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2.1 Leistungsbeschreibung Gebaeudereinigungen.pdf

Unterhalts- und Grundreinigung von Grundschule, Schwimmhalle und Rathaus in Roetgen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 23:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigungen

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines ........................................................................................................................... 2 1.1 Ziel der Reinigungsleistungen ......................................................................................... 2 1.2 Aufsichten ..................................................................................................................... 2 1.3 Objekteinrichtung .......................................................................................................... 2 1.4 Schulungsnachweise ..................................................................................................... 2 1.5 Auftragsverwaltung ........................................................................................................ 3 1.6 Elektronische Arbeitszeiterfassung ................................................................................. 3 1.7 Umweltschutz ................................................................................................................ 3 1.8 Arbeitssicherheit ............................................................................................................ 3 1.9 Verkehrssicherheit ......................................................................................................... 3

2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung ............................................................................ 4 2.1 Reinigungszeiten ............................................................................................................ 4 2.2 Aufmaß .......................................................................................................................... 4 2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle .............................................................................. 4 2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen ....................................................................... 4 2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung ..................................................................... 4 2.6 Revierpläne .................................................................................................................... 5 2.7 Objektordner ................................................................................................................. 5 2.8 Definition der Reinigungsleistungen ................................................................................ 5

3 Leistungsbeschreibung Grundreinigung ................................................................................ 17 3.1 Leistungsverzeichnis Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB) ........................................ 18 3.2 Leistungsverzeichnis Grundreinigung (GrR) ................................................................... 19

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1 Allgemeines

1.1 Ziel der Reinigungsleistungen

Ziel der Reinigungsleistungen ist es, dass mit der Erbringung der Leistungen die Erhaltung der Sau- berkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene sichergestellt werden.

Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der gereinigten Flächen an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistun- gen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Der Auftragnehmer hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.

1.2 Aufsichten

Der Auftragnehmer bestellt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Hauses als zentralen An- sprechpartner für alle vertragsrelevanten Belange. Dies bindet kaufmännische und technische Be- lange ein.

Vom Auftragnehmer werden Objektleitungen eingesetzt. Die jeweils im Objekt freigestellten Auf- sichtsstunden dienen der Kontrolle der Reinigungsergebnisse in den jeweiligen Objekten. Näheres hierzu ist in Besonderen Vertragsbedingungen Gebäudereinigungen sowie in den Ergänzenden Ver- tragsbedingungen zur Qualitätskontrolle geregelt.

1.3 Objekteinrichtung

Der Auftragnehmer erstellt einen Ablaufplan zur Einrichtung des Objektes zum Tag des Vertragsbe- ginns und der Zeit davor. In diesem Ablaufplan werden konzentriert alle Informationen wie die Anlie- ferung von Geräten/Materialien, die Einweisungen objektverantwortlicher Personen etc. beschrieben und detailliert mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Mit dem Beginn der Leistungen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber konkrete lesbare Revier- pläne vor.

1.4 Schulungsnachweise

Das Reinigungspersonal muss hinsichtlich der Eigenschaften aller eingesetzten Reinigungsmittel, - geräte und -maschinen in Bezug auf die Qualität der Reinigungswirkung, die richtige Dosierung, die Anwendung pro Oberflächeneinheit und -material, unerwünschte Wirkungen wie Gefahren für die Sicherheit von Personen, die Umwelt und das zu reinigende Material, auf das sie einwirken, klare Anweisungen in Textform erhalten und nachweislich dokumentiert geschult sein.

Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Reinigungspersonals ist der AN verpflichtet, nachzuwei- sen, dass die jeweilige Reinigungskraft (namentliche Benennung) vor erstmaliger Aufnahme der Be- schäftigung und danach regelmäßig (jährlich) in die örtlichen Gegebenheiten des Objektes, die we- sentlichen Punkte des Vertrages und der Leistungsbeschreibung (u. a. Betriebsmitteln, Hygienevor- schriften, Reinigungsmethoden, Umgang mit Reinigungsmitteln) sowie arbeitssicherheitstechnisch von der Aufsichtsperson/Objektleitung in die Tätigkeit eingewiesen und geschult wurde.

Die Schulungen/Einweisungen sind vom AN hinsichtlich geschulter Personen, Schulungsdatum, Schulungsinhalt und Verantwortlichem für die Schulung zu dokumentieren und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Dem AG sind diese Dokumente anlassbezogen auf Verlangen in- nerhalb von drei Werktagen vorzulegen.

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1.5 Auftragsverwaltung

Der Auftraggeber wird die Auftragsverwaltung auf Grundlage der Preisblätter durchführen. Sämtliche Veränderungen der Auftragswerte erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form auf Basis der Preis- blätter.

Erweiterungen oder Reduzierungen der Reinigungsflächen oder Intervalle werden von einer zentra- len, durch den Auftraggeber bestimmten Schnittstelle aus in die Preisblätter eingearbeitet und ge- hen dem Auftragnehmer jeweils aktualisiert zu.

Der jeweilige Stand der Preisblätter wird ab dem Folgemonat Inhalt des Gebäudereinigungsvertrags.

Fallen in der Unterhaltsreinigung Veränderungen in einen Leistungsmonat, so findet der Monatswert je Position der Preisblätter zu einem einundzwanzigstel je Tag Berücksichtigung. Als Monatswert kommt ein Zwölftel des Jahreswertes in Ansatz.

Sonderarbeiten, die nicht Bestandteil der Preisblätter und Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsrei- nigung sind, können nur vom Auftraggeber bzw. den verantwortlichen Personen beauftragt werden und werden gegen vom Auftraggeber unterzeichneten Nachweis abgerechnet.

Für Arbeiten im Stundenverrechnungssatz werden An- und Abfahrtszeiten nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit einer Viertelstunde.

1.6 Elektronische Arbeitszeiterfassung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten in den zu reinigenden Objekten ein elektroni- sches Zeiterfassungssystem zu verwenden und dieses System für die lückenlose Erfassung der ge- leisteten Produktivstunden seiner Mitarbeiter im jeweiligen Objekt zu nutzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem dazu, dem Auftraggeber unaufgefordert monatlich die tatsächlich im jeweili- gen Objekt eingesetzten Produktivstunden auf Grundlage des elektronischen Zeiterfassungssystems nachzuweisen. Die Übermittlung der Daten ist eine Voraussetzung der Prüffähigkeit der Rechnung.

Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz seiner Mitarbeiter und des Auftraggebers, insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Archivie- ren und Löschen der Daten, eingehalten werden.

1.7 Umweltschutz

Es sind umweltschonende Reinigungsmittel und Materialien einzusetzen. Die Reinigungsmittel und Materialien müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit entsprechen. Soweit verfügbar dürfen nur solche Mittel und Materialien verwendet werden, die entsprechend zertifiziert (bspw. durch EU-Ecolabel, Blauer Engel oder vergleichbar) sind.

1.8 Arbeitssicherheit In den vorgeschriebenen Bereichen muss die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) getra- gen werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

1.9 Verkehrssicherheit Die Organisation der Absperrung von Bodenflächen (z.B. Straßen, Gehwege) für die Durchführung der Reinigungsarbeiten insbesondere im Rahmen der Glasreinigungen erfolgt durch die Auftragneh- merin/den Auftragnehmer. Die Kosten der Absperrungen sind in die Angebotspreise einzurechnen.

Die Verkehrssicherungspflichten gehen während der Reinigung auf die Auftragnehmerin/der Auf- tragnehmer über. Die Verkehrssicherungspflichten sind einzuhalten.

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2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

2.1 Reinigungszeiten

Die Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „Losinformationen“ zu entnehmen. Abweichend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem jeweiligen Objekt- verantwortlichen möglich.

2.2 Aufmaß

Das Aufmaß für die Unterhaltsreinigung basiert teils auf Angaben des Auftraggebers.

2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle

Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage (Reini- gungsintervalle) bei. Für die Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage wurde ein Zeitraum von vier Jahren (2026 bis 2029) herangezogen.

2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen

Für die Unterhaltsreinigung wurden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschriebe- nen Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich grund- sätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten und liegen den Unterlagen in Tabellenform als zusätzliche Anlage bei.

Die einzelnen Raumgruppen mit den enthaltenen Räumen und der zugeordneten Reinigungsklasse sind der Anlage „Raumgruppen“ zu entnehmen.

Die Definition der Reinigungsklassen ist der Anlage „Ergänzende Vertragsbedingungen zur Qualitäts- sicherung“ zu entnehmen.

2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung

Allgemein

Im Zuge einer professionellen Unterhaltsreinigung sind Sport-/Turnhallen, Eingangsbereiche und Flure, soweit möglich mit einem geeigneten Reinigungsautomaten zu reinigen. Im Allgemeinen ist eine maschinelle Reinigung in solchen Bereichen der manuellen Reinigung vorzuziehen.

Für das Lehrschwimmbecken soll im Rahmen der Unterhaltsreinigung jeweils eine visuelle Kontrolle des Beckens vor allem auf metallische Fremdkörper und deren umgehende Entfernung erfolgen, Anrostungen bzw. Verfärbungen sind umgehend zu entfernen.

Es wird eine Kommunikationsecke vereinbart, in welcher für die Reinigungsfirma Informationen hin- terlegt werden. Bei Dienstbeginn ist zu prüfen, ob Anweisungen in der Kommunikationsecke hinter- legt wurden.

Die als Datenmülltonnen gekennzeichneten Abfallbehälter werden ausschließlich vom Auftraggeber geleert und gereinigt.

Lehrschwimmbecken: Toilettenpapier, Beckenstein, Seife und Handtücher werden von der Gemein- de Roetgen gestellt und von der Reinigungsfirma aufgefüllt.

In allen Räumen der zu reinigenden Objekte ist mindestens einmal wöchentlich Staub zu wischen.

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In der Schule und den Nebengebäuden sollen die Bodenflächen im Wechsel zweimal pro Woche nebelfeucht und dreimal pro Woche nass gewischt werden.

2.6 Revierpläne

In den Revierplänen sind die Mitarbeiter raumgenau einzuteilen. Die Reinigungszeiten je Revier mit Start- und Endzeitpunkt sowie der geplanten Reinigungszeit sind laut dem Urangebot je Reinigungs- kraft auszuweisen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragneh- mer im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt. Dieser Einsatzplan ist mindestens vierteljährlich zu aktualisieren.

2.7 Objektordner

In jedem Objekt ist an zentraler Stelle in einem Putzmittelraum ein Objektordner zu hinterlegen und von den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers zu beachten Die Objektordner sind in geeigneter und aktueller Form zu führen und bei Änderungen entsprechend anzupassen.

Ein Objektordner ist in sieben Bereiche unterteilt:

• Aushangpflichtige Unterlagen (soweit möglich) • Unterweisungsnachweise • Kundenanforderungen/Bestimmungen • Checkliste, Leistungsverzeichnisse, Revierpläne • Maschinen und Geräte • Gesetzliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften • Sonstiges

2.8 Definition der Reinigungsleistungen

Alle Leistungen sind grundsätzlich nach der Aufstellung im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreini- gung und gemäß Pflegeanleitung zu erbringen. Die dort aufgeführten Leistungen werden nachfolgend näher erläutert. Die Definitionen hier dienen der einheitlichen Bewertung der Ergebnisse der geleis- teten Reinigungsarbeiten.

Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind pe- nibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reini- gungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen werden.

• Grobverschmutzung: Grobschmutz ist lose aufliegender, heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, wie bei- spielsweise Papier, Pflanzenblätter oder Getränkedosen, der sich aufheben lässt.

• Nicht haftende Verschmutzung: Nicht haftende Verschmutzungen, wie zum Beispiel Staub, Kies, Sand oder Haare, lassen sich nicht direkt aufheben und werden etwa durch Kehren oder Feuchtwischen entfernt.

• Haftende Verschmutzungen: Diese Verschmutzungen haften auf einer begrenzten Fläche. Es handelt sich beispielhaft um Lebensmittelrückstände, Griffspuren, sonstige Rückstände oder optische Veränderungen

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der Fläche. Diese müssen nass oder unter zur Hilfenahme von Mechanik oder Chemie ent- fernt werden

2.8.1 Bodenflächen

Hart- und elastische Bodenbeläge / Stein- und Kunststeinbodenbeläge

Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird.

Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen. Inter- vallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen.

Ergänzung zu Sanitärbereichen: In Sanitärbereichen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen!

Ergänzung zu Küchen: In Küchen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen! Die Bodenflächen der Küchen sind regelmäßig mit einem Gastrospezialreiniger (Gastropur oder gleichwertig) zur Entfernung von Eiweiß- und Fettverschmutzungen zu reinigen.

Ergebnis: Die Hartbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem her- kömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar. Es ist darauf zu achten, dass insbesondere die Fliesenböden in Sanitärbe- reichen mit der Zeit nicht nachdunkeln.

Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreibtischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung ver- schlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht erneuert.

PVC-Böden: cleanern

Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.

Ergebnis: Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

Holz- und Parkettbodenbeläge

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Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird. Der Reinigungs- flotte wird ein geeignetes Parkett- oder Holzpflegemittel zugegeben.

Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen und gut ausgepresst. Intervallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen.

Ergebnis: Die Holz- und Parkettbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ih- rem herkömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar.

Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhalts- reinigung nicht erneuert.

Textilbodenflächen

Textilbodenflächen werden an erreichbaren Stellen mit dem Sauger bzw. Bürstsauger gereinigt. Leicht bewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstelle zurückgestellt. Lose herum- liegende Verschmutzungen (Papierschnipsel, Heftklammer, etc. werden ggf. manuell aufgenom- men. Es ist darauf zu achten, dass die verwendeten Staubsauger mit Mikrofiltern (HEPA- oder ULPA- Filter) ausgerüstet sind.

Regelmäßig werden lose Teppiche aufgenommen und auch die darunter befindlichen Bodenflä- chen gereinigt.

Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz.

Abgrenzung: Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Side- boards, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt.

Fleckdetachur an Textilbelägen inkl. losen Teppichen

Haftende und fest haftende, erst kurzfristig bestehende (1 - 2 Tage) Flecken bis zu einem Durchmes- ser von ca. 10cm werden mit geeigneten Reinigungsmitteln entfernt. Die Strukturen und Fasern des Textilbodenbelages werden dabei weder durch physikalische noch chemische Einwirkungen be- schädigt.

Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen mehr auf. Die gereinigte Fläche weist im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und der Belag ist nicht beschädigt.

Abgrenzung: Bei Flecken größer als 10cm ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Beseitigung von Flecken mit einem Durchmesser größer als 10cm erfolgt nach ge-

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sonderter Beauftragung in Sonderreinigung. Ergibt sich zu Beginn der Detachur der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder ist eine Be- schädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten, so ist die Detachur unver- züglich einzustellen und der Beauftragte des AG zu unterrichten.

Kehren von Bodenbelägen

Hartbodenbeläge werden an erreichbaren Stellen gekehrt (manuelle oder maschinelle trockene me- chanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papier- knäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis).

Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Abfallbehälter, etc.) werden beiseite geräumt und nach er- folgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heft- klammer, etc.), werden manuell aufgenommen.

Ergebnis: Die Hartbodenflächen sind frei von aufliegenden Verschmutzungen (Staub, Sand, Laub etc.). Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömm- lichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt.

Abgrenzung: Geringe Menge Feinschmutz (Staubrückstände) können auf dem Fußboden zu- rückbleiben. Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhalts- reinigung nicht erneuert.

Schmutzfangzonen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Gitterroste, Schmutzfangmatten und Sauberlaufzo- nen werden ausgekehrt bzw. abgesaugt.

Regelmäßig werden lose Schmutzfangmatten und Gitterroste aufgenommen und auch die darun- ter befindlichen Bodenflächen bzw. Vertiefungen gereinigt.

Fußbodenentwässerung Bodeneinläufe werden gereinigt und durchgespült.

Ergebnis: Die Bodeneinläufe sind frei von Verunreinigungen wie Haaren, Speiseresten oder Fettablagerungen.

Hinweis: Nicht sachgemäß gereinigte Abläufe gefährden die Rohrleitungen. Dies kann zu Was- serschäden, Hygienerisiken und hohen Reparaturkosten führen. Für auftretende Schäden infolge unsachgemäßer Reinigung kommt der Auftragnehmer auf.

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2.8.2 Mobiliar/ Einrichtungen

Reinigen von Bestuhlung / Schreibtisch-/ Besucherstühlen / Sitzgruppen / Polstermöbeln / Hockern / Tritten / Sitzbänken / Wärmebänken

Alle Oberflächen inkl. Stuhlbeine und Unterseiten werden von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen so gesäubert, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt.

Ergebnis: Die gereinigten Gegenstände sind frei von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen wie z.B. Staub, Papierschnipsel sowie von Griffspuren und Schlieren. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die ge- reinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Befinden sich auf den zu reinigenden Stühlen Gegenstände oder Dokumente, so sind diese dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf freien Oberflächen. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maß- nahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Be- auftragte des AG davon zu unterrichten.

Reinigen von Schränken / Spinden / Garderobenschränken / Schließfächern

Die Frontflächen, die Oberseiten und die Stoßleisten werden ganzflächig mittels eines geeigneten Reinigungstuches von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Eindeutig als Un- rat zu identifizierende Gegenstände (z.B. zerdrückte Zigarettenschachteln, leere Getränkedosen) werden ebenfalls beseitigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Unrat, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Nur frei geräumte Oberflächen von Schließfächern, Spinden und Schränken sind zu reinigen. Etwaige Wertgegenstände werden nicht angehoben oder zur Seite gescho- ben, sondern es wird um sie herumgeputzt. Im Zweifel zwischen Wertgegenstand und Unrat ist der Gegenstand an seinem Ort zu belassen.

Reinigen von Vitrinen / Schaukästen

Die Außenseiten inklusive der Glasflächen sowie die freigeräumten Oberflächen von Vitrinen und Schaukästen werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt. Griffspuren und Flecken werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reini- gungsmittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede oder Kratzer auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf frei geräumten Flächen.

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Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.

Reinigen von Tischen / Schreibtischen / Pulten / Tresen / Ablagen / Theken / Sideboards / Rollcon- tainern / Regalen / Liegen / Sanitätsliegen / Ruhemöbeln / Schlafgelegenheiten / Betten / Wand- leisten / Garderoben / Kleiderhaken / Garderobenständer / Schirmständern / sonstigen Einrich- tungsgegenständen

Die freigeräumten Oberflächen dieses Mobiliars werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Dies schließt freigeräumte Flächen in Regalen und offenen Schränken ein. Befinden sich auf Schreibtischunterlagen keine Gegenstände, werden die Schreibtischunterlagen hochgehoben und die darunter befindliche Fläche gereinigt. Senkrechte Flächen (Schubladenvorderseiten, Türblätter, Griffe, etc.) werden ebenfalls gereinigt.

Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungs- mittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objek- tes keinen Schaden nimmt.

Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunter- schiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen (ausge- nommen Schreibunterlagen) sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließ- lich auf frei geräumten Flächen. Bettwäsche wird nicht gewechselt.

Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.

Entleeren und Reinigen von Abfalleimern / Papierkörben

Abfalleimer sowie Papierkörbe sind mit geeigneten Mülltüten bestückt. Die Inhalte der verschiede- nen Behälter werden in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcontainern entleert werden. Wo durchführbar werden Abfälle dem Recyclingsystem zurückgeführt. Datenmülltonnen sind von der Reinigung ausgenommen, diese werden auftraggeberseitig geleert.

Nach der Leerung werden die Behälter mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch innen und außen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert und ggf. mit einem neuen, Müllbeutel versehen. Abfalleinsätze von Papierkörben erhalten keinen Müllbeutel. Die Gestellung der Müllbeutel erfolgt durch den Auftragnehmer.

Ergebnis: Die entleerten und gereinigten Behälter sind frei von jeglichem Inhalt, auch von Kau- gummis und haftenden Papierschnipseln. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwertung zugeführt. Abfallbehälter, Papierkörbe und Aschenbecher sind frei von haftenden und nicht haf- tenden Verschmutzungen.

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Abgrenzung: Ist ersichtlich, dass durch die Gebäudenutzer der Abfall im Trennverfahren falsch zugeordnet wurde, so ist dieser dem Restmüll zuzuführen. Eine Nachsortierung ist nicht vorgesehen.

Entleeren und Reinigen von Aktenvernichtern

Der Inhalt der Aktenvernichter wird in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcontai- nern entleert werden. Wo durchführbar werden die Inhalte dem Recyclingsystem zurückgeführt.

Nach der Leerung werden die Behälter außen mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Behälter sind entleert. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwer- tung zugeführt. Die Aktenvernichter sind außen frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen.

Abgrenzung: Papierstaub oder einzelne Papierschnipsel können innen im Behälter verbleiben. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

Reinigen von Tischleuchten / Stehleuchten

Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV ein- zuhalten sind.

Reinigen von Schultafeln / Wandtafeln / Whiteboards / Flipcharts

Bei Wandtafeln, Flipcharts, Infotafeln und Prospektständern sind Füße und Rahmen zu reinigen.

Ergebnis: Die Oberflächen sind trocken und frei von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Etwaige Beschriftung von Wandtafeln, Whiteboards, Flipcharts und Infotafeln werden nicht entfernt oder verändert, es sei denn dies ist im Leistungsverzeichnis/Preisblatt ausdrücklich enthalten.

Bürotechnik (Bildschirme / Kopierer / Telefone / Drucker / Faxgeräte / Multifunktionsgeräte)

Die Oberflächen der Geräte werden mittels geeigneter Reinigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen sowie von Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Reinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Bei Monitoren / Bildschirmen wird nicht die Bildfläche, sondern nur Gehäuse und Standfuß gereinigt. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

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Reinigen von Feuerlöschern / Erste-Hilfe-Kästen / Defibrillatoren

Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reini- gungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Bei der Reinigung der Objekte ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit durch die Reinigung nicht beeinträchtigt wird und die Plombe der Feuerlöscher unversehrt ist. Ist einer dieser Fälle eingetreten, so ist der zuständige Beauftragte des Auftragge- bers unverzüglich zu benachrichtigen.

Reinigen von Hinweisschildern / verglasten Bildern

Hinweisschilder und verglaste Bilder werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Die Reinigung von Exponaten, Kunstgegenständen und privaten Bildern gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.

Reinigen von Blumentöpfen / Pflanzkübeln

Die Außenflächen von Blumentöpfen und Pflanzkübeln werden mittels eines geeigneten Reinigungs- tuchs von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Reinigungsmittel oder mit Reinigungsmittel versetzte Schmutz-flotte darf unter keinen Umständen in die Blumenerde gelangen. Für auftretende Schäden (z.B. abgestorbene Blumen) kommt der Auftragnehmer auf.

2.8.3 Einbauten

Reinigen von Türen / Türrahmen / -griffe / -beschläge

Türen inklusive Türrahmen, Türgriffen und Beschlägen werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Verschlossene und in absehbarer Zeit nicht zu öffnende Türen sind zumindest einseitig zu reinigen.

Innenverglasung: Glastüren / Glastrennwände

Griff- und Trittspuren sowie Flecken und Spritzer an Innenverglasungen und Windfängen werden punktuell und gezielt mit geeigneten Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien entfernt.

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Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Griff- und Trittspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.

Abgrenzung: Die ganzflächige Reinigung ist Bestandteil der Glas-/Rahmenreinigung.

Reinigen von Lichtschaltern / Steckdosen / Kabelkanälen

Lichtschalter, Steckdosen und Kabelkanäle werden von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen sowie Griffspuren und Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

Reinigen von Wandleuchten / Deckenleuchten

Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV ein- zuhalten sind.

Fußleisten / Sockelleisten / Fensterbänke / Heizkörper

Fußleisten, Sockelleisten, Fensterbänke und Heizkörper werden mit geeigneten Reinigungstextilien oder Trockensaugern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen befreit.

Ergebnis: Die Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren.

Abgrenzung: Es werden nur zugängliche und frei geräumte Flächen gereinigt. Gegenstände und Dokumente auf Fensterbänken und Heizkörpern werden zur Reinigung der Oberflä- chen nicht entfernt; es wird um diese Gegenstände und Dokumente herumgeputzt.

Fliesenwände / sonstige abwaschbare Wände

Fliesenwände und sonstige abwaschbare Wände werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und Rei- nigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen ins- besondere Griffspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.

Reinigen von Treppengeländern und Handläufen

Treppengeländer und Handläufe werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

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Abgrenzung: Es werden nur zugängliche Teile gereinigt. Der Einsatz von Hubwagen oder Gerüsten für schwer zugängliche Teile des Seitenschutzes ist nicht Bestandteil der Unterhaltsrei- nigung.

Besonderheiten in Lasten- und Personenaufzügen

Wandflächen und Spiegel werden mit geeigneten Reinigungsmitteln gesäubert, sodass sie frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen und Schlieren sind. Hierbei ist besonders auf Be- dienungspanel und Haltegriffe zu achten. Metallflächen werden mit geeigneten Pflegemitteln be- handelt. Textile Oberflächen werden abgesaugt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung der Bedienungspanels die Funktionsfähigkeit der Aufzüge nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hinge- wiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

2.8.4 Sanitärbereiche

Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind pe- nibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reini- gungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen werden.

Reinigen von WC-, Wasch- und Duschraum-Einrichtungen

WC-Sitze, -Deckel, -Becken und -Spülkästen sowie Urinale, Badewannen, Duschbecken, Hand- waschbecken, Ablageflächen (soweit frei geräumt) und Spiegel werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-, Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftrag- nehmer auf.

Reinigen und Auffüllen von Handtuch- / Seifen- / Desinfektionsmittel- / Hygienebeutelspendern / WC-Papierhaltern

Spender und WC-Papierhalter werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desin- fektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Papierhandtücher, Seifen- und Desinfektionsmittelkartuschen sowie Hygienebeutel und WC-Papier werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN nach Bedarf aufgefüllt.

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Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Der Bestand in den Behältern ist bis zur nächsten Reinigung ausreichend.

Abgrenzung: Die Spenderinhalte sind in aller Regel ausreichend bis zur nächsten Reinigung. Zu- sätzliche WC-Papierrollen werden entweder je WC-Raum zentral bevorratet oder es wird pro Toilette max. eine weitere WC-Rolle ausgelegt.

Reinigen und Ersetzen von WC-Bürsten und –haltern

WC-Bürsten und -halter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desin- fektionsreiniger sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen gereinigt.

WC-Bürsten werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN bei Bedarf ausgetauscht.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Die WC-Bürsten sind in einem ordentlichen Zustand.

Abgrenzung: Es werden ausschließlich defekte WC-Bürsten ausgetauscht. Weisen WC-Bürsten Ver- schmutzungen auf, die mit der regulären Reinigung nicht mehr entfernt werden kön- nen, geht der Ersatz zu Lasten des AN.

Reinigen von Hygienebehältern

Hygienebehälter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektions- reinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Die Gestellung der Damenhygienebehälter gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.

Reinigen von Wandfliesen / Schamwänden / Duschtrennwänden

Wandfliesen, Schamwände und Duschtrennwände werden mit geeigneten Reinigungs- und Desin- fektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-, Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftrag- nehmer auf.

Reinigen von WC-Armaturen, Waschtischarmaturen und Duschköpfen

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WC- und Waschtischarmaturen sowie Duschköpfe werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

2.8.5 Ausstattung von Speiseräumen / Sozialräumen / Küchen

Reinigen von Einrichtungsgegenständen / Speiseausgaben / -präsentationsmöbeln / Getränke- schränken / Getränkekühlschränken

Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Die Innenreinigung der Objekte ist nicht Gegenstand der Unterhaltsreinigung

Reinigen von Arbeitsflächen / Wandfliesen / abwaschbaren Wänden / Ablagen

Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren sowie gegebenenfalls vorhan- denen Hygieneplänen lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

Reinigen von Armaturen

Armaturen werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Zusätzlich werden die Armaturen nach erfolgter Reinigung aufpoliert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Nach dem Polieren befinden sich die Arma- turen in einem guten optischen Zustand und sind frei von Wischspuren.

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Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

2.8.6 Sonstiges

Sichtbares Spinnengewebe wird im Bedarfsfall mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder einem Besen beseitigt, sodass die zu reinigenden Räume frei von Spinnengewebe sind.

Offene Fenster und Türen werden nach der Reinigung durch das Reinigungspersonal geschlossen. Waren Türen verschlossen, so sind diese nach erfolgter Reinigung wieder zu verschließen. Bei der Spätreinigung besteht die Verpflichtung nach Dienstschluss die Außentüren und Fenster zu ver- schließen, sodass die zu reinigenden Gebäude nicht von betriebsfremden Personen unbemerkt be- treten werden können.

Brandschutztüren dürfen nicht aufgestellt werden.

Entstehen bei der Reinigung Schäden am Eigentum des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Besu- cher, so werden diese unmittelbar dem standortverantwortlichen Beauftragten des Auftraggebers gemeldet. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung von Schäden.

Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten werden eingehalten.

3 Leistungsbeschreibung Grundreinigung

Die Grundreinigungen müssen nach entsprechender Absprache mit den Objektverantwortlichen zeitlich zusammenhängend in den Schließzeiten durchgeführt werden. Der objektverantwortliche Vertreter des Auftraggebers legt jährlich die Teilbereiche fest, welche von der Grundreinigung um- fasst werden sollen.

Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum anzugeben.

Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Her- stellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder einzuräumen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Leistung des Auftragnehmers durch einen Be- auftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen.

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3.1 Leistungsverzeichnis Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB)

Bei der Durchführung der Grundreinigungen ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegenstände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungszustand nicht verschlechtert wird. Sollte dies dennoch geschehen, so erfolgt eine für den Auftraggeber kos- tenfreie Reinigung dieser Bereiche.

Vor der Grundreinigung von Bodenflächen ist ggf. das bewegliche Mobiliar aus den betreffenden Räumen heraus zu räumen und nach erfolgter Grundreinigung wieder an dieselbe Stelle zurückzu- stellen. Diese Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht separat vergütet.

Die Grundreinigung der Bodenbeläge ist abhängig von der Art des Bodenbelags durchzuführen. Grundsätzlich sind die Bodenbeläge nach Reinigungs- und Pflegeanleitung der Bodenhersteller zu behandeln.

Bei einer Neubeschichtung wird eine Haltbarkeit von mindestens 1 Jahr auf stark frequentierten Bo- denflächen und 2 Jahren auf weniger stark frequentierten Bodenflächen erwartet.

PVC

Bei PVC-Bodenbelägen erfolgt eine vollständige Entfernung vorhandener Bodenbeschichtungen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit langsam laufender Einscheibenmaschine mit geeignetem Pad und geeignetem Grundreinigungsmittel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen.

Für zu versiegelnde Böden erfolgt nach vollständiger Abtrocknung des Bodens eine Einpflege mit geeignetem Pflegemittel in 2 Schichten.

Linoleum

Bei Linoleum-Bodenbelägen erfolgt eine vollständige Entfernung vorhandener Bodenbeschichtun- gen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit langsam laufender Einscheibenmaschine mit geeignetem Pad und geeignetem Grundreinigungsmittel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen.

Für zu versiegelnde Böden erfolgt nach vollständiger Abtrocknung des Bodens eine Einpflege mit geeignetem Pflegemittel in 3 Schichten.

Kautschuk

Keine Beschichtung von Kautschukböden!

Vorhandene Beschichtungen sind vollständig zu entfernen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit langsam laufender Einscheibenmaschine mit geeignetem Pad und geeignetem Grundreinigungsmit- tel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen.

Bei glatten Kautschuk-Belägen erfolgt anschließend ein Abfahren der Böden mit der Highspeed- Maschine und geeignetem Pad.

Textilboden

Nur bei feuchtigkeitsunempfindlichen Materialien und Unterkonstruktionen erfolgt ein Schamponie- ren und gegebenenfalls Sprühextrahieren des Textilbodens. Vorab erfolgt ein Saugen/Bürstsaugen des Bodens. Hartnäckige Flecken sind mehrmals durchzuspülen und zu lösen.

Nach vollständiger fasertiefer Abtrocknung des Bodens erfolgt ein erneutes Saugen/Bürstsaugen.

Parkett geölt / gewachst

Die Grundreinigung von geöltem bzw. gewachstem Parkett erfolgt mit geeigneten Reinigungsmate- rialien und geeigneten Pads (rot).

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Anschließend erfolgt eine Einpflege und Auspolieren mit geeignetem Reinigungs- und Pflegematerial sowie geeigneten Maschinen.

Parkett versiegelt

Die Grundreinigung von versiegeltem Parkett erfolgt mit nicht abrasiven Pads und geeigneten Reini- gungsmaterialien sowie geeigneten Maschinen.

Anschließend ist der Boden streifenfrei nachzuwischen.

Sonstige Bodenbeläge

Die Grundreinigung erfolgt nach Herstellerangaben.

Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Her- stellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder an ihre Ursprungsorte zurückzustellen.

Nach erbrachter Leistung sind die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszuschalten.

Beschädigungen sind an den Standortverantwortlichen zu melden.

Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten sind einzuhalten.

Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum zu nennen.

3.2 Leistungsverzeichnis Grundreinigung (GrR)

Bei der Durchführung der Grundreinigungen ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegenstände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungszustand nicht verschlechtert wird. Sollte dies dennoch geschehen, so erfolgt eine für den Auftraggeber kos- tenfreie Reinigung dieser Bereiche.

Die Grundreinigung beinhaltet alle Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung der Grundreini- gung der Bodenbeläge (GrB).

Zudem beinhaltet die Grundreinigung alle Leistungen gemäß der Leistungsverzeichnisse der Unter- haltsreinigung für die jeweilige Raumgruppe.

Zusätzlich beinhaltet die Grundreinigung die folgenden Leistungen:

• das allseitige, gründliche Feuchtreinigen (innen und außen) aller Einrichtungsgegenstände und Einbauten in voller Höhe

• die vollflächige Reinigung sämtlicher, abwaschbarer Wandflächen

• die Reinigung von Beleuchtungskörpern (z.B. Wand-, Hänge-, Deckenlampen)

• Intensivreinigung der Küchenzeilen in den Teeküchen innen und außen einschließlich der Ab- züge und der elektrischen Geräte

• die vollständige Entfernung stark anhaftender Verschmutzungen

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• die Information des Auftraggebers, wenn sich stark anhaftende Verschmutzungen nicht ent- fernen lassen

• die Schimmelentfernung in Sanitärbereichen

Nach erbrachter Leistung sind die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszuschalten.

Beschädigungen sind an den Standortverantwortlichen zu melden.

Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten sind einzuhalten.

Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschich- tungsprodukte pro Raum zu nennen.

Die kalkulierte Durchschnittsleistung darf die Höchste zulässige Reinigungsleistung (m²/h) (Ober- grenze der Reinigungsleistung) während der gesamten Vertragslaufzeit nicht überschreiten, es sei denn, dies wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt.

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