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- Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist gemäß E-
Rechnungsverordnung verpflichtend. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches
Datenformat nach EN 16931, wie z. B. XRechnung.
Rechnungen sind ausschließlich über die onlinezugangsgesetz-konforme
Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzureichen: https://xrechnung-bdr.de/.
Zulässige Übermittlungswege innerhalb der OZG-RE sind:
-
Rechnungserstellung auf der Plattform
-
Rechnungsupload über die Plattform
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-
Rechnungsversand per E-Mail an die nutzerkontospezifische Zieladresse
-
Rechnungsübermittlung über Peppol
Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Leitweg-ID zur Übermittlung von
Rechnungsinformationen an die Bundesanstalt lautet 991-80032-33.
Weitere verbindlich einzuhaltende Vorgaben zur Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Pflichtangaben auf Rechnungen, der Nutzung der OZG-RE für den zentralen
Rechnungseingang sowie mögliche Ausnahmen nach der E-RechV sind unter
www.bundesimmobilien.de -> Information -> Rechnungsstellung aufgeführt.
- Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3
BGB. Hiervon ausgenommen sind Rechnungen nach § 3 Absatz 3 E-RechV.
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