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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung
Vergabeverfahren: Gebäudereinigung Lindwurmstraße 90
Aktenzeichen: VGSt1-1-2026-0092
1. Merkmale des Auftragsgegenstands
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkvertrages mit den Leistungsinhalten: ➢ Unterhaltsreinigung ➢ chemische Nassgrundreinigung (Objekte A, B, C) ➢ Glasreinigung (Objekte A, B und C)
Das Ausschreibungspaket umfasst folgende Objekte: ➢ Objekt A: Berufsschule für den Einzelhandel Mitte, Lindwurmstraße 90, 80337 München ➢ Objekt B: Außenstelle Berufsschule für Einzelhandel, Lipowskystraße 15, 80337 München ➢ Objekt C: Kindertagesstätte, Aberlestraße 22f, 80337 München
Es werden folgende Lose gebildet.
2. Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit der Reinigungs-, Pflege-
und Desinfektionsmittel
2.1. Nachhaltigkeit Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, das Handeln der Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten (https://stadt.muenchen.de/infos/klimaschutz- nachhaltigkeit.html). Dabei werden verschieden Aspekte und Ansätze verfolgt. Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ist davon in besonderem Maße betroffen.
2.2. Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln, Textilien a) Reinigungsmittel Die Reinigungs- und Pflegemittel sind gewässerschonend, insbesondere unter Einhaltung der Dosierungsempfehlungen, einzusetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Mittel jederzeit zu untersagen.
Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten. Nachfolgend aufgeführte Inhaltstoffe dürfen nicht verwendet werden: • Alkylphenolethoxylate (APEO) • Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) • chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen • Thioharnstoff • kationische Tenside • Konservierungsstoffe auf Chlor- oder Halogenbasis/Halogenkohlenwasserstoffe • Phenol und dessen Derivate, Quarternäre Ammoniumverbindung • Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol • 2 - Pyrrolidon • N - Methylpyrrolidon • FCKW
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 2 von 25
• p-Dichlorbenzol • synthetische Moschus-Verbindungen • nach der Gefahrstoff-VO als kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch oder mit RF oder RE eingestufte Einzelkomponenten bzw. Verbindungen • wenn die AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) bzw. MAK-Werte (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) überschritten werden • nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und AGW/MAK-Liste als sehr giftig (z.B. H 300, H 301, H 310, H 311, H 330) oder giftig eingestufte Einzelkomponenten (z.B. H 340, H 350; H 370; H 372) • Holzmehle und Kehrspäne
Die für die zur Unterhaltsreinigung eingesetzten Mittel müssen die Kriterien des EU- Ecolabels oder gleichwertiger Gütezeichen erfüllen. Werden Reinigungsmittel eingesetzt, die nicht mit dem EU-Ecolabel zertifiziert sind, kann alternativ der „Anbieterfragebogen für Reinigungsmittel“ des Umweltbundesamtes eingereicht werden. Einhaltung der REACH-Verordnung: Der Bieter und spätere Vertragspartner bestätigt weiterhin, dass alle zum Einsatz kommenden Produkte aus Komponenten gefertigt werden, die durch die Rohstofflieferanten der Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung unterzogen wurden. Die ggf. einzureichenden EG-Sicherheitsdatenblätter enthalten alle Informationen gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH bzw. EU Nr. 453/2010.
b) Reinigungstextilien Die für die zur Unterhaltsreinigung eingesetzten Textilien müssen die Kriterien des EU- Ecolabels oder gleichwertiger Gütezeichen erfüllen.
2.3. Zero-Waste, Abfallentsorgung a) Die Landeshauptstadt München setzt in städtisch genutzten Gebäuden Abfallkonzepte konsequent um. Ziel ist es entsprechend der Zero-Waste-Strategie durch Abfallvermeidung das Gesamtabfallaufkommen zu reduzieren und durch Wertstofftrennung den Restmüll so gering wie möglich zu halten.
b) Um die Ziele von Zero-Waste Munich für die städtisch genutzten Objekte erreichen zu können, sollen möglichst wenige dezentrale Behälter zur Verfügung stehen. Sehr häufig werden diese nicht nur für die Altpapierentsorgung, wie vorgesehen, sondern für die Entsorgung des gesamten Abfalls benutzt. Dem entgegenzuwirken und somit die Abfalltrennung im Dienstgebäuden zu verbessern, sollen durch diese Maßnahme die Abfallströme getrennt nach Wertstoffen und Restmüll über die zentralen Sammelstellen gelenkt werden. Dies betrifft i.d.R. vor allem die Papierbehälter in den Büros, Besprechungsräumen und Archiven. Da die Dienststellen diese Umstellung oftmals aus Gründen aufwendiger interner Abstimmungen nicht zu Vertragsbeginn umsetzen können, kommen zwei Alternativen in Betracht: • inkl. Leerung von Papierbehältern (Alt. 1) • ohne Leerung der Papierbehältern (Alt. 2)
Zu Vertragsbeginn wird mit Alternative 1 (inkl. Leerung) begonnen und diese im Laufe des Vertragsraums ggf. ganz oder teilweise durch Alternative 2 ersetzt.
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Die Ankündigung, wann Alternative 2 in Kraft treten soll, erfolgt mit einer Frist von 4 Wochen. Sind im Leistungsverzeichnis keine Alternativpositionen aufgeführt, ist diese Regelung hier gegenstandslos.
c) Müllbeutel aus Kunststoff Die für die Abfallentsorgung eingesetzten Müllbeutel aus Kunststoff müssen zu mindestens 80 Gew.-% aus PCR-Material (PCR = Post-Consumer-Recycled) bestehen. Dieser Recyclinganteil muss also aus tatsächlichen Verbraucher-Abfällen stammen und im Endprodukt wiederverwendet werden. Müllbeutel, die als recyclebar (= leicht zu recyclen) gekennzeichnet sind, sind nicht ausreichend. Als Nachweis kann bspw. der Blaue Engel für "Umweltfreundliche Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) herangezogen werden, oder ein vergleichbarer Nachweis.
d) Müllbeutel aus Papier Die für die Abfallentsorgung eingesetzten Müllbeutel aus Papier (für Biomüll) müssen folgende Kriterien erfüllen: • Material: Rohstoff: 100% Recyclingpapier (Nachweis bspw. Blauer Engel DE-ZU 14a) • Farbe: braun, ungebleicht • Fassungsvermögen: 20 Liter • Oberfläche: unbeschichtet • Lagen: einlagig, reißfest, ohne Aufdruck • Grammatur: 70g/qm bis maximal 80 g/qm • das Papier muss den Anforderungen der Kompostierung und Nassfestigkeit / Tragfestigkeit gemäß DIN EN 13432 und DIN EN 13593 entsprechen • Nassfestigkeit: mindestens 22 % • Es dürfen ausschließlich umweltfreundliche und lebensmittelechte Farben und Kleber bei der Herstellung verwendet werden.
e) Gewährleistung Abfalltrennung / Sammellogistik Zur Gewährleistung einer getrennten Entsorgung gelten • entsprechend der in Ziffer 6.28 genannten Sammellogistik je Objekt und • den grds. Vorgaben aus IV. Ziffer 28 der Besonderen Vertragsbedingungen und • die Angaben im Aufmaß
f) Um die in IV. Ziffer 28 der BV beschriebene Abfalltrennung, also die getrennte Erfassung, den getrennten Transport und die sachgerechte Entsorgung über die jeweilige Tonne (Bio, Papier, LVP, ggf. Glas sowie Restmüll) zu gewährleisten, sind entsprechende organisatorische und technische Hilfsmittel einzusetzen.
Hierzu zählen beispielsweise Abfallsammelwagen oder entsprechend anpassbare Reinigungswagen, die die in Ziffer 6.28 lit. a) zur Entleerung durch das beauftragte Unternehmen beschriebenen Abfallfraktionen je Objekt unterstützen und zugleich eine Vermischung zuverlässig verhindern.
Die konkret verwendeten organisatorischen und technischen Hilfsmittel sind im Dokument „Eingesetzte Produkte“ unter dem Abschnitt „IV. Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennsystematik“ aufzuführen. Die dort gemachten Angaben werden gemäß Ziffer 3.6 verbindlicher Bestandteil des Vertrags.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 4 von 25
g) Für die Umsetzung der Abfalltrennung und -entsorgung hat der Auftragnehmer die eingesetzten Reinigungskräfte in folgender Hinsicht einzuweisen: • Unterscheidung der einzelnen Abfallfraktionen auch im Hinblick auf die in den zentral und dezentral eingesetzten Sammelstellen (Details je Objekt hierzu siehe Ziffer 6.28 der Leistungsbeschreibung) • richtiger Einsatz der Tüten bei den jeweiligen Abfallsorten (Papier, Restmüll, Bio, etc.) • strikte Aufrechterhaltung der Trennung der Abfallsorten, keine Vermischung dieser, und zwar von der Entleerung des Abfalleimers in den zentralen und dezentralen Sammelstellen, bis hin zur Entleerung in der jeweiligen Tonne, Absetzmulde oder im Presscontainer Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird auf die Rechtsfolgen gemäß II. Ziffer 8 lit. e) Besondere Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Unfallverhütungsvorschriften bzw. Verkehrssicherungspflicht sind zu beachten.
Nach Zuschlagserteilung sind Nachweise zum Erwerb (z.B. Kauf oder Leasing) der im Dokument „Eingesetzte Produkte“ unter „IV. Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennsystematik“ genannten Hilfsmittel vorzulegen.
Nach Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung durch die Vergabestelle die Unterweisung der Reinigungskräfte nachzuweisen.
2.4. Produktwechsel Sollte es in Bezug auf Ziffer 2.2 und 2.3 Produktionsengpässe geben oder ein bestimmtes Produkt aus anderen Gründen auf dem Markt nicht mehr angeboten werden können oder wird ein neues, nachhaltigeres, ggf. besseres Produkt am Markt eingeführt, so kann der Auftragnehmer nur in vorheriger Absprache mit der Vergabestelle 1 eine Produktanpassung mit mindestens gleicher Qualität vornehmen. Die o.g. Kriterien sind dabei einzuhalten, ggf. ist ein neuer Anbieterfragebogen bzw. Produktdatenblätter oder andere Nachweise einzureichen. Die Auftraggeberin führt in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig Kontrollen dazu durch.
2.5. Nachweis zu Ziffern 2.2 und 2.3 Der Bieter und spätere Vertragspartner hat mit dem Angebot die zum Einsatz kommenden Produkte zu benennen (Produktname, Hersteller und Anwendungsgebiet – siehe Anlage „Eingesetzte Produkte“). Die Auftraggeberin behält sich vor diese zu überprüfen. Hierzu hat der Auftragnehmer auf Aufforderung den Anbieterfragebogen des Umweltbundesamtes für Reinigungsmittel (wird dann übermittelt) und/oder entsprechende Produkt- und Sicherheitsdatenblätter oder weitere Nachweise, sowie unentgeltliche Proben der verwendeten Mittel zur Prüfung durch eine von Auftraggeberin bestimmte Stelle zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Prüfung.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 5 von 25
3. Umstände und Bedingungen der Leistungserbringung
3.1. Vertragsdauer (siehe I. Ziffer 6 der Besonderen Vertragsbedingungen) Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.03.2027 und endet voraussichtlich am 28.02.2031 Die Vertragslaufzeit beträgt damit 4 Jahre Die endgültigen Vertragszeiten werden mit dem Zuschlag mitgeteilt.
3.2. Probezeit (siehe I. Ziffer 7 der Besonderen Vertragsbedingungen) Die Probezeit beträgt 6 Monate.
3.3. Kündigungsfristen (siehe I. Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen) Eine Kündigung ist monatlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende möglich.
3.4. Besichtigung (siehe Ziffer 10 der Besonderen Bewerbungsbedingungen) Eine Objektbegehung (Besichtigung) zur Angebotskalkulation ist vorgesehen, aber freiwillig.
Schlusstermin für die Anmeldung zur Besichtigung ist der 28.10.2026
Kontaktperson Nach Zuschlagserteilung benennt der Vertragspartner folgende Angaben: • Kontaktperson für die Dienststellen wegen Fragen, Service, Reklamationen • Kontaktperson für die Vergabestelle wegen Vertragsbetreuung, Statistik • E-Mailadresse, an die die elektronisch erstellten Bestellungen übermittelt werden
3.5. Rechtliche Hinweise Gemäß I. Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen werden sämtliche im Angebot gemachten Angaben verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für solche Angaben, die Grundlage der Angebotswertung waren, wie bspw. Kalkulationen und Konzepte, Angaben im Zusammenhang der Zuschlags- und Wertungskriterien sowie Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung und im Dokument „Eingesetzte Produkte“.
4. Reinigungsqualität / Leistungsstandard
4.1. Grundsatz der Reinigungsqualität / Vertragsmaßstab a) Die Leistung ist so zu erbringen, dass sich die gereinigten Flächen und Räume in einem hygienisch einwandfreien, nutzbaren und optisch gepflegten Zustand befinden, der der üblichen Nutzung dieses öffentlichen Gebäudes entspricht.
b) Die Reinigungsleistung gilt als vertragsgerecht erbracht, wenn die nachfolgenden definierten Qualitätsanforderungen im Rahmen der vereinbarten Reinigungsintervalle eingehalten werden. Maßgeblich ist der Gesamteindruck der ordnungsgemäßen Reinigung im Rahmen der vereinbarten Nutzungsfunktion.
c) Des Weiteren gelten zur Durchführung der Reinigung die Allgemeinen Reinigungsanforderungen in der jeweiligen Fassung (Anhang II BV). Bzgl. der Mängelregelung wird auf II. Ziffer 8 BV verwiesen.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 6 von 25
Hinsichtlich der Abfallentsorgung siehe IV. Ziffer 28 BV bzw. Ziffer 6.28 LB. Bildschirme, Maus, Tastaturen sind nicht zu reinigen.
d) Beschichtungen • Bei einer Beschichtung durch eine Selbstglanzdispersion muss die Anzahl der Beschichtungen gemäß DIN 77400:2015-09 drei Schichtaufträge enthalten. • Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen durch eine Grundreinigung muss möglich sein. • Ziel/Ergebnis: Die einheitliche Optik des Pflegefilms sollte sichergestellt werden. Es sollten keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilms bei der Nutzung entstehen. Der Werterhalt des Bodenbelages ist sicherzustellen.
e) Grundreinigung Hierunter fallen alle Flächen, die im Aufmaß und der LB gekennzeichnet sind. Es gilt mindestens: • Entfernung von hartnäckig haftenden Verschmutzungen und/oder abgenutzten Pflegefilmen. • Oberflächen sind frei von Verschmutzungen und den alten Beschichtungen; weiterhin Oberflächen frei von Schlieren und Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. • Aufbringen eines Pflegemittels auf die Oberfläche, das diese zum Werterhalt vor mechanischer Beanspruchung schützt und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtert.
4.2. Qualitätsklassen der Reinigungsleistung Die Reinigungsqualität wird nach Funktions- und Nutzungsanforderungen in folgende Qualitätsklassen eingeteilt. Es ist möglich, dass nicht alle Räume in jedem Objekt vorhanden sind.
(1) Qualitätsklasse Q1 – Hygienisch sensible Bereiche Hierunter fallen folgende Räumlichkeiten: • Sanitärbereiche, • Küchen-/Teeküchenbereiche, • Erste-Hilfe- und Ärzteräume, • Sporträume/Turnhallen, Umkleiden und Schwimmbäder • Putzkammern
Es gilt mindestens: • keine sichtbaren Rückstände bei normaler Betrachtung • keine Kalk-, Urin-, Fett- oder Seifenrückstände • keine unangenehmen Gerüche, die auf mangelnde Reinigung zurückzuführen sind • alle Kontaktflächen (z. B. Armaturen, Griffe, Lichtschalter) sind frei von Verschmutzungen (z. B. Fingerabdrücke, Griffspuren) • Bodenflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen, Flecken oder Schlieren und hygienisch nutzbar • Glasflächen und Spiegel sind schlieren- und fleckenfrei • Fußbodenentwässerung wässern entspr. der Häufigkeit • Spinnweben vollständig entfernt
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 7 von 25
(2) Qualitätsklasse Q2 – Standardnutzungsbereiche Hierunter fallen folgende Räumlichkeiten: • Büros, Kopierräume • Unterrichtsräume und Fachlehrsäle, • Besprechungsräume, Gemeinschaftsräume, Garderoben • Flure/Verkehrsflächen, Treppenhäuser und Aufzüge
Es gilt mindestens: • Oberflächen sind bei üblicher Betrachtung frei von Staub, losen Verschmutzungen und Flecken • alle Kontaktflächen (z. B. Armaturen, Türgriffe, Lichtschalter) sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen (z. B. Fingerabdrücke, Griffspuren) • horizontale Flächen weisen keine sichtbaren Staubablagerungen auf • Bodenflächen sind frei von losen und haftenden Verschmutzungen, Flecken und Schlieren • Glasflächen und Spiegel sind schlieren- und fleckenfrei • Spinnweben vollständig entfernt
(3) Qualitätsklasse Q3 – Neben- und Funktionsflächen Hierunter fallen folgende Räumlichkeiten: • Lager, Archive, Abstellräume • Technik- und sonstige Nebenräume, • Tiefgarage/Fahrradkeller Es gilt mindestens: • grobe Verschmutzungen sind entfernt • eine sichere und bestimmungsgemäße Nutzung ist gewährleistet • keine sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen durch Verschmutzungen (z. B. Rutschgefahr, Verunreinigungen auf Laufwegen) • Spinnweben vollständig entfernt
(4) Qualitätsklasse Q4–Glasreinigung Hierunter fallen folgende Bereiche: • Einfach- und isolierverglaste Fenster, • Verbund- und Kastenfenster • Sicherheitsgläser • Glasbausteine • Glasdächer und -kuppel, Dachfenster • Brüstungsverglasung • Innenverglasung • Stock und Rahmen der jeweiligen Fenster • „Fensterbänke“ und angrenzende Bereiche, innen und außen
Es gilt mindestens: • staub-, schmutz- und schlierenfrei sowie frei von Wasserflecken • Klebefilmreste und andere haftende Verschmutzungen sind entfernt
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 8 von 25
• Beseitigung von außergewöhnlichen und/oder aufwändig zu entfernender Verschmutzungen auf Glasflächen (z. B. Bemalungen, Klebeband- und Klebstoffrückstände, Folien) • Kalk und Moos • Brüstungsverglasungen sind vollflächig streifenfrei zu reinigen; vorhandene Griffspuren an den Handläufen sind zu beseitigen
(5) Qualitätsklasse Q5 – Sonstige Bereiche Hierunter fallen folgende Bereiche: • Beschilderungen • Aschenbecher • Abfalleimer
Es gilt mindestens: • frei von Griffspuren, Staub, Verschmutzungen; Beschriftung lesbar • frei von witterungsbedingten Verschmutzungen (z. B. Staub, Pollen, Vogelkot, Spuren von Niederschlag) • keine sichtbaren Reinigungsrückstände, Schlieren oder Wasserflecken • Die Reinigung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Festlegung der zulässigen Reinigungsmethode und unter Beachtung materialbezogener Vorgaben. • Eine Behandlung der Oberfläche, Pflege, Konservierung oder Beseitigung von Beschädigungen ist nicht Bestandteil der Reinigungsleistung.
(6) Qualitätsklasse Q6– Kunstwerke Sofern eine Reinigung nach Häufigkeiten vorgesehen ist, gilt: • Kunstwerke sind frei von sichtbaren Staubablagerungen und oberflächlichen Verschmutzungen. • keine sichtbaren Reinigungsrückstände, Schlieren oder Wasserflecken • Die Reinigung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Festlegung der zulässigen Reinigungsmethode und unter Beachtung materialbezogener Vorgaben. • Eine Behandlung der Oberfläche, Pflege, Konservierung oder Beseitigung von Beschädigungen ist nicht Bestandteil der Reinigungsleistung.
4.3. Prüfmaßstab der Reinigungsqualität Die Bewertung der Reinigungsleistung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer üblichen, nicht gezielt suchenden Betrachtung der Räumlichkeiten während der bestimmungsgemäßen Nutzung.
In besonderen Fällen erfolgt eine: • Labor- oder messtechnische Prüfung, bspw. Gleitreibungsmessung • mikroskopische oder analytische Bewertung, bspw. Hygieneuntersuchung • Bewertung auf Basis gezielter Detailinspektionen einzelner Flächenbereiche
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 9 von 25
4.4. Zuordnung Raumgruppe und Qualitätsstufe Für folgende Raumgruppen gelten folgende Qualitätsstufen:
| Raumgruppe | Qualitätsstandard |
|---|---|
| Verkehrsflächen an 186 T/J | Q2 |
| Treppen und Aufzüge an 186 T/J | Q2 |
| Mensa an 186 T/J | Q1 |
| Küchen an 186 T/J | Q1 |
| Sanitärbereich an 186 T/J | Q1 |
| Sportbereich an 186 T/J | Q1 |
| Gemeinschaftsräume und Garderoben und Umkleiden an 186 T/J | Q1 |
| Büroräume an 186 T/J | Q2 |
| Verkehrsflächen an 113 T/J | Q2 |
| Unterrichtsräume an 113 T/J | Q2 |
| Büro- und Gemeinschaftsräume an 78 T/J | Q2 |
| Büro- und Gemeinschaftsräume an 39 T/J | Q2 |
| Treppen an 39 T/J | Q2 |
| Archive, Lager- und Abstellräume an 39 T/J | Q3 |
| Büro, Lager- und Abstellräume an 11 T/J | Q3 |
| Verkehrsflächen an 234 T/J | Q2 |
| Sanitärbereich an 234 T/J | Q1 |
| Büro- und Gemeinschaftsräume, Garderoben an 234 T/J | Q2 |
| Küchen an 234 T/J | Q1 |
| Treppen und Aufzüge an 49 T/J | Q2 |
| Abstellräume an 49 T/J | Q3 |
5. Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6. Leistungen und Leistungsverzeichnis / Kalkulation
6.1. Raumgruppen Für die Unterhaltsreinigung werden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschriebenen Lose / Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsreinigung beziehen sich grundsätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten. Die einzelnen Räume samt Bodenbelägen sind im Aufmaß des jeweiligen Objektes aufgelistet und den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, die einzelnen Raumgruppen setzen sich grds. wie folgt zusammen: • selbe Reinigungshäufigkeit • selbe/ähnliche Bodenbeläge • selbe/ähnliche Frequentierung und Nutzungsart
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 10 von 25
Folgende Raumgruppen werden festgelegt: • Verkehrsflächen: Gänge, Eingangsbereiche, Hallen, Aulen • Treppen, Aufzüge • Büro- und Gemeinschaftsräume, Garderoben • Unterrichtsräume, Fachlehrsäle, Hauswirtschaftsräume • Sanitärbereiche: Toiletten, Umkleiden, Duschen • Sozialräume: Teeküchen, Aufenthaltsräume • Mensa, Cafeteria, Speisesäle • Besprechungs-, Schulungs-, Konferenz-, Seminarräume • Labore, medizinische Räume • Sporthallen (incl. Sportgerätelager) • EDV-, IT-, Kopierräume • Werkstätten, Arbeitsräume für Schüler, Technikräume, Werkshallen • Archive, Lagerräume • Hörsäle • Bibliotheken
Bei der Vielzahl von Liegenschaften der Landeshauptstadt München kann es darüber hinaus noch weitere spezielle Raumgruppen geben, die nach o.g. Punkten im Leistungsverzeichnis aufgelistet werden. Ggf. kann es auch, falls erforderlich, sein, dass auch einzelne Räume separat ausgewiesen werden.
6.2. Preispositionen
Preispositionen Das Leistungsverzeichnis mit den zu bepreisenden Positionen liegt den Vergabeunterlagen als elektronisches Formular bei. Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Preise auf die jeweils abgefragten Mengen und Einheiten und kontrollieren Sie die automatisch errechneten Brutto-/Nettosummen auf Plausibilität.
7. Auflistung Objektspezifischer Regelungen
Folgende objektspezifischen Angaben sind zu beachten, bei der Kalkulation zu berücksichtigen, entsprechend einzukalkulieren und im Auftragsfall auszuführen.
In den Besonderen Vertragsbedingen (Abschnitt IV BV) sind die grundlegenden Regelungen folgender Leistungen festgehalten.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 11 von 25
Objekt A:
Therese-von-Bayern-Schule (FOS/BOS),
Städt. BS für Einzelhandel, Lindwurmstraße 90, 80337 München
7.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Schule.
7.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
7.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
7.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Die Aufzüge sind uneingeschränkt nutzbar.
7.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
7.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.
7.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden.
7.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern vorhanden.
7.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster:
Vor Dienstbeginn: (Montag – Freitag und ggf. Samstag): Turn- und Schwimmhalle: 05:00 Uhr bis 07:45 Uhr
Nach Dienstende Schulbereich: 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Die Reinigung der durch das Sprachinstitut belegten Bereiche an Samstagen, erfolgt in folgendem Zeitfenster: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
7.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
7.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation. Details werden nach Zuschlag vor Ort erläutert.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 12 von 25
7.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Es gelten die bayrischen Ferienzeiten.
7.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
7.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
7.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Im Verwaltungsbereich sind die Büroräume und Sanitärräume, sowie die dazugehörigen Gänge zu reinigen, die Bereiche sind im Aufmaß gekennzeichnet.
7.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine
7.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
7.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
7.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Folgende Räume (sind im Aufmaß gekennzeichnet) werden mehrfach genutzt: Teilbereiche werden jeden Samstag durch ein Spracheninstitut belegt.
7.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Mensa vorhanden, ist im Aufmaß gekennzeichnet. In der Mensa sind 20 Tische und 45 Stühle zu vertragen.
7.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Dies ist eine optionale Leistung und wird bei Bedarf in Anspruch genommen.
7.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Die Tiefgarage ist 1x jährlich zu reinigen. Die Schmutzflotte muss entsorgt werden, da kein Gully vorhanden ist, der als Abfluss genommen werden kann.
7.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind keine Spielteppiche verlegt.
7.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind wasserlose Urinale verbaut.
7.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 13 von 25
7.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Ja Wochenendbelegung der Turnhalle Ja Ferienbelegung der Turnhallenbereiche Ja Punktspielsaison (Oktober - März) Ja
Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Ja Zusätzliche Belegung/Reinigung der Schwimmhalle Ja Reinigung der Schwimmhalle in den Ferien Ja
Für nähere Erläuterungen zur Nutzung im Rahmen von (Sport-)veranstaltungen an den Wochenenden und zur Ferienbelegung der Sport- und Schwimmhallenbereiche siehe Ziffer 7.31.1. und 7.31.2. der Leistungsbeschreibung.
7.27. Heizkörperverkleidungen / Schutznetze (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen und Schutznetze vorhanden. 7.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV)
a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen (Kunststoffe/Verbunde/Weißblech/Alu)
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme An der Bildungseinrichtung werden Stoffhandtuchrollen verwendet. Diese werden von CWS gewaschen und von der THV gewechselt. Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 14 von 25
Die Anzahl der einzelnen Räume bzw. Sammelstellen sind dem Aufmaß zu entnehmen.
Therese-von-Bayern-Schule (FOS/BOS, städt. BS für EInzelhandel in der Lindwurmstraße 90:
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeichnu ng | Papier | Bio | Restmüll | LVP | B emerkung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gang/ Bei Haupteingang | X | X | X | |||||||||||
| Pausenräume/Tri ttstufen | X | X | X | Sitzgelegenhei t für Schüler | ||||||||||
| Lehrerzimmer/G emeinschaftsräu me/Teeküche | X | (X) | X | X | Verbringung des Biomülls erfolgt über die Lehrerschaft | |||||||||
| Gemeinschaftsrä ume/Lehrerzimm er | X | X | ||||||||||||
| Pausenräume/S etzstufen | X | X | X | Sitzgelegen heit für Schüler | ||||||||||
| Pausenräume/ Mensa | X | X | X | Mensa (externer Pächter) | ||||||||||
| Dezentrale Sammelstelle | Unterrichtsräume | X | X | |||||||||||
| Gemeinschaftsrä u me | X | X | X | X | ||||||||||
| Kopierer/ Büroräume | X | |||||||||||||
| Sanitärraume - WC | X | |||||||||||||
| Garderoben | X | |||||||||||||
| Büroräume | X | X |
Turn- und Schwimmhalle in der Lindwurmstraße 90
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeichnu ng | Papier | Restmüll | LVP | B emerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstellen | Gänge | X | X | X | |
| Dezentrale Sammelstellen | Umkleiderau/ Garderoben | X | |||
| Sanitärräume - WC | X |
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 15 von 25
| Gemeinschaftsrä ume/Sportlehrer | X | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Büroräume | X |
Die o.g. Tabellen bieten eine Übersicht darüber in welchen Räumen (Raumarten bzw. Raum-bezeichnungen) welche Wertstoffe bzw. Restmüll gesammelt werden.
Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten. Keine
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz
Der Müllraum der Lindwurmstraße 90 befindet sich im Keller mit Ausgang durch die Tiefgarage. Weitere Restmüll- und Papiertonnen befinden sich auf dem Schulgelände.
Auf dem Gelände der Lipowskystraße 15 befindet sich ein weiteres Müllhaus.
Es stehen für die unter Ziffer 7.28 lit. a) genannten Abfallsorten folgende Tonnenarten zur Verfügung:
Die Leerung der Tonnen findet in der Regel alle 14 Tage statt, für Restabfälle wöchentlich.
Das Mischglas wird von den Mitarbeiter*innen der Auftraggeberin in Eigenregie zur Wertstoffinsel gebracht.
7.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
7.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist die Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Die Fenster (ESGH) sind teilweise festverglast. Es sind Hilfsmittel notwendig.
7.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV)
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 16 von 25
• Nutzung im Rahmen von (Sport-)veranstaltungen an den Wochenenden und Vereinsbelegung Die Sporthalle sowie die dazugehörenden Räume werden auch am Wochenende von Vereinen genutzt.
• Ferienbelegung der Sport- und Schwimmhallenbereiche Die Sporthalle, die Schwimmhalle sowie die dazugehörenden Räume werden auch in den Ferien von Vereinen genutzt. Die Belegung in den Ferien wird mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen vor Ferienbeginn bekannt gegeben. Der Abruf erfolgt durch das Kommunalreferat - Immobiliendienstleistungen. Die Abrechnungspauschalen für die einzelnen Bereiche ergeben sich aus der Summe der Preispositionen „Unterhaltsreinigung der Turnhallenbereiche in den Schulferien (LV-Gruppe 1.1.7) und Unterhaltsreinigung der Schwimmhallenbereiche in den Schulferien (LV-Gruppe 1.1.9)“.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 17 von 25
Objekt B:
Außenstelle FOS/BOS Therese-von-Bayern-Schule und Berufsschule für
Kinderpflege, Lipowskystr. 15, 80337 München
7.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Schule.
7.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
7.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
7.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Im Objekt ist ein Aufzug vorhanden, der jedoch nicht Vertragsbestandteil ist. Der Aufzug wird von der Vermieterseite gereinigt. Der Aufzug kann nur während der Dienstzeit der Technischen Hausverwaltung/des Objektverantwortlichen von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr genutzt werden. Außerhalb der Anwesenheit der THV ist nur der Transport der Reinigungsgeräte mittels Aufzugs möglich. Eine Personenbeförderung ist nicht gestattet.
Während der Ferienzeiten ist auf alle Fälle damit zu rechnen, dass die Nutzung des Aufzuges stark eingeschränkt oder sogar unmöglich ist.
Dies ist insbesondere bei der Kalkulation der Preispositionen Reinigung während der Schulferien sowie Grundreinigung zu berücksichtigen.
Die organisatorische Abwicklung inkl. Terminabsprache mit der THV ist darauf abzustimmen.
7.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
7.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.
7.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden. In der Putzkammer im 4. OG (ist im Aufmaß gekennzeichnet) können auch die Reinigungsgeräte abgestellt werden.
7.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern vorhanden.
7.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Schulbereich) 7.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV)
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 18 von 25
Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
7.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation. Details werden nach Zuschlag vor Ort erläutert.
7.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Es gelten die bayrischen Ferienzeiten.
7.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert.
7.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
7.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Im Verwaltungsbereich sind die Büroräume und Sanitärräume, sowie die dazugehörigen Gänge zu reinigen, die Bereiche sind im Aufmaß gekennzeichnet.
7.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine
7.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
7.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
7.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
7.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.
7.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Dies ist eine optionale Leistung und wird bei Bedarf in Anspruch genommen.
7.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
7.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind keine Spielteppiche verlegt.
7.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.
7.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV)
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 19 von 25
Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten
7.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein
Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein
7.27. Heizkörperverkleidungen / Schutznetze (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen und Schutznetze vorhanden.
7.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV)
a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen (Kunststoffe/Verbunde/Weißblech/Alu)
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme An der Bildungseinrichtung werden Stoffhandtuchrollen verwendet. Diese werden von CWS gewaschen und von der THV gewechselt. Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
Außenstelle in der Lipowskystr. 15:
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeichnu ng | Papier | Bio | Restmüll | LVP | B emerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstellen | Gemeinschaftsrä ume/Lehrerzimm er (mit Essen) | X | X | X | ||
| Büroräume /Teeküche /Mitarbeiter Sachwaltung | X | X | X | |||
| Küchen/Teeküch en | X | X | X |
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 20 von 25
| Büroräume/Sekr etariat | X | X | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dezentrale Sammelstelle | Unterrichtsräume | X | X | |||||||||||
| Gemeinschaftsrä u me | X | X | X | X | ||||||||||
| Kopierräume | X | |||||||||||||
| Sanitärraume - WC | X | |||||||||||||
| Fachlehrsäle | X | |||||||||||||
| Bibliothek | X | |||||||||||||
| Garderoben | X | |||||||||||||
| Unterrichtsküche | X | (X) | X | X | Biomüll wird von den SuS verbracht | |||||||||
| Büroräume | X | X |
Die o.g. Tabellen bieten eine Übersicht darüber in welchen Räumen (Raumarten bzw. Raum-bezeichnungen) welche Wertstoffe bzw. Restmüll gesammelt werden.
Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten. Keine
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz
Auf dem Gelände der Lipowskystraße 15 befindet sich ein weiteres Müllhaus.
Es stehen für die unter Ziffer 7.28 lit. a) genannten Abfallsorten folgende Tonnenarten zur Verfügung:
Die Leerung der Tonnen findet in der Regel alle 14 Tage statt, für Restabfälle wöchentlich. Das Mischglas wird von den Mitarbeiter*innen der Auftraggeberin in Eigenregie zur Wertstoffinsel gebracht.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 21 von 25
7.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
7.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist die Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Die Fenster (ESGH) sind teilweise festverglast, Hilfsmittel sind hierfür nicht notwendig.
7.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Die Unterhaltsreinigung des Aufzugs sowie des Treppenhauses ist nicht Vertragsbestandteil und wird von Vermieterseite durchgeführt.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 22 von 25
Objekt C: Kindertagesstätte Aberlestr. 22 f, 80337 München
7.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Kindertagesstätte.
7.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
7.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
7.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.
7.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
7.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.
7.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind keine Putzkammern vorhanden. Die Reinigungsgeräte können im Lagerraum (EG) abgestellt werden.
7.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den WC-Anlagen vorhanden.
7.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr
7.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
7.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation. Details werden nach Zuschlag vor Ort erläutert.
7.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Das Gebäude wird bis auf eine dreiwöchige Schließzeit in den Sommerferien und über den Jahreswechsel ganzjährig genutzt. Die Zeiten werden rechtzeitig von den Ansprechpersonen vor Ort der Objektleitung mitgeteilt.
7.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 23 von 25
7.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
7.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.
7.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Bereiche sind im Aufmaß gekennzeichnet.
7.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
7.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
7.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
7.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.
7.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Dies ist eine optionale Leistung und wird bei Bedarf in Anspruch genommen.
7.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
7.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind 6 Spielteppiche verlegt.
7.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.
7.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeine Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten
In der Küche muss nur der Boden inkl. Abfluss gereinigt werden.
7.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein
Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein
7.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.
[Seite 24]
Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 24 von 25
7.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
Grds. Sammelschema in Kindertageseinrichtungen
| Sammelstellen | Raumart / Raum- bezeichnung | Papier | Restmüll | LVP | Bio | B emerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstelle | Flure/Forum | X | X | |||
| Dezentrale Sammelstelle | Gemeinschaftsrä ume | X | X | X | ||
| Sanitärraume - WC | X | |||||
| Umkleiden/Gard eroben | X | |||||
| Büroräume | X | X | X | X | ||
| Küchen | X | X | X | Verbringung durch das Küchenpersonal |
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.
7.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
7.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist die Glasreinigung (ESGH) 2x jährlich durchzuführen -> 1x mit Stock und Rahmen, 1x ohne Stock und Rahmen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig.
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Leistungsbeschreibung Az.: VGSt1-1-2026-0092 Seite 25 von 25
7.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine
Anlagen
• Raumaufmaß je Objekt (II. Ziffer 1 BV) • Ggf. Pflegeanleitungen (II. Ziffer 3 BV) • Vorlage „Eingesetzte Produkte“ (Ziffern 2.2 + 2.3 LB) • Ggf. Teilnahmebescheinigung bei verpflichtendem Besichtigungstermin (Ziffer 3.4 LB) • Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung (Ziffer 8 BB)