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Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Reinigungszeiten: Anlage 6 zum LV
für die Reinigungsobjekte: Polizeirevier Wittenberge, Perleberger Straße 89 in Wittenberge
Der Auftragnehmer hat die Arbeitszeit der Reinigungskräfte in Abstimmung mit dem Auftraggeber so festzulegen, dass der Dienstbetrieb nicht behindert wird und keine Zuschlagspflicht entsteht.
Arbeiten zu Zeiten, die zuschlagspflichtig sind, werden nicht vereinbart.
Individuelle Wünsche des Nutzers des Reinigungsobjektes hinsichtlich der Reinigungszeiten sind grundsätzlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen.
Dies vorausgeschickt, werden n ach Auftraqserteilung n achfolgende Reinigungszeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer konkretisiert und vereinbart :
N Reinigungszeit während der betriebsüblichen Arbeitszeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr