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Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung der Leitzentrale in Berlin-Grünau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 23:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Leistungsbeschreibung

für die Maßnahme

Glas- und Gebäudereinigung der Leitzentrale Grünau des Wasserstraßen- und

Schifffahrtsamtes Spree-Havel 2027-2029

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang

2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Lage des Objekts 2.2 Objektbeschreibung 2.3 Wasser und Energie 2.4 Abstellräume

3 Ausführung der Leistung

3.1 Arbeitssicherheit 3.2 Verbrauchsmaterialien vom Auftraggeber 3.3 Haftung 3.4 Reinigungspersonal 3.5 Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren 3.6 Angaben zu Intensivreinigungen/Grundreinigungen 3.7 Sonderreinigungen

4 Personalanforderungen

4.1 Objektleiter 4.2 Reinigungspersonal

5 Ausführungsunterlagen

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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang

Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung von Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glas- und Fensterrahmenreinigung im bzw. am Gebäude der Leitzentrale des Wasserstrassen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel in Berlin Grünau für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Die Unterhaltsreinigung soll zweimal wöchentlich, eine Grundreinigung halbjährlich (bei Bedarf und nach Absprache mit dem AG) durchgeführt werden.

Ebenfalls halbjährlich sind Sonderreinigungen an Lampen, Einbauschränken, Wandbespannungen, und Sonderbauteilen (z.B. fahrbare Trennwand) durchzuführen.

Die Bestuhlung des Gebäudes soll zur Pflege und zum Werterhalt halbjährlich einer Sonderreinigung unterzogen werden. Die Art (entstauben, absaugen, shampoonieren) und der Umfang richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf und werden im Vorfeld zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt.

Das Gebäude wird derzeit zweimal wöchentlich unterhaltsgereinigt.

2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Lage des Objekts

Das zu reinigende Objekt befindet sich auf dem Gelände des Bauhofs Berlin des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel in 12557 Berlin, Grünauer Straße 213. Dort befindet sich auch die einzige Zufahrt zum Gelände. Parkplätze stehen direkt am Gebäude zur Verfügung. Ein entsprechender Plan zur Lage des Gebäudes auf dem Gelände wird der Leistungsbeschreibung beigefügt.

2.2 Objektbeschreibung

Das Gebäude der Leitzentrale ist ein Neubau, welcher Anfang des Jahres 2026 fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde. Das Gebäude ist eingeschossig, das heißt sämtliche Räume sind ebenerdig. Lediglich im Eingangsbereich befindet sich eine Treppenanlage, um den Zugang zu einem der alten Bestandsgebäude und den Zugang zum Dach der Leitzentrale zu ermöglichen. Die Reinigung dieses Treppenhauses wird Bestandteil des Auftrags. Die gesamte Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 692 m². Verbaute Fußbodenbeläge sind Linoleum, Fliesenbeläge und textile Bodenbeläge („Teppichfliesen“). Reinigungs- und Pflegehinweise für die unterschiedlichen Bodenbelagsarten werden den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es gibt drei Sanitär-/Toilettenbereiche mit insgesamt ca. 24 m², einen Pausenraum/Teeküche mit ca. 23 m² und einen Garderobenraum mit ca. 31 m² Grundfläche. Der Rest der Gebäudefläche teilt sich auf in Büro, Kopierraum, Besprechungs- und Funktionsräume. Herzstück ist der Wartenraum mit einer Grundfläche von ca. 326 m² und einer Vielzahl von Arbeitsplätzen an Bedien- und Schreibtischen. Dieser ist mit Teppichfliesen ausgelegt und verfügt über eine ca.23,22 x 5,40 m große Fensterfront.

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Der Zugang erfolgt über eine Automatiktüranlage mit Transponderbedienung.

Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Angebotsabgabe über die Lage, die Zugänglichkeit, die Räumlichkeiten und die Raumausstattungen des Objekts sowie sonstige für die Preisermittlung und Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen durch eine Objektbesichtigung zu unterrichten.

Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben.

Ansprechpartner für die Objektbesichtigung ist Herr Krieger Tel.: 03362/7407-23 jan.krieger@wsv.bund.de

Mit der Abgabe eines Angebots bestätigt der Auftragnehmer, daß er ausreichend und umfassend über die zu erwartenden Gegebenheiten informiert ist und spätere Ansprüche jeder Art ausgeschlossen sind.

2.3 Wasser und Energie

Das zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen benötigte Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist dabei jedoch auf sparsame und nachhaltige Nutzung zu achten.

2.4 Abstellräume

Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, können leider keine Abstell- bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

3 Ausführung der Leistung

3.1 Arbeitssicherheit

Auf die Einhaltung der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, der Gefahrstoffverordnung und des Gerätesicherheitsgesetzes wird hiermit hingewiesen.

Es ist Aufgabe des Auftragnehmers bei der Durchführung der Arbeiten für die Einhaltung der entsprechenden UVV zu achten. Der Auftragnehmer behält sich vor, entsprechende Hinweise zu erteilen, welche zu beachten sind. Ferner bleibt es dem Auftraggeber vorbehalten, bei gravierenden Verstößen gegen die UVV auf Kosten des Auftragnehmers Maßnahmen zur Einhaltung derselben zu ergreifen, einschließlich der Einstellung der Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers.

Die Beschäftigten des Auftragnehmers müssen anhand der Betriebsanweisung mündlich in Ihrer Landessprache unterwiesen werden. Über die Unterweisung ist ein Protokoll anzufertigen und durch Unterschrift der Beschäftigten zu bestätigen.

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3.2 Verbrauchsmaterialien vom Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt zum Bestücken von Handtuchhaltern, Seifenspendern und Toilettenpapierhaltern erforderliche Verbrauchsmaterialien. Die notwendigen Abfallbeutel zum Bestücken der Mülleimer werden ebenfalls durch den Auftraggeber gestellt.

3.3 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen bzw. Tätigkeiten verursacht werden. Er verpflichtet sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen bzw. abzuschließen.

3.4 Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren

Alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Hilfsmittel, Vorrichtungen und Geräte (Leitern, Gerüste, Hubsteiger usw.) sowie die erforderlichen Reinigungs-, Pflege-, Desinfektions- und Behandlungsmittel stellt der Auftragnehmer. Die Aufwendungen dafür sind in die Angebotspreise einzurechnen und mit diesen abgegolten. Sie müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein und den geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Es dürfen nur für Mensch und Umwelt unbedenkliche Mittel verwendet werden, welche eine Schädigung der zu behandelnden Flächen und Ausstattung ausschließen. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und die entsprechenden Prüfvermerke tragen (z.B. VDE- Zeichen, CE-Zeichen).

Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.

Die Reinigungs- und Pflegehinweise der Hersteller für alle verwendeten Materialien, Bauteile und Ausstattungsgegenstände der Leitzentrale sind zwingend zu befolgen.

Eingesetzte Desinfektionsmittel müssen in den Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie eingetragen sein.

Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Pflege. Bzw. Reinigungsmittel zu untersagen.

Stellt sich bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten heraus, dass Schäden an den zu bearbeitenden Flächen erst nach der Reinigung sichtbar werden, ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm verwendeten Mittel zur Prüfung durch eine vom Auftraggeber zu bestimmende Stelle.

Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten oberhalb des Fußbodens auszuschließen, wird die Reinigung aller Gegenstände bzw. Flächen über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen.

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Die „Oberarbeiten“ sind in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie A (rot): WC-Becken, Urinale, Fäkalienbecken

Kategorie B (gelb): Waschbecken, Duschwannen, Wandfliesen

Kategorie C (blau): sonstige Einrichtungsgegenstände

Einzelabsprachen mit dem Auftraggeber sind möglich.

Die zum Bestücken der Abfalleimer benötigten Abfallbeutel werden vom Auftraggeber vorgehalten. Altpapier, Altglas, Pappe/Papier und Leichtverpackungen („Grüner Punkt“) sind getrennt zu sammeln (erfolgt durch die Beschäftigten der Leitzentrale) und dem entsprechenden Wertstoffcontainer zuzuführen.

Kommt es zu kleineren Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten oder internen Umzügen, sind die erforderlichen Reinigungsarbeiten im Rahmen der Raumreinigung zu leisten. Diese werden nicht gesondert vergütet. Bei größeren Renovierungs- und Bauarbeiten können außergewöhnliche Reinigungsarbeiten erforderlich werden. Diese bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Abrechnung und müssen mit dem Auftraggeber vor Durchführung abgestimmt werden.

3.5 Angaben zu Intensivreinigungen/Grundreinigungen

Als Beginn der Maßnahme soll im Objekt eine Grundreinigung durchgeführt werden.

Im Anschluss sind, zusätzlich zur Unterhaltsreinigung, halbjährliche Grundreinigungen durchzuführen. Idealerweise finden diese im Frühjahr und Herbst statt. Die genauen Termine werden durch Auftragnehmer und Auftraggeber rechtzeitig abgestimmt.

Im Anschluss sollen die Oberflächen frei von anhaftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein.

Der Auftragnehmer (und sein Personal) hat sich zwingend an die Reinigungs- und Pflegehinweise der jeweiligen Bauteile und verbauten Materialien zu halten.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Reinigung sind folgende Punkte in die jeweiligen Positionen einzurechnen:

  • notwendiges Umstellen und Ausräumen von Einrichtungsgegenständen (Tische, Stühle, Papierkörbe etc.)
  • notwendiges Beräumen von Blumentöpfen, Schreibtischlampen etc.
  • besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen (z.B. durch abdecken mit Folien etc.)

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3.6 Sonderreinigungen

Glas- und Fensterrahmenreinigung

Alle Sonderreinigungen sind vor Durchführung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen.

Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) soll eine Reinigung aller Fensterflächen, einschließlich der Rahmen mit Falzen, Wasserschenkel etc., unter Verwendung geeigneter Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel erfolgen. Die Reinigung vorhandener Sonnenschutzlamellen und der äußeren Fensterbänke ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Alle zu reinigenden Flächen sind schlierenfrei und wasserfleckenfrei herzustellen. Die Glasflächen und Rahmen umfassen ca. 225,25 m². Dabei handelt es sich, unter anderem, um eine größere Glasfläche mit einer Länge von ca. 23 m und einer Höhe von ca. 6 m und ein verglastes Treppenhaus mit Aufgang zum Dach des Gebäudes. Eine detaillierte Aufstellung der zu reinigenden Glasflächen wird der Leistungsbeschreibung beigefügt.

Polsterstuhlreinigung

Zur Pflege und zum Werterhalt der verschiedenen Sitzgelegenheiten (vor allem der Arbeitsplatzstühle im Wartenraum) sollen diese wenigsten einmal jährlich feucht gereinigt und gepflegt werden.

3.7 Reinigungszeiten

Die Reinigungsarbeiten sind innerhalb der Dienstzeiten der Leitzentrale zwischen 06.30 und 17.00 Uhr durchzuführen.

4 Personalanforderungen

4.1 Objektleiter

Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung einen qualifizierten Objektleiter. Der Objektleiter hat alle, Bestandteil des Vertrags gewordenen, Aufgaben und Leistungen eigenverantwortlich zu koordinieren und zu überwachen. Er ist für eine störungsfreie Vertragsabwicklung/Leistungserbringung verantwortlich.

Wesentliche Anforderungen und Aufgaben sind u. a.:

  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Niveau C1)
  • Ansprechpartner des Auftraggebers und des Nutzers des Gebäudes (Betriebsstellenleiterin)
  • regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung
  • ständige Qualitätssicherung
  • monatliche Rücksprache mit Verantwortlichem des Auftraggebers oder Gebäudenutzers
  • Bindeglied zwischen Auftraggeber und Mitarbeitern des Auftragnehmers
  • Telefonische Erreichbarkeit innerhalb der üblichen Geschäfts- bzw. Arbeitszeiten (07.00- 15.30 Uhr)
  • Erstellen und Prüfen der zahlungsbegründenden Unterlagen (Leistungsnachweise, Berichte etc.)
  • Bearbeitung und Erledigung von Mängelanzeigen und Schadensmeldungen

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  • Begleitung/Durchführung von Einweisungen, Abnahmen bei Notwendigkeit und vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Organisation/Gestellung von Ersatzkräften bei Ausfällen durch Krankheit, Urlaub etc.

4.2 Reinigungspersonal

Der Auftragnehmer muss als Innungsbetrieb des Gebäudereiniger-Handwerks tätig sein, als Nachweis ist dem Angebot die Eintragung in die Handwerksrolle beizufügen.

Der Auftragnehmer muss sich an die geltenden tariflichen Leistungen/Verträge halten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur fachkundiges, zuverlässiges und sozialversicherungspflichtiges Personal einzusetzen.

Vor Beginn der Leistungserbringung benennt der Auftragnehmer schriftlich alle für den Einsatz im Objekt (ständig und vertretungsweise) vorgesehenen Mitarbeiter namentlich. Personaländerungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

Der Auftraggeber verpflichtet die eingesetzten Arbeitskräfte

  • keinen Einblick in Akten und Schriftstücke zu nehmen
  • weder Schreibtische, Schränke noch sonstige Einrichtungsgegenstände zu öffnen
  • die in den Räumen befindlichen Telefone und Büromaschinen und technische Ausstattung nicht zu nutzen
  • Verschwiegenheit über bekanntgewordene dienstliche Vorgänge zu wahren
  • Verschwiegenheit über das Gebäude, seine Ausstattung, Funktionsweisen zu wahren
  • Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden unverzüglich dem zuständigen Objektverantwortlichen oder einem Beauftragten zu übergeben, Finderlohn wird nicht gezahlt
  • den Weisungen der Betriebsstellenleitung der Leitzentrale und ihrer Vertretung Folge zu leisten

5 Ausführungsunterlagen

Vor Leistungsbeginn werden dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

  • Lageplan des Objekts
  • Raumplan des Objekts
  • Reinigungs- und Pflegehinweise/-empfehlungen zu Bodenbelägen, Möbeln, Wandbespannungen, Sonderbauteilen (Trennwand Leitwarte) etc.

Vom Auftragnehmer beizubringende Unterlagen:

  • Objektmappe mit Reinigungsplan
  • Unterlagen zum eingesetzten Reinigungspersonal
  • Datenblattsammlung der verwendeten Reinigungsmittel

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Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt zunächst für 12 Monate. Anschließend kann durch den Auftraggeber eine Verlängerung um weitere 24 Monate erfolgen.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung