A.1_Leistungsbeschreibung MPIL-03-2026 Glasreinigung LOS 2.pdf

Unterhalts- und Glasreinigung für ein Forschungsinstitut

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 18:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung

Glasreinigung

MPIL-03-2026

LOS 2

Die Ausschreibung umfasst Glasreinigungsarbeiten für nachfolgende Reinigungsflächen:

Gesamtes Institut/Gesamtjahresflächen:

Glasfassade Außen / Innen 3.114,76 m2 Glasfassade Außen mit Sonnenschutzfolie 194,81 m2 Jalousien 1.534,04 m2 Jalousien Abdeckung 42,60 m

Zusätzlich hierzu sollen im Dreimonatstakt folgende Arbeiten ausgeführt werden:

  • Glasreinigung der Fenster in unseren Direktoren- und Sekretariatsbüros: insge- samt 48,25 m2 jeweils innen und außen, ges. 386 m²/Jahr
  • Reinigung der Glasfläche an unserem Haupteingang: 861,10 m2 jeweils innen und außen, Spinnwebenentfernung bei Bedarf

Die Reinigung erfolgt allseitig und erstreckt sich auf Fenster, Glasflächen inklusive Fens- terbrettern und –bänken, Rahmen, Laibungen, Jalousien, Jalousienkästen, Ablaufbecken und Führungsschienen. Zur Reinigung soll mit Spezialbürsten und handgeführten Werkzeugen durchgeführt werden. Es sollen keine Hochdruckreiniger verwendet werden. Die Fenster müssen, wo möglich, geöffnet und der Innenrahmen gereinigt werden.

Die mit Sonnenfolie beklebten Fenster müssen nach Reinigungsanleitung / Datenblatt (Anlage 1) des Herstellers gereinigt werden.

Die Reinigungsarbeiten sollen jeweils im Juni ausgeführt werden. Der genaue Termin wird ca. 6 Wochen vor Beginn abgesprochen. Die Reinigung muss nach einem genauen Zeit- und Ablaufplan durchgeführt werden, der jeweils zu Beginn der Reinigung in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber klar festgelegt wird. Diesem Ablauf ist dann auf jeden Fall Folge zu leisten.

Die hier genannten Reinigungsarbeiten sollten in einer max. Zeitspanne von 3 Wochen ab Reinigungsbeginn vollständig abgeschlossen sein.

  • 1 -

[Seite 2]

Die Abnahme der Reinigung erfolgt durch den technischen Betriebsleiter oder deren Vertretung und sollte etagenweise bzw. nach Gebäudeteilen erfolgen.

Das zur Reinigung benötigte Gerät und Material wird unter Beachtung der Eignung vom Auftragnehmer gestellt. Strom und das benötigte Wasser (kalt und warm) werden vom Auftraggeber kostenfrei überlassen (es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten).

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle bei der Reinigung entstandenen Schäden. Für Sach- u. Personenschäden, z.B. durch nicht wieder gesicherte Fenster, haftet der Auftragnehmer. Ein entsprechender Nachweis über den Abschluss und die Höhe der Versicherungssumme ist vom Auftragnehmer vor Vertragsbeginn zu liefern.

Es sind nur Reinigungsmittel zum Einsatz zu bringen, welche den derzeitigen Umwelt- und Abfallverordnungen entsprechen. Das entstandene Schmutzwasser ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaft sind zu beachten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er selbstverständlich bei Ausübung der sich für ihn aus diesem Auftrag ergebenden Dienstleistungen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Steuer-, des Sozialversicherungs- und des Ausländerrechts, beachten wird. Weiterhin verpflichtet er sich, nur deutschsprachiges, zuverlässiges sozialversicherungs- pflichtiges Personal zum Einsatz zu bringen.

Der Einsatz von Hebetechnik (Hebebühnen, Scherenhubbühne, Steigern) ist nur im Außenbereich möglich. Die Kosten übernimmt der Auftragnehmer. Für den Transport, die Bewegung und die Abstellung der Hebetechnik sind als Auftragsbestandteil geeignete, substanz- und grünflächenschonende Unterlagen/Abdeckungen vom Auftragnehmer kostenfrei bereit zu stellen. Im Dachbereich befinden sich entsprechende Sicherheitsvorrichtungen. Soweit dies seitens des Auftragnehmers für die Erbringung der Leistungen für notwendig erachtet wird, hat der Auftragnehmer die Geeignetheit dieser Einrichtungen vorher festzustellen. Die Verwendung dieser Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr und Risiko des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsmaßnahmen zur Absiche- rung bei den Reinigungsarbeiten zuständig, dies betrifft insbesondere die Absturzsiche- rung.

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Auswahl des Auftragnehmers noch Änderungen bzw. Reduzierungen im Leistungsumfang vorzunehmen.

  • 2 -
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung