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Anlage_1_2_Leistungsbeschreibung_Los_1.pdf

Unterhalts- und Glasreinigung an drei Standorten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 09:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Anlage XX

Leistungsbeschreibung Los 1

Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Unternehmen ................................................................................................................................. 1

  2. Art und Umfang der Leistung ............................................................................................................ 2

  3. Leistungsänderungen ......................................................................................................................... 4

  4. Sonderreinigungen............................................................................................................................... 4

  5. Leistungen und Personal des Auftragnehmers ............................................................................ 5

  6. Tageskraft für den Standort Essen .................................................................................................. 7

  7. Objektleitung .......................................................................................................................................... 8

  8. Aufsichten/ Vorarbeiterfunktion ....................................................................................................... 9

  9. Qualität .................................................................................................................................................. 10

  10. Reinigungszeit ..................................................................................................................................... 11

  11. Schlüsselverwaltung ......................................................................................................................... 12

  12. Reinigungsmaterial und -geräte ..................................................................................................... 13

  13. Reaktionszeiten ................................................................................................................................... 14

  14. Gewährleistung/ Qualitätsmessung .............................................................................................. 14

  15. Haftung .................................................................................................................................................. 15

  16. Nebenleistung des Auftraggebers ................................................................................................. 15

  17. Nebenleistung des Auftragnehmers .............................................................................................. 16

  18. Vergütung ............................................................................................................................................. 16

  19. Vergütungsanpassung ...................................................................................................................... 17

  20. Für sonstige Dienstleistungen ........................................................................................................ 17

  21. Änderung des Leistungsumfangs .................................................................................................. 18

  22. Vertragsdauer und Kündigung ....................................................................................................... 18

  23. Außerordentliche Kündigung .......................................................................................................... 18

  24. Weitere Vertragsbestandteile .......................................................................................................... 19

24.1 Allgemeine Anmerkungen und Begriffsbestimmungen ........................................................... 19

24.2 Begriffsdefinition ................................................................................................................................ 19

  1. Gesonderte Bemerkungen ............................................................................................................... 23

  2. Qualitätsmessung .............................................................................................................................. 24

I

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  1. Qualitätsbegehung ............................................................................................................................. 27

  2. Ergebnis- und Leistungsverzeichnis ............................................................................................. 32

  3. Flächenaufmaß je Raumgruppe ...................................................................................................... 32

  4. Realisierbarkeit der Leistung .......................................................................................................... 33

II

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

1. Das Unternehmen

Die Emschergenossenschaft wurde am 14. Dezember 1899 als erster deutscher Wasserwirtschaftsverband in Bochum gegründet. Dieses Modell stand Pate für eine ganze Reihe weiterer Wasserverbände; darunter der am 18. Januar 1926 gegründete Lippeverband. Emschergenossenschaft und Lippeverband haben von Anfang an eng kooperiert und arbeiten unter dem Dach einer einheitlichen Unternehmensstruktur zusammen.

Als selbst verwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts werden die beiden Verbände durch ihre Mitglieder - Städte, Wirtschaft und Bergbau - getragen und finanziert. Sitz der Hauptverwaltung für die Emschergenossenschaft ist Essen; Sitz der Verwaltung des Lippeverbandes ist Dortmund.

Die wichtigsten Aufgaben von Emschergenossenschaft und Lippeverband sind Abwasserreinigung, Sicherung des Abflusses, Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung. Dazu werden zahlreiche Kläranlagen, Pumpwerke, Abwasserkanäle und Regenbecken in den Verbandsgebieten betrieben.

Weitere Informationen sind den Unternehmenspräsentationen im Internet unter www.eglv.de zu entnehmen.

Nachhaltigkeit

Gemeinsam mit weiteren Akteuren der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge gestalten Emschergenossenschaft und Lippeverband die Zukunft einer Region mit über 3,6 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Mit unserem Nachhaltigkeitsmanagement wollen wir zu einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch positiven Entwicklung unserer Gesellschaft beitragen und den Bedürfnissen der heutigen und künftigeren Generationen gleichermaßen gerecht werden. Wir haben über interne Beteiligungsprozesse ein Nachhaltigkeitsverständnis entwickelt und in unseren Seite 1 von 34

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Handlungsgrundsätzen als Leitplanke verankert. Ziel ist es, in ausgewählten Handlungsfeldern die nachhaltige Entwicklung der Verbände fokussiert voranzubringen. Hierfür gilt es auch, über Produktwahl und Dienstleistungsgestaltung positive Wirkungen zu entfalten.

Für diesen Weg wollen wir die Bieterkreise unserer Ausschreibungen gewinnen und dort, wo machbar und sinnvoll, den Einsatz nachhaltiger Dienstleistungen, Produkte und Bauleistungen ausweiten.

Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit formulieren hierzu: „Ein nachhaltiger Einkauf beschafft Produkte und Dienstleistungen, die von der Herstellung bis zur Entsorgung soziale Gleichberechtigung und faire Arbeitsbedingungen fördern und geringere Folgen für die Umwelt haben als vergleichbare Produkte und Dienstleistungen. Eine Vergabe öffentlicher Aufträge unter diesen Gesichtspunkten stimuliert zudem den Markt in Richtung nachhaltiger Angebote.“

Diesem Grundsatz wollen auch wir als öffentlich-rechtliches Wasserwirtschafts- unternehmen folgen und Anbieter motivieren, ihre Angebote noch stärker darauf auszurichten, Nachhaltigkeitskriterien und -ansätze einzubeziehen und transparent zu machen.

Daher finden in unserer Bewertungsmatrix bei der Auswahl unserer Anbieter auch sogenannte „Nachhaltigkeitspunkte“ mit ein.

2. Art und Umfang der Leistung

Die Emschergenossenschaft stellt hohe qualitative Ansprüche an die Erbringung der Reinigungsleistungen.

Der Auftraggeber (AG) erwartet vom Auftragnehmer (AN), dass er aufgrund seiner lang jährigen Erfahrung als Fachunternehmer, die Dienstleistungen entsprechend unseren Leistungsvorgaben, in gleichbleibend hoher Qualität erbringt.

Die folgenden Leistungen werden somit erfordert:

 Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung (EOR)

 Grundreinigungen und Einpflegemaßnahmen (inkludiert in Unterhaltsreinigung)

 Sonderreinigungen

 Gestellung und regelmäßiger Austausch von Schmutzfangmatten

 Gestellung und regelmäßiger Austausch von Hygienebehältern für Damen WCs

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Hierbei ist durch den Bieter einzukalkulieren, dass Hygienebehälter gestellt

werden müssen, die berührungslos zu öffnen sind.

Diese Leistungsbeschreibung umfasst Reinigungsleistungen für folgende Standorte (s. auch Anlagen 1.1.1-1.1.3 Raumbücher für das Los 1 und Übersichts- und Lagepläne):

Standort Essen:

 Hauptverwaltungsgebäude der Emschergenossenschaft, Kronprinzenstr. 24 in

45128 Essen; (Bauteile A-F)

 Räumlichkeiten auf dem Garagenhof, Michaelstr. 2a in 45128 Essen; (Bauteil G)

 Büroetagen in der Mozartstraße 4, in 45128 Essen; (Bauteil K)

 Büroetagen in der Gutenbergstraße 5-7, in 45128 Essen (Bauteil L)

 Büroetage in der Gutenbergstraße 47, in 45128 Essen (Bauteil H)

Alle zu reinigenden Räumlichkeiten liegen innerhalb eines Radius von max. 300 m

Luftlinie ausgehend vom Hauptverwaltungsgebäude in der Kronprinzenstrasse 24.

Standort Bottrop:

Gelände „Kläranlage Bottrop“ (KLA BOT), In der Welheimer Mark 158 in 46238

Bottrop, bestehend aus Betriebsgebäuden, Bürocontainern, Pumpwerken und

Laborgebäuden. Innerhalb der KLA BOT sind befestigte Straßen vorhanden, so

dass die einzelnen Gebäude ohne Schwierigkeiten mit dem Pkw erreichbar sind.

Standort Dinslaken:

 Gelände der „Kläranlage Dinslaken Emschermündung“ (KLEM) in Dinslaken,

Turmstraße 44a in 46539 Dinslaken, bestehend aus Verwaltungs- und

Betriebsgebäuden.

Das Gelände der KLEM liegt westlich der Autobahn A3 und östlich des

Autobahnzubringers A59. Die Zufahrt zum Anlagengelände erfolgt über die Straße

„Turmstraße“. Innerhalb der KLEM sind befestigte Straßen vorhanden, so dass die

einzelnen Gebäude ohne Schwierigkeiten erreichbar sind.

Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich. Die Termine zur Ortsbesichtigung werden noch über das Vergabeportal bekanntgegeben.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Die Besonderheit des Vertrages liegt in der Tatsache, dass der AG die gewünschten Ergebnisse der Reinigung definiert (ergebnisorientierte Reinigung (EOR) = Funktionalbeschreibung) und diese mit einem Qualitätsmesssystem überwacht. Der AG hat dabei grundsätzlich bewusst auf konkrete Vorgaben in Bezug auf Reinigungsmethode, einzusetzende Reinigungsmittel und Reinigungswerkzeuge verzichtet und erwartet vielmehr vom AN, dass er aufgrund seiner Erfahrung als fachkundiges Unternehmen und unter Anwendung der geltenden Gesetze und Bestimmungen sowie des Standes der Technik selbst entscheidet, welche Leistungen zu erbringen sind. Der AN erbringt alle Leistungen der Unterhaltsreinigung incl. Einpflege/Grundpflege sowie Grundreinigungen die notwendig sind, mit dem Ziel, die Ergebnisvorgaben aus diesem Vertrag nebst Anlagen zu erreichen.

Die zu betreuenden Flächen ergeben sich aus den Raumbüchern je Raumgruppe gemäß den Anlagen.

Allgemeine Anmerkungen und Begriffsdefinitionen ergeben sich aus dem Punkt 24.2.

3. Leistungsänderungen

Der AG ist berechtigt, jederzeit Leistungen aus dem vom AN gemäß den Anlagen zu erbringenden Leistungsumfang herauszunehmen oder diesem Leistungsumfang Leistungen hinzuzufügen. Sofern eine derartige Änderung des Leistungsumfanges nicht zu einer wesentlichen Veränderung der Bereithaltungskosten für den AN führt, bedarf es dazu nicht der Zustimmung des AN. Auch für den Fall, dass die Erweiterung oder Einschränkung des Leistungsumfangs zu einer wesentlichen Veränderung der Bereithaltungskosten des AN führt, verpflichtet sich der AN, einer Änderung des Leistungsumfangs (ggf. unter einer entsprechenden angemessenen Anpassung der in diesem Vertrag vereinbarten Preise) zuzustimmen.

4. Sonderreinigungen

Der AN verpflichtet sich, rechtzeitig angemeldete Sonderreinigungen gegen gesonderte Vergütung durchzuführen. Dabei sind Sonderreinigungen keine Reinigungsmaßnahmen, welche ein ursprünglich vorhandenes Reinigungsniveau wiederherstellen sollen.

Alle im Raumbuch je Reinigungsraumgruppe (siehe Punkt 29) aufgezählten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegende Gegenstände (Beispiele: Schränke, Schreibtische, große Regale, Rollcontainer), zu reinigen.

Reinigungsarbeiten, die in Folge kleinerer baulicher Renovierungsarbeiten erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und werden nicht gesondert vergütet,

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

es sei denn, dass hierdurch eine Bauschlussreinigung notwendig wird. Ebenso werden Zuschläge bei stärkerer Verschmutzung aus anderen Anlässen (Beispiele: Veranstaltungen, Empfänge) nicht gewährt.

Um Missverständnissen in der späteren Ausführung der Leistungen vorzubeugen, weist der AG besonders darauf hin, dass sowohl einige Textpassagen des Vertrages als auch die Anlagen auf DIN-Vorschriften sowie den Vorgaben des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger Handwerks (BIV) beruhen. Sofern notwendig, hat der AG diese Textpassagen jedoch an die objektspezifischen Gegebenheiten und entsprechenden Anforderungen angepasst und/oder geändert.

Zuschlagskriterien:

1. Angebotspreis (50%)

2. Zuschlagskriterien (50%)

 Zuschlagskriterium Qualitätssicherung. (20%)  Zuschlagskriterium Implementierung (10%)  Zuschlagskriterium Personalkonzept (10%)  Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit (10%)

Anforderungen schlecht erfüllt = 0%; Anforderungen ausreichend erfüllt =40%, Anforderungen gut erfüllt =70%; Anforderungen sehr gut erfüllt =100%

Wenn keine Erläuterungen zu einzelnen Unterkriterien seitens des Bieters gemacht werden, muss dieses Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet werden.

Eine detaillierte Beschreibung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind in der Anlage 2 zu finden. Hierin finden sich auch Anforderungen aus Nachhaltigkeitskriterien.

5. Leistungen und Personal des Auftragnehmers

Der AN verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht und vollständig auszuführen. Er stellt die für die Reinigung erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte und Maschinen sowie umweltfreundliche und biologisch abbaubare Reinigungs- und Pflegemittel zur Verfügung.

Die entsprechenden Produkt- und Sicherheitsdatenblätter sind spätestens mit der Auftragsbestätigung unaufgefordert dem AG vorzulegen.

Dabei hat der AN die vom AG zur Verfügung gestellten Reinigungs- und Pflegeanweisungen hinsichtlich der Bodenbelagsarten und Oberflächen zu beachten.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Wobei der AG, vor dem Einsatz der Reinigungs- und Pflegemittel seine Einverständigung geben muss. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel sowie die eingesetzten Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Der AN stellt sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Produkte die örtlichen Abfallbestimmungen beachtet und einhält.

Der AN verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Leistungen geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch ihre persönliche Zuverlässigkeit die Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb im Reinigungsobjekt nicht beeinträchtigt wird. Er gewährleistet, dass durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle die Leistungen nicht beeinflusst oder gekürzt werden!

Um die eigene Leistungsfähigkeit darzustellen, hat der Anbieter dem Angebot eine Erklärung beizufügen, in der kurz dargestellt wird, wie o. a. Personalausfälle überbrückt werden.

Der AN wird nur qualifiziertes und zuverlässiges Personal mit regulären Arbeitspapieren einsetzen. Der AN stattet das Reinigungspersonal mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten Berufskleidung und einem deutlich sichtbaren Firmenausweis mit Foto und Name, der während der Anwesenheit im Reinigungsobjekt sichtbar zu tragen ist, aus. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird besonderer Wert gelegt. Darüber hinaus wird er versuchen, die Personalfluktuation so gering wie möglich zu halten.

Das vom AN in den Reinigungsobjekten eingesetzte Personal verfügt über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um die gestellten Aufgaben ordnungsgemäß durchzuführen und eine ausreichende Kommunikation mit dem AG und dessen Personal führen zu können.

Das Personal des AN ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Akten zu nehmen. Der AN sorgt dafür, dass sich sein Personal verpflichten, Stillschweigen zu bewahren, über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der AN stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen ins Objekt mitgebracht werden. Das Personal wird vom AN entlohnt, der ebenso verpflichtet ist, sämtliche Lohnnebenkosten ordnungsgemäß abzuführen und für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften während der Reinigung zu sorgen.

Das Protokoll über die Belehrung der Unfallverhütungsvorschriften mit Termin-, Zeitraum-, Thema-, Teilnehmerangabe mit Unterschriften mindestens einmal jährlich ist spätestens im I. Quartal des jeweiligen Vertragsjahres der Rechnung beizufügen. Des Weiteren sind die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Schulungen und Qualifizierungen durch den AN eigenständig und auf eigene Kosten zu

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realisieren. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die ergebnisorientierte Reinigung der Objekte.

Eine Vertragsbeziehung zwischen dem AG und dem Personal des AN entsteht nicht.

Der Einsatz von Nachunternehmern/Leiharbeitern darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG erfolgen.

Der AG ist berechtigt, Nachweise für die o.a. Auflagen kostenneutral abzufordern. In begründeten Fällen kann der AG einen Personalaustausch verlangen.

6. Tageskraft für den Standort Essen

Der AN hat die im Ergebnis- und Leistungsverzeichnis vereinbarten Qualitätsniveaus an den vereinbarten Zeiten einzuhalten. Für die Reinigungsraumgruppe Sozial- und Sanitärräume, sowie für Besprechungsräume gibt es an einem Tag mehrere Zeitpunkte, an denen die vereinbarten Qualitätsniveaus erreicht sein müssen.

In der Reinigungsraumgruppe Besprechungsräume sind diese Zeitpunkte variabel und abhängig von den in dem Raum stattfindenden Sitzungen bzw. Besprechungen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass täglich jeweils zum Beginn einer Sitzung / Besprechung das vereinbarte Qualitätsniveau erreicht ist. Der AG gibt dazu einen flexiblen 5 Stunden Zeitrahmen für die Tageskraft täglich vor (z. B. von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Sitzungen / Besprechungen, die außerhalb dieses Zeitrahmens stattfinden, sind von der Einhaltungspflicht des Qualitätsniveaus ausgeschlossen.

In der Reinigungsraumgruppe Sozial- und Sanitärräume muss das Qualitätsniveau sowohl um 13:00 Uhr als auch um 20:00 Uhr erreicht sein. Der AG erwartet, dass mit der Reinigung der Sanitärräume erst morgens um 10:30 Uhr begonnen wird.

Die Tageskraft für die Besprechungsräume erhält Zugang zum digitalen Buchungssystem für die Besprechungsräume. Hierüber kann sich die Tageskraft eine Übersicht verschaffen, in welchen Räumen Besprechungen zu welchen Zeiten stattfinden und kann so ihre Ressourcen entsprechend einplanen. Zur Verbesserung der Kenntnis dieser Leistung, kann festgehalten werden, dass die Besprechungsräume täglich mehrmals genutzt werden.

Bei Einsatz einer Tageskraft hat der AN dafür zu sorgen, dass der/die Mitarbeiter/In den gesetzten Anforderungen gerecht wird. In erster Linie wird diese Kraft sehr viele Kontakte zu den Nutzern haben. Sie muss also über entsprechende Umgangsformen und sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Gleichfalls muss die Tageskraft für die Besprechungsräume in der Lage sein, das hauseigene Intranet-System bedienen zu können. EDV-Kenntnisse sind somit eine weitere Voraussetzung.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Im weiteren Verlauf ist es durch den AG beabsichtigt, dass über die Tageskraft auch das Beschwerdemanagement (Ticket- System) abgewickelt wird. Die Nutzer melden dazu mögliche Probleme oder Anforderungen wie z. B. Bestückung der Teeküchen mit Spülmaschinentabs über das Ticketsystem und / oder über das Telefon. Die Problemstellung ist im weiteren Verlauf durch die Tageskraft selbstständig zur Zufriedenheit der Nutzer abzuwickeln.

Für die Tageskräfte sind gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen.

7. Objektleitung

Die Objektleitung ist während der Reinigungszeit persönlich abrufbar und in regelmäßigen Abständen im Reinigungsobjekt anwesend, um die operative Reinigung zu kontrollieren. Gleichfalls ist außerhalb der Reinigungszeit sicherzustellen, dass die Objektleitung für die Annahme von Sondertätigkeiten jederzeit mindestens telefonisch erreichbar ist.

Primäre Aufgabe der Objektleitung ist die Organisation, Koordination und Steuerung der Reinigungstätigkeiten im Rahmen der Unterhaltsreinigung zur Sicherstellung einer fristgerechten und qualitativ einwandfreien Leistungserstellung. Im Sinne der ergebnisorientierten Ausrichtung des Vertrages wird ein entsprechendes aktives Handeln der Objektleitung vorausgesetzt. Darüber hinaus ist die Objektleitung für die Organisation, Koordination und Steuerung der Sonderreinigungen zuständig.

Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfallgefahr

Der AG weist nachdrücklich auf die folgenden Gefahrenstellen auf dem Betriebsgelände hin, die für seine Anlage spezifisch sind:

 im Bereich der vorhandenen Anlagen besteht die Gefahr abzustürzen,

 auf dem Betriebsgelände befinden sich Aggregate, die selbstständig oder mittels

Fernbedienung anlaufen. Der AN ist allein verantwortlich für Schäden, die sich durch die

Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft

ergeben.

Den Anordnungen des Betriebspersonals ist sofort Folge zu leisten, wenn die Aufrechterhaltung des Betriebes gefährdet ist.

Gefahren in umschlossenen Räumen von Abwasseranlagen bestehen oder entstehen z.

B. durch:

 Gase oder Dämpfe, durch die Brände oder Explosionen entstehen können,

 Sauerstoffmangel, der zum Ersticken führen kann,

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

 Sehr giftige, giftige oder mindergiftige Stoffe, die berührt, durch die Haut und den

Mund aufgenommen oder eingeatmet werden können (z. B. H2S, CO2),

 Einsetzen stärkerer Wasserführung,

 Bakterien oder Lebewesen und deren Stoffwechselprodukte sowie

Verschmutzungen, die zu Infektionen führen können.

Im Übrigen wird auf die strikte Einhaltung der Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen hingewiesen (BGR 126).

Die Beschäftigten können im Rahmen ihrer Tätigkeit in Kontakt mit Abwasser, Klärschlamm und biologischen Hilfsstoffen zur Abwasserreinigung kommen. Es ist daher die „Verordnung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ (Biostoffverordnung – BioStoffV) zu beachten. Nach den für die Beschäftigten von Emschergenossenschaft/Lippeverband beispielhafte durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen sind die Tätigkeiten der Risikogruppe 2 gemäß § 3 der BioStoffV zuzuordnen. Die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang III, Schutzstufe 2 der BioStoffV für nicht gezielte Tätigkeiten sind zu beachten. Der AN hat sich gemäß § 7 BioStoffV über die Gefährdungsbeurteilung ausreichende Informationen zu beschaffen und selbst Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.

Für die gefährdeten Bereiche wird vom Betrieb eine Sicherheitsbelehrung für alle MitarbeiterInnen des AN durchgeführt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Reinigungspersonal genau einzuweisen ist.

Auf dem gesamten Betriebsgelände herrscht generelles Rauchverbot. Der AN hat sein Personal entsprechend zu unterweisen und auf die strikte Einhaltung dieses Verbotes zu achten.

8. Aufsichten/ Vorarbeiterfunktion

Der AN benennt schriftlich mit der Auftragsbestätigung, spätestens bei Arbeitsaufnahme, dem AG eine Person (Vorarbeiter/in), die für die tägliche Aufsicht verantwortlich und Ansprechpartner/in für den/die Reinigungsbeauftragten des AG ist. Die Stelle des Vorarbeiters/ der Vorarbeiterin ist durch eine/n ausgebildeten Fachvorarbeiterin/er zu besetzen oder eine vergleichbare Qualifikation mit langjähriger Berufserfahrung. Sowohl für die Aufsichtsperson auf Seiten des AN als auch für den/die Reinigungsbeauftragten auf Seiten des AG ist eine kompetente Vertretung sicherzustellen. Dem Angebot sind zur Beurteilung der Kompetenz, Qualitäts- oder Ausbildungsnachweise der in Frage kommenden Person beizufügen.

Der AN stellt sicher, dass die Aufsicht arbeitstäglich so lange im Objekt des AG anwesend ist, wie Reinigungskräfte des AN im Objekt des AG arbeiten (Ausnahme Tagesdienst).

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Der/die Reinigungsbeauftragten des AG haben das Recht, vom Hausrecht uneingeschränkt Gebrauch zu machen, ohne dass der AN daraus einen Anspruch auf Sondervergütung wegen Behinderung oder dergleichen ableiten kann.

Die Aufsicht des AN hat dafür Sorge zu tragen, dass umgehend, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung, die Anweisungen und Wünsche des Reinigungsbeauftragten des AG entsprechend dem vereinbarten Ergebnis- und Leistungsvorgaben (Punkt 28) umgesetzt werden.

Mindestanforderungen Vorarbeiter:

 Ausbildung als Gebäudereiniger/in oder vergleichbare Ausbildung

 Mehrjährige Berufserfahrung in der Unterhaltsreinigung

 Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache (Sprachniveau min. B2) in Wort in

Schrift

 Führungsverantwortung und Entscheidungskompetenzen im Rahmen des

Verantwortungsbereichs

 Kenntnisse der Reinigungstechniken und –chemie, Ergebnis- und

Leistungsverzeichnisse sowie Kenntnisse zu den vertraglichen

Rahmenbedingungen beim AG

 Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und keine Vorstrafen

Aufgaben Vorarbeiter/in (nicht abschließend):

 Steuerung / Nachschulung des operativen Personals

 Auftragsbearbeitung

 Abwicklung von Reklamationen

 Bearbeitung von Mängelanzeigen

 Laufende Qualitätskontrollen

 Aufzeigen von Optimierungspotenzialen

 Erreichbarkeit per Telefon und/oder E-Mail an Wochentagen von 08:00-17:00 Uhr

9. Qualität

Der AN gewährleistet dem AG eine gleichbleibende hohe Qualität seiner Leistungen und eine Einhaltung der unter dem Ergebnis- und Leistungsverzeichnis (Punkt 28) genannten Parameter.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Zur Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität verpflichtet sich der AN, die vereinbarten Parameter der unter Ergebnis- und Leistungsverzeichnis (Punkt 28) genannten Vorgaben (Qualitätsniveaus und weitere Ergebnisse), einzuhalten. Zum Zwecke der Überwachung werden AN und AG gemäß den Punkten und 26 und 27 regelmäßige Qualitätsbegehungen durchführen. Seitens des AG werden die Begehungen und Auswertungen vorbereitet und entweder selbst und/oder durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Der AN ist verpflichtet, an diesen Begehungen mit Führungskräften (Vorarbeiter/in und mind. Objektleiter/in und/oder Bereichsleiter/in) teilzunehmen. Eine gesonderte Vergütung dieser Begehung seitens des AG an den AN erfolgt nicht. Der Ablauf der Qualitätsbegehungen ist aus dem Punkt 27 ersichtlich. Hier ist gleichfalls geregelt, inwieweit Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsniveaus organisatorische und finanzielle Folgen für den AN haben.

Unberührt von dieser Regelung bleibt dem AG die Möglichkeit, bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung eine Anpassung der Vergütung (siehe auch Punkt 14) vorzunehmen.

10. Reinigungszeit

Der AN ist verpflichtet, die Reinigungsarbeiten zeitlich so auszuführen, dass der Betrieb des AG nicht behindert wird. Die Zeiten, zu denen die vereinbarten Qualitätsniveaus erreicht sein müssen, ergeben sich aus dem Ergebnis- und Leistungsverzeichnis (Punkt 28).

Die Zeiten, zu denen die vereinbarten Qualitätsniveaus erreicht sein müssen, können jedoch veränderlich sein und den Erfordernissen des AG angepasst werden. Dem AN wird hierzu eine frühzeitige Mitteilung gegeben. Durch die Umstellungen entstehen dem AG keine weiteren Kosten, sofern keine wesentlichen kalkulatorischen Größen verändert werden.

Nachfolgend ist der Reinigungszeitraum definiert, in der die Reinigung durch den AN durchgeführt werden kann:

Standort Essen:

 Reinigungszeitfenster: Montag – Donnerstag

17:00 – 20:00 Uhr

 Reinigungszeitfenster: Freitag

14:00 – 18:00 Uhr

 Reinigungszeitfenster Sonderbereiche

Montag – Freitag: 05:00 – 08:30 Uhr

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

 Reinigungszeitfenster Reinigung der Büros und der Besprechungsräume morgens

Montag – Freitag: 05:30 – 07:00 Uhr

Standort Bottrop:

 Reinigungszeitfenster: Montag – Freitag

17:00 – 22:00 Uhr

Bei den Reinigungsraumgruppen „Sozialräume (2 x täglich)“, „Kauen (2 x täglich)“ und „Sanitärräume (2 x täglich)“, muss das entsprechende Qualitätsniveau aufgrund des Schichtbetriebes

Montag bis Freitag zweimal täglich:

Morgens in der Zeit von 5.00 Uhr bis 6.30 Uhr und

Nachmittags in der Zeit 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstags und Sonntag ist das entsprechende Qualitätsniveau in den o.g. Raumgruppen nur einmal täglich zu erreichen:

Nachmittags in der Zeit von 15:00 – 17:00 Uhr

Standort Dinslaken:

 Reinigungszeitfenster: Montag – Freitag

15:00 – 19:00 Uhr

Bei der Reinigungsraumgruppe „Kaue“ und „Sanitär“ muss das entsprechende Qualitätsniveau montags bis donnerstags zu folgender Zeit erreicht sein:

Mittags ab 14:00 Uhr - Eine Reinigung kann in der Zeit von 07:00 – 13:00 Uhr erfolgen.

Bei der Reinigungsraumgruppe „Kaue“ und „Sanitär“ muss das entsprechende Qualitätsniveau freitags zu folgender Zeit erreicht sein:

Mittags ab 12:00 Uhr - Eine Reinigung kann in der Zeit von 07:00 – 11:00 Uhr erfolgen.

11. Schlüsselverwaltung

Für den Zugang zu den verschiedenen Reinigungsobjekten enthält der AN objektbezogene elektronische Schlüssel (Transponder), die ihm den Zugang ermöglichen.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Bei Bedarf sind Transponder bei dem Ansprechpartner des AG zum Reinigungsbeginn abzuholen und nach Reinigungsende wieder abzugeben.

Bei Verlust ist eine Aufwands- und Materialentschädigung in Höhe von 150,00 €/ brutto an den AG zu entrichten. Verluste sind umgehend zu melden.

12. Reinigungsmaterial und -geräte

Der Auftragnehmer stellt alle zur Durchführung der vertraglichen Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Materialien und Reinigungs- u. Pflegemittel zur Verfügung. Sie sind in den Einheitspreisen enthalten. Es kommen nur hochwertige und einwandfreie Materialien, Geräte und Maschinen mit bestimmungsgemäßem Gebrauch zur Verwendung. Digitale Reinigungsmaschinen wie.z.B. Reinigungsroboter sind, wenn sinnvoll, einzusetzen. Auf Wunsch des AG werden aufgrund des Alters oder durch starke Nutzung minderwertige Maschinen oder Geräte ausgetauscht. Ferner werden dem AG kostenlose Proben, Datenblätter, Sicherheitsanweisungen etc. der verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel übergeben. Wobei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ausschließlich umweltverträgliche und biologisch abbaubare, lösemittelarme bzw. -freie oder mit dem Europäischen Umweltzeichen versehenen Reinigungsmitte verwendet werden dürfen. Chlorhaltige Sanitärreiniger mit anorganischen Säuren; Spülkastenzusatzstoffe und WC- und Spülkasteneinhänger; Lufterfrischer/Duftspender; chemische Abflussreiniger; Desinfektionsmittel oder Desinfektionsreiniger (außer in speziellen Bereichen); Spezialreiniger (z. B. Abrasivreiniger, Reinigungsemulsionen, Entstaubungsmittel) sollen nicht verwendet werden. Außerdem sind die vom AG zur Verfügung gestellten Reinigungs- und Pflegeanweisungen zu den verschiedenen Bodenbelagsarten einzuhalten und die Zustimmung des AG, bevor die Reinigungs- und Pflegemittel zum Einsatz kommen, einzuholen. Bei unsachgemäßen Reinigungen trägt der AN die Widerherstellungskosten vollumfänglich.

Die eingesetzten Maschinen und Geräte müssen alle über das VDE und GS Zeichen verfügen. Weiterhin müssen 1-mal jährlich die Prüfungen nach DIN VDE 0701-0702, BetrSichV und DGUV-Vorschrift 3 (Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel) durchgeführt werden.

Die Reinigungswagen und –materialien dürfen vom Reinigungspersonal nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Reinigungsmittel und –geräte dürfen für Unbefugte nicht erreichbar sein.

WC-, und Handtuchpapier, Desinfektionsmittel und Waschlotion für die Seifenspender sowie Stoffhandtücher werden durch den AG an einem zentralen Ort gestellt. Eine Verteilung der genannten Materialien in die anderen Gebäudeteile, wird durch den

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

AN organisiert und durchgeführt. Der AN sichert zu, sein Personal zu einem sparsamen Umgang mit den Materialien anzuhalten und dies durch die zuständige Aufsichtskraft überwachen zu lassen.

13. Reaktionszeiten

Für unvorhergesehene, außerhalb der geplanten Reinigungsleistungen nicht erfasste Tätigkeiten sind seitens des AN ausreichend Mitarbeiter vorzuhalten.

Der AN hat sicherzustellen, dass nach Aufforderung durch den AG folgenden Reaktionszeiten eingehalten werden:

 innerhalb von 2 Stunden mindestens 3 weitere Mitarbeiter

 innerhalb von 4 Stunden mindestens 5 weitere Mitarbeiter.

Die o.g. Reaktionszeiten sind in den Geschäftszeiten von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr einzuhalten.

14. Gewährleistung/ Qualitätsmessung

Der AN übernimmt die Gewähr für die rechtzeitige und korrekte handwerksgemäße Durchführung der Reinigungsarbeiten. Die Überwachung und Feststellung der vertragsgemäßen Reinigungsleistungen erfolgt nach einem mehrstufigen Qualitätsmesssystem.

Führt der AN die Reinigungsleistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht vollständig, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig aus, ist der AG berechtigt, eine Nacherfüllung zu verlangen, Rechnungskürzungen vorzunehmen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Wenn und soweit der AG von seinem Recht auf Rechnungskürzung Gebrauch macht, ist diese auf etwaige weitere Schadensersatzansprüche des AG anzurechnen.

Unberührt von dem Recht zur Nacherfüllung, Rechnungskürzung und außerordentlichen Kündigung bleibt dem AG die Möglichkeit, bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung wie folgt zu verfahren:

 Der AG kann anstelle einer Kürzung des Rechnungsbetrages die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes vom AN innerhalb einer angemessenen Frist zu dessen Lasten durch eine zusätzliche Reinigung außerhalb der regulären Reinigungszeit verlangen.

 Wurde die Nichtleistung/Schlechtleistung nach Ablauf einer vom AG zur Nacherfüllung bestimmten Frist nicht behoben, so ist der AG berechtigt, entsprechende Ersatzleistungen anderweitig in Auftrag zu geben (Ersatzvornahme).

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Die Kosten der Ersatzvornahme hat der AN zu tragen. Weitere Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

Der AN hat im Rahmen der Angebotslegung für das Los 1 Konzepte abgegeben. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit, dass diese Konzepte Bestandteil dieses Vertrages sind. Der AN gewährleistet die Einhaltung dieser Konzepte. Im Fall der schuldhaften Nichtumsetzung eines Konzeptes oder mehrerer Konzepte ist der AG zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen berechtigt.

15. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst und/oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

Der Auftragnehmer unterhält während der gesamten Vertragsdauer eine Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgender Mindestdeckungssumme:

Personenschäden (je Versicherungsfall) 3.000.000,00 EUR

Sachschäden (je Versicherungsfall) 1.500.000,00 EUR

Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 150.000,00 EUR

Bearbeitungsschäden 15.000,00 EUR

(je Schaden ohne Jahresbegrenzung)

Es ist für die Regulierung der Ansprüche durch den Auftraggeber eine Schadensmeldung zu erstellen, die dem Auftragnehmer umgehend zuzustellen ist.

Die Deckungszusage der Versicherung ist Bestandteil des Auftrages und bei Vertragsabschluss in Kopie zu hinterlegen. Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Vergütung.

16. Nebenleistung des Auftraggebers

Der AG stellt dem AN für den Aufenthalt des Personals und für die Unterbringung der Reinigungsmaschinen und Materialien geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung, die den individuellen Anforderungen der übertragenen Aufgaben entsprechen müssen (Wasseranschluss, Elektroanschluss etc.).

Das für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderliche kalte und warme Wasser sowie der elektrische Strom werden vom AN ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der AN wird darauf achten, dass mit Strom und Wasser sparsam umgegangen wird.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

17. Nebenleistung des Auftragnehmers

Das Personal des AN ist verpflichtet, alle Fundgegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich dem Reinigungsbeauftragten und Ansprechpartner des AG abzugeben

Der AN ist angehalten, seine Mitarbeiter anzuweisen, mögliche Schäden, die sie feststellen (wie z.B. flackernde Lampen, tropfende Wasserhähne, defekte Türschlösser etc.) unverzüglich dem Reinigungsbeauftragten und Ansprechpartner des AG zu melden. Hierzu kann das interne Beschwerdemanagementsystem (Ticket System) genutzt werden. Tickets können durch den/ die Vorarbeiter*in selbst in das System eingegeben werden oder per Mail an zentrale.services@eglv.de gemeldet werden.

Der AN nimmt die vom AG gestellten Verbrauchsmaterialien (Handtuch-, Toilettenpapier, Desinfektionsmittel und Flüssigseife), die für die Ausführung der Arbeiten benötigt werden, in seine Obhut.

Der AN sichert zu, dass die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten stets verschlossen sind und durch die eingelagerten Materialien, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel keine Gefahr für Dritte ausgeht.

18. Vergütung

Die im Preisverzeichnis genannten Einzelpreise berücksichtigen die Beschaffenheit und Nutzung sowie das Qualitätsniveau der jeweiligen Reinigungsraumgruppe. Berechnungsgrundlage ist ein auf den Jahresdurchschnitt gemittelter Abrechnungsmonat. Mehr- oder Minderanforderungen durch die über- oder unterdurchschnittliche Anzahl von Reinigungstagen eines Einzelmonats, z. B. durch Feiertage, entstehen nicht. Durch vom AG zu vertretende Reinigungsausfallzeiten entsteht kein Anspruch auf Entgeltminderung.

Sämtlichen Preisen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

Für die Unterhaltsreinigung ist eine Sammelrechnung (Jahresrechnung) zu erstellen. Die ist digital an eine zentrale Rechnungsadresse dem AG zu senden

Die Rechnungen per E-Mail können nur verarbeitet werden, wenn:

  1. Die folgende E-Mail-Rechnungsadresse verwendet wird

Emschergenossenschaft EG-Rechnung@eglv.de

  1. wenn die Rechnung im PDF-Format als Anhang per E-Mail eingeht.

  2. wenn die PDF-Datei nicht größer als 15 MB ist.

  3. wenn jede E-Mail nur eine PDF-Datei (also eine Rechnung) enthält.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

  1. wenn die E-Mail keinen Text enthält, da sie nicht gelesen, sondern lediglich elektronisch verarbeitet wird.

Die Rechnungsadresse lautet

Emschergenossenschaft

Kronprinzenstraße 24

45128 Essen

Die Abrechnung erfolgt, ebenfalls aufgeteilt nach den Kostenstellen. Die monatliche Leistungserbringung von Sonderarbeiten ist unter Beifügung der Arbeitsnachweise an den AG zu leiten.

Die Zahlungen erfolgen monatlich nach Durchführung der Lieferungen/Leistungen. Sämtlichen Preisen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Vorauszahlungen werden grundsätzlich nicht geleistet.

19. Vergütungsanpassung

Die vereinbarte Vergütung basiert auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen

 Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks im Tarifgebiet des AG, mindestens jedoch den entsprechenden Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz

 Rahmentarifvertrag des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks, Bonn,

 den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Sozialversicherungsgesetzgebung.

20. Für sonstige Dienstleistungen

Bei Lohnverrechnungsarbeiten, welche gesondert durch den AG vor Aufnahme der Tätigkeit beauftragt wurden, werden die vertraglich vereinbarten Stundensätze berechnet.

Diese Lohnverrechnungssätze werden jeweils nach Aufwand und Nachweis separat in Rechnung gestellt. Verbrauchsmaterial, die Gestellung von Maschinen und Geräten sind in obigen Lohnverrechnungssätzen enthalten und werden nicht extra berechnet.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

21. Änderung des Leistungsumfangs

Arbeiten, die nicht mit der normalen Unterhaltsreinigung abgedeckt sind, werden auf der Basis nachgewiesener Arbeitsstunden gesondert in Rechnung gestellt.

Änderungen des Leistungsumfangs durch Hinzunahme neuer Aufgaben bzw. Verminderung bestehender Reinigungsflächen sind bei einer durchzuführenden gemeinsamen Begehung durch die verantwortlichen Personen von AN und AG schriftlich festzuhalten. Dieses Protokoll wird als Ergänzung dem Auftrag beigefügt und stellt die neue flächenmäßige Berechnungsgrundlage dar.

Erstbezug bzw. Wegfall von größeren Reinigungsflächen (Stockwerke, Gebäude) sind jedoch umgehend zwischen AG und AN zu verhandeln.

Grundsätzlich kann der AG jederzeit eine Veränderung des Ergebnis- und Leistungsverzeichnisses vornehmen. Diese Änderungen sind in separaten Verhandlungen zwischen AG und AN festzulegen und bedürfen der Schriftform.

Das Verhandlungsprotokoll wird als Ergänzung dem bestehenden Auftrag beigefügt.

Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.

22. Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag tritt am 01.02.2027 in Kraft. Die Leistungen sollen zunächst für zwei Jahre beginnend ab dem 01.02.2027 bis zum 31.01.2029 vergeben werden mit der Option den Vertrag jeweils um zwei weitere Jahre zu verlängern, so dass die gesamte Vertragslaufzeit insgesamt 4 Jahre nicht überschreitet.

Es wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag ohne Begründung jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es zählt das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der jeweils anderen Partei.

23. Außerordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn vorsätzlich gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen wird. Die Kündigung ist in jedem Fall schriftlich zu erklären.

Kommt der AN seinen Leistungspflichten nicht nach, so kann der AG angemessenen Schadenersatz verlangen. Bei ständiger Mängelanzeige wegen Nichterfüllung von Reinigungsleistungen, behält sich der AG eine gravierende Preisminderung oder eine

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Kündigung vor. Dabei behält sich der AG vor, Schadenersatz auch für die Folgen der Vertragsannullierung geltend zu machen.

24. Weitere Vertragsbestandteile

24.1 Allgemeine Anmerkungen und Begriffsbestimmungen

Allgemein

Der AG hat bewusst auf konkrete Angaben in Bezug auf die Reinigungsmethoden verzichtet und überlässt es dem AN, welche Reinigungsmethoden (wie z.B. feucht wischen, nass wischen etc.), welche Reinigungsmittel und welche Reinigungswerkzeuge angewendet werden (= ergebnisorientierte Reinigung (EOR)).

An dieser Stelle weist der AG erneut bei der Auswahl entsprechender Chemie, auf die Einhaltung umweltfreundlicher und biologisch abbaubarer Reinigungs- und Pflegemittel hin. Die Pflege- und Reinigungshinweise der Bodenbelagsarten, soweit nicht bekannt, werden vom AG zur Verfügung gestellt und sind zu beachten. Die entsprechenden Produkt- und Sicherheitsdatenblätter sind spätestens mit der Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die Produktauswahl muss vor Einsatz vom AG akzeptiert werden.

Der AG gibt lediglich an, zu welchem Zeitpunkt er definierte Reinigungsergebnisse erwartet.

Gleichfalls werden weitere Tätigkeiten explizit durch den AG erwähnt, die der AN durchzuführen hat (z.B. Sichtreinigung, Handtuchspender mit neuem Papier füllen, Abfalleimer leeren, Müll und Altpapier auf den Fluren vor den Büros einsammeln etc.).

In den Raumbüchern sind verschiedene Reinigungsraumgruppen angegeben. Diese sind in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger Handwerks und seitens des AG erstellt worden. Der AG hat Textpassagen sowohl aus den Empfehlungen als auch der DIN übernommen, diese aber den örtlichen und durch den AG gestellten Anforderungen angepasst und abgeändert.

24.2 Begriffsdefinition

Um Missverständnisse zwischen AG und AN bezüglich der Sprachregelung überhaupt nicht aufkommen zu lassen, wurden nachfolgende wesentliche Begriffsdefinitionen erstellt, welche Grundlage für diesen Vertrag sind. Gleichfalls gilt es auch, die Definitionen unter Punkt 26 zum Thema Qualität zu beachten. Weitere Begriffsdefinition finde sich in der Anlage 1.3 – Begriffsbestimmungen.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigungen sind die zu wiederholenden Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen die notwendig sind, um das vereinbarten Reinigungsergebnis zu erreichen.

Pflegemaßnahmen für Fußboden mit nicht textilen Bodenbelägen

Je nach Art (z.B. Naturstein-, Hartbelag-, Fliesenbeläge, Parkettboden), Beschaffenheit (z.B. Oberflächenvergütung, werkseitige Beschichtung) und Zustand (Abnutzungsgrad) der Oberflächen sind mit der Reinigung geeignete Einpflegemaßnahmen zum Werterhalt durch den Auftragnehmer erforderlich.

Es ist darauf zu achten, dass insbesondere Pflegefilme von Fußbodenbelägen in Ordnung gehalten werden, um einen ausreichenden Schutz der Bodenbeläge sicherzustellen.

Fleckenentfernung an Fußböden mit textilen Bodenbelägen

Je nach Art, Beschaffenheit und Zustand der Oberflächen sowie Art der Verschmutzung sind durch den AN im Bedarfsfalle vorhandene Flecken (Beispiele: Kaffeeflecken, Getränkereste, Reinigungsmittelrückstände) bis zu einem Fleckendurchmesser von 10 cm zu entfernen. Es ist darauf zu achten, dass die Fleckenentfernung zeitnah durchgeführt wird. Der AN hat den AG über vorhandene neue Flecken, die er im Zuge der täglichen Unterhaltsreinigung feststellt, zu unterrichten.

Einpflege / Grundpflege

Bei der Ein- und Grundpflege werden Pflegefilme auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischere Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Grundreinigung voraus. Eine einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilms bei der Nutzung sind die Ziele einer Einpflege / Grundpflege.

Sonderreinigung

Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen.

Bauschlussreinigung

Die Bauschlussreinigung ist identisch mit den in der Praxis geläufigen Begriffen „Baufeinreinigung“ und „Erstreinigung“. Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach größeren und umfangreicheren Renovierungsarbeiten statt. Ziel der Reinigung ist, dass sämtliche Oberflächen frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten sind; außerdem sind die Oberflächen staub-, wischspuren- und schlierenfrei.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Entfernen von Spinn- und Staubfäden an den Decken

Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Flächen frei von Spinn- und Staubfäden sind. Diese Arbeiten sind in der Unterhaltsreinigung enthalten.

Seifen- und Papierspender auffüllen, Stoffhandtücher auswechseln

Der AN hat in den vorgegebenen Leistungsintervallen die Seifen- und Papierspender aufzufüllen und ein antibakterielles Handreinigungsgel zu verteilen. Das Material hierzu stellt der AG. Nach Befüllung hat der AN die Spender von außen zu reinigen. Sind Stoffhandtücher (werden vom AG gestellt) vorhanden, so hat er diese 1 x wöchentlich auszuwechseln.

Entfernen von Griffspuren an Türen, Türrahmen, Glasfüllflächen in Türen, etc.

Der AN hat in den vorgegebenen Leistungsintervallen sämtliche Griffspuren zu entfernen. Griffspuren sind Verunreinigungen, die durch die tägliche sachgemäße und unsachgemäße Nutzung des zu reinigenden Gegenstandes hervorgerufen werden.

Beispiele: Fingerabdrücke, Eisflecken, Getränkereste etc.

Es erfolgt hierbei keine vollflächige Reinigung, sondern nur punktuell im verschmutzten Bereich.

Papier- und Abfallbehälter sind geleert und mit einem neuen Beutel zu versehen

Der AN hat die Papier- und Abfallbehälter zu entleeren und bei Bedarf nass auszuwischen. Die Beutel werden vom AN geliefert und gestellt. In der Hauptverwaltung (Kronprinzenstraße 24) ist der komplette Müll durch die Mitarbeiter des AN tagtäglich in den entsprechenden Behältnissen z.B. im Innenhof der Hauptverwaltung zu entsorgen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Müllentsorgung nach Vorgaben des AG separiert in die im Innenhof vorgesehenen Behältnisse sortiert wird.

Der anfallende Abfall in den Objekten der Außenstellen, wird an den durch den AG benannten Sammelstellen teilweise zwischengelagert und anschließend an der Hauptverwaltung entsorgt.

Täglich sind auch die auf den Fluren abgestellten Kartonagen und Altpapiere der Mitarbeiter zu entsorgen. Große und schwere Kartonagen können über das Ticketsystem an den AG gemeldet werden und werden durch diesen entsorgt. Bei diesem Rundgang könnten auch die zentralen Müllsammelstationen entleert und gereinigt werden.

Hinweise zu der Reinigungsraumgruppe „Besprechungsräume“

In Räumen der Reinigungsraumgruppe „Besprechungsräume“ kann es nach Nutzung der Räume vorkommen, dass auf den Tischen Papierunterlagen zurückgelassen werden. Diese sind im Zuge der Reinigung des Raumes mit über die zentralen Behältnisse im Seite 21 von 34

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Innenhof der Hauptverwaltung bzw. an den definierten Sammelstellen in den Objekten der Außenstellen zu entsorgen.

Alle Flaschen, Gläser etc. sind zur Abholung durch das Servicepersonal des AG auf einem Tisch bereit zu stellen

Durch den AN sind sämtliche Geschirrteile, Reste von Bewirtungen etc. an einer Stelle in dem jeweiligen zu reinigenden Besprechungsraum zusammenzutragen. Durch den Bewirtschaftungsservice sind diese dann abzuholen.

Fenster und Türen verschlossen, Licht ausgeschaltet

Der AN hat sein Personal entsprechend anzuhalten, dass beim Verlassen der zu reinigenden Räume sämtliche Fenster verschlossen sind. Gleichfalls ist die Beleuchtung auszuschalten. Die Türen zu Büros, Abstellräumen etc. sind beim Verlassen grundsätzlich 1x abzuschließen.

Alle Stühle sind ausgerichtet an die Tische gestellt

Durch den AN sind sämtliche Stühle ausgerichtet vor die Tische zu stellen. Ziel ist eine gleichmäßige und ansprechende Optik des Raumes.

Alle Sitzgruppen sind ausgerichtet

Durch den AN sind sämtliche Sitzgruppen auszurichten. Ziel ist eine gleichmäßige und ansprechende Optik des Raumes.

Standaschenbecher sind geleert und gesäubert

Durch den AN sind sämtliche Standaschenbecher im Außenbereich täglich zu leeren und nass abzuwischen. Ziel ist eine gleichmäßige und ansprechende Optik.

Bodeneinläufe Sanitär

Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, sind durch den AN sämtliche Bodeneinläufe in den Sanitärräumen so zu durchspülen, dass keine Gerüche entstehen können. Hierzu sind ggf. die Bodengitter zu entfernen, die Bodeneinläufe zu reinigen und anschließend die Bodengitter wiedereinzusetzen.

Pflege Putzmittelräume

Durch den AN sind die selbst genutzten putzmittelräume sauber und aufgeräumt zu halten. Des Weiteren sollen die Ausgussbecken sauber gehalten werden und vor Verstopfungen geschützt werden.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

25. Gesonderte Bemerkungen

Hygiene

In Bereichen mit besonderer hygienischer Bedeutung, wie z.B. WC-Anlagen, Duschräume, Umkleideräume, Teeküchen, Kantinenbereichen etc. muss durch den AN sichergestellt sein, dass ein Aufenthalt in diesen Bereichen aus gesundheitlicher Sicht problemlos möglich ist.

Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger sind nur in notwendigen Ausnahmefällen anzuwenden. Zur prophylaktischen Desinfektion dürfen nur Produkte des Verbands für Angewandte Hygiene-Liste (VAH-Liste) eingesetzt werden. Präparate, die für amtlich angeordnete Desinfektionen nach §18 des Infektionsschutzgesetzes verwendet werden, müssen in der Liste des Robert-Koch-Institutes aufgeführt sein und vom AG freigegeben sein.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen entsprechend der Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden.

Reinigungstextilien (z.B. Wischbezüge, Tücher, Schwämme) müssen unter hygienischen Gesichtspunkten aufbereitet werden.

Die Oberflächenreinigung ist mit nach Reinigungsbereichen (Toilette, übrige Sanitärausstattung, Nutzflächen, Küchenbereich) farblich getrennten Reinigungsutensilien (z. B. Schwämme, Tücher, Eimer) durch den AN durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass diese Trennung eingehalten wird.

Es ist das übliche 4-Farb-System des Gebäudereinigerhandwerks anzuwenden, also:

Rot:Toiletten, Urinale, Fliesen im direkt angrenzenden Bereich („Spritzbereich“)
Gelb:übrige sanitäre Einrichtungen und Ausstattung (z.B. Waschbecken, Armaturen, Ablagen, Fliesenwände, Trennwände, Türen)
Blau:Einrichtung und Ausstattung bei Nutzflächen (z.B. Schreibtische, Schränke, Türen, Arbeitsflächen, Heizkörper, Fensterbänke, Stühle etc.)
Grün:Oberflächenreinigung im Küchenbereich

Dem Reinigungswasser ist ggf. Reinigungs- oder Desinfektionsmittel beizumischen, wobei die vorgeschriebenen Konzentrationen einzuhalten sind. Es gilt der Grundsatz: So wenig

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

wie möglich, so viel wie nötig. Das Wasser ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entnehmen und das Schmutzwasser dort zu entsorgen. Einzelabsprachen mit dem AG sind möglich. Weiterhin sind alle gesetzlichen Grundlagen wie z. B. Infektionsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung einzuhalten, um den einwandfreien Hygienezustand und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Zur Staubentfernung in allgemeinen Bereichen sind durch den AN staub bindende Verfahren anzuwenden, da von Staub eine nicht unerhebliche Gefahr ausgeht. Die Problematik von Stauballergien ist zu berücksichtigen.

Besonders in sensiblen Bereichen (z.B. Sanitär etc.) sind Nasswischverfahren anzuwenden.

26. Qualitätsmessung

Sauberkeit ist ein subjektiver Begriff. Um Sauberkeit messbar machen zu können und somit in der Bewertung einer Reinigungsleistung frei von subjektiven Einflüssen zu sein, wurde durch den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerks ein Qualitätsmesssystem für ergebnisorientierte Reinigung entwickelt. Dieses Messsystem soll Grundlage für dieses Vertragsverhältnis sein. Der AG hat im Wesentlichen den Wortlaut und die Empfehlungen übernommen; allerdings dort Änderungen vorgenommen, wo es aus den baulichen, personellen, organisatorischen und besonderen Anforderungen des Projektes sinnvoll erscheint.

Das Messsystem beruht darauf, eine bestimmte Anzahl von Fehlern zuzulassen. Die Höhe der geforderten Qualität (Qualitätsniveau = QN) lässt genaue Rückschlüsse auf die Anzahl der maximalen Fehler zu, die der Auftragnehmer bereit ist, auf einer bestimmten Fläche zu akzeptieren.

A. Verschmutzungsarten

Es gibt drei Verschmutzungsarten:

Abfall

Heruntergefallener oder weggeworfener Unrat (auf Boden und Inventar), der sich aufheben lässt.

Beispiele: Papier, Papiertaschentücher, Pflanzenblätter, Getränkedosen etc.

Nicht haftende Verschmutzungen

Schmutzstoffe, die sich nicht direkt aufheben lassen.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Beispiele: Staub, Kies, Sand, Asche, Haare, Spinnweben, Krümel etc. Staub bedeutet leichte Schmutzstoffe, die auf Oberflächen Schichten bilden und von der Luft mitgeführt werden können.

Haftende Verschmutzungen

Beispiele: Kaffeeflecken, Fingerabdrücke, Reinigungsmittelrückstände, sonstige Flecken.

Flecken sind unerwünschte Ablagerungen eines oder mehrerer Materialien (z.B. Kaffee, Tinte, Öl, Schmierereien) oder örtlich begrenzte Verfärbungen bzw. optische Veränderungen auf einem anderen Material (z.B. Bodenbelag). Das Entfernen von Absatzstrichen ist ebenfalls enthalten.

B. Reinigungsraumgruppen

Alle Reinigungsraumgruppen sind im Ergebnis- und Leistungsverzeichnis aufgelistet.

C. Raumkomponenten

Jeder zu reinigende Raum besteht aus verschiedenen Elementen (Wände, Decken, Boden, Inventar). In der Bewertung des Reinigungsergebnisses unterscheidet das geforderte Qualitätsniveau die Anzahl der zulässigen Fehler auch innerhalb eines Raumes auf die so genannten Raumkomponenten:

Hauptnutzungskomponenten des Inventars (HK)

Inventarbestandteile, die sich aus der Funktion des Raumes ergeben, vorwiegend und täglich/regelmäßig z.B. als Arbeitsplatz genutzt werden bzw. zu denen Körperkontakt (über die Berührung mit den Fußsohlen hinaus) entsteht.

Restliches Inventar (RI)

Alle übrigen Inventarbestandteile.

Wände und Decken (W/D)

Wände, Decken und damit fest verbundene Gegenstände aber auch freistehende Gegenstände, wie z.B. Heizungskörper, Lichtschalter, Bilder, Einbauschränke, Beleuchtungskörper, Spinde etc. (auch in Höhen über 180 cm)

Boden (B)

Bodenfläche und zugehörige Flächen wie z.B. Bodenbeläge, Sockelleisten, Schmutzfangmatten in den Eingangsbereichen etc.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Schwer einsehbarer Bereich (SEB)

Flächen, die bei üblicher Nutzung eines Raumes nicht direkt einsehbar sind. Boden unter niedrigen Schränken, Bilderschienen, Schrankflächen über 180 cm sind als schwer einsehbare Bereiche zu definieren.

Was in der jeweiligen Raumart der Hauptnutzungskomponente zuzuordnen ist und was ggf. nicht betrachtet wird, ist Bestandteil des Ergebnis- und Leistungsverzeichnisses.

D. Fehlerbewertung

Bei der Bewertung des Reinigungsergebnisses hat die begutachtete Fläche frei von den o.g. drei Verschmutzungsarten zu sein. Ist dieses nicht der Fall, wird jede einzelne festgestellte Verschmutzung gezählt und gibt somit in der Summe die Anzahl der Fehler an.

Hierbei finden nachfolgende Regeln Anwendung:

 Ein Bereich von 1m X 1m wird bei allen Verschmutzungsarten als jeweils ein Fehler angesehen (Beispiel: Krümel auf einer Fläche von weniger als 1qm = 1 Fehler; mehrere Papierfetzen verstreut auf 3 qm = 3 Fehler).

 Tische, Schreibtische, Stühle, Schränke werden jeweils als eine Einheit betrachtet. Bei Einbauschränken werden die Schranktüren jeweils einzeln gemessen. (Beispiele: Mehrere Flecken auf einem Schreibtisch = 1 Fehler; Staub auf allen fünf Füßen eines Schreibtischdrehstuhls = 1 Fehler; alle 10 Stühle eines Sitzungsraumes sind mit Staub bedeckt = 10 Fehler); Staub auf zwei Bilderrahmen = 2 Fehler).

 Bei nicht in Quadratmetern zu messenden Bereichen bzw. keinen einzelnen Einheiten (z.B. Fußleisten) wird eine Strecke jeweils 5 m als eine Einheit betrachtet (Staub auf 12 Meter Fußleiste = 3 Fehler).

 Bei Fensterbänken wird eine Strecke von jeweils 1 m als Einheit betrachtet.

Methodische Fehler

Sollte eine gereinigte Fläche mit der falschen Methode gereinigt sein wird das Ergebnis grundsätzlich als ein Fehler betrachtet. Der AN hat durch eine entsprechende Schulung seiner Mitarbeiter dafür zu sorgen, dass dieser methodische Fehler sich nicht wiederholt. Als methodische Fehler kommen in Betracht:

 Reinigungsmittelrückstände (Anwendung des falschen Reinigungsmittels, Überdosierung)

 Rückstände haftender Verschmutzungen auf Bodenbelägen (nur feucht statt nass gewischt) Seite 26 von 34

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

 Wischspuren auf Fliesen und Spiegeln sowie um Lichtschalter und Steckdosen.

E. Qualitätsniveau

Das System beruht auf sechs Qualitätsniveaus (0 = Keine Reinigung bis 5 = höchstes Qualitätsniveau).

In dem Ergebnis- und Leistungsverzeichnis hat der AG diese den individuell vordefinierten Reinigungsraumgruppen zugeteilt.

Die Werte werden in Abhängigkeit von der Raumgröße angegeben, dabei erfolgt eine Einteilung der Räume in vier Kategorien (bis 15qm, 16-35qm, 36-60qm und 61-100qm). Bei Räumen die größer als 100qm sind, erfolgt eine Aufteilung wie folgt:

Der Raum wird durch 100 geteilt, d.h. man erhält eine entsprechende Anzahl von Räumen „à 100qm“ plus einen Rest der entsprechend einer kleineren Kategorie zuzuordnen ist

Die Anzahl der zulässigen Fehler ergeben sich durch Addition der jeweils genannten Fehler je Raumgröße und Serviceniveau.

Toleranzwerte der Qualitätsniveaus
Werte für die Summe aus Abfall, nicht haftenden Verschmutzungen und haftenden Verschmutzungen
NiveauRäume bis 15 m²Räume von 16 - 35 m²Räume von 36 - 60 m²Räume von 61 - 100 m²
HKRIW/ DBSEBHKRIW/ DBSEBHKRIW/ DBSEBHKRIW/ DBSEB
50000010000100001000
41011011111111111111
31121111212112132232
22122222322223245443
144343444456444610865
0keine Reinigung vereinbart, keine Werte festgelegt

Hinweis: Die Niveaus von 0 bis 5 sind umgekehrt dem Schulnotensystem zu verstehen, d.h. Niveau 0 ist das niedrigste und 5 das höchste Niveau.

27. Qualitätsbegehung

In regelmäßigen Abständen werden durch den AG und den AN QM-Begehungen durchgeführt. Diese Begehungen haben das Ziel, gemeinsam zu ermitteln, ob das vereinbarte Reinigungsergebnis erreicht wurde.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Der nachfolgende Ablauf der Begehung ist nicht vollständig festgelegt und wird im Detail im Zuge der Umsetzung und den gemachten Erfahrungen angepasst. Im Zuge einer erleichternden Vorgehensweise, wird der AG ein EDV unterstütztes System einsetzen.

AG und AN werden gemeinsam eine Begehung der gereinigten Räume durchführen und dabei die Anzahl der festgestellten Fehler den vereinbarten zugelassenen Fehler gegenüberstellen. Ist die Anzahl der festgestellten Fehler gleich oder geringer als die Anzahl der vereinbarten Fehler, so ist das vertragliche Reinigungsergebnis erreicht.

Ist die Anzahl der festgestellten Fehler größer als die vereinbarte Anzahl von Fehlern, so ist das vertragliche Reinigungsergebnis nicht erreicht. In diesem Fall sind Sanktionen vereinbart, die bis zum Abzug der Vergütung bzw. bis zur Kündigung führen kann.

An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AG ausschließlich daran interessiert ist, dass das vereinbarte Reinigungsergebnis durch den AN erreicht wird.

Eine denkbare Reduzierung der Leistungsvergütung sieht der AG als letzte Möglichkeit an, den AN zur Einhaltung des vereinbarten Reinigungsergebnisses zu bewegen.

  1. Einarbeitungszeit (Bestandsaufnahme u. Herstellung des vereinbarten Soll- Zustandes)

An den ersten Reinigungstagen werden AG und AN gemeinsam eine Bestandsaufnahme der Räumlichkeiten vornehmen (Soll/ Ist Abgleich) und ermitteln, inwieweit die Räumlichkeiten den geforderten Qualitätsniveaus entsprechen.

Im Zuge der regelmäßigen Unterhaltsreinigung wird der AN sukzessive das vereinbarte Reinigungsergebnis herbeiführen.

AG und AN vereinbaren, dass sechs Wochen nach Leistungsaufnahme durch den AN die ergebnisorientierten Reinigungsergebnisse erreicht und zu halten sind. Zu diesem Zeitpunkt endet die Einarbeitungszeit und die erste QM-Begehung wird durchgeführt.

  1. Ablauf der Prüfung

Es soll nicht Aufgabe dieser Anlage sein, die Grundlagen des Qualitätsmesssystems für ergebnisorientierte Reinigungsleistungen des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger Handwerks darzustellen. Da der Bieter erklärt hat, die Anwendung von QM-Systemen zu kennen, sollte er mit dem wesentlichen Ablauf vertraut sein.

Aus Kosten- und Zeitgründen werden bei den Begehungen nicht alle gereinigten Räume überprüft, sondern werden vielmehr aufgeteilt nach den verschiedenen Reinigungsraumgruppen nach statistischen Grundsätzen (siehe DIN EN 2859), Stichproben aus der Gesamtzahl der zu reinigenden Räume gezogen, die eine verlässliche Aussage über das Gesamtobjekt erlauben. Seite 28 von 34

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

In Abhängigkeit vom AQL (Accepted quality level = Akzeptierte Qualitätsgrenzlage) und der Gesamtgröße des Objekts kann aus entsprechenden statistischen Tabellen die notwendige Anzahl zu prüfender Räume abgelesen werden. Für das Reinigungsobjekt wird AQL 10 (Verwaltungsgebäude) angewendet (sh. Tabelle 4.1 „Konformitätsindex- Tabelle für AQL = 10%“), d.h. das beispielhaft bei einer Gesamtanzahl der Räume/Flächen von z.B. 709, die Losgröße 703-717 laut Tabelle 3: „Stichprobenumfang“ zu wählen ist. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung des Levels 2 ein Stichprobenumfang lt. Tabelle 4.1 von 61 Räumen/Flächen. Von diesen 61 zu prüfenden Räumen/Flächen dürfen gemäß Konformitätsindex-Tabelle für AQL 10 maximal 9 das vereinbarte Qualitätsniveau nicht erreichen und die Qualitätsbegehung ist in seiner Gesamtheit noch bestanden. Ab dem 10 Raum/Fläche ist somit das zu erzielenden qualitative Gesamtergebnis nicht erreicht und die statt gefundene Qualitätsbegehung ist nicht bestanden.

Siehe hierzu auch die Empfehlungen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger Handwerks.

Die Prüfung findet in der zuvor per elektronische Stichprobenziehung festgelegten Anzahl von Räumen, die per Zufall aus den zu diesem Zeitpunkt gereinigten Räumen, ausgewählt wurden, durch Abschreiten des gesamten Raumes statt. Nacheinander werden die fünf Raumkomponentengruppen in der Reihenfolge

  1. Hauptnutzungskomponenten

  2. Restliches Inventar

  3. Wände/Decken

  4. Boden

  5. Schwer einsehbarer Bereich

im Hinblick auf die verschiedenen Verschmutzungsarten untersucht.

Bei der Prüfung wird soweit möglich die Blickrichtung des Raumnutzers eingenommen. Hinsichtlich der Überprüfung der nicht haftenden Verschmutzungen kann es notwendig sein, die visuelle Kontrolle durch manuelle Überprüfung zu ergänzen.

Begutachtungspositionen, die durch die Prüfer je Raumkomponente eingenommen werden, sollte:

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Die festgestellten Verschmutzungen werden in einem Prüfformular (welches je Raum angefertigt wird) festgehalten.

Je Raum werden nun die positiven wie negativen Abweichungen vom Soll- QN gegenübergestellt.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Positive Abweichungen heben negative Abweichungen nicht auf. In diesem Beispiel ist das vereinbarte Reinigungsergebnis für diesen Raum nicht erreicht, da bei den Hauptnutzungskomponenten entgegen dem vereinbarten QN 4 nur QN 2 festgestellt wurde.

Sind alle Räume geprüft, werden die Räume, die das Reinigungsergebnis erreicht haben, denen, die das Reinigungsergebnis nicht erreicht haben, gegenübergestellt. Aus den entsprechenden statistischen Tabellen kann dann ermittelt werden, ob das Reinigungsziel erreicht wurde.

  1. Zeitpunkt der Prüfung

Der Zeitpunkt der Prüfung erfolgt immer unmittelbar zu der Uhrzeit, zu der der AN das vereinbarte Qualitätsniveau zu erreichen hat. Die Prüfung muss so durchgeführt werden, dass das durch den AN erreichte Qualitätsniveau noch nicht durch die Nutzer des Reinigungsobjektes verfälscht wurde.

  1. Prüfungshäufigkeit

Die erste Prüfung wird nach Abschluss der 6-wöchigen Einarbeitungszeit durchgeführt. Wird die Prüfung erfolgreich bestanden, wird die nächste Prüfung nach 2-wöchigem Abstand durchgeführt. Bei zwei aufeinander folgenden bestandenen Prüfungen erfolgt der Rhythmus im 4-wöchigem Abstand (siehe nachfolgende Grafik).

  1. Konsequenzen aus den nicht bestandenen Prüfungen

Zielsetzung ist die Erreichung der vereinbarten Qualitätsniveaus, um die Zufriedenheit der Nutzer und die besondere repräsentative Wirkung des Objektes sicherzustellen.

Fällt die Prüfungshäufigkeit auf den 1-wöchigen Rhythmus zurück und wird die Prüfung dann 2-mal hintereinander nicht bestanden, hat der Auftraggeber das Recht, die auf die Prüfung folgende monatliche Zahlung um 10% zu reduzieren.

Werden die nächsten zwei 1-wöchigen Prüfungen wieder nicht bestanden, so hat der Auftraggeber das Recht, die auf die Prüfung folgende monatliche Zahlung um 20% zu reduzieren.

Werden die nächsten zwei 1-wöchigen Prüfungen wieder nicht bestanden, so hat der Auftraggeber das Recht, die auf die Prüfung folgende monatliche Zahlung um 30% zu reduzieren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

28. Ergebnis- und Leistungsverzeichnis

Sämtliche Räumlichkeiten der ausschreibungszugehörigen Objekte wurden in den Raumbüchern (siehe Punkt 29) dargestellt. Diese Räume wurden in Reinigungsraumgruppen eingeteilt. Jeder Reinigungsraumgruppe wurde wiederum ein Qualitätsniveau zugeordnet. Für jede Reinigungsraumgruppe hat der AG übersichtlich auf einer Seite die gewünschten Ergebnisse und Leistungen definiert. Das Ergebnis- und Leistungsverzeichnis enthält die Zeitpunkte, zu denen das vereinbarte Qualitätsniveau erreicht werden muss. Außerdem werden Abweichungen/Ergänzungen, wie z.B. das sämtliche Decken nicht gereinigt werden müssen und deshalb das Qualitätsniveau 0 erhalten. Ferner ist aus dem Verzeichnis ersichtlich, welche weiteren Ergebnisse, zum jeweiligen Prüfungszeitraum erreicht sein müssen. Zu den raumspezifischen Nutzungskomponenten (siehe Punkt 26) werden exemplarische typische Inventarbestandteile aufgeführt, die dem AN die Reinigungsraumgruppe transparenter darstellen sollen.

29. Flächenaufmaß je Raumgruppe

 Das Flächenaufmass je Raumgruppe ist beigefügt.

 Die Flächen wurden immer von Wand zu Wand gemessen.

 Kleinere Wandvorsprünge und Aussparungen blieben unberücksichtigt.

 Bei Treppen wurden die Grundfläche je Etage addiert und angegeben.

 Der AN hat teilweise darauf verzichtet, bezogen auf die einzelnen Raumarten die jeweilige Bodenbeschaffenheit darzustellen. Bei der erforderlichen Besichtigung durch den AN vor Abgabe eines Angebotes kann er sich von der unterschiedlichen Beschaffenheit selbst überzeugen. Als Richtwert für den Standort Essen können die folgenden Werte als Grundlage dienen:

Teppich9.018 qm
Fliesen2.150 qm
Naturstein und Kunststein3.898 qm
Hartbelag, Linoleum und Estrich6.725 qm

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Anlage XX Leistungsbeschreibung EOR

Parkett 150 qm

30. Realisierbarkeit der Leistung

Die Reinigung ist gemäß der Leistungsbeschreibung dauerhaft in einer zufrieden stellenden Qualität zu erbringen (beachte insbesondere die Punkte 26 und 28). Der AG geht davon aus, dass die von ihm gewünschte Qualität und eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung nur erreicht werden kann, wenn arbeitstäglich eine bestimmte Mindeststundenzahl nicht unterschritten wird. Deswegen darf bei der Kalkulation der täglichen Stunden für die Unterhaltsreinigung ein definierter raumgruppenspezifischer Leistungsoberwert je Stunde nicht überschritten werden, siehe Positionstext des Preis- Leistungsverzeichnisses. Die Leistungsoberwerte basieren auf einer manuellen Reinigung. Unter Berücksichtigung der vom AG gewünschten Reinigungsqualität wurden die Leistungsoberwerte auf der Grundlage der für die einzelnen Raumarten als machbar angesehenen Leistungswerte objektspezifisch ermittelt.

Die angegebenen maximalen Flächenleistungswerte im Leistungsverzeichnis beziehen

sich lediglich auf die ersten Reinigungsraumgruppen und das dort geforderte

Qualitätsniveau. Für die Alternativpositionen werden keine Vorgaben gemacht.

Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes erfolgt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen.

Um die Einhaltung der Leistungswerte kontrollieren zu können, wird der AG sein Zeitwirtschaftssystem erweitern und Stichprobenkontrollen durchführen.

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