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Anlage 3 Seite 1
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-L)
für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
Für die Maßnahme
............................................................................................................................................................................................................. Unterhalts- und Glasreinigung
.............................................................................................................................................................................................................
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Inhaltsübersicht Seite
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Unterlagen…………………………………………………………………………………….. 2
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Beistellung von Teilen bzw. Stoffen………………………………………………………… 2
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Versorgungsanschlüsse…………………………………………………………………….. 2
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Lager- und Arbeitsflächen / -räumlichkeiten………………………………………………. 3
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Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren………… 3
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Ausführungsfristen / Liefertermine………………………………………………………….. 7
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Vertragsstrafe…………………………………………………………………………………. 8
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Zahlungen……………………………………………………………………………………… 8
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Sicherheitsleistung……………………………………………………………………………. 9
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Güteprüfung / Abnahme……………………………………………………………………… 9
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Mängelansprüche…………………………………………………………………………….. 10
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Verbindliche Zeichnungen…………………………………………………………………… 10
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Inbetriebnahme……………………………………………………………………………….. 10
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Revisionspläne, Prüfprotokolle, Bedienungsanweisungen, Funktionsbeschreibungen.. 10
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Festpreise………………………………………………………………………………………. 11
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Stundenlohnarbeiten………………………………………………………………………….. 11
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Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, Verbot von Schwarzarbeit……. 11
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1 Unterlagen
Der Auftraggeber stellt die folgenden Unterlagen zur Verfügung: Angaben über: Ausführung von Unterhalts- und Glasreinigung
2 Beistellung von Teilen bzw. Stoffen
2.1 Die vom Auftragnehmer für die Arbeiten erforderlichen Stoffe und Reini-
gungsmittel sind selbst zu beschaffen. Diese sind in allen Positionen mit ein-
zukalkulieren.
3 Versorgungsanschlüsse
Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr für eine störungsfreie Versorgung.
3.1 Wasser und Strom werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt.
3.2 Für die elektrische Baustellenausrüstung gelten zusätzlich die „Bedingungen
für den Anschluss ortsveränderlicher und vorübergehend betriebener Anla-
gen auf Baustellen“ und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des
zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmens.
4 Lager- und Arbeitsflächen / -räumlichkeiten
Der Auftraggeber stellt die folgenden Flächen / Räumlichkeiten zur Verfügung:
Angaben über
4.1 benutzbare Flächen / Räumlichkeiten (Grundeigentum des Auftraggebers,
Pachtflächen, Zwischen- und Ablagerungsflächen, Umschlagplätze, Lager-
plätze),
4.2 die zur Verfügung gestellten bzw. benötigten Flächen werden nach Rück-sprache mit Herrnd Daszkowski übergeben bzw. die Arbeitnehmer werden eingewiesen und auf Besonderheiten hingewiesen.
4.3 Bei der Fassadenreinigung im Straßenbereich für die Fassadenreinigung an
den Bauteilen den A, B, C und E werden öffentliche Verkehrsflächen benö-
tigt. Die Kosten und Gebühren an die Stadt Essen für die Benutzung dieser
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 3 Element 5 (BVB-L) Flächen, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Weiterhin übernimmt der
AN die Koordination der benötigten Straßensperrungen.
5 Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren
Der Auftraggeber weist nachdrücklich auf die folgenden Gefahrenstellen im Baustellen-
bereich, die für seine Anlagen spezifisch sind, hin:
5.1 Aufsichtspflicht, staatliche Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des ihm erteilten Auftrags für die Dauer
der Bauzeit die alleinige Aufsichtspflicht über die gesamte Baustelle. Im Hinblick
auf die von ihm auftragsgemäß zu erbringenden Leistungen ist er für die Einhal-
tung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen auch auf allen Zufahrtswegen voll
verantwortlich. Er hat die staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten genauestens zu beachten und deren Einhaltung zu überwachen. Er hat die in §
2 Abs. 1 und 2 BGV A1 genannten und für die Durchführung des Auftrags maß-
geblichen Vorgaben zu beachten. Er hat nach bestem Wissen für die Sicherheit
seines Baubetriebes zu sorgen und nach den örtlichen Verhältnissen notwendige
Anordnungen und Schutzmaßnahmen im Rahmen seines Auftrages zur Verhütung
von Unfällen zu treffen. Er hat insbesondere während der Arbeitszeit sowie beim
Betreten und Verlassen der Baustelle dafür zu sorgen, dass die Einfriedungen ge-
schlossen sind bzw. wieder geschlossen werden und somit ein unbefugtes Betre-
ten der Baustelle ausgeschlossen wird. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm
durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift schuldhaft verursachten Schäden und Fol-
gen.
Wenn die Arbeiten des Auftragnehmers zeitlich und örtlich mit den Arbeiten ande-
rer Auftragnehmer und / oder des Auftraggebers zusammenfallen, so müssen sich
sämtliche beteiligte Arbeitgeber hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheits-
schutzes ihrer jeweiligen Mitarbeiter abstimmen. (§ 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz
und § 6 BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“). Die Beschäftigten müssen von ih-
ren Arbeitgebern angemessene An- und Unterweisungen erhalten.
5.1.1 Baustellenkoordinator
Ein Baustellenkoordinator ist seitens des Auftraggebers zu bestellen, sofern
es die Bestimmungen der Baustellenverordnung vorsehen. Er ist zur Abwehr
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 4 Element 5 (BVB-L) besonderer Gefahren gegenüber allen an der Baustelle tätigen Personen
weisungsbefugt.
5.1.2 Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Auftragnehmer in Gefährdungsbeur-
teilungen zu ermitteln, welche Maßnahme des Arbeitsschutzes für seine Be-
schäftigten bei den entsprechenden Arbeiten erforderlich sind.
5.2 Sonstige Gefahren
- elektrische Bereiche (z.B. Kabeltrassen, Schalt- und Verteilungsanlagen,
Transformatoren, Motoren und sonstige elektrisch betriebene Maschinen
in Betrieb,)
- in Betrieb befindliche Maschinenanlagen mit selbstständig anlaufenden
Aggregaten
- Arbeiten an absturzgefährdeten Bereichen. Z.B. Fensterreinigung im Bau-
teil A. Der AN hat dafür Sorge zu tragen dass die ihm zur Verfügung ge-
stellten Anschlagsicherungspunkte genutzt werden und für eine Absturz-
sicherung Sorge getragen wird.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Auftraggebers können bei Bedarf in
Abstimmung mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit aller auf der Baustelle
beschäftigten Auftragnehmer zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Un-
fallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln vorschlagen (z.B. Teil-
nahme an monatlichen Begehungen).
5.3 Die im Standard "Formulare 20" hinterlegten Formulare (Übergabeprotokolle,
Erlaubnisscheine für Arbeiten in um-/geschlossenen Räumen, für Arbeiten
an Hochspannungsschaltanlagen usw. sowie Freigabescheine, Ein-
weisungen über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) sind anzuwenden.
6 Ausführungsfristen / Liefertermine
6.1 siehe Anlage 1 Punkt 9.1 „Terminangaben zur Ausführung“
6.2 Für die Behinderung und Unterbrechung der Ausführung gilt:
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 5 Element 5 (BVB-L) Die Behinderungen und Unterbrechungen müssen jeweils vom Auftragneh-
mer umgehend gemeldet und nachgewiesen werden. Die Stillstandszeiten
sind jeweils in den Tagesberichten festzuhalten und zu begründen. Behinde-
rungen werden nur anerkannt, soweit sie sich an einem zur Arbeit vorgese-
henen Tag auswirken und dem Auftragnehmer eine anderweitige Fortführung
der Arbeiten nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
7 Vertragsstrafe
Entfällt
8 Zahlungen
Nach abgenommener Reinigungsleistung kann eine Teilschlussrechnung ein
gereicht werden.
9 Sicherheitsleistung
Entfällt
10 Güteprüfung / Abnahme
Bei der Abnahme der einzelnen Reinigungsabschnitte werden die hauseige-
nen Tagesberichte des AN zu Abrechnungszwecken benötigt.
11 Mängelansprüche
Festgestellte Ausführungsmängel nach der Abnahme sind in Absprache mit
Herrn Nippert umgehend zu beseitigen. Bei nicht rechtzeitiger Erledigung
(1Woche nach Aufforderung) besteht kein Anspruch auf Abrechnung.
12 Verbindliche Zeichnungen
Entfällt
13 Inbetriebnahme
Entfällt
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14 Revisionspläne, Prüfprotokolle, Bedienungsanweisungen, Funktionsbeschreibun-
gen
Entfällt
15 Festpreise
Die Angebotspreise sind als Nettopreise d. h. ohne Umsatzsteuer, anzubie-
ten. Sie sind in Euro anzugeben. Die Angebotspreise sind Festpreise für
das erste Auftragsjahr. Sie bleiben unverändert bei Änderung der Preiser-
mittlungsgrundlagen infolge Erhöhung oder Ermäßigung von Löhnen, Ge-
hältern und Materialpreisen, von Gemeinkosten, von allgemeinen Ge-
schäftskosten und bei Änderung der steuerlichen Belastung. Bei evtl. Ände-
rung des Tarifecklohnes einschließlich der durch Tarifvertrag geregelten
lohnbezogenen Kosten im Gebäudereinigerhandwerk nach dem ersten Auf-
tragsjahr ändern sich die Einheitspreise entsprechend der Angaben des
Bieters im Preisverzeichnis unter der Eventualposition 4 des Untertitels 3.
16 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu
den von ihm anerkannten Sätzen ausgeführt und abgerechnet werden.
17 Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, Verbot von Schwarzarbeit
17.1 Der Auftragnehmer versichert, dass er oder ein von ihm beauftragter Unterauf-
tragnehmer ausschließlich Mitarbeiter aus EU/EWR-Ländern einsetzen oder sol-
che Mitarbeiter aus Drittländern, die im Besitz einer gültigen Arbeitsgenehmigung
sind. Er verpflichtet sich zur Beachtung aller geltenden gesetzlichen Bestimmun-
gen und Verordnungen, die das Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeits-
kräften sowie den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte regeln, vgl. insbesondere
§§ 404, 406, 407 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG) sowie § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
17.2 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Verbot der Beschäftigung von Aus-
ländern ohne Arbeitsgenehmigung, für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen
das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie für jeden verschuldeten Fall unbe-
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 7 Element 5 (BVB-L) rechtigter Gewerbeausübung verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Vertrags-
strafe in Höhe von 1 v. H. der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000 EUR, bei
mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 v. H. der Bruttoauftragssumme,
maximal 250.000 EUR zu zahlen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Gel-
tendmachung der vereinbarten Vertragsstrafe bleibt bis zur Schlusszahlung vor-
behalten. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde
liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen den Auf-
tragnehmer ergriffen worden sind.
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