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Zuschlags-/Wertungskriterien Gebäudereinigung
Vergabeverfahren: Gebäudereinigung Lindwurmstraße 90
Aktenzeichen: VGSt1-1-2026-0092
Für alle Objekte gilt:
I. Ausschlusskriterien (KO-Kriterien)
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, eine Abweichung oder Nichteinhaltung führt zum Ausschluss: • Reinigungsmittel, Ziffer 2.2 lit. a) LB • Reinigungstextilien, Ziffer 2.2 lit. b) LB • Müllbeutel aus Kunststoff, Ziffer 2.3 lit. c) LB • Müllbeutel aus Papier, Ziffer 2.3 lit. d) LB • Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennung, Ziffer 2.3 lit. e) und f) LB
II. Wertungskriterien
Folgende Kriterien werden im Rahmen der Angebotswertung geprüft und bepunktet. Eine Bepunktung mit „Null“ führt nicht zum Ausschuss des Angebots:
• 55% Preis • 35% Verweildauer UHR unterteilt in drei Objekte: o 60% im Objekt A o 30% im Objekt B o 10% im Objekt C • 10% Qualität und Personal, unterteilt in o 5% Wird eine dokumentierte Einweisung des eingesetzten Reinigungspersonals vor Arbeitsbeginn spezifisch auf die Anforderungen des Auftrages durchgeführt?
o 5% Wird eine dokumentierte Einweisung des eingesetzten Reinigungspersonals im Vertretungsfall vor Arbeitsbeginn spezifisch auf die Anforderungen des Auftrages durchgeführt?
o 5% Wird eine dokumentierte Einweisung in die Reinigungs- und Hygienetechnik (FIGR oder ähnlich) für das Personal durchgeführt?
o 5% Wird eine dokumentierte Einweisung in die Umsetzung des Entsorgungskonzeptes durchgeführt?
o 5% Wie lang sind – unter Berücksichtigung Ihrer Ressourcen – die Reaktionszeiten, wenn kurzfristiger, ungeplanter Reinigungsbedarf für die gesamte Reinigungsfläche des ausgeschriebenen Objekts erforderlich ist?
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o 20% Wird die für diesen Auftrag eingesetzte Objektleitung während der gesamten Auftragsdauer über einen Nachweis der beruflichen Aus- oder Weiterbildung – konkret bezogen auf die Tätigkeit als Objektleitung in der Gebäudereinigung – in Form des Zertifikats „BIV-zertifizierte/r Objektleitung der Gebäudedienstleistung“ / Ausbildung Gebäudereiniger vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger- Handwerks oder gleichwertig verfügen?
o 15% Hat die für diesen Auftrag eingesetzte Objektleitung eine einschlägige Berufserfahrung mit der oben genannten Qualifikation?
o 12,5% Wie oft führen Sie regelmäßige dokumentierte Qualitätskontrollen durch ihre Objektleitung durch, die Sie der Aufraggeberin zur Verfügung stellen?
o 15% Wie oft führt die eingesetzte Objektleitung Feedback- Gespräche mit der Ansprechperson des Objektes durch?
o 12,5% Setzen Sie im Objekt zusätzlich Auszubildende als Gebäudereiniger*in für mindestens 80 Stunden pro Jahr ein?
III. Beschreibung und Wertungsmaßstab der einzelnen Kriterien
• Ausschlusskriterien
Reinigungsmittel Das Kriterium „Reinigungsmittel“ ist in der Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 lit. a) beschrieben. Als Nachweis ist das zur Verfügung stehende Dokument „Eingesetzte Produkte“ zu verwenden. Entsprechen die Reinigungsmittel nicht diesen Anforderungen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Reinigungstextilien Das Kriterium „Reinigungstextilien“ ist in der Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 lit. b) beschrieben. Als Nachweis ist das zur Verfügung stehende Dokument „Eingesetzte Produkte“ zu verwenden. Entsprechen die Reinigungstextilien nicht diesen Anforderungen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Müllbeutel aus Kunststoff Das Kriterium „Müllbeutel aus Kunststoff“ ist in der Leistungsbeschreibung Ziffer 2.3 lit. c) beschrieben. Als Nachweis ist das zur Verfügung stehende Dokument „Eingesetzte Produkte“ zu verwenden. Entsprechen die Müllbeutel aus Kunststoff nicht diesen Anforderungen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Müllbeutel aus Papier Das Kriterium „Müllbeutel aus Papier“ ist in der Leistungsbeschreibung Ziffer 2.3 lit. d) beschrieben. Als Nachweis ist das zur Verfügung stehende Dokument „Eingesetzte Produkte“ zu verwenden. Entsprechen die Müllbeutel aus Papier nicht diesen Anforderungen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennung Das Kriterium „Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennung“ ist in der Leistungsbeschreibung Ziffer 2.3 lit. e) und f) beschrieben. Als Nachweis ist das zur Verfügung stehende Dokument „Eingesetzte Produkte“ zu verwenden. Entsprechen diese Hilfsmittel nicht den Anforderungen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
• Wertungskriterien
Preis Das Kriterium „Preis“ wird mit der o.g. Gewichtung in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 100 Punkten umgelegt. Zur preislichen Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Der niedrigste Preis wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen Bieter geteilt. Somit ergibt sich für den günstigsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. Maßgeblich ist der Wertungspreis, brutto. Dieser errechnet sich aus der Summe der Preispositionen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) zzgl. Umsatzsteuer.
Die Bieter müssen im Leistungsverzeichnis für die werktägliche Unterhaltsreinigung, sowie jährliche Grund- und Glasreinigung pro Position den Leistungswert in Quadratmeter pro Stunde, sowie den Stundeverrechnungssatz in Euro pro Stunde angeben. Die übrigen Positionen werden über „Stückpreise“ abgefragt (Menge x Preis).
Folgende Abkürzung zur Vereinfachung: • Fläche (Fl) in Quadratmetern (m²) (von AG vorgegeben) • Häufigkeit pro Jahr (von AG vorgegeben) • Laufzeit des Vertrages in Monaten (von der AG vorgegeben) • Stundenverrechnungssatz (SVS) in Euro pro Stunde (Euro/h) (vom Bieter) • Flächenleistung/Leistungswert (LW) in Quadratmeter pro Stunde (m²/h) (vom Bieter)
Für die Positionspreise mit Stundenverrechnungssatz und Leistungswert wird nach folgender Formel gerechnet:
Positionsbetrag: (FL (m²) x Häufigkeit pro Jahr) x Stundensatz (Euro/h) x Laufzeit LW (m²/h) 12
Berechnungsschritte: Die Klammer in der Gesamtformel stellt die Anzahl der Stunden pro Monat dar, welche mit Hilfe der folgenden Formeln berechnet wird:
Anzahl der Stunden = FL (m²) Häufigkeit pro Monat = Häufigkeit pro Jahr pro Reinigung LW (m²/h) 12
Daraus ergibt sich: Anzahl Stunden pro Monat = Anzahl Stunden pro Reinigung x Häufigkeit pro Monat
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Der Endbetrag der Position wird berechnet, indem diese Stundenzahl mit dem Stundensatz und der Laufzeit der Leistung multipliziert wird: Positionsnettobetrag = Anzahl der Stunden pro Monat x Stundensatz (Euro/h) x Laufzeit in Monaten
Verweildauer UHR Das Kriterium „Verweildauer UHR“ wird mit der o.g. Gewichtung in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 100 Punkten umgelegt. Zur Wertung der Verweildauer UHR wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Die Verweildauer der jeweiligen Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multipliziert und das Ergebnis durch die höchste Verweildauer aus allen Angeboten geteilt. Somit ergibt sich für die höchste Verweildauer die höchste Punktzahl, während die darunter liegenden mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
Maßgeblich ist die durchschnittliche Einsatzzeit pro Monat über alle Positionen der UHR mit Ausnahme der jeweils 2. Alternative bei ggf. vorhandenen Alternativpositionen (z. B. Leerung Abfallbehälter). Sofern an den jeweiligen Positionen im LV ein Flächenleistungswert und Stundenverrechnungssatz anzugeben ist, errechnet sich die Verweildauer direkt im LV. Diese ergibt sich aus der o.g. Formel „Anzahl Stunden pro Monat“ je Position.
Sofern an einzelnen Positionen ein Einheitspreis pro definierter Menge anzugeben ist (z.B. Bestücken mit Hygieneartikeln in x Räumen), wird im Zuge der Angebotswertung die daraus resultierende Dauer von der Vergabestelle errechnet. Bei der Berechnung werden der im Angebot angegebene und mittels Formblatt Kalkulation belegte Stundenverrechnungssatz sowie die sich aus der Laufzeit des Vertrags ergebende Anzahl an Monaten als Divisor verwendet. Dies gilt auch bei optional zu erbringenden Leistungen.
Die erreichten Punkte pro Kriterium werden mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert und das Ergebnis ins Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Beispielrechnung für o.g. Formeln für die Verweildauer:
Flächenleistung und Stundenverrechnungssatz:
• Verkehrsflächen an 186 Tagen pro Jahr • Fläche 1.000 m² • Laufzeit 48 Monate
Jeder Bieter muss bei den Positionen, die für das Wertungskriterium „Verweildauer UHR im Objekt“ im Angebot maßgeblich sind folgende zwei Werte angeben:
• Flächenleistung in m² /h Es wird bspw. der Wert 500 angegeben. Dies bedeutet, dass der Bieter 500 m² diesen Flächentyps in einer Stunde reinigen kann.
• Stundensatz in Euro Hier bspw. 24,23 Euro (170,00 % von 14,25 Euro – Stand 2025) Dieser Wert wird mit dem Formblatt Kalkulation belegt.
Die Anzahl der Stunden pro Monat für diese Position wird dann systemseitig ermittelt.
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Hier 31,00 (diese Angabe wird auch im Bietercockpit angezeigt). Dieser Wert ist zusammen mit allen anderen gleich aufgebauten Positionen der UHR maßgeblich für das Wertungskriterium „Verweildauer UHR im Objekt“.
Ebenso wird der Preis netto pro Monat (hier 751,13 Euro netto) sowie der Gesamtpreis netto für diese Position (hier 36.054,24 Euro) systemseitig ermittelt.
Die Berechnung dieser drei Werte erfolgt gemäß der o.g. Darstellung wie folgt:
• Stunden pro Monat Anzahl Stunden pro Monat = Anzahl Stunden pro Reinigung x Häufigkeit pro Monat
• Ermittlung Anzahl Stunden pro Reinigung Fläche (m²) / Leistungswert (vom Bieter angegeben) hier also 1.000 m² / 500 m² = 2,00 h Dies bedeutet für die Reinigung von 1.000 m² werden 2 Stunden benötigt/angeboten.
• Ermittlung Häufigkeit pro Monat Häufigkeit pro Jahr / 12 Monate Die Häufigkeit pro Jahr ergibt sich aus der Positionsbeschreibung und dem Aufmaß: hier also 186 Tage pro Jahr / 12 = 15,5
Bezogen auf die o.g. Formel bedeutet dies: 15,5 x 2 = 31,00
• Für Preis netto pro Monat: Stundensatz in EUR (vom Bieter angegeben) x Stunden pro Monat hier also 24,23 Euro/h x 31,00 h / M = 751,13 Euro / M
• Positionsgesamtnettobetrag Positionsnettobetrag = Anzahl der Stunden pro Monat x Stundensatz (Euro/h) x Laufzeit in Monaten hier also 31,00 h/M x 24,23 Euro/h x 48 Monate = 36.054,24 Euro
Preispositionen ohne SVS und LW:
Beispiel: Bestücken von 30 Sanitäranlagen
• SVS laut Angebot: 25,59 Euro • Laufzeit: 48 Monate Laufzeit • Preis Bestückung pro Anlage lt. Angebot 0,50 Euro
Preisabfrage im LV: Preis pro Anlage und Bestückungsvorgang x 30 Anlagen x 249 Tage x 4 Jahre = 0,50 Euro pro Anlage x 30 Anlagen x 249 Tage x 4 Jahre = 14.940,00 Euro.
Daraus errechnet sich folgende Verweildauer: 14.940,00 Euro / 25,59 Euro / 48 Monate = 12,16 Stunden pro Monat an dieser Position.
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Qualität und Personal Die o.g. auf das Kriterium „Qualität und Personal“ entfallende Gewichtung wird in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt. Bei jedem Unterpunkt werden entsprechend nachfolgender Einteilung Punkte vergeben. Die Wertung erfolgt mit maximal 100 Punkten pro Unterkriterium.
Alle Fragen sind im Bietercockpit angelegt und müssen dort entsprechend beantwortet werden.
Folgende Unterkriterien sind als „Ja/Nein-Frage“ angelegt. Jedes „Ja“ wird dabei mit 100 Punkten bewertet, ein „Nein“ wird mit 0 Punkten berücksichtigt, eine Zwischenwertung gibt es nicht.
• Wird eine dokumentierte Einweisung des eingesetzten Reinigungspersonals vor Arbeitsbeginn spezifisch auf die Anforderungen des Auftrages durchgeführt? • Wird eine dokumentierte Einweisung des eingesetzten Reinigungspersonals im Vertretungsfall vor Arbeitsbeginn spezifisch auf die Anforderungen des Auftrages durchgeführt? • Wird eine dokumentierte Einweisung in die Reinigungs- und Hygienetechnik (FIGR oder ähnlich) für das Personal durchgeführt? • Wird eine dokumentierte Einweisung in die Umsetzung des Entsorgungskonzeptes durchgeführt? • Wird die für diesen Auftrag eingesetzte Objektleitung während der gesamten Auftragsdauer über einen Nachweis der beruflichen Aus- oder Weiterbildung – konkret bezogen auf die Tätigkeit als Objektleitung in der Gebäudereinigung – in Form des Zertifikats „BIV- zertifizierte/r Objektleitung der Gebäudedienstleistung“ / Ausbildung Gebäudereiniger vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks oder gleichwertig verfügen? • Setzen Sie im Objekt zusätzlich Auszubildende als Gebäudereiniger*in für mindestens 80 Stunden pro Jahr ein?
Für das Unterkriterium „Wie lang sind – unter Berücksichtigung Ihrer Ressourcen – die Reaktionszeiten, wenn kurzfristiger, ungeplanter Reinigungsbedarf für die gesamte Reinigungsfläche des ausgeschriebenen Objekts erforderlich ist?“ wird nach folgender Tabelle gewertet:
| 0 | Punkte = | mehr als 48 Stunden |
|---|---|---|
| 25 | Punkte = | 37 – 48 Stunden |
| 50 | Punkte = | 25 – 36 Stunden |
| 75 | Punkte = | 13 – 24 Stunden |
| 100 | Punkte = | bis 12 Stunden |
Für das Unterkriterium „Hat die für diesen Auftrag eingesetzte Objektleitung eine einschlägige Berufserfahrung mit der oben genannten Qualifikation?“ wird nach folgender Tabelle gewertet:
| 0 | Punkte = | bis 1 Jahr |
|---|---|---|
| 25 | Punkte = | mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre |
| 50 | Punkte = | mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre |
| 75 | Punkte = | mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre |
| 100 | Punkte = | mehr als 4 Jahre |
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Für die Unterkriterien „Wie oft führen Sie regelmäßige dokumentierte Qualitätskontrollen durch ihre Objektleitung durch, die Sie dem Aufraggeber zur Verfügung stellen?“ und „Wie oft führt der Objektleiter Feedback Gespräche mit der Ansprechperson des Objektes durch?“ wird nach folgender Tabelle gewertet:
| 0 | Punkte = | weniger als einmal pro Monat |
|---|---|---|
| 25 | Punkte = | einmal pro Monat |
| 50 | Punkte = | zweimal pro Monat |
| 75 | Punkte = | einmal pro Woche |
| 100 | Punkte = | zweimal pro Woche und mehr |
Die erreichten Punkte pro (Unter-)Kriterium werden mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert und das Ergebnis ins Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.