Unterhalts- und Grundreinigung des Abfall- und Energiezentrums Asdonkshof

Status
Offen
Angebotsfrist
10.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reinigungsdienste (90910000)
  • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
  • Entleerung von Abfallbehältern (90918000)
  • Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung (90919000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
768116-2026
Verfahrensnummer
b4b72561-8bb3-4a99-a5b3-a1192fc1e0ec

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG beauftragt die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung von Anlagen und Verwaltungsgebäuden im Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof in Kamp-Lintfort, Nordrhein-Westfalen. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 720 Tage. Angebote können bis zum 10. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung im Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung im Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof

    Der Auftraggeber betreibt das Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof in Kamp-Lintfort. Am Abfall- und Energiezentrum werden verschiedene Abfallbehandlungsanlagen durch die KWA betrieben. Neben den Abfallbehandlungsanlagen umfasst der Standort verschiedene (Verwaltungs-)Gebäude, die zu reinigen sind. Die erforderlichen (Reinigungs-)Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.

    Frist: 10.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, mit angemessener Frist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch des Bieters. Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen steht im Ermessen des Auftraggebers, welches er unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung diskriminierungsfrei ausüben wird. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Jeder Bieter ist im eigenen Interesse gehalten, ein vollständiges Angebot einzureichen.

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal gibt die Unterlagen nur mit einem Bieterkonto frei.

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Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, mit angemessener Frist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch des Bieters. Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen steht im Ermessen des Auftraggebers, welches er unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung diskriminierungsfrei ausüben wird. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Jeder Bieter ist im eigenen Interesse gehalten, ein vollständiges Angebot einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXS0Y56DYHY5SW1E

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