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Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
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meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen.
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meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Ort, Datum, Unterschrift1 / Signatur2 / Name in Textform3
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
1 Unterschrift - nur erforderlich, wenn diese Zeichnungsform im Rahmen der Angebotsabgabe verlangt wird und die Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 Signatur (fortgeschritten oder qualifiziert) - nur erforderlich, wenn diese Zeichnungsform im Rahmen der Angebotsabgabe verlangt wird und diese Erklärung nicht Bestandteil eines signierten Angebots ist 3 Textform (Person des / der Erklärenden) - nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines in Textform übermittelten Angebots ist.
Erstellt durch das Team Zentrale Vergabeangelegenheiten der Region Hannover – Stand 12.12.2025