Teil B
Angebot
An das
Amt Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Ausschreibung vom 02.10.2026, Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Unterhalts- und Glasreinigung Amt Pinnau
Angebot für (bitte ankreuzen):
[ ] Los 1: Unterhalts-/ Grundreinigung
[ ] Los 2: Glasreinigung
Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Reinigungsleistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/ halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Meinem/ unserem Angebot liegen sämtliche Unterlagen der Ausschreibung vom 02.10.2026 zugrunde. Ich bin mir/ wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Angaben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben können.
Anlagen: Dieses Angebotsschreiben sowie die folgenden Anlagen sind als Bestandteil des Angebotes einzureichen:
- Selbstauskunft des Bieters
- vollständige Angebotskalkulation(en) des Bieters im Dateiformat Microsoft Excel (.xlsx)
- Konzept des Bieters für die Objektorganisation und das Qualitätsmanagement (für Los 1)
- Eigenerklärung gemäß § 48 VgV
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Datum des Angebotes: Datum auswählen
Firma des Bieters: Firma
Name des Bieters (Vor- und Zuname): Vor- und Zuname
Bei der Angebotsabgabe ist der Name des Bieters (Vor- und Zuname) hier sowie in der Kalkulationsdatei einzugeben. Unterschriften sind nicht erforderlich.
Selbstauskunft
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot folgende Informationen über Ihr Unternehmen ein. Die Angaben sind nur informativ und werden nicht für die Wertung Ihres Angebotes verwendet.
Angaben zum Bieter
Firmenname des Bieters: Name der Firma
Straße und Hausnummer: Straße und Hausnummer
PLZ Ort: PLZ Ort
Registergericht und Handelsregister Nr.: Registergericht und Handelsregister Nr.
Sitz der zuständigen Niederlassung (sofern abweichend vom Sitz des Unternehmens):
Straße und Hausnummer: Straße und Hausnummer
PLZ Ort: PLZ Ort
Verantwortlicher Ansprechpartner für dieses Angebot
Vorname und Name: Vor- und Zuname
Telefon: Telefon
E-Mail: E-Mail
Wo ist der Haupteinsatzort Ihrer für den Auftrag zuständigen ….
- Objektleitung? Einsatzort Objektleitung
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft besteht seit Jahr eingeben unter Nr. Nr. eingeben
(ankreuzen = JA)
Ist Ihr Unternehmen eingetragen in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)? [ ]
Zertifikatsnummer: Nr. eingeben
Sind Sie Mitglied der Gebäudereiniger-Innung? [ ]
Haben Sie ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000 ff. eingeführt? [ ]
Haben Sie ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14000 ff. eingeführt? [ ]
Sind Sie bevorzugter Bewerber (bitte entsprechenden Nachweis beifügen)? [ ]
Weitere Angaben zum Bieter
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere Identifikationsnummer zu benennen, die das Unternehmen eindeutig identifiziert, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.
Angabe der Nationalen Identifikationsnummer:
Nummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Art: Wählen Sie ein Element aus.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Die Größe des Wirtschaftsteilnehmers wird gemäß folgender Definition des Statistischen Bundesamtes eingeordnet:
- Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz
- Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen
- Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen
- Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz
Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe von Unternehmensklassen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/_inhalt.html).
Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers
[ ] Kleinstunternehmen
[ ] Kleines Unternehmen
[ ] Mittleres Unternehmen
[ ] Großunternehmen
Nationalität des Eigentümers
Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.
Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B. bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen.
Angaben zur Nationalität des Eigentümers
Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus.
Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Organisationsstruktur
Bitte beschreiben Sie Ihre im Auftragsfall vorgesehene Organisationsstruktur (zuständige Niederlassung, Aufgabenbereiche und Qualifikationen in den verantwortlichen Funktionen wie z.B. Auftragsvorbereitung, Kundenbetreuung, Reinigungstechnik, Qualitätsmanagement, Objektleitung, Vorarbeiter) auf einem separaten Blatt (soweit nicht bereits in der Beschreibung Ihrer Objektorganisation enthalten).
Einsatz von Nachunternehmern
Beabsichtigen Sie, Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben? [ ]
Falls ja: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist:
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und die Namen der Nachunternehmer:
| Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistungen | Name des Unternehmens |
| Leistung | Teilleistung | Firma |
| Leistung | Teilleistung | Firma |
| Leistung | Teilleistung | Firma |
Datum des Angebotes: Datum auswählen
Name des Bieters (Vor- und Zuname): Vor- und Zuname
Eigenerklärung gemäß § 48 VgV
Hiermit erkläre ich / erklären wir, dass
- ich / wir als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen sind
- ich / wir meine / unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe / haben. Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich / werden wir diesbezüglich Nachweise vorlegen,
- mein / unser Betrieb in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- in meinem / unserem Betrieb die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- ich/wir die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, meinen / unseren Mitarbeitern bezahle(n),
- ich/wir in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahle(n), bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde,
- ich / wir eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann / können,
- ich / wir im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben habe / haben.
Ich bestätige mit Abgabe des Angebotes die oben genannten Sachverhalte, weiterhin auch, dass uns bekannt ist, dass im Falle unzutreffender Angaben oder Erklärungen die Möglichkeit der entschädigungslosen Rücknahme einer eventuell erteilten Auftragsvergabe besteht und wir darüber hinaus von weiteren Teilnahmen ausgeschlossen werden können.
Datum des Angebotes: Datum auswählen
Name des Bieters (Vor- und Zuname): Vor- und Zuname
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Felder [ ] bitte ankreuzen
[ ] Ich/Wir erkläre(n),
dass gegen mich bzw. mein Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
§ 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe)
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
- die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Abs. 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Abs. 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB bleibt unberührt.
§ 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe)
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
[ ] Es liegen folgende Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vor:
Beschreibung vorliegender Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB sowie Nachweis der Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB hier angeben oder bei Bedarf als separate Erklärung beifügen
Bei der Angabe von Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB wurden die Zeiträume gemäß § 126 GWB berücksichtigt:
- Ausschlussgründe nach § 123 GWB: höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen
Verurteilung
- Ausschlussgründe nach § 124 GWB: höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis
Datum des Angebotes: Datum auswählen
Name des Bieters (Vor- und Zuname): Vor- und Zuname
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Leistung: Unterhalts- und Glasreinigung in den Gebäuden des Amtes Pinnau
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens
auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft
am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
- Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
- Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen.
Datum des Angebotes: Datum auswählen
Name des Bieters (Vor- und Zuname): Vor- und Zuname