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307_26 Anl C-01 zusätzl. Vertragsb. Los 6.pdf

Unterhalts- und Glasreinigung für öffentliche Dienstliegenschaften in Leipzig, Wurzen und Taucha

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 09:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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  1. Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist gemäß E-

Rechnungsverordnung verpflichtend. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches

Datenformat nach EN 16931, wie z. B. XRechnung.

Rechnungen sind ausschließlich über die onlinezugangsgesetz-konforme

Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzureichen: https://xrechnung-bdr.de/.

Zulässige Übermittlungswege innerhalb der OZG-RE sind:

  • Rechnungserstellung auf der Plattform

  • Rechnungsupload über die Plattform

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  • Rechnungsversand per E-Mail an die nutzerkontospezifische Zieladresse

  • Rechnungsübermittlung über Peppol

Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Leitweg-ID zur Übermittlung von

Rechnungsinformationen an die Bundesanstalt lautet 991-80032-33.

Weitere verbindlich einzuhaltende Vorgaben zur Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben, Pflichtangaben auf Rechnungen, der Nutzung der OZG-RE für den zentralen

Rechnungseingang sowie mögliche Ausnahmen nach der E-RechV sind unter

www.bundesimmobilien.de -> Information -> Rechnungsstellung aufgeführt.

  1. Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3

BGB. Hiervon ausgenommen sind Rechnungen nach § 3 Absatz 3 E-RechV.

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