05_Mustervertrag Reinigung.pdf

Unterhalts- und Grundreinigung von Verwaltungsgebäuden, Schulen und Turnhallen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

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Reinigungsvertrag – Los XX

Zwischen

STADT OVERATH – DER BÜRGERMEISTER HAUPTSTR. 25 51491 OVERATH


  • im folgenden Text Auftraggeber genannt -

und

Firma Mustermann Musterstraße 00 00000 Musterhausen


  • im folgenden Text Auftragnehmer genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

a) Unterhaltsreinigung

b) Grundreinigung

c) Sonderreinigung

In den Objekten:

  • siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung „Losübersicht“

Ausschreibung Gebäudereinigung Stadt Overath Mustervertrag Reinigung Seite 1 von 3

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§ 2 Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten:

  1. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung

  2. das Angebot vom XX.XX.XXX

  3. die Leistungsbeschreibung

  4. die Besonderen Vertragsbedingungen bei der Vergabe der Gebäudereinigungsarbeiten (BVB Reinigung)

  5. die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVB)

  6. die aktuelle Hausordnung der Reinigungsobjekte

§ 3 Art und Umfang der Leistung

(1) Ziel ist es, den Werterhalt des Objektes, die Verkehrssicherheit sowie die Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen.

(3) Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer und sein Aufsichts- personal überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen Arbeits- kräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse und die sonstigen Melde- und Nach- weispflichten erfüllt sind. Die Verpflichtungen nach dem Entsendegesetz sind strikt einzuhalten.

(4) Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Der Auftragnehmer versichert, dass die verwendeten Arbeitsmittel geeignet sind, den Werterhalt des Objektes, die Verkehrssicherheit sowie die Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten, die Ma- schinen anerkannten Regeln der Technik sowie dass die eingesetzten Reinigungsmittel zum Zeit- punkt der Leistungserbringung den ökologischen Bestimmungen entsprechen.

§ 4 Zusätzliche Leistungen

(1) Arbeiten, die nicht Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind, wie zum Beispiel Sonderreini- gungen, Reinigungen nach Bau- und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden separat beauftragt und gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

(2) Der Auftragnehmer meldet unverzüglich alle gravierenden Schäden bzw. Mängel im Objekt an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftraggebers.

(3) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch Vorschläge und Entwicklung geeigneter Konzepte zur wirtschaftlichen Betreuung des Objektes.

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§ 5 Auftragserfüllung

Für den Auftraggeber stellt die gebäudeverwaltende Stelle des zu reinigenden Gebäudes fest, ob die Reinigung fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertrags- gemäße Erfüllung bleibt bis zur Abnahme beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat das Recht, Kontrollen nach eigenem Ermessen durchzuführen oder durch einen von ihm Beauftragten durchführen zu lassen.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers nach dem BGB sowie das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung nach § 15 der BVB Reinigung bleiben unberührt.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag tritt am 01.04.2027 in Kraft und ist zunächst bis zum 31.03.2029 befristet. Die ersten
sechs Monate gelten als Probezeit, während der eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende
eines Monats gilt. Danach beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Vertragsende. Wird der
Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres
Jahr. Am 31.03.2031 endet der Vertrag automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.

§ 7 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftraggebers.

§ 8 Änderung des Vertrages

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestreb- ten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Overath, Musterhausen, Ort, Datum Ort, Datum


rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers rechtsverbindliche Unterschrift des Auftragnehmers

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