Anlage A Vergabeverfahrensbedingungen
AS 17/2026 Unterhalts- und Glasreinigung am Berlin
Los 1 Unterhaltsreinigung
Los 2 Glasreinigung
für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Inhaltsverzeichnis
2. Gegenstand der Vergabemaßnahme 3
4. Nebenangebote/Alternativvorschläge 6
5. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe 6
6. Berichtigung oder Änderung 7
9. Angebotsfrist und Terminplan 8
10. Einschlägige Vergabeordnung 8
11.1.3 GS – Geprüfte Sicherheit 10
11.1.4 DIN EN 9001 und DIN EN 14001 11
12.1 Zuschlag Los 1 Unterhaltsreinigung 11
12.2 Zuschlag Los 2 Glasreinigung 14
12.3 Unterrichtung der Bieter 14
13. Geheimhaltung / Datenschutz 15
14. Betriebshaftpflichtversicherung 16
16. Vergabeplattform subreport ELViS 17
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen und personenbezogene Hauptwörter gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Einführung
Die Auftraggeberin (BGHW) ist eine der neun Berufsgenossenschaften in Deutschland und erfasst die gewerbliche Wirtschaft. Sie ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bildet neben der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einen selbstständigen Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 4,4 Millionen Versicherte in rund 305.000 Unternehmen der Branchen Einzelhandel, Großhandel und Warenverteilung. Ca. 2.000 Mitarbeiter beraten die Versicherten und Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit.
2. Gegenstand der Vergabemaßnahme
Die Auftraggeberin schreibt die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Berlin aus.
- Los 1 Unterhaltsreinigung
- Los 2 Glasreinigung
Weitere Angaben zu den Leistungsinhalten ergeben sich aus den Anlagen C1 und C2 Leistungsbeschreibung und den Anlagen D1.1 bis D4.2 der Vergabeunterlagen.
3. Angebot
- Die Abgabe der Angebotsdokumente erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe unten, Ziff. 15) und in deutscher Sprache. Schriftlich oder sonst anderweitig eingereichte Angebote werden nicht gewertet. Das Angebotsschreiben ist in Textform lesbar zu kennzeichnen und über die Vergabeplattform subreport ELViS mit den übrigen geforderten Unterlagen bis zur angegebenen Frist einzustellen.
Angebote, die nicht formgerecht eingehen, werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorgaben ausgeschlossen.
Die Bieter sind gehalten, die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vergabeunterlagen für die Abgabe ihres Angebots zu verwenden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Bieter dürfen nicht in das Angebot einbezogen werden und werden nicht Vertragsbestandteil. Ein Verweis auf solche Bedingungen oder die Geltendmachung bei Angebotsabgabe kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren führen.
Das Angebot ist vollständig mit den geforderten Unterlagen und Erklärungen einzureichen. Die Nichtvorlage der zwingend einzureichenden Unterlagen kann – vorbehaltlich einer etwaigen Nachforderung – zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung durch die Auftraggeberin. Die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen, die die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf im vergaberechtlich zulässigen Umfang Aufklärungsgespräche über den Angebotsinhalt zu führen. Verhandlungen sind nicht statthaft. Die Bieter haben daher ein finales Angebot einzureichen.
Übersicht der Vergabeunterlagen und Kennzeichnung, welche Unterlagen mit dem Angebot zurückzureichen sind:
| Lfd. Nr. | Unterlagen Standard | Ausgefüllt einzureichen | Ausgefüllt einzureichen, sofern zutreffend |
| 01 | Anlage A Vergabeverfahrensbedingungen | [ ] | [ ] |
| 02 | Anlage B Vertragsbedingungen | [ ] | [ ] |
| 03 | Anlage F1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung | [x] | [ ] |
| 04 | Anlage F1.1 Eigenerklärung Russlandsanktionen bei EU-Verfahren | [x] | [ ] |
| 05 | Infoblatt Gleichwertigkeit von Nachweisen | [ ] | [ ] |
| 06 | Besichtigungsbestätigung | [x] | [ ] |
| 07 | Broschüre e-Rechnungen Anforderungen | [ ] | [ ] |
| 08 | Broschüre e-Rechnungen Rechnungssteller | [ ] | [ ] |
| Lfd. Nr. | Unterlagen Unterhaltsreinigung Los 1 | Ausgefüllt einzureichen | Ausgefüllt einzureichen, sofern zutreffend |
| 01 | Angebotsschreiben – Los 1 | [x] | [ ] |
| 02 | Anlage C1 Leistungsbeschreibung – Los 1 | [ ] | [ ] |
| 03 | Anlage D1.1 Flächenverzeichnis – Los 1 | [x] | [ ] |
| 04 | Anlage D2.1 Leistungsverzeichnis – Los 1 | [ ] | [ ] |
| 05 | Anlage D3.1 Stundenverrechnungssatz (SVS) – Los 1 | [x] | [ ] |
| 06 | Anlage D4.1 Preisblatt – Los 1 | [x] | [ ] |
| 07 | Anlage E4.1 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit – Los 1 | [x] | [ ] |
| 08 | Anlage F2.1 Eigenerklärung zu Referenzen – Los 1 | [x] | [ ] |
| 09 | Anlage F3.1 Eigenerklärung Unterauftragnehmer – Los 1 | [ ] | [x] |
| 10 | Anlage F4.1 Eigenerklärung Bietergemeinschaft – Los 1 | [ ] | [x] |
| Lfd. Nr. | Unterlagen Glasreinigung Los 2 | Ausgefüllt einzureichen | Ausgefüllt einzureichen, sofern zutreffend |
| 01 | Angebotsschreiben – Los 2 | [x] | [ ] |
| 02 | Anlage C2 Leistungsbeschreibung – Los 2 | [ ] | [ ] |
| 03 | Anlage D1.2 Flächenverzeichnis – Los 2 | [ ] | [ ] |
| 04 | Anlage D3.2 Stundenverrechnungssatz (SVS) – Los 2 | [x] | [ ] |
| 05 | Anlage D4.2 Preisblatt – Los 2 | [x] | [ ] |
| 06 | Anlage E4.2 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit – Los 2 | [x] | [ ] |
| 07 | Anlage F2.2 Eigenerklärung zu Referenzen – Los 2 | [x] | [ ] |
| 08 | Anlage F3.1 Eigenerklärung Unterauftragnehmer – Los 1 | [ ] | [x] |
| 09 | Anlage F4.2 Eigenerklärung Bietergemeinschaft – Los 2 | [ ] | [x] |
- Das eingereichte Angebot muss alle abgefragten Leistungen abdecken.
- Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
- Die Bieter sind bis zum 14.12.2026, 23:59 Uhr, Berliner Ortszeit an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).
4. Nebenangebote/Alternativvorschläge
Nebenangebote/Alternativvorschläge sind nicht zugelassen und werden somit nicht berücksichtigt.
5. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
Interessierte Unternehmen können am Vergabeverfahren auch als Bietergemeinschaft teilnehmen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft werden im Auftragsfalle gemeinschaftlich Auftragnehmer. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen und eine gesamtschuldnerische Haftung für die Auftragserbringung übernehmen. Hierfür ist die Anlage F4 Eigenerklärung Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Einsatz von Sub-/Unterauftragnehmern ist nach Zustimmung gestattet. Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage F3 Eigenerklärung Unterauftragnehmer.
Eine beabsichtigte Vergabe von Teilleistungen an etwaige Unterauftragnehmer ist der Auftraggeberin mit Einreichung des Angebots anzuzeigen. Hierfür ist die Anlage F3 Eigenerklärung Unterauftragnehmer einzureichen.
Interessierte Unternehmen können im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, sofern sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Hierfür ist die Anlage F5 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe vom eignungsleihenden Unternehmen ausgefüllt einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe ist mit dem Angebot auch bereits die Anlage F3 Eigenerklärung Unterauftragnehmer ausgefüllt einzureichen. Die Anlage F1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung und Anlage F2 Eigenerklärung zu Referenzen sind vom eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.
Jedenfalls sind die allgemeinen Angaben und die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Anlage F1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung für das eignungsleihende Unternehmen zu tätigen.
6. Berichtigung oder Änderung
Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen an eingereichten Dokumenten sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Änderungen an den Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können bereits eingereichte Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
7. Unklarheiten und Fragen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis spätestens zum 09.11.2026, 23:59 Uhr über die Vergabeplattform subreport ELViS gestellt werden.
Fragen werden nur auf der Vergabeplattform möglichst bis zu einem Tag nach der angeführten Frist beantwortet. Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Fragen, die nicht bis zum oben genannten Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Ausschließlich auf der Vergabeplattform registrierte Bieterunternehmen werden über Änderungen durch eine E-Mail benachrichtigt. Eine gesonderte Mitteilung seitens der
in erfolgt im Übrigen nicht. Es liegt im Verantwortungsbereich der nicht registrierten Bieter bzw. Interessenten, sich über Klarstellungen und Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist selbständig auf der Vergabeplattform zu informieren.
Sind die Vergabeunterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die Vergabestelle vor Abgabe des Angebots über subreport ELViS nach der gleichen Vorgehensweise wie bei den sonstigen Bieterfragen darauf hinzuweisen.
Kontrollieren Sie bitte unmittelbar nach Einsicht der Vergabeunterlagen deren Vollständigkeit.
8. Ortsbesichtigung
Es besteht eine Verpflichtung das Gebäude vor Ablauf der Angebotsfrist zu besichtigen, um eine sachgerechte Kalkulation des Angebots vornehmen zu können. Dies ist mit der Anlage „Besichtigungsbestätigung“ bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Für eine Terminvereinbarung bitten wir Sie sich mit
Frau Kerstin Wenske
Regionaldirektion Berlin
Tel.: 030/853014211
in Verbindung zu setzen.
9. Angebotsfrist und Terminplan
Die Angebotsunterlagen sind bis zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzustellen.
Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt des vollständig hochgeladenen Angebots auf subreport ELViS.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorgaben zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Es wird empfohlen, für die Einstellung des Angebots auf der Vergabeplattform ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum Ablauf der Angebotsfrist einzuplanen.
Hinweis zur Angebotsöffnung
Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der späteren Angebotsöffnung nicht teil.
10. Einschlägige Vergabeordnung
Die Auftraggeberin wendet die VgV und das GWB an.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren.
11. Bewertung der Angebote
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen aus den Anlagen F vorgenommen. Eine einheitliche europäische Einheitserklärung (EEE) wird akzeptiert.
Soweit zum Nachweis der Eignung Angaben gefordert werden, die bei Nachweis einer Präqualifikation von dieser nicht umfasst sind, sind die Angaben gesondert einzureichen. Die Auftraggeberin kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Eigenerklärungen und die vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechen.
Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen oder andere bestätigende Nachweise zu fordern.
Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe der Beiträge ihrer Mitglieder kumulativ beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für sich nachweisen. Entsprechendes gilt im Fall einer Eignungsleihe.
11.1 Nachweise/Zertifikate
Die Auftraggeberin prüft darüber hinaus die Zertifizierungen der Bieter anhand folgender geforderter Nachweise (siehe Anlage C1 Leistungsbeschreibung – Los 1, Punkt 15 bzw. Anlage C2 Leistungsbeschreibung – Los 2, Punkt 14):
11.1.1 EU Ecolabel
Das EU-Umweltzeichen (EU Ecolabel) ist gesetzlich durch die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen (ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1) normativ gesichert. Es handelt sich um ein Typ-I-Umweltzeichen, das für Produkte vergeben wird, die im Vergleich zu konkurrierenden Erzeugnissen der gleichen Produktgruppe eine geringe Umweltbelastung aufweisen. Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste sind unterteilt in obligatorische Kriterien, die für alle Dienste gelten, und fakultative Kriterien (siehe Tabelle des Umweltbundesamtes UBA).
11.1.2 Blauer Engel
Der Blaue Engel ist ein nach DIN EN ISO 14024 zertifiziertes Typ-I-Umweltzeichen, das für Produkte vergeben wird, die im Vergleich zu konkurrierenden Erzeugnissen der gleichen Produktgruppe eine geringe Umweltbelastung aufweisen. Die Vergabekriterien für den Blauen Engel sind produktgruppenspezifisch in sogenannten DE-UZ-Nummern gegliedert und umfassen Anforderungen an Ressourceneffizienz, Schadstoffarmut, Lärmschutz sowie Umweltverträglichkeit über den gesamten Lebenszyklus.
11.1.3 GS – Geprüfte Sicherheit
Das GS-Zeichen ist ein nach den §§ 20 ff. ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) geregeltes, freiwilliges nationales Prüfzeichen und Gütesiegel. Im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung, die eine Herstellererklärung darstellt, wird das GS-Zeichen nach einer Prüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle (GS-Stelle) wie TÜV oder VDE erteilt. Die Zuerkennung setzt eine Baumusterprüfung sowie eine Prüfung der Fertigungsstätte voraus und bestätigt, dass das Produkt den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen, insbesondere den Anforderungen des § 3 ProdSG, entspricht. Das GS-Zeichen darf nur zuerkannt werden, wenn die Anforderungen an seine Zuerkennung im Einzelfall über diejenigen Anforderungen hinausgehen, die für die CE-Kennzeichnung gelten. Die Zuerkennung ist auf höchstens fünf Jahre befristet.
11.1.4 DIN EN 9001 und DIN EN 14001
Alternativ zur Vorlage der geforderten Umweltzeichen oder Gütezeichen können auch gleichwertige Nachweise eingereicht werden. Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Anerkennung gleichwertiger Nachweise sind dem beigefügten Infoblatt Gleichwertigkeit von Nachweisen zu entnehmen. Dort sind insbesondere die Kriterien geregelt, die ein gleichwertiger Nachweis erfüllen muss, um als gleichwertig mit dem geforderten Gütezeichen anerkannt zu werden.
Alle Nachweise sind bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
Angebote, in denen die geforderten Nachweise nicht vorgelegt wurden oder nicht die genannten Kriterien erfüllen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
12. Zuschlag
Gemäß § 58 VgV ist die Auftraggeberin verpflichtet, den Zuschlag auf das "wirtschaftlichste Angebot" zu erteilen.
12.1 Zuschlag Los 1 Unterhaltsreinigung
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand des niedrigsten Gesamtpreises 40 % (Anlage D4.1 Preisblatt Los 1) im Verhältnis zur angegebenen Reinigungszeit 40 % (Anlage D1.1 Flächenverzeichnis Los 1) ermittelt.
Die folgende Formel wird für jedes Angebot angewandt:
Gewichtung der Reinigungszeit: 40 %
Gewichtung des niedrigsten Angebotspreises: 60 %
Das Angebot mit der höchst angesetzten Reinigungszeit erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 40 Punkten. Achten Sie darauf, dass sich Ihre Angaben in den vorgegebenen RAL-Bereichen (Anlage C1 Leistungsbeschreibung) bewegen.
Unrealistische Kalkulationen können zum Ausschluss führen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 40 Punkten.
Die Punktzahl für nachfolgende Bieter ergibt sich aus:
Reinigungszeit des Bieters x 40 (Höchstpunktzahl): Reinigungszeit des Bestbieters
Preis des Bestbieters x 60 (Höchstpunktzahl): Preis des Bieters
Gesamtpunkte = gewichtete Reinigungszeitpunkte + gewichtete Preispunkte
Es wird kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen gerundet. Der Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Bei Punktegleichheit ist die erzielte Punktzahl der Reinigungszeit ausschlaggebend.
Wir bitten unsere Bieter in diesem Zusammenhang eindringlich Ihre Reinigungszeiten für die jeweiligen Reinigungsbereiche so ausreichend zu kalkulieren (inklusive aller möglichen zusätzlich in diesem Bereich anfallenden Arbeiten), dass das geforderte Leistungsverzeichnis vom Reinigungspersonal zu 100 % umgesetzt werden kann.
Die vorliegende Berechnung wird lediglich als Beispiel zur besseren Verständlichkeit dargestellt und hat keinen Bezug zur tatsächlichen Gewichtung der Ausschreibung.
Formel der Gesamtpunktzahl:
G = Reinigungszeitpunkte + Preispunkte
Beispiel Angebotspreise:
Unternehmen A (Pa): 95.000€
Unternehmen B (Pb): 82.000€
Unternehmen C (Pc): 60.000€
Beispiel Reinigungszeit:
Unternehmen A (Ra): 1.200
Unternehmen B (Rb): 1.000
Unternehmen C (Rc): 800
Berechnung der Reinigungszeitpunkte:
Formel:
$$Px=\frac{Reinigungszeit Unternehmen X x Höchstpunktzahl (40 Punkte) }{höchste Reinigungszeit}$$
Unternehmen A:
Pa: 1.200 x 40 / 1.200 (höchste Reinigungszeit)
= 40,00
Unternehmen B:
Pb: 1.000 x 40 / 1.200 (höchste Reinigungszeit)
= 33,33
Unternehmen C:
Pc: 800 x 40 / 1.200 (höchste Reinigungszeit)
= 26,66
Berechnung der Preispunkte:
Formel:
$$Px=\frac{niedrigster Gesamtpreis x Höchstpunktzahl (60 Punkte) }{Gesamptreis Unternehmen X}$$
Unternehmen A:
Pa: 60.000€ (niedrigster Gesamtpreis) x 60 / 95.000€
= 37,89
Unternehmen B:
Pb: 60.000€ (niedrigster Gesamtpreis) x 60 / 82.000€
= 43,9
Unternehmen C:
Pc: 60.000€ (niedrigster Gesamtpreis) x 60 / 60.000€
= 60,00
Gesamtberechnung:
G = Reinigungszeitpunkte + Preispunkte
Ga = 40,00 + 37,89
= 77,89
Gb = 33,33 + 43,9
= 77,23
Gc = 26,66 + 60
= 86,66
Endergebnis:
| Unternehmen | Gewichtete Gesamtpunktzahl |
| A | 77,89 |
| B | 77,23 |
| C | 86,66 |
Demnach würde das Unternehmen C mit einer Gesamtpunktzahl von 86,66 Punkten den Zuschlag erhalten.
12.2 Zuschlag Los 2 Glasreinigung
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand des niedrigsten Gesamtpreises (Anlage D4.2 Kostenblatt) ermittelt.
12.3 Unterrichtung der Bieter
Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden über die Ablehnung ihrer Angebote und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 62 VgV informiert.
Bitte beachten Sie, dass die Zuschlagserteilung ausschließlich über die von uns genutzte elektronische Vergabeplattform erfolgt und kein zusätzliches separates Auftragsbestätigungsschreiben versendet wird.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird in Ihrem persönlichen Nutzerkonto auf der Plattform eingestellt und gilt mit dieser Einstellung als formwirksam zugestellt.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Vergabeunterlagen gemäß Anlage A
Vergabeverfahrensbedingungen Punkt 3 in ihrer Gesamtheit den Vertrag bilden, sodass kein separater
Vertrag erforderlich ist.
Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage B Vertragsbedingungen, Punkt 3.
13. Geheimhaltung / Datenschutz
- Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren von Seiten der Auftraggeberin überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Auftraggeberin nicht für andere Zwecke als die Angebotserstellung verwendet werden.
- Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebots bzw. Teilnahmeantrags seine Einwilligung, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und genutzt werden können. Gleichzeitig bestätigt er, dass alle Einwilligungen der am Verfahren und der Ausführung der Leistung betroffenen bzw. beteiligten Personen vorliegen.
- Die im Rahmen der Ausschreibung geforderten Unterlagen/Angaben (insbesondere personenbezogene Daten), werden zur Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Die Auskünfte basieren auf rein freiwilliger Basis. Die Nichteinreichung/-beantwortung kann zu einer schlechten Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung oder zur Nichterfüllung von Mindestkriterien führen, mit der Folge, dass das Angebot nicht gewertet werden kann bzw. ausgeschlossen werden muss.
- Die eingereichten Angebote nebst Anlagen, die Dokumentation und der Vergabevermerk, werden bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung aufbewahrt, mindestens jedoch 3 Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
- Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder der Abgabenordnung (AO) ergeben. Diese können bis zu 10 Jahren betragen.
- Gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO besteht eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Löschung personenbezogener Daten, wenn die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Regelungen zur Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche finden sich in den §§ 194 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Im Falle der Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag ist der § 80 SGB X zwingend zu beachten und einzuhalten. Hinsichtlich des Verarbeitungsortes der Daten gelten die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 SGB X (Der Auftrag zur Verarbeitung von Sozialdaten darf [durch die BGHW] nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 des Ersten Buches gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation erfolgt).
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bghw.de/datenschutz/vergabeverfahren
14. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Versicherungsschutz die mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen verbundenen Risiken angemessen abdeckt.
Der Versicherungsschutz muss insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schließmedien oder sonstigen Zutrittsberechtigungen umfassen, soweit solche dem Auftragnehmer oder den von ihm eingesetzten Personen überlassen werden.
Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Die in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestdeckungssummen müssen während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer hat den Versicherungsschutz auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen. Änderungen des Versicherungsschutzes, durch die die vereinbarten Mindestanforderungen unterschritten werden, sind der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage F1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung, Punkt 2.4.
15. Vergabekammer
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn, Telefon: 0049-228-9499-0, Telefax: 0049-228-9499-400, E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de wenden.
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
16. Vergabeplattform subreport ELViS
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich.
Bei technischen Fragen und Fragen zur Benutzung der Vergabeplattform subreport ELViS, steht Ihnen werktags von 8:00 -18:00 Uhr der Support von subreport ELViS kostenlos zur Verfügung.
Tel.: 49 (0) 221 98 578-0
Fax: 49 (0) 221 98 578-66 E-Mail: info@subreport.de
Gemäß § 11 Abs. 3 VgV muss der Auftraggeber den Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen über die in einem solchen Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren. Diese Informationen stehen auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://subreport.de/wp-content/uploads/2025/01/Zusammenfassung-%C2%A7-11-VgV-Abs.-3.pdf) bereit.