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Anlage 2
Rahmen- und zusätzliche Vertragsbedingungen für die Vergabe und Ausführung von Leistungen (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben)
Der Auftragnehmer (AN) verfährt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ Teil A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A).
- Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten, oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich die Vergabestelle bzw. den Auftraggeber (AG) vor Angebotsabgabe schriftlich oder per E-Mail darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber kann darauf alle ihm bekannten oder noch bis zum Ablauf der Angebotsfrist bekanntwerdenden Bieter schriftlich, per E-Mail oder über das gewählte Vergabeportal über seine Klarstellung informieren.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
2.1 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
2.2 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Insbesondere hat der Bieter auf Verlagen Auskünfte darüber zu geben mit Namen, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer, über alle seine wirtschaftlich Berechtigen, die im Transparenzregister hinterlegt sind.
2.3 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat/haben, die eine unzulässige Wett- bewerbsbeschränkung darstellt, b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragte Dritte, die mit der Vorbe- reitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aus- sicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt, c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragen Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebs- geheimnissen) oder § 18 UWG (Verwendung von Vorlagen) fallen.
2.4 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 2.3 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in der Höhe von 15 v.H. der Abrechnungs- summe verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
2.5 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 2.3 b oder 2.3 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
2.6 Die Ziffern 2.3 b und 2.5 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt.
2.7 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
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- Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Es muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem vom Auftraggeber angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Das Angebot muss vollständig sein. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Dem Angebot ist eine ausführliche technische Spezifikation beizufügen. Dabei ist der Lieferumfang auch hinsichtlich der erforderlichen Zubehörteile korrekt zu definieren. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Ein nicht form-, fristgerechtes oder unvollständiges Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die vom Auftraggeber vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich und zu unterschreiben.
3.4 Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen gefor- derten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.6 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in EURO, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuersatz anzugeben. Der Umsatzsteuersatz ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrech- nungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftrags- vergabe Vertragsinhalt.
3.7 Auf elektronischem Wege (mit eMail) übermittelte Angebote, sowie telefonisch übermittelte Ange- bote sind nicht zugelassen.
3.8 Die Umweltverträglichkeit der zum Einsatz kommenden Produkte ist besonders darzulegen.
3.9 Der Bieter ist bis zum Ende der Zuschlagsfrist (maximal bis zu dem in Anlage 1) genannten Datum an sein Angebot gebunden.
- Änderungsvorschläge oder Nebenangebote
4.1 Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeu- tig und erschöpfend zu beschreiben. Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen alle Leis- tungen umfassen, die für eine einwandfreie Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beein- flussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern) nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
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4.4 Nebenangebote, die die Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
- Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzu- geben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemein- schaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
- Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorge- sehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unter- nehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Ver- pflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprech- ende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
- Eignung
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Unternehmen haben vor der Abgabe eines Angebotes einen Besichtigungstermin wahrzunehmen. Das Büro- und Laborgebäude kann an folgenden Terminen besichtigt werden: 08.10.2026, 22.10.2026, 29.10.2026, und 05.11.2026 jeweils von 15-16 Uhr. Eine vorherige Anmeldung 2 h im Voraus an einkauf@namlab.com ist notwendig. Weitere Termine nach Absprache sind möglich, können aber nicht im Voraus zugesagt werden. Terminanfragen sind zu richten an: einkauf@namlab.com. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unter- lagen/ die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Über- setzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (biete und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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- Angebotsfrist/Öffnung der Angebote/Zuschlag
8.1 Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des Einreichungstermins (Datum, Uhrzeit). Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich oder soweit technisch möglich im gewählten Onlineportal (www.evergabe.de) zurückgezogen werden.
8.2 Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter nicht teilnehmen. Endbeträge der Angebote sowie die Namen der Bieter werden nicht bekannt gegeben.
8.3 Der Zuschlag erfolgt schnellstmöglich schriftlich oder mit elektronischer Nachricht durch den Auftraggeber. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ausschlusskriterien und die Kriterien zur Wirtschaftlichkeit und deren Gewichtungspunkte werden wie folgt festgelegt und verteilt:
| Kriterienhaupt- gruppe / Main criteria | Kriteriengruppe / Sub criteria | Gewich- tung bzw. Beurtei- lung / Weight | |
|---|---|---|---|
| A | Ausschluss- kriterien / criteria for exclusion | Ja / Nein | |
| 1 | Die Erfüllung dieser Kriterien kann mit ja oder nein beantwortet werden. Ein nein führt automatisch zum Ausschluss vom Zuschlag. | Leistungsbeschreibung und besondere Vertrags- bedingungen unterschrieben (Anlage 4). | |
| 2 | Preisblatt 1 zur Leistungsbeschreibung korrekt und komplett ausgefüllt und unterschrieben (Anlage 5.1 bis 5.4). | ||
| 3 | Stundenverrechnungssatz zur Leistungsbeschreibung korrekt und komplett ausgefüllt und unterschrieben (Anlage 6). | ||
| 4 | Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit korrekt und komplett ausgefüllt und unterschrieben (Anlage 7). | ||
| 5 | Referenzliste zur Reinigung von Reinräumen korrekt ausgefüllt (Anlage 9). | ||
| 6 | Besichtigung des Büro- und Laborgebäudes durchgeführt. | ||
| 7 | Fachunternehmererklärung liegt vor. | ||
| 8 | Verfügbarkeit eines reinraumgerechten Staubsaugers (Staubklasse H nach DIN EN 60335-2-69) glaubhaft mit Anlagendatenblatt nachgewiesen. | ||
| B | Qualität der technischen Umsetzung des Leistungsverzeichnisses / Quality of technical realization of the specifications | 250 |
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| 1 | 7S ervice/Garantie /Allgemeines | Referenzliste Reinigung Reinräume, pro nachprüfbare Referenz 1 Punkt, maximal 5 Punkte. | 10 |
|---|---|---|---|
| 2 | Niederlassung in räumlicher Nähe: Dresden und angrenzende Kommunen 10 Punkte, Regierungsbezirk Dresden 5 Punkte, außerhalb Regierungsbezirk Dresden 0 Punkte | 10 | |
| 3 | Service-Erklärung zu Einsätzen/Anforderungen in Notlagen (Vertretungsregelung im Krankheitsfall) plausibel dargelegt. Wird mit 10 Punkten gewertet. | 5 |
Die erreichten Punkte werden in einfacher Addition ermittelt. und ergeben so die Leistungspunkte. Der Preis wird aus den Einzelpreisen nach Abzug des Preisnachlasses wie folgt ermittelt:
Gesamtpreis P = Preis „Unterhaltsreinigung“ aus Anlage 5.4 +
Preis Glasreinigung aus Anlage 5.4 multipliziert mit Faktor 7 +
Preis Grundreinigung aus Anlage 5.4 multipliziert mit Faktor 5 +
Stundenverrechnungssatz aus Anlage 6 multipliziert mit Faktor 600.
Bei der Wertung der Angebote werden pro Kriterien Punkt in B mit 0 bis 10 Punkte je nach Zielerfüllungs- grad vergeben. 8 bis 10 Punkte: hoher Zielerfüllungsgrad 4 bis 7 Punkte: durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad 0 bis 3 Punkte: geringer Zielerfüllungsgrad
Die erreichten Punkte werden mit der o. g. Gewichtung multipliziert und ergeben summiert so die Leis- tungspunkte.
Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
L Z = P
Z = Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = Preis in Euro (hier gewichtetes Gesamtergebnis aus Anlage 4b, Preisblatt zu Leistungsbeschreibung)
- Preise, Zahlungsmodalitäten, Rechnungslegung
9.1 Preise: Die eingesetzten Preise sind Festpreise und beziehen sich auf die angebotenen Ausführungen der jeweiligen Positionen einschließlich Kosten für Verpackung, Aufladen, Lieferung/ Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle, und Ab-/Entladen frei Verwendungsstelle. Eingeschlossen sind hier alle Kosten für die Nebenleistung, etwaige Auslösung, Fahrt, Zehr-, und Wegegelder, Lohnzulagen, Über- und Sonntagsstunden, welche aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, geleistet werden müssen. Der Auftragnehmer hat die Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf eigene Kosten zu beseitigen. Nachforderungen des Bieters wegen gestiegener Kosten sind ausgeschlossen.
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9.2 Preise: Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
9.3 Preise: Beansprucht der Auftragnehmer eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor der Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach – schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer hat auf Verlagen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
9.4 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen, der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
9.5 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
9.6 Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen einzureichen. Diese müssen das Datum, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-Lohn- oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen- und die Gerätekenngröße ent- halten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
9.7 Preisnachlässe, Rabatte (die nicht mit Bedingungen verknüpft sind) werden stets gewertet. Skontoangebote werden bei der Wertung bzw. bei der Festlegung der Bieterrangfolge nur berück- sichtigt, wenn eine Zahlungsfrist von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird und wenn sich das Skonto auf alle Zahlungen erstreckt.
9.8 Zahlungsmodalitäten: Nach Rechnungslegung innerhalb von 30 Tagen sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Zahlungsplan: nach Lieferung und Abnahme 100 % oder nach Teil- lieferungen und deren Abnahme 100 % der Teillieferung. Sicherheitsleistungen: Sollte eine Abschlags- zahlung bei Auftragsvergabe notwendig sein erfordert dies die Aushändigung einer unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe der ersten Abschlagszahlung, die durch eine Gewährleistungs- bürgschaft nach Abnahme der Lieferung abzulösen ist.
9.9 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
9.10 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
9.11 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf die Wirkung der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
9.12 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
- Kosten
Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
- Lieferung und Aufstellung
11.1 Lieferung: Das Angebot umfasst die Lieferung aller Teile frei Verwendungsstelle an die NaMLab gGmbH, Nöthnitzer Straße 64 a, 01187 Dresden in vorherige Abstimmung mit dem Anwender, ein-
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schließlich Transport ggf. Zollgebühren und Versicherung, Verpackung, Entladen, Vertragen, Entsor- gung der Verpackung, Installation und Inbetriebnahme mit voller Funktionstüchtigkeit sowie Schulung am Kundenstandort.
11.2 Normen: Die Auftragserteilung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu liefernden Artikel, Geräte, Anlagen und Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, d.h. dem Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz), der vorzugsweise europäischen Norm bzw. nachrangig den jeweils gültigen neuesten DIN-Bestimmungen, allen einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der EMV/CE-Kennzeichnung sowie dem Elektro- und Elektronik- gerätegesetz (ElektroG).
11.3 EG-Konformität und CE-Kennzeichnung: Mit der Lieferung übergibt der Bieter die EG-Konformi- tätserklärung sowie die CE-Kennzeichnung für den Neukauf von Vakuumpumpen (Angebotsbestand- teil).
11.4 Neue Anlagen und Systeme müssen der aktuellen Norm DIN VDE 0113-1/ DIN EN 60204-1 entsprechen und entsprechend aufgebaut sein. Nach dem Aufbau ist eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 bzw. VDE 0701 (entsprechend DGUV) vom AN durchzuführen, das Vorgehen dabei dem AG zur Kenntnis zu geben und dem AG als Protokoll auszuhändigen.
11.5 Bestandteil der Abnahme beim Neukauf wird die Übergabe der ausführlichen Bedienungsanleitung und die komplette technische Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache (inklusive Zeich- nungen, Schalt- und Signallaufplänen für die Instandhaltung), sofern in den Spezifikationen nichts anderes vermerkt ist. Die Systembeschriftung ist in Deutsch oder Englisch. Die Spannungsversorgung erfolgt nach Europäischer Norm.
11.6 Leistungsbestandteil sind kostenlose Softwareveränderungen und Bug-Fixes für die Dauer der Laufzeit des Vertrages. Weiterhin wird vom Auftragnehmer für die Dauer von 10 Jahren die Verfüg- barkeit erforderlicher Ersatzteile in gleichbleibender oder höherer Qualität garantiert.
11.7 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zu Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
- Abnahme, Gewährleistung und Garantie
12.1. Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterreichten.
12.2 Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftrag- geber die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
12.3 Der Auftragnehmer liefert den Nachweis der Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit der einge- setzten Gegenstände und Geräte gemäß Lieferumfang. Über die erfolgreiche Abnahme ist ein Protokoll zu erstellen, das durch den Aufraggeber und den Auftragnehmer zu unterschreiben ist. Gewährleistung und Garantie beginnen mit dem Datum der erfolgreichen Abnahme, wie sie im Protokoll zu dokumen- tieren ist.
12.4 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist auf den Auftraggeber über:
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
12.5 Die Verjährung der Mängelansprüche regelt sich nach § 438 BGB und § 13 VOL/B. Sie beträgt hier bei Neukauf 2 Jahre und für Service- und Wartungsdienstleistungen 1 Jahr.
- Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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