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Leistungsbeschreibung
für
Unterhalts- und Grundreinigung
in diversen Objekten
der
Stadt Overath
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
1.0 Allgemeines - Vorbemerkungen/Vorgaben
2.0 Leistungsbeschreibung für die laufende Gebäudeinnenreinigung
(Lose 1 und 2)
3.0 Kalkulation Stundenverrechnungssätze
4.0 Preisübersichten
5.0 Anlagen
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1.0 Allgemeines - Vorbemerkungen/Vorgaben
1.1 Leistungsumfang: Los 1: Unterhaltsreinigung in verschiedenen Verwaltungsgebäuden Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Schulen und Turnhallen
1.2 Reinigungsobjekte: siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Losübersicht)
1.3 Vor Reinigungsbeginn hat der Auftragnehmer (AN) dem Auftraggeber (AG) die Revierpläne mit dem Leistungsverzeichnis für sein Reinigungspersonal vorzulegen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit, und noch verstärkt in der Zeit zwischen Zuschlagserteilung und Reinigungsbeginn, ist davon auszugehen, dass intensive Absprachen zwischen dem AN und dem Beauftragten des AGs stattfinden müssen. Hierbei sollten seitens des ANs die jeweilige Objektleitung von Anfang an mit eingebunden werden. Vor Vertragsbeginn erarbeiten AG und AN gemeinsam ein Umsetzungskonzept, in dem, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, unter anderem folgende Punkte geklärt werden:
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Organisation und Einarbeitung (Schulung) des Personals
- Objektspezifische Details (gewünschte Reinigungszeiten, Durchführung von zusätzlichen Arbei- ten)
- Einsatz- und Reaktionszeiten von Objektleitungen
- Einsatz von Reinigungsmaschinen und -chemie unter Beachtung der Oberflächen
- Personalbeschaffung
- Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
- Maßnahmen zum Datenschutz
Der AN hat für jedes Objekt einen Objektorder für den Hausmeister/Objektverantwortlichen zur Ver- fügung zu stellen:
Die Objektordner müssen mindestens enthalten:
- Revierpläne inkl. Reinigungszeiten und Stundenvorgaben
- Bestätigung Einweisung Reinigungspersonal
- die EU-Sicherheitsdatenblätter und ggf. die Betriebsanweisungen für sämtliche im Objekt ver- wendeten Reinigungsmittel
- Informationen über das Reinigungspersonal (Namen, Erreichbarkeit)
- Informationen über Objektleitung und ggf. Vorarbeiter (Namen, Erreichbarkeit)
- Aufmaße sowie Leistungsbeschreibung etc.
Es wird davon ausgegangen, dass die Reinigungsarbeiten nicht in den zuschlagspflichtigen Zeiten gemäß Tarifvertrag durchgeführt werden. Reinigungsarbeiten an Samstagen und Sonntagen fallen in der Regel nicht an (Ausnahme: Objekt Nr. 1 „Kulturbahnhof: Reinigung Toiletten Kiosk Montag bis Samstag). Durch die Reinigungsarbeiten darf der Schul-/Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Die möglichen Reinigungszeiträume für die Unterhaltsreinigung können der Anlage 1 zur Leistungs- beschreibung (Losübersicht)entnommen werden. Die endgültigen Reinigungszeiten werden zwischen AG und AN schriftlich festgelegt.
Für sämtliche in den Objekten verwendeten Reinigungsmittel sind dem AG vor Reinigungsbeginn die EU-Sicherheitsdatenblätter und ggf. die Betriebsanweisungen auszuhändigen.
Der AN stellt sicher, dass seine Reinigungskräfte mit den geltenden Hygienevorschriften vertraut sind und mindestens nach dem 3-Eimer-Farbsystem (Rot: WC, Gelb: Waschbecken, Blau: Oberflächen) arbeiten. Die Reinigungsflotte ist regelmäßig zu wechseln. Der AN hat keine Möglichkeit eine Waschmaschine oder einen Wäschetrockner aufzustellen.
Der AN hat zu berücksichtigen, dass der Schmutzeintrag aufgrund der Witterung oder der Jahreszeit unterschiedlich sein kann. Auch an Tagen mit stärkerer Verschmutzung ist der gleiche Reinigungs- zustand wie an anderen Tagen zu erreichen. Äußere Einflüsse werden als Grund für ein schlechteres Reinigungsergebnis nicht akzeptiert.
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1.4 Der AG stellt für die Reinigungsarbeiten unentgeltlich Wasser und Strom zur Verfügung. Der AN achtet auf möglichst niedrigen Verbrauch. Ferner stehen im Haus kostenlos geeignete, verschließbare Räume zur Verfügung, in denen sich die Mitarbeiter des ANs umkleiden und Material, Maschinen und Geräte aufbewahren können. Der AN weist seine Mitarbeiter besonders auf den pfleglichen Umgang mit fremdem Eigentum hin.
2.0 Leistungsbeschreibung für die laufende Gebäudeinnenreinigung (Lose 1 und 2)
2.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung Die Vorgaben sind komplett nach Angabe, Turnus und Verfahren durchzuführen.
Die Reinigung in den Objekten der Stadt Overath hat je nach Turnusvorgabe zu erfolgen. Sie ist pünktlich, gründlich und schonend durchzuführen und umfasst die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich in den Räumen befinden, außer der Reinigung der Außenverglasung, Vorhänge, Handtücher, Tischdecken und Maschinen (z. B. Computer, Drucker, Telefaxgeräte).
Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle usw.) mit Ausnahme schwer zu bewegender Gegenstände, wie Schreibtische, Schränke und größere Regale zu reinigen. In den Klassenräumen sind die Stühle von den Schülern aufzustuhlen. Am letzten Schultag vor den Ferien sind zusätzlich sämtliche Abfallbehälter und Papierkörbe zu leeren, auch wenn der Raum an diesem Tag nicht in der Reinigung ist.
Alle Fußbodenbeläge außer Textil- und Teppichböden sind reinigungstäglich mit einem entsprechen- den Reinigungs- und Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu wischen.
Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden gründlich gesaugt bzw. bürstge- saugt. Die Grundreinigungen nach dem Kombi-Verfahren (shampoonieren mit anschließender Sprüh- extraktion) werden nach Bedarf beauftragt.
In den Toiletten und Waschanlagen sind Fußböden, Fliesen- und Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten und Urinalbecken innen und außen, Toilettensitze obere und untere Fläche, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln zweistufig nass zu reinigen.
Böden, Decken und die Kabinenwände in den Aufzügen werden feucht gewischt. Es sollten keine silikon- oder ölhaltigen Pflegemittel für Decken und Wände verwendet werden. Griffspuren sind reini- gungstäglich mit einem Mikrofasertuch zu entfernen.
Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw., Fensterbänke, Heizkörper, Sockelleisten, Telefone und Tischlampen werden feucht abgewischt, Polstermöbel werden gesaugt.
In den Räumen der Raumnutzungsgruppe A sind Waschbecken inkl. Armaturen, Spiegel, Spritzbe- reich sowie Handtuch- und Seifenspendern fünfmal wöchentlich zu reinigen.
Fußmatten werden den Möglichkeiten entsprechend geklopft.
Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Arbeiten wieder fortzu- räumen, alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom AN zu reinigenden Bereich sind auch in den im Turnus an diesem Tag nicht gereinigten Räumen nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten.
Der AN verpflichtet sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die Verant- wortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste, die der AN aufstellt und vorlegt.
Festgestellte Mängel und Schäden an Gebäuden, Installationen, Beleuchtung oder Mobiliar sind dem AG zu melden.
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2.2 Raumnutzungsgruppen (RG) Zur besseren Übersicht sind die einzelnen Räumlichkeiten nach Funktion, Ausstattung und Reini- gungsintensität in Raumnutzungsgruppen zusammengefasst.
A Klassen-, Gruppen-, Aufenthaltsräume, Büchereien B Vorbereitungsräume, Lehrmittel, Lehrbüchereien C Büros, Funktions-, Nebenräume D Turnhallen E Küchen, Speisesäle F Sanitäranlagen, Duschen G Treppenhäuser, Aufzüge H Flure, Eingangshallen I Umkleiden, Garderoben K Abstell-, Lager-, Technikräume
2.3 Reinigungsturnus Je nach Funktion des Bereiches ist zudem nach der Reinigungshäufigkeit zu unterscheiden. Sie ist im Leistungsverzeichnis und in den Kalkulationsunterlagen festgelegt.
Die Definition der Reinigungsturnusse befindet sich in den Kalkulationsunterlagen Los 1 und 2 jeweils im Register „Jahresreinigungstage“.
Für Räume und Einrichtungsgegenstände/Raumkomponenten mit Turnus 2x wöchentlich oder kleiner sind die genauen Tage, an denen die Reinigung stattfindet, vorab mit dem AG abzustimmen und festzuschreiben.
Für Räume und Einrichtungsgegenstände/Raumkomponenten mit geringerem Turnus als 1x monat- lich (z. B. 3x jährlich, 6x jährlich) ist vorab eine Terminabsprache mit dem Objektverantwortlichen des AGs notwendig. Diese Arbeiten müssen abgenommen werden.
2.4 Reinigungsverfahren für die laufende Gebäudeinnenreinigung
Die nachfolgend beschriebenen Reinigungsverfahren sind nach Auffassung des AGs geeignet, den Werterhalt des Objektes sowie Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen.
2.4.1 Aschenbecher Aschenbecher entleeren und feucht reinigen.
2.4.2 Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter entleeren und mit einem dem Stand der Technik entsprechenden umweltgerecht zu entsorgenden Beutel versehen. Einmal wöchentlich die Behälter nass reinigen. Wertstoffe und Biomüll getrennt vom Restmüll sammeln und zur externen Entsorgung bereitstellen. Restmüll, Biomüll und Wertstoffe in Säcken sammeln und an die dafür vorgesehenen Stellen im Hause bringen. Anmerkung: Verwaltungsgebäude: • Die Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter in den Raumnutzungsgruppen E müssen immer 5x wöchen- tlich geleert werden, auch wenn der Turnus in der Kalkulation geringer ist.
Schulen/Turnhallen: • Die Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter in den Raumnutzungsgruppen A, E, F, G, H und I müssen immer 5x wöchentlich geleert werden, auch wenn der Turnus in der Kalkulation geringer ist. • Die Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter in der Raumnutzungsgruppe C müssen immer 2x wöchent- lich geleert werden, auch wenn der Turnus in der Kalkulation geringer ist.
2.4.3 Papierkörbe Papierkörbe entleeren und Inhalt zur externen Entsorgung bereitstellen. Bei Bedarf, jedoch mindes- tens einmal im Monat, die Papierkörbe feucht reinigen.
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Anmerkung: Verwaltungsgebäude: • Die Papierkörbe in den Raumnutzungsgruppen E müssen immer 5x wöchentlich geleert werden, auch wenn der Turnus in der Kalkulation geringer ist.
Schulen/Turnhallen: • Die Papierkörbe in den Raumnutzungsgruppen A, E, F, G, H und I müssen immer 5x wöchentlich geleert werden, auch wenn der Turnus im Aufmaß geringer ist. • Die Papierkörbe in der Raumnutzungsgruppe C müssen immer 2x wöchentlich geleert werden, auch wenn der Turnus in der Kalkulation geringer ist.
2.4.4 Reißwolf Reißwolf entleeren und Inhalt zur externen Entsorgung bereitstellen. Einmal im Monat Außenseiten des Reißwolfs feucht reinigen.
2.4.5 Türen, Türrahmen, -griffe, -beschläge Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen und Türgriffen entfernen. Einmal im Monat Türen, Türrahmen, -griffe und -beschläge beidseitig feucht reinigen.
2.4.6 Wandschalter, Steckdosen Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen.
2.4.7 Wand-, Tischleuchten, abgehängte Deckenlampen Wand-, Tischleuchten sowie abgehängte Deckenlampen (über Besuchertischen, Schreibtischen etc.) unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften feucht reinigen.
2.4.8 Telefone Telefone feucht reinigen.
2.4.9 Fensterbänke Fensterbänke, soweit freigeräumt, feucht reinigen.
2.4.9a Fenstergriffe Fenstergriffe feucht reinigen.
2.4.10 Horizontale Flächen Horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliars (bis 1,80 m Höhe), soweit freigeräumt, den unteren horizontalen Fensterschenkel, soweit für die Reinigungskraft zugänglich, feucht reinigen. Höher lie- gende horizontale Flächen (z. B. Schrankoberseiten) des Einrichtungsmobiliars, soweit freigeräumt, einmal monatlich feucht reinigen.
2.4.11 Stühle, Hocker und Tritte An Stühlen, Hockern und Tritten, soweit freigeräumt, sichtbare Verschmutzungen entfernen. Einmal monatlich die Stühle und Hocker, soweit freigeräumt, allseitig feucht reinigen.
2.4.12 Polstermöbel Polsterflächen, soweit freigeräumt, saugen, Flecken an Polstern entfernen. Gestelle, Füße und Rollen einmal monatlich feucht reinigen.
2.4.13 Tische Tische, soweit freigeräumt, feucht reinigen.
2.4.14 Kleiderständer/-haken Kleiderständer/-haken feucht reinigen.
2.4.15 Schließfächer An Schließfächern von außen Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen.
2.4.16 Schränke An Schränken Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen. Einmal monatlich sind die Schrankflächen und Schrankoberseiten, soweit freigeräumt, feucht zu reinigen.
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2.4.17 Schreibtische, Rollcontainer Soweit freigeräumt, die Oberflächen feucht reinigen. Einmal monatlich die Seitenteile feucht reinigen.
2.4.18 Kühlschränke Außenseiten der Kühlschränke feucht reinigen.
2.4.19 Treppengeländer, Handlauf Treppengeländer und Handlauf feucht reinigen.
2.4.20 Feuerlöscher Feuerlöscher feucht reinigen.
2.4.21 Hinweisschilder, verglaste Bilder Hinweisschilder und verglaste Bilder, soweit für die Reinigungskraft vom Boden aus zugänglich, feucht reinigen.
2.4.22 WC-Papierhalter Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen. WC-Papierhalter bestücken und Ersatzrollen bereitlegen.
2.4.23 Handtuchspender Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen. Handtuchspender bestücken.
2.4.24 Seifenspender Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen. Seifenspender bestücken.
2.4.25 Waschbecken, Spülen, Waschtröge Waschbecken, Spülen und Waschtröge nass reinigen. Kalkansätze entfernen.
2.4.26 Dusch- und Badewannen Dusch- und Badewannen nass reinigen. Ebenso Duschvorhänge sowie -abtrennungen. Kalkansätze entfernen.
2.4.27 Spritzbereiche In den Spritzbereichen rund um die Waschbecken, WC-Becken, Urinale etc. Spritzer und sonstige Verschmutzungen entfernen.
2.4.28 Spiegel mit Ablage und Leuchte Spiegel mit Ablage, soweit freigeräumt, nass reinigen. Leuchte feucht reinigen.
2.4.29 Armaturen Armaturen nass reinigen. Kalkansätze entfernen.
2.4.30 WC-Becken mit Sitz/Urinale WC-Becken und WC-Sitze/Urinale nass reinigen und durchspülen. Urin- und Kalkansätze entfernen.
2.4.31 WC-Bürste mit Halterung WC-Bürsten mit Halterung nass reinigen.
2.4.32 Sauberlaufzonen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Trittroste und Sauberlaufmatten auskehren oder absaugen. Fußmatten werden den Möglichkeiten entsprechend geklopft.
2.4.33 Spinnweben Spinnweben entfernen.
2.4.34 Fliesenwände Griffspuren, Spritzer und Flecken reinigungstäglich entfernen. Einmal monatlich komplett nass reinigen.
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2.4.35 Sonstige abwaschbare Wände Griffspuren, Spritzer und Flecken reinigungstäglich entfernen. Einmal monatlich komplett nass reinigen.
2.4.36 Heizkörper Heizkörper und -rohre sowie Thermostat feucht reinigen. Alle sechs Monate (Frühjahr und Herbst) die Heizkörper nass reinigen.
2.4.37 Innenverglasung und Windfänge Griffspuren, Spritzer und Flecken entfernen.
2.4.38 Glasvitrinen Griffspuren entfernen. Einmal monatlich Außenseiten der Glasvitrine feucht reinigen.
2.4.39 Schülertische mit Untertischablagen Tische und Ablagen, soweit freigeräumt, feucht reinigen. 1x monatlich die Seitenteile feucht reinigen.
2.4.40 Schultafeln/Whiteboards Gestelle nass reinigen.
2.4.41 Sonstige Einrichtungsgegenstände Sonstige Einrichtungsgegenstände feucht reinigen.
2.4.42 Hart- und elastische Bodenbeläge Alle Hart- und elastischen Bodenbeläge, einschließlich der Sockelleisten, zuerst bei Bedarf feucht wischen. Anschließend die Böden nass wischen. Dabei ist darauf zu achten, dass
a) die Reinigungsmittellösung immer sauber ist und gleichmäßig aufgebracht wird. b) auch unter beweglichen Einrichtungsgegenständen (Rollcontainern) gereinigt werden muss.
2.4.43 Stein- und Kunststeinbodenbeläge siehe Hart- und elastische Bodenbeläge
2.4.44 Holz- und Parkettbodenbeläge Holz- und Parkettbodenbeläge, einschließlich der Sockelleisten, einstufig nass wischen mit stark entwässerter Reinigungstextile. Auf die vorgeschriebene Pflege der Holzböden in Anlehnung an die bisherige DIN 18 356 ist besonders zu achten.
2.4.45 Textilbeläge Veloursbeläge bürstsaugen, Bouclé- und Nadelfilzbeläge saugen. Es ist dabei auf regelmäßigen Filterwechsel zu achten. Die Fleckenentfernung gehört zu den laufenden Arbeiten. Hierbei sind alle Flecken zu entfernen, die sich mit einem feuchten Mikrofasertuch lösen lassen.
2.4.46 Fußbodenabläufe Fußbodenabläufe durchspülen und auffüllen.
2.4.47 Meldung von Schäden Schäden an die zuständige Stelle des AGs melden.
2.4.48 Verbrauchsmaterial ergänzen Verbrauchsmaterial wie WC-Papier, Handtücher und Flüssigseife sind aufzufüllen oder zu ergänzen. Das Material stellt der AG zur Verfügung.
2.4.49 Reinigung an den Ferienenden (Schulgebäude) Jeweils am letzten Ferientag (Weihnachten, Ostern, Sommer, Herbst) ist eine Überholreinigung des gesamten Schulgebäudes vorzunehmen (Räume mit Turnus höher 2xm), die m²-Flächen sind in der Kalkulation (Turnus 194 Reinigungen pro Jahr) berücksichtigt.
Ausfallende Reinigungstage (z. B. Fasching, Wandertage) sind dem AG rückzuvergüten.
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2.4.50 Aufzüge Griffspuren an Schaltplatten, Türen und Wänden (innen und außen) entfernen. Einmal wöchentlich Türen und Wände bis zur Deckenhöhe vollflächig feucht reinigen. Die Führungsschienen der Auf- zugstüren sind mitzureinigen. Es sollten keine silikon- oder ölhaltigen Pflegemittel für Decken und Wände verwendet werden. Griffspuren sind reinigungstäglich mit einem Mikrofasertuch zu entfernen.
2.4.51 Küchenzeilen Freigeräumte Küchenzeile (außen), Arbeitsplatten, Kochfeld nass reinigen. Mikrowellen außen reinigen. Einmal monatlich die Küchenschränke außen reinigen.
2.4.52 Turnhallen
- abwechselndes Feucht- und Nasswischen der Bodenbeläge, nach Möglichkeit ist ein Reini- gungsautomat einzusetzen.
- Feuchtreinigen der Einrichtungsgegenstände in Reichhöhe bis 1,60 m.
- 4x jährlich Ausräumen der Geräteräume, Nasswischen der Bodenflächen und wieder einräumen.
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| 2.5.1 Leistungsverzeichnis Verwaltungsgebäude (Los 1) | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| h ta re g n vu O tla td w a re tS V | -, n e ,e pm p u rG u ä rsn -,tla e ie n e h tn re s s a lK e fu A h c ü B | -, s n o itk e n m uu Fä ,s rn o rü e b e BN | e lä s e s ie p S ,n e h c ü K | ,n e g a ln a rä n e h tin c s au SD | ,re s u ä h ne eg pü pz e fu rT A | n e lla h s g n a g n iE ,e ru lF | ,n n e eb do iere lk d m ra UG | -, re e g m au Lä -,rk lle in ts h c be AT | |
| Raumnutzungsgruppen | A | C | E | F | G | H | I | K | |
| Obenarbeiten: | |||||||||
| 1 | Aschenbecher | rt | |||||||
| 2 | Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter | rt | rt | 5 | rt | rt | rt | rt | |
| 3 | Papierkörbe | rt | rt | 5 | rt | rt | rt | ||
| 4 | Reißwolf | rt | |||||||
| 5 | Türen, Türrahmen, -griffe, -beschläge | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt |
| 6 | Wandschalter, Steckdosen | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | rt |
| 7 | Wand-, Tischleuchten etc. | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | rt |
| 8 | Telefone | rt | |||||||
| 9 | Fensterbänke | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | rt |
| 9a | Fenstergriffe | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt |
| 10 | Horizontale Flächen | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | |
| 11 | Stühle, Hocker, Tritte | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | |
| 12 | Polstermöbel | rt | rt | ||||||
| 13 | Tische | rt | rt | rt | rt | rt | |||
| 14 | Kleiderständer/-haken | 1xm | 1xm | 1 | 1 | 1 | |||
| 15 | Schließfächer | 1 | 1 | 1 | |||||
| 16 | Schränke | rt | rt | rt | rt | rt | rt | ||
| 17 | Schreibtische, Rollcontainer | rt | rt | rt | |||||
| 18 | Kühlschränke | 1 | rt | ||||||
| 19 | Treppengeländer, Handlauf | rt | rt | ||||||
| 20 | Feuerlöscher | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | rt | |
| 21 | Hinweisschilder, verglaste Bilder | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | rt |
| 22 | WC-Papierhalter | rt | |||||||
| 23 | Handtuchspender | 5 | rt | rt | rt | rt | |||
| 24 | Seifenspender | 5 | rt | rt | rt | rt | |||
| 25 | Waschbecken, Spülen, Waschtröge | 5 | rt | rt | rt | rt | |||
| 26 | Dusch- und Badewannen | rt | |||||||
| 27 | Spritzbereiche, Fliesen | 5 | rt | rt | rt | rt | |||
| 28 | Spiegel mit Ablage und Leuchte | 5 | rt | rt | rt | rt | |||
| 29 | Armaturen | 5 | rt | rt | rt | rt | |||
| 30 | WC-Becken mit Sitz/Urinale | rt | |||||||
| 31 | WC-Bürsten mit Halterung | rt | |||||||
| 32 | Schmutzfangeinrichtung | rt | rt | ||||||
| 33 | Spinnweben | Der Gegenstand/Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein. | |||||||
| 34 | Fliesenwände | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | |
| 35 | Sonstige abwaschbare Wände | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | |
| 36 | Heizkörper | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | rt |
| 37 | Innenverglasung, Windfänge | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | |
| 38 | Glasvitrinen | 1xm | |||||||
| 39 | Schülertische m. Untertischablagen | rt | |||||||
| 40 | Schultafeln/Whiteboards | rt | rt | ||||||
| 41 | Sonstige Einrichtungsgegenstände | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | 1xm | |
| Bodenreinigung: | |||||||||
| 42 | Hart- und elastische Bodenbeläge | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt |
| 43 | Stein-, Kunststeinbodenbeläge | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt |
| 44 | Holz-, Parkettbodenbeläge | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | |
| 45 | Textilbeläge | rt | rt | rt | rt | rt | rt | rt | |
| 46 | Fußbodenabläufe | 1 | 1 | rt | |||||
| Sonderbereiche | |||||||||
| 47 | Meldung von Schäden | bei Bedarf | |||||||
| 48 | Verbrauchsmaterial ergänzen | bei Bedarf | |||||||
| 49 | Reinigung an den Ferienenden (Schulgebäude) | ||||||||
| 50 | Aufzüge | rt | |||||||
| 51 | Küchenzeilen | rt | |||||||
| 52 | Turnhallen |
rt = reinigungstäglich (wie in der Kalkulation angegeben)
Hinweis: Die Abfallbehälter und Papierkörbe in den Raumnutzungsgruppen E müssen immer 5x wöchentlich geleert werden, auch wenn der Turnus in der Kalkulation geringer ist.
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2.5.2 Leistungsverzeichnis Schulen und Turnhallen (Los 2) h ta re v O td a tS d n u n e lu h c S n e lla h n ru T n e p p s u s r a G n lK e - - , , ,e m u ä rs tla h tn e fu A n e ie re h c ü B s g n u tie re b ro V - ,le ttim rh e L ,e m u ä r n e ie re h c ü b rh e L s n o itk n u F ,s o rü B -, e m u ä rn e b e N n e lla h n ru T e lä s e s ie p S ,n e h c ü K ,n e g a ln a rä tin a S n e h c s u D n e re p s p u e ä rT h , e g ü z fu A ,e ru lF n e lla h s g n a g n iE ,n e d ie lk m U e b o re d ra G n lle re ts g b a A L - - , , e m u ä rk in h c e T Raumnutzungsgruppen A B C D E F G H I K Obenarbeiten: 1 Aschenbecher 5 2 Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter 5 rt 2 5 5 5 5 5 3 Papierkörbe 5 rt 2 5 5 5 5 4 Reißwolf rt 5 Türen, Türrahmen, -griffe, -beschläge rt rt rt rt rt rt rt rt rt rt 6 Wandschalter, Steckdosen 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm rt 7 Wand-, Tischleuchten etc. 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm rt 8 Telefone rt rt 9 Fensterbänke 1 1 1 1 1 1 1 1 1 rt 9a Fenstergriffe rt rt rt rt rt rt rt rt rt rt 10 Horizontale Flächen rt rt rt rt rt rt rt rt rt 11 Stühle, Hocker, Tritte rt rt rt rt rt rt rt rt rt 12 Polstermöbel rt rt 13 Tische rt rt rt rt rt rt rt 14 Kleiderständer/-haken 1xm 1xm 1xm 1 1 1 15 Schließfächer 1 1 1 1 16 Schränke rt rt rt rt rt rt rt rt 17 Schreibtische, Rollcontainer rt rt rt rt 18 Kühlschränke 1 rt 19 Treppengeländer, Handlauf rt rt 20 Feuerlöscher 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm rt 21 Hinweisschilder, verglaste Bilder 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm rt 22 WC-Papierhalter rt 23 Handtuchspender 5 rt rt rt rt rt 24 Seifenspender 5 rt rt rt rt rt 25 Waschbecken, Spülen, Waschtröge 5 rt rt rt rt rt 26 Dusch- und Badewannen rt 27 Spritzbereiche, Fliesen 5 rt rt rt rt rt 28 Spiegel mit Ablage und Leuchte 5 rt rt rt rt rt 29 Armaturen 5 rt rt rt rt rt 30 WC-Becken mit Sitz/Urinale rt 31 WC-Bürsten mit Halterung rt 32 Sauberlaufzonen rt rt 33 Spinnweben Der Gegenstand/Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein. 34 Fliesenwände rt rt rt rt rt rt rt rt rt 35 Sonstige abwaschbare Wände rt rt rt rt rt rt rt rt rt 36 Heizkörper 1 1 1 1 1 1 1 1 1 rt 37 Innenverglasung, Windfänge rt rt rt rt rt rt rt rt rt 38 Glasvitrinen 1xm 39 Schülertische m. Untertischablagen rt 40 Schultafeln rt rt 41 Sonstige Einrichtungsgegenstände 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm 1xm Bodenreinigung: 42 Hart- und elastische Bodenbeläge rt rt rt rt rt rt rt rt rt rt 43 Stein-, Kunststeinbodenbeläge rt rt rt rt rt rt rt rt rt 44 Holz-, Parkettbodenbeläge rt rt rt rt rt rt rt rt rt 45 Textilbeläge rt rt rt rt rt rt rt rt rt 46 Fußbodenabläufe 1 1 rt Sonderbereiche 47 Meldung von Schäden bei Bedarf 48 Verbrauchsmaterial ergänzen bei Bedarf Reinigung an den Ferienenden 49 4xj (Schulgebäude) 50 Aufzüge rt 51 Küchenzeilen rt 52 Turnhallen rt rt = reinigungstäglich (wie in der Kalkulation angegeben)
Hinweis: Die Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter und Papierkörbe in den Raumnutzungsgruppen A, E, F, G, H und I müssen immer 5x wöchentlich geleert werden, auch wenn der Turnus in der Kalkulation geringer ist. Die Abfall-/Biomüll-/Wertstoffbehälter und Papierkörbe in der Raumnutzungsgruppe C müssen immer 2x wöchentlich geleert werden, auch wenn der Turnus in der Kalkulation geringer ist.
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2.6 Grundreinigung Die Grundreinigung umfasst in allen festgelegten Räumen:
- das Aus- und wieder Einräumen der Räume
- die Nassreinigung aller Natursteinfußböden und Natursteintreppen
- das fachgerechte Grundreinigen der Linoleum-, Kautschuk- und Kunststoffböden
- das Reinigen der Sockelleisten in allen Räumen und Verkehrsflächen
- die mindestens zweimalige Beschichtung mit Polymerdispersion der Böden (falls anwendbar) von Linoleum-, Kunststoff- und versiegelter Parkettböden Hinweise: Leitfähigkeitsböden dürfen nicht beschichtet werden. Bei den Sporthallenbelägen ist die DIN 18032 zu beachten.
- das Shampoonieren der Teppichböden mit anschließender Sprühextraktion (falls anwendbar)
- das Ölen von Holzböden (falls anwendbar)
- die Feuchtreinigung der Heizkörper einschließlich der Zuleitungen und Abdeckungen sowie Thermostate
- die Reinigung der Glasflächen an allen Schränken, Vitrinen und Schaukästen
- die Intensivreinigung der Möbel (außen) einschließlich der Bestuhlung
- die Reinigung von Treppengeländern, Treppenbrüstungen, Fensterbänken, Türen, Brüstungen an Wänden und Vorsprüngen
- das Reinigen von Fliesenwänden, Trennwänden in sanitären Anlagen
- die Reinigung der Bilderrahmen und sonstigen Einrahmungen, der Tafelgestelle, Schilder und Schalter
- alle Wand-, Tischleuchten sowie abgehängte Deckenlampen in allen Räumen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften fachgerecht reinigen
- die Reinigung aller sonstigen Einrichtungsgegenstände
Die Kosten hierfür sind im Kalkulationsblatt gesondert auszuweisen. Die Grundreinigung findet voraus- sichtlich einmal jährlich in den Sommerferien statt.
2.7 Kalkulation Die Kalkulationsblätter Los 1 und 2 liegen als Excel-Tabellen der Ausschreibung bei (Kalkula- tionsunterlagen Los 1 und 2).
2.8 Stundenübersicht Die Stundenübersichten Los 1 und 2 liegen als Excel-Tabellen der Ausschreibung bei (Kalkula- tionsunterlagen Los 1 und 2).
2.9 Kalkulation Objektüberwachung Um eine einwandfreie Qualitätssicherung zu gewährleisten, ist ein namentlich zu benennender, teil- weise freigestellter Ansprechpartner (z. B. Vorarbeiter) vor Ort während der Reinigungszeit der Unter- haltsreinigung einzusetzen. Dieser Ansprechpartner muss täglich die Reinigungskräfte des ANs sowie das Reinigungsergebnis kontrollieren.
Zusätzlich ist eine namentlich zu benennende, dem Objekt zugeordnete Objektleitung einzusetzen. Die Telefonnummer muss angegeben werden. Die Objektleitung muss während der üblichen Büro- zeiten des AGs telefonisch erreichbar sein und innerhalb von 1,50 Stunden dem AG vor Ort zur Ver- fügung stehen.
Eine Verständigung mit dem Ansprechpartner und der Objektleitung in deutscher Sprache muss möglich sein.
Die Objektleitung hat sich mindestens zweimal monatlich vom Fortgang der Arbeiten zu überzeugen und sich beim Beauftragten des AGs persönlich zu melden, um Änderungen, Probleme etc. zu besprechen. Hierfür sollte ein fester Termin vereinbart werden.
Der AN verpflichtet sich mindestens einmal monatlich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen in jedem Objekt. Das Ergebnis der Eigenkontrollen ist dem AG monatlich zusammen mit der Rechnung in Kopie vorzulegen. Der AG hat das Recht, Kontrollen nach eigenem Ermessen durchzuführen oder durch einen von ihm Beauftragten durchführen zu lassen. Diese Abnahme erfolgt stichprobenweise.
Der AN hat mit dem AG ein Qualitätssicherungssystem mit Leistungsüberwachung und Preisab- zugsystem bei Minderleistung zu vereinbaren und umzusetzen (siehe Kapitel 2.10).
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Die kalkulierten Stunden, Stundenverrechnungssätze und Kosten für freigestellte Ansprechpartner und Objektleitung sind gesondert in den Kalkulationsunterlagen Los 1 und 2, Register „2.9 Kalk. Objektüberwachung“ auszuweisen.
2.10 Qualitätssicherung
2.10.1 Allgemein Zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Reinigungsqualität sind regelmäßige Qualitätskont- rollen durch den AN und den AG und gemeinsam durchzuführen.
Um die Reinigungsleistung realistisch beurteilen zu können, hat der AN dem AG vor Auftragsbeginn die Revierpläne je Objekt/Bereich mit dem Leistungsverzeichnis für sein Reinigungspersonal vor- zulegen. Aus diesen Revierplänen muss hervorgehen, an welchen Tagen und ab welcher Uhrzeit sich die einzelnen Räume/Raumkomponenten in einem prüffähigen Zustand befinden müssen. Dies gilt im Besonderen für Räume/Raumkomponenten mit Turnus zweimal wöchentlich und kleiner. Während der Vertragslaufzeit müssen Änderungen in den Revierplänen dem AG mitgeteilt, bzw. lau- fend aktuelle Revierpläne vorgelegt werden (siehe 1.3 Allgemeines – Vorbemerkungen/Vorgaben).
Nachfolgend werden die Mindestvoraussetzungen an das vom AN einzusetzende Qualitätssiche- rungssystem sowie die entsprechenden Prüfkriterien inkl. deren Gewichtung und Kontrollhäufigkeiten beschrieben, um die Ergebnisse der Prüfungen vergleichbar zu gestalten. Wie der AN die Prüfungen durchführt ist nicht vorgegeben, ist jedoch im Vorfeld des Reinigungs- beginns mit dem AG abzustimmen.
Folgende Punkte muss das Qualitätssicherungssystem des ANs abdecken: • Reklamationen seitens des AGs müssen integrierbar sein und im Rahmen der Qualitätskontrollen muss der Stand der „Abarbeitung“ prüfbar und dokumentierbar sein. • Es müssen gezielte und zufällige Kontrollen möglich sein. • Bei der Beurteilung der einzelnen Prüfkriterien muss nach „ja“, „teilweise“ und „nicht gereinigt“ unterschieden werden können, wobei bei „teilweise“ die Möglichkeit der genauen Definition des Mangels gegeben sein muss. • Unterschiedliche Raumkomponenten müssen mit unterschiedlichen Prioritäten versehen werden können. • Die Ergebnisse müssen dokumentiert und jederzeit abrufbar sein. • Die Kontrollen sind in regelmäßigem Turnus zu erledigen, ebenso sollte eine außerplanmäßige Kontrolle auf Abruf des AG jederzeit möglich sein.
2.10.2 Prüfbereich (gemeinsame Prüfung AG und AN) Zu prüfen sind in jedem Bauteil in jeder Etage mindestens ein Raum je Raumnutzungsgruppe, bei kleineren Gebäuden das komplette Gebäude.
2.10.3 Prüfzyklen (gemeinsame Prüfung AG und AN) Die Prüfhäufigkeit ist abhängig vom Qualitätsindex (siehe 2.10.5). Prüfungen werden in der Regel in jedem Bereich/Gebäude alle sechs Wochen durchgeführt. Wird bei einer Prüfung nur der Qualitätsindex „ausreichend“ oder schlechter erreicht, so erfolgt die Folgeprüfung nach 14 Tagen. Wird anschließend wieder dreimal hintereinander der Qualitätsindex „befriedigend“ oder besser erreicht, wird das Prüfintervall wieder auf alle sechs Wochen erhöht.
Wird bei zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen mindestens der Qualitätsindex „gut“ erreicht, reduziert sich die Prüfhäufigkeit auf alle drei Monate. Erreicht der Qualitätsindex bei insgesamt vier aufein- anderfolgenden Prüfungen mindestens „gut“, reduziert sich die Prüfhäufigkeit auf zweimal jährlich.
2.10.4 Prüfkriterien und Gewichtung Zu prüfen sind alle gemäß Leistungsbeschreibung (Kapitel 2.4 und 2.5 der Leistungsbeschreibung) vorgegeben Arbeiten in der jeweiligen Raumnutzungsgruppe.
Alle Arbeiten sind mit einer vom AG festzulegenden Gewichtung zu versehen, damit die Vergleich- barkeit der Qualitätsprüfungen für alle Bereiche/Gebäude gegeben ist.
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2.10.5 Qualitätsindex (QI) Der Qualitätsindex ist Ausdruck für das Reinigungsergebnis. Er wird zwischen dem AG und dem AN im Rahmen von mehreren „Probebegehungen“ zu Vertragsbeginn festgelegt. Hierbei wird zwischen den einzelnen Bereichen/Gebäuden unterschieden.
| Qualitätsindex Bereich/Gebäude „X“ | Bedeutung des Qualitätsindexes |
|---|---|
| Sehr gut | Reinigungsziel zu A% bis 100% erfüllt |
| Gut | Reinigungsziel zu B% bis A% erfüllt |
| Befriedigend | Reinigungsziel zu C% bis B% erfüllt |
| Ausreichend | Reinigungsziel zu D% bis C% erfüllt |
| Mangelhaft | Reinigungsziel zu E% bis D% erfüllt |
| Ungenügend | Reinigungsziel zu weniger als E% erfüllt |
2.10.6 Maßnahmen zur QI-Sicherung Als Standard-Leistung wird ein QI von mindestens „gut“ vereinbart.
| 1. Monat | |
|---|---|
| QI | Abzug |
| befriedigend | 5% |
| ausreichend | 10% |
| mangelhaft | 20% |
| ungenügend | 40% |
| 2. Monat | |
|---|---|
| QI | Abzug |
| befriedigend | 10% |
| ausreichend | 20% |
| mangelhaft | 40% |
| ungenügend | 80% |
Die Abzüge werden von der Monatsrechnung des betroffenen Bereichs/Gebäudes vorgenommen. Liegt der Qualitätsindex drei Monate hintereinander bei „ungenügend“ kann der AG den gesamten Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
3.0 Kalkulation Stundenverrechnungssätze Die Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze Los 1 und 2 liegen als Excel-Tabellen der Aus- schreibung bei (Kalkulationsunterlagen Los 1 und 2).
4.0 Preisübersicht Die Preisübersichten Los 1 und 2 liegen als Excel-Tabellen der Ausschreibung bei (Kalkulationsunter- lagen Los 1 und 2).
5.0 Anlagen Anlage 1: Losübersicht
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