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Anlage 4
Leistungsbeschreibung und besondere Vertragsbedingungen
Vergütung
Die Vergütung des Unternehmers ergibt sich aus dem Angebot. Ändern sich nach Erteilung des Auftrages die zu reinigenden Flächen, so ändert sich die Vergütung entsprechend, die Änderungen bedürfen einer Vereinbarung. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu Änderungen in der Nutzung mit veränderten Reinigungsfrequenzen, zu Flächenreduzierungen oder -mehrungen, gelten die vereinbarten Einzelpreise.
Die Vergütung für die Leistungen ist monatlich nachträglich nach Rechnungslegung zu Beginn des Folge-Monats auf ein vom Unternehmer zu bestimmendes Konto zu überweisen.
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreis) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, der der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Zahlungen
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisungen von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
Bei Rückforderungen des AG aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftraggeber den überzahlten Betrag zu erstatten.
Lohnänderungen
Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnänderungen kann jede Partei einen Antrag auf Änderung der Vergütung stellen. Der Antrag ist nur zulässig, wenn sich seit der letzten Vergütungsanpassung der Ecklohn B des Lohntarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks im Freistaat Sachsen geändert hat. Die geänderte Vergütung wird wirksam zum 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Kommt eine Einigung über den neuen Vertragspreis nicht zustande, so kann jeder Vertragspartner kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt der zuletzt vereinbarte Preis weiter.
Flächenabweichungen
Werden gegenüber dem Flächenverzeichnis (Anlage 5.1 - 5.3, Anlage 10a) Abweichungen von Art und Größe des Objektes festgestellt, so können sie nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 3% der Gesamtfläche betragen und spätestens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme geltend gemacht werden.
Vertragsdauer, Kündigung
Vertragsbeginn für die Reinigungsarbeiten ist der 01.01.2027. Der Reinigungsvertrag endet am 31.12.2030. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmalig um 48 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
Die ersten 6 Monate werden als Probezeit vereinbart. Während der Probezeit kann der Vertrag durch den Auftraggeber mit einer Frist von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
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• wenn der Unternehmer trotz eines schriftlichen Hinweises es unterlässt, die ihm mitgeteilten Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen unverzüglich und auf Dauer abzustellen, • wenn sich der Unternehmer an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beteiligt hat, • wenn der Unternehmer Personen, die auf Seiten des Bestellers mit der Vorbereitung, dem Abschuss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Besteller Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, • wenn über das Vermögen des Unternehmers Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß Insolvenzordnung Insolvenzordnung - InsOgestellt wird, • wenn der Unternehmer den für ihn gültigen Lohn- und Rahmentarifvertrag sowie die Arbeits- schutzbestimmungen nicht anwendet und/oder gegen Bestimmungen des Ausländerrechts verstößt, • wenn das Reinigungsobjekt durch den Besteller aufgegeben oder anderweitig genutzt wird (z.B. Verkauf, Beendigung der Anmietung).
Der Unternehmer hat bei vorzeitiger Kündigung keine Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber. Die Vergütung wird nur bis Vertragsende gezahlt.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Durchführung der Reinigungsarbeiten
Die Reinigungsarbeiten sind gemäß den Reinigungsfrequenzen auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus den Flächenerfassungsbögen (Leistungsverzeichnis Anlage 5).
Die täglichen, 3-mal wöchentlichen (Mo., Mi., Fr.) und 1-mal wöchentlichen Unterhalts- Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 bis 9:00 Uhr oder in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr auszuführen. Die Einzelheiten und alle weiteren Unterhalts- Reinigungsarbeiten hinsichtlich ihrer Durchführungszeit sind mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, alle Türen und Fenster der gereinigten Räume ordnungsgemäß zu verschließen, insbesondere die Außentüren.
Die Glas- und Rahmenreinigung ist in einem Zuge durchzuführen; das Gleiche gilt auch für die Grundreinigung.
Regiearbeiten
Für Regiearbeiten ist ein gesonderter Auftrag der zuständigen Stelle des Auftraggebers erforderlich. Arbeiten, die auf Regie abgerechnet werden, sind sofort nach Beendigung auf Regiezetteln zu bestätigen. Die bestätigten Regiezettel müssen der jeweiligen Rechnung beigefügt werden. Verrechnungsgrundlage ist der unter Anlage 6 angebotene Stundenverrechnungssatz.
Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel
Alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte (einschließlich Staubsauger für die normale Gebäudereinigung sowie Reinraumstaubsauger und auch Gerüste o.ä. für die Fensterreinigung) sowie Reinigungs-, Pflege- und Betriebsmittel (wie z.B. Toilettenpapier und Flüssigseife) werden vom Auftragnehmer gestellt. Für die zum Einsatz kommenden Mittel sind die gültigen Sicherheitsdatenblätter zu benennen, bzw. dem Auftraggeber zu übergeben. Insbesondere für den Reinraumstaubsauger ist der Nachweis der Reinraumtauglichkeit zu führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Auftragnehmer die Anwendung bestimmter Methoden, Reini- gung- und Pflegemittel schriftlich zu untersagen oder vorzugeben. Hat der Auftragnehmer gegen diese Untersagungen oder Vorgaben Bedenken, so sind diese umgehend schriftlich beim Auftraggeber anzumelden.
Reinigungsmaschinen müssen den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) entsprechen und mit dem Zertifizierungszeichen CE bzw. GS = geprüfte Sicherheit versehen sein.
Vorhandene Pflegeanleitungen der ursprünglichen Hersteller des Gebäudes sind zwingend zu beachten, soweit der AN diese vorlegt und auf ihre Einhaltung besteht. NLB2026_01 2 Anlag2 4
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Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel sowie die eingesetzten Reinigungstechniken ent- sprechen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit.
Reinigungspersonal
Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sind, die notwendigen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Forschungsbetrieb und die Bürotätigkeiten im Reinigungsobjekt nicht beeinträchtigt werden.
Das in der Einrichtung eingesetzte Reinigungspersonal soll für den Verwendungszweck geschultes Personal mit möglichst Erfahrung im Bereich der Reinraumreinigung sein. Das Reinigungspersonal muss nachweislich darauf geschult sein, wie man sich in extrem partikelarmen Umgebungen bewegt. Schulungsnachweise des Reinigungspersonals nach DIN EN 61340-5-1, Nachweise nach ISO 14644- 1 bis -3, sind innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme des jeweiligen Reinigungspersonals vorzulegen. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Lohn-, Gehalts- und Rahmen- tarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks. Den Preisermittlungen liegen die jeweils gültigen Tariflöhne für das Tarifgebiet Sachsen sowie des Rahmentarifvertrages zugrunde.
Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren beschäftigt werden, weiterhin müssen diese der deutschen oder englischen Sprache mächtig sein. Das Reinigungspersonal ist mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten Berufskleidung vom AN auszustatten.
Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Akten zu nehmen. Der Anbieter sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu bewahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge des Auftraggebers. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages.
Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die im Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück gefunden werden, sofort an der zuständigen Stelle abzugeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Weiterhin sind von Arbeitskräften des Auftragnehmers festgestellte Mängel und Schäden an Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen unverzüglich zu melden.
Personaleinsatzliste
Die Personaleinsatzliste ist auf Wunsch dem AG zur Einsicht vorzulegen.
Zutrittsberechtigung von Dritten
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen (insbesondere Kinder der Beschäftigten) ins Objekt mitgebracht werden.
Aufsichtspersonal
Der AN verpflichtet sich, für den Auftrag eine verantwortliche Person zu benennen, die im Vertrag festgehalten wird. Die verantwortliche Person wird 14-tägige Kontrollen der Reinigungsleistung vor Ort durchführen. Die verantwortliche Person, muss auf Absprache zu einer fest zu vereinbarender Zeit, als Ansprechpartner für den AG zur Verfügung steht.
Der AG wünscht die Installation einer Zeiterfassung. Die Auswertung der Zeiterfassung soll ohne Verletzung der datenschutzrechtlichen Regeln gemäß DSGVO nach Absprache mit dem AN geteilt werden. Die Vertragsparteien werden dazu eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO (auf Basis der Anlage 11) unterzeichnen.
Der Auftragnehmer hat vor Vertragsabschluss eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, wie er auf kurzfristige Einsätze/Anforderungen reagieren kann. Darin muss der Bewerber nachweisen, wie z.B. bei Notlagen schnell (Reinigungsprobleme müssen am gleichen Tag abgestellt werden!) gehandelt wird. Diese Service-Erklärung (mit Fristen und Zugriffsmöglichkeiten) wird Vertragsbestandteil. NLB2026_01 3 Anlag2 4
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Subunternehmer Dem Einsatz von Subunternehmern wird nicht zugestimmt.
Sicherheitsvorschriften
Der Anbieter verpflichtet sich, alle für das Reinigungsobjekt geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten und das deutsche Arbeitsschutzrecht anzuwenden.
Wasser, Strom und Abstellraum
Der AG stellt dem AN unentgeltlich zur Verfügung: • Wasser und Strom für die Reinigung, • im Objekt einen geeigneten Raum für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten, sowie für die Kleiderablage
Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen.
Revier- und Arbeitspläne
Der AN hat bei Übernahme dem AG für das Reinigungsobjekt Revier- und Arbeitspläne vorzulegen.
Ansprechpartner
Die vom AG für die Reinigungs-Sachbearbeitung zuständige Verantwortliche ist Herr Andre Schild. Nur er ist berechtigt, gegenüber dem Reinigungspersonal Anweisungen und Wünsche, die sich auf die Vertragserfüllung beziehen, auszusprechen. Vertreten wird Herr Schild durch den kfm. Geschäftsführer Dr. Alexander Ruf.
Ebenfalls nur Herr Schild bzw. ihr Vertreter ist berechtigt, ergänzende/ändernde Vereinbarungen bezüglich des Leistungsumfanges, der zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und -gegenstände sowie der Reinigungszeiten auf der Grundlage des Vertrages mit dem AN zu vereinbaren.
Auftragserfüllung
Herr Andre Schild bzw. sein Vertreter entscheidet, ob die Reinigungsleistungen vertragsgemäß fristgemäß und ordnungsgemäß) ausgeführt wurden. Für nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen ist der AG berechtigt, in der Unterhaltsreinigung bei dem festgelegten Reinigungszeitraum die Reinigung am gleichen oder am nachfolgenden Tag nachholen zu lassen.
Haftung, Versicherung
Der AN hat dem Angebot einen Nachweis für die Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt, beizulegen: • Personenschäden 5.000.000, - EUR • Sach- und/oder Vermögensschäden 5.000.000, - EUR • Obhut- und Bearbeitungsschäden 100.000, - EUR • Schlüsselverlustschäden 50.000, - EUR
Entsorgung
Der AN stellt sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Produkte die örtlichen Abfallbestimmungen beachtet und einhält.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Seiten ist das jeweilige Reinigungsobjekt.
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Anbietererklärung
Der Anbieter erklärt, die vorstehenden Bedingungen bei einer Auftragserteilung anzuerkennen und das Angebot entsprechend den geforderten Leistungen (einschl. Anlagen) und den Bestimmungen der VOL, Teil A erstellt zu haben. Weiterhin versichert der Anbieter, dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen.
Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen -VOL/B- gelten ergänzend für das Vertragsverhältnis. Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Andere, von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben keine Gültigkeit.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.
Das Angebot wird als nicht abgegeben gewertet, falls vor der Abgabe keine Besichtigung zu den gemäß Anlage 2 angebotenen Terminen stattgefunden hat.
Wird die Leistungsbeschreibung und besondere Vertragsbestimmung an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot ebenfalls als nicht abgegeben. Dasselbe gilt für
• das Preisblatt (gemäß Anlage 5.4), • das Preisblatt zum Stundenverrechnungssatz (gemäß Anlage 6), • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Anlage 7),
und das Fehlen folgender Unterlagen:
• der Referenzliste zur Reinigung von Reinräumen (gemäß Anlage 9), • der Fachunternehmererklärung, • das Anlagenblatt eines reinraumgerechten Staubsaugers.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
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