B. Anlage 1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung StO Kempten.pdf

Unterhaltsreinigung am Standort Kempten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 08:19 (Europe/Berlin)

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Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kaufbeuren

Vergabeverfahren

Leistungen für die Unterhaltsreinigung am StO Kempten

Ausschreibungs-Nr. 6003134133

Anlage 1:

Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

am StO Kempten

Stand. 11.06.2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines .............................................................................................................................................................................. 4
  2. Objektbeschreibung................................................................................................................................................................ 4
  3. Ausführungsbestimmungen .................................................................................................................................................. 5

3.1 Bescheinigungen/Erklärungen ..................................................................................................................................... 5 3.2 Grundlagen der Leistungserbringung Unterhaltsreinigung .................................................................................. 5 3.3 Objektleitung ................................................................................................................................................................... 5 3.4 Vorarbeiter/in .................................................................................................................................................................. 6 3.5 Personal ............................................................................................................................................................................ 6 3.5.1 Auswahl ................................................................................................................................................................... 6 3.5.2 Beschäftigungsbedingungen ............................................................................................................................... 7 3.5.3 Verschwiegenheitsverpflichtung ........................................................................................................................ 8 3.5.4 Arbeitskleidung und Namensschild .................................................................................................................. 8 3.5.5 Einsatz des Personals und Revierpläne ............................................................................................................ 8 3.6 Ausstattung und Hilfsmittel ......................................................................................................................................... 9 3.6.1 Reinigungsprodukte .............................................................................................................................................. 9 3.6.2 Reinigungsgeräte / Hilfsmittel ......................................................................................................................... 10 3.6.3 Verbrauchsmittel ................................................................................................................................................. 11 3.6.4 Reinigungskammern / Abstellräume .............................................................................................................. 11 3.6.5 Schlüssel / Transponder .................................................................................................................................... 11 3.7 Reinigungszeiten ........................................................................................................................................................... 12

3.8 Durchführung der Reinigungsarbeiten .................................................................................................................... 12 3.8.1 Allgemeines .......................................................................................................................................................... 12 3.8.2 Besonderheiten ................................................................................................................................................... 13 3.9 Änderung des Arbeitsumfangs .................................................................................................................................. 14 3.10 Entsorgung ..................................................................................................................................................................... 15 3.11 Fundsachen .................................................................................................................................................................... 15 3.12 Meldungen ..................................................................................................................................................................... 15 3.13 Gesonderte Reinigungsaufträge ................................................................................................................................ 15 3.14 Prävention ...................................................................................................................................................................... 16 3.15 Objektakte ...................................................................................................................................................................... 16 4. Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung ..................................................................................................................... 17 4.1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung ......................................................................................................... 17 4.1.1 Vorbemerkungen ................................................................................................................................................. 17 4.1.2 Leistungsarten / Reinigungsverfahren ............................................................................................................ 17 4.1.3 Leistungsartenverzeichnis .................................................................................................................................. 18 4.2 Leistungsbeschreibung Grund- und Sonderreinigung / Bereitstellung Schmutzfangmatten ..................... 21

4.2.1 Grundreinigung textiler Beläge, z.B. Teppichboden .................................................................................... 21

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4.2.2 Grundreinigung elastischer Beläge, z.B. PVC und Linoleum ..................................................................... 22 4.2.3 Grundreinigung Holz / Parkett ......................................................................................................................... 22 4.2.4 Grundreinigung Stein- und Kunststeinbeläge .............................................................................................. 22 4.2.5 Grundreinigung mineralischer Beläge, z.B. Fliesen ...................................................................................... 22

4.3 Sonstiges ........................................................................................................................................................................ 22 5. Nebenleistungen ................................................................................................................................................................... 22 6. Qualitätsmanagementsystem (QMS) ................................................................................................................................ 23 7. Kalkulation .............................................................................................................................................................................. 24

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1. Allgemeines

Die Reinigung der Liegenschaften am Standort Kempten wird durch das Bundeswehr- Dienstleitungszentrum (BwDLZ) Kaufbeuren sichergestellt und durch das Objektmanagement als operativer Ansprechpartner betreut. Als wichtiger Baustein der Liegenschaftsbewirtschaftung hat die Qualität der Reinigung entscheidenden Einfluss auf den Werterhalt der Infrastruktur, die Aufrechterhaltung hygienischer Standards und die Zufriedenheit der Nutzer.

Das BwDLZ Kaufbeuren versteht sich innerhalb seines mannigfaltigen Aufgabenportfolios als proaktiver, serviceorientierter Dienstleister der zu betreuenden Dienststellen der Bundeswehr und Dritten im Zuständigkeitsbereich. Dieser hohe Anspruch soll auch über die Vergabe der Unterhaltsreinigung an einen leistungsstarken und serviceorientierten Partner aufrechterhalten werden.

Das BwDLZ Kaufbeuren strebt nachdrücklich eine vertrauensvolle, transparente und leistungsorientier- te Partnerschaft mit einem Dienstleister an, der neben kalkulatorischen Beiträgen auch überzeugende gestalterische Aspekte in die Ausschreibung einbringen soll.

2. Objektbeschreibung

Anschrift: 1. Musterungszentrum Kempten Sandstraße 8-10 87439 Kempten

  1. StOÜbPl Bodelsberg Gstör 1-3 87466 Oy-Mittelberg

  2. StOSchAnl Riederau Riederauweg 12 87437 Kempten

  3. ÜbGel Ochsenhof Ochsenhof 1 87657 Görisried

  4. Karrierecenter Kempten Fischerstrasse 19 87535 Kempten

Der genaue Umfang der aktuell zu reinigenden Räume, Gebäude und Flächen kann den Anlagen zur Ausschreibung entnommen werden.

Die Räumlichkeiten, die dem Auftragnehmer innerhalb der Gebäude zur Verfügung gestellt werden, sind auch als Lagerraum von Reinigungsgeräten und Verbrauchsmaterial zu nutzen. Nicht alle Gebäude / Geschosse mit Reinigungsflächen verfügen über optimale Abstellmöglichkeiten für Verbrauchsmaterialien und / oder Reinigungswerkzeug.

Aufgrund der Verteilung der Flächen und der damit verbundenen Wegezeiten sollte der Aspekt der Mitarbeitermobilität und die Bereitstellung von Transportkapazität für das Tagesgeschäft und die Verteilung der Verbrauchsmaterialien konzeptionell betrachtet werden. Seite 4 von 24

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Die möglichst konzentrierte Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien (Handtuch- und Toilettenpapier, Seife) an den Dienstleister erfolgt nach Abstimmung mit dem jeweiligen Gebäudeverantwortlichen und soll in den überlassenen Räumlichkeiten des Auftragsnehmers gelagert werden.

Neben dem zentralen Austausch mit dem Objektmanagement des BwDLZ Kaufbeuren, als Auftraggeber besteht aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Nutzer mit unterschiedlichen Aufträgen und Bedürfnissen ein Bedarf an einer engen Kommunikation mit der Kundschaft in der operativen Reinigungsplanung und –Durchführung.

Der qualitative Gebäudebestand des Objekts ist hinsichtlich der Reinigungsbelange sehr heterogen. Sowohl sanierungsbedürftige als auch bereits renovierte Flächen sind entsprechend ihrer pflegerischen Erfordernisse und Herausforderungen zu berücksichtigen. Eine Ortsbesichtigung vor Erstellen der Gebote wird seitens des Auftraggebers, aufgrund der Größe der Liegenschaft, vorgegeben.

3. Ausführungsbestimmungen

Das BwDLZ Kaufbeuren ist für den Betrieb des Standortes Kempten zuständig und sucht daher einen zuverlässigen Dienstleister für die Gebäudereinigung.

3.1 Bescheinigungen/Erklärungen

Die für das Angebot zu berücksichtigenden Bescheinigungen und Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt und in Form der entsprechenden Anlagen vorzulegen.

3.2 Grundlagen der Leistungserbringung Unterhaltsreinigung

Der Auftragnehmer hat sich über den Umfang der Arbeiten in den einzelnen Räumlichkeiten an Ort und Stelle zu unterrichten. Stellt er gegenüber der Leistungsbeschreibung Abweichungen in Art und Größe fest, so können diese nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 5 % des Aufmaßes der gesamten Räumlichkeiten des Auftraggebers betragen und spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung schriftlich bei dem Auftrag geltend gemacht wurden.

Die Größe der Reinigungsflächen, die Häufigkeiten der Reinigung gemäß Leistungsartenverzeichnis je Raumart ergeben sich aus den Raumverzeichnissen in den Excel- Dateien z.B. „Raumverzeichnis StOSchAnl Riederau“ etc. mit den einzelnen Tabellenblättern. Feste Einbauten wurden im Rahmen der Flächenangaben nicht abgezogen, die tatsächliche Reinigungsfläche kann geringer sein. Dies ist bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.

Art und Umfang der Leistungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig dargestellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umfang der Leistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zu ändern.

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3.3 Objektleitung

Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Leistung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für das Objekt des Auftraggebers eine verantwortliche Objektleitung sowie eine Vertretung namentlich zu benennen, welche mit dem Auftraggeber eng zusammenarbeitet. Die Objektleitung des Auftragnehmers verfügt über folgende Qualifikationen:

  • Fachwirt für Facility-Management oder Zertifizierter Objektmanager Real-FM
  • oder eine gleichwertige Qualifikation und
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Reinigungsgewerbe als Objektleiter.

Die Objektleitung ist für die gründliche und fachgerechte Ausführung der Reinigung verantwortlich und darf selbst nicht mit den Aufgaben der laufenden Unterhaltsreinigung betraut sein. Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache müssen für die Erfüllung der Aufgaben ausreichend sein.

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Die Objektleitung des Auftragnehmers muss während der Geschäftszeiten des Auftraggebers telefonisch erreichbar sein. Zudem muss sie an mindestens zwei Tagen innerhalb unterschiedlicher Wochen eines Monats in der Liegenschaft anwesend sein. Eine Abwesenheitsvertretung muss stets gesichert sein. Die Objektleitung hat u.a. folgende Tätigkeiten auszuführen:

Planung, Koordination und Sicherstellung der Durchführung der gesamten Reinigungsarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber mit besonderem Augenmerk auf medizinische bzw. medizinisch geschützte Bereiche unter etwaiger Beteiligung des hygienebeauftragten Personals der örtlichen Sanitätsdienstelle auf Verlangen des Auftraggebers

Abnahmen von Leistungen u.a. zusammen mit dem Auftraggeber und/oder dessen Beauftragten

Mängel beseitigen und die Beseitigung rückmelden

Objektbegehungen gemeinsam mit dem Auftraggeber und/oder dessen Beauftragten durch-führen

Anwesenheitskontrollen, Urlaubsplanung, Organisation der Krankheitsvertretung

Wöchentliche Reinigungskontrollen

Regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen

Schriftliche Störungsmeldungen an den Objektverantwortlichen des Auftraggebers

Regelmäßige Übermittlung der gemäß Leistungsbeschreibung geforderten Dokumentenlage an den Auftragnehmer.

3.4 Personal

3.4.1 Auswahl Der Auftragnehmer hat zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen und zu entlohnen. Er verpflichtet sich, nur volljähriges fachkundiges und zuverlässiges Personal unter Beachtung aller gesetzlichen und vertraglich zugesicherten Anforderungen und Vorschriften einzusetzen. Der Auftragnehmer muss für die Bundeswehrliegenschaften die Sicherheitsbestimmungen gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beachten. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen. Als geeignet gilt nur solches Personal, welches die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen und Qualifikationen erfüllt.

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten vor Arbeitsantritt intensiv einzuweisen. Der Auftragnehmer muss die Unterweisung bzw. Belehrung der Beschäftigten zu den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Gewerbes sowie den am Einsatzort geltenden Bestimmungen über Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Arbeitszeiten und des Hausrechtes vor Aufnahme des Dienstes mit Unterschrift der Beschäftigten nachweisen. Insbesondere ist das eingesetzte Personal über die anzuwendenden Reinigungsverfahren und die angestrebten Qualitätsziele zu unterrichten.

Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Erfüllung der Leistungen beauftragt sind, dürfen die Gebäude des Auftraggebers nicht betreten.

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Eine geringe Fluktuation des eingesetzten Personals einschließlich der Objektleitung ist durch den Auftragnehmer anzustreben und möglichst sicherzustellen.

Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen hat. Das Personal muss die deutsche Sprache, in einem der Dienstleistung angemessenen Niveau beherrschen, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist. Gefahrenhinweise; Gebrauchsanweisungen sowie die Dienstanweisung müssen in deutscher Sprache zweifelsfrei verstanden werden.

Der Auftragnehmer darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Rahmentarifvertrags der Gebäudereinigung (RTV).

Darüber hinaus ist der Auftragnehmer für die Einhaltung des Arbeitnehmers- Entsendegesetzes (AEntG), des Schwarzarbeitergesetzes und des Mindestlohngesetzes verantwortlich. Er stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen bei Verletzung dieser Regelungen frei.

3.4.2 Beschäftigungsbedingungen

Der Auftragnehmer wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) hingewiesen. Dies gilt insbesondere bezüglich der Verpflichtung zum Nachweis des Impfschutzes gegen Masern für dasjenige Personal, das in Räumlichkeiten einer Sanitätseinrichtung oder Kinderbetreuungseinrichtung tätig wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Nachweise gemäß § 20 Abs. 9 S.1 IfSG für alle betroffenen Mitarbeitenden unverzüglich nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Objektmanagement (Auftraggeber) vorzulegen. Werden Mitarbeitende im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 8 S. 1 IfSG nach Vertragsschluss ausgetauscht oder kommen neu dazu, so sind diese Informationen vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit in der jeweiligen Einrichtung vorzulegen. Arbeitskräfte, die an einer Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte, Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, COVID-19) erkrankt sind, dürfen nicht eingesetzt werden, bis nach dem schriftlich nachzuweisenden Urteil des behandelnden Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine Weiterausbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung eines Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt entsprechendes. Die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.

3.4.3 Verschwiegenheitsverpflichtung

Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und gibt für jeden Beschäftigten eine Erklärung zum Datenschutz ab.

Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Reinigungspersonal dürfen keinen unbefugten Einblick in Unterlagen, wie z.B. Schriftstücke, Akten, elektronische Dateien usw., die sich in den Räumen des Auftraggebers befinden, nehmen. Schränke, Schubladen u. ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über alle Vorgänge und Ein- richtungen, die dem Reinigungspersonal während seiner Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers bekannt werden, ist strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann - Seite 8 von 24

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auch gegenüber Mitarbeitern – zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsauftrages bzw. der individuellen Arbeitsverträge bestehen.

Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal auf Verschwiegenheit gemäß Anlage Verpflichtungserklärung für Fremdpersonal zu verpflichten. Außerdem muss er seine Mitarbeiter nach der Verpflichtungserklärung für Fremdpersonal vor der Dienstaufnahme unterweisen.

3.4.4 Arbeitskleidung und Namensschild

Der Auftragnehmer muss auf seine Kosten das Personal mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten und den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Arbeitsbekleidung ausstatten. Zum einheitlichen Erscheinungsbild zählen ein Namensschild, welches offen an der Arbeitsbekleidung zu tragen ist, sowie ein auf der Arbeitsbekleidung aufgebrachtes Firmenlogo oder ein Firmenausweis mit Namen und Lichtbild. Die Bekleidung muss firmenintern gemäß den einschlägigen Hygienebestimmungen (u.a. DGKH, RKI) aufbereitet werden. Eine Aufbereitung in der privaten Haushaltswaschmaschine ist nicht zulässig.

Dies gilt auch für sämtliche Nachunternehmer des Auftragnehmers. Es gelten für den Nachunternehmer dieselben Voraussetzungen wie für das Personal des Auftragnehmers.

Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt.

Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung, dass die Arbeitsbekleidung der Aufgabenstellung des Auftraggebers gerecht wird, d.h. dezente Farbgebung, sauber, nicht zerknittert und unbeschädigt.

Der Auftragnehmer stellt dem Personal die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung. Vor Einsatz einer PSA hat der Auftragnehmer die auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und dafür geeignete PSA zu bewerten und auszuwählen. Die Benutzung der PSA durch das Reinigungspersonal muss vom Auftragnehmer sichergestellt werden.

3.4.5 Einsatz des Personals und Revierpläne Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Beginn der Leistung auf Grundlage des Raumverzeichnisses für jeden Bereich einen detaillierten Arbeitsplan (Revierreinigungsplan) mit den Namen der im Objekt eingesetzten Arbeitskräfte unaufgefordert zu übergeben. Insoweit legt er für die einzelnen Reinigungskräfte und Reinigungskolonnen Reviere (Gebäude, Geschosse, Objekte) fest. Es muss ersichtlich sein, welche Reinigungsarbeiten von wem, wann, wo und mit welchem Zeitaufwand ausgeführt werden sollen. Änderungen im Personalbestand sind dem Auftraggeber unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt.

Es ist ein kontinuierlicher Nachweis über das eingesetzte Reinigungspersonal zu führen. Die Reinigungskräfte des Auftragnehmers haben sich täglich in die von Auftragnehmer im Objekt (Putzräume) auszulegenden gebundenen Arbeitsstundenbücher ein- zutragen. Die Eintragungen müssen den tatsächlichen Beginn und das tatsächliche Ende der täglichen Arbeitszeit im Objekt ausweisen und von der Reinigungskraft unterschrieben sein. Alle Eintragungen sind durch die im Objekt tätigen Reinigungskräfte persönlich vorzunehmen. Ersatzweise Eintragungen durch

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Aufsichtspersonen sind unzulässig. Änderungen in den Eintragungen sind so vorzunehmen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt.

Für die Zutrittsberechtigung zur Liegenschaft (Kaserne) wird dem Reinigungspersonal ein Sonderausweis vom Kasernenkommandanten ausgegeben. Dieser Sonderausweis gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. dem Reisepass. Auf Verlangen muss das Personal sich jederzeit ausweisen können. Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters / eine Mitarbeiterin hat die Person diesen Sonderausweis zurückzugeben.

3.5 Ausstattung und Hilfsmittel

3.5.1 Reinigungsprodukte

Der Auftragnehmer stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur einwandfreie und nicht ätzende Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zu verwenden, bei denen schädigende Einflüsse auf Personen, die zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände sowie Sachwerte des Auftraggebers ausgeschlossen sind. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Die Reinigungs-, Pflege und Desinfektionsmittel dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung führen und sollen die Umwelt möglichst gering belasten. Zur Verminderung der Abwasserbelastung ist dem Auftragnehmer insbesondere die Verwendung von Reinigungsmitteln mit Verdünnern, Kaltreinigern, Lösungsmitteln und solchen Reinigungs- und Pflegemitteln, die den späteren Einsatz von Verdünnern, Kaltreinigungs- und Lösungsmitteln erforderlich machen, untersagt. Desinfektionsreiniger müssen in den gültigen Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie oder des Robert-Koch-Institutes für den jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführt sein.

Die Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes sind einzuhalten. Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Verordnung Nr. 1907/06 vorzulegen. Die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe können ergänzend herangezogen werden. Die eingesetzten Pflegemittel bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich – auch unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge – vor, die Verwendung bestimmter Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel bzw. Chemikalien ohne nähere Begründung zu untersagen oder vorzuschreiben. Eventuelle Umstellungen von Reinigungsverfahren und -mitteln sind, insbesondere in Bereichen mit elektronischen Geräten (z. B. EDV-Anlagen), stets vorab schriftlich mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm verwendeten Mittel und Reinigungstextilien zwecks Prüfung durch eine von dem Auftraggeber zu bestimmender Stelle. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Prüfung. Wenn diese ergibt, dass die von ihm verwendeten Mittel nicht den Vertragsbestimmungen oder den hygienischen Anforderungen entsprechen und/oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften verboten sind, behält sich der Auftraggeber Schadenersatzansprüche vor.

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Liegen Pflegeanleitungen vor, sind diese zu beachten. Reinigungsmittel müssen dahin- gehend geeignet sein. Gleiches gilt für die Umsetzung der Vorgaben nach erlassenen Hygieneplänen, wie etwa für die Sanitätsgebäude.

Auf PVC-, Linoleum- und Holzböden sind dem Wischwasser geeignete Pflegemittel beizugeben.

Der Auftragnehmer gewährleistet durch entsprechende Reinigungs- und Pflegemaßnahmen den ordnungsgemäßen Zustand des Pflegefilms. Schichtenaufbau, Laufstraßen, Gehspuren, schlechte Optik, z.B. durch Vergrauung der Böden, sind zu vermeiden.

In Sanitärbereichen sind desinfizierend wirkende Reinigungsmittel einzusetzen.

3.5.2 Reinigungsgeräte / Hilfsmittel

Der Auftragnehmer stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte und Utensilien. Diese müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten (tägliche Säuberung und Desinfizierung). Gebrauchtes und abgestandenes Reinigungswasser darf nicht in den Reinigungsmaschinen oder -eimern verbleiben. Die Maschinen müssen mit dem CE- oder VDE/GS-Zeichen versehen sein. Nach Möglichkeit sind Geräte der besten Energieeffizienzklasse zu wählen. Die Reinigungsgeräte müssen nach Arbeitsende verschlossen aufbewahrt werden. Der Auftraggeber haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Betriebsmittel. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen.

Der Auftragnehmer hat eine – für den Auftraggeber jederzeit einsehbare – Maschinenbestandsliste zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Die eingesetzten elektrischen Maschinen oder Geräte müssen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelmäßig geprüft werden. Die aktuellen Prüflisten müssen für den Auftraggeber ebenfalls jederzeit einsehbar sein. Der Auftraggeber kann den Austausch oder die Erneuerung nicht geeigneter Maschinen oder Geräte verlangen.

Der Auftragnehmer hat innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche von ihm eingesetzte Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Gebäude zu entfernen und die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu räumen und sauber zu hinterlassen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftraggeber ohne vorherige Rücksprache die Entfernung der Geräte etc. für den Auftragnehmer kostenpflichtig anordnen.

Reinigungstextilien müssen für die Auftragsdurchführung in ausreichender Menge vor- gehalten werden und sind in hygienisch einwandfreier Art und Weise zu lagern und zu transportieren.

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3.5.3 Verbrauchsmittel

Das Verbrauchsmaterial für Papierhandtuch-, Seifen-, Desinfektionsspender und Toilettenpapier stellt der Auftraggeber in den jeweiligen Gebäuden der Kaserne bereit. Die Unterverteilung des Materials durch Transport und die Bestückung der Spender muss in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer durchgeführt und organisiert werden.

Alle Versorgungsspender in den Räumen, welche der Reinigung unterliegen müssen durchgehend durch den Auftragnehmer bestückt werden, sodass es keiner Nachsteuerung durch den Nutzer oder den Auftraggeber bedarf.

Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Es ist auf einen sparsamen Verbrauch zu achten.

3.5.4 Reinigungskammern / Abstellräume

Soweit der Auftraggeber Räumlichkeiten an den Auftragnehmer zur Verfügung stellt, erfolgt dies unentgeltlich.

Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an vom Auftrag- nehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen freizuhalten.

Die Putzkammern sind jederzeit in einem ordentlichen Zustand zu halten. Feuchte Reinigungsmaterialien (z. B. Reinigungsmopps) dürfen in den Räumlichkeiten nur kurzfristig in geschlossenen Behältern gelagert werden.

Die Ausstattung der überlassenen Räumlichkeiten mit Mobiliar und Lagerungskapazitäten (Regale, Lagerungswannen, etc.) muss durch den Auftragnehmer erfolgen.

Dem Auftraggeber ist jederzeit Zugang zu den von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewähren, um diese auf Ordnung und Sauberkeit sowie die verwendeten Reinigungsgeräte und -mittel zu überprüfen.

3.5.5 Schlüssel / Transponder

Die für die Reinigungsarbeiten benötigten Schlüssel / Transponder erhält der Auftrag- nehmer über den Auftraggeber. Über diesen Vorgang wird ein Schlüsselbeleg geführt. Selbiges gilt für die Schlüsselrückgabe. Alle ausgehändigten Schlüssel / Transponder sind im Haus zu belassen und nach den internen Anweisungen sicher zu verwahren. Vom Auftragnehmer nicht mehr benötigte Schlüssel / Transponder sind unverzüglich dem Auftraggeber gegen Schlüsselbeleg zurück zu geben.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn namentlich schriftlich anzuzeigen, welche seiner Arbeitskräfte berechtigt sind, die für die Reinigung notwendigen Schlüssel zu benutzen. Zudem ist je Reinigungskraft zu dokumentieren, welche Schlüssel / Transponder (Fabrikat und Anzahl) sie am Schlüsselbund vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen hat und in ihrem Besitz führt.

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Die Anzahl der Berechtigten ist dabei auf das notwendige Minimum zu beschränken. Änderungen bei den Schlüsselberechtigten sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenso sind Verluste bzw. Beschädigungen von Schlüsseln oder Schließeinrichtungen dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Schlüssel und Transponder müssen bei Leistungsende dem Auftraggeber vollständig übergeben werden.

3.6 Reinigungszeiten

Die nach dieser Leistungsbeschreibung pro Reinigungstag durchzuführenden Arbeiten sind an den vom Auftraggeber bestimmten bzw. zu bestimmenden Tagen und Uhrzeiten auszuführen. Die zeitliche Ausführung der wöchentlich, halbmonatlich, monatlich, vierteljährlich oder jährlich vorzunehmenden Arbeiten stimmt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ab. Fällt ein Reinigungstag auf einen Feiertag, so braucht die Reinigung nur nachgeholt zu werden, wenn dies im Raumverzeichnis für den jeweiligen Raum festgelegt ist.

Die Unterhaltsreinigung wird in der Regel Montag bis Freitag in Absprache mit dem Auftrag- geber ausgeführt. Die Reinigungszeiten für die täglichen Regelleistungen liegen nicht in zuschlagspflichtigen Tageszeiten. Die Reinigungszeiten sind mit dem Auftraggeber für die einzelnen Bereiche unter Berücksichtigung einzelner dienstlicher Besonderheiten (etwa Sanitätsbereiche oder Sporthallen) abzustimmen. Die Reinigungszeiten sind verbindlich und dürfen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber geändert werden.

Innerhalb der ersten drei Monate der Vertragslaufzeit ist mit jedem gebäudeverantwortlichen Nutzer ein Einführungs- und Vorstellungsgespräch durch die Vorarbeiterkraft und die örtlich eingesetzte Reinigungskraft hinsichtlich gebäudebezogener, operativer Einzelheiten zu führen. Hierüber ist durch den Auftragnehmer ein kurzer Vermerk (etwa Checkliste) zu fertigen.

Bei Unstimmigkeiten oder offenen Fragen aus dem Gespräch sind die Objektleitungen des Auftraggebers und des Auftragnehmers einzuschalten.

3.7 Durchführung der Reinigungsarbeiten

3.7.1 Allgemeines

Die Durchführung der Reinigungsarbeiten basiert auf dem jeweils neuesten Stand der Technik. Die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände ist jederzeit so vorzunehmen, dass nach Beendigung der Reinigungsarbeiten kein Schmutz mehr vorhanden ist, ggf. ist auch maschinell zu reinigen. Werterhalt, hygienische Pflege und Optik haben absoluten Vorrang.

Technische Einrichtungen, z.B. Büromaschinen, EDV-Geräte u. ä., gehören nicht zum Reinigungsumfang. Telefone, Telefonhörer und leicht zu reinigende Oberflächen, z.B. Gehäuseflächen, sind hiervon jedoch nicht berührt. Zu den Nebenarbeiten bei der Fußbodenreinigung gehört das Beiseitestellen leicht beweglicher Einrichtungsgegenstände (z.B. Tische, Rollcontainer, Stühle etc.)

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Auf PVC-, Linoleum- und Holzböden sind dem Wischwasser geeignete Pflegemittel beizugeben. Der Auftragnehmer gewährleistet durch entsprechende Reinigungs- und Pflegemaßnahmen den ordnungsgemäßen Zustand des Pflegefilms. Schichtenaufbau, Laufstraßen, Gehspuren, schlechte Optik, z.B. durch Vergrauung der Böden sind zu vermeiden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Arbeiten, bei den im Gebäude anwesenden Personen, sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen (Warnschilder u. ä.). Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft eingehalten werden.

Um das Betreten von verschlossenen Diensträumen durch unberechtigte Personen sowie Diebstähle zu verhindern, ist immer nur der Raum zu öffnen, in dem gereinigt wird. Der Schlüssel ist direkt nach Öffnen des Raumes aus dem Zylinder zu entfernen. Der Raum ist nach Beendigung der Reinigungsarbeiten umgehend wieder zu verschließen.

Nach Ausführung der Reinigungsarbeiten hat das Reinigungspersonal Fenster und Türen zu schließen sowie Beleuchtungskörper abzuschalten; benutzte Wasserentnahmestellen sind auf ordnungsgemäßen Verschluss zu überprüfen. Das Putzwasser ist über die Abwasserkanalisation zu entsorgen und nicht im Gelände (nicht auf Straßen oder Regenwasserabläufe). Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wieder in die Putzkammern/Abstellräume zu räumen. Alle Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.

Die Reinigungsarbeiten sind unter Anwendung des „4-Farb-Systems“ durchzuführen. Für die Reinigung von WC / Urinal sollten Eimer und Tücher der Farbe rot eingesetzt werden. Für die Reinigung von Waschbecken / Spiegel / Wandfliesen und sonstigen sanitären Einrichtungen sollten Eimer und Tücher der Farbe gelb eingesetzt werden. Für die Reinigung von Einrichtung / Mobiliar sollten Eimer und Tücher der Farbe blau eingesetzt werden. Für die Reinigung von Küche / Kantinen / sonstigen Flächen sollten Eimer und Tücher der Farbe grün eingesetzt werden.

3.8.2. Besonderheiten

Anlassbezogen bzw. bei festgestelltem Infektionsrisiko ist die Nass- und Feuchtreinigung in sanitären Anlagen, das Feuchtwischen der Telefone sowie das Nassreinigen der Abfallbehälter unter Beigabe von Desinfektionsmitteln bzw. entsprechenden kombinierten Produkten vorzunehmen („Desinfizierende Reinigung“). Hierbei sind nur Produkte zu verwenden, die nach der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI- Richtlinie) oder dem Verbund für angewandte Hygiene (VAH) geprüft und anerkannt sind. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Ansonsten ist in diesen Bereichen eine normale Unterhaltsreinigung ausreichend. Sanitäreinrichtungen in Verpflegungseinrichtungen sind – zusätzlich zur voranstehend beschriebenen desinfizierenden Reinigung – anlassbezogen einmal wöchentlich zu desinfizieren.

Müllsammelhäuser sind grundsätzlich nach der Nassreinigung zu desinfizieren.

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Bei der Reinigung medizinisch genutzter Räume ist der von der Leitung der Sanitätseinrichtung erlassene Hygienemanagementplan in Absprache mit den Nutzern umzusetzen. Der Hygienemanagementplan wird spätestens bei Aufnahme der Leistung übergeben. Der Hygienemanagementplan legt insbesondere Flächen mit erhöhtem Infektionsrisiko fest (z.B. Eingriffsräume, Isolierzimmer). Hier ist eine arbeitstägliche Feuchtreinigung unter Zusatz eines Desinfektionsmittels durchzuführen. Die eingesetzten Desinfektionsmittel müssen VAH gelistet und kompatibel zum Reinigungsmittel sein. Die Einhaltung der gemäß VAH-Liste erforderlichen Konzentrationen und Einwirkzeiten gemäß den Herstellerangaben ist sicherzustellen. Das eingesetzte Personal ist regelmäßig entsprechend zu schulen und zu überwachen. Bei Maßnahmen der amtlichen bzw. behördlichen Entseuchung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes kommen auch Mittel der Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI-Liste) zum Einsatz. Diese Maßnahmen werden anlassbezogen durch die fachlich zuständigen Stellen der Bundeswehr angeordnet.

In Räumen ohne erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Allgemeinstationen, Ambulanzbereiche, Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume etc.) ist eine arbeitstägliche Feuchtreinigung ohne Zusatz von Desinfektionsmitteln durchzuführen.

In Behandlungsräumen und Bettenstationen der Sanitätseinrichtungen ist das Bezugswechsel- oder ein anderes, dem Stand der Technik entsprechendes Verfahren anzuwenden.

Die Wiederaufbereitung von Reinigungstextilien muss hygienisch einwandfrei erfolgen (z. B. maschinell thermische bzw. chemothermische Desinfektion). Die Reinigungstextilien müssen so aufbereitet und aufbewahrt werden, dass es nicht zu einer Vermehrung von Mikroorganismen kommen kann (z. B. durch Trocknung im Trockner). Sofern die Aufbereitung von Reinigungstextilien nicht möglich ist, müssen Einmalwischtücher bzw. -bezüge benutzt werden. Putzeimer und andere Behältnisse müssen nach Abschluss der Reinigungs-/Desinfektionstätigkeit gründlich gereinigt werden.

Vor Aufnahme der Reinigungsarbeiten in Sanitätseinrichtungen hat der Auftragnehmer das eingesetzte Personal ausführlich über den Hygieneplan und die potentiellen Gefahrquellen in der Sanitätseinrichtung zu informieren und im Umgang mit Desinfektionsmitteln zu schulen.

Der Inhalt des Hygieneplans ist für den Auftragnehmer bindend.

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3.8 Änderung des Arbeitsumfangs

Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind grundsätzlich auch die durch kleinere bauliche Unterhaltungsarbeiten oder sonstige außergewöhnliche Anlässe (z. B. Gemeinschaftsveranstaltungen) entstandenen Verschmutzungen zu beseitigen. Eine besondere Vergütung wird hierfür nicht gewährt.

Darüber hinaus geforderte Mehrarbeiten infolge größerer Instandsetzungsarbeiten oder Bauarbeiten können durch den Auftragnehmer nicht abgelehnt werden, sofern diese nicht unzumutbar sind. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber und werden zum jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz vergütet. Erfolgt vorher keine Beauftragung, entfällt die Bezahlung für die Mehrarbeit.

Die Reinigungsflächen, die in der Zeit der Ausführung größerer Instandsetzungsarbeiten oder Bauarbeiten nicht gereinigt werden müssen, werden bei der Entgeltberechnung in Abzug gebracht. Ändert sich durch unvorhergesehene Tatsachen die Leistung, die Größe der zu reinigenden Flächen, die Häufigkeit der Reinigung oder die Art und Weise der Reinigung, kann der Auftraggeber unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entsprechend der jeweiligen Erfordernisse diese anpassen. Bei einer Änderung hat der Auftraggeber das nach der tatsächlich erbrachten Leistung zustehende Entgelt zu zahlen. Die Änderungen sind dem Auftragnehmer grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen und von diesem schriftlich zu bestätigen. Im Ausnahmefall ist eine kurzfristige Änderung möglich. Durch den Auftragnehmer muss dann die gewünschte Vergütung schriftlich beziffert und mit dem Auftraggeber vereinbart werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Bedarf weitere Flächen von bis zu 20 % des in der Leistungsbeschreibung ausgeführten aktuellen Gesamtumfangs zu den gleichen Stundensätzen und Leistungskennzahlen in den Reinigungsauftrag mit aufzunehmen.

3.9 Entsorgung

Das Reinigungspersonal ist zur konsequenten Durchführung der Abfalltrennung, sowie diese im Objekt eingeführt ist, verpflichtet.

Die Beutel / Säcke für die verschiedenen Müllgefäße stellt der Auftragnehmer. Diese müssen der Größe des jeweiligen Müllgefäßes entsprechen. Die Kosten dafür sind mit dem Reinigungspreis abgegolten. Das Behältnis muss entsprechend dem angegebenen Turnus mit passenden Beuteln bestückt sein.

Die bei der Reinigung anfallenden Abfälle sind täglich in den Sammel- / Sortierstellen auf dem Gelände oder im Gebäude zu entsorgen. Die dafür benötigten Beutel / Säcke für den Abtransport zu den Sammel- / Sortierstellen stellt der Auftragnehmer. Diese Kosten sind mit dem Reinigungspreis abgegolten. Der Abtransport und die Bereitstellung von Behältern gehört nicht zum Reinigungsumfang.

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3.10 Fundsachen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Gegenstände, die in den Reinigungsrevieren gefunden werden, sofort bei dem Auftraggeber oder der Kasernenkommandantur abzuliefern.

3.11 Meldungen

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal auch dahingehend unterwiesen wird, erkannte infrastrukturelle Mängel (z.B. Schimmelbildung, Feuchtigkeitsschäden, Defekte an Einrichtungsgegenständen) dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt für Schäden, die das Personal des Auftragnehmers zu vertreten hat. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Gefährdung ausgeführt werden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Nichtdurchführbarkeit einzelner Leistungen dem Auftraggeber unmittelbar anzuzeigen, wenn etwa ein Nutzer den Zutritt zu bestimmten Räumlichkeiten verweigert oder der Zustand des Raumes keine ordnungsgemäße Reinigung zulässt (z.B. Fußboden zugestellt).

Der Nutzervertreter (Kasernenkommandant) ist verpflichtet, die Nutzer dazu anzuhalten, eine Raumreinigung auch im Zeitraum einer Nutzung zu ermöglichen.

3.12 Gesonderte Reinigungsaufträge

Aufträge können ausschließlich vom Objektmanagement des BwDLZ Kaufbeuren erteilt werden. Von Nutzern erteilte Aufträge werden nicht vom Auftraggeber beglichen.

3.13 Prävention

Die Prävention umfasst die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz praktisch umgesetzt wird und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine vorausschauende, kritische Betrachtung der betrieblichen Arbeitsverfahren mit dem Ziel, mögliche Gefährdungen für das Reinigungspersonal rechtzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Anzustreben ist dabei die Beseitigung der Gefahren an der Quelle ihres Entstehens. Die veranlassten Maßnahmen müssen sich am derzeitigen Stand der Technik orientieren.

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3.14 Objektakte

Im Reinigungsobjekt ist eine Objektakte für den Objektverantwortlichen zugänglich vorzuhalten.

Diese hat folgenden Inhalt:

Objektdaten / Kontaktdaten

Aktuelle Personaleinsatzliste

detaillierter Arbeitsplan (Revierreinigungsplan)

Schulungsnachweise

Sicherheitsdatenblätter

Betriebsanweisungen

Regelung zur ersten Hilfe

Gefährdungsbeurteilung Maschinenbestandsliste inkl. Maschinenprüflisten nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)

Pflegeanleitungen

Nachweise über erfolgte Hygieneuntersuchungen, Wartungen und Instandsetzungen an Gerät des Auftragnehmers

Dem Auftraggeber ist auf Wunsch jederzeit Einsicht in die Objektakte zu gewähren.

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4. Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung

4.1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

4.1.1 Vorbemerkungen

Ziel des Auftraggebers ist es, in den Objekten ein gleichbleibendes Sauberkeitslevel sicher zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Auftragnehmer die Regelreinigungsleistung nach Vorgabe, Turnus und Verfahren gemäß dieser Leistungsbeschreibung i.V.m. den dazugehörigen Anlagen (z.B. Raumverzeichnis) erbringen. Den im Raumverzeichnis aufgeführten Fußbodenflächen liegen die Nettogrundflächen nach DIN 277-1 zugrunde.

In allen Bereichen muss eine einwandfreie und zum Teil auch desinfizierende Reinigung stattfinden. Die Vorgaben erlassener Hygienepläne (derzeit für das Sanitätsgebäude) sind umzusetzen.

Der Auftragnehmer hat die vertragsgegenständlichen Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowie unter Einhaltung aller für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Insbesondere trägt der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung zur Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben für und durch sein Personal, insbesondere der Arbeitssicherheits-, Arbeitsschutzvor- schriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie des Mindestlohnes.

In jedem Fall verwendet der Auftragnehmer nur einwandfreie, im Hinblick auf Arbeits- sicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignete Materialien, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Diese dürfen die zu reinigenden Flächen nicht angreifen und deren Zustand nicht negativ verändern.

4.1.2 Leistungsarten / Reinigungsverfahren

Das anzuwendende Verfahren, die einzelnen Arbeitsgänge und der Umfang der Reinigungsflächen ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung, der Flächenzusammenstellung und dem nachstehenden Leistungsartenverzeichnis. Um ein gleiches Verständnis über die verschiedenen Reinigungsarbeiten und -verfahren herzustellen wird dieser Leistungsbeschreibung ein Katalog mit Definitionen als Anlage beigefügt.

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4.1.3 Leistungsartenverzeichnis

LeistungsartengatsgnuginieR ejhciltnehcöw x 2hciltnehcöw x 1hciltanom x 2hciltanom x 1hcilrhäj x 4hcilrhäj x 2hcilrhäj x 1
1Raumreinigung
1.1Fußböden
1.1.1Kehren, Feuchtwischen, Nasswischen (zweistufig), Cleanern, Saugen, Bürstsaugen oder Polieren (je nach Bodenbelag) unter Beiseitestellen leicht beweglicher Einrichtungsgegenstände einschließlich Auf- und Abstuhlen in Speise- und Hörsälen sowie entsprechenden RäumenX
1.1.2Saugen oder feucht reinigen der Fußbodenleisten (frei zugängliche)X
1.1.3Ergänzen der Bodenbeschichtung durch geeignete Wischpflegemittel (je nach Bodenbelag)X
1.1.4Absaugen der Teppiche, Läufer und sonstiger textiler BodenbelägeX
1.1.5Reinigen der Fußmatten (Bundeswehr/Unter- nehmer)1, Roste sowie Fußbodenaussparungen an Eingängen, soweit sich diese nicht in einer Reinigungsfläche befinden, die im Reinigungsplan enthalten istX
1.2Einrichtungsgegenstände
1.2.1Entstauben bzw. feucht reinigen aller senkrechten und waagerechten Flächen der Tische (in Speisesälen, Kantinen und Heimen ohne die Tischplatte oben und an den Seiten), der Stühle, der Schreibtische, Aktenböcke und sonstigen Einrichtungsgegenstände (z.B. Garderoben, Spiegel, Wand, Steh- und Tischleuchten, usw.) sowie der Fensterbänke bis 180 cm Höhe 2X
1.2.2Entstauben bzw. feucht reinigen der senkrechten und waagerechten Flächen aller übrigen Einrichtungsgegenstände (offen verlegte Kabel und Rohre, Wandleuchten, usw.) sowie der Fenster bänke über 180 cm Höhe 2X

1 Der Auftraggeber legt fest, ob die Matten von ihm oder dem Auftragnehmer bereitgestellt werden. 2 D iese Höhe gilt als Richtwert für Arbeiten ohne Steighilfe.

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LeistungsartengatsgnuginieR ejhciltnehcöw x 2hciltnehcöw x 1hciltanom x 2hciltanom x 1hcilrhäj x 4hcilrhäj x 2hcilrhäj x 1
1.2.3Entstauben bzw. feucht reinigen der Heizkörper, Türblätter, Türschilder, Zargen, Beschläge, Wandleuchten, Treppengeländer, Lichtschalter, Feuerlöscher, Bilder und dergleichenX
1.2.4Feucht reinigen der Griffbereiche von Türen und TreppenhandläufenX
1.2.5Saugen und Bürsten der dienstlich bereitgestellten textilen Sitzmöbel (etwa Bürodrehstühle, Couchen, Besucherstühle, Hörsaalbestuhlung) bzw. Behandeln mit Pflegemitteln und bedarfsweises shampoonieren bei stärkerer Gebrauchsverschmutzung.X
1.2.6Feucht reinigen der TelefoneX
1.2.7Entleeren der Abfallbehälter, nach Fraktionen getrennt, und Verbringen der fraktionierten Abfälle in die bei den Gebäuden stehenden Abfallsammelbehälter sowie Bestückung mit Müllbeuteln (sofern und soweit durch den Auftraggeber nicht anderweitig festgelegt).X
1.2.8Nassreinigen der AbfallbehälterX
1.2.9Entleeren der Papierkörbe (sofern und soweit durch den Auftraggeber nicht anderweitig festgelegt)X
1.2.10Beidseitiges Entfernen von Griffspuren, Spritzern und Flecken insbesondere an Glasflächen, Türen und WindfängenX
1.2.11Reinigen der Glasflächen und Spiegel innerhalb der Gebäude einschließlich Glasflächen an Einrichtungsgegenständen bis 180 cm Höhe 2X
1.2.12Reinigen der Glasflächen und Spiegel inner-halb der Gebäude einschließlich Glasflächen an Ein richtungsgegenständen über 180 cm Höhe 2X

2 Diese Höhe gilt als Richtwert für Arbeiten ohne Steighilfe.

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LeistungsartengatsgnuginieR ejhciltnehcöw x 2hciltnehcöw x 1hciltanom x 2hciltanom x 1hcilrhäj x 4hcilrhäj x 2hcilrhäj x 1
1.3Decken und Wände
1.3.1Entfernen von Griffspuren, Spritzern und Flecken an textilen oder abwaschbaren Wand- und Deckenbelägen bis zu 180 cm Höhe²X
1.3.2Entfernen von Griffspuren, Spritzern und Flecken an textilen oder abwaschbaren Wand- und Deckenbelägen über 180 cm Höhe²X
1.3.3Entfernen von SpinnwebenX
1.4Sanitäre Anlagen
1.4.1Nasswischen (zweistufig) der Fußböden, nass reinigen und nachtrocknen der Einrichtungsgegenstände wie Spiegel, Ablagen, Seifen- und Handtuchspender, Waschbecken, Duschen, Toiletten (einschl. Sitze und Deckel), WC-Bürstenhalter, Stehbecken, Griffe der Spülvorrichtungen und Armaturen und deren Freihalten von Kalkablagerungen. Entleeren der Papierkörbe, Abfallbehälter und Hygienebehälter. Bestücken der Vorrichtungen für Handtücher, Toilettenpapier, Seife und Desinfektionsmitteln in Toiletten und Toilettenvorräumen. Das Verbrauchsmaterial wird vom Auftraggeber gestellt.X
1.4.2Nass reinigen und nachtrocknen der Fliesen, Türen und Trennwände im Verschmutzungsbereich und deren Freihalten von Kalkablagerungen bis 180 cmX
1.4.3Nass reinigen und nachtrocknen der Fliesen, Türen und Trennwände außerhalb der Verschmutzungsbereiche sowie im Verschmutzungsbereich über 180 cm und deren Freihalten von KalkablagerungenX

2 Diese Höhe gilt als Richtwert für Arbeiten ohne Steighilfe.

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LeistungsartengatsgnuginieR ejhciltnehcöw x 2hciltnehcöw x 1hciltanom x 2hciltanom x 1hcilrhäj x 4hcilrhäj x 2hcilrhäj x 1
Sanitätseinrichtungen (beachte lfd. Nr. 3.8.2)
1.5.1Feucht reinigen der Bettgestelle, Nachtschränke, Türen, Heizkörper, Fensterbänke, der Griffbereiche von Türen, Treppengeländern und Licht-schaltern, Fliesenspiegel, usw.X
1.6Müllsammelhäuser (gem. ZV A1-1800/0-6570 Nr. 810 Nr. 1 S. 7 f)
1.6.1Nassreinigung mit anschließender Desinfektion (Fußböden, Wände, Decken, Türen u. Fenster)X

4.2 Leistungsbeschreibung Grund- und Sonderreinigung

Folgende Sonderreinigungen sind Vertragsgegenstand und werden auf der Grundlage der Stundenverrechnungssätze (SVS) des Gebäudereinigungsvertrages mit besonderem Auftrag unter Festlegung von Art, Umfang und Zeit der zu erbringenden Leistung an den Auftragnehmer vergeben:

Grundreinigung,

Sonstige Reinigung (Sonderreinigung)

Diese umfassen Reinigung aus besonderem Anlass wie z.B. Intensivreinigung nach baulichen Maßnahmen mit außergewöhnlichen Verschmutzungen, Neubezug nach der Stilllegung eines Gebäudes, Änderungen der Zuständigkeit für die Reinigung, bei Nutzungsänderungen, Extrahieren und Shampoonieren der textilen Fußbodenbeläge, Reinigen von Lamellenvorhängen, Fliegengittern, Deckenleuchten, Deckenablufthauben Reinigung im Küchenbereich der Truppenküche (VDI 2052 Blatt 2), etc.

Grundierungen, Beschichtungen und Versiegelungen sind Bestandteile der Grundreinigung. Sie müssen einen guten Pflegeeffekt erbringen, rutschsichere Oberflächen ergeben und zu einem guten optischen Ergebnis führen.

In medizinisch genutzten Räumen muss die Versiegelung oder Beschichtung alkoholbeständig sein.

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4.2.1 Grundreinigung textiler Beläge, z.B. Teppichboden

Textile Bodenbeläge sind mittels Sprühextraktion zu reinigen, d.h. einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung durch Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte

4.2.2 Grundreinigung elastischer Beläge, z.B. PVC und Linoleum

In Bereichen mit beschichteten bzw. versiegelten Bodenflächen ist die Fußbodenbeschichtung bzw. -versiegelung vollständig zu entfernen, neutralisieren und neu zu beschichten bzw. zu versiegeln (mindestens zweifach) gemäß Herstellervorgaben.

Sporthallen mit PVC- Belägen sind in jedem Fall mit einer rutschsicheren, strapazierfähigen, qualitativ hochwertigen Kunststoffdispersion zu grundieren.

4.2.3 Grundreinigung Holz / Parkett

Alle Räume mit Holz / Parkettbelag sind maschinell zu reinigen. Nach der Trocknungszeit sind entsprechende Pflegemittel aufzubringen, z.B. Dispersions- grundierung (Pflegeanleitungen beachten!).

4.2.4 Grundreinigung Stein- und Kunststeinbeläge

Stein- und Kunststeinbeläge sind grundsätzlich nur mit Steinpflegemitteln zu grundieren. Wenn jedoch andere Verfahren mindestens zum selben optischen Ergebnis führen, ist dagegen nichts einzuwenden.

4.2.5 Grundreinigung mineralischer Beläge, z.B. Fliesen

Alle Räume mit Fliesenbodenbelag sind maschinell zu reinigen. Bei Sanitäranlagen sind zudem die Wandfliesen komplett reinigen.

4.3 Sonstiges

Folgende Reinigungsleistungen sind nicht Gegenstand des Gebäudereinigungsvertrages:

Fassadenreinigung, Dachrinnenreinigung, Entwesen und Entseuchen, Fensterreinigung.

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5. Nebenleistungen

Nebenleistungen sind Leistungen, die zur vertraglichen Leistung gehören und durch den vereinbarten Preis abgegolten sind. Folgende Leistungen gelten u.a. als Nebenleistungen: Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte und Bereitstellen der Arbeitskräfte,

Heranbringen von Wasser und Strom von den vom Auftraggeber angegebenen An- schlussstellen zu den Verwendungsstellen,

Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge,

Befördern aller Reinigungs-, Pflege- und Hilfsmittel sowie der Verbrauchsmaterialien für Toiletten und Toilettenvorräume, auch wenn sie vom Auftraggeber bereitgestellt werden, von den Lagerstellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern,

Vorhalten von Leitern bis 4 m Höhe einschließlich Gurten, Leinen und dergleichen (Sicherungskräfte sind durch den Auftragnehmer zu stellen),

die Verwendung der zum Schutz anderer Bauelemente üblichen und erforderlichen Abdeckungen einschließlich der dazugehörigen Materialien,

die Beseitigung aller von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen.

In den Preisen für alle Leistungen dieses Vertrages (inkl. optionale Leistungen) sind sämtliche Nebenkosten (z.B. Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie die Kosten für die Erfüllungsgehilfen, An- und Abfahrten und alle weiteren Kosten) – sofern nicht konkret leistungsbezogen gesondert abgefragt oder vom Auftraggeber gestellt – einzukalkulieren.

6. Qualitätsmanagementsystem (QMS)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen auf der Basis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 ff oder eines gleichwertigen, zertifizierten Qualitätssicherungssystems durchzuführen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber werden dafür Qualitätsziele festgelegt.

Hierzu reicht der Bieter ein Konzept für die Durchführung der Qualitätssicherung ein. Ziel der Implementierung eines solchen Systems soll die objektive, fortlaufende und transparente Feststellung des Erreichungsgrads der Qualitätsansprüche sein und den Ansatz des Bieters zur Erfüllung der Auftraggeberseitigen Anforderungen erkennen lassen.

Neben der Bewertung zur Qualität der Kernleistung – der Reinigungsqualität – sollen auch einzelne Aspekte der Nebenleistungen und die Einhaltung der vertraglich festgelegten Rahmenbedingungen mit betrachtet werden.

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Der monatlich festzustellende, prozentuale Zielerreichungsgrad soll verhältnisgleich bei der monatlichen Abrechnung der Reinigungsdienstleistung berücksichtigt werden, sofern dieser eine Bewertung mit mindestens 90 % unterschreitet.

Das vorzulegende Konzept muss folgende Gesichtspunkte zwingend berücksichtigen:

Beschreibung des bieterseitigen Ansatzes zur Bereitstellung einer anforderungsgerechten Dienstleitung im Sinne der Vorgaben aus den Ausschreibungsunterlagen. Festlegung eines Verfahrens zur zufälligen, transparenten Ermittlung einer repräsentativen Raummenge als Stichprobe für die monatliche Qualitätskontrolle der Reinigungsleistung. Hierbei sind Vergleichsgruppen anhand der regelmäßigen Reinigungshäufigkeit zu bilden. Durchführung einer monatlichen Kontrolle durch den Auftragnehmer. Die Begehung ist dem Auftraggeber mit zwei Arbeitstagen Vorlauf anzuzeigen, sodass immer die Möglichkeit zur Teilnahme besteht. Das protokollierte Ergebnis der Qualitätskontrolle ist dem Auftraggeber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Durchführung zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, quartalsweise an einer Kontrolle teilzunehmen. Quartalsweise kann der Auftraggeber einen Termin für die Kontrolle mit einem Vorlauf von 24 Stunden zur Mitteilung an den Auftragnehmer selbst zu terminieren. Für die Durchführung dieser Kontrolle ist es unschädlich, wenn kein Auftragnehmer-Vertreter teilnehmen kann.

Die Bedienbarkeit und Anwendung des Kontrollsystems müssen von dem Personal des Auftraggebers und des Auftragnehmers gleichermaßen bedien- und anwendbar sein.

Implementierung eines transparenten und anwenderfreundlichen Wertungsschemas für die festgestellte Qualität unter Berücksichtigung der anzuwendenden Reinigungsmethoden, Reinigungsintervalle und Definitionen des Gebäudereinigungshandwerks in folgenden Ab- stufungen

• 100 – 90% = sauber, keine Minderungsrelevanz

• 90 – 80% = geringe Mängel, rechnungsminderungsrelevant

• 80 – 70% = leicht verschmutzt, rechnungsminderungsrelevant

• 70 – 50% = mittel, rechnungsminderungsrelevant

• 50 – 30% = stark, rechnungsminderungsrelevant

• Grundlage für das Qualitätsmanagementsystem ist das Handbuch der Gebäudereinigung (Interne allgemeine Regelung C1-1820/0-6006)

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Schlüssige und evaluationsfähige Operationalisierung von fünf qualitätsrelevanten Nebenleistungen analog des vorstehenden Schemas, deren Erfüllungsgrad gleichgewichtet quartalsweise Einfluss auf 10 % der ursprünglich beauftragten Auftragssumme für die Unterhaltsreinigung des Evaluierungsmonats haben kann. Vorgegeben sind die drei Leistungsaspekte: • Qualität der Bestückung der Papier- und Seifenspender

• Einhaltung der vertraglich festgelegten qm-Leistungen

• Einhaltung der vertraglich festgelegten Reinigungsmethoden und Intervalle

Festlegung eines für den Auftraggeber kostenneutralen unabhängigen, partnerschaftlichen Verfahrens für den Fall einer unterschiedlichen Auffassung von entscheidenden Fragen zur Vertragsausführung.

7. Kalkulation

Der Bieter erhält im Rahmen der Ausschreibung vom Auftraggeber ein Preisblatt. Für die darin abgebildeten Stundenverrechnungssätze erstellt der Bieter eine Kalkulation unter Berücksichtigung aller Lohn- und Lohnnebenkosten, sonstiger auftrags- und unternehmensbezogener Kosten wie Wagnis und Gewinn.

Die gesamte Kalkulation ist in elektronischer Form dem Angebot beizufügen.

8. Sonstige Hinweise

Das Karrierecenter Kempten, Fischerstrasse 19, zieht voraussichtlich Ende 2. Quartal 2027 in Räumlichkeiten des Gebäudes Musterungszentrum Kempten, Sandstrasse 8-10. Dieses Gebäude ist dann ab diesem Zeit- punkt nicht mehr zu reinigen.

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