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Eignungs-und_Zuschlagskriterien.pdf

Unterhalts- und Glasreinigung an drei Standorten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 09:29 (Europe/Berlin)

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

Anlage XX

Eignungs- und Zuschlagskriterien

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

Inhaltsverzeichnis

  1. Eignungskriterien ............................................................................................................ 1 1.1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ............................................................. 3 1.1.1. Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung ......................... 3 1.1.2. Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen ................................................................................................ 5 1.1.3. Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten ........................................................................................................................ 5 1.2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung .......................................................... 6 1.2.1. Eintrag im Handelsregister ...................................................................................... 6 1.3. Verpflichtungserklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ............................. 7 1.4. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ........................................................ 9 1.4.1. Zahlung von Steuern und Abgaben ......................................................................... 9 1.4.2. Zahlung der Sozialbeiträge .....................................................................................10 1.4.3. Umsatz des Bieters ................................................................................................10 1.4.4. Betriebshaftpflichtversicherung...............................................................................10 1.4.5. Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge..........................................................11 1.5. Technische Leistungsfähigkeit ...................................................................................12 1.5.1. Angaben Betriebsstätte/Unternehmensstruktur ......................................................12 1.5.2. Aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen ...................................................12 1.5.3. Nachweis Zertifizierungen, Qualitätsmanagementsystem.......................................13
  2. Zuschlagskriterien Unterhaltsreinigung ..........................................................................15 2.1. Bewertung der Unterkriterien .....................................................................................16 2.1.1. Zuschlagskriterium Angebotspreis ..........................................................................16 2.1.2. Zuschlagskriterium Qualitätssicherung ...................................................................16 2.1.2.1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung [15 Punkte von 20 Punkten (75%)] .............16 2.1.2.2. Vorgehen Beschwerden/Mängel [5 Punkte von 20 Punkten (25%)] ....................17 2.1.3. Zuschlagskriterium Implementierung ......................................................................18 2.1.3.1. Darstellung der Vorgehensweise Objektübernahme und Implementierung [7,5 Punkte von 10 Punkten 75%] ...............................................................................................18 2.1.3.2. Start-up-Team / Objektleitung [2,5 Punkte von 10 Punkten (25%)] .....................19 2.1.4. Zuschlagskriterium Personalkonzept ......................................................................20 2.1.4.1. Aufbau- und Ablauforganisation [5,0 Punkte von 10 Punkten (50%)] ..................20 2.1.4.2. Personalkompensation [5,0 Punkte von 10 Punkten (50%)] ................................20 2.1.5. Zuschlagskriterien Nachhaltigkeit ...........................................................................21 2.1.5.1. Umweltkriterien [10 Punkte von 10 Punkten (100%)] ..........................................21 2.1.6. Soziale Kriterien .....................................................................................................21 2.2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ..............................................................22

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

  1. Eignungskriterien

Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden gem. §122 Abs. 1 GWB i.V.m. §42 VgV nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) nachweisen können.

Der AG überprüft die Eignung der Bieter gemäß §§123 und 124 GWB und §§ 43, 44, 45 und 46 VgV, d.h. deren Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, so dass die abgegebene Erklärung oder der betreffende eingereichte Nachweis seine Gültigkeit verliert, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen, wenn die Eignung des Bieters durch die eingetretene Änderung in Frage gestellt wird.

Der EG/LV behält sich vor, von dem Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur Zuverlässigkeit, Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit und Fachkunde unter Fristsetzung zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.

Bei Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft die geforderten Eigenerklärungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben, indem jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweils beizufügenden Eigenerklärungen als Anlage zum Angebotsschreiben beifügt. Eigenerklärungen zur geforderten technischen Leistungsfähigkeit sind von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft „nur“ jeweils zu den von ihnen erbrachten Teilleistungen beizufügen.

Der Bieter kann in sich geschlossene, abgegrenzte Teile der Gesamtleistung (Unterauftrag) an Unterauftragnehmer übertragen.

Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf Nachweise von Unterauftragnehmern beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und die Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot zu benennen. Hierfür ist das beigefügte Formblatt „Unterauftragnehmererklärung“ zu verwenden. Zugleich sind für den jeweiligen Unterauftragnehmer in diesem Fall gesondert die in der Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen beizufügen. Hierauf wird verwiesen.

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

Der Bieter hat gemäß § 47 Abs. 1 VgV die Möglichkeit der Eignungsleihe. Dabei kann der Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. In dem Fall hat der Bieter schriftlich mittels einer eigens erstellten Verpflichtungserklärung auf einem gesonderten Beiblatt nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Im Falle der Eignungsleihe verlangt der AG gemäß §47 Abs. 3 VgV die gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.

Für die Erstellung dieses Angebotes und aller damit verbundenen Aufwendungen werden keine Kosten erstattet. Dem Angebot beigefügte Unterlagen gehen ohne Anspruch auf Kostenerstattung in das Eigentum des AGs über, der sie sorgfältig verwahren und vertraulich behandeln wird (§54 VgV).

Änderungen und Zusätze in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Bieters dürfen nicht verwendet werden bzw. weisen keine Gültigkeit auf und führen ebenfalls zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren.

Ohne Aufforderung des AGs eingereichte Vertragsentwürfe oder Änderungsvorschläge der Bieter werden nicht berücksichtigt und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

Das Angebot muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vollständig sein. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Der AG wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von §56 Abs. 2 VgV Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert. Werden die angeforderten Nachweise nicht innerhalb der gesetzten Frist erbracht, erfolgt der Ausschluss des Bieters (vgl. §57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein.

Auf beigefügte Anlagen, Datenblätter etc. ist im Angebot hinzuweisen.

Nebenangebote (Alternativen) sind nicht zugelassen und werden nicht gewertet.

Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter dem Angebot die nachfolgenden Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen beifügen bzw. durch Absenden bzw. Hochladen des Angebotsformulars die geforderte Eignung bestätigen.

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

1.1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers

Die im Folgenden geforderten Eigenerklärungen und ggf. später einzureichenden Nachweise orientieren sich an den gesetzlichen Gegebenheiten bzw. vorhandenen öffentlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es ausländischen Bietern aufgrund fehlender, nachfolgend genannter öffentlicher Einrichtungen nicht möglich ist, die geforderten Nachweise auf gesonderte Aufforderung nach Angebotsabgabe vorzulegen, so sind Nachweise solcher Einrichtungen des jeweiligen EU-Landes vorzulegen, die den nachfolgend genannten in der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Sofern die Vorlage der geforderten Nachweise für die ausländischen Bieter nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, nicht möglich ist, so sind die Bieter verpflichtet, diese durch eine entsprechende Eigenerklärung zu bestätigen und dem Angebot als Original beizufügen.

Zum Nachweis der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. nach Abschluss der Angebotsprüfung auf gesonderte Aufforderung durch den EG/LV die folgenden Nachweise vorzulegen:

Sofern die folgenden Ausschlussgründe (vgl. §§123 und 124 GWB) vorliegen bzw. der Wirtschaftsteilnehmer die geforderten Eigenerklärungen nicht abgeben kann, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Die Vergabestelle kann den Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vornehmen. Die Vergabestelle schließt einen Bieter, bei dem die folgenden Ausschlussgründe vorliegen, nicht vom Vergabeverfahren aus, wenn dieser entsprechend des §125 GWB eine Selbstreinigung vorgenommen und mit Angebotsabgabe schriftlich nachgewiesen hat.

1.1.1. Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Absenden bzw. Hochladen des Angebotsformulars abgeben (vgl. §123 Abs. 1, 2 und 3 GWB):

Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leistungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, aus einem der folgenden Gründe nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.

 Bildung krimineller Vereinigungen (§129 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Bildung terroristischer Vereinigungen (§129a Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) Seite 3 von 22

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

 Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Terrorismusfinanzierung (§89c Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen eine Tat zu begehen (§89a Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuches oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Geldwäsche oder Verschleierung unrechtsmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§263 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§264 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Vorteilsgewährung und Bestechung (§§333 und 334 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten), jeweils auch in Verbindung mit ausländischen oder internationalen Bediensteten

 (§335a Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 §2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

 Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232 und 233 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)

Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, aktuelle Nachweise, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein dürfen, vorzulegen. Die Nachweise können als Kopie vorgelegt werden.

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1.1.2. Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Absenden bzw. Hochladen des Angebotsformulars abgeben (vgl. §123 Abs. 4 GWB):

 Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer allen seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedsstaat des öffentlichen AGs - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – nachgekommen ist bzw. auch weiterhin nachkommt.

Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, aktuelle Nachweise, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein dürfen, vorzulegen. Die Nachweise können als Kopie vorgelegt werden.

1.1.3. Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Absenden bzw. Hochladen des Angebotsformulars abgeben (vgl. §124 GWB):

Eigenerklärung, dass keine der folgenden Gründe vorliegen.

 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.

 Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt.

 Das Unternehmen selbst hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden).

 Der öffentliche AG verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

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 Ein Interessenskonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Personen bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

 Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

 Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.

 Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskunft zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.

 Das Unternehmen hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AGs in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

 Das Unternehmen hat versucht, vertrauliche Information zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.

 Das Unternehmen hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen AGs erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht solche Informationen zu übermitteln.

 Der Bieter erklärt weiter durch Absenden bzw. Hochladen des Angebotsformulars für die Ausführung der Leistungen, dass er nicht gegen §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen hat bzw. verstößt.

Die Vergabestelle behält sich vor, in Bezug auf alle abgefragten Eigenerklärungen (auch für den Fall von Zweifeln an deren Richtigkeit) vor der Zuschlagserteilung Bescheinigungen / Nachweise von den Bietern zu fordern.

1.2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

1.2.1. Eintrag im Handelsregister

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Absenden bzw. Hochladen des Angebotsformulars abgeben:

 Eigenerklärung, dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister (§44 Abs. 1 VgV) eingetragen ist

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

 Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung)

Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen aktuellen amtlichen Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein darf, aus dem Handelsregister vorzulegen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden.

1.3. Verpflichtungserklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz

Der AN erklärt in den Anlagen Ans-L11 - 13, Formblätter zur Verpflichtungserklärung TVgG NRW, durch Unterschrift die Einhaltung der Vorgaben der „Rechtsverordnung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes NRW“.

Im Einzelnen umfasst die Erklärung nachfolgende Bestandteile:

Hiernach verpflichtet sich der AN, seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung nach diesem Vertrag, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.

Des Weiteren hat sich der AN verpflichtet, dafür zu sorgen, dass etwaige Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.

Der AN verpflichtet sich darüber hinaus,

 seine Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen,

 die Angebote der Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4 TVgG - NRW maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und -bedingungen

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bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können,

 die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW dem Auftraggeber vorzulegen,

 bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Erklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG - NRW nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen,

 Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,

 den Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden,

 bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen.

Der AN verpflichtet sich ferner,

 dem AG bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen AN und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des TVgG - NRW vorzulegen,

 seine Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,

 dem AG ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. § 11 TVgG - NRW bei der Beauftragung von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen,

 vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 TVgG - NRW bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften vertraglich sicherzustellen.

Des Weiteren sind Unternehmen die in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer/ -innen beschäftigen (ausschließlich der zu Ihrer Ausbildung Beschäftigten) nach § 19 TVgG- NRW zu Maßnahmen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet. Seite 8 von 22

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

Der AN verpflichtet sich darüber hinaus,

 Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nachzuweisen

 die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Zwecke der Überprüfbarkeit zu dokumentieren und im Betrieb bekannt zu geben.

Für jeden schuldhaften Verstoß des AN gegen die Verpflichtungen aus der Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG - NRW gilt zwischen dem AG und AN eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des (Gesamtnetto-) Auftragswertes beträgt.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen vom AN eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmers und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.

Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG - NRW durch den AN, seine Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Absatz 1 TVgG - NRW berechtigen den AG zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses.

Die Bestimmungen des § 8 und § 18 Abs. 3 TVgG - NRW bleiben hiervon unberührt.

1.4. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. nach Abschluss der Angebotsprüfung auf gesonderte Aufforderung durch den EG/LV die folgenden Nachweise vorzulegen:

1.4.1. Zahlung von Steuern und Abgaben

 Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben und Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat.

Der Bieter muss diese Eigenerklärungen durch seine Unterschrift im Angebotsschreiben bestätigen.

 Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach separater Aufforderung) Seite 9 von 22

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

Der EG/LV behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.

1.4.2. Zahlung der Sozialbeiträge

 Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge regelmäßig nachkommt.

Der Bieter muss diese Eigenerklärungen durch seine Unterschrift im Angebotsschreiben bestätigen.

 Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach separater Aufforderung)

Der EG/LV behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des größten Sozialversicherers (gesetzliche Krankenversicherung) vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.

1.4.3. Umsatz des Bieters

In Anlage Ans-L6 Formular „Firmen- und Bieterprofil“ sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2021 noch nicht bilanziert wurden, für die Geschäftsjahre 2020, 2019, 2018) anzugeben.

 Jahresabschlüsse (nach separater Aufforderung)

Der EG/LV behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

1.4.4. Betriebshaftpflichtversicherung

 Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung des Versicherungs- unternehmens, dass der Bieter eine ausreichende Betriebshaftpflicht-versicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat. Soweit die aufgeführten Mindest- Deckungssummen zum Zeitpunkt der Angebots-abgabe nicht bestehen, ist eine

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

eingereichte Eigenerklärung zum beabsichtigten Versicherungsabschluss dem Angebot beizufügen.

Zusätzlich sind im Angebot (Ang-L3 Punkt 8) mindestens die geforderten Mindestdeckungssummen einzutragen:

Personenschäden 3.000.000,00 EUR Sachschäden 1.500.000,00 EUR Vermögensschäden 250.000,00 EUR Bearbeitungsschäden 1000.000,00 EUR Schlüsselverlustschäden 500.000,00 EUR Umweltschäden 3.000.000,00 EUR

Die Haftungssumme zu Umweltschäden haben je Schadensfall mit einer einfachen- Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung zu stehen.

Alle anderen Haftungssummen haben je Schadensfall mit jeweils mindestens einer Zweifach-Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung zu stehen. Der AN ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die hier vorgegebenen Deckungssummen in jedem Jahr zur Verfügung stehen und falls dies aufgrund von Schadenshäufigkeiten in einem Versicherungsjahr nicht der Fall sein sollte, ist eine entsprechende Deckung bei seinem Versicherer nachzukaufen.

Hat der AG aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften den Arbeitskräften des AN Ersatz für einen Schaden zu leisten, der bei der Ausführung des Auftrages entstanden ist, so steht dem AG der Rückgriff gegen den AN zu, wenn der Schaden durch Verschulden des AN oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen herbeigeführt worden ist.

Der AG wird entstandene Schäden unverzüglich gegenüber dem AN anzeigen.

Die Deckungszusage der Versicherung ist Bestandteil des Auftrages und bei Vertragsabschluss in Kopie zu hinterlegen.

Für Personen- und Sachschäden jeglicher Art, die den Erfüllungsgehilfen und dem Personal des AN im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Bereich des Reinigungsobjektes entstehen, haftet der AG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der AN ist jedoch verpflichtet, den AG bei einer Inanspruchnahme auf erstes Anfordern freizustellen.

1.4.5. Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge

 Eigenerklärung, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet werden.

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

Der Bieter muss diese Eigenerklärungen durch seine Unterschrift im Angebotsschreiben bestätigen.

 Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach separater Aufforderung)

Der EG/LV behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorlegt werden.

1.5. Technische Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. nach Abschluss der Angebotsprüfung auf gesonderte Aufforderung durch den EG/LV die folgenden Nachweise vorzulegen:

1.5.1. Angaben Betriebsstätte/Unternehmensstruktur

 Angaben über die Betriebsstätte, welche die Leistung ausführt. Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung, sofern die zuständige Betriebsstätte nicht im 75 km Radius des Ausführungsortes liegt (dies umfasst mindestens die Sicherstellung der Betreuung durch die Objektleitung).

Der Bieter hat dazu die Anlage Ans-L6 Firmen- und Bieterprofil auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Die Erläuterung kann exemplarisch die folgenden Punkte beinhalten:

 die Darstellung weiterer angebundener Projekte in der Umgebung

 die geplante Betreuung durch eine Niederlassung

1.5.2. Aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen

Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen je Fachlos aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen (vgl. §46 Abs. 3 Nr.1 VgV).

Die Referenzen dürfen vom Tag der Angebotsfrist zurückgerechnet nicht älter als drei Kalenderjahre sein. Ausreichend ist, wenn die Referenzleistung in einem der drei Kalenderjahre ausgeübt wurde oder im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch ausgeübt wird. Der Ausführungsbeginn kann außerhalb dieses Zeitraums liegen. Die Leistung muss jedoch für mindestens ein Jahr ununterbrochen erbracht worden sein.

Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzliste zu achten. Sofern die hier

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

aufgeführten Vorgaben vom Bieter nicht erfüllt werden, kann die Vergabestelle das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausschließen.

Zur Benennung von Referenzen ist die beigefügte Anlage Ans-L7 Formular Referenzen zu benutzen.

Los 1: Ergebnisorientierte Reinigung

 Nennung von Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter über Erfahrung mit ergebnisorientierter Gebäudereinigung unter Anwendung des BIV- Qualitätsmesssystems oder einem vergleichbaren System unter Anwendung verschiedener Qualitätslevel und Fehlerdefinitionen verfügt.

 Nennung von Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter über Erfahrungen mit vergleichbaren Objektarten (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Kläranlagen), die eine vergleichbare Größenordnung darstellen, verfügt.

 Der Bieter hat dazu Referenzen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, Ausführungsdauer, Umsatz, jeweiliger Ansprechpartner mit Name, Funktion und Telefonnummer sowie der Fläche (BGF) zu benennen.

Los 2: Glasreinigung

 Nennung von Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter praktische Erfahrungen im Bereich der Erbringung von Reinigungsleistungen der Glasreinigung verfügt.

 Nennung von Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter über Erfahrungen mit vergleichbaren Objektarten (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Kläranlagen), die eine vergleichbare Größenordnung darstellen, verfügt.

1.5.3. Nachweis Zertifizierungen, Qualitätsmanagementsystem

 Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist über eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertige Qualitätssysteme verfügt und DIN ISO 14001:2015 oder gleichwertige Qualitätssysteme verfügt (mit Angebotsabgabe durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben zu bestätigen).

 Die Anforderungen und Inhalte der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 und DIN ISO 14001 sind z.B. erhältlich bei: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, D- 10787 Berlin .

 Zertifikat (nach separater Aufforderung)

Der EG/LV behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Nachweis über die Zertifizierung vorzulegen. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

  1. Zuschlagskriterien Unterhaltsreinigung

Die im Folgenden definierten Zuschlagskriterien beziehen sich auf die ausgeschriebenen Leistungen der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung. Der Zuschlag erfolgt gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot.

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien, die bei Auftragsübernahme vertraglich einzuhalten sind, unter Berücksichtigung der prozentualen Gewichtung und abgestuften Punktebewertung.

Jedes Zuschlagskriterium (mit Ausnahme des Angebotspreises) umfasst eine Anzahl von Unterkriterien mit unterschiedlicher Einzelgewichtung. Aus der Gewichtung des Zuschlagskriteriums und des Unterkriteriums ergibt sich das Bewertungsgewicht des Unterkriteriums anteilig an der Gesamtwertung.

Die mit Angebotsabgabe (auf Basis der nachfolgenden Zuschlagskriterien) eingereichten Konzepte sind bei Auftragsübernahme vertraglich einzuhalten.

Angebotspreis 50 % (50 Punkte von 100 Punkten)

Qualitätssicherung 20 % (20 Punkte von 100 Punkten)

Implementierung 10 % (10 Punkte von 100 Punkten)

Personalkonzept 10 % (10 Punkte von 100 Punkten)

Nachhaltigkeit 10 % (10 Punkte von 100 Punkten)

Umweltkriterien 10 % (10 Punkte von 100 Punkten)

Soziale Kriterien Prozentualer Abschlag auf den Angebotspreis (s. Punkt 2.1.6)


Gesamtwertung 100 % (100 Punkte)

Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der sogenannten Kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

Die Konzepte müssen zwingend mit der je Unterkriterium angegebenen Benennung gekennzeichnet und eindeutig zuzuordnen sein. Sofern Unterlagen nicht zugeordnet werden können, werden diese nicht gewertet. Es fließen nur solche Zusatzinformationen in die Bewertung ein, die konkret einem Kriterium zugeordnet sind und einen Bezug zu einem abgefragten Kriterium aufweisen. Dokumente, die keine Zuordnung haben, wie z.B. eine Unternehmenspräsentation, werden nicht gewertet.

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

2.1. Bewertung der Unterkriterien

Auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung gemäß folgender Skala:

0% - schlecht, erfüllt die Anforderungen nicht

40% - ausreichend, erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen

70% - gut, erfüllt die Anforderungen im vollen Maß

100% - sehr gut, erfüllt die Anforderungen ausgezeichnet

Wenn keine Erläuterungen zu einzelnen Unterkriterien seitens des Bieters gemacht werden, muss dieses Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet werden.

2.1.1. Zuschlagskriterium Angebotspreis

Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 50 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt.

Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Jahresangebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten. Alle höheren, geprüften Jahresangebotssummen werden mit der niedrigsten, geprüften Jahresangebotssumme ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 50 Punkten multipliziert wird.

Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:

Punktzahl Angebot = Gesamtangebotspreis niedrigstes Angebot x 50

Gesamtangebotspreis Angebot

2.1.2. Zuschlagskriterium Qualitätssicherung

Ein Angebot kann im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums maximal 20 Punkte erreichen. Die Bewertung gliedert sich in folgende Unterkriterien:

2.1.2.1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung [15 Punkte von 20 Punkten (75%)]

  1. Bitte erläutern Sie die durchzuführenden Objekt- und Ergebniskontrollen (Eigenkontrollen) zur Erfüllung des Auftrages beim EG/LV insbesondere unter Beantwortung der folgenden Fragestellungen:

a) In welcher Form werden die Objekt- und Ergebniskontrollen durchgeführt? (25 % von 100 %)

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

b) Wer führt die Objekt- und Ergebniskontrollen durch? (10 % von 100 %)

c) In welchen Abständen werden die Objekt- und Ergebniskontrollen durchgeführt? (10 % von 100 %)

d) Wie werden die Ergebnisse dokumentiert? (10 % von 100 %)

e) Wie und von wem werden die Ergebnisse analysiert und bewertet? (15 % von 100 %)

f) Welche Maßnahmen erfolgen bei positiven Ergebnissen und welche Maßnahmen bei negativen Ergebnissen? (15 % von 100 %)

g) Welche Ergebnisse werden, wann und wie dem AG übermittelt und kommuniziert? (15 % von 100 %)

Die Beantwortung der Fragen und Themen ist nicht abschließend, sondern soll lediglich die Schwerpunkte (bezogen auf die Punktevergabe des Zuschlagskriteriums) darstellen.

Wenn alle Fragen in der Erläuterung zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung beantwortet werden, sind die Anforderungen im vollen Maße erfüllt. Werden darüber hinaus die Objekt- und Ergebniskontrollen bereits auftragsbezogen erläutert und durch zusätzliche Angaben und Darstellungen zur Qualitätssicherung veranschaulicht, werden die Anforderungen übertroffen.

Die Erläuterungen sind auf einem gesonderten Beiblatt unter Verwendung der Nummerierung 2.1.2.1 des Kriteriums als Anlage zum Angebot hinzuzufügen.

2.1.2.2. Vorgehen Beschwerden/Mängel [5 Punkte von 20 Punkten (25%)]

Bitte erläutern Sie insbesondere unter Beantwortung der folgenden Fragestellungen den Umgang mit Beschwerden und Mängeln:

  1. Wo, wie und wem meldet der EG/LV Beschwerden und Mängel? Wie, wann und von wem wird dem EG/LV über den Status der Meldung informiert? (30 % von 100 %)

  2. Wie erfolgt der organisatorische Ablauf nach Eingang von Beschwerden und Mängeln? (20 % von 100 %)

  3. In welchem Zeitfenster werden die Beschwerden und Mängel be- bzw. abgearbeitet? (10 % von 100 %)

  4. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Beschwerde bzw. den Mangel zu beheben? (20 % von 100 %)

  5. Welche Maßnahmen werden im Nachhinein getroffen, um aus Fehlern zu lernen? (20 % von 100 %)

Die Beantwortung der Fragen ist nicht abschließend, sondern soll lediglich die Schwerpunkte (bezogen auf die Punktevergabe des Zuschlagskriteriums) darstellen.

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

Wenn alle Fragen in der Erläuterung beantwortet werden, sind die Anforderungen im vollen Maße erfüllt. Werden darüber hinaus das Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln bereits auftragsbezogen erläutert und durch zusätzliche Angaben und Darstellungen der Vorgehensweise bei Beschwerden und Mängeln veranschaulicht, werden die Anforderungen übertroffen.

Die Erläuterung ist auf einem gesonderten Beiblatt unter Verwendung der Nummerierung 2.1.2.2 des Kriteriums als Anlage zum Angebot hinzuzufügen.

2.1.3. Zuschlagskriterium Implementierung

Ein Angebot kann im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums maximal 10 Punkte erreichen. Die Bewertung gliedert sich in folgende Unterkriterien:

2.1.3.1. Darstellung der Vorgehensweise Objektübernahme und Implementierung [7,5 Punkte von 10 Punkten 75%]

  1. Bitte erläutern Sie insbesondere unter Beantwortung der folgenden Fragestellungen und unter Aufstellung eines Musterimplementierungsplans zur Sicherstellung einer reibungslosen Objektübernahme und Implementierung bei dem EG/LV Ihr auftragsbezogenes Start-up-Konzept:

a) Welche einzelnen Phasen beinhaltet Ihr Implementierungs- bzw. Projektstrukturplan für die Objektübernahme und Implementierung bei einer möglichen Beauftragung durch den EG/LV? (30 % von 100 %)

b) Wie ist der geplante Zeithorizont für die einzelnen Phasen? (15 % von 100 %)

c) Welche Aufgaben werden wann und von wem erfüllt? (10 % von 100 %)

d) Wie stellen Sie sicher, dass das eingesetzte Personal schnellstmöglich mit den Örtlichkeiten, den Arbeitsunterlagen und den objektbezogenen Rahmenbedingungen vertraut ist? (20 % von 100 %)

e) Wie planen Sie die jährlichen Reinigungen? Stellen Sie bitte eine exemplarische Planung dar. (25 % von 100 %)

  1. Bitte erläutern Sie zusätzlich unter Beantwortung der folgenden Fragestellung Ihr Schulungskonzept:

a) Welche Mitarbeiter werden geschult? (15 % von 100 %)

b) Welche Inhalte werden bei den Schulungen vermittelt? (20 % von 100 %)

c) Werden theoretische und/oder praktische Schulungen durchgeführt (visualisierte Schulungsunterlagen)? (15 % von 100 %)

d) Von wem werden die Schulungen durchgeführt? (10 % von 100 %)

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

e) In welchen Abständen finden die Schulungen statt? (10 % von 100 %)

f) Bitte stellen Sie darüber hinaus beispielhaft Ihre Schulungsunterlagen zur ergebnisorientierten Reinigung dar. (30 % von 100 %)

Die Beantwortung der Fragen ist nicht abschließend, sondern soll lediglich die Schwerpunkte (bezogen auf die Punktevergabe des Zuschlagskriteriums) darstellen.

Wenn alle Fragen in den Erläuterungen beantwortet werden und ein Musterimplementierungsplan vorliegt, sind die Anforderungen im vollen Maß erfüllt. Werden darüber hinaus das Vorgehen bei Objektübernahme und Implementierung und das Schulungskonzept durch zusätzliche Angaben und Darstellungen veranschaulicht, werden die Anforderungen übertroffen.

Die Erläuterung ist auf einem gesonderten Beiblatt unter Verwendung der Nummerierung 2.1.3.1 des Kriteriums als Anlage zum Angebot hinzuzufügen.

2.1.3.2. Start-up-Team / Objektleitung [2,5 Punkte von 10 Punkten (25%)]

  1. Bitte erläutern Sie insbesondere unter Beantwortung folgender Fragestellungen, Ihr auftragsbezogenes Start-up-Team zur Sicherstellung einer reibungslosen Implementierung bei dem EG/LV:

a) Wie sieht der quantitative Umfang des Start-up-Teams aus? (30 % von 100 %)

b) Wer übernimmt welche Aufgaben zur Sicherstellung einer reibungslosen Implementierung? (15 % von 100 %)

c) Welchen Zeitraum planen Sie für den Einsatz des Start-up-Teams ein? (10 % von 100 %)

Bitte erläutern Sie zusätzlich, insbesondere unter Beantwortung der folgenden Fragestellungen wie die Objektleitung im Falle einer möglichen Beauftragung durch den EG/LV Ihre Aufgaben wahrnehmen wird:

a) Welche Aufgaben fallen in den Aufgabenbereich der Objektleitung? (30 % von 100 %)

b) Wie sehen die Anwesenheitszeiten der Objektleitung in den Objekten aus? (15 % von 100 %)

Die Beantwortung der Fragen ist nicht abschließend, sondern soll lediglich die Schwerpunkte (bezogen auf die Punktevergabe des Zuschlagskriteriums) darstellen.

Wenn alle Fragen in der Erläuterung beantwortet werden, sind die Anforderungen im vollen Maße erfüllt. Wird darüber hinaus durch zusätzliche Angaben und Darstellungen das Start-up-Team veranschaulicht, werden die Anforderungen übertroffen.

Die Erläuterungen sind auf einem gesonderten Beiblatt unter Verwendung der Nummerierung 2.1.3.2 des Kriteriums als Anlage zum Angebot hinzuzufügen. Seite 19 von 22

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

2.1.4. Zuschlagskriterium Personalkonzept

Ein Angebot kann im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums maximal 10 Punkte erreichen. Die Bewertung gliedert sich in folgende Unterkriterien:

2.1.4.1. Aufbau- und Ablauforganisation [5,0 Punkte von 10 Punkten (50%)]

Bitte stellen Sie Ihr Organisationskonzept, in Bezug auf eine zukünftige Unterhaltsreinigung bei dem EG/LV, unter Beantwortung der folgenden Fragestellungen dar:

 Wer sind die Ansprechpartner? (20 % von 100 %)

 Wie ist der Arbeitslauf organisiert? (20% von 100 %)

 Welche Reinigungsgeräte kommen zum Einsatz? (30 % von 100 %)

 Stellen Sie den Personaleinsatz je Objekt dar. (30 % von 100 %)

Die Beantwortung der Fragen und Themen ist nicht abschließend, sondern soll lediglich die Schwerpunkte (bezogen auf die Punktevergabe des Zuschlagskriteriums) darstellen.

Wenn alle Fragen in der Erläuterung zur Aufbau- und Ablauforganisation beantwortet werden, sind die Anforderungen im vollen Maß erfüllt. Werden darüber hinaus zusätzliche Angaben und Darstellungen erläutert, werden die Anforderungen übertroffen.

Die Erläuterung ist auf einem gesonderten Beiblatt unter Verwendung der Nummerierung 2.1.4.1 des Kriteriums als Anlage zum Angebot hinzuzufügen.

2.1.4.2. Personalkompensation [5,0 Punkte von 10 Punkten (50%)]

Bitte erläutern Sie insbesondere unter Beantwortung der folgenden Fragestellungen Ihre Maßnahmen zur Personalkompensation:

 Wie stellen Sie sicher, dass im Falle von Krankheits- und Urlaubsvertretungen auf Ihrer Seite die Leistungserbringung in den Objekten des EG/LV reibungslos und ohne Qualitätsverlust erfolgt? (50 % von 100 %)

 Wie planen Sie den Personaleinsatz für die jährlichen Reinigungen? (50 % von 100 %)

Die Beantwortung der Fragen und Themen ist nicht abschließend, sondern soll lediglich die Schwerpunkte (bezogen auf die Punktevergabe des Zuschlagskriteriums) darstellen.

Wenn alle Fragen in der Erläuterung zur Personalkompensation beantwortet werden, sind die Anforderungen im vollen Maß erfüllt. Werden darüber hinaus zusätzliche Angaben und Darstellungen erläutert, werden die Anforderungen übertroffen.

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Die Erläuterung ist auf einem gesonderten Beiblatt unter Verwendung der Nummerierung 2.1.4.2 des Kriteriums als Anlage zum Angebot hinzuzufügen.

2.1.5. Zuschlagskriterien Nachhaltigkeit

Seinem Nachhaltigkeitsverständnis folgend zielt die Emschergenossenschaft darauf, bei der Produktwahl und Dienstleistungsgestaltung Nachhaltigkeitskriterien und - ansätze einzubeziehen und transparent zu machen und hierüber positive Wirkungen für Mensch und Umwelt zu entfalten (siehe hierzu auch Präambel und www.eglv.de). Hierzu werden Nachhaltigkeitskriterien als Zuschlagskriterien herangezogen.

Ein Angebot kann im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums maximal 10 Punkte erreichen. Die Bewertung gliedert sich in folgende Unterkriterien:

2.1.5.1. Umweltkriterien [10 Punkte von 10 Punkten (100%)]

Die eingesetzten Reinigungsmittel und Verpackungen sowie Nutzerinformationen wie Dosierungs- und Sicherheitshinweise müssen den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel DE UZ-194 (Ausgabe Juli 2018) oder vergleichbaren Kriterien entsprechen. Der Nachweis erfolgt über die Produktdatenblätter (Sicherheitsdatenblätter und technische Datenblätter) der jeweils eingesetzten Produkte. Diese sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise werden durch die Vergabestelle nicht nachgefordert.

Bieter, die das entsprechende Umweltzeichen nachweisen können, erhalten die volle Punktzahl. Kann der Nachweis durch den Bieter nicht erbracht werden, so wird dies mit 0 Punkten bewertet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vom Bieter genannten Reinigungsmittel im Auftragsfall vertraglich geschuldete Leistungen sind.

2.1.6. Soziale Kriterien

Für die Bewertung des Angebotspreises des gesamten Loses wird das folgende Vergütungssystem herangezogen, welches den sozialen Faktor einer übertariflichen Bezahlung zugunsten des Bieters berücksichtigt:

  1. Liegt die dem Angebot des gesamten Loses zu Grunde gelegte Vergütung (produktiver Stundenlohn im Formular "Aufschlüsselung der Stundenverrechnungssätze"), im Bereich von 0 % - 1,99 % oberhalb des laut allgemeinverbindlichem Tarifvertrag zu zahlenden Stundenlohns, so wird der tatsächliche Angebotspreis des Loses zur Grundlage der Bewertung gemacht.

  2. Liegt die dem Angebot des gesamten Loses zu Grunde gelegte Vergütung (produktiver Stundenlohn im Formular "Aufschlüsselung der Stundenverrechnungssätze"), im Bereich zwischen 2 % - 4,99 % oberhalb des

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Anlage XX Eignungs- und Zuschlagskriterien

laut allgemeinverbindlichem Tarifvertrag zu zahlenden Stundenlohns, so erfolgt durch die auswertende Stelle ein Abschlag auf den Angebotspreis des Loses in Höhe von 2 %. Der sich daraus ergebende Preis wird sodann zur Grundlage der Bewertung für diesen Angebotsteil gemacht.

  1. Liegt die dem Angebot des gesamten Loses zu Grunde gelegte Vergütung (produktiver Stundenlohn im Formular "Aufschlüsselung der Stundenverrechnungssätze"), im Bereich von 5,00 % oberhalb des laut allgemeinverbindlichem Tarifvertrag zu zahlenden Stundenlohns, so erfolgt durch die auswertende Stelle ein Abschlag auf den Angebotspreis des Loses in Höhe von 5 %. Der sich daraus ergebende Preis wird sodann zur Grundlage der Bewertung für diesen Angebotsteil gemacht.

2.2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Auf Grundlage der Bewertung der Unterkriterien kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

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