[Seite 1]
Anlage 14
Name und Anschrift des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft:
Antikorruptionsklausel
Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 15 VgV „Unterhalts- und Glasreinigung für die Liegenschaft in Winterberg“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(1) Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzu- wirken.
(2) Insbesondere dürfen Auftragnehmer/ Bieter oder ihre Beauftragten Mitarbeiterinnen oder Mitar- beitern der Auftraggeberin weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Unterauftragnehmer.
(3) Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Ziffer 2 zuwider oder war er an einer wett- bewerbsbeschränkenden Absprache im Sinne des § 298 StGB gegenüber der Auftraggeberin be- teiligt, steht dieser ein besonderes Rücktritts- beziehungsweise Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträge zu.
(4) Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Ziffer 2 zuwider oder ist ein Vertrag nach vorherigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zustande gekommen, hat er der Auftragge- berin eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 von Hundert des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Un- teraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen.
(5) Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
-
bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenser- fahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflus- sen. In diesem Zusammenhang hat die Auftraggeberin dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen,
-
die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
(6) Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Unterauf- tragnehmer die in den Ziffern 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass die Auftraggeberin Begünstigte des Vertragsstrafenversprechens ist.
ID: 2.655.273 Seite 1 von 2 24.09.2026
[Seite 2]
Anlage 14
Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft nimmt die Erklärung nebst Anlagen zur Kenntnis und bestätigt deren Inhalt:
Ja
Nein
ID: 2.655.273 Seite 2 von 2 24.09.2026