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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung
Vergabeverfahren: Gebäudereinigung Wackersberger Str. 61
Aktenzeichen: VGSt1-1-2026-0095
1. Merkmale des Auftragsgegenstands
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkvertrages mit den Leistungsinhalten: ➢ Unterhaltsreinigung (Los 1) ➢ chemische Nassgrundreinigung (Los 1) ➢ Glasreinigung (Los 2)
Das Ausschreibungspaket umfasst folgende Objekte: ➢ Objekt A: Dante-Gymnasium, Wackersberger Str. 61, 81371 München ➢ Objekt B: Klenze-Gymnasium, Wackersberger Str. 59, 81371 München ➢ Objekt C: Mensa Klenze- und Dante-Gymnasium, Wackersberger Str. 59 + 61, 81371 München ➢ Objekt D: Tageskindertreff, Implerstr. 69, 81371 München ➢ Objekt E: Bezirkssportanlage, Demleitnerstr. 2, 81371 München
Es werden folgende Lose gebildet: ➢ Los 1: Unterhaltsreinigung + chemische Nassgrundreinigung ➢ Los 2: Glasreinigung
2. Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit der Reinigungs-, Pflege-
und Desinfektionsmittel
2.1. Nachhaltigkeit Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, das Handeln der Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten (https://stadt.muenchen.de/infos/klimaschutz- nachhaltigkeit.html). Dabei werden verschieden Aspekte und Ansätze verfolgt. Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ist davon in besonderem Maße betroffen.
2.2. Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln, Textilien a) Reinigungsmittel Die Reinigungs- und Pflegemittel sind gewässerschonend, insbesondere unter Einhaltung der Dosierungsempfehlungen, einzusetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Mittel jederzeit zu untersagen.
Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten. Nachfolgend aufgeführte Inhaltstoffe dürfen nicht verwendet werden: • Alkylphenolethoxylate (APEO) • Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) • chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen • Thioharnstoff • kationische Tenside • Konservierungsstoffe auf Chlor- oder Halogenbasis/Halogenkohlenwasserstoffe
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 2 von 31
• Phenol und dessen Derivate, Quarternäre Ammoniumverbindung • Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol • 2 - Pyrrolidon • N - Methylpyrrolidon • FCKW • p-Dichlorbenzol • synthetische Moschus-Verbindungen • nach der Gefahrstoff-VO als kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch oder mit RF oder RE eingestufte Einzelkomponenten bzw. Verbindungen • wenn die AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) bzw. MAK-Werte (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) überschritten werden • nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und AGW/MAK-Liste als sehr giftig (z.B. H 300, H 301, H 310, H 311, H 330) oder giftig eingestufte Einzelkomponenten (z.B. H 340, H 350; H 370; H 372) • Holzmehle und Kehrspäne
Die für die zur Unterhaltsreinigung eingesetzten Mittel müssen die Kriterien des EU- Ecolabels oder gleichwertiger Gütezeichen erfüllen. Werden Reinigungsmittel eingesetzt, die nicht mit dem EU-Ecolabel zertifiziert sind, kann alternativ der „Anbieterfragebogen für Reinigungsmittel“ des Umweltbundesamtes eingereicht werden. Einhaltung der REACH-Verordnung: Der Bieter und spätere Vertragspartner bestätigt weiterhin, dass alle zum Einsatz kommenden Produkte aus Komponenten gefertigt werden, die durch die Rohstofflieferanten der Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung unterzogen wurden. Die ggf. einzureichenden EG-Sicherheitsdatenblätter enthalten alle Informationen gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH bzw. EU Nr. 453/2010.
b) Reinigungstextilien Die für die zur Unterhaltsreinigung eingesetzten Textilien müssen die Kriterien des EU- Ecolabels oder gleichwertiger Gütezeichen erfüllen.
2.3. Zero-Waste, Abfallentsorgung a) Die Landeshauptstadt München setzt in städtisch genutzten Gebäuden Abfallkonzepte konsequent um. Ziel ist es entsprechend der Zero-Waste-Strategie durch Abfallvermeidung das Gesamtabfallaufkommen zu reduzieren und durch Wertstofftrennung den Restmüll so gering wie möglich zu halten.
b) Um die Ziele von Zero-Waste Munich für die städtisch genutzten Objekte erreichen zu können, sollen möglichst wenige dezentrale Behälter zur Verfügung stehen. Sehr häufig werden diese nicht nur für die Altpapierentsorgung, wie vorgesehen, sondern für die Entsorgung des gesamten Abfalls benutzt. Dem entgegenzuwirken und somit die Abfalltrennung im Dienstgebäuden zu verbessern, sollen durch diese Maßnahme die Abfallströme getrennt nach Wertstoffen und Restmüll über die zentralen Sammelstellen gelenkt werden. Dies betrifft i.d.R. vor allem die Papierbehälter in den Büros, Besprechungsräumen und Archiven. Da die Dienststellen diese Umstellung oftmals aus Gründen aufwendiger interner Abstimmungen nicht zu Vertragsbeginn umsetzen können, kommen zwei Alternativen in Betracht:
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 3 von 31
• inkl. Leerung von Papierbehältern (Alt. 1) • ohne Leerung der Papierbehältern (Alt. 2)
Zu Vertragsbeginn wird mit Alternative 1 (inkl. Leerung) begonnen und diese im Laufe des Vertragsraums ggf. ganz oder teilweise durch Alternative 2 ersetzt. Die Ankündigung, wann Alternative 2 in Kraft treten soll, erfolgt mit einer Frist von 4 Wochen. Sind im Leistungsverzeichnis keine Alternativpositionen aufgeführt, ist diese Regelung hier gegenstandslos.
c) Müllbeutel aus Kunststoff Die für die Abfallentsorgung eingesetzten Müllbeutel aus Kunststoff müssen zu mindestens 80 Gew.-% aus PCR-Material (PCR = Post-Consumer-Recycled) bestehen. Dieser Recyclinganteil muss also aus tatsächlichen Verbraucher-Abfällen stammen und im Endprodukt wiederverwendet werden. Müllbeutel, die als recyclebar (= leicht zu recyclen) gekennzeichnet sind, sind nicht ausreichend. Als Nachweis kann bspw. der Blaue Engel für "Umweltfreundliche Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) herangezogen werden, oder ein vergleichbarer Nachweis.
d) Müllbeutel aus Papier Die für die Abfallentsorgung eingesetzten Müllbeutel aus Papier (für Biomüll) müssen folgende Kriterien erfüllen: • Material: Rohstoff: 100% Recyclingpapier (Nachweis bspw. Blauer Engel DE-ZU 14a) • Farbe: braun, ungebleicht • Fassungsvermögen: 20 Liter • Oberfläche: unbeschichtet • Lagen: einlagig, reißfest, ohne Aufdruck • Grammatur: 70g/qm bis maximal 80 g/qm • das Papier muss den Anforderungen der Kompostierung und Nassfestigkeit / Tragfestigkeit gemäß DIN EN 13432 und DIN EN 13593 entsprechen • Nassfestigkeit: mindestens 22 % • Es dürfen ausschließlich umweltfreundliche und lebensmittelechte Farben und Kleber bei der Herstellung verwendet werden.
e) Gewährleistung Abfalltrennung / Sammellogistik Zur Gewährleistung einer getrennten Entsorgung gelten • entsprechend der in Ziffer 6.28 genannten Sammellogistik je Objekt und • den grds. Vorgaben aus IV. Ziffer 28 der Besonderen Vertragsbedingungen und • die Angaben im Aufmaß
f) Um die in IV. Ziffer 28 der BV beschriebene Abfalltrennung, also die getrennte Erfassung, den getrennten Transport und die sachgerechte Entsorgung über die jeweilige Tonne (Bio, Papier, LVP, ggf. Glas sowie Restmüll) zu gewährleisten, sind entsprechende organisatorische und technische Hilfsmittel einzusetzen.
Hierzu zählen beispielsweise Abfallsammelwagen oder entsprechend anpassbare Reinigungswagen, die die in Ziffer 6.28 lit. a) zur Entleerung durch das beauftragte Unternehmen beschriebenen Abfallfraktionen je Objekt unterstützen und zugleich eine Vermischung zuverlässig verhindern.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 4 von 31
Die konkret verwendeten organisatorischen und technischen Hilfsmittel sind im Dokument „Eingesetzte Produkte“ unter dem Abschnitt „IV. Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennsystematik“ aufzuführen. Die dort gemachten Angaben werden gemäß Ziffer 3.6 verbindlicher Bestandteil des Vertrags.
g) Für die Umsetzung der Abfalltrennung und -entsorgung hat der Auftragnehmer die eingesetzten Reinigungskräfte in folgender Hinsicht einzuweisen: • Unterscheidung der einzelnen Abfallfraktionen auch im Hinblick auf die in den zentral und dezentral eingesetzten Sammelstellen (Details je Objekt hierzu siehe Ziffer 6.28 der Leistungsbeschreibung) • richtiger Einsatz der Tüten bei den jeweiligen Abfallsorten (Papier, Restmüll, Bio, etc.) • strikte Aufrechterhaltung der Trennung der Abfallsorten, keine Vermischung dieser, und zwar von der Entleerung des Abfalleimers in den zentralen und dezentralen Sammelstellen, bis hin zur Entleerung in der jeweiligen Tonne, Absetzmulde oder im Presscontainer Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird auf die Rechtsfolgen gemäß II. Ziffer 8 lit. e) Besondere Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Unfallverhütungsvorschriften bzw. Verkehrssicherungspflicht sind zu beachten.
Nach Zuschlagserteilung sind Nachweise zum Erwerb (z.B. Kauf oder Leasing) der im Dokument „Eingesetzte Produkte“ unter „IV. Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennsystematik“ genannten Hilfsmittel vorzulegen.
Nach Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung durch die Vergabestelle die Unterweisung der Reinigungskräfte nachzuweisen.
2.4. Produktwechsel Sollte es in Bezug auf Ziffer 2.2 und 2.3 Produktionsengpässe geben oder ein bestimmtes Produkt aus anderen Gründen auf dem Markt nicht mehr angeboten werden können oder wird ein neues, nachhaltigeres, ggf. besseres Produkt am Markt eingeführt, so kann der Auftragnehmer nur in vorheriger Absprache mit der Vergabestelle 1 eine Produktanpassung mit mindestens gleicher Qualität vornehmen. Die o.g. Kriterien sind dabei einzuhalten, ggf. ist ein neuer Anbieterfragebogen bzw. Produktdatenblätter oder andere Nachweise einzureichen. Die Auftraggeberin führt in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig Kontrollen dazu durch.
2.5. Nachweis zu Ziffern 2.2 und 2.3 Der Bieter und spätere Vertragspartner hat mit dem Angebot die zum Einsatz kommenden Produkte zu benennen (Produktname, Hersteller und Anwendungsgebiet – siehe Anlage „Eingesetzte Produkte“). Die Auftraggeberin behält sich vor diese zu überprüfen. Hierzu hat der Auftragnehmer auf Aufforderung den Anbieterfragebogen des Umweltbundesamtes für Reinigungsmittel (wird dann übermittelt) und/oder entsprechende Produkt- und Sicherheitsdatenblätter oder weitere Nachweise, sowie unentgeltliche Proben der verwendeten Mittel zur Prüfung durch eine von Auftraggeberin bestimmte Stelle zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Prüfung.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 5 von 31
3. Umstände und Bedingungen der Leistungserbringung
3.1. Vertragsdauer (siehe I. Ziffer 6 der Besonderen Vertragsbedingungen) Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.03.2027 und endet voraussichtlich am 28.02.2031 Die Vertragslaufzeit beträgt damit 48 Monate / 4 Jahre Die endgültigen Vertragszeiten werden mit dem Zuschlag mitgeteilt.
3.2. Probezeit (siehe I. Ziffer 7 der Besonderen Vertragsbedingungen) Die Probezeit beträgt 6 Monate.
3.3. Kündigungsfristen (siehe I. Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen) Eine Kündigung ist monatlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende möglich.
3.4. Besichtigung (siehe Ziffer 10 der Besonderen Bewerbungsbedingungen) Eine Objektbegehung (Besichtigung) zur Angebotskalkulation für Los 1 und Los 2 ist verpflichtend, weil die örtlichen Besonderheiten dies erfordern. Zu diesem Zweck wird eine Teilnahmebescheinigung als Anlage den Vergabeunterlagen ergänzt. Diese ist bei der Besichtigung vor Ort von der Vertretung der Auftraggeberin unterschreiben zu lassen und mit dem Angebot einzureichen.
Schlusstermin für die Anmeldung zur Besichtigung ist der 11.11.2026
Hinweis: Die Vorlage Teilnahmebescheinigung ist in ausgedruckter Form zur Besichtigung vom Bieter mitzubringen!
3.5. Kontaktperson Nach Zuschlagserteilung benennt der Vertragspartner folgende Angaben: • Kontaktperson für die Dienststellen wegen Fragen, Service, Reklamationen • Kontaktperson für die Vergabestelle wegen Vertragsbetreuung, Statistik • E-Mailadresse, an die die elektronisch erstellten Bestellungen übermittelt werden
3.6. Rechtliche Hinweise Gemäß I. Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen werden sämtliche im Angebot gemachten Angaben verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für solche Angaben, die Grundlage der Angebotswertung waren, wie bspw. Kalkulationen und Konzepte, Angaben im Zusammenhang der Zuschlags- und Wertungskriterien sowie Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung und im Dokument „Eingesetzte Produkte“.
4. Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 6 von 31
5. Leistungen und Leistungsverzeichnis / Kalkulation
5.1. Raumgruppen Für die Unterhaltsreinigung werden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschriebenen Lose / Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsreinigung beziehen sich grundsätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten. Die einzelnen Räume samt Bodenbelägen sind im Aufmaß des jeweiligen Objektes aufgelistet und den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, die einzelnen Raumgruppen setzen sich grds. wie folgt zusammen: • selbe Reinigungshäufigkeit • selbe/ähnliche Bodenbeläge • selbe/ähnliche Frequentierung und Nutzungsart
Folgende Raumgruppen werden festgelegt: • Verkehrsflächen: Gänge, Eingangsbereiche, Hallen, Aulen • Treppen, Aufzüge • Büro- und Gemeinschaftsräume, Garderoben • Unterrichtsräume, Fachlehrsäle, Hauswirtschaftsräume • Sanitärbereiche: Toiletten, Umkleiden, Duschen • Sozialräume: Teeküchen, Aufenthaltsräume • Mensa, Cafeteria, Speisesäle • Besprechungs-, Schulungs-, Konferenz-, Seminarräume • Labore, medizinische Räume • Sporthallen (incl. Sportgerätelager) • EDV-, IT-, Kopierräume • Werkstätten, Arbeitsräume für Schüler, Technikräume, Werkshallen • Archive, Lagerräume • Hörsäle • Bibliotheken
Bei der Vielzahl von Liegenschaften der Landeshauptstadt München kann es darüber hinaus noch weitere spezielle Raumgruppen geben, die nach o.g. Punkten im Leistungsverzeichnis aufgelistet werden. Ggf. kann es auch, falls erforderlich, sein, dass auch einzelne Räume separat ausgewiesen werden.
5.2. Preispositionen
Preispositionen Das Leistungsverzeichnis mit den zu bepreisenden Positionen liegt den Vergabeunterlagen als elektronisches Formular bei. Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Preise auf die jeweils abgefragten Mengen und Einheiten und kontrollieren Sie die automatisch errechneten Brutto-/Nettosummen auf Plausibilität.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 7 von 31
6. Auflistung Objektspezifischer Regelungen (Für Los 1 und Los 2)
Folgende objektspezifischen Angaben sind zu beachten, bei der Kalkulation zu berücksichtigen, entsprechend einzukalkulieren und im Auftragsfall auszuführen.
In den Besonderen Vertragsbedingen (Abschnitt IV BV) sind die grundlegenden Regelungen folgender Leistungen festgehalten.
Objekt A: Dante-Gymnasium, Wackersberger Str. 61, 81371 München
6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Schule.
6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Die Aufzüge sind uneingeschränkt nutzbar.
6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.
6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden (siehe Aufmaß). Die Putzkammern können nicht durch ein ausschließlich für Los 2 beauftragtes Unternehmen genutzt werden.
6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern vorhanden.
6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Vor Dienstbeginn (Turnhallenbereich und Schwimmhallenbereich): 05:00 Uhr bis 07:30 Uhr Nach Dienstende (Schulbereich): 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr
6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 8 von 31
6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.
6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Es gelten die bayrischen Ferienzeiten.
6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Die Ferienbelegung ist im Aufmaß gekennzeichnet.
6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Im Bauteil Hauptbau gibt es bis 16:30 Uhr eine Ganztagsbetreuung.
6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.
6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen, Gemeinschaftsräume und Unterrichtsräume und Fachlehrsäle ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.
Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums/Gemeinschaftsraums/Unterrichtsraums bzw. Fachlehrsaal pro Tag anzugeben.
Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchname der Leistung gelten.
Für die Regelungen zur Inanspruchname wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 9 von 31
6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind keine Spielteppiche verlegt.
6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind wasserlose Urinale verbaut.
6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten
6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Ja Wochenendbelegung der Turnhalle Nein Ferienbelegung der Turnhallenbereiche Ja Punktspielsaison (Oktober bis März) Ja
Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Ja Reinigung der Schwimmhalle in den Ferien Ja
6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.
6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme An der Bildungseinrichtung werden Stoffhandtuchrollen und Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt. Die Stoffhandtücher werden von der Firma CWS bereitgestellt und von der THV befüllt und ausgetauscht.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 10 von 31
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeichnu ng | Papier | Restmüll | LVP | B emerkung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstellen | Gänge | X | X | ||||||||
| Pausenräume/Li chthof | X | X | X | ||||||||
| Lehrerzimmer/G emeinschaftsräu me | X | X | X | ||||||||
| Dezentrale Sammelstelle | Unterrichtsräume | X | X | ||||||||
| Fachlehrsäle | X | X | |||||||||
| Gemeinschaftsrä ume | X | X | X | X | |||||||
| Büroräume | X | X | |||||||||
| Sanitärraume – WC | X | X | |||||||||
| Arztraum | X | ||||||||||
| Bibliotheksräume | X | X | |||||||||
| Kopierer | X | ||||||||||
| Pausenverkauf | X | X | |||||||||
| Garderoben/Umk leiden (Turn- und Schwimmhalle) | X |
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Müllraum befindet sich im UG des Schulgebäudes.
Es befinden sich drei Standorte für Mülltonnen (teilweise in geteilter Nutzung mit dem Klenze-Gymnasium) auf dem Schulgelände. Das Müllhäuschen, das ausschließlich vom Dante-Gymnasium genutzt wird, befindet sich am Parkplatz zur Ausfahrt Richtung Bezirkssportanlage.
Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Abfalltonnen zur Verfügung: Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für Papier- und LVP-Tonnen alle 14 Tage.
6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) – Los 2 Die Ausschreibung der Glasreinigung erfolgt als Fachlos. Im Objekt ist die Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Für die Glasreinigung sind teilweise Hilfsmittel notwendig.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 11 von 31
Folgende Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen gelten nicht für die Glasreinigung: • II. Ziffer 4 Reinigungsplan • II. Ziffer 8 lit. b, c, e Mängelbehandlung • II. Ziffer 9 Vertragsende / Endabnahme und Übergabe
Folgende Bestimmungen der Leistungsbeschreibung gelten nicht für die Glasreinigung: • Ziffer 2.3 – Zero-Waste, Abfallentsorgung • Ziffer 5.1 – Raumgruppen
6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) 6.31.1. Reinigung des Mobiliars im Forum (Pos. 110 im Aufmaß) Im Forum (Pos. 110 im Aufmaß) sind 2x wöchentlich 7 Rundtische, 10 Dreieckstische, 25 Hocker, 4 Bänke, 10 Würfelhocker und 1 Rundcouch zu reinigen
Diese Leistung ist bei Pos. 1.1.1.1.3 im Leistungsverzeichnis einzukalkulieren.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 12 von 31
Objekt B: Klenze-Gymnasium, Wackersberger Str. 59, 81371 München
6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Das Objekt besteht aus einem Bestandsbau und einem Neubau. Es ist eine Schule.
6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Im Bauteil „Bestandsbau“ gibt es keinen Aufzug. Die Aufzüge in den Bauteilen „Neubau“ und „Sporthalle“ sind uneingeschränkt nutzbar.
Es besteht keine bauliche Verbindung zwischen den Bauteilen „Bestandsbau“ und „Neubau“.
6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.
6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden (siehe Aufmaß). Die Putzkammern können nicht durch ein ausschließlich für Los 2 beauftragtes Unternehmen genutzt werden.
6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern vorhanden.
6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Vor Dienstbeginn (Turnhallenbereich): 05:00 Uhr bis 07:30 Uhr Nach Dienstende (Schulbereich): 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr
6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.
6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Es gelten die bayrischen Ferienzeiten.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 13 von 31
6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.
6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Im gesamten Objekt gibt es bis 16:30 Uhr eine Ganztagsbetreuung.
6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.
6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen, Gemeinschaftsräume und Unterrichtsräume und Fachlehrsäle ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.
Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums/Gemeinschaftsraums/Unterrichtsraums bzw. Fachlehrsaal pro Tag anzugeben.
Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchname der Leistung gelten.
Für die Regelungen zur Inanspruchname wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind keine Spielteppiche verlegt.
6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind wasserlose Urinale verbaut.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 14 von 31
6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten
6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Ja Wochenendbelegung der Turnhalle Ja Ferienbelegung der Turnhallenbereiche Ja Punktspielsaison (Oktober bis März) Ja
Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein
6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.
6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme An der Bildungseinrichtung werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 15 von 31
Bestandsbau:
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeichnu ng | Papier | Restmüll | LVP | B emerkung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstellen | Gänge | X | X | ||||||||
| Aula/Pausenräu me | X | X | X | ||||||||
| Lehrerzimmer/G emeinschaftsräu me | X | X | X | ||||||||
| Dezentrale Sammelstelle | Unterrichtsräume | X | X | ||||||||
| Fachlehrsäle | X | X | |||||||||
| Gemeinschaftsrä ume | X | X | X | X | |||||||
| Büroräume | X | X | |||||||||
| Sanitärraume – WC | X | X | |||||||||
| Kopierräume | X |
Neubau:
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeichnu ng | Papier | Restmüll | LVP | B emerkung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstellen | Forum | X | X | X | |||||||
| Teamraum | X | X | X | ||||||||
| Dezentrale Sammelstelle | Unterrichtsräume | X | X | ||||||||
| Fachlehrsäle | X | X | |||||||||
| Gemeinschaftsrä ume | X | X | X | X | |||||||
| Büroräume | X | X | |||||||||
| Sanitärraume – WC | X | X |
Sporthalle:
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeichnu ng | Papier | Restmüll | LVP | B emerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstellen | Foyer/Gänge | X | X | X | |
| Dezentrale Sammelstellen | Küchen | X | X | X | Externer Pächter |
| Sanitärraume – WC | X | ||||
| Garderoben | X |
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 16 von 31
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Es befinden sich drei Standorte für Mülltonnen (teilweise in geteilter Nutzung mit dem Dante-Gymnasium) auf dem Schulgelände. Das Müllhäuschen, das ausschließlich vom Dante-Gymnasium genutzt wird, befindet sich am Parkplatz zur Ausfahrt Richtung Bezirkssportanlage.
Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Abfalltonnen zur Verfügung: Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für Papier- und LVP-Tonnen alle 14 Tage.
6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) ) – Los 2 Die Ausschreibung der Glasreinigung erfolgt als Fachlos. Im Objekt ist die Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Die Fenster sind teilweise festverglast. Es sind teilweise Hilfsmittel notwendig.
Folgende Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen gelten nicht für die Glasreinigung: • II. Ziffer 4 Reinigungsplan • II. Ziffer 8 lit. b, c, e Mängelbehandlung • II. Ziffer 9 Vertragsende / Endabnahme und Übergabe
Folgende Bestimmungen der Leistungsbeschreibung gelten nicht für die Glasreinigung: • Ziffer 2.3 – Zero-Waste, Abfallentsorgung • Ziffer 5.1 – Raumgruppen
6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 17 von 31
Objekt C: Mensa Klenze- und Dante-Gymnasium,
Wackersberger Str. 59 + 61, 81371 München
6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Schule.
6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Die Aufzüge sind uneingeschränkt nutzbar.
6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.
6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden (siehe Aufmaß). Die Putzkammern können nicht durch ein ausschließlich für Los 2 beauftragtes Unternehmen genutzt werden.
6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern vorhanden.
6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr
6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.
6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Es gelten die bayrischen Ferienzeiten.
6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 18 von 31
6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.
6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine
6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Auf- und Abstuhlarbeiten sind nicht notwendig.
Im Speisesaal (Pos. 27 im Aufmaß) ist zusätzlich zur laufenden Unterhaltsreinigung einmal monatlich eine sog. gründliche Reinigung (Nasswischen des Bodens und ggf. cleanern nach vertragen der ca. 200 Stühle und ca. 50 Tische) erforderlich.
Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis bei Position 1.3.1.5 einzukalkulieren.
6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.
Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums bzw. Gemeinschaftsraums pro Tag anzugeben.
Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchname der Leistung gelten.
Für die Regelungen zur Inanspruchname wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind keine Spielteppiche verlegt.
6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind wasserlose Urinale verbaut.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 19 von 31
6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten
6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein
Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein
6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.
6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme An der Bildungseinrichtung werden Stoffhandtuchrollen und Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt. Die Stoffhandtücher werden von der Firma CWS bereitgestellt und von der THV befüllt und ausgetauscht.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeichnu ng | Papier | Restmüll | LVP | B emerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstellen | Eingangsvorplatz /Gänge | X | X | ||
| Speisesaal | X | X | |||
| Küche | X | X | X | Mensabetreiber (extern) | |
| Dezentrale Sammelstelle | Gemeinschaftsrä ume | X | X | ||
| Sanitärraume – WC | X | ||||
| Garderoben | X |
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 20 von 31
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Es befinden sich drei Standorte für Mülltonnen auf dem Schulgelände.
Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Abfalltonnen zur Verfügung: Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für Papier- und LVP- Tonnen alle 14 Tage.
6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) – Los 2 Die Ausschreibung der Glasreinigung erfolgt als Fachlos. Im Objekt ist die Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Es sind teilweise Hilfsmittel notwendig.
Folgende Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen gelten nicht für die Glasreinigung: • II. Ziffer 4 Reinigungsplan • II. Ziffer 8 lit. b, c, e Mängelbehandlung • II. Ziffer 9 Vertragsende / Endabnahme und Übergabe
Folgende Bestimmungen der Leistungsbeschreibung gelten nicht für die Glasreinigung: • Ziffer 2.3 – Zero-Waste, Abfallentsorgung • Ziffer 5.1 – Raumgruppen
6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 21 von 31
Objekt D: Tageskindertreff, Implerstr. 69, 81371 München
6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist ein Tageskindertreff.
6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.
6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.
6.7. Putzkammern (IV . Ziffer 7 BV) Es ist eine Putzkammer vorhanden (siehe Aufmaß). Die Putzkammer kann nicht durch ein ausschließlich für Los 2 beauftragtes Unternehmen genutzt werden.
6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in der Putzkammer vorhanden.
6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr
6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.
6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Keine Schließzeiten, das Gebäude wird ganzjährig genutzt.
6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 22 von 31
6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig
6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.
6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine
6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Es sind keine Doppelböden vorhanden.
6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.
6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.
Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums pro Tag anzugeben.
Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchname der Leistung gelten.
Für die Regelungen zur Inanspruchname wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind Spielteppiche verlegt.
6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.
6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung:
- Kinderkrippen ohne Mobiliar
Die Wischmopps sind zweimal die Woche an folgenden Tagen zu wechseln: Dienstag und Donnerstag.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 23 von 31
Im Objekt ist abweichend zur Allgemeinen Reinigungsanforderung für Kinderkrippen ohne Mobiliarreinigung eine chemische Nassgrundreinigung durchzuführen (siehe Ziffer 6.29.)
6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein
6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.
6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme An der Dienststelle werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
| Sammelstellen | Raumart /Raum- bezeichnung | Papier | Bio | Restmüll | Glas | LVP | B emerkung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dezentrale Sammelstelle | Büroräume | x | ||||||||||||||
| S pielbereich | x | |||||||||||||||
| Küche | x | x | x | x | ||||||||||||
| Essenraum | x | x | x | |||||||||||||
| WC-Anlagen | x | x | Windeleimer+Pa pierhandtücher | |||||||||||||
| Essensraum (Spielbereich) | x | |||||||||||||||
| Gruppenraum | x | x | x | |||||||||||||
| Wird von den MA selbst entsorgt | x |
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 24 von 31
Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Abfalltonnen zur Verfügung
Die Leerung der Tonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für den Biomüll alle 14 Tage. Das Mischglas wird von den Mitarbeiter*innen der Auftraggeberin in Eigenregie zur Wertstoffinsel gebracht.
6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen (inkl. Treppen).
Bei der Grundreinigung sind die folgenden Arbeiten auszuführen (Auszug aus den Allgemeinen Reinigungsanforderungen für Schulen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder Ü3 (Kindergarten und Hort)): • Die Räume sind auszuräumen, Schränke sind von der Stelle zu rücken, um die Reinigung des Bodenbelages zu ermöglichen. Lediglich schwere Möbel, die nicht von zwei Personen von der Stelle wegzurücken sind, können stehen bleiben. • Der Schmutz ist durch Scheuern zu lösen. Scharfe Reinigungsmittel, die den Bodenbelag angreifen, dürfen nicht verwendet werden (für Linoleumböden darf die Reinigungslösung den ph-Wert 9,5 nicht überschreiten). • Auftragen von geeigneten Pflegemitteln auf allen Hartbelägen und polieren, soweit not-wendig (ph-Wert nicht höher als 8,5). • Textile Beläge sind zu saugen. Flecken sind zu entfernen. Eine Teppichgrundreinigung erfolgt nur nach Aufforderung durch das Kommunalreferat Infrastrukturelle Dienst-leistungen. • Im Rahmen der Grundreinigung sind die Möbel (Schränke nur Außenflächen), die Ein-richtungsgegenstände (Waschbecken, Fliesen, Spiegel, Heizkörper, Fensterbretter, Schalter, Sockelleisten usw.) zu reinigen. Das Mobiliar darf nicht geschrubbt oder ge-scheuert werden (ausgenommen sind die Unterseiten von Schülertischplatten und Sitz-flächen der Stühle). Kaugummis und andere aufgeklebten Verschmutzungen sind auch an den Unterseiten der Schülertischplatten und der Stuhlsitze zu beseitigen. • Abwaschbare Wandflächen, soweit ohne Steighilfen erreichbar, sind ganzflächig zu reinigen.
Regelmäßig mit der sonstigen Grundreinigung ist eine Grundreinigung der Sanitärräume durchzuführen. Hierbei sind folgende Arbeiten auszuführen: • Es sind haftende Verschmutzungen, soweit vorhanden abgenutzte Pflegefilme, sowie sonstige Rückstände im gesamten Sanitärraum zu entfernen. Alle Oberflächen (inklusive Sanitäreinrichtungen, Duschen) sollen danach vollständig frei von haftenden Verschmutzungen und Rückständen jeglicher Art sein. • Hierzu sind die gesamten Flächen und Einrichtungsgegenstände inklusive Wandfliesen/Ölsockel (vollflächig), Türen, Türrahmen, Trennwände (vollflächig), Spülkästen, Bürstenhalter, Papier- und Handtuchhalter-/spender, Seifenspender, Wasserzu- und Ablaufrohre, Armaturen, Waschbecken-Siphons, sowie die Heizkörper gründlich zu reinigen. • Waschbecken, Toilettenbecken, Duschen und Fliesenböden (ausgenommen wasserlose Urinale und Feinsteinzeug) sind mit Sanitär-Intensivreinigern bzw. sauer/alkalisch unter Berücksichtigung der optimalen Einwirkzeit und der
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 25 von 31
Ausnutzung mechanischer Verfahren (händisch und/oder maschinell) gründlich zu reinigen. Insbesondere sind Ecken, Kanten, Fugen und Ränder zu bearbeiten.
6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) – Los 2 Die Ausschreibung der Glasreinigung erfolgt als Fachlos. Im Objekt ist eine Glasreinigung 3x jährlich durchzuführen, jeweils mit Stock und Rahmen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig.
Folgende Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen gelten nicht für die Glasreinigung: • II. Ziffer 4 Reinigungsplan • II. Ziffer 8 lit. b, c, e Mängelbehandlung • II. Ziffer 9 Vertragsende / Endabnahme und Übergabe
Folgende Bestimmungen der Leistungsbeschreibung gelten nicht für die Glasreinigung: • Ziffer 2.3 – Zero-Waste, Abfallentsorgung • Ziffer 5.1 – Raumgruppen
6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 26 von 31
Objekt E: Bezirkssportanlage, Demleitnerstr. 2, 81371 München
6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Bezirkssportanlage (siehe IV. Ziffer 32 BV).
6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Dieses Objekt fällt nicht unter den Masernschutz.
6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.
6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.
6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Eine Abstellmöglichkeit für Reinigungsutensilien befindet sich im Gang Pos. 23/24 im Aufmaß. Die Abstellmöglichkeit für Reinigungsgeräte kann nicht durch ein ausschließlich in Los 2 beauftragtes Unternehmen genutzt werden.
6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den WC-Anlagen vorhanden.
6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Vor Dienstbeginn (Montag – Samstag): 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr Nach Dienstende (Samstag; 2. Reinigung): 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Reinigung an Sonn- und Feiertagen:
Die Bezirkssportanlage ist an Sonntagen und Feiertagen (außer Feiertage im Zeitraum 24.12. – 06.01.) zwar geöffnet, eine Reinigung an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich jedoch nicht vorgesehen.
Um auch an Sonn- und Feiertagen ein gereinigtes Objekt zur Verfügung stellen zu können, gelten folgende Vorgaben für die Durchführung der Reinigung:
Liegt ein Feiertag zwischen zwei Werktagen (z.B. Christi Himmelfahrt), erfolgt am Werktag vor dem Feiertag zusätzlich zur Morgenreinigung eine zweite Reinigung am Abend. Diese abendliche Reinigung ist im selben Zeitfenster wie die 2. Reinigung am Samstag durchzuführen.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 27 von 31
Folgt nach einem Sonn-/Feiertag ein weiterer Sonn-/Feiertag (z.B. Pfingstmontag nach Pfingstsonntag oder 1. Mai fällt auf einen Samstag) gilt folgendes:
a) für eine saubere Nutzung am ersten Sonn-/Feiertag: Reinigung am Abend des Werktages vor diesem Sonn-/Feiertag im Zeitfenster analog Samstagabend
b) für eine saubere Nutzung am zweiten Sonn-/Feiertag: wahlweise
am Abend des ersten Sonn-/Feiertages ab 19:00 Uhr oder
am Morgen des zweiten Sonn-/Feiertages bis 10:00 Uhr.
Da es sich beim 1. Mai um einen in § 3 Ziffer 4.7 lit. c) RTV genannten Feiertag handelt, bei dem ein höherer tariflicher Zuschlag zu zahlen ist, ist – sofern der 1. Mai auf einen Samstag oder Montag fällt – stets am Sonntagmorgen bzw. Sonntagabend zu reinigen.
Für die Reinigung an Sonn-/Feiertagen werden kalkulatorisch 5 Reinigungen zugrunde gelegt.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich beauftragten, erbrachten und bestätigten Leistungen.
Der tarifvertragliche Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit ist bei den entsprechenden Stundenverrechnungssätzen bzw. Einheitspreisen einzukalkulieren.
6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.
6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Die Bezirkssportanlage ist zwischen dem 24.12. und dem 06.01. sowie am Faschingsdienstag geschlossen.
Daher berechnet sich die Reinigungshäufigkeit folgendermaßen:
| 6-tägige Reinigung werktäglich (Montag bis Samstag sowie zusätzlich Samstag ab 19.00 Uhr) | ||||
|---|---|---|---|---|
| 365 | Kalendertage, abzüglich | |||
| -3 | Anteil von 4 variablen Feiertagen (01.Mai, 15.August, 03.Oktober, 01.November) | |||
| -5 | Feiertage fix an Werktagen (Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, | |||
| Pfingstmontag, Fronleichnam) | ||||
| -15 | Tage Schließzeit vom 24.12.-06.01. jeden Jahres sowie Faschingsdienstag | |||
| -50 | Sonntage | |||
| +50 | zusätzliche Reinigung am Samstagabend | |||
| 342 | Reinigungen werktags/jährlich |
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 28 von 31
6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.
6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine
6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.
6.21. Auffüllen / Bestücken mit Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.
Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums pro Tag anzugeben.
Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchname der Leistung gelten.
Für die Regelungen zur Inanspruchname wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind keine Spielteppiche verlegt.
6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 29 von 31
6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeine Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten
6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein
Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein
6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.
6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll Im Objekt erfolgt keine Unterscheidung zwischen zentralen und dezentralen Sammelstellen.
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Die Tonnen befinden sich auf dem Tonnenstellplatz auf dem Gelände.
Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Abfalltonnen zur Verfügung:
Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für den Papiermüll 14-tägig.
6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) – Los 2 Die Ausschreibung der Glasreinigung erfolgt als Fachlos. Im Objekt ist die Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 30 von 31
Folgende Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen gelten nicht für die Glasreinigung: • II. Ziffer 4 Reinigungsplan • II. Ziffer 8 lit. b, c, e Mängelbehandlung • II. Ziffer 9 Vertragsende / Endabnahme und Übergabe
Folgende Bestimmungen der Leistungsbeschreibung gelten nicht für die Glasreinigung: • Ziffer 2.3 – Zero-Waste, Abfallentsorgung • Ziffer 5.1 – Raumgruppen
6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0095 Seite 31 von 31
7. Anlagen
• Raumaufmaß je Objekt (II. Ziffer 1 BV) • Ggf. Pflegeanleitungen (II. Ziffer 3 BV) • Vorlage „Eingesetzte Produkte“ (Ziffern 2.2 + 2.3 LB) • Ggf. Teilnahmebescheinigung bei verpflichtendem Besichtigungstermin (Ziffer 3.4 LB) • Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung (Ziffer 8 BB) • Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz Glasreinigung (Ziffer 8 BB)