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641 (Kalkulationsvorgaben Gebäudereinigung)
Kalkulationsvorgaben Gebäudereinigung
1 Tariflohn
Bei der Kalkulation ist der ab 01.01.2025 gültige Mindestlohn-Tarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung mit dem ab 01.01.2026 gültigen Tariflohn zu berücksichtigen. Im Falle einer Tariferhöhung oder einer gesetzlichen Mindestlohnregelung vor dem Auftragsbeginn wird eine Preisanpassung entsprechend der Regelungen in den Vertragsbedingungen vorgenommen.
2 Leistungswerte der Unterhalts- und Grundreinigung
Aufgrund langjähriger Erfahrungen setzen die ordnungsgemäße Ausführung der zu vergebenden Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen und die erwartete Reinigungsqualität realistische Leistungswerte (produktive Zeit in m²/Std.) voraus. Deshalb werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen folgende Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte pro Los und Raumgruppe definiert:
Min. Max. Raumgruppe A 190 270 Raumgruppe B 220 280 Raumgruppe C 70 110 Raumgruppe D 20 40 Raumgruppe E 170 250 Raumgruppe F 300 450 Raumgruppe G 130 180 Raumgruppe H 280 360 Raumgruppe K 140 220 Raumgruppe T 250 350 Raumgruppe U 220 300 Raumgruppe V 320 420 Raumgruppe W 450 650 Grundreinigung 10 25
In einzelnen Räumen darf die Kalkulation des Leistungswerts außerhalb dieser Grenzwerte liegen - maßgeblich ist nur der Durchschnitt der einzelnen Raumgruppen bzw. der gesamten Grundreinigung je Los. Pro Los wird für jede Raumgruppe und für die Grundreinigung der durchschnittliche Leistungswert errechnet. Liegt dieser für mindestens eine Raumgruppe und/oder die Grundreinigung außerhalb der o. g. Grenzwerte, wird das Angebot für dieses Los von der Wertung ausgeschlossen.
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