenn ja, welche Teile des Auftrags er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierzu ist das Formblatt „Verzeichnis Unterauftragnehmer bzw. andere Unternehmen“ zu verwenden.
Vor Zuschlagserteilung kann der AG von den Bietern, deren Angebote in die engere Auswahl kommen, verlangen, die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
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Vergabeverfahren: Reinigung 2027
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Darüber hinaus hat der Bieter, auf Anforderung des AG, eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers über die Teile der Leistung, welche an den Nachunternehmer übertragen werden sollen, beizubringen. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern bzw. von anderen Unternehmen“, welches bereits mit Auftragsbekanntmachung veröffentlicht ist, zu verwenden.
- Eignungskriterien und Eignungsleihe
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss die zur Leistungserbringung erforderliche Eignung aufweisen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien zu erfüllen. Die entsprechend geforderten Nachweise zur Eignung sind dem Angebot beizufügen. Dazu gehört auch die Eigenerklärung zur Eignung.
Ein Bieter kann für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungsnachweise in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungsnachweise erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Stellt der AG fest, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einsetzen möchte, muss der Bieter das Unternehmen auf Verlangen des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ersetzen. Kommt der Bieter dieser Ersetzung nicht fristgemäß nach, wird er aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, muss der Bieter dem AG eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe auf geeignete Art und Weise nachweisen. Für die entsprechenden Angaben ist vom Bieter das Formblatt „Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe“ zu verwenden.
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- Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen
Welche Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind, ergibt sich aus dem Formular „Angebotsschreiben“ (Dokument 00_01).
- Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird – unter Beachtung der Vergabevorschriften zur Prüfung und Wertung von Angeboten (insbesondere § 56 VgV) – auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los erteilt.
Bei jedem Los wird das wirtschaftlichste Angebot mithilfe folgender Zuschlagskriterien ermittelt:
17.1. Preis – Gewichtung 70%
Der Bieter mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis gemäß Preisblatt erhält die maximale Punktzahl. Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 70 Wertungspunkte.
Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, die exemplarisch die Punktzahl für den Bieter B berechnet:
Punkte Bieter B =
Angebotspreis Bieter mit niedrigstem Preis / Angebotspreis Bieter B x 70
17.2. Umsetzungskonzept – Gewichtung 30%
Für die Wertung des Zuschlagskriteriums „Umsetzungskonzept“ wird das Umsetzungskonzept des jeweiligen Bieters herangezogen.
Das Wertungsgremium des Auftraggebers bewertet die Qualität des Umsetzungskonzepts auf Grundlage von drei Unterkriterien (Dokument 01_05) und der nachfolgenden Wertungsskala von 0 bis 10 Punkten. Dabei kann ein Bieter bei jedem Unterkriterium jeweils maximal 10 Punkte erreichen.
Die Punktevergabe erfolgt anhand der folgenden Wertungsskala:
• 10 Punkte: Die Angaben sind schlüssig und überzeugend. Herausforderungen werden zutreffend benannt und überzeugend gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine äußerst hohe Qualität und Zuverlässigkeit schließen.
• 7,5 Punkte: Die Angaben sind weit überwiegend schlüssig und weit überwiegend überzeugend. Herausforderungen werden zutreffend benannt
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und weit überwiegend überzeugend gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit schließen.
• 5 Punkte: Die Angaben sind überwiegend schlüssig und überwiegend überzeugend. Herausforderungen werden zutreffend benannt und überwiegend überzeugend gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine durchschnittliche Qualität und Zuverlässigkeit schließen.
• 2,5 Punkte: Die Angaben sind teilweise schlüssig und teilweise überzeugend. Herausforderungen werden benannt und teilweise gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf eine ausreichende Qualität und Zuverlässigkeit schließen.
• 0 Punkte: Die Angaben sind unschlüssig und überzeugen nicht. Herausforderungen werden nicht bzw. nicht nachvollziehbar benannt und nicht hinreichend gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt auf keine ausreichende Qualität und Zuverlässigkeit schließen.
Anschließend werden für jeden Bieter die von ihm erzielten Punktzahlen bei den drei Unterkriterien miteinander addiert. Die hierbei errechnete Wertungspunktzahl fließt in die Gesamtwertung ein.
17.3. Gesamtwertung
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses beim jeweiligen Lost (wirtschaftliches Angebot) wird bei jedem Bieter die von ihm erzielte Punktzahl bei Zuschlagskriterium „Preis“ mit der von ihm erzielte Wertungspunktzahl bei Zuschlagskriterium „Umsetzungskonzept“ addiert. Der Bieter, der hierbei die höchste Punktzahl erreicht, hat bei dem jeweiligen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
- Nachforderung von Unterlagen / Angebotsaufklärung
Der AG behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, § 56 VgV.
Macht der AG von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, werden unvollständige Angebote aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sollten aus Sicht des Auftraggeber Zweifel bestehen, dass ein Bieter die Anforderungen an den Datenschutz vollumfänglich erfüllt, behält sich der Auftraggeber vor, dies im Wege einer Vor-Ort-Prüfung bei dem Bieter zu verifizieren.
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- Keine Vergütung oder Kostenerstattung
Für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme an etwaigen Präsentationen wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gezahlt.
- Verschwiegenheit, Geschäftsgeheimnisse, Ortsbesichtigung
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Vervielfältigung, Verbreitung oder Ausstellung ist unzulässig.
Jeder Bieter hat auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens über die ihm bei der Vergabe bekannt gewordenen Angelegenheiten des AG Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Die Bieter haben diejenigen Teile des Angebotes, die ein Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.
Jeder Bieter hat die Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung bezüglich der zu reinigenden Flächen durchzuführen. Eine solche Ortsbesichtigung wird bei einem Interesse an dem Auftrag empfohlen. Sofern eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden soll, hat der Bieter dies dem Auftraggeber über das Vergabeportal möglichst frühzeitig mitzuteilen. Der Auftraggeber wird dann einen entsprechenden Termin benennen, an dem die Ortsbesichtigung durchgeführt werden kann. Gegenwärtig sind hierfür Termine am 21./22.10.2026 vorgesehen.
- Sprache
Die Kommunikation mit dem AG ist in deutscher Sprache zu führen. Angebote und darin enthaltene Unterlagen wie Erklärungen, Referenzen oder sonstige Nachweise sind ausschließlich in deutscher Sprache vorzulegen.
Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
- Bindefrist
Die Bindefrist ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung.
Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.