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Pflegeanweisung_Sportboden(Linol).pdf

Unterhalts- und Glasreinigung für vier städtische Objekte in München

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 08:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.muenchen.de

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Benutzungsbedingungen und Reinigungsanweisung für Sporthallenböden

nach DIN 18032-2 und EN 14904

Inhaltsverzeichnis

1.0 BELASTUNGSGRENZEN ............................................................................................................................... 2

1.1 ROLLENDE LASTEN .............................................................................................................................................. 2 1.2 STATISCHE LASTEN .............................................................................................................................................. 3

2.0 REINIGUNG UND PFLEGE ............................................................................................................................ 7

2.1 GEEIGNETES REINIGUNGS- UND PFLEGESYSTEM ........................................................................................................ 7 2.2 REINIGUNG ELASTISCHER BELÄGE .......................................................................................................................... 8 2.3 REINIGUNG PARKETTOBERFLÄCHEN ...................................................................................................................... 10

3.0 SONSTIGES ............................................................................................................................................... 12

3.1 ROLLSPORT ..................................................................................................................................................... 12 3.2 ARTFREMDE VERANSTALTUNGEN ......................................................................................................................... 12 3.3 KLIMA ............................................................................................................................................................ 12 3.4 MAßÄNDERUNGEN VON BODENBELÄGEN UND NAHTKANTENABDICHTUNGEN .............................................................. 13 3.5 VERÄNDERUNG AN DER OBERFLÄCHE / KLEBEBÄNDER ............................................................................................. 13

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1.0 Belastungsgrenzen

Da Sportböden vornehmlich dem Schutz des Sportlers dienen, müssen diese elastisch gelagert sein. Diese positive Eigenschaft führt unweigerlich dazu, dass Sportböden einer maximalen Belastungsgrenze unterlegen.

Grundlegend kann hier auf die Norm DIN 18032-2 verwiesen werden.

Diese Norm begrenzt die maximale Belastung bei flächenelastischen, kombiniert und mischelatischen Böden auf

5 kN/m² Flächenlast

1500 N Rollende Last

1.1 Rollende Lasten

Unter rollende Belastungen sind z.B. Putzgeräte, Putzmaschinen, Reinigungsgerüste, Mattenwagen, Sportgeräte, ausziehbare Tribünen, Transportwagen, fahrbare Hebebühnen oder ähnlich zu verstehen.

Auf Grund der starken Auslastung der Sporthallen und der gleichzeitigen Einsparung von Arbeitskräften ist es meist notwendig, für die Pflege des Hallenbodens Putzmaschinen zu beschaffen.

1.1.1 Reinigungsgeräte Durch Verwendung entsprechender Oberbeläge, geeigneter Pflegemittel (z. B. EverSports EverCare und EverClean) und der richtigen Reinigungsmaschine kann mit einem geringen Aufwand eine optimale Sportbodenpflege erreicht werden. Bei der Putzmaschinenbeschaffung sind jedoch einige technische Punkte zu berücksichtigen, damit nicht durch die Maschinenbelastung der Sportboden beschädigt oder zerstört wird.

Wir empfehlen daher in der Ausschreibung für die rollende Belastung auf 0,5 N/mm² zu begrenzen.

Der Achsenlast hält der Boden, insbesondere die obere Schicht, dann ohne Schaden stand, wenn er nach der Beanspruchung mit Radlasten oder Lastflächen weder bleibende Eindrücke von mehr als 0,5 mm Tiefe noch Risse oder Brüche zeigt. Die auf den Boden durch rollende oder stehende Lasten ausgeübte Bodenpressung darf jedoch 0,5 N/mm² nicht überschreiten. Davon ausgenommen sind einfahrbare Transportrollen von Barren nach DIN 7901 Teil 1 und Teil 2, die für eine Bodenpressung von 0,8 N/mm² dimensioniert werden können.

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Für die Bodenpressung (P) unter Laufrädern bzw. Transportrollen:

2 F F = Radlast N P = ------ B = Radiusbreite in mm B x r r = Radius des Rades in 1 kp=9,81 N

Hierbei müssen das Laufrad bzw. die Transportrollen einen zylindrischen Querschnitt besitzen und der Radkantenradius mind. 5 mm betragen. Dies gilt insbesondere für Turngeräte und Teleskoptribünen Mit Transportrollen und Aufstandsflächen sowie für Reinigungsgeräte.

Vorgenannte Werte dürfen von oben genannten Geräten in keinem Fall überschritten werden, da sonst Gefahr für den Boden besteht und die dann auftretenden Schäden durch die Gewährleistung des Sportbodenherstellers nicht abgedeckt sind.

Auf Parkettoberbelägen sollten ausnahmslos Luftbereifungen verwendet werden, um die bei harten Rädern unvermeidlichen Laufspuren auf dem Parkett zu vermeiden.

Es empfiehlt sich deshalb, von den Lieferanten einen entsprechenden Nachweis durch Prüfzeugnisse zu verlangen.

1.1.2 Tribünen Bezüglich ausziehbarer Tribünen ist DIN 18032 Teil 5 maßgebend, die zulässige Belastung regelt sich nach DIN 18032 Teil 2. Eine Angabe zur zulässigen Belastung nach DIN 18032 Teil 2, Ausgabe 2001-04, kann nur aus Pkt. 6.5 Verhalten bei rollenden Lasten (VLR), Pkt. 6.6 Schlagfestigkeit (SF) und Pkt. 6.7 Resteindruck (RE) hergeleitet werden. Aus diesem Grund sollten hier die Anforderungen der DIN 18032-2:1991-03 herangezogen werden. (Auszug DIN 18032-2 (03/91)

1.2 Statische Lasten

Unter statische Lasten werden alle Lasten verstanden, die über einen längeren Zeitraum auf dem Sportboden aufliegen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Lasten nicht über den Sportboden gerollt werden dürfen. Dies kann zu Beschädigungen in der Oberfläche führen.

Statische Lasten dürfen eine maximale Flächenlast von 5kN/m² (ca. 510 kg/m²) aufbringen. Häufige statische Lasten in Sporthallen sind Sportgeräte wie Tore oder Hallenschränke.

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1.2.1 Bewertung von statischen Lasten Da die statischen Lasten in den meisten Fällen nicht exakt einen Quadratmeter aufweisen, müssen die Lasten proportional auf die Auflagefläche heruntergerechnet werden. Hat zum Beispiel ein Schrank ein Gewicht von 200 kg/m², aber nur eine Auflagefläche von 0,25 m² ist die tatsächliche Flächenlast bei 600 kg/m² und übersteigt die maximale Belastungsgrenze. Hier kann mittels lastverteilenden Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden.

1.2.2 Bestuhlung und Betischung Aufgrund der zuvor beschriebenen Skalierung der Masse auf einen kleinen Auflagepunkt ist besonders bei der Bestuhlung und Betischung von Sporthallenböden unbedingt die maximale Belastung zu berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen zur Lastverteilung vorzunehmen. Explizit sei hierbei auf das „kippeln“ der Stühle hingewiesen. In der Regel hat der Stuhl dann eine maximale Auflagefläche von wenigen Millimetern.

Entsprechend DIN 18032-2 werden Sporthallenböden auf ihr Resteindruckverhalten geprüft. Hierzu wird der Boden über einen Stempel von 3 cm² mit einer Last von 30 kp während 5 Std. belastet. Nach einer Entlastungszeit von 25 Std. wird der verbliebene Resteindruck gemessen, er darf nicht größer als 0,5 mm sein.

Um bei einer Bestuhlung Resteindrücke wirksam vermeiden zu können, empfiehlt sich die Verwendung von so genannten Stuhlgleitern, die pro Stuhl eine Auflagefläche von mind. 30 cm² gewährleisten, also pro Stuhlfuß eine Auflagefläche von mind. 7 cm², was bei runder Auflage einen Durchmesser von 30 mm erfordert.

Durch Verwendung von Kugelgelenkgleitern ist sichergestellt, dass auch beim Wippen eine genügend große Auflagefläche verbleibt, die zudem die Kraft immer senkrecht in das Rohrprofil einleitet und damit auch den Stuhl schont. Sehr gut haben sich Kugelgelenkgleiter bewährt, deren Auflagefläche fest mit der Kugel verschraubt ist. Durch diese Art der Ausführung wird verhindert, dass die Auflagefläche von der Kugel abgesprengt werden kann.

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1.2.3 Prüfverfahren Da der Sportboden in der Normgebung einen gewissen Resteindruck erfahren darf, haben wir Ihnen nachfolgend noch kurz das Prozedere der Prüfung dargelegt.

Resteindruck (RE) Der Resteindruck wird mit einem Belastungsgerät und einem Dickenmessgerät geprüft.

Prüfgerät Das Belastungsgerät muss einen zylindrischen Eindruckstempel mit einer ebenen Fläche von 300 mm² (=19,5 mm Durchmesser) sowie einen Kantenradius von 1 mm haben und den Prüfboden 5 Stunden mit einer Prüfkraft von mind. 0,3 kN belasten können.

Messgerät Das Dickenmessgerät hat einen ebenen Stempel von 6 mm Durchmesser und erzeugt mit einer Masse von (86,5 +/- 1) g einen Messdruck von 0,03 N/mm².

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Durchführung der Messungen Für die Messungen im Labor sind 4 Prüfböden erforderlich. Nach Angleichen der Prüfböden an das Normklima DIN 50014-23/50-2 (mind. 16 Stunden) wird die Dicke (d a) der Prüfböden im Schnittpunkt der Diagonalen mit einem Dickenmessgerät in mm gemessen. Danach wird der Prüfboden im Schnittpunkt der Diagonalen 5 Stunden mit dem Belastungsgerät bei einer Prüfkraft von 0,3 kN belastet. Nach einer Entlastungszeit von 25 Stunden wird die Dicke (d e) des Prüfbodens mit dem Dickenmessgerät im Schnittpunkt der Diagonalen erneut gemessen.

Auswertungen der Messungen Aus der Differenz der Dicken des Prüfbodens vor und nach der Belastung (Dd = d a – d e) ergibt sich der Resteindruck in mm.

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2.0 Reinigung und Pflege

Maßgeblich für einen sicheren und nachhaltigen Umgang mit dem Sportboden ist das richtige Reinigen und Pflegen.

Da jede Halle unterschiedlich genutzt wird, kann keine allgemeingültige Aussage zur Häufigkeit und der Reinigung ausgesprochen werden. Bei Mehrzwecknutzung (Veranstaltungen) wird ein weitaus höherer Pflegeaufwand notwendig, um die gewünschten sportfunktionellen, optischen und hygienischen Anforderungen zu gewährleisten.

2.1 Geeignetes Reinigungs- und Pflegesystem

Grundlegend sind die Pflegehinweise des Sportboden und/oder Oberbelagherstellers zu beachten. Durch ungeeignete Pflegemittel kann die Sportbodenoberfläche nicht nur in Ihrer Sportfunktion (Gleitverhalten) erheblich beeinträchtigt, sondern sogar durch Schädigung des Materials unbrauchbar werden.

Sporthallenböden stellen in der Regel höhere Ansprüche an die Reinigung und Pflege als normale Fußböden, denn im Prinzip übernimmt der Sporthallenboden die Funktion des wichtigsten Sportgerätes in der Halle. Während Konstruktionsmerkmale z. B. die Eigenschaften des Kraftabbaus oder der Ballreflexion bestimmen, auf die nachträglich kein Einfluss mehr genommen werden kann, werden auf den Oberbelägen insbesondere das Gleitverhalten und die Lichtreflexion durch die Reinigung und Pflege beeinflusst.

Nach unserer Erfahrung sind in der Vergangenheit immer wieder bei der Reinigung und Pflege der Sporthallenoberfläche Probleme aufgetreten. Es werden Materialien eingesetzt, die nicht nach DIN 18032 bzw EN 14904 geprüft sind, obwohl es auf den Behältnissen vermerkt ist. Häufig ist hier die Rede von „entspricht der DIN 18032-2“.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir lediglich eine Empfehlung für unsere Produkte EverCare sowie EverClean aussprechen können. Andernfalls können wir keine Gewährleistung für ein Einhaltung der Normvorschriften übernehmen. Die Nichteinhaltung der Normvorschriften, aufgrund einer fehlerhaften Pflege, kann zu bedeutsamen Verletzungsrisiken führen. Neben dem Verletzungsrisiko kann eine falsche Pflege den Sportboden beschädigen.

Darüber hinaus ist das gelegentliche Auftreten von Rissen, Dehnungen oder Poren in den Fugen durchaus möglich. Diese können sportfunktioneller oder ästhetischer Natur sein. Das umfasst jedes thermische Verscheißen von Kunststoffbelägen, Verfugen von Linoleum-, Natur- und Synthesekautschukbelägen. Dimensionsänderungen des Bodenbelages können durch Verschweißen oder Verfugen nicht verhindert werden. Trotz einwandfreier Materialien und deren Verarbeitung sind Schweißnähte und Nahtabdichtungen infolge vielfältiger Einwirkungen im Gebrauch nicht zwangsläufig dauerhaft dicht. Sie müssen beobachtet und ggf. im Rahmen der Wartung nachgearbeitet werden. Das Fertigprodukt, das aus den Schmelzdrähten hergestellt wird, nennt sich daher Dehn- oder auch Wartungsfuge. Wir empfehlen einen Wartungsvertrag abzuschließen.

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In DIN 18032 Teil 2 sind die Gleitreibungsbeiwerte auf 0,4 - 0,6 festgelegt worden. Damit wird den Erkenntnissen von Sportmedizinern Rechnung getragen, die festgestellt haben, dass leichteres Gleiten auf den Sporthallenböden mögliche Überbeanspruchungen der Gelenke vermeidet. Dies gilt insbesondere für sportlich nicht so durchtrainierte Kinder, Jugendliche und ältere Erwachsene. Wird auf einem zu stumpfen Boden von einem nicht durchtrainierten Menschen ständig Sport getrieben, so kann es bei diesem im Laufe der Zeit zu erhöhten Verschleißbeanspruchungen in den Gelenken kommen. Aus dem Vorgenannten ist zu entnehmen, dass die Oberflächeneigenschaften eines neuen Belages durch die Reinigung und Pflege nicht negativ verändert werden dürfen. Das setzt eine richtige, regelmäßige Reinigung und Pflege (mit EverSports EverCare und EverClean) voraus, die zusätzlich eine ausreichende Hygiene sichern muss, um die Sportler nicht gesundheitlich zu gefährden. Diese Grundvoraussetzungen bestimmen die Rahmenbedingungen der Reinigungs- und Pflegemaßnahmen, die natürlich auf die jeweilige Sporthalle abgestimmt sein müssen.

In Bezug auf den späteren Unterhalt von Sporthallen müssen Präventivmaßnahmen, wie die Installation von großen Sauberlaufzonen (im Regelfall mindestens 5 Laufmeter) im Eingangsbereich der Halle bereits bei der Planung Berücksichtigung finden. In Sporthallen, in denen solche Möglichkeiten nicht berücksichtigt wurden, müssen nachträgliche Maßnahmen ergriffen werden, weil dadurch bereits ein Teil der Unterhaltskosten eingespart werden kann, der sonst für einen entsprechenden Mehraufwand an der Reinigung erbracht werden muss.

2.2 Reinigung elastischer Beläge

Elastische Belege sind zum Beispiel Linoleum, PVC oder PUR-Beschichtungen.

2.2.1 Bauschluss/Feinreinigung Grundsätzlich müssen Reinigungen mit möglichst wenig Wasser ausgeführt werden. Durch die aktuell einzusetzenden Klebstoffe kann eine Ablösung des Oberbelags durch zu viel Wasser nicht mehr vermieden werden. Das Ablösen des Oberbelages aufgrund einer fehlerhaften Reinigung stellt keinen Mangel dar.

Es wird dringend daraufhin hingewiesen, dass nach der Nassreinigung die Deckel mit geeigneten Saughebern von den Gerätehülsen abgenommen werden und die Ränder des Bodens und des Deckels mit einem trocknen Tuch vom Restwasser befreit werden müssen. Die Deckel sollten anschließend nicht sofort eingelegt werden, damit übriges Wasser noch verdunsten kann.

2.2.1.1 Erstreinigung Nach Abschluss der Verlegung und Bauarbeiten wird Grobschmutz durch Fegen und Saugen, Feinschmutz durch eine Nassreinigung manuell mit Fahreimer, Mopp und Presse, am zweckmäßigsten jedoch maschinell mit Scheibenmaschine oder Reinigungsautomaten entfernt. Dem Wasser wird ein nicht alkalisch-aggressiver Grund- oder Allzweckreiniger nach Herstellervorschrift (EverSports EverClean - Mischungsverhältnis 1:10-1:20) beigegeben. Die fertige Lösung, mit einem pH-Wert von max. 9,0 ist mit einer Scheibenmaschine oder einem Reinigungsautomaten großflächig aufzutragen. Das anschließende Scheuern richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung. Grobkörnige Nylpads (blau oder grün) sind nicht geeignet. Baustaub ist meist ohne hohen

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chemisch-mechanischen Aufwand entfernbar. Die Schmutzflotte wird mit saugfähigen Tüchern oder Wassersauger bzw. durch den Reinigungsautomaten aufgenommen und die Fläche dann nochmals mit klarem Wasser nachgewischt, damit keine Schmutz- oder Reinigungsmittelrückstände verbleiben.

2.2.1.2 Erstpflege Nach Abschluss der Verlegearbeiten und Aushärtung aller Hilfsstoffe hat vor Benutzung des Sportbodens eine Erstpflege (z. B. EverSports EverCare) nach Anleitung des Bodenherstellers zu erfolgen.

2.2.2 Grundreinigung Diese Maßnahme ist in Hallen mit nur sportfunktioneller Nutzung ca. einmal jährlich, in Mehrzweckhallen nach außersportlichen Veranstaltungen, je nach Stärke der Verschmutzung, vorzunehmen. Wird das Oberflächenbild zu glänzend oder liegt Glättebildung vor, ist ebenfalls eine Grundreinigung (EverSports EverClean) anzuraten.

Hierbei werden Verschmutzungen und aufgebrachte Pflegemittel am zweckmäßigsten maschinell mit Ein- oder Mehrscheibenmaschinen plus Wassersauger oder Reinigungsautomaten entfernt. Dem Wasser ist ein nicht alkalisch-aggressiver Grundreiniger nach Herstellerangabe beizufügen, ph-Wert maximal 9,0. Die Verarbeitung erfolgt, wie unter Punkt 2.1 Bauschluss/Feinreinigung aufgeführt. Die Scheuermechanik richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung. Grobkörnige Nylonpads sind nicht geeignet.

Nach jeder Grundreinigung ist wieder eine Einpflege (EverSports EverCare), wie nachfolgend beschrieben, vorzunehmen.

2.2.3. Unterhaltsreinigung Diese Behandlung soll aus sportfunktionellen, optischen und hygienischen Anforderungen täglich oder in anderen, nicht zu langen Zeitintervallen erfolgen. Je nach Beanspruchung, Schmutzeintrag und Gleitverhalten sind folgende Maßnahmen möglich:

2.2.3.1 Feuchtwischen Bei diesem Verfahren wird lose aufliegender Schmutz mit nebelfeuchten Feuchtwischbezügen, Gazen, Fliesen oder Tüchern entfernt. Diese Staubbindung ist in Sporthallen täglich durchzuführen, um Glättebildung vorzubeugen.

2.2.3.2 Einpflege Die saubere, trockene Belagsoberfläche wird mit einem Wischpflegemittel, (EverSports EverCare – Mischungsverhältnis 1:200, ca. 0,1 Liter pro 100 qm) dem Wischwasser zugegeben und abschnittsweise aufgetragen. Anschließend wird die überschüssige Flüssigkeit, in einem zweiten Arbeitsgang, mit einem angepressten Wischmopp aufgenommen. Nach mehrmaliger Anwendung bleibt ein feiner Pflegefilm zurück. Damit werden Einwirkungen chemisch-mechanischer Vorgänge gemindert und gleichzeitig die Unterhaltsreinigung erleichtert.

Emulsionen/Dispersionen sind für Sport-, Turn- und Mehrzweckhallen nicht generell geeignet.

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2.3 Reinigung Parkettoberflächen

Diese Pflegeanweisung ist gültig für alle Parkett- und Holzfußböden mit bauseits versiegelten Oberflächen.

Ein Parkett zeichnet sich durch eine unübertroffene Lebensdauer aus. Die Oberflächenbehandlung erhält die Schönheit des Holzes und schützt gegen Verschmutzungen. Jede Art der Oberflächenbehandlung unterliegt aber einem natürlichen Verschleiß. Deshalb ist eine regelmäßige Reinigung und Pflege unerlässlich.

Beachten Sie aber auch: Holz ist ein natürlicher Werkstoff, der von der jeweiligen Temperatur des Raumes und der darin befindlichen Luftfeuchtigkeit beeinflusst werden kann. „Holz atmet“, d.h. es finden werkstoff- und raumklimatisch bedingt, Wechselwirkungen statt. Bei hoher Umgebungsfeuchte nimmt der Holzfußboden Feuchtigkeit auf und vergrößert sein Volumen. Umgekehrt, bei trockener Umgebung (wie z. B. in der Heizperiode im Winter) gibt das Holz Feuchtigkeit ab und verkleinert das Volumen der Elemente. Die Folge ist eine Fugenbildung am Holzfußboden während der Heizperiode. Bewerten Sie das nicht negativ, sondern als Beweise für die Natürlichkeit des Holzfußbodens. Die raumklimatischen Bedingungen sollten bei ca. 20°C und 50-60% rel. Luftfeuchtigkeit liegen. Sorgen Sie insbesondere während der Heizperiode ggf. für eine zusätzliche Raumluftbefeuchtung.

Versiegelungen schützen die Oberfläche des Holzes vor Verschleiß und bewirken vor allem die leichte Reinigung und Pflege. Die Versiegelung schütz das Holz durch eine Filmschicht, sodass das Holz keine Schmutzstoffe aufnehmen kann. Diese Schicht unterliegt aber im Laufe der Zeit, je nach Beanspruchung, einem mehr oder minder starkem Verschleiß. Schmutz und Staubkörnchen unter den Schuhsohlen verkratzen die Versiegelung. Durch eine regelmäßige Reinigung und Pflege kann dieser Verschleiß jedoch verringert werden.

2.3.1 Bauschluss/Feinreinigung Grundsätzlich müssen Reinigungen mit möglichst wenig Wasser ausgeführt werden. Durch die aktuell einzusetzenden Klebstoffe kann eine Ablösung des Oberbelags durch zu viel Wasser nicht mehr vermieden werden. Das Ablösen des Oberbelages aufgrund einer fehlerhaften Reinigung stellt keinen Mangel dar.

Es wird dringend daraufhin hingewiesen, dass nach der Nassreinigung die Deckel mit geeigneten Saughebern von den Gerätehülsen abgenommen werden und die Ränder des Bodens und des Deckels mit einem trocknen Tuch vom Restwasser befreit werden müssen. Die Deckel sollten anschließend nicht sofort eingelegt werden, damit übriges Wasser noch verdunsten kann.

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2.3.1.1 Erstreinigung Nach Abschluss der Verlegung und Bauarbeiten wird Grobschmutz durch Fegen und Saugen, Feinschmutz durch eine Nassreinigung manuell mit Fahreimer, Mopp und Presse, am zweckmäßigsten jedoch maschinell mit Scheibenmaschine oder Reinigungsautomaten entfernt. Dem Wasser wird ein nicht alkalisch-aggressiver Grund- oder Allzweckreiniger nach Herstellervorschrift (EverSports EverClean - Mischungsverhältnis 1:10-1:20) beigegeben. Die fertige Lösung, mit einem pH-Wert von max. 9,0 ist mit einer Scheibenmaschine oder einem Reinigungsautomaten großflächig aufzutragen. Das anschließende Scheuern richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung. Grobkörnige Nylpads (blau oder grün) sind nicht geeignet. Baustaub ist meist ohne hohen chemisch-mechanischen Aufwand entfernbar. Die Schmutzflotte wird mit saugfähigen Tüchern oder Wassersauger bzw. durch den Reinigungsautomaten aufgenommen und die Fläche dann nochmals mit klarem Wasser nachgewischt, damit keine Schmutz- oder Reinigungsmittelrückstände verbleiben.

2.3.1.2 Erstpflege Nach Abschluss der Verlegearbeiten und Aushärtung aller Hilfsstoffe hat vor Benutzung des Sportbodens eine Erstpflege (z. B. EverSports EverCare) nach Anleitung des Bodenherstellers zu erfolgen.

2.3.2 Grundreinigung Diese Maßnahme ist in Hallen mit nur sportfunktioneller Nutzung ca. einmal jährlich, in Mehrzweckhallen nach außersportlichen Veranstaltungen, je nach Stärke der Verschmutzung, vorzunehmen. Wird das Oberflächenbild zu glänzend oder liegt Glättebildung vor, ist ebenfalls eine Grundreinigung (EverSports EverClean) anzuraten.

Hierbei werden Verschmutzungen und aufgebrachte Pflegemittel am zweckmäßigsten maschinell mit Ein- oder Mehrscheibenmaschinen plus Wassersauger oder Reinigungsautomaten entfernt. Dem Wasser ist ein nicht alkalisch-aggressiver Grundreiniger nach Herstellerangabe beizufügen, ph-Wert maximal 9,0. Die Verarbeitung erfolgt, wie unter Punkt 2.1 Bauschluss/Feinreinigung aufgeführt. Die Scheuermechanik richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung. Grobkörnige Nylonpads sind nicht geeignet.

Nach jeder Grundreinigung ist wieder eine Einpflege (EverSports EverCare), wie nachfolgend beschrieben, vorzunehmen.

2.3.3 Unterhaltsreinigung Die Unterhaltsreinigung wird immer dann durchgeführt, wenn der Holzfußboden verschmutzt ist. Dabei wird Grobschmutz mit Mopp, Haarbesen oder Staubsauger trocken entfernt. Diese Verschmutzungen wirken wie Schleifpapier und sind umgehend zu entfernen. Feinen Schmutz oder Staub durch nebelfeuchtes Wischen entfernen.

Nur nebelfeucht wischen. Auf keinen Fall Stahlwolle verwenden, da dies die Versiegelung beschädigt. Auch handelsübliche Mikrofasertücher können die Lackoberfläche schädigen. Hier bitte nur für versiegelte Holzfußböden geeignete Mikrofasertücher verwenden.

Diese Behandlung soll aus sportfunktionellen, optischen und hygienischen Anforderungen täglich oder in anderen, nicht zu langen Zeitintervallen erfolgen. Je nach Beanspruchung, Schmutzeintrag und Gleitverhalten sind folgende Maßnahmen möglich:

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2.2.3.1 Feuchtwischen Bei diesem Verfahren wird lose aufliegender Schmutz mit nebelfeuchten Feuchtwischbezügen, Gazen, Fliesen oder Tüchern entfernt. Diese Staubbindung ist in Sporthallen täglich durchzuführen, um Glättebildung vorzubeugen.

2.2.3.2 Einpflege Die saubere, trockene Belagsoberfläche wird mit einem Wischpflegemittel, (EverSports EverCare – Mischungsverhältnis 1:10-1:20) dem Wischwasser zugegeben und abschnittsweise aufgetragen. Anschließend wird die überschüssige Flüssigkeit, in einem zweiten Arbeitsgang, mit einem angepressten Wischmopp aufgenommen. Nach mehrmaliger Anwendung bleibt ein feiner Pflegefilm zurück. Damit werden Einwirkungen chemisch-mechanischer Vorgänge gemindert und gleichzeitig die Unterhaltsreinigung erleichtert.

Emulsionen/Dispersionen sind für Sport-, Turn- und Mehrzweckhallen nicht generell geeignet

3.0 Sonstiges

Grundsätzlich sollte ein Sportboden nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Jede Änderung des Sportbodens kann zur Verschlechterung führen und ist dringend zu unterlassen.

3.1 Rollsport

Beim Rollsport ist darauf zu achten, dass die Rollgeräte (Rollschuhe, Inliner, Skateboard, Waveboards, usw.) nur mit nicht abfärbenden Rollen und Stoppern ausgestattet sind. Die Sportartikelanbieter haben entsprechende Rollen in ihren Angeboten. Außerdem dürfen die Rollgeräte noch nicht im Freien benutzt worden sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass in die Rollen eingedrungene Splitter, Sandkörner usw. den Oberbelag der Halle beschädigen. Prinzipiell raten wir von der Nutzung in der Sporthalle davon ab.

3.2 Artfremde Veranstaltungen

Bei artfremden Veranstaltungen ist gegebenenfalls ein Schutzbelag oder bei zu erwartenden schweren Lasten zusätzlich eine Spanplatte (ca. 25 mm) auszulegen.

Hierzu erhalten Sie von dem Sportbodenbauer auf Wunsch weitere Auskünfte und Lieferantennachweise.

3.3 Klima

Bei Sportbodensystemen, in denen Holz- oder Holzwerkstoffe und insbesondere Parkettoberflächen eingebaut sind, ist folgende Klimabedingung einzuhalten:

ca. 20° C bei ca. 55% rel. Luftfeuchte

Dieses Klima stellt sicher, dass die Holzwerkstoffe auf Dauer haltbar sind und weder quellen noch schwinden.

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3.4 Maßänderungen von Bodenbelägen und Nahtkantenabdichtungen

Hinsichtlich der Nahtkantenabdichtung (also Verschweißung bzw. Verfugung) von elastischen Bodenbelägen
steht im neuen Kommentar zur VOB ein Hinweis, der sich schon seit längerer Zeit angedeutet hat.
Linoleum-, Natur- und Synthesekautschukbeläge: „Trotz einwandfreier Materialien und deren Verarbeitung sind
Nahtabdichtungen infolge vielfältiger Einwirkungen im Gebrauch nicht zwangsläufig dauerhaft dicht. Sie müssen
beobachtet und ggf. im Rahmen der Wartung nachgearbeitet werden. … Dimensionsänderungen des
Bodenbelages können durch Verfugungen nicht verhindert werden. …“

Wir möchten folglich darauf hinweisen, dass es sich beim Öffnen der Schweißnähte um keinen Gewährleistungsmangel handelt.

3.5 Veränderung an der Oberfläche / Klebebänder

Sämtliche Eingriffe in die Oberfläche von Sportböden sind zu vermeiden. Hierunter zählen besonders Nachlackierungen, Markierungen mittels Farbe oder das verwendenden von Klebebändern.

Aufgrund häufiger Komplikationen möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass Klebebänder zu Beschädigungen der Oberbeläge, Versiegelungen sowie der aufgetragenen Pflegemittel führen. Schäden, die durch Klebebänder verursacht werden, liegen nicht in unserer Verantwortung und stellen keinen Gewährleistungsfall dar. Auch wenn Hersteller von Klebebändern eine Nutzung freigeben, können diese Klebebänder den Sportboden beschädigen.

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