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Bewerbungsbedingungen für die
Dieses Exemplar verbleibt beim Bieter. Nicht mit dem
Vergabe von Leistungen
Angebot einreichen.
INHALTSÜBERSICHT
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
- Angebot
- Bietergemeinschaften
- Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
- Eignungsnachweise
- Angebotswertung
- Angebotsfrist
- Zuschlags-/Bindefrist
- Kosten
- Vertragsgrundlagen
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV).
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Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder ergeben sich Fragen aus den Vergabeunterlagen oder bei der Ortsbesichtigung, so hat der Bieter den Auftraggeber (AG) vor Angebotsabgabe unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 09.11.2026, 10:00 Uhr (§ 20 Abs. 3 VgV), über https://vmp-rheinland.de darauf hinzuweisen. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet. Auskünfte von grundsätzlicher Natur werden allen Anbietern zugeleitet und gemäß § 9 VgV zeitnah unter https://vmp-rheinland.de zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn der Bieter sich registriert, wird er über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Registrierung ist kostenfrei und freiwillig (keine Pflicht). Sollten sich Bieter nicht freiwillig registrieren, kann die Vergabestelle nicht gewährleisten, dass wichtige Informationen im Vergabeverfahren allen Bietern zeitnah und in gleicher Weise übermittelt werden. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 2.1 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbe- werbsbeschränkung beteiligen, werden gemäß § 123 GWB ausgeschlossen.
2.2 Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes hat der Bieter auf Ver- langen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
2.3 Angebote von Einzelbietern, die zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft anbieten, werden ausgeschlossen.
- Angebot 3.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Die Angebote sind elektronisch unter https://vmp-rheinland.de bis zum Einreichungstermin einzureichen.
3.3 Das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle im Angebotsschreiben in Textform gemäß § 126b BGB (Mindestanforderung) zu unterschreiben.
3.4 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss (§ 57 Abs. 1 VgV). Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengen- ansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.5 Die Objekte können besichtigt werden. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend. Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des AGs ist in den Objekten zwingend erforderlich. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen. Der AG weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des AGs empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den AG ist. Daher wird den Bietern empfohlen, an einer Objektbegehung der zu reinigenden Räume/Flächen und
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der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an mi.mueller@overath.de. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 16.10.2026, 9:00 Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht.
3.6 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Alle Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Ver- rechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Preisnachlässe werden nicht gewertet. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Ver- tragsinhalt.
3.7 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
3.8 Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Nicht vollständig ausgefüllte Vergabeunterlagen bzw. nicht beigefügte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Abweichend davon behält sich der AG vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern. Fehlende leistungsbezogene Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).
- Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben (Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft“),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapa- zitäten in seinem Angebot benennen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und ent- sprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Dem Nachunternehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - gestellt werden, als zwischen Bieter und AG vereinbart sind.
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Eignungsnachweise 6.1 Die Bieter bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben die in der Auftragsbekanntmachung unter 2.1.6 und 5.1.9 geforderten Erklärungen zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen. Jede geforderte, aber nicht erbrachte Erklärung stellt ein Ausschlusskriterium dar. Die Erklärungen sind dem Angebot des Bieters beizufügen.
6.2 Präqualifizierungsnachweise/Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der EEE gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den AG zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Präqualifizierung/EEE nicht alle vom AG geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der AG kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
6.3 Bestätigung der Eigenerklärungen Der AG behält sich vor, von den zu bezuschlagenden Bietern zu verlangen, dass diese die unter 2.1.6 und 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen innerhalb einer vom AG gesetzten Frist durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen lassen. Der AG wird ab einer Auftragssumme von 50.000 € gemäß § 6 WRegG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu jedem Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
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- Angebotswertung Ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. gemäß Kalkulationsunterlagen, Register „Kalkulationshinweise“, vorliegen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen (siehe § 57 VgV).
Der AG behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungs- bezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Ange- bote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Ungewöhnlich niedrige Angebote werden gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VgV aufgeklärt. Kann der AG nach Prüfung gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VgV die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen bzw. darf das Angebot nicht bezuschlagt werden, wenn er festgestellt hat, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil Verpflichtungen nach § 60 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VgV nicht eingehalten werden.
7.1 Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix Stufe 4, Los 1 und 2 Die Wertung erfolgt je Los.
Das wirtschaftlichste Angebot stellt das Angebot mit dem höchsten Wert für „Z“ (Gesamtpunktzahl Angebot) dar. „Z“ wird auf Grundlage folgender Formel ermittelt:
niedrigster Preis prod. Std. UHR unprod. Std. Z = ----------------------- x Gew. Preis + ------------------------------- x Gew. prod. Std. UHR + ---------------------------- x Gew. unprod. Std. Preis höchste prod. Std. UHR höchste unprod. Std.
Legende: Z = Gesamtpunktzahl Angebot niedrigster Preis = niedrigster in der Wertung verbliebener Angebotspreis; Berechnung: 1-mal Jahresgesamtpreis (siehe Kalkulationsunterlagen 5.0 Preisübersicht) Preis = Ihr Angebotspreis; Berechnung: 1-mal Jahresgesamtpreis (siehe Kalkulationsunterlagen 5.0 Preisübersicht) Gew. Preis = Gewichtung Preis prod. Std. UHR = Ihre angebotenen produktiven Stunden Unterhaltsreinigung; Berechnung: 1-mal produktive Jahresgesamtstunden Unterhaltsreinigung (siehe Kalkulationsunterlagen 2.8 Stundenübersicht) höchste prod. Std. UHR = höchste in der Wertung verbliebene angebotene produktive Stunden Unterhaltsreinigung; Berechnung: 1-mal produktive Jahresgesamtstunden Unterhaltsreinigung (siehe Kalkulationsunterlagen 2.8 Stundenübersicht) Gew. prod. Std. UHR = Gewichtung produktive Stunden Unterhaltsreinigung unprod. Std. = Ihre angebotenen unproduktiven Stunden; Berechnung: 1-mal unproduktive Jahresgesamtstunden (siehe Kalkulationsunterlagen 2.9 Kalk. Objektüberwachung) höchste unprod. Std. = höchste in der Wertung verbliebene angebotene unproduktive Stunden; Berechnung: 1-mal unproduktive Jahresgesamtstunden (siehe Kalkulationsunterlagen 2.9 Kalk. Objektüberwachung) Gew. unprod. Std. = Gewichtung unproduktive Stunden
Gewichtung:
Kriterium max. Einzelpunktzahl max. Gesamtpunktzahl gewichtet
kalkulierter Preis 1,000 55
kalkulierte produktive Stunden Unterhaltsreinigung 1,000 40
kalkulierte unproduktive Stunden 1,000 5
Bei punktgleichen Angeboten entscheidet der niedrigere Angebotspreis. Bei punktgleichen Angeboten mit gleichem Angebotspreis entscheidet das Los.
- Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft am 17.11.2026, 10:00 Uhr, ab. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote elek- tronisch zurückgezogen werden.
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- Zuschlags-/Bindefrist Die Zuschlags-/Bindefrist beginnt mit dem Einreichungstermin.
Die Zuschlags-/Bindefrist endet am 05.02.2027. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verlängert sich die Zuschlags- und Bindefrist für die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Nachprüfungsverfahrens zzgl. drei Wochen.
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Kosten Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
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Vertragsgrundlagen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages. Dies gilt auch für die den Vergabeunterlagen beiliegenden ZVB und BVB Reinigung.
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