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671 - Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung.pdf

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung städtischer Gebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Alle Arbeiten sind dem neuesten Stand der Technik im Hinblick auf Hygiene, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Oberflächenschonung entsprechend auszuführen.

1.2 Das jeweilige Reinigungsverfahren ist so zu wählen, dass eine Gefahr für die ausführende Reinigungskraft sowie eine Beschädigung der zu reinigenden Gegenstände ausgeschlossen ist. Alle Oberflächen sind so zu reinigen und zu pflegen, dass keine Schäden an den Materialien durch die Reinigungsarbeiten entstehen.

1.3 Liegen Pflegeanleitungen für Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände oder sonstige Oberflächen vor, sind diese zu beachten.

1.4 Für die unterschiedlichen Materialien sind die jeweils geeigneten Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden (Edelstahl, Kunststoff usw.). Für Sportböden sind ausschließlich nach DIN 18032-2 geeignete Reinigungsmittel zu verwenden.

1.5 Durch die Reinigungsarbeiten dürfen keine gesundheitlichen Gefahren (z. B. Allergien durch Raumluftbelastung, Gefährdungen durch Einschränkung der Begehsicherheit usw.) für die Gebäudebenutzer entstehen.

1.6 Der Auftragnehmer hat allen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen, die sich aus der Ausführung der beauftragten Leistungen ergeben. Er ist auch verpflichtet, bei Arbeiten, die die im Gebäude anwesenden Personen gefährden können, sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen (Warnschild u. ä.).

1.7 Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten müssen hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Dazu gehört, dass die Oberflächenreinigung mit farblich getrennten Reinigungsutensilien (Eimer, Schwämme, Reinigungstücher usw.) ausgeführt wird.

1.8 Dem Auftraggeber ist eine stets aktuelle Liste der eingesetzten Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel mit den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen zu übergeben.

1.9 Bei der Bodenreinigung ist mit einem Zwei-Eimer-Wischsystem zu arbeiten.

1.10 Grundsätzlich sind Mikrofaser-Wischbezüge zu verwenden. Lediglich für Holz-/Parkett-Beläge sind Baumwoll-Wischbezüge einzusetzen.

1.11 In Innenräumen ist auf die Verwendung von herkömmlichen Besen zu verzichten, da es beim Kehren zu einer erheblichen Aufwirbelung und einer unzureichenden Entfernung von losem Feinschmutzkommt. Nicht-haftende Verschmutzungen sind durch staubbindendes Wischen oder durchSaugenzuentfernen.Zum staubbindendenWischennicht-textilerBodenbelägeeignensich z. B. präparierte Vliestücher, Moppvliese sowie spezielle Mikrofaserwischbezüge zum Trockenmoppen. Maschinell lassen sich nicht-haftende Verschmutzungen von allen Belagsarten durch Staubsaugen entfernen.

1.12 DerAuftragnehmer hatzuberücksichtigen,dass derSchmutzeintrag aufgrundder Witterungoder der Jahreszeit unterschiedlich sein kann. Auch an Tagen mit stärkerer Verschmutzung ist der gleicheReinigungszustandwieananderenTagenzuerreichen.SolcheäußerenEinflüssewerden als Grund für ein schlechteres Reinigungsergebnis nicht akzeptiert.

1.13 BeiVerunreinigungen mit Blut,Stuhloder Erbrochenem sindEinmalhandschuhe zutragen, ist mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmalwischtuch zu wischen und nachzureinigen. Reinigungstücher und Handschuhe sind im verschlossenen Plastiksack gesondert zu entsorgen.

1.14 Die Reinigung und Pflege der Fußböden hat so zu erfolgen, dass entsprechend der Arbeitsstättenverordnung eine rutschhemmende Oberfläche entsteht.

1.15 In Turn- und Sporthallen mit Reinigung ab 5 Uhr sind die Räume nach der Reinigung so zu hinterlassen, dass sie zum Nutzungsbeginn um 7.30 Uhr sauber und trocken sind.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

1.16 Die Bodenflächen sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (z. B. Bürocontainer unter Schreibtischen) zu reinigen. Ausgenommen sind schwer zu bewegende Gegenstände wie Schreibtische, Schränke, Regale usw..

1.17 In den Klassenräumen wird durch die Schülerinnen und Schüler auf- und abgestuhlt. Erfolgt dies in geringem Umfang (bis 10 %) nicht durch die Schülerinnen und Schüler, ist es vom Auftragnehmer zu übernehmen. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht. Bei größerem Umfang (über 10 %) entfällt die Bodenreinigung an diesem Tag. Für die Reinigung der Tische ist eine einvernehmliche Lösung mit der jeweiligen Schule zu treffen (z. B. Reinigung der Tische an den Tagen zwischen der Bodenreinigung). In den Mensen und Speiseräumen (Raumgruppe K) sowie in den Kindergruppenräumen (Raumgruppe G) gehört das für die Reinigung notwendige Auf- und/oder Abstuhlen zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.

1.18 Die Unterhaltsreinigung der Nassbereiche (Toiletten, Duschen usw.) ist so auszuführen, dass keine Kalkrückstände und keine Schimmelbildung sichtbar sind.

1.19 Verbrauchsartikel (Flüssigseife, Papierhandtücher bzw. Stoffhandtuchrollen, Toilettenpapier u. ä.) werden vom Auftraggeber gestellt bzw. gesondert beauftragt und abgerechnet. Unabhängig davon gehört das Bestücken zum Leistungsumfang der Unterhaltsreinigung.

1.20 Die Oberflächen (Schreibtische, Fensterbänke usw.) werden nur gereinigt, soweit sie freigeräumt sind. Das Freiräumen gehört nicht zum Auftragsumfang.

1.21 Flecken an Türen, Wänden und Innenglas werden bis 1,80 m Höhe feucht entfernt, soweit es die Beschichtung erlaubt. Erfordert die Beschaffenheit von Raumtrennwänden und Schränken eine Reinigung der gesamten Fläche, so fällt diese Reinigung nicht unter die laufende Unterhaltsreinigung, sondern wird gesondert berechnet.

1.22 An Glaselementen von Eingangstüren sind die Griffspuren auf beiden Seiten (auch außen) zu entfernen. Dies gilt für alle Raumgruppen.

1.23 Die Beseitigung von Spinnweben gehört in allen Räumen zur Unterhaltsreinigung.

1.24 Sollten sich in Ausnahmefällen Einrichtungselemente in einem Raum befinden, die für die zugehörigeRaumgruppenicht typisch sind (z. B. Waschbecken in einem Büro oder Küchenzeilen in Aufenthaltsräumen), sind auch hier die ansonsten vorgesehenen Reinigungstätigkeiten analog auszuführen.

1.25 Die getrennte Müll-Entsorgung erfolgt nach Absprache mit dem Objektverantwortlichen.

1.26 Fleckentfernung und Shampoonierung bei Polstermöbeln erfolgen auf besonderen Auftrag und gegen gesonderte Berechnung.

1.27 In der Unterhaltsreinigung sind nicht eingeschlossen: Grundreinigungen, Reinigung von Sonnenschutz-Elementen innen oder außen, Bauschlussreinigungen soweit ein geringer Verschmutzungsgrad überschritten wird. Solche und ähnliche Arbeiten sind gesondert zu beauftragen und werden gemäß vorheriger Absprache berechnet.

1.28 Wird ein Objekt für mindestens eine Woche geschlossen (Ferien), gilt für alle Räume, die nicht täglich gereinigt werden, folgende Sonderregelung: In der letzten Woche sind die Reinigungen so zu verschieben, dass am letzten Betriebstag alle Räume sauber hinterlassen werden. Dadurch können sich zwischen den Tagen Verschiebungen in der Reinigungszeit ergeben (z. B. am vorletzten Tag kürzer und am letzten Tag länger). Auch alle anderen mind. 1* wöchentlichen Reinigungsleistungen sind auf den letzten Tag zu terminieren - es handelt sich somit nicht um eine zusätzliche Reinigung. Bei Vertragsende gelten die zuvor genannten Regelungen für den letzten Reinigungstag in allen Objekten.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) 2. Mehrarbeiten, Änderung der Leistungen

2.1 Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungsarbeiten oder Bauarbeiten (z. B. Malerarbeiten) erforderlich werden, gehören zur laufenden Reinigung und werden nur nach vorheriger Absprache beider Parteien mit vom Auftraggeber abgezeichneten Bestätigungen zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz vergütet.

2.2 Darüber hinaus geforderte Mehrarbeiten infolge größerer Instandsetzungsarbeiten oder Bauarbeiten können durch den Auftragnehmer nicht abgelehnt werden. Sie bedürfen der Vereinbarung in Textform und werden zum jeweils gültigen Stundensatz aufgrund besonders spezifizierter Rechnung vergütet. Die Bezahlung von Mehrarbeiten ist vor der Ausführung in Textform zu vereinbaren. Wird eine Vereinbarung nicht getroffen, entfällt die Bezahlung für die Mehrarbeit.

2.3 Die Reinigungsflächen, die in der Zeit der Ausführung größerer Instandsetzungsarbeiten oder Bauarbeiten vom Auftragnehmer nicht gereinigt werden brauchen oder nicht gereinigt werden können, werden bei der Entgeltberechnung in Abzug gebracht. Eine entsprechende Benachrichtigung hat spätestens zwei Wochen vor der Änderung zu erfolgen.

2.4 Die Größe der zu reinigenden Flächen und die Häufigkeit der Reinigung kann der Auftraggeber entsprechenddenjeweiligenErfordernissenändern.BeieinerÄnderunghatder Auftraggeberdas dann nach der tatsächlich erbrachten Leistung zustehende Entgelt zu zahlen. Die Änderungen sinddem Auftragnehmer spätestenszweiWochenvorher inTextform mitzuteilenundvondiesem in Textform zu bestätigen.

2.5 Erkennt der Auftragnehmer von sich aus oder muss er aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erkennen, dass Teilbereiche für einen längeren Zeitraum nicht zu reinigen sind, hat er den Auftraggeber unaufgefordert und unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber trifft daraufhin die Entscheidung, ob der Leistungsumfang angepasst wird.

2.6 Werden Objekte über die regelmäßige Nutzung hinaus genutzt (z. B. in den Ferien oder am Wochenende), kann der Auftraggeber eine zusätzliche Unterhaltsreinigung abrufen. Die Termine werden spätestens eine Woche vorher mitgeteilt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Angebotskalkulation des Auftragnehmers für die betroffenen Räume.

2.7 Erhöhen sich die Reinigungsflächen durch Änderung von Reinigungshäufigkeiten oder baulicher Erweiterung der bestehenden Objekte, wird der Auftrag an den Auftragnehmer erweitert.

2.8 Ändert sich durch unvorhergesehene Tatsachen oder auf Wunsch des Auftraggebers die Leistung, so muss eine von einer der Vertragsparteien gewünschte höhere bzw. niedrigere Vergütung der entsprechenden Leistungen in Textform beziffert werden.

2.9 Der Auftragnehmer für die Unterhaltsreinigung muss bei Bedarf (z. B. bei Häufung von Infektionsfällen) in der Lage sein, kurzfristig erhöhte Reinigungsmaßnahmen (u. a. Desinfektion, desinfizierende Reinigung) qualifiziert umzusetzen und diese fachlich und organisatorisch professionell zu begleiten.

2.10 In mehreren Objekten sind noch Reinigungskräfte eingesetzt, die beim Auftraggeber beschäftigt sind (ca. 20 Personen). Fällt eine dieser Reinigungskräfte aus (Urlaub, Krankheit o .ä.), wird die Vertretungsleistung mit mindestens zwölf Stunden Vorlauf abgerufen. Eine gewisse Flexibilität in den Reinigungszeiten wird dem Auftragnehmer eingeräumt; die Reinigung muss jedoch in jedem Fall vor Betriebsbeginn abgeschlossen sein. Material und Gerätschaften werden vom Auftraggeber gestellt. Abrechnungsgrundlage ist der vom Auftragnehmer in seinem Angebot angegebene Regie-Stundensatz.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) 3. Ausführung der Reinigung

3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Durchführung der Arbeiten benötigten Schlüssel/Zutrittskarten/Transponder gegen Empfangsbestätigung zur Verfügung. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, diese an Dritte weiterzugeben. Dem Auftragnehmer ist es ferner untersagt, Kopien der Schlüssel bzw. Zugangsmedien anfertigen zu lassen.

3.2 Die Reinigungsarbeiten sind nach dem Leistungsverzeichnis und der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers fachgerecht durch geschultes und zuverlässiges Reinigungspersonal auszuführen.

3.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens einen Monat nach Beginn der Unterhaltsreinigung für jedes Objekt detaillierte Arbeitspläne (Revierreinigungspläne) zu übergeben.Darausmusseindeutighervorgehen,anwelchenTagenwelcheReinigungstätigkeiten ausgeführt werden - auch die wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Einzelleistungen. Änderungen sind entsprechend mitzuteilen.

3.4 Der Auftragnehmer hatinjedem Objekt die vorgeschriebenen Aushänge in denPutzmittelräumen anzubringenundeinenObjektordnerzuführen.DarinmüssenmindestensfolgendeInformationen enthaltensein:KontaktdatendesUnternehmens undder zuständigenObjektleitung, aktuelleListe des eingesetzten Personals, schriftliche Anwesenheitsnachweise aller Mitarbeiter, Nachweise über vorgeschriebene Belehrungen der Mitarbeiter (Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften usw.), Liste der verwendeten Reinigungsmittel mit den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern, Liste der eingesetzten Maschinen und Geräte mit den zugehörigen Betriebsanweisungen, Leistungsverzeichnis, Raumbuch sowie Revier- und Arbeitsplan, vom Auftraggeber übergebene Reinigungs- und Pflegeanleitungen, Reinigungsanweisungen einschl. Zuordnung des Farbsystems, Gefährdungsbeurteilungen, Erste-Hilfe-Hinweise.

3.5 Die Reinigung wird nur in den Zeiten durchgeführt, die für jedes Gebäude mit der jeweiligen Ansprechperson vereinbart werden (in der Regel wochentags). Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, die Reinigungszeiten jederzeit zu ändern. Änderungen sind dem Auftragnehmer spätestens einen Monat vorher mitzuteilen. Soweit nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen vorgegeben oder in Textform vereinbart, dürfen die Arbeiten nicht in den zuschlagspflichtigen Zeiten gemäß Tarifvertrag durchgeführt werden.

3.6 Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt.

3.7 Nach der Reinigung sind alle Fenster und Türen zu schließen, die Beleuchtung auszuschalten und die Schlüssel/Zutrittskarten/Transponder an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle abzugeben bzw. abzulegen.

3.8 Festgestellte Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen (auch solche, die nicht selbst verursacht wurden) sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden.

  1. Einsatz von Reinigungspersonal

4.1 Der Auftragnehmer stellt diefür einegründliche, fach- undsachgerechte Reinigungerforderlichen Arbeitskräfte und das für eine ordnungsgemäße und einwandfreie Überwachung erforderliche Aufsichtspersonal.

4.2 Personalausfall darf Reinigungsergebnisse nicht nachteilig beeinflussen. Fällt durch Personalausfall die Reinigungsqualität bzw. werden vorgegebene Reinigungsarbeiten nicht oder nur teilweise erfüllt, kann dies mit geldlichen Abzügen des Reinigungspreises geahndet werden.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) 4.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten in den Räumen des Auftraggebers a) nur fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte mit ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen einzusetzen, b) nur Arbeitskräfte mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis einzusetzen (gilt auch für Vertretungskräfte), c) für die Unterhaltsreinigung nur ständiges Personal einzusetzen und dieses lediglich bei Urlaub, Ausscheiden, Krankheit oder Schlechtleistung durch geeignete Vertreter oder Nachfolger zu ersetzen, d) das Reinigungspersonal mit einheitlicher Arbeitskleidung und gut sichtbarem Namensschild auszustatten.

4.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, Sicherheits- und Hygienevorschriften sowie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Der Auftragnehmer hat außerdem die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

4.5 Soweit das Infektionsschutzgesetz eine Impfung oder entsprechende Immunität für die in den genannten Einrichtungen Tätigen vorschreibt, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass alle von ihm dort eingesetzten Personen - auch solche, die das Objekt nur vertretungsweise oder in Einzelfällen betreten - die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllen. Der Nachweis ist dem Auftraggeber sowie der Leitung einer Einrichtung auf Anforderung unverzüglich vorzulegen.

4.6 Sollten durch eine Pandemie oder eine ähnliche Ausnahmesituation zusätzliche Hygiene- oder Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Erbringung der beauftragten Leistungen erforderlich werden (Hygiene und Gesundheitsschutz des eingesetzten Personals, Schulung, Dokumentation o. ä.), trägt die dadurch verursachten Kosten der Auftragnehmer. Eine Erstattung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Unberührt davon bleibt die Vergütung für zusätzlich beauftragte Leistungen.

4.7 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eineimmer auf dem aktuellstenStand befindliche Liste des Reinigungspersonals für die Unterhaltsreinigung vorzulegen, aus welcher Name, Arbeitsbereich sowie Arbeitsbeginn und -ende hervorgehen. Im Vertretungsfall ist rechtzeitig ein Vertretungsplan zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragnehmer im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt.

4.8 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuverlässiges oder unzumutbares Personal abzulehnen.

4.9 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis des eingesetzten Personals nachzuweisen.

4.10 Der Auftragnehmer hat das eingesetzte Personal beim erstmaligen Einsatz im Objekt und anschließend mindestens jährlich zu schulen - auch bezüglich umweltschonender ReinigungsmittelundentsprechenderMethoden,sparsamem undbestimmungsgemäßem Einsatz von Reinigungsmitteln inklusive Dosieranleitungen und Handhabung von Dosierhilfen, ökologischer und gesundheitlicher Risiken sowie über Schutzausrüstung. DieSchulungen sindzu protokollieren und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.

4.11 Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal darauf hinzuweisen, dass die Benutzung von Telefonen sowie Fotokopier- und Telefaxgeräten in den Gebäuden des Auftraggebers untersagt ist.

4.12 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, alle im Reinigungsobjekt gefundenen Gegenstände sofort bei einem Verantwortlichen des Auftraggebers abzugeben. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.

4.13 In allen Objekten gilt ein striktes Rauchverbot.

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  1. Aufsicht

5.1 Der Auftragnehmer benennt vor Beginn der Leistung eine sach- und fachkundige Person (Objektleitung), die vor Ort für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist, die Reinigungskräfte qualifiziert einweist, betreut und regelmäßig überwacht sowie als Ansprechperson für Reinigungskräfte und Objektverantwortliche des Auftraggebers zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die benannte Person kurzfristig telefonisch und per E-Mail erreichbar ist und bei Bedarf innerhalb von einer Stunde vor Ort sein kann.

5.2 Die Objektleitung hat so oft in den betreuten Objekten präsent zu sein, wie es die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten erfordert. Mindestens einmal monatlich hat die Objektleitung Kontakt zu den Objektverantwortlichen des Auftraggebers aufzunehmen.

5.3 Außerdem benennt der Auftragnehmer vor Beginn der Leistung einen Sicherheitsbeauftragten, der für das Arbeitsschutz- und Sicherheitsmanagement verantwortlich ist. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diebenanntePersonkurzfristig telefonisch undper E-Mailerreichbar istund bei Bedarf innerhalb von zwei Stunden vor Ort sein kann.

5.4 In Gebäuden mit mehr als fünf Reinigungskräften benennt der Auftragnehmer zusätzlich zur Objektleitung eine verantwortliche und weisungsberechtigte Person (Vorarbeiter/in), die als AnsprechpersonfürReinigungskräfteundObjektverantwortlichedesAuftraggeberszurVerfügung steht. Die benannte Person soll in der Hauptreinigungszeit im Objekt sein. Sie kann auch in die produktive Reinigungsleistung eingebunden sein, muss aber über die zeitlichen Ressourcen für die Koordination verfügen.

5.5 Fallen Objektleitung oder Vorarbeiter/in aus, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber kurzfristig eine Vertretung zu benennen.

5.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Aufsichtspersonen Weisungen im Rahmen dieses Vertrages zu erteilen.

  1. Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer

6.1 Der Auftragnehmer hat durch regelmäßige eigene Kontrollen die Leistung zu überwachen. Dafür sind strukturierte Checklisten oder ein geeignetes elektronisches System zu verwenden. Die Kontrollen sind durch eine fachlich qualifizierte Person vorzunehmen, keinesfalls durch Reinigungskräfte.

6.2 In Objekten mit mindestens wöchentlicher Unterhaltsreinigung ist mindestens einmal monatlich eine dokumentierte Qualitätskontrolle durchzuführen. In Objekten mit täglicher Unterhaltsreinigung und mehr als 50.000 m² Jahresreinigungsfläche sowie während der Sommersaison im Freibad und im Kiosk Katzenbachsee ist mindestens einmal wöchentlich eine dokumentierte Qualitätskontrolle durchzuführen. Werden bei der Kontrolle wesentliche Mängel festgestellt, ist die Mängelbeseitigung durch eine Nachkontrolle abzunehmen.

6.3 Die ausgefüllten Checklisten bzw. die elektronischen Auswertungen der Kontrollen sind dem Auftraggeber unverzüglich elektronisch zu übermitteln.

6.4 Der Auftraggeber beabsichtigt die Einführung eines elektronischen Systems zur Bearbeitung und VerwaltungvonReklamationen.DafürstellterdemAuftragnehmerdieerforderlichenZugängezur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das System zu nutzen und die Kommunikation bezüglich Reklamationen darüber zu führen.

6.5 Angezeigte Mängel sind spätestens am nächsten Reinigungstag zu beseitigen.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) 7. Externe Qualitätskontrollen

7.1 Der Auftraggeber beauftragt eine neutrale Stelle mit regelmäßigen Qualitätskontrollen zur Überwachung der Reinigungsleistungen.

7.2 Die Termine der Kontrollen werden dem Auftragnehmer ca. drei Tage vorher mitgeteilt. An der Kontrolle sollte jeweils ein Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers teilnehmen. Ist die Teilnahme des Auftragnehmer-Vertreters nicht möglich oder von diesem nicht gewünscht, findet der Kontrolltermin dennoch statt.

7.3 Wenn durch den Auftragnehmer wiederholt nach Bekanntgabe eines Kontrolltermins ein erhöhter Reinigungsaufwand betrieben wird, um das Kontrollergebnis zu beeinflussen, kann die Kontrolle auch mit einer Vorabankündigung von nur einer Stunde oder ohne Ankündigung durchgeführt werden.

7.4 Für die Durchführung der Qualitätskontrolle wird ein praxisorientiertes System verwendet, mit dem im Stichprobenverfahren unterschiedliche Reinigungsbereiche in verschiedenen Raumgruppen bewertet werden und anschließend eine Gesamtbewertung erstellt wird. Die Details (u. a. Bewertungsmatrix und Gewichtungen) werden dem Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung mitgeteilt.

7.5 Nach jeder Kontrolle erhalten Auftraggeber und Auftragnehmer die Ergebnisse und Auswertungen.

7.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beseitigen, den Auftraggeber über die Erledigung zu informieren und einer Wiederholung der Fehler entgegenzuwirken.Andernfallsbleibtesdem Auftraggebervorbehalten,dienächsteRechnungfür die betroffenen Objekte zu kürzen sowie im Wiederholungsfall eine Rüge bzw. Abmahnung in Textform auszusprechen.

7.7 Die mit der Prüfung beauftragte Stelle berechnet die in den Vergabeunterlagen genannten Prüfkosten direkt an den Auftragnehmer. Im Zuge der vertragsgemäßen Preisanpassung werden die Kontrollkosten analog zum Tariflohn für die Unterhaltsreinigung fortgeschrieben. Kommt der Auftragnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Auftraggeber den fälligen Betrag mit einem Aufschlag von 5 % für den zusätzlichen Aufwand von der nächsten Rechnung des Auftragnehmers abziehen und direkt an die beauftragte Stelle überweisen.

  1. Reinigungsmittel, -geräte und -utensilien

8.1 Sämtliche Reinigungsmittel sowie die für das gründliche und fachgerechte Reinigen und Pflegen erforderlichen Geräte werden vom Auftragnehmer gestellt. Sämtliche Maschinen und Geräte müssen dem neusten Stand der Technik entsprechen und mit dem VDE/GS-Zeichen versehen sein.

8.2 Das zur Reinigung erforderliche Wasser und der elektrische Strom werden dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat auf sparsamen Verbrauch zu achten.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) 8.3 DerAuftragnehmeristverpflichtet,ausschließlichReinigungsmittelzuverwenden,diedasEU-Eco- Label oder eine vergleichbare Kennzeichnung tragen. Nur in den Fällen, in denen kein solches Produkt für den jeweiligen Zweck auf dem deutschen Markt verfügbar ist, darf auf andere Reinigungsmittel zurückgegriffen werden. Der Einsatz dieser Mittel ist dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen (Objekt, Produktbezeichnung, Einsatzzweck, Begründung). Der Auftragnehmer ist außerdem verpflichtet, nur Reinigungsmittel zu verwenden, die Flächen und Gegenstände nicht schädigen, insbesondere solche, die keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung in der jeweils gültigen Fassung enthalten bzw. wenn solche Mittel nicht erhältlich sind, diejenigen Mittel zu verwenden, von denen das geringste gesundheitliche Risiko ausgeht. Desinfektionsmittel sind nicht präventiv einzusetzen, sondern nur in Ausnahmefällen zu verwenden, und zwar nur solche, die in der DGHM/VAH-Liste aufgeführt sind. In diesem Fall ist das Reinigungspersonal durch eine entsprechend qualifizierte Person einzuweisen. Der Auftraggeber hat das Recht, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder Reinigungsgeräte zu untersagen. Für alle verwendeten Reinigungsmittel sind die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter, technischen Datenblätter sowie Gebrauchsanweisungen mit der ggf. erforderlichen Betriebsanweisung im Objekt vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Für Reinigungsmittel, die verdünnt anzuwenden sind, müssen vom Auftragnehmer zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete Dosierhilfen verwendet werden. Für die Fußbodenpflege sind rutschhemmende, wasserlösliche Polymerpflegemittel zu verwenden. Für die Grundreinigung textiler Beläge dürfen nur tensidfreie Reinigungsmittel verwendet werden.

8.4 Sämtliche Reinigungsmittel sind nur in Originalgebinden zu verwenden, nicht unbeaufsichtigt zu lassen und nach Abschluss der Arbeiten unter Verschluss zu halten.

8.5 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei der Entsorgung seiner Produkte die örtlichen Abfallbestimmungen eingehalten werden.

8.6 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Unterbringung der Geräte, Maschinen und Materialien unentgeltlich abschließbare Räume zur Verfügung. Diese Räume sind vom Auftragnehmer regelmäßig ohne Vergütung zu reinigen. Haftung für Diebstahl oder sonstige Schäden wird vom Auftraggeber nicht übernommen. Für die Lagerung der Reinigungsmittel und die in diesem Zusammenhang erforderlichen oder vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ist allein der Auftragnehmer verantwortlich. Eine Ausnahme bildet die KiTa Seebrückle: Dort gibt es keinen Raum zur Unterbringung von Geräten, Maschinen und Materialien. Diese müssen vom Auftragnehmer täglich mitgebracht und wieder mitgenommen werden.

8.7 DerAnschlussvonWaschmaschinenundTrocknerndurchdenAuftragnehmeristindenRäumen des Auftraggebers nicht gestattet.

8.8 Der Auftragnehmer hat alle von ihm in den Objekten vorgehaltenen Utensilien als sein Eigentum zukennzeichnen undeineInventarlistezu erstellen, dieauf dem jeweils aktuellenStandzuhalten ist.

8.9 Benutzte Reinigungstextilien sind täglich gegen gewaschene zu tauschen. Reinigungstextilien sind sachgemäß aufzubereiten (desinfizierendes Waschen, z. B. bei 90° C und vollständiges Trocknen)oderdürfennurzum einmaligenGebrauchbestimmtsein(Einmaltücher).Gewaschene Reinigungstextilien sind trocken aufzubewahren. Feuchte Reinigungstextilien dürfen nicht in den Räumen des Auftraggebers zum Trocknen aufgehängt werden. Sollen gebrauchte Reinigungstextilien kurzfristig in den Räumen des Auftraggebers aufbewahrt werden, sind dafür geeignete geschlossene Behälter zu verwenden.

8.10 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer nach der letzten Reinigung sämtliche von ihm eingesetzten Maschinen, Geräte und Materialien einschl. Reinigungschemie aus dem Gebäude zu entfernen, die ihm zur Verfügung gestellten Räume sauber und mängelfrei zu übergeben sowie alle überlassenen Schlüssel/Zutrittskarten/Transponder dem Auftraggeber auszuhändigen. Sollten eine Woche nach Vertragsende noch Gegenstände des Auftragnehmers in den Objekten des Auftraggebers vorhanden sein, werden diese auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

  1. Betreten der Gebäude

9.1 Soweit dies vom Auftraggeber verlangt wird, hat sich jede Reinigungskraft persönlich bei Beginn und Ende der Beschäftigungszeit im Anwesenheitsbuch einzutragen.

9.2 Dem Personal des Auftragnehmers ist es nicht gestattet, Kinder oder andere nicht beim Auftragnehmer beschäftigte Personen oder Tiere in das Gebäude mitzubringen oder hereinzulassen.

9.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, Mitarbeitern des Auftragnehmers ein Hausverbot zu erteilen, wenn sie gegen wesentliche Vorschriften dieses Vertrages verstoßen.

  1. Allgemeine Anforderungen

Die Leistung ist so zu erbringen, dass folgende Beanstandungen nicht auftreten:

Reinigungsmittel, Maschinen und Geräte 10.1 verschmutzte Maschinen, Geräte und Gerätewagen 10.2 Mängel in der Arbeitssicherheit der Maschinen 10.3 nicht zugelassene Reinigungsmittel 10.4 alte (nicht entsorgte) Reinigungsmittel 10.5 nicht zugelassene bzw. zur Ausführung ungeeignete Gefahrstoffe 10.6 fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung 10.7 ungeeignete Lagerung

Lagerräume 10.8 verschmutzter Zustand (Lagerraum, Ausgüsse, Regale usw.)

Eigentum des Auftraggebers 10.9 Schäden am Eigentum des Auftraggebers 10.10 kein sorgsamer Umgang mit Räumen und Einrichtung 10.11 kein sorgsamer Umgang mit zur Verfügung gestellten Utensilien und Produkten 10.12 kein sparsamer Umgang mit Strom und Wasser

  1. Legende der Reinigungsintervalle

7 = 7* wöchentlich 2m = 2* monatlich 6 = 6* wöchentlich 1m = 1* monatlich 5 = 5* wöchentlich 4 = 4* wöchentlich 6j = 6* jährlich 3 = 3* wöchentlich 4j = 4* jährlich 2,5 = 2,5* wöchentlich 3j = 3* jährlich 2 = 2* wöchentlich 2j = 2* jährlich 1 = 1* wöchentlich 1j = 1* jährlich

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) 12. Berechnung der Jahresreinigungstage

• Der Berechnung liegt ein Durchschnittsjahr des immerwährenden Kalenders zugrunde. • Das Jahr hat 365,25 Tage (unter Berücksichtigung des Schaltjahres). • Demnach hat das Jahr 52,18 Wochen.

Bei Feiertagen gelten für die einzelnen Häufigkeiten folgende Regelungen: • "7* wöchentlich": Die Reinigung erfolgt an jedem Kalendertag einschl. Feiertagen. • "3* wöchentlich" bis "6* wöchentlich": Die Reinigung an Feiertagen entfällt und wird nicht vor- oder nachgeholt. • "2,5* wöchentlich": Die Reinigung wird auch bei Feiertagen im Zwei-Tages-Rhythmus beibehalten. D. h. die Reinigung erfolgt nach jeweils zwei Nutzungstagen. Durch die Unterbrechung des Feiertags verschiebt sich der Wochentagsrhythmus entsprechend. • "2* wöchentlich" oder weniger: Bei Feiertagen verschiebt sich die Reinigung auf den Tag davor oder danach, die Anzahl der Reinigungstage bleibt unverändert. • "2* monatlich": Die Reinigung entfällt bei Schließzeiten ab zwei Wochen. Ansonsten wird sie auf den letzten Reinigungstag vor der Schließzeit oder den ersten Reinigungstag danach verschoben. • "1* monatlich": Die Reinigung entfällt bei Schließzeiten ab vier Wochen. Ansonsten wird sie auf den letzten Reinigungstag vor der Schließzeit oder den ersten Reinigungstag danach verschoben.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) Übersicht der LV-Codes für die Unterhaltsreinigung

Der LV-Code dient der Zuordnung zwischen einzelnen Räumen und dazugehörigem Leistungsverzeichnis. Jeder LV-Code besteht aus zwei Komponenten: der Raumgruppe und dem Reinigungsintervall.

Beispiel: Der LV-Code für ein Büro könnte lauten: A 5

Raum- gruppeBezeichnung
AVerwaltungs- und Büroräume, Besprechungs-, Konferenz- und Sitzungsräume, Lehrerzimmer
BSchulungsräume, Unterrichtsräume, Klassenräume, Fachklassenräume, Werk- und Bastelräume
CToiletten, Wickelräume, Waschräume, Duschen, Bäder - jeweils einschl. Vorräume
DÖffentliche WC-Anlagen
ETreppenhäuser, Treppen
FFlure, Gänge, Aufzüge, Foyers, Eingangsbereiche, Windfänge, Pausenhallen
GKindergruppenräume, Kinderspielzimmer, Jugendräume
HAulen, Veranstaltungsräume, Bühnen, Ausstellungsräume, Bibliotheken, Kapellen, Aufenthaltsräume, Warteräume, Tribünen
KSpeiseräume, Kantinen, Mensen, Cafeterien, Küchen, Lehrküchen, Teeküchen
TKopierräume, Lager- und Aktenräume, Archive, Lehrmittel- und Abstellräume, Geräteräume, Unterrichtsvorbereitungsräume, Kellerräume, Technikräume, Tresore, sonstige Nebenräume
UUmkleideräume, Sanitätsräume
VAußenbereiche (Pausengänge, Eingangsbereiche, Balkone, Terrassen, Loggien, Innenhöfe)
WSport- und Mehrzweckhallen, Gymnastikräume
Nkeine Reinigung
IntervallReinigungs- häufigkeit
77* wöchentlich
55* wöchentlich
33* wöchentlich
ohne Ziffer2,5* wöchentlich
22* wöchentlich
11* wöchentlich
2m2* monatlich
1m1* monatlich

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe A Verwaltungs- und Büroräume, Besprechungs-, Konferenz- und Sitzungsräume, Lehrerzimmer

Tätigkeit A7 A5 A3 A A2

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)7532,52
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen7532,52
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen11111
Tisch- und Tresenoberflächen einschl. Kanten nass reinigen, wenn freigeräumt7532,52
Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert1m1m1m1m1m
Polstermöbel absaugen1m1m1m1m1m

Telefone und Tischlampen - soweit notwendig und möglich - nass 7 5 3 2,5 2 reinigen, anstonsten feucht reinigen

waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)11111
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j4j4j4j4j
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen7532,52
Schalter feucht reinigen7532,52
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen7532,52
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m1m1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m1m1m1m1m
Schaukästen/Vitrinen (außen), Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Garderoben, Wandleuchten, Bilderrahmen, Feuermelder, Feuerlöscher bis 1,80 m feucht reinigen1m1m1m1m1m
Kabelkanäle und Versorgungsleisten bis 1,80 m feucht reinigen11111
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt11111
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j6j6j6j6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 7 5 3 2,5 2

Fußboden
nicht-textile Beläge nass wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen7532,52
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen7532,52
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden11111
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen7532,52
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m1m1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen7532,52
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang11111

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe B Schulungsräume, Unterrichtsräume, Klassenräume, Fachklassenräume, Werk- und Bastelräume

Tätigkeit B5

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll- Trennung wie vorgesehen beachten)5
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen5
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen5
Tischoberflächen einschl. Kanten nass reinigen, wenn freigeräumt*5
Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert1m
Polstermöbel absaugen1m

Kreide- und Schwammablagen der Tafeln nass reinigen 5

waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)1
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j
Waschbecken, Spülbecken, Ausgussbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen5
Papierhandtücher und Flüssigseife bestücken5
Handtuch- und Seifen-Spender außen nass reinigen5
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen5
Schalter feucht reinigen5
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen5
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m
Schaukästen/Vitrinen (außen), Kabelkanäle, Versorgungsleisten bis 1,80 m feucht reinigen1
Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Garderoben, Wandleuchten, Bilderrahmen, Feuermelder, Feuerlöscher bis 1,80 m feucht reinigen1m
Wandfliesen im Spritzbereich nass reinigen5
Wandfliesen komplett nass reinigen und nachtrocknen1m
Spiegel vollflächig nass reinigen und nachtrocknen5
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Versorgungsinstallationen, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt1
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 5

Fußboden
nicht-textile Beläge nass wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen5
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen5
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden1
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen5
Sockelleisten feucht reinigen1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen5
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang1
  • Die Oberflächen, auf denen chemische oder ähnliche Versuche durchgeführt wurden, sind vom jeweiligen Fachlehrer vor dem Verlassen des Raumes zu reinigen. Sämtliche Rückstände von verwendeten Stoffen sind durch ihn zu beseitigen, um mögliche Reaktionen mit Reinigungsmitteln und Gefährdungen der Reinigungskräfte zu vermeiden.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe C Toiletten, Wickelräume, Waschräume, Duschen, Bäder - jeweils einschl. Vorräume

Tätigkeit C7 C5 C2 C1 C2m

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter (inkl. Windel- und Hygienebehälter) entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)75212m
Abfallbehälter (inkl. Windel- und Hygienebehälter) mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen75212m
Abfallbehälter (inkl. Hygienebehälter und Windelbehälter) innen und außen nass reinigen und nachtrocknen75212m
Oberseite der Bänke nass reinigen75212m
Oberseite der Wickeltische einschl. Treppen und Wickelauflagen vollflächig nass reinigen75212m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)11112m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j4j4j4j4j
Waschbecken, Ausgussbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen75212m
Urinale und WC-Becken einschl. Sitzfläche und Abdeckung vollflächig nass reinigen75212m
Toilettenpapier, Papierhandtücher, Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Hygienebeutel bestücken75212m
Toilettenpapier-, Handtuch-, Seifen- und Desinfektionsmittel-Spender außen nass reinigen75212m
WC-Bürsten und Halter gründlich nass reinigen11112m
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen75212m
Schalter feucht reinigen75212m
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen75212m
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m1m1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m1m1m1m1m
Wandfliesen, WC-Trennwände und Schamwände im Spritzbereich nass reinigen75212m
Wandfliesen komplett nass reinigen und nachtrocknen1m1m1m1m1m
Trennwände und Türen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen1m1m1m1m1m
Fliesenwände in Duschräumen und Duschabtrennungen bis zur Deckenhöhe vollflächig unter Einsatz einer Schaumkanone reinigen1m1m1m1m1m
Spiegel vollflächig nass reinigen und nachtrocknen75212m
Kleiderhaken und Hakenleisten nass reinigen1m1m1m1m1m
abgehängte Lampen, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt11112m
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j6j6j6j6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 7 5 2 1 2m

Fußboden
Fußboden durch zweistufiges Nasswischen unter Verwendung eines geeigneten Reinigungsmittels reinigen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen75212m
bei der Reinigung des Fußbodens mikrobiologischen Reiniger und Geruchsentferner verwenden (am letzten Reinigungstag der Woche)11112m
rutschhemmende Beläge maschinell nass scheuern1m1m1m1m1m
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen75212m
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m1m1m

Abflüsse, Bodeneinläufe und Gullys entleeren und nass reinigen, soweit 1 1 1 1 2m nicht verschraubt, anschließend bis zum Überlauf mit Wasser befüllen

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe D Öffentliche WC-Anlagen

Tätigkeit D5

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter (inkl. Windel- und Hygienebehälter) entleeren, Inhalt entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)5
Abfallbehälter (inkl. Windel- und Hygienebehälter) mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen5
Abfallbehälter (inkl. Windel- und Hygienebehälter) innen und außen nass reinigen und nachtrocknen5

Oberseite der Wickeltische und Wickelauflagen vollflächig nass reinigen 5

Waschbecken, Ausgussbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen5
Urinale und WC-Becken einschl. Sitzfläche und Abdeckung vollflächig nass reinigen5
Edelstahl-Elemente nass reinigen5
Toilettenpapier, Papierhandtücher, Flüssigseife und Hygienebeutel bestücken5
Toilettenpapier-, Handtuch- und Seifen-Spender außen nass reinigen5
WC-Bürsten und Halter gründlich nass reinigen1
Verstopfungen mit einfachen Hilfsmitteln (Spirale, Gummisauger) beseitigen - Ist die Beseitigung nicht möglich: sofort Auftraggeber informieren5
Funktionsprüfung der Anlage auf Störungen - ggf. sofort Auftraggeber informieren5
Wände, Decken
Schalter feucht reinigen5
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen5
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände nass reinigen5
Wandfliesen komplett nass reinigen und nachtrocknen5
WC-Trennwände und Türen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen5
Spiegel vollflächig nass reinigen und nachtrocknen5
abgehängte Lampen, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt1
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 5

Fußboden
Grobschmutz durch Auflesen entfernen5
Fußboden durch zweistufiges Nasswischen unter Verwendung eines geeigneten Reinigungsmittels reinigen5
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen5
Sockelleisten feucht reinigen1m
Gitterroste im Boden öffnen - soweit nicht verschraubt, Schmutz entfernen und aussaugen bzw. ausspritzen1
Abflüsse, Bodeneinläufe und Gullys entleeren und nass reinigen, soweit nicht verschraubt, anschließend bis zum Überlauf mit Wasser befüllen1

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe E Treppenhäuser, Treppen

Tätigkeit E5 E2 E1

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll- Trennung wie vorgesehen beachten)521
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen521
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen111
Tische nass reinigen, wenn freigeräumt1m1m1m
Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert1m1m1m
Polstermöbel absaugen1m1m1m
Oberseite der Bänke nass reinigen111
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)111
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j4j4j
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Schränken bis 1,80 m entfernen521
Schalter feucht reinigen521
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen521
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m1m1m
Schaukästen/Vitrinen (außen), Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Kabelkanäle, Versorgungsleisten, Garderoben, Wandleuchten, Bilderrahmen, Feuermelder, Feuerlöscher bis 1,80 m feucht reinigen1m1m1m
Handläufe nass reinigen521
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m
Geländer und Absturzsicherungen feucht reinigen1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt111
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j6j6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 5 2 1

Fußboden
nicht-textile Beläge (inkl. Stirnseiten der Treppenstufen) nass wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen521
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen521
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden111
auf Hartböden (inkl. Stirnseiten der Treppenstufen) Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen521
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen521
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang111
Türführungsschienen: lose Verschmutzungen entfernen111
Schmutzfangmatten/Sauberlaufzonen gründlich saugen (auch der Bodenbelag darunter ist zu reinigen - s. o.)521
Schmutzfanggitter sowie Einlasskonstruktion der Sauberlaufzonen im Gebäude reinigen und aussaugen, soweit nicht verschraubt111

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe F Flure, Gänge, Aufzüge, Foyers, Eingangsbereiche, Windfänge, Pausenhallen

Tätigkeit F7 F5 F2 F1 F2m

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)75212m
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen75212m
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen11112m
Tische nass reinigen, wenn freigeräumt11112m
Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert1m1m1m1m1m
Polstermöbel absaugen1m1m1m1m1m
Oberseite der Bänke nass reinigen11112m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)11112m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j4j4j4j4j
Waschbecken, Ausgussbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen75212m
Papierhandtücher und Flüssigseife bestücken75212m
Handtuch- und Seifen-Spender außen nass reinigen75212m
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Schränken bis 1,80 m entfernen75212m
Schalter feucht reinigen75212m
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen75212m
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m1m1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m1m1m1m1m
Schaukästen/Vitrinen (außen), Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Kabelkanäle, Versorgungsleisten, Garderoben, Wandleuchten, Bilderrahmen, Feuermelder, Feuerlöscher bis 1,80 m feucht reinigen1m1m1m1m1m
Handläufe nass reinigen75212m
Aufzüge: Griffspuren an Schaltplatten, Türen, Spiegeln und Wänden (innen und außen) durch Feuchtreinigen entfernen75212m
Aufzüge: Türen, Spiegel und Wände (innen und außen) bis zur Deckenhöhe vollflächig mit geeigentem Reinigungsmittel reinigen11112m
Aufzüge: alle Edelstahl-Elemente (innen und außen) bis zur Deckenhöhe fachgerecht einpflegen6j6j6j6j6j
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m1m1m
Geländer und Absturzsicherungen feucht reinigen1m1m1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt11112m
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j6j6j6j6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 7 5 2 1 2m

Fußboden
nicht-textile Beläge nass wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen75212m
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen75212m
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden11111m
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen75212m
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m1m1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen75212m
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang11112m
Türführungsschienen: lose Verschmutzungen entfernen11112m
Schmutzfangmatten/Sauberlaufzonen gründlich saugen (auch der Bodenbelag darunter ist zu reinigen - s. o.)75212m
Schmutzfanggitter sowie Einlasskonstruktion der Sauberlaufzonen im Gebäude reinigen und aussaugen, soweit nicht verschraubt11112m

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe G Kindergruppenräume, Kinderspielzimmer, Jugendräume

Tätigkeit G5 G1 G2m

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)512m
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen512m
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen512m
Tischoberflächen einschl. Kanten nass reinigen, wenn freigeräumt512m
Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert512m
Unterseite der Stühle nass reinigen112m
Polstermöbel absaugen1m1m1m
Auf- oder Abstuhlen512m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)112m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j4j4j
Waschbecken, Spülbecken, Ausgussbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen512m
Papierhandtücher und Flüssigseife bestücken512m
Handtuch- und Seifen-Spender außen nass reinigen512m
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Schränken bis 1,80 m entfernen512m
Schalter feucht reinigen512m
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen512m
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m1m1m
Schaukästen/Vitrinen (außen), Kabelkanäle, Versorgungsleisten bis 1,80 m feucht reinigen112m
Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Garderoben, Wandleuchten, Bilderrahmen, Feuermelder, Feuerlöscher bis 1,80 m feucht reinigen1m1m1m
Handläufe nass reinigen512m
Wandfliesen im Spritzbereich nass reinigen512m
Wandfliesen komplett nass reinigen und nachtrocknen1m1m1m
Spiegel vollflächig nass reinigen und nachtrocknen512m
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt112m
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j6j6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 5 1 2m

Fußboden
nicht-textile Beläge nass wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen512m
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen512m
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden111m
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen512m
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen512m
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang112m
Schmutzfangmatten/Sauberlaufzonen gründlich saugen (auch der Bodenbelag darunter ist zu reinigen - s. o.)512m
Schmutzfanggitter sowie Einlasskonstruktion der Sauberlaufzonen im Gebäude reinigen und aussaugen, soweit nicht verschraubt112m

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe H Aulen, Veranstaltungsräume, Bühnen, Ausstellungsräume, Bibliotheken, Kapellen, Aufenthaltsräume, Warteräume, Tribünen

Tätigkeit H5 H2 H1

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)521
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen521
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen111
Tische und Pulte nass reinigen, wenn freigeräumt111
Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert111
Polstermöbel absaugen1m1m1m
Oberseite der Bänke nass reinigen111
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)111
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j4j4j
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen521
Schalter feucht reinigen521
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen521
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m1m1m
Schaukästen/Vitrinen (außen), Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Kabelkanäle, Versorgungsleisten, Garderoben, Wandleuchten, Bilderrahmen, Feuermelder, Feuerlöscher bis 1,80 m feucht reinigen1m1m1m
Handläufe nass reinigen521
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt111
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j6j6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 5 2 1

Fußboden
nicht-textile Beläge nass wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen521
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen521
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden111
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen521
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen521
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang111
Schmutzfangmatten/Sauberlaufzonen gründlich saugen (auch der Bodenbelag darunter ist zu reinigen - s. o.)521
Schmutzfanggitter sowie Einlasskonstruktion der Sauberlaufzonen im Gebäude reinigen und aussaugen, soweit nicht verschraubt111

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe K Speiseräume, Kantinen, Mensen, Cafeterien, Küchen, Lehrküchen, Teeküchen

Tätigkeit K7 K5 K2 K1 K2m

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll- Trennung wie vorgesehen beachten)75212m
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen75212m
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen75212m
Tische und Arbeitsflächen einschl. Kanten nass reinigen, wenn75212m
fSreitizgfleärcähuemnt, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert75212m
Unterseite der Stühle nass reinigen11112m
Polstermöbel absaugen1m1m1m1m1m
Auf- oder Abstuhlen75212m
Küchengroßgeräte (z. B. Herde, Spülmaschinen, Kühlschränke) außen nass reinigen75212m
Schränke im Griffbereich nass reinigen75212m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)11112m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j4j4j4j4j
Waschbecken, Spülbecken, Ausgussbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen75212m
Papierhandtücher und Flüssigseife bestücken75212m
Handtuch- und Seifen-Spender außen nass reinigen75212m
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen75212m
Schalter feucht reinigen75212m
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen75212m
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m1m1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m1m1m1m1m
Schaukästen/Vitrinen (außen), Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Kabelkanäle, Versorgungsleisten, Garderoben, Wandleuchten, Bilderrahmen, Feuermelder, Feuerlöscher bis 1,80 m feucht reinigen1m1m1m1m1m
Wandfliesen im Spritzbereich nass reinigen75212m
Wandfliesen komplett nass reinigen und nachtrocknen1m1m1m1m1m
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt11112m
in Küchen zur Schülerverpflegung und Lehrküchen: Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt75212m
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich1m1m1m1m1m

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 7 5 2 1 2m

Fußboden
Fußboden durch zweistufiges Nasswischen unter Verwendung eines geeigneten Reinigungsmittels reinigen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen75212m
rutschhemmende Beläge maschinell nass scheuern1m1m1m1m1m
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen75212m
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden11111m
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen75212m
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m1m1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen75212m
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang11112m

Abflüsse, Bodeneinläufe und Gullys entleeren und nass reinigen, soweit 1 1 1 1 2m nicht verschraubt, anschließend bis zum Überlauf mit Wasser befüllen

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe T Kopierräume, Lager- und Aktenräume, Archive, Lehrmittel- und Abstellräume, Geräteräume, Unterrichtsvorbereitungsräume, Kellerräume, Technikräume, Tresore, sonstige Nebenräume

Tätigkeit T2 T1 T1m

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)211m
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen211m
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen111m
Tisch- und Tresenoberflächen einschl. Kanten nass reinigen, wenn freigeräumt1m1m1m
Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert1m1m1m
Polstermöbel absaugen1m1m1m

Telefone und Tischlampen - soweit notwendig und möglich - nass 1m 1m 1m reinigen, anstonsten feucht reinigen

Waschbecken, Spülbecken, Ausgussbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen211m
Papierhandtücher und Flüssigseife bestücken211m
Handtuch- und Seifen-Spender außen nass reinigen211m
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen211m
Schalter feucht reinigen211m
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen211m
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m
Kabelkanäle und Versorgungsleisten bis 1,80 m feucht reinigen111m
Wandfliesen im Spritzbereich nass reinigen11
Wandfliesen komplett nass reinigen und nachtrocknen1m1m1m
Spiegel vollflächig nass reinigen und nachtrocknen111m
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt1m1m1m
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j6j6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 2 1 1m

Fußboden
nicht-textile Beläge nass wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen211m
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen211m
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden111m
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen211m
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen211m
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang111m

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

Raumgruppe U Umkleideräume, Sanitätsräume

Tätigkeit U7 U5 U2

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)752
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen752
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen752
Tische nass reinigen, wenn freigeräumt752
Sitzflächen, Rücken- und Armlehnen der Sitzgelegenheiten nass reinigen, soweit nicht textil bepolstert752
Liegeflächen nass reinigen752
Gestelle von Sanitätsliegen nass reinigen1m1m1m
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle bis 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt (einschl. Beine und Füße von Tischen und Stühlen)111
waagrechte, senkrechte und schräge Flächen und Gestelle über 1,80 m feucht reinigen, soweit freigeräumt4j4j4j
Waschbecken, Ausgussbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen752
Papierhandtücher und Flüssigseife bestücken752
Handtuch- und Seifen-Spender außen nass reinigen752
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen752
Schalter feucht reinigen752
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen752
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m1m1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m1m1m
Wandfliesen im Spritzbereich nass reinigen752
Wandfliesen komplett nass reinigen und nachtrocknen1m1m1m
Spiegel vollflächig nass reinigen und nachtrocknen752
Kleiderhaken und Hakenleisten nass reinigen1m1m1m
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m1m1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt111
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j6j6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 7 5 2

Fußboden
Fußboden durch zweistufiges Nasswischen unter Verwendung eines geeigneten Reinigungsmittels reinigen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen752
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen752
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden111
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen752
Sockelleisten feucht reinigen1m1m1m

Abflüsse, Bodeneinläufe und Gullys entleeren und nass reinigen, soweit 1 1 1 nicht verschraubt, anschließend bis zum Überlauf mit Wasser befüllen

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) Raumgruppe V Außenbereiche (Pausengänge, Eingangsbereiche, Balkone, Terrassen, Loggien, Innenhöfe)

Tätigkeit V7

Inventar, Einrichtung
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an Sammelstelle entsorgen (Müll-Trennung wie vorgesehen beachten)7
Abfallbehälter mit Müllbeuteln bestücken - soweit vorgesehen7
Abfallbehälter innen und außen nass reinigen und nachtrocknen1
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen7
Schalter feucht reinigen7
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen7
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m
Schaukästen/Vitrinen/Briefkastenanlagen (außen), Info-Elemente, Wegweiser, Türschilder, Wandleuchten bis 1,80 m feucht reinigen1m
Handläufe feucht reinigen7

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 7

Fußboden
im Außenbereich: nicht-haftende Verschmutzung durch Kehren entfernen7

im Innenbereich: nicht-textile Beläge nass wischen, ggf. vorher 7 Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen

Schmutzfangmatten/Sauberlaufzonen gründlich saugen (auch der Bodenbelag darunter ist zu reinigen - s. o.)7
Schmutzfanggitter sowie Einlasskonstruktion der Sauberlaufzonen reinigen und aussaugen, soweit nicht verschraubt1

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) Raumgruppe W Sport- und Mehrzweckhallen, Gymnastikräume

Tätigkeit W5

Inventar, Einrichtung
Oberseite der Bänke nass reinigen1
Wände, Decken
Griffspuren und kleinkindtypische Spuren an Türen, Türrahmen, Wänden, Fenstern, Innenverglasung, Handläufen, Schränken bis 1,80 m entfernen5
Schalter feucht reinigen5
Tür- und Fenstergriffe nass reinigen5
Türen (einschl. Glasflächen), Türrahmen und Trennwände feucht reinigen1m
Stoß- und Scheuerleisten feucht reinigen1m
abgehängte Lampen, Lautsprecher, Monitore, Hinweistafeln, Wandleuchten, Deckenbalken, Mauervorsprünge bis 3,00 m entstauben1m
Fensterbänke nass reinigen, wenn freigeräumt1m
Heizkörper und Heizungsrohre nass reinigen, soweit zugänglich6j

Spinnweben bis 3,00 m entfernen 5

Fußboden
Hallen bis 600 m²: Fußboden durch zweistufiges Nasswischen unter Verwendung eines geeigneten Reinigungsmittels reinigen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen5
Hallen ab 600 m²: Fußboden durch maschinelles Scheuern mit einem Scheuersaugautomaten reinigen (sofern Abstellen, Befüllen und Entleeren der Maschine vor Ort möglich ist)5
Parkett-/Holzböden nebelfeucht wischen, ggf. vorher Grobschmutz durch Saugen bzw. Auflesen entfernen5
Parkett-/Holzböden: geeignetes Pflegemittel beim Wischvorgang verwenden1
auf Hartböden Absatzstriche, Flecken und sonstige Verkehrsspuren entfernen5
Sockelleisten feucht reinigen1m
textile Beläge (auch lose aufliegende Teppiche) saugen, ggf. vorher Grobschmutz durch Auflesen entfernen5
Fleckentfernung bei textilen Belägen in geringem Umfang1

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) Leistungsverzeichnis Grundreinigung

  1. Leistungen (Aufgabe und Umfang)

1.1 Bei der Grundreinigung sind folgende Tätigkeiten am jeweiligen Bodenbelag auszuführen: • elastische Hartboden-Beläge maschinell grundreinigen, neutralisieren und mind. zweifach bis zur vollständigen Sättigung neu beschichten (Grundsätzlich sind matte Beschichtungen zu bevorzugen. Hochglänzende Beschichtungen sind nur auf ausdrücklichen, dokumentierten Kundenwunsch zu verwenden.) • Kautschuk-Beläge maschinell grundreinigen, neutralisieren, einpflegen und polieren • Sporthallen-Beläge maschinell grundreinigen, neutralisieren, einpflegen und polieren (Zu favorisierenistdieEinpflegemiteinerfürSportboden-BelägegeeignetenWischpflegegemäßDIN 18032.2.) • dauerbeschichtete Beläge einpflegen und polieren • Parkett- und Holz-Beläge maschinell grundreinigen, einpflegen und polieren • Stein- und Fliesen-Beläge maschinell (ersatzweise manuell) nassscheuern • Vinyl-Beläge maschinell (ersatzweise manuell) nassscheuern • textile Beläge durch Shampoonierung mit Sprühextraktion behandeln, soweit der Boden dies zulässt (nur bei Bedarf) • andere Bodenbeläge, die nicht in dieser Weise behandelt werden können (z. B. Beton/ Estrich; in Kellerräumen, Dachböden u. ä.), gründlich saugen und soweit möglich feucht wischen (nur bei Bedarf). Grundsätzlich sind die Böden der jeweiligen Räume vollflächig zu bearbeiten - einschl. aller Randbereiche. Ggf. ist eine manuelle Bearbeitung der Ränder durchzuführen.

1.2 Die Herstellervorschriften zu den Bodenbelägen und den eingesetzten Chemikalien sind zu beachten.

1.3 Die einzelnen Arbeitsschritte der Grundreinigung einschl. Trocknungszeiten sind mit Zeitangaben und Unterschrift der verantwortlichen Person zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist zur Abnahme vorzulegen und mit der Rechnung einzureichen.

1.4 In allen Kindertagesstätten sind die lose aufliegenden Teppiche (z. B. Spiel- und Bauteppiche) durch Shampoonierung mit Sprühextraktion zu behandeln. Die Teppiche dürfen erst wieder ins Objekt gebracht werden, wenn diese trocken sind. Erfolgen die Arbeiten im Objekt, muss eine geeignete Trocknung gewährleistet werden, um Schäden an Teppich, Inventar und Gebäude zu vermeiden.Das Gleiche giltfür textileSchmutzfangmatten inallenObjektenmit Grundreinigung.- Für lose aufliegende Teppiche gibt es keine Aufmaße, sie sind ohne genaue Größenangabe als Einrichtungsgegenstände des jeweiligen Raumes wie zuvor beschrieben zu reinigen.

1.5 Außerdem sind im Zuge der Grundreinigung alle Tätigkeiten der Unterhaltsreinigung durchzuführen, für die ein monatlicher bis jährlicher Turnus vorgesehen ist (Fensterbänke, Heizkörper, Türen, Möbel, Sockelleisten usw.), sowie das Entfernen von Spinnweben. Bei der Abnahme der Grundreinigung werden die Bodenarbeiten sowie die langperiodischen Tätigkeiten kontrolliert. Die genannten Leistungen der Unterhaltsreinigung erfolgen nicht zusätzlich und sind demnach in den monatlichen Preisen der Unterhaltsreinigung enthalten.

  1. Weitere Bestimmungen

2.1 Die Grundreinigung gehört zwar zum Auftragsumfang. Der objektverantwortliche Vertreter des Auftraggebers kann jedoch jeweils festlegen, dass Teilbereiche von der Grundreinigung ausgenommen werden,wenndort keinBedarf besteht.Dies istinsbesondere beibevorstehenden Baumaßnahmen, in Räumen mit geringer Nutzung o. ä. der Fall. Die Abstimmung erfolgt rechtzeitig. Abgerechnet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.

2.2 Die Grundreinigung soll während der Ferien nach Absprache mit den jeweiligen Hausmeistern bzw. Ansprechpersonen durchgeführt werden.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung)

2.3 Mindestens einen Monat vor Beginn der Grundreinigung ist mit den jeweiligen Ansprechpersonen abstimmen, wann und wo gereinigt wird.

2.4 An den jeweiligen Reinigungstagen haben sich die Reinigungskräfte bei der jeweiligen Ansprechperson an- und abzumelden.

2.5 Die Grundreinigung soll schnellstmöglich an aufeinanderfolgenden Tagen ausgeführt werden.

2.6 Alle Möbelstücke (auch größere) müssen aus dem jeweiligen Raum herausgeräumt werden, soweit sie leer und nicht fest montiert sind. Nach Abschluss der Grundreinigung sind die Möbel wieder an den ursprünglichen Standort zurückzustellen. Das Gleiche gilt für Sportgeräte. Diese Leistung gehört zum Auftragumfang und ist durch den Auftragnehmer zu erbringen. Nähere Absprachen erfolgen mit dem Objektverantwortlichen des Auftraggebers.

2.7 Mobile Wände müssen geöffnet bzw. bewegt werden, um die Bodenflächen durchgehend bearbeiten zu können.

2.8 Der Auftragnehmer hat bei der ersten Durchführung der Grundreinigung den vom vorherigen Dienstleister hinterlassenen Zustand der Bodenbeläge einschl. Beschichtungen zu berücksichtigen. Soweit erforderlich sind frühzeitig vorher Probeflächen anzulegen, um evtl. vorhandene Überschichtungen u. ä. zu beseitigen. Ein möglicherweise entstehender Mehraufwand berechtigt nicht zur Berechnung zusätzlicher Kosten an den Auftraggeber.

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) Leistungsverzeichnis Glasreinigung

  1. Leistungsverzeichnis (Aufgabe und Umfang)

Zur Glasreinigung gehören

1.1 die Glasflächenreinigung: • bewegliche und feststehende Glasflächen (auch Kunstglas, Buntglas, bleiverglaste Elemente, Sicherheitsglas, Doppel- und Verbundfenster) auf beiden Seiten bzw. bei Doppelfenstern auf vier Seiten • Waben- und Glasbausteinflächen • Dachverglasungen und Dachflächenfenster • Lichtkuppeln und Lichtdachelemente • Glaswände und Glasfronten • Außen-Glastüren • Windfänge komplett (auch das zweite innen liegende Tür-Element) • Oberlichter im gesamten Gebäude • Glas-Vordächer und Glas-Überdachungen im Außengelände.

1.2 die Rahmenreinigung: • Fensterrahmen von innen und außen bzw. bei Doppelfenstern auf vier Seiten • Sprossen und Verstrebungen • Fensterhölzer • Fensterbänke innen und außen durchgehend • Rollo-/Lamellen-Kästen • angrenzende horizontale und vertikale Verblendungen zwischen den Fenstern • Falze • Beschläge und Bedienelemente • Wasserrinnen und Abtropfkanten • tragende Elemente und Verkleidungen der Glas-Vordächer und Glas-Überdachungen einschl. Rahmen und Regenrinnen.

1.3 Bei Doppelfenstern ist die zweifache Berechnung der Glasflächen bereits im Aufmaß berücksichtigt.

  1. Ausführung

2.1 Glasflächenreinigung: Alle unter 1.1 genannten Glasflächen sind nass einzuwischen sowie mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen. Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln. Das abgelaufene Schmutzwasser auf den Rahmen und Fensterbänken ist zu entfernen, ferner sind die bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

2.2 Rahmenreinigung: Alle unter 1.2 genannten Elemente sind mit einer für das jeweilige Materialgeeigenten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln. Das abgelaufene Schmutzwasser auf den Rahmen und Fensterbänken ist zu entfernen, ferner sind die bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

  1. Weitere Bestimmungen

3.1 Die Termine für die Ausführung der Glasreinigung sind mindestens drei Monate vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. Mindestens zwei Tage vor Beginn der Glasreinigung ist mit der Ansprechperson des jeweiligen Objekts zu besprechen, wann und wo gereinigt wird (Detailabstimmung).

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671 (Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung) 3.2 An den jeweiligen Reinigungstagen haben sich die Reinigungskräfte bei der jeweiligen Ansprechperson an- und abzumelden.

3.3 Die Glasreinigung soll schnellstmöglich an aufeinanderfolgenden Tagen ausgeführt werden und nicht länger als einen Arbeitstag pro angefangene 500 m² Glasfläche dauern.

3.4 Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten sind alle Fenster und sonstigen Elemente ordnungsgemäß zu verschließen.

3.5 Auch in den Gebäuden, in denen Sicherungsvorrichtungen (insbesondere für die Glas- und Rahmenreinigung außen) bauseits nicht vorhanden sind, gehört es unabhängig davon zu den Pflichten des Auftragnehmers, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

3.6 Sicherungsgeschirr ist vom Auftragnehmer mitzubringen.

3.7 Schlecht verkittete oder gesprungene Scheiben sind vor Beginn der Reinigung dem Auftraggeber zu melden und nur mit dessen Zustimmung zu reinigen.

3.8 Hartnäckige Verschmutzungen (z. B. Klebefilmstreifen, Bemalungen oder erhebliche Anhäufung von Vogelkot) sind ingeringem Umfang ohne zusätzlicheVergütung mit der Klingerückstandsfrei zu entfernen. Als geringer Umfang gilt, wenn maximal 10 % der zu reinigenden Fenster betroffen sind.GehtdieVerschmutzungdarüberhinaus,istvorAusführungderReinigungabzustimmen,ob der Mehraufwand auf Basis des Regiestundensatzes abgerechnet werden soll.

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