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04_GL01_Glasreinigung.pdf

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung der Leitzentrale in Berlin-Grünau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 23:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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GL.01

GGGR-MERKBLATT

Reinigung von

vorgespannten ESG- und

beschichteten Gläsern

im Architekturbereich

RAL Gütegemeinschaft

Gebäudereinigung e.V.

in Zusammenarbeit mit

der Gütegemeinschaft für

die Reinigung von

Metallfassaden e.V. (GRM)

Verband unabhängiger

Berater für Fassadentechnik e.V.

aktualisierte Ausgabe: April 2010 (UBF)

Herausgeber: RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. Alexander-von-Humboldt-Straße 19 Die technischen Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes 73529 Schwäbisch Gmünd beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. © GGGR, Schwäbisch Gmünd 2008 Foto: playmobil@photocase.de

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GGGR-MERKBLATT

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Inhalt

1. Vorbemerkung ........................................................... 3

2. Verschmutzungen auf Glas ....................................... 3

3. Durchführung einer sachgerechten Glasreinigung ..... 4

3.1. Vorbereitung

3.2. Zustand der Scheiben

3.3. Reinigung

4. Schäden vorhanden, was tun? ................................... 5

4.1. Bewertung von Schäden

4.2. Bewertung von Kratzern

4.3. Entfernung von Belägen und Kratzern

Tabelle 1: Auszug aus der Richtlinie zur Beurteilung

der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen,

Stand: Mai 2004

(Mit freundlicher Genehmigung des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar)

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1. Vorbemerkung

Unter vorgespanntem Sicherheitsglas sind ESG- (TVG) Glasarten zu verstehen,

verwendete Glasarten

die nach dem Herstellungsprozess zusätzlich einer Wärme- und Abkühlbehand- lung unterzogen wurden, um im Falle einer größeren Beschädigung in kleine, ungefährliche Bruchstücke (ESG) zu zerfallen oder eine höhere Festigkeit zu erhalten (ESG und TVG).

Diese Eigenschaft wird dadurch erreicht, dass nach der eigentlichen Glas- herstellung, dem Zuschneiden oder Bohren der Glasscheiben ein sogenannter Vorspannprozess erfolgt, bei dem gezielt Eigenspannungen (Druckspannungen) in die Oberfläche und Zugspannungen in den Kern eingebracht werden.

Die vorgespannten Gläser werden unter der Bezeichnung Einscheiben-Sicher- heitsglas (ESG/TVG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG), aus zwei ESG- Scheiben mit Folienverbund hergestellt und vertrieben.

Beide Glastypen werden in abgewandelter Form als (TVG) teilvorgespanntes Glas oder (VSG aus TVG) Verbundsicherheitsglas aus zwei oder mehr Scheiben hergestellt.

Nach den zurzeit vorliegenden Erkenntnissen ist eine verstärkte Kratzemp-

Kratzempfindlichkeit von

findlichkeit, insbesondere von ESG-Gläsern und deren Kombinationen zu beo-

bachten. ESG- und VSG-Glas

Sie rührt offensichtlich daher, dass sich durch die Druckspannungen in der Oberfläche, beispielsweise durch Reinigungsmaßnahmen erzeugte feine Kratzer durch Abplatzen feiner Glaspartikel ausbreiten können und dabei zu optisch sichtbaren mechanischen Beschädigungen führen.

Die Ursache selbst ist auf die besonderen Eigenschaften durch das Vorspannen des Glases zurückzuführen.

Es gibt derzeit noch kein Prüfverfahren, mit dem man die Kratzempfindlichkeit vor Ort überprüfen kann.

Deshalb ist es unumgänglich, bei derartigen Glastypen, die heute sehr häufig eingebaut werden, zur Verhinderung von Kratzern auf eine sachgerechte Rei- nigungsdurchführung zu achten.

2. Verschmutzungen auf Glas

Insbesondere bei noch laufenden Baumaßnahmen kommt es immer wieder durch Begleitgewerke zu einer Verschmutzung der Verglasungen mit Zement, Schmutzarten, die durch Kalk und Silikon sowie Klebe- und Teerrückstände, die vom Gebäudereiniger

die Bauarbeiten auftreten

zu entfernen sind.

Außerdem treten durch die laufenden Bauarbeiten Einschmutzungen mit minera- lischen Stoffen (zum Beispiel Sand oder durch Eisenablagerungen) und einem oberflächlichen Rotrostbelag auf.

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3. Durchführung einer sachgerechten

Glasreinigung

3.1. Vorbereitung

Um späteren Reklamationen vorzubeugen, ist vor Beginn der Reinigungsar- beiten eine Begehung mit Ermittlung der zu reinigenden Glasarten und vorlie- Erkennen von VSG- und ESG-Glas genden Verschmutzung notwendig. VSG- und ESG-Gläser können beispiels- weise durch einen Rundstempel, der üblicherweise auch die Art des Glases beschreibt (siehe Beispiel-Bild), zugeordnet werden. Gegebenenfalls kann der verantwortliche Metallbauer oder Glaser dazu befragt werden.

MPER

E E

T ESG D Vor Ort kann mit einem speziellen

DIN A 1249 Prüfgerät ebenfalls geprüft werden,

T

D

E 01 E ob ein Sicherheitsglas vorliegt

M

R

EP

Auch das Vorhandensein von Alarmspinnen deutet auf vorgespanntes Glas hin. Weiter ist unbedingt zu prüfen, ob zusätzliche Beschichtungen auf der Oberfläche Metalloxid-Beschichtungen vorhanden sind. Dazu zählen Metalloxid-Beschichtungen mit Sonnenschutz- und Wärmedämmeigenschaften.

Seit kurzem werden auch Glastypen mit sogenannten selbstreinigenden Eigen-

schaften angeboten. Selbstreinigendes Glas

Hier ist unbedingt die Reinigungsempfehlung des Herstellers zu beachten, da die aufgebrachten wasser- und schmutzabweisenden Schichten durch die Ver- wendung ungeeigneter Netzmittel (Emulgatoren) ihre Wirkung verlieren können.

3.2. Zustand der Scheiben

Im Rahmen der Begehung sind die folgenden Kriterien zu erfassen:

Zustand der Scheiben bei der Ange-

Art der Verglasung und Oberfläche

botserstellung besonders wichtig

Verschmutzungsgrad der Scheiben

bisher vorhandene Schutzmaßnahmen (Folienabdeckungen oder Ähnliches)

bereits bei der Begehung sichtbare Glaskratzer, oft im Zusammenhang mit der Entfernung von Gips, Beton, Farbspritzern oder Aufklebern ent- standen

Derartige Erscheinungen sind meist kurz vor Ende der Gebäudefertigstellung zu beobachten, insbesondere wenn bei den Gipser-, Maler- oder Bodenbelags- arbeiten keine zusätzlichen Abdeckungen der Fenster vorhanden sind.

Gegebenenfalls ist ein Reinigungsversuch zusammen mit dem Auftraggeber an besonders ausgewählten Scheiben notwendig.

Sind Schäden vorhanden, muss umgehend eine schriftliche Dokumentation,

Dokumentation von fest-

sinnvollerweise gemeinsam mit dem Auftraggeber erfolgen. Hilfreich ist die Ein- beziehung von Fotos der festgestellten Schäden. gestellten Glasschäden (Fotos)

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3.3. Reinigung

Arbeitsgänge bei der Glasreinigung

Hier haben sich folgende Arbeitsgänge bewährt:

Abkehren oder Absaugen des lose aufliegenden Mineralschmutzes, falls notwendig.

Vornässen bei festhaftenden Verschmutzungen wie Betonspritzern oder Ähnlichem.

Einwaschen der vorgenässten Flächen mit viel Wasser unter Verwendung eines geeigneten Netzmittels.

Bei Klebstoffen oder Teerspritzern bzw. Etiketten und Folienrückständen kann ein geeignetes organisches Lösemittel wie Methylethylketon oder Aceton verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die genannten organischen Lösemittel nicht mit den Dichtungen oder mit lackierten Ober- flächen in Verbindung kommen.

Einwaschen der Glasfläche mit viel Wasser. Auf ein regelmäßiges Wechseln des Wassers ist zu achten, da eingeschleppter Schmutz neue Kratzer erzeu- gen kann.

Abziehen der Glasflächen mit Gummilippe, Abledern.

Kontrolle der Flächen auf Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Beschädigungen.

Anmerkung:

Glashobel oder ähnliche Werkzeuge sind untersagt.

4. Schäden vorhanden, was tun?

4.1. Bewertung von Schäden

Schadensursache feststellen

Zeigen sich während der Reinigung Schäden, ist zu prüfen, ob es sich um chemische oder mechanisch verursachte Schäden wie Verätzungen, Kratzer, Schürfe oder Ähnliches handelt, die möglicherweise im Zusammenhang mit den zuvor durchgeführten Arbeiten anderer Unternehmen entstanden sein können. Dabei ist hilfreich, die Art und Weise des Schadensbildes zu bestimmen. Bei- spielsweise können unsachgemäß verwendete Glashobel oder Metallspachtel, wie sie beispielsweise von Gipsern oder Malern verwendet werden, tiefe, relativ kurze Kratzspuren verursachen.

Parallel laufende, bis zu 20 cm lange Kratzer entstehen, wenn beim Einwaschen Restschmutz über die Glasscheibe gezogen wird.

Bei gebogenen Kratzern, ebenfalls bis zu 30 cm lang, kann als Ursache das Mitziehen von Schmutzpartikeln durch die Gummilippe des Abziehers als Ursa- che in Frage kommen.

Chemisch verursachte Schäden zeigen sich in Form von Ablaufspuren, tropfen- artigen Flecken oder Ähnlichem. Wurde der Schaden festgestellt, empfiehlt es sich, weitere Arbeiten nur unter Haftungsausschluss auszuführen.

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4.2. Bewertung von Kratzern

In der Verdingungsordnung für Bauleistungen (ATV VOB DIN 18361 „Vergla- sungsarbeiten“) ist sehr allgemein die Bemerkung enthalten, dass bei Spiegel- Zulässige Beschädigungen glas (Floatglas) vereinzelt nicht störende kleine Blasen und unauffällige kleine Kratzer akzeptiert werden können. Dies reicht in der Regel bei entsprechenden Streitfällen nicht aus. Deshalb wurde durch die Fachverbände eine Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen (Stand Mai 2004) formuliert.

Diese Herstellerrichtlinie ist keine technische Regel, wird aber bei Streitfällen von Sachverständigen häufig als Beurteilungsgrundlage herangezogen.

Ausschnittsweise sind nachstehend aus der oben erwähnten Richtlinie die Prü- fung und die Zulässigkeiten von Unregelmäßigkeiten bei Glasscheiben darge- stellt.

Generell ist bei der Prüfung auf Mängel die Durchsicht durch die Scheibe, das heißt die Betrachtung des Hintergrunds und nicht die Aufsicht maßgebend. Dabei Betrachtungsabstände bei der dürfen Beanstandungen nicht besonders markiert sein.

Schadensbewertung einhalten

Die Prüfung der Verglasungseinheiten gem. Tabelle nach Abschnitt 3 ist in einem Abstand von ca. 1 m zur betrachteten Oberfläche aus einem Betrach- tungswinkel, welcher der allgemein üblichen Raumnutzung entspricht, vorzu- nehmen. Geprüft wird bei diffusem Tageslicht (z. B. bedeckter Himmel) ohne direktes Sonnenlicht oder künstliche Beleuchtung.

4.3. Entfernung von Belägen und Kratzern

Zur Behebung von oberflächlichen, festhaftenden Belägen, wie sie in der Re- gel bei lang bewitterten Fenstern an der unteren waagerechten Rahmenkante auftreten, kann mit einer pastösen Aufschlämmung von speziellen, nicht krat- zenden Poliermitteln gearbeitet werden. Bewährt haben sich seit Jahren han- delsübliche Produkte wie z. B. RADORA-BRILLANT-Fensterglanz1). Verarbeitet werden kann die Aufschlämmung der Polierstoffe mit einem weißen, nicht krat- zenden Kunststoffgewebe.

Zur Beseitigung von Glaskratzern wird seit Jahren das TrizactTm-Glasrepara-

Schleif- bzw. Polierverfahren

tursystem der Firma 3M Deutschland GmbH eingesetzt. Generell sollte der Einsatz zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. zur Entfernung Diese Methode ist nicht geeignet, Kratzer auf beschichteten Gläsern zu entfernen.

Bei dieser Schleifmethode werden mit einem Schleifgerät und verschiedenen Schleifscheiben die beschädigten Stellen großflächig behandelt und somit insbesondere die feineren nicht tiefgehenden Glaskratzer ohne optische Stö- rungen beseitigt.

Beim Beseitigen von tiefen Kratzern treten oftmals optische Verzerrungen auf.

  1. Lieferadresse von Radora Süddeutsche RADORA Kindlebildstr. 52 78467 Konstanz

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Tabelle aufgestellt für Floatglas, ESG, TVG, VG, VSG,

jeweils beschichtet oder unbeschichtet

ZoneZulässig pro Einheit sind:
FAußenliegende flache Randbeschädigungen bzw. Muscheln, die die Festigkeit des Glases nicht beeinträchtigen und die Randverbundbreite nicht überschreiten. Innenliegende Muscheln ohne lose Scherben, die durch Dichtungsmasse ausgefüllt sind Punkt- und flächenförmige Rückstände sowie Kratzer uneingeschränkt.
REinschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc: Scheibenfläche ≤ 1 m2: max. 4 Stück à < 3 mm ø Scheibenfläche > 1 m2: max. 1 Stück à < 3 mm ø je umlaufenden m Kantenlänge Rückstände (punktförmig) im Scheibenzwischenraum (SZR): Scheibenfläche ≤ 1 m2: max. 4 Stück à < 3 mm ø Scheibenfläche > 1 m2: max. 1 Stück à < 3 mm ø je umlaufenden m Kantenlänge Rückstände (flächenförmig) im SZR: weißlich grau bzw. transparent – max. 1 Stück ≤ 3 cm2 Kratzer: Summe der Einzellängen: max. 90 mm – Einzellänge: max. 30 mm Haarkratzer: nicht gehäuft erlaubt
HEinschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc.: Scheibenfläche ≤ 1 m2: max. 2 Stück à < 2 mm ø 1 m2 > Scheibenfläche ≤ 2 m2: max. 3 Stück à < 2 mm ø Scheibenfläche > 2 m2: max. 5 Stück à < 2 mm ø Kratzer: Summe der Einzellängen: max. 45 mm – Einzellänge: max. 15 mm Haarkratzer: nicht gehäuft erlaubt
R+Hmax. Anzahl der Zulässigkeiten wie in Zone R Einschlüsse, Blasen Punkte, Flecken etc. von 0,5 < 1,0 mm sind ohne Flächenbegrenzung zuge- lassen, außer bei Anhäufungen. Eine Anhäufung liegt vor, wenn mindestens 4 Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken etc. innerhalb einer Kreisfläche mit einem Durchmesser von ≤ 20 cm vorhanden sind.

Hinweise: Die Beanstandungen ≤ 0,5 mm werden nicht berücksichtigt. Vorhandene Störfelder (Hof) dürfen nicht größer als 3 mm sein.

Verbundglas und Verbundsicherheitsglas (VSG):

  1. Die Zulässigkeiten der Zone R und H erhöhen sich in der Häufigkeit je Verbundglaseinheit um 50 %.
  2. Bei Gießharzeinheiten können produktionsbedingte Welligkeiten auftreten.

Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und teilvorgespanntes Glas (TVG) sowie Verbundglas und Verbund- sicherheitsglas aus ESG und TVG:

  1. Die lokale Welligkeit auf der Glasfläche – außer bei ESG und TVG aus Ornamentglas – darf 0,3 mm bezogen auf eine Messstrecke von 300 mm nicht überschreiten.
  2. Die Verwerfung bezogen auf die gesamte Glaskantenlänge – außer bei ESG und TVG aus Ornamentglas – darf nicht größer als 3 mm pro 1000 mm Glaskantenlänge sein. Andere, z. B. geringere zulässige Wölbungen müssen vereinbart sein. Bei quadratischen Formaten und annähernd quadratischen Formaten (1 : 1,5) sowie bei Einzel- scheiben mit einer Nenndicke < 6 mm können größere Verwerfungen auftreten.

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F = Falzzone: Breite 18 mm (mit Ausnahme von mechanischen Kanten- beschädigungen keine Einschränkungen)

R = Randzone: Fläche 10 % der jeweiligen lichten Breiten- und Höhenmaße (weniger strenge Beurteilung)

H = Hauptzone: (strengste Beurteilung)

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle

der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.

zur Verfügung unter:

Telefon: +49 7171 10408-40

Fax: +49 7171 10408-50

E-Mail: info@gggr.de

Web: www.gggr.de

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